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Iris Studer<br />

lic.iur., Obergeri<strong>ch</strong>tspräsidentin des Kantons Zug, Präsidentin<br />

der Zentrals<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en, Vereinigung für Ri<strong>ch</strong>terinnen<br />

und Ri<strong>ch</strong>ter, Stiftungsratsmitglied Stiftung für<br />

Re<strong>ch</strong>tsausbildung, Zug<br />

Iris Studer hat in Züri<strong>ch</strong> und Bern Re<strong>ch</strong>tswissens<strong>ch</strong>aften studiert, 1975 das Lizentiat<br />

und 1977 das Anwaltspatent erworben. Von 1977 bis 1981 war sie in einer Zuger<br />

Anwaltskanzlei und bei einer Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utzversi<strong>ch</strong>erung als Re<strong>ch</strong>tsanwältin und von<br />

1981 bis 1984 als Geri<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>reiberin bei den zugeris<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>ten tätig. 1985 erfolgte<br />

die Wahl als Ri<strong>ch</strong>terin an das Kantonsgeri<strong>ch</strong>t Zug (1. Instanz), wo sie sowohl<br />

der Strafabteilung wie au<strong>ch</strong> einer Zivilabteilung angehörte. Im Jahre 2004 wurde sie<br />

ins Obergeri<strong>ch</strong>t des Kantons Zug und glei<strong>ch</strong>zeitig zu dessen Präsidentin gewählt.<br />

Da dem Obergeri<strong>ch</strong>t im Kanton Zug die selbständige Justizverwaltung übertragen<br />

ist und das Obergeri<strong>ch</strong>t au<strong>ch</strong> für die Gesetzgebung im Berei<strong>ch</strong>e der Zivil- und Strafre<strong>ch</strong>tspflege<br />

zuständig ist, war sie für die vorzeitige Einführung des Staatsanwalts<strong>ch</strong>aftsmodells<br />

im Kanton Zug sowie in der Folge für die Anpassung der Justizgesetzgebung<br />

an die S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Prozessordnungen verantwortli<strong>ch</strong>.

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