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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Die Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, erteilt daher ihre ausdrückliche<br />

Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries das Bestandrecht hinsichtlich<br />

des Grundstückes 159/1 im Inhalt und Umfang dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems bis 30. 9. 2050 einverleibt werden kann, dies jedoch nicht auf Kosten der Österreichischen<br />

Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ.<br />

Die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG (FN 187358b) als Rechtsnach-folgerin der<br />

Smash-Tennis-Center-GesmbH (FN 159048w) erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob<br />

der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries die Löschung des in CLNr. 6 a eingetragenen Bestandrechtes<br />

hinsichtlich Grundstück 159/1 zugunsten der Smash-Tennis-Center-GesmbH einverleibt<br />

werden kann.<br />

Für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses verpflichtet sich die Bestandnehmerin,<br />

unverzüglich eine grundbuchsfähige Urkunde, mit der die Löschung des zu ihren Gunsten<br />

eingetragenen Bestandrechtes durchgeführt werden kann, zu unterfertigen.<br />

X. Ergänzende Vertragsbestimmungen:<br />

Die Parteien erklären, auch bei etwaigem Vorliegen einer Verletzung über die Hälfte des wahren<br />

Wertes diesen Vertrag abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten.<br />

Die mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen jeweils auf<br />

deren Rechtsnachfolger über.<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />

und Gebühren trägt die Bestandnehmerin.<br />

Dieser Vertrag wird in drei Urschriften errichtet, wobei jedoch die Unterschriften nur in der für<br />

das Grundbuchsgericht bestimmten Ausfertigung beglaubigt werden.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies<br />

gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der Schriftform-vereinbarung.<br />

Die Bestandgeberin verpflichtet sich, das Bauansuchen und alle sonstigen Ansuchen und Schriftstücke,<br />

die für allfällige behördliche Genehmigungen im Rahmen der Umgestaltung der Tennishalle<br />

zu einer Sporthalle erforderlich sind, unverzüglich zu unterfertigen, der Bestandgeberin zu ü-<br />

bergeben und erforderlichenfalls nach Weisung der Bestandnehmerin Rechtsmittel und Rechtsbehelfe<br />

auf deren Kosten zu ergreifen.<br />

Vertragsergänzung<br />

Zum Bestandsvertrag vom 12. Dezember 2005 zwischen Turn- und Sportunion <strong>Neuhofen</strong> a.d.<br />

Krems und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems.<br />

Der Bestandsvertrag, betreffend die Benützung der Sporthalle mit o.a. Vertrag wird ergänzt, dass<br />

die Bestandsnehmerin Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems bis zum 31.12.2009 (Ende der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsperiode 2003 bis 2009) auf die Einhebung eines Bestandzinses verzichtet.<br />

Nach diesem Zeitpunkt muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden.<br />

<strong>GR</strong> Irndorfer kritisiert, dass im Vertrag keine Benützungszeiten für die Vereine festgelegt sind.

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