GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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1<br />
Verhandlungsschrift<br />
über die <strong>17</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
12. Dezember 2005<br />
(Funktionsperiode 2003/2009)<br />
Anwesende: Bezirkshauptmann w. HR Dr. Rudolf Doleschal zu Punkt 1<br />
Vorsitzender : Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />
Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />
Alfred Strauß SPÖ<br />
Rudolf List SPÖ<br />
Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />
Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />
Franz Hagmair ÖVP<br />
übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />
Kurt Wurzer<br />
Ing. Ernst Aigner<br />
Karl Krennmüller<br />
Gottfried Bachl<br />
Harald Palmetshofer<br />
Karl-Heinz Pramhaas<br />
Helmut Tripolt<br />
Packy Andreas<br />
Johann Karmedar<br />
Claudia Durchschlag<br />
Ingrid Lauss<br />
Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />
Wolfgang Streitner jun<br />
Manfred Kobler Ersatz<br />
Elisabeth Bernecker<br />
Alfred Fiedermutz Ersatz<br />
Stefan Peschke<br />
Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />
Helmut Mayr<br />
Ottilie Irndorfer<br />
Ing. Gustav Oberhuber Ersatz<br />
entschuldigt: Georg Bachmair ÖVP<br />
Ing. Manfred Krenn ÖVP<br />
Mag. Erika Hoffelner Grüne
2<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />
AL Willibald Mitterbaur<br />
als Schriftführerin:<br />
Sonja Emrich<br />
Vorsitzender:<br />
Ich eröffne die heutige <strong>17</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.05 Uhr, begrüße<br />
Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />
a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />
b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind<br />
d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />
Es liegen 2 Dringlichkeitsanträge vor:<br />
- Dringlichkeitsantrag des Bürgermeister: Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle<br />
neuerliche Abänderung<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrheitlich mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />
einverstanden.<br />
24 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ, Aigner, Bachl, Pramhaas, Packy, Durchschlag<br />
7 Stimmenthaltungen: Kaplinger, Leonhardmair, Hagmair, Baumgartner, Kobler,<br />
Fiedermutz<br />
- Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums Aufforderung an den Bürgermeister<br />
zur Durchführung von Maßnahmen<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrheitlich mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />
einverstanden.<br />
<strong>17</strong> Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />
14 Stimmen dagegen: SPÖ<br />
e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt<br />
wird, es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
Von der Fraktion der Grünen liegt eine Anfrage an den Bürgermeister zur Aufnahme einer <strong>Gemeinde</strong>bediensteten<br />
vor. Diese wird schriftlich beantwortet.<br />
Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />
Tagesordnung<br />
Punkt 1) Nachwahl eines Vizebürgermeisters<br />
Punkt 2) Berichte des Bürgermeisters<br />
Punkt 3) Genehmigung des Prüfberichtes vom 5. September 2005<br />
Punkt 4) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2006<br />
Punkt 5) Beratung und Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2005<br />
Punkt 6) Bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung<br />
Punkt 7) Sporthalle Bestandvertrag mit der UNION<br />
Punkt 8) Betreubares Wohnen<br />
a) Konzept<br />
b) Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz
3<br />
Punkt 9) Essen auf Rädern Einhebung einer einheitlichen Zustellungsgebühr<br />
Punkt 10) Pachtvertrag Forum Änderung<br />
Punkt 11) Ankauf des Gerichtsgebäudes<br />
a) Genehmigung des Kaufvertrages<br />
b) Kündigung des Mietvertrages mit Packy<br />
Punkt 12) Verkauf der Wohnanlage Brucknerstraße<br />
Punkt 13) Ankauf der Tennishalle<br />
Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />
Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />
b) Infrastruktur-Beitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />
c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />
Brunnmayr-Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />
d) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24, Binderweg, Grundsatzbeschluss<br />
Zeitgemäße Bebauungsregeln im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />
Punkt 15) Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle neuerliche Abänderung<br />
Punkt 16) Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums <br />
Aufforderung an den Bürgermeister zur Durchführung von Maßnahmen<br />
Punkt <strong>17</strong>) Allfälliges<br />
Punkt<br />
1) Nachwahl eines Vizebürgermeisters<br />
Bürgermeister:<br />
GV Mag. Max Leonhardmair hat mit heutiger Wirkung seine Funktion als Vizebürgermeister zurückgelegt.<br />
Es ist somit die Wahl eines Vizebürgermeisters vorzunehmen. Es liegt ein schriftlicher<br />
Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion vor und dieser lautet auf Johann Kaplinger. Wahlen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
sind geheim durchzuführen, es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig eine andere<br />
Form der Abstimmung beschließt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Wahl eines Vizebürgermeisters mittels Erheben der<br />
Hand durchgeführt wird.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt diesen Antrag einstimmig an.<br />
Die ÖVP-Fraktion wird per Akklamation abstimmen.<br />
Der Bürgermeister fordert die ÖVP-Fraktion auf, über den Wahlvorschlag, lautend auf Johann<br />
Kaplinger, abzustimmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.<br />
Herr Bezirkshauptmann Dr. Rudolf Doleschal nimmt nach Verlesung der Gelöbnisformel die Angelobung<br />
des neuen Vizebürgermeisters mittels Handschlag vor.
