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Manteltarifvertrag für Beschäftigte - IG Metall Baden-Württemberg

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- aus den festen Bestandteilen des Monatsentgelts (brutto),<br />

- aus den leistungsabhängigen variablen Bestandteilen des Monatsentgelts<br />

(brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgerechneten Monate;<br />

zwischenzeitlich wirksam gewordene tarifliche Entgelterhöhungen erhöhen<br />

die Berechnungsgrundlage entsprechend,<br />

jeweils geteilt durch das 4,35fache der individuellen regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit.<br />

In die Berechnung der Grundvergütung gehen mit ein:<br />

der Verdienstausgleich gemäß § 13 ERA-TV sowie bei Montagearbeiten nach dem<br />

BMTV der Montagezuschlag gemäß § 3.3.1 BMTV.<br />

11.4.4 Bezahlte Ausfallzeiten dürfen nicht zu einer Kürzung des Bruttomonatsentgelts<br />

führen.<br />

11.4.5 Besteht ein Anspruch auf Zeitausgleich aus ungleichmäßiger Verteilung der<br />

Arbeitszeit, so ist dieser vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in<br />

Zeit zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, dann ist diese Differenz im Arbeitsentgelt zu<br />

verrechnen.<br />

Im Übrigen werden Zeitdifferenzen zur Verrechnung fällig, wenn Konkurs oder<br />

Vergleich (Insolvenz) angemeldet wird.<br />

Für den Anspruch auf Verrechnung ist der jeweils aktuelle Tarifvertrag über<br />

Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Zeitpunkt der Fälligkeit des<br />

Abgeltungsanspruchs maßgebend.<br />

11.5 Berechnung der Zuschläge<br />

Berechnungsgrundlage der Zuschläge ist das Entgelt für eine Arbeitsstunde<br />

gemäß § 11.4.3.<br />

11.6 Bei Arbeit an entgeltzahlungspflichtigen Feiertagen erhalten die Beschäftigten bis<br />

zur Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit dieses Tages außer dem laufenden<br />

Monatsentgelt (brutto) nur den in § 10.4 Absatz 2 und 3 festgelegten Zuschlag für<br />

jede geleistete Arbeitsstunde.<br />

11.7 Die Abrechnung muss schriftlich erfolgen. Aus ihr müssen u.a. das monatliche<br />

Grundentgelt sowie die festen und variablen Bestandteile ersichtlich sein.<br />

11.8 Bei jeder Änderung des Entgelts ist dem Beschäftigten die Höhe und<br />

Zusammensetzung seines veränderten Entgelts schriftlich mitzuteilen. Aus dieser<br />

Mitteilung müssen die einzelnen Vergütungsbestandteile ersichtlich sein.<br />

11.9.1 Das Entgelt wird in bar während der Arbeitszeit an einem Arbeitstag, mit<br />

Ausnahme des Samstags, ausgezahlt. Die Auszahlung muss in der Regel<br />

spätestens 2 Stunden vor Arbeitsschluss beendet sein. Fällt der Tag der<br />

Entgeltzahlung auf einen arbeitsfreien Tag, so wird am vorhergehenden Arbeitstag<br />

ausgezahlt.<br />

11.9.2 Durch Betriebsvereinbarung kann auch bargeldlose Zahlung eingeführt werden.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />

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