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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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18<br />

Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Rufhilfe<br />

18,<strong>17</strong> inkl. Ust.<br />

Wohnbetreuung (Personal) 45,33<br />

Wenn die MieterInnen Hilfeleistungen wie z.B. mobile Hilfe und Betreuung (Mobile Betreuungsdienste<br />

des Sozialhilfeverbandes Linz-Land oder mobile Dienste der Caritas) Essen auf Rädern<br />

(Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems) beanspruchen, sind diese Leistungen (Wahlleistungen)<br />

gesondert zu bezahlen und von der Pauschalgebühr nicht erfasst. Weitere Wahlleistungen sind unter<br />

anderen:<br />

Hauskrankenpflege (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>), Besuchs- und Begleitdienste (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>)<br />

Tiefkühlmenüservice (Fa. Mahlzeit GesmbH)<br />

Die Notrufverbindung, das ist die Rufhilfe, geht direkt von den betreubaren Wohnungen zur<br />

Einsatzzentrale des Roten Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist.<br />

Eine ausgebildete Fachkraft (Altenfachbetreuer/in) wird 2 Stunden pro Monat und Wohnung an 12<br />

Monaten per anno, d.h. inkl. Urlaubs- und Krankenstandsvertretung der Hauptperson für die<br />

Wohnbetreuung zur Verfügung stehen und die Bewohner beraten - in allen mit der Lebensführung<br />

in der Wohnanlage anstehenden Fragen, insbesondere die zeit- und fachgerechte Vermittlung von<br />

sozialen Diensten (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Die Grundleistungen sind im<br />

Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz genau geregelt.<br />

Vergaberecht:<br />

Die Vergabe der Wohnungen soll analog zu den übrigen Mietwohnungen der Marktgemeinde<br />

durch den Wohnungsausschuss erfolgen. Bei Vergaben von betreubaren Wohnungen wird die<br />

Ansprechperson (ausgebildete Fachkraft vom Roten Kreuz) miteinbezogen.<br />

Der Ausschuss wird bei der Vergabe in erster Linie auf Alter, Gesundheitszustand, soziale Bedürftigkeit<br />

usw. Rücksicht nehmen.<br />

In diesem Wohnhaus sollen in erster Linie Senioren ab einem Alter von ca. 60 Jahren oder entsprechend<br />

jüngere Menschen bei gesundheitlicher Notwendigkeit bzw. Menschen mit leichter Behinderung<br />

aufgenommen werden. Für Behinderte soll die Möglichkeit der Aufnahme dann bestehen,<br />

wenn eine Wohnmöglichkeit in der Wohnoffensive im Kohlwinkel nicht möglich ist.<br />

Ein Verbleib in der Wohnung ist jedoch nur so lange möglich, als der Mieter noch kein Pflegefall<br />

ist. In diesem Fall muss eine Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim beantragt werden.<br />

Mietvertrag:<br />

Seitens des Bauträgers (Eigentümer des Objektes) wird mit jedem Bewohner ein Nutzungsvertrag<br />

(Mietvertrag) lt. den derzeit gültigen Richtlinien für betreubares Wohnen abgeschlossen.<br />

Das Wohnhaus wird mit Fördermitteln des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet. Die Miete<br />

einschließlich Betriebskosten wird pro Wohnung ca. 298,00/Monat betragen. Ein Musternutzungsvertrag<br />

sowie eine Aufstellung der Miete samt Betriebskosten liegen dem Konzept bei.<br />

Ausfallhaftung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird die Ausfallhaftung für allenfalls leer stehende Wohnungen bis zu einem bestimmten<br />

Zeitraum übernehmen, sodass weder Miete noch Betriebskosten oder Betreuungszuschläge<br />

den übrigen Mietern angelastet werden.

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