GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, erteilt daher ihre ausdrückliche<br />
Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries das Bestandrecht hinsichtlich<br />
des Grundstückes 159/1 im Inhalt und Umfang dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems bis 30. 9. 2050 einverleibt werden kann, dies jedoch nicht auf Kosten der Österreichischen<br />
Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ.<br />
Die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG (FN 187358b) als Rechtsnach-folgerin der<br />
Smash-Tennis-Center-GesmbH (FN 159048w) erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob<br />
der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries die Löschung des in CLNr. 6 a eingetragenen Bestandrechtes<br />
hinsichtlich Grundstück 159/1 zugunsten der Smash-Tennis-Center-GesmbH einverleibt<br />
werden kann.<br />
Für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses verpflichtet sich die Bestandnehmerin,<br />
unverzüglich eine grundbuchsfähige Urkunde, mit der die Löschung des zu ihren Gunsten<br />
eingetragenen Bestandrechtes durchgeführt werden kann, zu unterfertigen.<br />
X. Ergänzende Vertragsbestimmungen:<br />
Die Parteien erklären, auch bei etwaigem Vorliegen einer Verletzung über die Hälfte des wahren<br />
Wertes diesen Vertrag abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten.<br />
Die mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen jeweils auf<br />
deren Rechtsnachfolger über.<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />
und Gebühren trägt die Bestandnehmerin.<br />
Dieser Vertrag wird in drei Urschriften errichtet, wobei jedoch die Unterschriften nur in der für<br />
das Grundbuchsgericht bestimmten Ausfertigung beglaubigt werden.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies<br />
gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der Schriftform-vereinbarung.<br />
Die Bestandgeberin verpflichtet sich, das Bauansuchen und alle sonstigen Ansuchen und Schriftstücke,<br />
die für allfällige behördliche Genehmigungen im Rahmen der Umgestaltung der Tennishalle<br />
zu einer Sporthalle erforderlich sind, unverzüglich zu unterfertigen, der Bestandgeberin zu ü-<br />
bergeben und erforderlichenfalls nach Weisung der Bestandnehmerin Rechtsmittel und Rechtsbehelfe<br />
auf deren Kosten zu ergreifen.<br />
Vertragsergänzung<br />
Zum Bestandsvertrag vom 12. Dezember 2005 zwischen Turn- und Sportunion <strong>Neuhofen</strong> a.d.<br />
Krems und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems.<br />
Der Bestandsvertrag, betreffend die Benützung der Sporthalle mit o.a. Vertrag wird ergänzt, dass<br />
die Bestandsnehmerin Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems bis zum 31.12.2009 (Ende der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsperiode 2003 bis 2009) auf die Einhebung eines Bestandzinses verzichtet.<br />
Nach diesem Zeitpunkt muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden.<br />
<strong>GR</strong> Irndorfer kritisiert, dass im Vertrag keine Benützungszeiten für die Vereine festgelegt sind.