4<br />
Punkt<br />
2) Berichte des Bürgermeisters<br />
a) Berufung Weratschnig UVS Entscheid<br />
Die Berufung von Herrn Johann Weratschnig gegen den Bescheid über die Festsetzung des Verkehrsflächenbeitrages<br />
wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat abgewiesen.<br />
b) Sitzungstermine<br />
Die Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2006 sind:<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand: 2.2.2006<br />
28.3.2006<br />
8.6.2006<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat: 9.2.2006<br />
6.4.2006<br />
19.6.2006<br />
Die Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes beginnen jeweils um 15 Uhr, die des <strong>Gemeinde</strong>rates um<br />
19 Uhr.<br />
c) Kinderbetreuungseinrichtungen Mitbenützung durch andere <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Es wurde ein Formular ausgearbeitet, in dem die Wohnsitzgemeinden eine Mitfinanzierung bestätigen<br />
müssen, wenn Bürger anderer <strong>Gemeinde</strong>n unsere Kinderbetreuungseinrichtungen in Anspruch<br />
nehmen möchten.<br />
d) Wasserqualität der Krems<br />
Der RHV berichtet, dass im Zuge einer Kanalinspektion keine Mängel festgestellt wurden.<br />
LR Rudi Anschober schreibt auf unser Ersuchen um regelmäßige Überprüfung, dass im Rahmen<br />
der Untersuchungsperiode 2005 die Obere Wehr ein zusätzliches Mal von der Unterabteilung<br />
Gewässerschutz beprobt wurde. Die Abteilung Wasserwirtschaft/Gewässerschutz steht uns für<br />
Fragen zur Verfügung und kann uns eventuell auch Vorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität<br />
machen.
5<br />
e) Trachtenverein - Herbergsuche<br />
Der Trachtenverein lädt ein zur Herbergsuche am Marktplatz am 18. Dezember 2005 um<br />
<strong>17</strong>.00 Uhr.<br />
f) Errichtung Sporthalle - Finanzierungsplan<br />
Die Sparkasse teilt uns den in der Besprechung mit den Fraktionen und dem Direktor der Sparkasse<br />
erstellten voraussichtlichen Finanzierungsplan schriftlich mit:<br />
385.000,-- Ankauf Tennishalle<br />
615.000,-- Adaptierung<br />
200.000,-- Stockbahnen<br />
1.200.000,-- Gesamt-Investitionskosten<br />
- 425.000,-- Anteil Sparkasse<br />
775.000,-- verbleiben<br />
- 500.000,-- voraussichtliche Förderung seitens des Landes Oberösterreich<br />
275.000,-- verbleiben der <strong>Gemeinde</strong> frei zur Finanzierung<br />
g) Schiedlberger Straße - Bahnübergang<br />
Zur Errichtung einer Bahnunterführung teilt uns das Amt der OÖ. Landesregierung mit, dass sie<br />
derzeit eine Prüfung hinsichtlich Realisierbarkeit und Grobkosten durchführt. In einem Monat ist<br />
mit dem Ergebnis zu rechnen, danach wird ein Gesprächstermin mit Vertretern der ÖBB, dem<br />
Land und der <strong>Gemeinde</strong> vereinbart. Das Land weist darauf hin, dass die Kosten des Erwerbs der<br />
notwendigen Grundflächen, einschließlich der hiefür erforderlichen Nebenkosten, dem Land von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zur Hälfte zu ersetzen sind.<br />
h) Kampagne gegen Schwarzarbeit<br />
Die Wirtschaftskammer hat eine Kampagne gegen ungesetzliche Tätigkeit im Baugewerbe gestartet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n werden um Unterstützung ersucht.<br />
i) Lehrlingsaufnahme
6<br />
Es wurde beschlossen einen Lehrling aufzunehmen. Dieser wird am Bauhof als Straßenerhaltungsfachmann<br />
ausgebildet. Der Bürgermeister bringt das Berufsbild des Straßenerhaltungsfachmannes<br />
zur Kenntnis.<br />
j) Familie Reidl Ansuchen um Grundankauf<br />
Die Familie Reidl aus der Piberbacher-Austraße möchte ca. 20 m² öffentlichen Grund zur Errichtung<br />
einer Hochwasserschutzmauer ankaufen.<br />
Der Bürgermeister zeigt die Fläche anhand eines Planes.<br />
k) Polizeiinspektion <strong>Neuhofen</strong> - Postennachbesetzung<br />
Zwei Posten auf der Polizeiinspektion in <strong>Neuhofen</strong> sind seit längerer Zeit unbesetzt. Der Bürgermeister<br />
hat sich wegen einer Nachbesetzung an das Bundesministerium für Inneres gewandt. Dieses<br />
teilt uns mit, dass Inspektionskommandant Spitzer seit März 2005 seinen Dienst nicht mehr in<br />
<strong>Neuhofen</strong> versieht, die Versetzung jedoch erst mit 1.12.2005 vollzogen und die Stelle ab diesem<br />
Zeitpunkt tatsächlich vakant wird. Diese wird dann unverzüglich ausgeschrieben. Die zweite unbesetzte<br />
Planstelle wird voraussichtlich im bevorstehenden Jahr 2006 nachbesetzt werden.<br />
l) Errichtung der Rot-Kreuz-Stelle Schreiben von LR Ackerl<br />
Zu unserem Ersuchen um Mitteilung der Finanzierung teilt uns LR Ackerl mit, dass seitens des<br />
<strong>Gemeinde</strong>ressorts frühestens ab 2008, allerdings mit Schwergewicht 2009 und 2010 Fördermittel<br />
zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Das Rote Kreuz hat eine Vorfinanzierung zugesagt. Falls es Probleme beim Aussteigen aus dem<br />
