05.04.2015 Aufrufe

GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

31<br />

Die SPÖ-Fraktion spricht sich für die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus. Grundbesitzer<br />

profitieren von einer Umwidmung. Dafür soll ein Beitrag für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />

geleistet werden. 22 <strong>Gemeinde</strong>n wurden befragt. Ein Großteil dieser <strong>Gemeinde</strong>n hebt bereits<br />

einen Infrastrukturbeitrag ein. Es ist dadurch keine Verteuerung der Grundstücke eingetreten.<br />

Der Infrastrukturbeitrag wird bereits jahrzehntelange von den Grünen gefordert. Umwidmungen<br />

in Bauland haben in der Vergangenheit oft eine Menge Folgekosten für die Öffentlichkeit verursacht<br />

(zB. ca. 70.000,-- für Straße und Kanal in der Hanlosiedlung).<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- und Raumordnungsausschusses den Antrag, für<br />

künftige Baulandwidmungen einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 11,-- (wertgesichert) pro<br />

Quadratmeter vom Grundbesitzer einzuheben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

19 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />

12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />

c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />

Brunnmayr Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />

Änderungspläne werden präsentiert.<br />

Im Ansuchen des Grundeigentümers Karl Brunnmayr, eingelangt am 25.07.2005, wird die Umwidmung<br />

von 2-3 Parzellen für Wohnbauten beantragt und er hat sich bereit erklärt im Rahmen<br />

der privatwirtschaftlichen Vereinbarung zur Baulandsicherung mit der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

folgendes zu übernehmen: (siehe Beilagen)<br />

- Bebauungspflicht innerhalb von 5 Jahren ab rechtswirksamer Umwidmung<br />

- Beteiligung an den Infrastrukturkosten durch Entgelt von 11,- je m² neues Bauland<br />

- Schutzzone oberhalb durch mindestens 30 m Wiese und Verzicht auf nicht bodendeckende<br />

Feldfrüchte hangseitig<br />

Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 2100 m² vom Grundstück 30/5, KG Dambach,<br />

von Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Im ÖEK-Siedlungskonzept ist die Erweiterung vorgesehen,<br />

die Aufschließung, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden.<br />

Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />

Der notwendige Grund für die Straßenverbreiterung samt Einmündung in den Derndorferberg<br />

wird, lt. OÖ. Bauordnung im Zuge der Parzellierung, kostenlos in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgetreten. Der Kanal ist vorhanden, die Straße ist bis auf die Verbreiterung asphaltiert.<br />

Die Änderung auf Wohngebiet kann befürwortet werden, es ist keine Verletzung von Interessen<br />

Dritter, bzw. sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!