16.04.2015 Aufrufe

Nr. 8

Inklusive der Beilage Festschrift zum 25-jährigen Verbandsjubiläum

Inklusive der Beilage Festschrift zum 25-jährigen Verbandsjubiläum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mosaik<br />

Abmelden ist Pflicht...<br />

Von<br />

Andreas Schnitzeler<br />

In meinem letzten Beitrag befasste ich<br />

mich mit dem § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG. Ich<br />

möchte an dieser Stelle noch einmal kurz<br />

näher darauf eingehen, da nach diesem<br />

Artikel einige Fragen auftraten.<br />

Der o.g. §4 Abs. 4 regelt (in den ersten<br />

beiden Sätzen) die sogenannte Regelüberprüfung<br />

nach drei Jahren (nach<br />

Ersterteilung einer WBK).De facto gab es<br />

dies auch schon in den vorhergehenden<br />

Fassungen des WaffG, also ein alter Hut.<br />

Interessant für uns ist der Satz 3 dieses<br />

Paragraphen, der wie im vorhergehenden<br />

Beitrag beschrieben, der zuständigen<br />

Behörde das Recht einräumt, auch<br />

nach Ablauf des Dreijahreszeitraums das<br />

Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.<br />

Hier hilft der Blick in die WaffVwV. Zu den<br />

Erläuterungen zum § 4 des WaffG dort:<br />

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz<br />

3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt,<br />

auch nach der bisher einmaligen<br />

Regelüberprüfung nach drei Jahren, das<br />

Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen.<br />

Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,<br />

d. h. wenn Anhaltspunkte<br />

vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein<br />

Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz<br />

3 wird keine Regelüberprüfung alle drei<br />

Jahre eingeführt.<br />

Die hochwertig verarbeitete ahg-<br />

Anschütz Waffentasche bietet ausreichend<br />

Platz, um zwei bis drei<br />

Kurzwaffen inkl. Munition, Gehörschutz<br />

sowie Werkzeug zu transportieren.<br />

Zum schnellen Öffnen und Verschließen<br />

der Tasche wurden zwei robuste<br />

Reißverschlüsse verarbeitet. Mit dem<br />

mitgelieferten Zahlenschloss kann man<br />

die Tasche verschließen. An der Range<br />

Bag außen befinden sich vier kleinere<br />

Fächer mit Reißverschluss sowie ein<br />

großes Seitenfach mit Halterungen für<br />

acht Magazine, auch ein Fach für die<br />

Trinkflasche wurde angebracht. Durch<br />

den gepolsterten Tragegurt kann man<br />

die Tasche sehr komfortabel und angenehm<br />

tragen. Bei Bedarf kann dieser<br />

abgenommen werden, so dass man die<br />

Tasche einfach an den beiden Henkeln<br />

Hiermit soll die Grundlage geschaffen<br />

werden, Fällen nachgehen zu können, in<br />

denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich<br />

kein Bedürfnis mehr hat. Der<br />

Prüfungszeitraum umfasst in der Regel<br />

die letzten zwölf Monate.<br />

Für die Bedürfnisüberprüfung nach<br />

Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen<br />

bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines<br />

Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband<br />

angehören, genügt es, bei<br />

der Überprüfung des Fortbestehens des<br />

Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die<br />

fortbestehende schießsportliche Aktivität<br />

und die Mitgliedschaft im Verband<br />

durch geeignete Nachweise, z. B. durch<br />

eine Bescheinigung des Vereins oder<br />

durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt<br />

wird, dass der Sportschütze weiterhin<br />

schießsportlich aktiv und dem anerkannten<br />

