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Manteltarifvertrag für Beschäftigte - IG Metall Baden-Württemberg

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Die Zeit der Unterbrechung bleibt bei der Berechnung der Dauer der<br />

Betriebszugehörigkeit außer Betracht.<br />

§ 3<br />

Arbeitsplatz, Arbeitsablauf,<br />

Arbeitsumgebung und Arbeitszeit<br />

3.1 Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung sind menschengerecht zu<br />

gestalten.<br />

3.2 Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:<br />

Arbeits- und Leistungsbedingungen und Arbeitszeiten sind im Rahmen der<br />

betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so zu gestalten,<br />

– dass sie auch auf Dauer zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung der<br />

Beschäftigten führen,<br />

– dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb Beschäftigten<br />

geschützt und gefördert sowie das Recht auf Menschenwürde geachtet wird,<br />

– dass bei Vereinbarungen zu Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen<br />

der betrieblichen Möglichkeiten dem Einzelnen Entscheidungsspielräume<br />

eingeräumt werden.<br />

Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, so können die Beschäftigten<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation einbringen. Die Vorschläge sind<br />

umgehend zu prüfen und, soweit sachlich berechtigt und wirtschaftlich vertretbar,<br />

vom Arbeitgeber umzusetzen.<br />

3.3 Die menschengerechte Gestaltung der Arbeits- und Leistungsbedingungen und<br />

Arbeitszeiten soll unter Berücksichtigung der vorgenannten sowie wirtschaftlich<br />

vertretbarer Gesichtspunkte im Rahmen von § 88 BetrVG geregelt werden.<br />

Protokollnotiz zu § 3.3:<br />

Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, dass auch aus Anlass von<br />

Arbeitszeitverkürzungen keine Leistungsverdichtung erfolgen darf, die für die<br />

Beschäftigten zu unzumutbaren Belastungen führt.<br />

3.4 Zur Sicherung von persönlichem Eigentum, das von den Beschäftigten<br />

üblicherweise in den Betrieb mitgebracht wird, hat der Arbeitgeber geeignete<br />

Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.<br />

3.5 Zum Abstellen/Einstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten sind unter<br />

Berücksichtigung der persönlichen Notwendigkeiten und der betrieblichen<br />

Möglichkeiten geeignete Einstellmöglichkeiten/ Stellplätze zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

3.6 Allen Beschäftigten werden die zur Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel vom<br />

Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt; sie bleiben Eigentum des<br />

Arbeitgebers.<br />

Benützen Beschäftigte eigene Arbeitsmittel mit vorheriger Zustimmung des<br />

Arbeitgebers, so ist ihnen hierfür eine Entschädigung zu bezahlen, die durch<br />

Vereinbarung mit dem Betriebsrat festgelegt wird.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />

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