GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die SPÖ-Fraktion spricht sich für die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus. Grundbesitzer<br />
profitieren von einer Umwidmung. Dafür soll ein Beitrag für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />
geleistet werden. 22 <strong>Gemeinde</strong>n wurden befragt. Ein Großteil dieser <strong>Gemeinde</strong>n hebt bereits<br />
einen Infrastrukturbeitrag ein. Es ist dadurch keine Verteuerung der Grundstücke eingetreten.<br />
Der Infrastrukturbeitrag wird bereits jahrzehntelange von den Grünen gefordert. Umwidmungen<br />
in Bauland haben in der Vergangenheit oft eine Menge Folgekosten für die Öffentlichkeit verursacht<br />
(zB. ca. 70.000,-- für Straße und Kanal in der Hanlosiedlung).<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- und Raumordnungsausschusses den Antrag, für<br />
künftige Baulandwidmungen einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 11,-- (wertgesichert) pro<br />
Quadratmeter vom Grundbesitzer einzuheben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
19 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />
12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />
c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />
Brunnmayr Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />
Änderungspläne werden präsentiert.<br />
Im Ansuchen des Grundeigentümers Karl Brunnmayr, eingelangt am 25.07.2005, wird die Umwidmung<br />
von 2-3 Parzellen für Wohnbauten beantragt und er hat sich bereit erklärt im Rahmen<br />
der privatwirtschaftlichen Vereinbarung zur Baulandsicherung mit der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
folgendes zu übernehmen: (siehe Beilagen)<br />
- Bebauungspflicht innerhalb von 5 Jahren ab rechtswirksamer Umwidmung<br />
- Beteiligung an den Infrastrukturkosten durch Entgelt von 11,- je m² neues Bauland<br />
- Schutzzone oberhalb durch mindestens 30 m Wiese und Verzicht auf nicht bodendeckende<br />
Feldfrüchte hangseitig<br />
Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 2100 m² vom Grundstück 30/5, KG Dambach,<br />
von Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Im ÖEK-Siedlungskonzept ist die Erweiterung vorgesehen,<br />
die Aufschließung, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden.<br />
Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />
Der notwendige Grund für die Straßenverbreiterung samt Einmündung in den Derndorferberg<br />
wird, lt. OÖ. Bauordnung im Zuge der Parzellierung, kostenlos in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong><br />
abgetreten. Der Kanal ist vorhanden, die Straße ist bis auf die Verbreiterung asphaltiert.<br />
Die Änderung auf Wohngebiet kann befürwortet werden, es ist keine Verletzung von Interessen<br />
Dritter, bzw. sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, zu erwarten.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.