Mietvertrag geben sollte, betreffen diese die <strong>Gemeinde</strong> nicht. Es wurde vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
auf keinen Fall doppelt zahlt.<br />
m) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />
Obfrau Eckerstorfer listet die wichtigsten Tätigkeiten des auslaufenden Jahres auf:<br />
- Spielplatzerrichtung Dambach<br />
- Eröffnung des Jugendzentrums<br />
- Spatenstichfeier für Wohnanlagen für betreutes sowie integriertes Wohnen<br />
- Weihnachtsaktionen werden wieder durchgeführt<br />
- Babyaktion wird weitergeführt
7<br />
n) Bericht aus dem Finanzausschuss<br />
Obmann List berichtet, dass eine Sitzung zur Besprechung der Ausschussprojekte mit den Obmännern<br />
stattgefunden hat.<br />
Weitere Finanzausschussangelegenheiten sind Inhalt des heutigen Tagesordnungsprogramms.<br />
o) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft<br />
Obmann Mayr berichtet aus der letzten Ausschusssitzung:<br />
- Kanalbauprogramm 2006<br />
- Bezirksweite Altholz- und Sperrmüllabfuhr: einstimmige Empfehlung des Ausschusses<br />
- Flurreinigungsaktion 2006<br />
- Allfälliges<br />
p) Bericht der ARGE Wirtschaft<br />
<strong>GR</strong> Packy berichtet über<br />
- einheitliche Weihnachtsbeleuchtung der Gewerbetreibenden<br />
- Durchführung des Adventmarktes 2006, wie im Juni 2005 beschlossen<br />
qu) Bericht aus dem Ausschuss für Bau- und Raumordnung<br />
Obmann Pramhaas berichtet aus der letzten Bauausschusssitzung:<br />
- Umwidmungswunsch von Herrn Angeschmid am Rand des Siedlungsgebietes, Freilingerstraße<br />
- Anhörung Anrainer Sparmarkt hat stattgefunden<br />
- Wohnprojekte für integriertes sowie betreutes Wohnen laufen<br />
- Bezirksgericht Adaptierung des Gebäudes<br />
r) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur<br />
Obmann Mag. Leonhardmair berichtet aus der letzten Ausschusssitzung:<br />
- geplante Fahrt nach zur 600-Jahr-Feier in Gusow Präsentation mittels Fotoausstellung
8<br />
- Kulturherbst<br />
- ev. Veranstaltung des Kulturreferates Kontrabass im Forum<br />
Punkt 3) Genehmigung des Prüfberichtes vom 5. September 2005<br />
Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den gegenständlichen Prüfbericht dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Punkt 4) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2006<br />
Gemäß den Ausführungen des Voranschlagserlasses des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 24.<br />
Oktober 2005, Gem-511001/180-2005-Jl/Pü sind die Steuerhebesätze der <strong>Gemeinde</strong>steuern und<br />
der Benützungsgebühren für das Jahr 2006 so rechtzeitig zu beschließen und kundzumachen, dass<br />
diese spätestens am 31. Dezember 2005 rechtswirksam werden (nach § 94 der O.Ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
1990 erfolgt die Rechtswirksamkeit der Verordnung frühestens am Tag der auf den Ablauf<br />
der Kundmachung folgt).<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2 0 0 6 wie folgt<br />
festzusetzen:<br />
Hebesätze<br />
der Grundsteuer für landund<br />
forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit<br />
der Grundsteuer für Grundstücke<br />
(B) mit<br />
der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)<br />
der Hundeabgabe mit<br />
1,45 für Wachhunde<br />
500 v.H. des Steuermessbetrages<br />
500 v.H. des Steuermessbetrages<br />
10 v.H. des Preises<br />
oder Entgeltes<br />
21,80 je Hund<br />
der Kanalbenützungsgebühr mit<br />
1,875 inkl. MWSt. je m2 verb.<br />
Fläche<br />
der Kanalbereitstellungsgebühr mit<br />
bis 2000 m² 0,15 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />
von 2001 bis 3000 m² 0,10 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />
von 3001 bis 4000 m² 0,08 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />
von 4001 bis 6000 m² 0,07 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />
über 6000 m² 0,06 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />
Kanalanschlussgebühr je m2 verb. Fläche 19,31 inkl. MWSt.<br />
Mindestanschlussgebühr je bebautes und
9<br />
unbebautes Grundstück 2.898,50 inkl. MWSt.<br />
Abfallgebühren:<br />
je 60 l Abfallbehälter u. Abfuhr 5,40 inkl. 10 % MWSt<br />
je 90 l Abfallbehälter u. Abfuhr 8,10 inkl. 10 % MWSt.<br />
je 110 l Abfallbehälter u. Abfuhr 9,90 inkl. 10 % MWSt.<br />
je 120 l Abfallbehälter u. Abfuhr 10,80 inkl. 10% MWSt.<br />
je Abfallcontainer (1.100 Liter<br />
Fassungsraum) und Abfuhr 99,00 inkl. 10 % MWSt.<br />
je abgeführten Abfallsack<br />
mit 60 Liter Inhalt 5,40 inkl. 10 % MWSt.<br />
Gegenüber dem Finanzjahr 2005 ergibt sich eine Änderung bei den Kanalgebühren (siehe <strong>GR</strong>-<br />
Beschluss vom 24. Oktober 2005).<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 5) Beratung und Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2005<br />
