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Abschreiber Bundesgericht vom 2. Juli 2009 - marc-steiner.ch

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Sozialversi<strong>ch</strong>erungen <strong>vom</strong> 16. März <strong>2009</strong> gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgeri<strong>ch</strong>ts <strong>vom</strong><br />

13. Februar <strong>2009</strong> betreffend Bes<strong>ch</strong>affung von Hörgeräten,<br />

in das S<strong>ch</strong>reiben des Bes<strong>ch</strong>werdeführers <strong>vom</strong> 30. Juni <strong>2009</strong>, womit unter Hinweis auf eine<br />

glei<strong>ch</strong>entags zwis<strong>ch</strong>en den Parteien zustande gekommene umfassende Einigung und gestützt auf<br />

die Zusagen der Gegenparteien, die von ihnen beim <strong>Bundesgeri<strong>ch</strong>t</strong> und beim<br />

Bundesverwaltungsgeri<strong>ch</strong>t anhängig gema<strong>ch</strong>ten Bes<strong>ch</strong>werden zurückzuziehen, die Bes<strong>ch</strong>werde<br />

<strong>vom</strong> 16. März <strong>2009</strong> zurückgezogen und darum ersu<strong>ch</strong>t wird, das Verfahren 2C_183/<strong>2009</strong> als<br />

erledigt abzus<strong>ch</strong>reiben, unter Tragung der Geri<strong>ch</strong>tskosten dur<strong>ch</strong> den Bes<strong>ch</strong>werdeführer und<br />

Wetts<strong>ch</strong>lagung der Parteikosten,<br />

in Erwägung,<br />

dass das Verfahren gestützt auf<br />

dass auf die Erhebung von Kosten zu verzi<strong>ch</strong>ten (vgl.<br />

Demna<strong>ch</strong> erkennt das <strong>Bundesgeri<strong>ch</strong>t</strong>:<br />

1.<br />

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Bes<strong>ch</strong>werde abges<strong>ch</strong>rieben.<br />

<strong>2.</strong><br />

Es werden weder Kosten erhoben no<strong>ch</strong> eine Parteients<strong>ch</strong>ädigung zugespro<strong>ch</strong>en.<br />

3.<br />

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesverwaltungsgeri<strong>ch</strong>t, Abteilung II, s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong><br />

mitgeteilt.<br />

Lausanne, <strong>2.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2009</strong><br />

Im Namen der II. öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Abteilung<br />

des S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en <strong>Bundesgeri<strong>ch</strong>t</strong>s<br />

Der Präsident: Der Geri<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>reiber:<br />

Müller Feller

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