Schmuckstücke 2015
Süddeutsche Reitpferdeauktion am 25. April 2015 auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem Alles Infos und Videos der Kollektion: www.suedpferde.de
Süddeutsche Reitpferdeauktion
am 25. April 2015 auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem
Alles Infos und Videos der Kollektion: www.suedpferde.de
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Auktionsbedingungen<br />
A. Allgemeines<br />
1. Die Versteigerung der angebotenen Pferde erfolgt<br />
nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen.<br />
Veranstalter der Auktion ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände<br />
Vermarktungs GmbH, Gewerbepark Wie dersbach 10–<br />
12, 91578 Leutershausen. Der Verband verkauft die im<br />
Katalog aufgeführten Pferde im Namen der Beschicker (Vertretergeschäft).<br />
Bei der Auk tion handelt es sich um eine öffentliche<br />
Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB,<br />
bei dem die angebotenen Pferde als gebrauchte Sachen im<br />
Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes<br />
(~ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Soweit<br />
gesetzlich zulässig, ist Ulm Erfüllungsort und maßgeblich für<br />
den Gerichtsstand.<br />
2. Die Haftung des Beschickers wird auf folgende Beschaffenheitsmerkmale<br />
beschränkt:<br />
a) Abstammung gemäß den Angaben im Katalog,<br />
b) Geschlecht,<br />
c) Farbe,<br />
d) Geburtsjahr.<br />
e) Angegebene Turniererfolge<br />
Im Katalog oder im Verlaufe der Auktion abgegebene Erklärungen<br />
zu den Anlagen oder der Verwendbarkeit des Pferdes<br />
sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern<br />
geben persönliche Eindrucke des Auk ti onsteams bzw.<br />
Veranstalters wieder. Dies gilt ent sprechend für Mitteilungen<br />
des Auktionstierarztes. Dessen Auskünfte dienen der Information<br />
des Kauf interessenten, bestimmen jedoch nicht die<br />
Beschaffenheit des Pferdes. Über die erwähnten Beschaffenheitsmerkmale<br />
hinaus erfolgt der Verkauf der Pferde unter<br />
Ausschluss jeder Gewährleistung für Sachmangel. Die Verjährungsfrist<br />
beträgt für sämtliche Sachmängelgewährleistungsansprüch<br />
drei Monate ab dem Datum des Zuschlages. Von<br />
den Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung<br />
des Beschickers für Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung des Beschickers oder einer vorsätzlichen oder<br />
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters<br />
oder Erfüllungsgehilfen des Beschickers beruhen. Von den<br />
Haftungsbeschränkungen ebenfalls ausgenommen ist die Haftung<br />
des Beschickers für sonstige Schäden, die auf einer grob<br />
fahrlässigen Pflichtverletzung des Beschickers oder auf einer<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beschickers<br />
beruhen.<br />
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen.<br />
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen<br />
Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden<br />
trifft. Von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen<br />
ist die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die<br />
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder<br />
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters<br />
beruhen. Von den Haftungsbeschränkungen ebenfalls<br />
ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für sonstige<br />
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />
Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />
des Veranstalters beruhen.<br />
B. Versteigerung<br />
1. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur<br />
Angebote von mindestens 200,00 € angenommen. Der<br />
Meistbietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden.<br />
Stellt sich nach Erteilung des Zuschlages heraus, dass<br />
das Höchstgebot mehrmals abgegeben ist, so wird der Zuschlag<br />
zurückgenommen und die Versteigerung des Pferdes<br />
fortgesetzt.<br />
2. Einwendungen gegen die Gültigkeit des Zuschlages sind<br />
unverzüglich beim Veranstalter geltend zu machen. Der Veranstalter<br />
entscheidet im Einvernehmen mit dem Auktionator<br />
über die Einwendungen. Er ist berechtigt, das Pferd erneut<br />
zur Versteigerung zu bringen. Dies gilt auch, wenn die Kaufbestätigung<br />
bereits unterzeichnet ist. Unterschreibt der Meistbietende<br />
die Kaufbestätigung nicht oder erklärt er, das Pferd<br />
nicht abnehmen zu wollen, kann der Veranstalter das Pferd<br />
erneut zur Versteigerung bringen. Der Erstbieter haftet dem<br />
Veranstalter für einen eventuellen Mindererlös.<br />
3. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind 6 %<br />
Kommissionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd angegebene<br />
Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />
Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:<br />
Zuschlagspreis<br />
+ Mwst. wie angegeben ( 0%, 10,7 % oder 19%)<br />
+ 6 % Kommissionsgebühr<br />
+ 19 % MwSt. ( aus Kommissionsgebühr)<br />
= Kaufpreis<br />
+ 1 % Versicherungsprämie<br />
= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag<br />
4. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über,<br />
das Eigentum jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des<br />
Rechnungsbetrages. Der Rechnungsbetrag ist im Auktionsbüro<br />
in bar oder durch Scheck zu zahlen.<br />
Ausländische Käufer, die den Rechnungsbetrag nicht in bar<br />
entrichten, haben vor dem Zuschlag eine Sicherheitsleistung<br />
zu vereinbaren.<br />
C. Auskunft zum Gesundheitszustand<br />
Die zur Versteigerung kommenden Pferde sind vor Anlieferung<br />
zur Auktion durch einen Tierarzt klinisch und röntgenologisch<br />
untersucht worden. Über das Ergebnis der<br />
Untersuchung wurde jeweils ein Protokoll erstellt.<br />
Die Röntgenbilder und die Bewertungen der Befunde sind für<br />
den Kaufinteressenten einsehbar. Sie stellen kein Beschaffenheitsmerkmal<br />
dar. Der Auktionstierarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe<br />
des Veranstalters, er erteilt Auskünfte lediglich im<br />
lnformations interesse des Kaufinteressenten. Der ist berechtigt,<br />
einen Tierarzt seines Vertrauens in die tierärztlichen Unterlagen<br />
Einsicht nehmen zu lassen.<br />
D. Sonstiges<br />
1. Das ersteigerte Pferd ist am Tage der Auktion, spätestens<br />
am darauffolgenden Tage bis 12.00 Uhr abzunehmen. Von<br />
diesem Zeitpunkt an trägt der Verkäufer jed wede Unterhaltskosten.<br />
Der Abtransport darf erst nach Vorlage einer im Versteigerungsbüro<br />
ausgestellten Bescheinigung erfolgen. Die<br />
Pferde werden mit Halfter und Strick übergeben.<br />
Das ersteigerte Pferd darf erst dann vom Auktionsplatz entfernt<br />
werden, wenn die Bezahlung mit dem Veranstalter abschließend<br />
geregelt ist. Versteigerte Pferde werden<br />
grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigtem<br />
Scheck an den Käufer herausgegeben. Wird ein<br />
Pferd gegen Rechnung gekauft und stimmt der Verkäufer<br />
einer Herausgabe an den Käufer nicht zu, nimmt der Verkäufer/<br />
Beschicker spätestens am Ende des Auktionstages das verkaufte<br />
Pferd auf Kosten und Risiko des Käufers in seinen Stall<br />
zurück bis zum Eingang des Kaufpreises beim Veranstalter.<br />
2. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der<br />
unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen<br />
inhaltlich am nächsten kommt.