Der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2005 wird<br />
im ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
in den Einnahmen mit 7.018.000,00<br />
(gegenüber 6.621.000,00 Einnahmen im ord. Voranschlag)<br />
in den Ausgaben mit 7.018.000,00<br />
(gegenüber 6.621.000,00 Ausgaben im ord. Voranschlag)<br />
Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
in den Einnahmen mit 1.035.300,00<br />
(gegenüber 501.500,00 Einnahmen im ao. Voranschlag)<br />
in den Ausgaben mit 1.286.600,00<br />
(gegenüber 444.200,00 Ausgaben im ao. Voranschlag)<br />
festgesetzt.<br />
Die FPÖ-Fraktion hat in der letzten <strong>GR</strong>-Sitzung gegen den Nachtragsvoranschlag gestimmt, weil<br />
einige Forderungen der FPÖ-Fraktion bis damals nicht verwirklicht wurden. Eine davon ist die<br />
Straßenbeleuchtung in der Verlängerung der Welserstraße, die nun realisiert wurde und es wurde<br />
außerdem ein konstruktives Gespräch mit Anrainern in der Au wegen der Straßenerrichtung dort<br />
geführt. Daher wird die FPÖ-Fraktion dem Nachtragsvoranschlag zustimmen.
10<br />
<strong>GR</strong> Chalupar wird dem Nachtragsvoranschlag ebenfalls zustimmen, da in einigen wichtigen Angelegenheiten<br />
Fortschritte zu verzeichnen sind vor allem bei der Errichtung von Wartehäuschen für<br />
Busbenützer.<br />
Die ÖVP-Fraktion wird dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, da dieser seit der letzten<br />
<strong>GR</strong>-Sitzung nicht geändert wurde. Vor allem der Verwendung von Kanalrücklagen für den Kreisverkehr<br />
kann sie nicht zustimmen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
18 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Chalupar, Mayr<br />
12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />
1 Stimmenthaltung: Oberhuber<br />
Punkt<br />
6) Bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung<br />
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2005 an BürgermeisterInnen und Amtsleitung wurde vom BAV<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Linz-Land das neue Modell vorgestellt und um Stellungnahme bis<br />
zur Verbandsversammlung gebeten.<br />
Ergebnis der Stellungnahmen der <strong>Gemeinde</strong>n:<br />
18 <strong>Gemeinde</strong>n haben bis dato positive Absichtserklärungen abgegeben, von 3 <strong>Gemeinde</strong>n<br />
liegt noch keine Stellungnahme vor, 1 <strong>Gemeinde</strong> wird voraussichtlich nicht teilnehmen.<br />
In der Verbandsversammlung wurde mehrheitlich (1 Stimmenthaltung) beschlossen, dass<br />
der Bezirksabfallverband nach Vorliegen der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse bis<br />
31. Jänner 2006 die bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung ausschreibt. Nach Vorliegen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse wird die bezirksweite Sammlung von Sperrabfall und Altholz für 2<br />
Jahre + Option für 1 Jahr Verlängerung ausgeschrieben. Voraussichtlicher Leistungsbeginn: Juni<br />
2006.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems dem Bezirksabfallverband<br />
Linz-Land bis auf weiteres die Sammlung von sperrigen Abfällen und Altholz überträgt. Ausgenommen<br />
davon ist derzeit die Durchführung der Straßensammlung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
7) Sporthalle Bestandvertrag mit der UNION<br />
Der Bürgermeister bringt den abzuschließenden Bestandvertrag samt einer Vertragsergänzung<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:
11<br />
B E S T A N D V E R T R A G<br />
Vertragsparteien:<br />
1. Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, Wieningerstraße 11, 4020 Linz<br />
(im Folgenden Bestandgeberin genannt);<br />
2. Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG als Rechtsnachfolgerin der Smash-Tennis-<br />
Center GesmbH (FN 159048w), vertreten durch die Geschäftsführerin Smash-Tennis-Center<br />
GesmbH (FN 187354x), diese vertreten durch den Geschäftsführer Günter Engertsberger, alle<br />
mit Sitz Jägertal 50,<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im Folgenden weichende Bestandnehmerin genannt);<br />
3. Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im Folgenden<br />
Bestandnehmerin genannt)<br />
PRÄAMBEL:<br />
Die Bestandgeberin hat mit der Ehrenreich Tennishallenbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
am 20. 10. 1980 einen Mietvertrag betreffend eine Fläche von 2.009,35 m² aus dem<br />
Grundstück 159/1 Wiese, vorgetragen in der EZ 78 der KG Gries, Gerichtsbezirk <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />
abgeschlossen.<br />
Mit Vertrag vom 13. 11. 1997, abgeschlossen vor dem öffentlichen Notar Dr. Josef Limberger,<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, wurde dieser Bestandvertrag abgeändert und in Folge Bestandnehmerwechsels<br />
