GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28<br />
Der Kaufpreis ist spätestens 14 (vierzehn) Tage ab allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung<br />
fällig und spesen- und abzugsfrei auf ein bekannt zugebendes Girokonto der Verkäuferin zu überweisen.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden 6 % (sechs Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich an die Käuferin über den Kaufpreis eine mehrwertsteuergerechte<br />
Rechnung zu legen.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />
Käuferin erfolgt mit dem Tage der allseitigen Vertragsunterfertigung.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin ü-<br />
ber.<br />
Dieser Tag (Tagesablauf) gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben<br />
sowie die gebäudebezogenen Versicherungen.<br />
V. Gewährleistung<br />
Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt durch Besichtigung zu kennen. Die Verkäuferin haftet weder<br />
für bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder Ertrag des Kaufobjektes, wohl aber dafür,<br />
dass dieses bestand- und lastenfrei in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />
Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />
verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche<br />
Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig angekündigte<br />
oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Käuferin bereits eine Zusage hat in die Bestandrechte am<br />
Grundstück 159/1 einzutreten.<br />
VI. Anfechtungsverzicht<br />
Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />
einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />
Stand gefordert werden kann.<br />
Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in Kenntnis<br />
zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen, wenn ein<br />
Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />
Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />
VII.<br />
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass das Superädifikat bei der Liegenschaft EZ 78 GB<br />
45509 Gries nicht ersichtlich gemacht ist.<br />
Eine Hinterlegung einer beglaubigten Abschrift dieses Kaufvertrages zum Zwecke des Erwerbes<br />
des Eigentumsrechtes durch die Käuferin am Superädifikat bedarf der Einwilligung der Liegenschaftseigentümerin<br />
Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich und<br />
nehmen die Vertragsparteien dies zur Kenntnis.<br />
VIII. Österreichererklärung