Titelblatt zu MOR!Finanz / Anlagenbuchhaltung - MOR Informatik AG
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<strong>MOR</strong> ! FINANZ <strong>Anlagenbuchhaltung</strong><br />
Bewertungsmöglichkeiten und Abschreibungsregeln<br />
23.07.2012 / HEN / neu<br />
3 Bewertungsmöglichkeiten und Abschreibungsregeln<br />
Die Stammdaten einer Anlage enthalten folgende Felder <strong>zu</strong>r Bewertung der<br />
Anlagen:<br />
A<br />
B<br />
Anschaffungswert: Der erste Anschaffungswert mit dem Anschaffungsmonat ist<br />
gleichbedeutend mit einer Zugangsbewegung im gleichen Monat. Bei der<br />
Eröffnung einer Anlage kann somit auf eine separat <strong>zu</strong> erfassende Zugangsbewegung<br />
verzichtet werden.<br />
Totalwert: Wird bei Eröffnung mit dem ersten Anschaffungswert gefüllt und<br />
enthält alle (späteren) Zu- und Abgänge.<br />
Folgende Werte können mit den gespeicherten Indices je per Bewertungsmonat<br />
neu errechnet oder wieder <strong>zu</strong>rückgerechnet werden. Die Werte enthalten nie<br />
Abschreibungen.<br />
C<br />
D<br />
E<br />
Neuwert<br />
Versicherungswert<br />
Wiederbeschaffungswert<br />
Bis <strong>zu</strong> vier Berechnungsvarianten / Abschreibungsvarianten sind vom Benutzer frei<br />
definierbar, wobei sinnvollerweise die ersten zwei für die <strong>Finanz</strong>- und Betriebs-Buchhaltung<br />
relevant sind und zwei weitere für freie Varianten verwendet werden<br />
können. Zu jeder Variante können eigene Abschreibungs-Sätze, -Typen und -Methoden<br />
<strong>zu</strong>gewiesen werden. Bei allen Varianten werden die Zu- und Abgänge mitberücksichtigt,<br />
das heisst, alle Bewegungen in die Jahresendwerte eingerechnet. Die<br />
vier Varianten heissen:<br />
F <strong>Finanz</strong>buchhaltung 1 Werte für Steuerbehörden<br />
G Betriebsbuchhaltung 2 Kalkulationswerte mit Kalk. Zinssätzen<br />
H Freie Variante 3 und<br />
I Freie Variante 4 die <strong>zu</strong>m Beispiel mit Versicherungswert 2,<br />
Anschaffungsrestwert, Tageswert, Vollwert u.a.<br />
versehen werden können<br />
Die Varianten 1 und 2 sind für die Hauptbuchhaltung relevant, das heisst alle Bewegungen<br />
enthalten ein Soll- und Haben-Konto und eine <strong>zu</strong>teilbare Kostenstelle. Die<br />
Bewegungen der Varianten 3 & 4 brauchen keine Kontierung auf<strong>zu</strong>weisen und<br />
fliessen dadurch nicht in die Sammel-Konto-Umsätze der <strong>Anlagenbuchhaltung</strong> ein.<br />
<strong>MOR</strong>!FINANZ_AnlagenWertschriften.doc / 7 / 82