neu gefasst und ist die Smash-Tennis-Center-GesmbH in den Vertrag vom 20. 10. 1980<br />
anstelle der Ehrenreich Tennishallen-betriebsgesellschaft mbH als Bestandnehmer eingetreten.<br />
Mit Generalversammlungsbeschluss vom 29. 9. 1999 wurde die Smash-Tennis-Center-GesmbH<br />
(FN 159048w) gemäß § 5 UmwG in die Personengesellschaft Smash-Tennis-Center-GesmbH &<br />
Co. KEG (FN 187358b) umgewandelt.<br />
Nunmehr scheidet die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG als Bestand-nehmerin aus dem<br />
Vertragsverhältnis aus und tritt die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems in das Bestandsverhältnis<br />
als Bestandnehmerin ein. Zu diesem Zweck wird der Bestandvertrag neu gefasst wie folgt:<br />
I. Bestandobjekt:<br />
Die Bestandgeberin ist Alleineigentümerin des Grundstückes 159/1 Wiese, vorgetragen in der EZ<br />
78 KG Gries, Gerichtsbezirk Traun.<br />
Auf diesem Grundstück wurde gemäß dem beigehefteten Lageplan auf der in diesem Lageplan rot<br />
eingezeichneten Fläche von 2.009,35 m² eine Tennishalle mit Buffet und Garten (Freisitzplätze)<br />
errichtet.<br />
Als Zufahrt zum Bestandobjekt steht der Bestandnehmerin die Mitbenützung der im Lageplan gelb<br />
eingezeichneten Fläche zu, wobei die Bestandgeberin zu einer Verlegung dieser Zufahrt berechtigt<br />
ist. Die Bestandgeberin gibt nunmehr der Bestandnehmerin die vorbezeichnete, rot angelegte Fläche<br />
des Grundstückes 159/1 Wiese aus der KG Gries samt dem erwähnten Mitbenutzungsrecht in<br />
Bestand.
12<br />
II. Vertragsbeginn und Vertragsdauer:<br />
Das Bestandsverhältnis beginnt am .mit der allseitigen Unterfertigung<br />
dieses Vertrages und endet am 30. 9. 2050, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf; dies mit folgender<br />
Ausnahme:<br />
Die Bestandgeberin ist berechtigt, das Bestandverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten aufzukündigen, wenn die Bestandnehmerin den vereinbarten Zweck des Bestandobjektes<br />
als Sporthalle dauerhaft ganz oder in nicht ganz untergeordnetem Ausmaß teilweise<br />
aufgibt. Das Bestandsverhältnis ist während der gesamten Bestandzeit seitens der Bestandgeberin<br />
unkündbar. Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems ist berechtigt, dieses Bestandverhältnis unter<br />
Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 1. September eines jeden Jahres aufzukündigen.<br />
III. Verwendung des Bestandobjektes:<br />
Seitens der Bestandnehmerin ist vorgesehen, die bestehende drei-Platz-Tennishalle dergestalt umzubauen,<br />
dass anstelle von zwei Tennisplätzen eine Sporthalle entsteht. Der dritte Tennisplatz<br />
bleibt weiterhin als solcher erhalten. Als grobe Orientierung wird auf die angeschlossene Planskizze<br />
vom verwiesen.<br />
Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, den zukünftigen Sporthallenbereich dort, wo vor dem Umbau<br />
der mittlere Tennisplatz situiert war, so auszugestalten, dass eine zeitweise Nutzung als Tennisplatz<br />
möglich ist (Linien, Bodenauslässe für Netzsteher, etc.).<br />
Die Bestandnehmerin ist in Kenntnis, dass das Bestandobjekt ein Bestandteil der Union-<br />
Sportanlage <strong>Neuhofen</strong> ist. Sie verpflichtet sich ausdrücklich, alles zu unterlassen, wodurch der<br />
Charakter der gesamten Sportanlage als Union-Sportanlage beeinträchtigt würde. In diesem Rahmen<br />
ist auch eine dauerhafte Benützungsübertragung der Halle an andere Sportverbände oder<br />
Vereine oder an Mitglieder anderer Sportverbände oder an sonstige Personen in einem Rahmen,<br />
der einer Benützungsübertragung an einen anderen Sportverband oder Verein gleich kommt, verboten.<br />
Eine zeitweilige Überlassung an Vereine, die nicht dem Sportunion Landesverband angehören, ist<br />
zulässig.<br />
IV. Gegenleistung:<br />
Als Gegenleistung hat die Bestandnehmerin an die Bestandgeberin ab Vertrags-beginn einen jährlichen<br />
Bestandzins von 2.543,55 im Vorhinein pünktlich zum<br />
1. Juni eines jeden Jahres bei einem fünftägigem Respiro auf das Konto der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
abzugsfrei und ohne Aufrechnung mit Gegenforderungen zu bezahlen.<br />
Hinsichtlich des Bestandzinses wird Wertsicherung im Verhältnis zum 1. 6. 1997 vereinbart und<br />
als Maßstab für die Wertberechnung der Verbraucherpreisindex 1996, der monatlich von der Statistik<br />
Austria in Wien verlautbart wird oder ein an dessen Stelle tretender Index festgelegt. Ausgangsbasis<br />
für die Wertberechnung ist die für den Monat Dezember 2005 geltende Indexziffer.<br />
Die Berechnung und Berücksichtigung ist von der Bestandnehmerin aus Eigenem und auf ihre<br />
Kosten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres unter Zugrundelegung der zuletzt verlautbarten Indexziffer<br />
vorzunehmen und bei der Bezahlung des nächsten Bestandzinses zu berücksichtigen.