Verband als Mitglied gemeldet ist.<br />

tragen kann. In der Tasche befindet<br />

sich noch ein separater<br />

Hülsenbeutel mit Karabinerhaken<br />

zur<br />

A u f n a h m e<br />

am Koppel<br />

bzw. Gürtel. Im<br />

Hauptfach der<br />

W a f f e n t a s c h e<br />

befindet sich eine<br />

herausnehmbare<br />

Innentasche<br />

mit zwei Zwischenfächern,<br />

die über<br />

Klett verstellbar<br />

sind.<br />

Ebenfalls<br />

besitzt die Innentasche zwei Einschubtaschen<br />

mit Reißverschluss sowie einen<br />

Tragegurt. Technische Daten:<br />

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de<br />

Die Behörde hat allerdings bei der<br />

Überprüfung auch die Gründe zu berücksichtigen,<br />

aus denen der Sportschütze<br />

nachvollziehbar vorübergehend<br />

gehindert war den Schießsport auszuüben,<br />

z.B. berufliche, gesundheitliche<br />

oder familiäre Gründe.<br />

Leider kommt es bei den Überprüfungen<br />

durch die zuständigen Behörden<br />

immer wieder zu leider ungewollten<br />

Überraschungen. Warum?<br />

Ich möchte hier auf Paragraphen des<br />

WaffG verweisen:<br />

Platz für Kurzwaffen<br />

Range Bag für Kurzwaffen und Zubehör von ahg-Anschütz<br />

§15 Abs 5<br />

Der schießsportliche Verein ist verpflichtet,<br />

der zuständigen Behörde<br />

Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte<br />

sind und aus ihrem Verein<br />

ausgeschieden sind, unverzüglich zu<br />

benennen.<br />

Die Betonung liegt hierbei auf dem<br />

Wort „unverzüglich“. Leider kamen einige<br />

Vereine genau dem nicht nach<br />

und machten diese Meldung erst mit<br />

erheblicher Verzögerung an die zuständige<br />

Behörde. In einem mir vorliegenden<br />

Fall betrug diese Verzögerung<br />

neun Monate!<br />

Hier wird - und so schließt sich eigentlich<br />

der Kreis zum Bedürfnis wieder<br />

- die Behörde in der Regel nach<br />

dem Fortbestehen des Bedürfnisses<br />

fragen, sobald sie von einem Schützenverein<br />

die Meldung über den Austritt<br />

eines WBK-Inhabers erhält. Zu<br />

dieser Meldung sind die Vereine nach<br />

dem Waffengesetz verpflichtet (siehe<br />

den o.g. Paragraphen). Dies sollte<br />

man vor einem Vereinsaustritt bedenken,<br />

wenn man seinen einzigen<br />

Schützenverein verlässt und nicht<br />

noch einen Zweitverein „in petto“<br />

hat.<br />

Liebe Kameradinnen und Kameraden<br />

der Vereinsvorstände: Kommt bitte<br />

dieser Verpflichtung sofort nach dem<br />

Austritt des betreffenden Vereinsmitgliedes<br />

nach. Eine Mail, ein Fax oder<br />

ähnliches ist schnell geschrieben und<br />

verschickt. Wichtig ist, dass die zuständige<br />

Waffenbehörde jene ist, in deren<br />

Zuständigkeitsbereich der Inhaber der<br />

Waffenbesitzkarte seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat.<br />

Platz für zwei bis drei Kurzwaffen,<br />

Munition, Gehörschutz sowie Werkzeug,<br />

vier kleine Fächer mit Reißverschlüssen.<br />

Ein großes Seitenfach bietet<br />

Platz für bis zu acht Magazine; herausnehmbare<br />

Innentasche<br />

mit Hauptfach<br />

und zwei verstellbaren Nebenfächern.<br />

Hülsenbeutel mit Karabinerhaken<br />

zum Anhängen an den<br />

Gürtel. Ein Fach für Trinkflasche, vier<br />

Gummifüße. Material: Hochwertiges,<br />

reißfestes Nylon, Farbe schwarz, Länge:<br />

ca. 60 cm, Breite: ca. 37 cm, Höhe: ca. 27<br />

cm, Gewicht ca. 3050 Gramm. Artikelnummer<br />

299 (ahg-Anschütz)<br />

8<br />

mitteldeutscher schütze 2/2015

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!