GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />
IX. Kosten und Steuern<br />
Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Spesen und Gebühren werden von der Käuferin<br />
getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung dieses Vertrages erteilt.<br />
X. Sonstiges<br />
Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung eines<br />
Vertrages gemacht und angenommen.<br />
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />
mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der weiteren<br />
Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte sowie<br />
an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />
erhält eine beglaubigte Kopie.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> KEG ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Kostenaufteilung scheint im Finanzierungsplan,<br />
der unter Punkt 15 behandelt wird, genau auf. Von Seiten des Landes wurden insgesamt<br />
500.000,-- zugesagt (jeweils 250.000,-- vom Ressort LH Pühringer und LR Ackerl).<br />
<strong>GR</strong> Oberhuber plädiert dafür, begonnene Projekte abzuschließen, bevor neue begonnen werden.<br />
Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, den gegenständlichen Kaufvertrag zu genehmigen.<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Engertsberger), ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />
Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />
Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />
Änderungspläne u. Foto werden präsentiert.<br />
Im Ansuchen der Grundeigentümer Thomas und Markus Ditzlmüller, eingelangt am 7.11.2005,<br />
wird eine Umwidmung für die Ansiedelung und Errichtung einer Betriebsstätte (DBS Diamant-<br />
Bohr- und Schneidetechnik GmbH) beantragt. Geplant ist ein neues Büro-, Lager- und Wohngebäude<br />
statt dem Wohnhaus mit Schuppen, Objekt Dambach 10.