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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Im gegenständlichen Gebäude Kirchengasse 6 befanden sich bis 31.12.2004 die Räumlichkeiten<br />

des Bezirksgerichtes <strong>Neuhofen</strong> und ist der 2. Stock und die Garagen an das Bundesministerium<br />

für Inneres zur Nutzung als Polizeistelle vermietet.<br />

II. Kaufvereinbarung<br />

Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiemit an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von<br />

der Verkäuferin deren im Artikel I. näher bezeichnete Liegenschaft EZ 96 GB 45516 <strong>Neuhofen</strong><br />

an der Krems, mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, insbesondere allem, was mit<br />

dem Kaufobjekt erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, so wie dieses liegt und steht, nach<br />

Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />

III. Kaufpreis<br />

Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 401.000,--<br />

(vierhunderteintausend Euro).<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass im gegenständlichen Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten<br />

ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />

Der Kaufpreis sowie die anfallende Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und die grundbücherliche<br />

Eintragungsgebühr (1 % des Kaufpreises) ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages<br />

durch die Käuferin, welche den Kaufvertrag als erste zu fertigen hat, zur Zahlung fällig und spesen-<br />

und abzugsfrei an den Schriftenverfasser auf dessen Anderkonto Nr. $$-04.081.600 bei<br />

der Notartreuhandbank, BLZ 31500, zu überweisen.<br />

Der Schriftenverfasser wird von beiden Vertragsparteien unwiderruflich zum Treuhänder dieses<br />

Kaufpreises bestellt.<br />

Dem Treuhänder wird der unwiderruflich Auftrag erteilt den Treuhanderlag unverzüglich nach<br />

Aushändigung sämtlicher für die Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlicher Originalurkunden<br />

wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss an die Verkäuferin auf ein von dieser bekanntgegebenes<br />

Girokonto zu überweisen.<br />

Die Käuferin verpflichtet sich weiters gleichzeitig mit der treuhändigen Hinterlegung des Kaufpreises<br />

beim Schriftenverfasser auch die für den gegenständlichen Kaufvertrag anfallende Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises und die Einverleibungsgebühr in Höhe von 1 %<br />

des Kaufpreises, insgesamt daher 4,5 %, das sind 18.045,-- treuhändig beim Schriftenverfasser<br />

zu erlegen.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges werden 8 % (acht Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />

Die Vertragsparteien weisen den Schriftenverfasser an, diesen Kaufvertrag erst nach Eingang des<br />

Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr auf dem Treuhandkonto<br />

des Schriftenverfassers im Grundbuch durchzuführen.<br />

Vereinbarungsgemäß verbleibt die Originalurkunde des Kaufvertrages bis zur vollständigen Bezahlung<br />

des Kaufpreises in treuhändiger Verwahrung des Schriftenverfassers.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />

Käuferin erfolgt mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung durch die Verkäuferin.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin<br />

über.

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