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Schmuckstücke 2015

Süddeutsche Reitpferdeauktion am 25. April 2015 auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem Alles Infos und Videos der Kollektion: www.suedpferde.de

Süddeutsche Reitpferdeauktion
am 25. April 2015 auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem
Alles Infos und Videos der Kollektion: www.suedpferde.de

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Auktionsbedingungen<br />

A. Allgemeines<br />

1. Die Versteigerung der angebotenen Pferde erfolgt<br />

nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen.<br />

Veranstalter der Auktion ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände<br />

Vermarktungs GmbH, Gewerbepark Wie dersbach 10–<br />

12, 91578 Leutershausen. Der Verband verkauft die im<br />

Katalog aufgeführten Pferde im Namen der Beschicker (Vertretergeschäft).<br />

Bei der Auk tion handelt es sich um eine öffentliche<br />

Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB,<br />

bei dem die angebotenen Pferde als gebrauchte Sachen im<br />

Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes<br />

(~ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Soweit<br />

gesetzlich zulässig, ist Ulm Erfüllungsort und maßgeblich für<br />

den Gerichtsstand.<br />

2. Die Haftung des Beschickers wird auf folgende Beschaffenheitsmerkmale<br />

beschränkt:<br />

a) Abstammung gemäß den Angaben im Katalog,<br />

b) Geschlecht,<br />

c) Farbe,<br />

d) Geburtsjahr.<br />

e) Angegebene Turniererfolge<br />

Im Katalog oder im Verlaufe der Auktion abgegebene Erklärungen<br />

zu den Anlagen oder der Verwendbarkeit des Pferdes<br />

sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern<br />

geben persönliche Eindrucke des Auk ti onsteams bzw.<br />

Veranstalters wieder. Dies gilt ent sprechend für Mitteilungen<br />

des Auktionstierarztes. Dessen Auskünfte dienen der Information<br />

des Kauf interessenten, bestimmen jedoch nicht die<br />

Beschaffenheit des Pferdes. Über die erwähnten Beschaffenheitsmerkmale<br />

hinaus erfolgt der Verkauf der Pferde unter<br />

Ausschluss jeder Gewährleistung für Sachmangel. Die Verjährungsfrist<br />

beträgt für sämtliche Sachmängelgewährleistungsansprüch<br />

drei Monate ab dem Datum des Zuschlages. Von<br />

den Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung<br />

des Beschickers für Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung des Beschickers oder einer vorsätzlichen oder<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters<br />

oder Erfüllungsgehilfen des Beschickers beruhen. Von den<br />

Haftungsbeschränkungen ebenfalls ausgenommen ist die Haftung<br />

des Beschickers für sonstige Schäden, die auf einer grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung des Beschickers oder auf einer<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beschickers<br />

beruhen.<br />

Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen.<br />

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen<br />

Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden<br />

trifft. Von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen<br />

ist die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die<br />

auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder<br />

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters<br />

beruhen. Von den Haftungsbeschränkungen ebenfalls<br />

ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für sonstige<br />

Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />

Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />

des Veranstalters beruhen.<br />

B. Versteigerung<br />

1. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur<br />

Angebote von mindestens 200,00 € angenommen. Der<br />

Meistbietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden.<br />

Stellt sich nach Erteilung des Zuschlages heraus, dass<br />

das Höchstgebot mehrmals abgegeben ist, so wird der Zuschlag<br />

zurückgenommen und die Versteigerung des Pferdes<br />

fortgesetzt.<br />

2. Einwendungen gegen die Gültigkeit des Zuschlages sind<br />

unverzüglich beim Veranstalter geltend zu machen. Der Veranstalter<br />

entscheidet im Einvernehmen mit dem Auktionator<br />

über die Einwendungen. Er ist berechtigt, das Pferd erneut<br />

zur Versteigerung zu bringen. Dies gilt auch, wenn die Kaufbestätigung<br />

bereits unterzeichnet ist. Unterschreibt der Meistbietende<br />

die Kaufbestätigung nicht oder erklärt er, das Pferd<br />

nicht abnehmen zu wollen, kann der Veranstalter das Pferd<br />

erneut zur Versteigerung bringen. Der Erstbieter haftet dem<br />

Veranstalter für einen eventuellen Mindererlös.<br />

3. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind 6 %<br />

Kommissionsgebühr und die beim jeweiligen Pferd angegebene<br />

Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />

Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:<br />

Zuschlagspreis<br />

+ Mwst. wie angegeben ( 0%, 10,7 % oder 19%)<br />

+ 6 % Kommissionsgebühr<br />

+ 19 % MwSt. ( aus Kommissionsgebühr)<br />

= Kaufpreis<br />

+ 1 % Versicherungsprämie<br />

= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag<br />

4. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über,<br />

das Eigentum jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des<br />

Rechnungsbetrages. Der Rechnungsbetrag ist im Auktionsbüro<br />

in bar oder durch Scheck zu zahlen.<br />

Ausländische Käufer, die den Rechnungsbetrag nicht in bar<br />

entrichten, haben vor dem Zuschlag eine Sicherheitsleistung<br />

zu vereinbaren.<br />

C. Auskunft zum Gesundheitszustand<br />

Die zur Versteigerung kommenden Pferde sind vor Anlieferung<br />

zur Auktion durch einen Tierarzt klinisch und röntgenologisch<br />

untersucht worden. Über das Ergebnis der<br />

Untersuchung wurde jeweils ein Protokoll erstellt.<br />

Die Röntgenbilder und die Bewertungen der Befunde sind für<br />

den Kaufinteressenten einsehbar. Sie stellen kein Beschaffenheitsmerkmal<br />

dar. Der Auktionstierarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe<br />

des Veranstalters, er erteilt Auskünfte lediglich im<br />

lnformations interesse des Kaufinteressenten. Der ist berechtigt,<br />

einen Tierarzt seines Vertrauens in die tierärztlichen Unterlagen<br />

Einsicht nehmen zu lassen.<br />

D. Sonstiges<br />

1. Das ersteigerte Pferd ist am Tage der Auktion, spätestens<br />

am darauffolgenden Tage bis 12.00 Uhr abzunehmen. Von<br />

diesem Zeitpunkt an trägt der Verkäufer jed wede Unterhaltskosten.<br />

Der Abtransport darf erst nach Vorlage einer im Versteigerungsbüro<br />

ausgestellten Bescheinigung erfolgen. Die<br />

Pferde werden mit Halfter und Strick übergeben.<br />

Das ersteigerte Pferd darf erst dann vom Auktionsplatz entfernt<br />

werden, wenn die Bezahlung mit dem Veranstalter abschließend<br />

geregelt ist. Versteigerte Pferde werden<br />

grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigtem<br />

Scheck an den Käufer herausgegeben. Wird ein<br />

Pferd gegen Rechnung gekauft und stimmt der Verkäufer<br />

einer Herausgabe an den Käufer nicht zu, nimmt der Verkäufer/<br />

Beschicker spätestens am Ende des Auktionstages das verkaufte<br />

Pferd auf Kosten und Risiko des Käufers in seinen Stall<br />

zurück bis zum Eingang des Kaufpreises beim Veranstalter.<br />

2. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der<br />

unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen<br />

inhaltlich am nächsten kommt.

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