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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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29<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />

IX. Kosten und Steuern<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Spesen und Gebühren werden von der Käuferin<br />

getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung dieses Vertrages erteilt.<br />

X. Sonstiges<br />

Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung eines<br />

Vertrages gemacht und angenommen.<br />

Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />

mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der weiteren<br />

Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte sowie<br />

an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />

erhält eine beglaubigte Kopie.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> KEG ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Kostenaufteilung scheint im Finanzierungsplan,<br />

der unter Punkt 15 behandelt wird, genau auf. Von Seiten des Landes wurden insgesamt<br />

500.000,-- zugesagt (jeweils 250.000,-- vom Ressort LH Pühringer und LR Ackerl).<br />

<strong>GR</strong> Oberhuber plädiert dafür, begonnene Projekte abzuschließen, bevor neue begonnen werden.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, den gegenständlichen Kaufvertrag zu genehmigen.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Engertsberger), ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />

Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />

Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />

Änderungspläne u. Foto werden präsentiert.<br />

Im Ansuchen der Grundeigentümer Thomas und Markus Ditzlmüller, eingelangt am 7.11.2005,<br />

wird eine Umwidmung für die Ansiedelung und Errichtung einer Betriebsstätte (DBS Diamant-<br />

Bohr- und Schneidetechnik GmbH) beantragt. Geplant ist ein neues Büro-, Lager- und Wohngebäude<br />

statt dem Wohnhaus mit Schuppen, Objekt Dambach 10.

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