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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

5<br />

MÖGLICHE ZIELSETZUNGEN DES LANDES BERLIN<br />

IM RAHMEN DER KONZESSIONSVERGABE<br />

Zwei grundsätzliche Motive treiben die Diskussion um e<strong>in</strong>e mögliche Rekommunalisierung<br />

von Energieverteilnetzen: E<strong>in</strong>erseits die Verwirklichung strategischer energiepolitischer<br />

Ziele, an<strong>der</strong>erseits die Erwirtschaftung von Renditen für die öffentlichen Kassen. Die Möglichkeit,<br />

über die Konzessionsvergabe o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beteiligung an den Netzen Energiepolitik zu<br />

gestalten, ist unter den seit 1998 bzw. 2005 geltenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen stark begrenzt:<br />

Kunden können sich im liberalisierten Energiemarkt ihren Strom- o<strong>der</strong> Gaslieferanten frei<br />

aussuchen und die Entflechtung <strong>der</strong> Energienetze sorgt dafür, dass Netzbetreiber unabhängig<br />

von den Interessen <strong>der</strong> Energieerzeuger o<strong>der</strong> des Energievertriebs und unter strenger<br />

staatlicher Regulierung arbeiten. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet, dezentrale Erzeugungsanlagen und<br />

Erneuerbare-Energien-Anlagen anzuschließen und das Netz bedarfsgerecht auszubauen<br />

und zu betreiben.<br />

EXKURS: Unbundl<strong>in</strong>g und Regulierung im liberalisierten Energiemarkt<br />

Energieversorgung mit Strom und Gas erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dreistufigen Wertschöpfungskette, die mit<br />

<strong>der</strong> Exploration (z. B. von Gasfel<strong>der</strong>n) bzw. <strong>der</strong> Erzeugung (z. B. <strong>in</strong> fossil befeuerten Kraftwerken)<br />

beg<strong>in</strong>nt, gefolgt von <strong>der</strong> Übertragung und Verteilung durch die Strom- bzw. Gasnetze und<br />

schließlich mit dem Handel und Vertrieb an Großkunden bzw. Endkunden endet. Während Erzeugung<br />

und Vertrieb im liberalisierten Energiemarkt grundsätzlich wettbewerblich erfolgen, s<strong>in</strong>d<br />

und bleiben die Netze natürliche Monopole. Zur „Gewährleistung von Transparenz sowie diskrim<strong>in</strong>ierungsfreier<br />

Ausgestaltung und Abwicklung <strong>der</strong> Netzbetriebs“ (§ 6 Abs. 1 EnWG) verlangt das<br />

Energiewirtschaftsgesetz <strong>in</strong> Umsetzung europäischen Rechts die Entflechtung (Unbundl<strong>in</strong>g) des<br />

Netzbetriebs von an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> Energieversorgung. E<strong>in</strong>e Ausnahme davon gilt im Rahmen<br />

<strong>der</strong> sogenannten de-m<strong>in</strong>imis-Regel nur für Unternehmen, die weniger als 100.000 Anschlüsse<br />

versorgen, und ist <strong>in</strong>sofern für Berl<strong>in</strong> nicht relevant. Die Verteilnetze, <strong>der</strong>en Konzessionsvergabe<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> jetzt zu diskutieren ist, s<strong>in</strong>d rechtlich und organisatorisch von den Geschäftsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Erzeugung und des Vertriebs getrennt. E<strong>in</strong>e eventuelle Rekommunalisierung bezieht sich also ausschließlich<br />

auf die Netze, nicht jedoch auf die Wertschöpfungsstufen „Erzeugung“ und „Vertrieb“,<br />

die <strong>der</strong>zeit vom Vattenfall-Konzern und vom Gasag-Konzern ebenfalls wahrgenommen werden.<br />

Das Fernwärmenetz, das von Vattenfall betrieben wird, steht außerhalb <strong>der</strong> Netzregulierung und<br />

ist nicht Teil <strong>der</strong> anstehenden Konzessionsvergabe. Die Strom- und Gasverteilnetze unterliegen<br />

engen regulatorischen Vorgaben. Aufbauend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt es<br />

e<strong>in</strong>e Reihe von Ausführungsvorschriften mit Relevanz für den Netzbetrieb, so <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />

StromNEV (Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen) und<br />

die GasNEV (Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen), die Strom-<br />

NZV (Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen) und die GasNZV (Verordnung<br />

über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen) sowie die ARegV (Verordnung über die Anreizregulierung<br />

<strong>der</strong> Energieversorgungsnetze). Letztere ist mit Blick auf die möglichen Gew<strong>in</strong>ne, die aus e<strong>in</strong>em<br />

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