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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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soll dieser nunmehr neuerlich abgeändert werden. Die vorgelegten Projektsunterlagen des Arch.<br />

Stefan Köglberger, <strong>Neuhofen</strong>/Kr., wurden an die Hochbauabteilung des Landes OÖ. zur Prüfung<br />

vorgelegt.<br />

Für die Errichtung der Ballspielhalle ist lt. Kostenschätzung ein Betrag von 691.950,00 ohne<br />

MWSt. bzw. 830.340,00 inkl. MWSt. erforderlich. Für die Errichtung der Asphaltstockhalle<br />

wurden die Kosten mit 281.130,00 ohne MWSt. bzw. 337.356,00 inkl. MWSt. lt. Schätzung<br />

angegeben. Die Asphaltstockhalle ist mit 3 Bahnen vorgesehen. Die Ausführung erfolgt jedoch<br />

mit 5 Bahnen, wobei für die Finanzierung der 2 restlichen Bahnen die ASKÖ <strong>Neuhofen</strong> aufkommen<br />

wird.<br />

Mit der Firma Smash Tenniscenter GesmbH. konnte in der Zwischenzeit Übereinstimmung über<br />

die Höhe des Kaufpreises der bestehenden Tennishalle erzielt werden.<br />

Der Kaufpreis wurde einvernehmlich mit 385.000,00 exkl. MWSt. bzw. 462.000,00 inkl.<br />

MWSt. vereinbart.<br />

Es sind daher folgende Kosten zu finanzieren:<br />

Ankauf Tennishalle 385.000,00<br />

Errichtung Ballspielhalle 692.000,00<br />

Errichtung Asphaltstockhalle (3-bahnig) 281.000,00<br />

Nebenkosten (Grunderw.Steuer etc.) 22.000,00<br />

Gesamtkosten: 1.380.000,00<br />

(alle Beträge exkl. MWSt.)<br />

Finanzierungsvorschlag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Kr.:<br />

Bankdarlehen 455.000,00<br />

Interessentenbeitrag Sparkasse 425.000,00<br />

Landeszuschuss 250.000,00<br />

Bedarfszuweisung 250.000,00<br />

Summe: 1.380.000,00<br />

Für den Interessentenbeitrag der Sparkasse in der Höhe von 425.000,00 liegt seitens der Sparkasse<br />

<strong>Neuhofen</strong> Bank AG. eine Zusage vor.<br />

Über den Zeitpunkt des Beginnes des Projektes kann erst nach Absprache mit den zuständigen<br />

Stellen des Landes O.Ö. eine Aussage getroffen werden.<br />

Das Gesamtprojekt soll über die noch zu errichtende <strong>Gemeinde</strong>-KEG erfolgen, weil nur diese<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist bzw. die beabsichtigte Darlehensaufnahme der KEG<br />

keine Auswirkungen auf das Maastrichtergebnis der <strong>Gemeinde</strong> hat.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 14.12.2000 bzw.<br />

am 12.05.2004 festgesetzten Finanzierungsplan für die Errichtung einer Ballspiel- bzw. Asphaltstockhalle<br />

abzuändern und die Kosten inkl. des Ankaufes der bestehenden Tennishalle mit <br />

1.380.000,00 neu festzusetzen.<br />

Die ÖVP Fraktion stellt den Zusatzantrag, dass der Bau der Stockbahnenhalle am derzeitigen<br />

Standort der ASKÖ-Anlage beim Naturfreundehaus in Piberbach durchgeführt werden soll. Die<br />

Grundbesitzer sind grundsätzlich bereit, das Grundstück langfristig zu verpachten oder auch zu<br />

verkaufen. Sie verlangen einen Pachtzins von 1.642,--/Jahr für insgesamt 11.460 m². Die Ge-

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