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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

4.3 Teil-Rekommunalisierung<br />

Für e<strong>in</strong>e Teil-Rekommunalisierung s<strong>in</strong>d grundsätzlich Beteiligungs-, Pacht- und Betriebsführungsmodelle<br />

möglich, <strong>in</strong> denen das Eigentum an den Netzen, die Durchführung des Netzbetriebs sowie<br />

die Chancen und Risiken unterschiedlich aufgeteilt se<strong>in</strong> können.<br />

Beteiligungsmodelle<br />

Die Konzession kann an e<strong>in</strong> Unternehmen vergeben werden, an dem neben dem Land Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

Dritter beteiligt ist (gemischtwirtschaftliches Unternehmen o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen). Der<br />

E<strong>in</strong>fluss des Landes Berl<strong>in</strong> auf e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auch die Höhe<br />

<strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nbeteiligung hängen davon ab, wie hoch die Beteiligungsquote ist und welche Vere<strong>in</strong>barungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesellschaftsvertrag und ggf. auch Konsortialvertrag getroffen werden. Üblicherweise<br />

verfügt e<strong>in</strong> Anteilseigner mit 25,1 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile über e<strong>in</strong>e sogenannte Sperrm<strong>in</strong>orität,<br />

da nach deutschem Gesellschaftsrecht für bestimmte Entscheidungen m<strong>in</strong>destens<br />

75 % des stimmberechtigten Kapitals erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d. Mit e<strong>in</strong>er Sperrm<strong>in</strong>orität für das Land<br />

Berl<strong>in</strong> können wichtige Entscheidungen nicht mehr gegen dessen Willen getroffen werden, wie z. B.<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Gesellschaftsvertrags o<strong>der</strong> die Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft. Es ist allerd<strong>in</strong>gs möglich,<br />

Rechte für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitsgesellschafter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesellschafts- und/o<strong>der</strong> Konsortialvertrag<br />

zu vere<strong>in</strong>baren, die über die gesetzlichen Regelungen h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Anteilseigner mit 50,1 % über die Mehrheit <strong>der</strong> stimmberechtigen Geschäftsanteile<br />

verfügt, kann er die unternehmerische Führung ausüben, sofern es ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barungen gibt, die<br />

etwas an<strong>der</strong>es regeln. Für den Fall, dass das Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen das betreffende Netz<br />

kauft, muss sich das Land Berl<strong>in</strong> im Verhältnis zur Beteiligungshöhe am Kaufpreis beteiligen. Bei<br />

e<strong>in</strong>er Beteiligung an dem bisherigen Netzeigentümer ist e<strong>in</strong> Kaufpreis für die Unternehmensbeteiligung<br />

zu zahlen.<br />

Pachtmodelle<br />

E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Dritten bieten Pachtmodelle, die auf vielfältige<br />

Weise ausgestaltet werden können. Das Land Berl<strong>in</strong> kann beispielsweise die Netzkonzession an<br />

e<strong>in</strong>e Netzgesellschaft vergeben, die das Netz kauft. Diese Netzgesellschaft könnte das Netz an e<strong>in</strong>e<br />

Netzbetriebsgesellschaft verpachten. Je nach Ausgestaltung dieses Modells kann das Land Berl<strong>in</strong><br />

an <strong>der</strong> Netzgesellschaft und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Netzbetriebsgesellschaft alle<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> zusammen mit e<strong>in</strong>em<br />

o<strong>der</strong> mehreren Dritten beteiligt se<strong>in</strong>. Die Netzbetriebsgesellschaft kann als Pächter des Netzes<br />

Erträge aus dem Netzbetrieb erwirtschaften. Die Netzgesellschaft kann als Verpächter Erträge aus<br />

<strong>der</strong> Pacht erwirtschaften und dabei an den Erträgen <strong>der</strong> Netzbetriebsgesellschaft beteiligt werden<br />

(Ertragspacht).<br />

Zur Höhe e<strong>in</strong>er möglichen Rendite vertritt das M<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft<br />

Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie die Position, dass diese, bezogen auf das<br />

e<strong>in</strong>gesetzte Kapital, nicht oberhalb <strong>der</strong> Rendite von festverz<strong>in</strong>slichen Wertpapieren <strong>in</strong>ländischer<br />

Emittenten zuzüglich kartellrechtlicher Zuschläge liegen darf. Bei e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong>en Pachtmodell unter<br />

geme<strong>in</strong>dlicher Beteiligung wird e<strong>in</strong>e Rendite von 5,55 % bis unter Umständen 6 % für möglich<br />

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