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Manteltarifvertrag für Beschäftigte - IG Metall Baden-Württemberg

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13.4.4 Beschäftigten ist während der Kindererziehungszeit im Rahmen der betrieblichen<br />

Möglichkeiten Gelegenheit zu geben, an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen<br />

teilzunehmen und kurzfristige Vertretungen wahrzunehmen.<br />

13.4.5 Frühere Beschäftigungszeiten werden bei Wiedereinstellung angerechnet.<br />

13.4.6 Die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses ist mindestens 6 Monate vorher<br />

anzukündigen.<br />

13.4.7 Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten sind von dieser Regelung<br />

ausgenommen.<br />

§ 14<br />

Vergütung der Mehraufwendungen bei Dienstreisen<br />

14.1 Bei angeordneten Dienstreisen wird die notwendige Reisezeit, soweit sie die Dauer<br />

der regelmäßigen Arbeitszeit überschreitet, bis zu 4 Stunden kalendertäglich<br />

zuschlagsfrei wie Arbeitszeit vergütet.<br />

An arbeitsfreien Tagen wird zu der kalendertäglichen zusätzlichen Reisezeit nach<br />

Abs. 1 die darüber hinaus anfallende Reisezeit bis zur Dauer von 1/5 der<br />

individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit täglich ohne Zuschläge<br />

vergütet.<br />

14.2 Fällt die angeordnete Reisezeit auf einen Sonn- oder Feiertag, so sind neben<br />

Vergütungen gemäß § 14.1 die hierfür vorgesehenen Zuschläge gemäß § 10 zu<br />

bezahlen.<br />

14.3 Dies gilt nicht:<br />

a) für Reisezeit mit Benutzung von Schlafwagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis<br />

6.00 Uhr,<br />

b) für Auslandsreisen.<br />

14.4 Der notwendige Mehraufwand bei Dienstreisen ist vom Arbeitgeber zu erstatten.<br />

Eine Regelung hierüber ist im Einvernehmen mit dem Betriebsrat unter Beachtung<br />

der Steuerrichtlinien zu treffen.<br />

14.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Bundesmontagetarifvertrag<br />

Anwendung findet.<br />

§ 15<br />

Reisende<br />

15.1 Die Bestimmungen des Tarifvertrages gelten für alle Reisenden von Betrieben, die<br />

ihren Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Vertrages haben, auch wenn die<br />

Reisenden ihren Wohnsitz außerhalb des Tarifgebietes haben.<br />

15.2 Reisende, die vollberuflich und ausschließlich für ein Unternehmen tätig und für<br />

__________________________________________________________________________<br />

ihre Tätigkeit Rechtsanspruch an dessen auf diesen Weisung Tarifvertrag gebunden haben sind, nur Mitglieder erhalten der als <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Vergütung Entgelt<br />

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />

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