13<br />
Ferner ermöglicht die Bestandnehmerin, während der Dauer des Bestandvertrages, die neu adaptierte<br />
Sporthalle samt allen notwendigen Nebenräumen, der Sportunion <strong>Neuhofen</strong> unter nachgenannten<br />
Bedingungen zur Ausübung ihres Sportbetriebes betriebsbereit zur Benützung zu überlassen.<br />
Bestandgeber und Bestandnehmer vereinbaren bis 31. August eines jeden Jahres für die folgenden<br />
zwölf Monate die Benützungszeiten der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>. Kommt es zu keiner Einigung, hat<br />
der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich eine mit den örtlichen Gegebenheiten<br />
und sportlichen Belangen vertraute Person als Schlichter im Sinne eines Schiedsmannes zu bestellen,<br />
wobei der Schlichter unter Berücksichtigung des absoluten Vorranges der Nutzung für Zwecke<br />
der <strong>Neuhofen</strong>er Schulen hinsichtlich der verbleibenden Zeit eine allseits bindende Regelung<br />
für die nächsten zwölf Monate trifft. Dabei hat er die Interessen der Bestandgeberseite an der<br />
Ausübung des Sportbetriebes im Rahmen der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems ebenso zu berücksichtigen,<br />
wie die Interessen des Bestandnehmers an einer optimalen Nutzung des Bestandobjektes als<br />
Sportanlage. Der Schlichter hat die Parteien vor seinem Spruch zu hören.<br />
Die Bestandnehmerin ist berechtigt, von allen Sporthallenbenutzern einen angemessenen Bestandzins<br />
pro Stunde der Nutzung des Bestandobjektes zu verlangen, wobei die Bestandnehmerin verpflichtet<br />
ist, sämtliche das Bestandobjekt benutzenden gemeinnützigen Sportvereine, sohin auch<br />
die Bestandgeberseite und ihre Mitgliedsvereine, gleich zu behandeln.<br />
Die Bestandnehmerin räumt der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems die Möglichkeit ein, im Bereich des<br />
Zuganges zum Bestandobjekt eine Hinweistafel auf die Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems anzubringen<br />
und kostenlos dort zu belassen. Weiters räumt die Bestandnehmerin der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />
die Möglichkeit ein, im Innenbereich des Bestandobjektes in der Nähe der Garderoben<br />
kostenlos einen Schaukasten in üblicher Größe zu Informationszwecken betreffend das Vereinsgeschehen<br />
zu befestigen und kostenlos dort zu belassen.<br />
Die Bestandnehmerseite ist berechtigt, von allen Sporthallenbenutzern anteilige Betriebskosten zu<br />
verlangen. Die Bestandnehmerin berechnet die Betriebskosten in analoger Anwendung der §§ 21<br />
bis 23 MRG 1981. Der Betriebskostenanteil der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems ergibt sich aus dem Verhältnis<br />
der Nutzungsstunden durch die Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems zu den tatsächlichen Nutzungsstunden<br />
durch die Bestandnehmerin oder Dritte (Vereinbarung oder Festsetzung der Nutzungszeiten<br />
bis 31. August), wobei die Betriebskostenzahlungspflicht der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems nicht<br />
höher sein darf als jene anderer gemeinnütziger Sportvereine und zudem mit der Höhe der jeweiligen<br />
(wertgesicherten) Gegenleistung gemäß dem ersten Absatz dieses Punktes beschränkt ist.<br />
Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, das Bestandobjekt zu erhalten und allfällige notwendige<br />
Reparaturen aus Eigenem und ohne jeglichen Ersatzanspruch gegenüber der Bestandgeberin zu<br />
tragen. Jegliche Erhaltungspflicht der Bestandgeberin im Sinne des § 1096 ABGB ist ausgeschlossen.<br />
Eine allfällige vom Bestandzins zu entrichtende Umsatzsteuer hat die Bestandnehmerin zusätzlich<br />
zum Bestandzins an die Bestandgeberin in der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu entrichten.<br />
Die nächste Bestandzinszahlung durch die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems ist an jenem<br />
1. Juni fällig, der der Unterfertigung dieses Vertrages folgt.<br />
Festgehalten wird weiters, dass eine Rückverrechnung des Bestandzinses zwischen der Bestandgeberin<br />
und der weichenden Bestandnehmerin aus dem Titel der Unterjährigkeit nicht vorgenommen<br />
wird.
