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<strong>Über</strong> <strong>uns</strong><br />
IHK-Vollversammlung<br />
Die Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Industrie- und Handelskammer.<br />
Sie setzt sich aus Unternehmerinnen und Unternehmern zusammen, die alle 5 Jahre von den<br />
Mitgliedsunternehmen der IHK durch Briefwahl gewählt werden. Das Wahlverfahren für die<br />
Periode 2014 bis 2019 unterliegt der Wahlordnung vom 25.04.2013. Die Vollversammlung wählt<br />
aus ihren Reihen den Präsidenten und das Präsidium. Die Vollversammlungsmitglieder sowie alle<br />
Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.<br />
Die Vollversammlung tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen, um die Richtlinien der<br />
Kammerarbeit, die Höhe der Beiträge und den Haushalt zu beschließen. Sie bestellt den<br />
Hauptgeschäftsführer.<br />
Präsidium<br />
Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern besteht aus<br />
einem Präsidenten, fünf Vizepräsidenten sowie einem Ehrenpräsident, die unter anderem für<br />
Beschlüsse und die Durchführung der Vollversammlung zuständig ist.<br />
Für die hauptamtliche Führung der IHK ist die Geschäftsführung zuständig, die aus dem<br />
Hauptgeschäftsführer sowie seinem Stellvertreter besteht. Der Geschäftsführer ist für die<br />
ordnungsgemäße Durchführung der laufenden Geschäfte und das Bestimmen des<br />
Geschäftsverteilungsplans zuständig.<br />
Außerdem lebt die Industrie- und Handelskammer vom ehrenamtlichen Engagement ihrer<br />
Mitglieder, die an der Arbeit der IHK mitwirken können.<br />
Mitgliedschaft und Beitrag<br />
Die der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern zugehörigen Gewerbebetriebe entrichten Beiträge.<br />
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer ertragsabhängigen Umlage. Die Höhe der<br />
Beiträge legt die Vollversammlung jährlich neu fest. Zu den Beiträgen kommen noch je nach in<br />
Anspruch genommener Dienstleistung Gebühren oder Entgelte, zum Beispiel für<br />
Seminarbesuche.