GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18<br />
Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Rufhilfe<br />
18,<strong>17</strong> inkl. Ust.<br />
Wohnbetreuung (Personal) 45,33<br />
Wenn die MieterInnen Hilfeleistungen wie z.B. mobile Hilfe und Betreuung (Mobile Betreuungsdienste<br />
des Sozialhilfeverbandes Linz-Land oder mobile Dienste der Caritas) Essen auf Rädern<br />
(Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems) beanspruchen, sind diese Leistungen (Wahlleistungen)<br />
gesondert zu bezahlen und von der Pauschalgebühr nicht erfasst. Weitere Wahlleistungen sind unter<br />
anderen:<br />
Hauskrankenpflege (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>), Besuchs- und Begleitdienste (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>)<br />
Tiefkühlmenüservice (Fa. Mahlzeit GesmbH)<br />
Die Notrufverbindung, das ist die Rufhilfe, geht direkt von den betreubaren Wohnungen zur<br />
Einsatzzentrale des Roten Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist.<br />
Eine ausgebildete Fachkraft (Altenfachbetreuer/in) wird 2 Stunden pro Monat und Wohnung an 12<br />
Monaten per anno, d.h. inkl. Urlaubs- und Krankenstandsvertretung der Hauptperson für die<br />
Wohnbetreuung zur Verfügung stehen und die Bewohner beraten - in allen mit der Lebensführung<br />
in der Wohnanlage anstehenden Fragen, insbesondere die zeit- und fachgerechte Vermittlung von<br />
sozialen Diensten (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Die Grundleistungen sind im<br />
Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz genau geregelt.<br />
Vergaberecht:<br />
Die Vergabe der Wohnungen soll analog zu den übrigen Mietwohnungen der Marktgemeinde<br />
durch den Wohnungsausschuss erfolgen. Bei Vergaben von betreubaren Wohnungen wird die<br />
Ansprechperson (ausgebildete Fachkraft vom Roten Kreuz) miteinbezogen.<br />
Der Ausschuss wird bei der Vergabe in erster Linie auf Alter, Gesundheitszustand, soziale Bedürftigkeit<br />
usw. Rücksicht nehmen.<br />
In diesem Wohnhaus sollen in erster Linie Senioren ab einem Alter von ca. 60 Jahren oder entsprechend<br />
jüngere Menschen bei gesundheitlicher Notwendigkeit bzw. Menschen mit leichter Behinderung<br />
aufgenommen werden. Für Behinderte soll die Möglichkeit der Aufnahme dann bestehen,<br />
wenn eine Wohnmöglichkeit in der Wohnoffensive im Kohlwinkel nicht möglich ist.<br />
Ein Verbleib in der Wohnung ist jedoch nur so lange möglich, als der Mieter noch kein Pflegefall<br />
ist. In diesem Fall muss eine Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim beantragt werden.<br />
Mietvertrag:<br />
Seitens des Bauträgers (Eigentümer des Objektes) wird mit jedem Bewohner ein Nutzungsvertrag<br />
(Mietvertrag) lt. den derzeit gültigen Richtlinien für betreubares Wohnen abgeschlossen.<br />
Das Wohnhaus wird mit Fördermitteln des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet. Die Miete<br />
einschließlich Betriebskosten wird pro Wohnung ca. 298,00/Monat betragen. Ein Musternutzungsvertrag<br />
sowie eine Aufstellung der Miete samt Betriebskosten liegen dem Konzept bei.<br />
Ausfallhaftung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird die Ausfallhaftung für allenfalls leer stehende Wohnungen bis zu einem bestimmten<br />
Zeitraum übernehmen, sodass weder Miete noch Betriebskosten oder Betreuungszuschläge<br />
den übrigen Mietern angelastet werden.