Manteltarifvertrag für Beschäftigte - IG Metall Baden-Württemberg
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- aus den festen Bestandteilen des Monatsentgelts (brutto),<br />
- aus den leistungsabhängigen variablen Bestandteilen des Monatsentgelts<br />
(brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgerechneten Monate;<br />
zwischenzeitlich wirksam gewordene tarifliche Entgelterhöhungen erhöhen<br />
die Berechnungsgrundlage entsprechend,<br />
jeweils geteilt durch das 4,35fache der individuellen regelmäßigen wöchentlichen<br />
Arbeitszeit.<br />
In die Berechnung der Grundvergütung gehen mit ein:<br />
der Verdienstausgleich gemäß § 13 ERA-TV sowie bei Montagearbeiten nach dem<br />
BMTV der Montagezuschlag gemäß § 3.3.1 BMTV.<br />
11.4.4 Bezahlte Ausfallzeiten dürfen nicht zu einer Kürzung des Bruttomonatsentgelts<br />
führen.<br />
11.4.5 Besteht ein Anspruch auf Zeitausgleich aus ungleichmäßiger Verteilung der<br />
Arbeitszeit, so ist dieser vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in<br />
Zeit zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, dann ist diese Differenz im Arbeitsentgelt zu<br />
verrechnen.<br />
Im Übrigen werden Zeitdifferenzen zur Verrechnung fällig, wenn Konkurs oder<br />
Vergleich (Insolvenz) angemeldet wird.<br />
Für den Anspruch auf Verrechnung ist der jeweils aktuelle Tarifvertrag über<br />
Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Zeitpunkt der Fälligkeit des<br />
Abgeltungsanspruchs maßgebend.<br />
11.5 Berechnung der Zuschläge<br />
Berechnungsgrundlage der Zuschläge ist das Entgelt für eine Arbeitsstunde<br />
gemäß § 11.4.3.<br />
11.6 Bei Arbeit an entgeltzahlungspflichtigen Feiertagen erhalten die Beschäftigten bis<br />
zur Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit dieses Tages außer dem laufenden<br />
Monatsentgelt (brutto) nur den in § 10.4 Absatz 2 und 3 festgelegten Zuschlag für<br />
jede geleistete Arbeitsstunde.<br />
11.7 Die Abrechnung muss schriftlich erfolgen. Aus ihr müssen u.a. das monatliche<br />
Grundentgelt sowie die festen und variablen Bestandteile ersichtlich sein.<br />
11.8 Bei jeder Änderung des Entgelts ist dem Beschäftigten die Höhe und<br />
Zusammensetzung seines veränderten Entgelts schriftlich mitzuteilen. Aus dieser<br />
Mitteilung müssen die einzelnen Vergütungsbestandteile ersichtlich sein.<br />
11.9.1 Das Entgelt wird in bar während der Arbeitszeit an einem Arbeitstag, mit<br />
Ausnahme des Samstags, ausgezahlt. Die Auszahlung muss in der Regel<br />
spätestens 2 Stunden vor Arbeitsschluss beendet sein. Fällt der Tag der<br />
Entgeltzahlung auf einen arbeitsfreien Tag, so wird am vorhergehenden Arbeitstag<br />
ausgezahlt.<br />
11.9.2 Durch Betriebsvereinbarung kann auch bargeldlose Zahlung eingeführt werden.<br />
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Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />
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