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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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28<br />

Der Kaufpreis ist spätestens 14 (vierzehn) Tage ab allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung<br />

fällig und spesen- und abzugsfrei auf ein bekannt zugebendes Girokonto der Verkäuferin zu überweisen.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges werden 6 % (sechs Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich an die Käuferin über den Kaufpreis eine mehrwertsteuergerechte<br />

Rechnung zu legen.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />

Käuferin erfolgt mit dem Tage der allseitigen Vertragsunterfertigung.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin ü-<br />

ber.<br />

Dieser Tag (Tagesablauf) gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben<br />

sowie die gebäudebezogenen Versicherungen.<br />

V. Gewährleistung<br />

Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt durch Besichtigung zu kennen. Die Verkäuferin haftet weder<br />

für bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder Ertrag des Kaufobjektes, wohl aber dafür,<br />

dass dieses bestand- und lastenfrei in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />

Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />

verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche<br />

Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig angekündigte<br />

oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Käuferin bereits eine Zusage hat in die Bestandrechte am<br />

Grundstück 159/1 einzutreten.<br />

VI. Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />

einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />

Stand gefordert werden kann.<br />

Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in Kenntnis<br />

zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen, wenn ein<br />

Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />

Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />

VII.<br />

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass das Superädifikat bei der Liegenschaft EZ 78 GB<br />

45509 Gries nicht ersichtlich gemacht ist.<br />

Eine Hinterlegung einer beglaubigten Abschrift dieses Kaufvertrages zum Zwecke des Erwerbes<br />

des Eigentumsrechtes durch die Käuferin am Superädifikat bedarf der Einwilligung der Liegenschaftseigentümerin<br />

Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich und<br />

nehmen die Vertragsparteien dies zur Kenntnis.<br />

VIII. Österreichererklärung

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