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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Die FPÖ Fraktion ist gegen einen Verkauf, da dadurch jegliche Möglichkeit der Ausdehnung des<br />

Schulzentrums verhindert werden würde.<br />

Die ÖVP-Fraktion ist unter der Bedingung für einen Verkauf, dass die Hälfte des Verkaufserlöses<br />

für den Ankauf des Gerichtsgebäudes und die andere Hälfte zur Sanierung des Freizeitzentrums<br />

verwendet wird. Nächstes Jahr wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> eine Abgangsgemeinde sein und der<br />

Erlös müsste dann zur Abgangsdeckung verwendet werden. Das möchte die ÖVP-Fraktion verhindern.<br />

Die Entscheidung über den Verkauf soll aufgeschoben werden bis vom Land eine Zusage<br />

vorliegt, dass das Geld für die beiden genannten Vorhaben verwendet werden darf. Der <strong>Gemeinde</strong><br />

soll auf jeden Fall das Einweisungsrecht im Wohnhaus erhalten bleiben.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass lt. Gesetz der Verkaufserlös nur zum Erwerb von Immobilien<br />

verwendet werden darf. Es könnte der Zusatz beschlossen werden, dass der Verkaufsbeschluss<br />

nur dann gilt, wenn der Erlös nicht zur Abgangsdeckung verwendet wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird für Beratungszwecke für 15 Minuten unterbrochen.<br />

Die ÖVP-Fraktion fordert, dass sichergestellt wird, dass der gesamte Verkaufserlös je zur Hälfte<br />

für folgende Zwecke verwendet wird: Ankauf des Bezirksgerichtes bzw. Sanierung des Freizeitzentrums.<br />

Im nächsten Jahr muss für die Sanierung des Freizeitzentrums garantiert werden: Entweder<br />

wird die Hälfte des Erlöses herangezogen oder andere Mittel in gleicher Höhe. Das Projekt<br />

Sanierung Freizeitzentrum soll zu einem Abschluss gebracht werden, bevor wieder ein neues<br />

Projekt gestartet wird.<br />

Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass man den Bewohnern nicht zumuten kann, die Sanierung des<br />

Freizeitzentrums mit dem gegenständlichen Projekt in Zusammenhang zu bringen. Die Renovierung<br />

des Wohnhauses Brucknerstraße ist dringend erforderlich. Die Sanierung des Freizeitzentrums<br />

stellt keine Eigentumsschaffung dar. Es gibt derzeit kein Projekt Sanierung Freizeitzentrum.<br />

Ein solches scheint im mittelfristigen Finanzplan nicht auf. Die <strong>Gemeinde</strong> musste auf die 3.<br />

Bauetappe verzichten.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Aigner führt aus, dass die Mittel im außerordentlichen Haushalt nicht gebunden sind. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> kann frei entscheiden, wofür sie verwendet werden.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar regt an, dass die notwendige Sanierung des Hauses eventuell auf Etappen erfolgen<br />

könnte, damit das Haus nicht verkauft werden muss.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, einem Verkauf des gegenständlichen Wohngebäudes zu einem<br />

Kaufpreis in Höhe von 155.000,-- an die Wohnungsgesellschaft Lebensräume zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Oberhuber, Chalupar<br />

14 Stimmenthaltungen: ÖVP, FPÖ<br />

Punkt<br />

13) Ankauf der Tennishalle

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