Nr. 8
Inklusive der Beilage Festschrift zum 25-jährigen Verbandsjubiläum
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Von<br />
Andreas Schnitzeler<br />
In meinem letzten Beitrag befasste ich<br />
mich mit dem § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG. Ich<br />
möchte an dieser Stelle noch einmal kurz<br />
näher darauf eingehen, da nach diesem<br />
Artikel einige Fragen auftraten.<br />
Der o.g. §4 Abs. 4 regelt (in den ersten<br />
beiden Sätzen) die sogenannte Regelüberprüfung<br />
nach drei Jahren (nach<br />
Ersterteilung einer WBK).De facto gab es<br />
dies auch schon in den vorhergehenden<br />
Fassungen des WaffG, also ein alter Hut.<br />
Interessant für uns ist der Satz 3 dieses<br />
Paragraphen, der wie im vorhergehenden<br />
Beitrag beschrieben, der zuständigen<br />
Behörde das Recht einräumt, auch<br />
nach Ablauf des Dreijahreszeitraums das<br />
Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.<br />
Hier hilft der Blick in die WaffVwV. Zu den<br />
Erläuterungen zum § 4 des WaffG dort:<br />
Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz<br />
3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt,<br />
auch nach der bisher einmaligen<br />
Regelüberprüfung nach drei Jahren, das<br />
Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen.<br />
Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,<br />
d. h. wenn Anhaltspunkte<br />
vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein<br />
Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz<br />
3 wird keine Regelüberprüfung alle drei<br />
Jahre eingeführt.<br />
Die hochwertig verarbeitete ahg-<br />
Anschütz Waffentasche bietet ausreichend<br />
Platz, um zwei bis drei<br />
Kurzwaffen inkl. Munition, Gehörschutz<br />
sowie Werkzeug zu transportieren.<br />
Zum schnellen Öffnen und Verschließen<br />
der Tasche wurden zwei robuste<br />
Reißverschlüsse verarbeitet. Mit dem<br />
mitgelieferten Zahlenschloss kann man<br />
die Tasche verschließen. An der Range<br />
Bag außen befinden sich vier kleinere<br />
Fächer mit Reißverschluss sowie ein<br />
großes Seitenfach mit Halterungen für<br />
acht Magazine, auch ein Fach für die<br />
Trinkflasche wurde angebracht. Durch<br />
den gepolsterten Tragegurt kann man<br />
die Tasche sehr komfortabel und angenehm<br />
tragen. Bei Bedarf kann dieser<br />
abgenommen werden, so dass man die<br />
Tasche einfach an den beiden Henkeln<br />
Hiermit soll die Grundlage geschaffen<br />
werden, Fällen nachgehen zu können, in<br />
denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich<br />
kein Bedürfnis mehr hat. Der<br />
Prüfungszeitraum umfasst in der Regel<br />
die letzten zwölf Monate.<br />
Für die Bedürfnisüberprüfung nach<br />
Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen<br />
bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines<br />
Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband<br />
angehören, genügt es, bei<br />
der Überprüfung des Fortbestehens des<br />
Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die<br />
fortbestehende schießsportliche Aktivität<br />
und die Mitgliedschaft im Verband<br />
durch geeignete Nachweise, z. B. durch<br />
eine Bescheinigung des Vereins oder<br />
durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt<br />
wird, dass der Sportschütze weiterhin<br />
schießsportlich aktiv und dem anerkannten<br />
Verband als Mitglied gemeldet ist.<br />