14<br />
V. Rückgabe:<br />
Sämtliche Anlagen und Bauten, die von der Bestandnehmerin oder ihren Rechtsvorgängern auf<br />
dem Bestandobjekt errichtet wurden, gehen bei Beendigung des Bestandverhältnisses in das Eigentum<br />
der Bestandgeberin über.<br />
Bei Beendigung des Bestandsverhältnisses hat die Bestandnehmerin nach Wahl der Bestandgeberin<br />
sämtliche Anlagen und Bauten zu entfernen, das Abrissmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen<br />
und die Rekultivierung als gründliche vorzunehmen oder kann sich die Bestandgeberin mit dem<br />
Verbleib sämtlicher Baulichkeiten als Gesamtheit, wie sie liegen und stehen, unter Übergang in ihr<br />
Eigentum, begnügen.<br />
Unabhängig davon gibt die Bestandgeberin bis zum 30. 9. 2044, jedoch nur nach vorhergehender<br />
schriftlicher Aufforderung, der Bestandnehmerin eingeschrieben bekannt, ob sie bei Beendigung<br />
des Bestandsverhältnisses zum 30. 9. 2050 die Entfernung sämtlicher Baulichkeiten als Gesamtheit<br />
verlangt. In diesem Fall hat die Bestandnehmerin das Recht, durch einseitige Erklärung eine<br />
Verlängerung des Bestandsverhältnisses zu bewirken, und zwar bis längstens 30. 9. 2065.<br />
VI. Auflösungsgründe:<br />
Die Bestandgeberin ist berechtigt, das Bestandverhältnis auch während der vereinbarten Bestanddauer<br />
mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />
a) die Bestandnehmerin mit der Bezahlung des Bestandzinses oder Teilen davon in Rückstand gerät<br />
und den Rückstand trotz eingeschriebener Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 28<br />
Tagen nicht bezahlt;<br />
b) die Bestandnehmerin wiederholt und gröblich gegen Punkt III. Absatz 3 dieses Vertrages verstößt.<br />
c) die Bestandnehmerin die Bestandgeberin vertragswidrig von der Benützung des Bestandobjektes<br />
ausschließt.<br />
VII. Abtretung der Bestandrechte, Unterbestandgabe:<br />
Die Begründung von Unterbestandverhältnissen oder eine Abtretung der Bestandrechte ist nur mit<br />
ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bestand-geberin zulässig.<br />
VIII. Beschaffenheit des Bestandobjektes, Gewährleistungsausschluss:<br />
Der Bestandnehmerin ist der Zustand des Bestandobjektes aus eigener Besichtigung bestens bekannt.<br />
Die Bestandgeberin haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten<br />
Zustand des Bestandobjektes. Das Bestandobjekt wird von der Bestandnehmerin im derzeitigen<br />
Zustand übernommen und verzichtet die Bestandnehmerin der Bestandgeberin gegenüber auf jegliche<br />
Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes.<br />
IX. Grundbücherliche Sicherstellung:<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren die grundbücherliche Eintragung dieses Bestandrechtes.
15<br />
Die Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, erteilt daher ihre ausdrückliche<br />
Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries das Bestandrecht hinsichtlich<br />
des Grundstückes 159/1 im Inhalt und Umfang dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems bis 30. 9. 2050 einverleibt werden kann, dies jedoch nicht auf Kosten der Österreichischen<br />
Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ.<br />
Die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG (FN 187358b) als Rechtsnach-folgerin der<br />
Smash-Tennis-Center-GesmbH (FN 159048w) erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob<br />
der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries die Löschung des in CLNr. 6 a eingetragenen Bestandrechtes<br />
hinsichtlich Grundstück 159/1 zugunsten der Smash-Tennis-Center-GesmbH einverleibt<br />
werden kann.<br />
Für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses verpflichtet sich die Bestandnehmerin,<br />
unverzüglich eine grundbuchsfähige Urkunde, mit der die Löschung des zu ihren Gunsten<br />
eingetragenen Bestandrechtes durchgeführt werden kann, zu unterfertigen.<br />
X. Ergänzende Vertragsbestimmungen:<br />
Die Parteien erklären, auch bei etwaigem Vorliegen einer Verletzung über die Hälfte des wahren<br />
Wertes diesen Vertrag abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten.<br />
Die mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen jeweils auf<br />
deren Rechtsnachfolger über.<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />
und Gebühren trägt die Bestandnehmerin.<br />
Dieser Vertrag wird in drei Urschriften errichtet, wobei jedoch die Unterschriften nur in der für<br />
das Grundbuchsgericht bestimmten Ausfertigung beglaubigt werden.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies<br />
gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der Schriftform-vereinbarung.<br />
Die Bestandgeberin verpflichtet sich, das Bauansuchen und alle sonstigen Ansuchen und Schriftstücke,<br />
die für allfällige behördliche Genehmigungen im Rahmen der Umgestaltung der Tennishalle<br />
zu einer Sporthalle erforderlich sind, unverzüglich zu unterfertigen, der Bestandgeberin zu ü-<br />
bergeben und erforderlichenfalls nach Weisung der Bestandnehmerin Rechtsmittel und Rechtsbehelfe<br />
auf deren Kosten zu ergreifen.<br />
Vertragsergänzung<br />
Zum Bestandsvertrag vom 12. Dezember 2005 zwischen Turn- und Sportunion <strong>Neuhofen</strong> a.d.<br />
Krems und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems.<br />
Der Bestandsvertrag, betreffend die Benützung der Sporthalle mit o.a. Vertrag wird ergänzt, dass<br />
die Bestandsnehmerin Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems bis zum 31.12.2009 (Ende der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsperiode 2003 bis 2009) auf die Einhebung eines Bestandzinses verzichtet.<br />
Nach diesem Zeitpunkt muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden.<br />
<strong>GR</strong> Irndorfer kritisiert, dass im Vertrag keine Benützungszeiten für die Vereine festgelegt sind.
