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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

7<br />

ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT<br />

Mit <strong>der</strong> anstehenden Konzessionsvergabe entscheidet das Land Berl<strong>in</strong> über das Eigentum an den<br />

Strom- und Gasverteilnetzen und wer sie künftig betreiben soll. Die Anlagen zur Energieerzeugung<br />

und die Lieferverträge <strong>der</strong> Endkunden für Strom und Gas bleiben davon grundsätzlich unberührt.<br />

Das Land Berl<strong>in</strong> muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em transparenten und diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien Verfahren e<strong>in</strong>en Netzbetreiber<br />

auswählen, <strong>der</strong> am besten geeignet ist, im S<strong>in</strong>ne des Energiewirtschaftsgesetzes e<strong>in</strong>en<br />

möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen<br />

Netzbetrieb zu ermöglichen. Die Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen mit <strong>der</strong><br />

ausschlaggebenden Begründung, dadurch zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen für den Haushalt erzielen zu<br />

können, steht beispielsweise nicht <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes;<br />

e<strong>in</strong>e solche Begründung für die Vergabeentscheidung könnte ggf. als Benachteiligung<br />

an<strong>der</strong>er Bieter angesehen werden.<br />

E<strong>in</strong>e „Rekommunalisierung“ <strong>der</strong> Netze ist grundsätzlich möglich, eröffnet jedoch kaum energiepolitischen<br />

Gestaltungsspielraum, <strong>der</strong> über die geltende gesetzliche Regulierung bzw. über die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Konzessionsvertrags mit e<strong>in</strong>em privaten Konzessionär<br />

h<strong>in</strong>ausgeht. Heute ist je<strong>der</strong> Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, dezentrale Erzeugungsanlagen<br />

anzuschließen und das Netz bedarfsgerecht auszubauen. Se<strong>in</strong>e Unabhängigkeit und die diskrim<strong>in</strong>ierungsfreie<br />

Bereitstellung des Netzes für Energieerzeuger und Verbraucher werden von <strong>der</strong><br />

Bundesnetzagentur streng überwacht. Ziele des Klimaschutzes, des Energiemixes und <strong>der</strong> Preiswürdigkeit<br />

lassen sich damit durch den Betrieb des Verteilnetzes, jenseits <strong>der</strong> rechtlich gegebenen<br />

Verpflichtungen, allenfalls marg<strong>in</strong>al unterstützen.<br />

Sollte das Land Berl<strong>in</strong> zu dem Ergebnis kommen, dass e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen die gesetzten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen besser erfüllen kann, stellt sich die Frage nach <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit. Für e<strong>in</strong>e<br />

Übernahme <strong>der</strong> Netze spricht, dass e<strong>in</strong> gut geführtes Unternehmen mit dem Betrieb <strong>der</strong> Netze e<strong>in</strong>e<br />

mo<strong>der</strong>ate Rendite erwirtschaften kann. Allerd<strong>in</strong>gs müssen dabei Aufwendungen und Risiken beachtet<br />

werden, wie z.B. heute nicht abschließend bestimmbare Investitionen <strong>in</strong> die Erneuerung,<br />

Erweiterung und die qualitative Verbesserung <strong>der</strong> Netz<strong>in</strong>frastruktur h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em Smart Grid. Auch<br />

Investitionen müssten gegebenenfalls aus Krediten f<strong>in</strong>anziert sowie Z<strong>in</strong>sen und Tilgung bedient<br />

werden. In Folge dessen können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Jahren deutlich niedrigere Renditen o<strong>der</strong> sogar Verluste<br />

erzielt werden. Wird für den Kauf <strong>der</strong> Netze e<strong>in</strong> Kredit aufgenommen, wird dessen Tilgung die<br />

ohneh<strong>in</strong> mo<strong>der</strong>ate Rendite reduzieren, wodurch Risiken schneller zu negativen Ergebnissen führen<br />

können.<br />

Zurzeit werden alle<strong>in</strong> für das Stromnetz Werte diskutiert, die von hohen dreistelligen Millionenbeträgen<br />

bis zu Milliardenbeträgen reichen. Die Höhe e<strong>in</strong>es Kaufpreises für das Strom- und/o<strong>der</strong> Gasverteilnetz<br />

wäre mit den heutigen Eigentümern zu verhandeln, wobei es im Streitfall erfahrungsgemäß<br />

auch zu e<strong>in</strong>er langjährigen gerichtlichen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung kommen kann.<br />

Sofern für die Übernahme des Strom- und/o<strong>der</strong> Gasverteilnetzes e<strong>in</strong> fairer Kaufpreis zugrunde gelegt<br />

werden kann, ist die erreichbare Rendite nahezu unabhängig von dessen Höhe. Unter den Annahmen,<br />

dass <strong>der</strong> Kredit zur F<strong>in</strong>anzierung des Eigenkapitalanteils über 20 Jahre getilgt wird und bei 100 %<br />

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