tragen kann. In der Tasche befindet<br />
sich noch ein separater<br />
Hülsenbeutel mit Karabinerhaken<br />
zur<br />
A u f n a h m e<br />
am Koppel<br />
bzw. Gürtel. Im<br />
Hauptfach der<br />
W a f f e n t a s c h e<br />
befindet sich eine<br />
herausnehmbare<br />
Innentasche<br />
mit zwei Zwischenfächern,<br />
die über<br />
Klett verstellbar<br />
sind.<br />
Ebenfalls<br />
besitzt die Innentasche zwei Einschubtaschen<br />
mit Reißverschluss sowie einen<br />
Tragegurt. Technische Daten:<br />
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de<br />
Die Behörde hat allerdings bei der<br />
Überprüfung auch die Gründe zu berücksichtigen,<br />
aus denen der Sportschütze<br />
nachvollziehbar vorübergehend<br />
gehindert war den Schießsport auszuüben,<br />
z.B. berufliche, gesundheitliche<br />
oder familiäre Gründe.<br />
Leider kommt es bei den Überprüfungen<br />
durch die zuständigen Behörden<br />
immer wieder zu leider ungewollten<br />
Überraschungen. Warum?<br />
Ich möchte hier auf Paragraphen des<br />
WaffG verweisen:<br />
Platz für Kurzwaffen<br />
Range Bag für Kurzwaffen und Zubehör von ahg-Anschütz<br />
§15 Abs 5<br />
Der schießsportliche Verein ist verpflichtet,<br />
der zuständigen Behörde<br />
Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte<br />
sind und aus ihrem Verein<br />
ausgeschieden sind, unverzüglich zu<br />
benennen.<br />
Die Betonung liegt hierbei auf dem<br />
Wort „unverzüglich“. Leider kamen einige<br />
Vereine genau dem nicht nach<br />
und machten diese Meldung erst mit<br />
erheblicher Verzögerung an die zuständige<br />
Behörde. In einem mir vorliegenden<br />
Fall betrug diese Verzögerung<br />
neun Monate!<br />
Hier wird - und so schließt sich eigentlich<br />
der Kreis zum Bedürfnis wieder<br />
- die Behörde in der Regel nach<br />
dem Fortbestehen des Bedürfnisses<br />
fragen, sobald sie von einem Schützenverein<br />
die Meldung über den Austritt<br />
eines WBK-Inhabers erhält. Zu<br />
dieser Meldung sind die Vereine nach<br />
dem Waffengesetz verpflichtet (siehe<br />
den o.g. Paragraphen). Dies sollte<br />
man vor einem Vereinsaustritt bedenken,<br />
wenn man seinen einzigen<br />
Schützenverein verlässt und nicht<br />
noch einen Zweitverein „in petto“<br />
hat.<br />
Liebe Kameradinnen und Kameraden<br />
der Vereinsvorstände: Kommt bitte<br />
dieser Verpflichtung sofort nach dem<br />
Austritt des betreffenden Vereinsmitgliedes<br />
nach. Eine Mail, ein Fax oder<br />
ähnliches ist schnell geschrieben und<br />
verschickt. Wichtig ist, dass die zuständige<br />
Waffenbehörde jene ist, in deren<br />
Zuständigkeitsbereich der Inhaber der<br />
Waffenbesitzkarte seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat.<br />
Platz für zwei bis drei Kurzwaffen,<br />
Munition, Gehörschutz sowie Werkzeug,<br />
vier kleine Fächer mit Reißverschlüssen.<br />
Ein großes Seitenfach bietet<br />
Platz für bis zu acht Magazine; herausnehmbare<br />
Innentasche<br />
mit Hauptfach<br />
und zwei verstellbaren Nebenfächern.<br />
Hülsenbeutel mit Karabinerhaken<br />
zum Anhängen an den<br />
Gürtel. Ein Fach für Trinkflasche, vier<br />
Gummifüße. Material: Hochwertiges,<br />
reißfestes Nylon, Farbe schwarz, Länge:<br />
ca. 60 cm, Breite: ca. 37 cm, Höhe: ca. 27<br />
cm, Gewicht ca. 3050 Gramm. Artikelnummer<br />
299 (ahg-Anschütz)<br />
8<br />
mitteldeutscher schütze 2/2015