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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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8<br />

- Kulturherbst<br />

- ev. Veranstaltung des Kulturreferates Kontrabass im Forum<br />

Punkt 3) Genehmigung des Prüfberichtes vom 5. September 2005<br />

Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den gegenständlichen Prüfbericht dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Punkt 4) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2006<br />

Gemäß den Ausführungen des Voranschlagserlasses des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 24.<br />

Oktober 2005, Gem-511001/180-2005-Jl/Pü sind die Steuerhebesätze der <strong>Gemeinde</strong>steuern und<br />

der Benützungsgebühren für das Jahr 2006 so rechtzeitig zu beschließen und kundzumachen, dass<br />

diese spätestens am 31. Dezember 2005 rechtswirksam werden (nach § 94 der O.Ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

1990 erfolgt die Rechtswirksamkeit der Verordnung frühestens am Tag der auf den Ablauf<br />

der Kundmachung folgt).<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2 0 0 6 wie folgt<br />

festzusetzen:<br />

Hebesätze<br />

der Grundsteuer für landund<br />

forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit<br />

der Grundsteuer für Grundstücke<br />

(B) mit<br />

der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)<br />

der Hundeabgabe mit<br />

1,45 für Wachhunde<br />

500 v.H. des Steuermessbetrages<br />

500 v.H. des Steuermessbetrages<br />

10 v.H. des Preises<br />

oder Entgeltes<br />

21,80 je Hund<br />

der Kanalbenützungsgebühr mit<br />

1,875 inkl. MWSt. je m2 verb.<br />

Fläche<br />

der Kanalbereitstellungsgebühr mit<br />

bis 2000 m² 0,15 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 2001 bis 3000 m² 0,10 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 3001 bis 4000 m² 0,08 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 4001 bis 6000 m² 0,07 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

über 6000 m² 0,06 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

Kanalanschlussgebühr je m2 verb. Fläche 19,31 inkl. MWSt.<br />

Mindestanschlussgebühr je bebautes und

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