GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
26<br />
Die FPÖ Fraktion ist gegen einen Verkauf, da dadurch jegliche Möglichkeit der Ausdehnung des<br />
Schulzentrums verhindert werden würde.<br />
Die ÖVP-Fraktion ist unter der Bedingung für einen Verkauf, dass die Hälfte des Verkaufserlöses<br />
für den Ankauf des Gerichtsgebäudes und die andere Hälfte zur Sanierung des Freizeitzentrums<br />
verwendet wird. Nächstes Jahr wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> eine Abgangsgemeinde sein und der<br />
Erlös müsste dann zur Abgangsdeckung verwendet werden. Das möchte die ÖVP-Fraktion verhindern.<br />
Die Entscheidung über den Verkauf soll aufgeschoben werden bis vom Land eine Zusage<br />
vorliegt, dass das Geld für die beiden genannten Vorhaben verwendet werden darf. Der <strong>Gemeinde</strong><br />
soll auf jeden Fall das Einweisungsrecht im Wohnhaus erhalten bleiben.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass lt. Gesetz der Verkaufserlös nur zum Erwerb von Immobilien<br />
verwendet werden darf. Es könnte der Zusatz beschlossen werden, dass der Verkaufsbeschluss<br />
nur dann gilt, wenn der Erlös nicht zur Abgangsdeckung verwendet wird.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird für Beratungszwecke für 15 Minuten unterbrochen.<br />
Die ÖVP-Fraktion fordert, dass sichergestellt wird, dass der gesamte Verkaufserlös je zur Hälfte<br />
für folgende Zwecke verwendet wird: Ankauf des Bezirksgerichtes bzw. Sanierung des Freizeitzentrums.<br />
Im nächsten Jahr muss für die Sanierung des Freizeitzentrums garantiert werden: Entweder<br />
wird die Hälfte des Erlöses herangezogen oder andere Mittel in gleicher Höhe. Das Projekt<br />
Sanierung Freizeitzentrum soll zu einem Abschluss gebracht werden, bevor wieder ein neues<br />
Projekt gestartet wird.<br />
Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass man den Bewohnern nicht zumuten kann, die Sanierung des<br />
Freizeitzentrums mit dem gegenständlichen Projekt in Zusammenhang zu bringen. Die Renovierung<br />
des Wohnhauses Brucknerstraße ist dringend erforderlich. Die Sanierung des Freizeitzentrums<br />
stellt keine Eigentumsschaffung dar. Es gibt derzeit kein Projekt Sanierung Freizeitzentrum.<br />
Ein solches scheint im mittelfristigen Finanzplan nicht auf. Die <strong>Gemeinde</strong> musste auf die 3.<br />
Bauetappe verzichten.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Aigner führt aus, dass die Mittel im außerordentlichen Haushalt nicht gebunden sind. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> kann frei entscheiden, wofür sie verwendet werden.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar regt an, dass die notwendige Sanierung des Hauses eventuell auf Etappen erfolgen<br />
könnte, damit das Haus nicht verkauft werden muss.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, einem Verkauf des gegenständlichen Wohngebäudes zu einem<br />
Kaufpreis in Höhe von 155.000,-- an die Wohnungsgesellschaft Lebensräume zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Oberhuber, Chalupar<br />
14 Stimmenthaltungen: ÖVP, FPÖ<br />
Punkt<br />
13) Ankauf der Tennishalle