GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Im gegenständlichen Gebäude Kirchengasse 6 befanden sich bis 31.12.2004 die Räumlichkeiten<br />
des Bezirksgerichtes <strong>Neuhofen</strong> und ist der 2. Stock und die Garagen an das Bundesministerium<br />
für Inneres zur Nutzung als Polizeistelle vermietet.<br />
II. Kaufvereinbarung<br />
Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiemit an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von<br />
der Verkäuferin deren im Artikel I. näher bezeichnete Liegenschaft EZ 96 GB 45516 <strong>Neuhofen</strong><br />
an der Krems, mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, insbesondere allem, was mit<br />
dem Kaufobjekt erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, so wie dieses liegt und steht, nach<br />
Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />
III. Kaufpreis<br />
Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 401.000,--<br />
(vierhunderteintausend Euro).<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass im gegenständlichen Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten<br />
ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />
Der Kaufpreis sowie die anfallende Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und die grundbücherliche<br />
Eintragungsgebühr (1 % des Kaufpreises) ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages<br />
durch die Käuferin, welche den Kaufvertrag als erste zu fertigen hat, zur Zahlung fällig und spesen-<br />
und abzugsfrei an den Schriftenverfasser auf dessen Anderkonto Nr. $$-04.081.600 bei<br />
der Notartreuhandbank, BLZ 31500, zu überweisen.<br />
Der Schriftenverfasser wird von beiden Vertragsparteien unwiderruflich zum Treuhänder dieses<br />
Kaufpreises bestellt.<br />
Dem Treuhänder wird der unwiderruflich Auftrag erteilt den Treuhanderlag unverzüglich nach<br />
Aushändigung sämtlicher für die Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlicher Originalurkunden<br />
wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss an die Verkäuferin auf ein von dieser bekanntgegebenes<br />
Girokonto zu überweisen.<br />
Die Käuferin verpflichtet sich weiters gleichzeitig mit der treuhändigen Hinterlegung des Kaufpreises<br />
beim Schriftenverfasser auch die für den gegenständlichen Kaufvertrag anfallende Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises und die Einverleibungsgebühr in Höhe von 1 %<br />
des Kaufpreises, insgesamt daher 4,5 %, das sind 18.045,-- treuhändig beim Schriftenverfasser<br />
zu erlegen.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden 8 % (acht Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />
Die Vertragsparteien weisen den Schriftenverfasser an, diesen Kaufvertrag erst nach Eingang des<br />
Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr auf dem Treuhandkonto<br />
des Schriftenverfassers im Grundbuch durchzuführen.<br />
Vereinbarungsgemäß verbleibt die Originalurkunde des Kaufvertrages bis zur vollständigen Bezahlung<br />
des Kaufpreises in treuhändiger Verwahrung des Schriftenverfassers.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />
Käuferin erfolgt mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung durch die Verkäuferin.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin<br />
über.