Manteltarifvertrag für Beschäftigte - IG Metall Baden-Württemberg
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13.4.4 Beschäftigten ist während der Kindererziehungszeit im Rahmen der betrieblichen<br />
Möglichkeiten Gelegenheit zu geben, an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen<br />
teilzunehmen und kurzfristige Vertretungen wahrzunehmen.<br />
13.4.5 Frühere Beschäftigungszeiten werden bei Wiedereinstellung angerechnet.<br />
13.4.6 Die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses ist mindestens 6 Monate vorher<br />
anzukündigen.<br />
13.4.7 Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten sind von dieser Regelung<br />
ausgenommen.<br />
§ 14<br />
Vergütung der Mehraufwendungen bei Dienstreisen<br />
14.1 Bei angeordneten Dienstreisen wird die notwendige Reisezeit, soweit sie die Dauer<br />
der regelmäßigen Arbeitszeit überschreitet, bis zu 4 Stunden kalendertäglich<br />
zuschlagsfrei wie Arbeitszeit vergütet.<br />
An arbeitsfreien Tagen wird zu der kalendertäglichen zusätzlichen Reisezeit nach<br />
Abs. 1 die darüber hinaus anfallende Reisezeit bis zur Dauer von 1/5 der<br />
individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit täglich ohne Zuschläge<br />
vergütet.<br />
14.2 Fällt die angeordnete Reisezeit auf einen Sonn- oder Feiertag, so sind neben<br />
Vergütungen gemäß § 14.1 die hierfür vorgesehenen Zuschläge gemäß § 10 zu<br />
bezahlen.<br />
14.3 Dies gilt nicht:<br />
a) für Reisezeit mit Benutzung von Schlafwagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis<br />
6.00 Uhr,<br />
b) für Auslandsreisen.<br />
14.4 Der notwendige Mehraufwand bei Dienstreisen ist vom Arbeitgeber zu erstatten.<br />
Eine Regelung hierüber ist im Einvernehmen mit dem Betriebsrat unter Beachtung<br />
der Steuerrichtlinien zu treffen.<br />
14.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Bundesmontagetarifvertrag<br />
Anwendung findet.<br />
§ 15<br />
Reisende<br />
15.1 Die Bestimmungen des Tarifvertrages gelten für alle Reisenden von Betrieben, die<br />
ihren Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Vertrages haben, auch wenn die<br />
Reisenden ihren Wohnsitz außerhalb des Tarifgebietes haben.<br />
15.2 Reisende, die vollberuflich und ausschließlich für ein Unternehmen tätig und für<br />
__________________________________________________________________________<br />
ihre Tätigkeit Rechtsanspruch an dessen auf diesen Weisung Tarifvertrag gebunden haben sind, nur Mitglieder erhalten der als <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Vergütung Entgelt<br />
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />
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