16<br />
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass die Schulen das Benützungsvorrecht haben. Dann erfolgt<br />
die Aufteilung auf die Dachverbände, so wie die derzeitige Aufteilung der Turnsäle.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den gegenständlichen Bestandvertrag samt der Vertragsergänzung<br />
zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen,<br />
27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Mayr<br />
1 Stimme dagegen: Oberhuber<br />
3 Stimmenthaltungen: FPÖ, Chalupar<br />
Punkt<br />
8) Betreubares Wohnen<br />
a) Konzept<br />
Für die Genehmigung der Fördergelder benötigt das Land Oberösterreich dringend das Betreuungskonzept<br />
für die geplante Errichtung der Wohnanlage betreubares Wohnen in <strong>Neuhofen</strong>.<br />
Dem Sozialausschuss sind Musterverträge mit dem Roten Kreuz, dem SHV Linz-Land, der Caritas<br />
und dem Hilfswerk vorgelegen. Die Verträge des Roten Kreuzes und des SHV Linz-Land<br />
wurden näher besprochen. Die Mitglieder des Sozialausschusses sind einstimmig der Meinung,<br />
den Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz abzuschließen.<br />
Der SHV wäre zwar etwas billiger, wäre jedoch über den Auftrag nicht erfreut. Die Bediensteten<br />
des Altenheims müssten diese Dienste ohne Personalaufstockung - mitmachen. Dies wäre jedoch<br />
schwer umsetzbar.<br />
Die Betreuungskosten für eine Betreuung von zwei Stunden pro Monat pro Wohnung sind pauschal<br />
mit der Miete zu entrichten. Wenn ein höherer Betreuungsbedarf besteht, ist dafür gesondert<br />
zu zahlen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgendes Konzept für betreubares Wohnen zu beschließen:<br />
KONZEPT<br />
betreubares Wohnen in der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat sich entschlossen, betreubare Wohnungen zu errichten,<br />
damit älteren <strong>Gemeinde</strong>bürgern die Möglichkeit gegeben wird, noch so lange als irgend<br />
möglich selbstständig in einer Wohnung zu verbleiben.<br />
Bereits im März 2003 wurde seitens der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> eine Bedarfserhebung über die<br />
Errichtung von betreubaren Wohnungen durchgeführt.<br />
699 Personen (über 65 Jahre) wurde ein von Land OÖ vorgegebener Fragebogen zugesandt und<br />
davon haben 148 Personen den Fragebogen ausgefüllt und ihr Interesse bekundet.
<strong>17</strong><br />
Am 16. September 2003 fand eine erste Informationsveranstaltung bezüglich dem Projekt betreubares<br />
Wohnen in <strong>Neuhofen</strong> statt. Bis heute haben bereits 37 Personen ein eigenes Wohnungsansuchen<br />
für das Projekt betreubares Wohnen gestellt und warten auf eine Zuteilung. Eine Namensliste<br />
über diese Personen sowie deren Geburtsdaten liegt dem Konzept bei.<br />
Standortbeschreibung:<br />
Das Projekt im Ortszentrum von <strong>Neuhofen</strong> an der Krems sieht insgesamt 20 betreubare Wohnungen<br />
in 3-geschossiger Bauweise vor. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt mittels Laubengängen.<br />
Die Lage des Grundstückes ist zentral, ca. 5 Gehminuten vom Ortzentrum entfernt, sodass sämtliche<br />
infrastrukturellen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Frisör, Lebensmittelgeschäft und Geldinstitut<br />
sind im Umkreis von 300 m vorhanden. <strong>Gemeinde</strong>amt, Kirche und Post (auch Einstiegstelle<br />
für öffentl. Verkehrsmittel) sind ca. 350 bis 400 m von den Wohnungen entfernt.<br />
Bauträger und Kosten:<br />
Das Grundstück wurde von der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume zu einem sozial vertretbaren<br />
Preis erworben.<br />
Die von der Sozialabteilung bzw. Wohnbauförderungsabteilung vorgegeben Kostenlimits werden<br />
selbstverständlich von Seiten des Bauträgers eingehalten. Die Abbruchkosten sind laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz<br />
den Grundstückskosten anzurechnen und sind betragsmäßig bereits beim<br />
Kaufpreis des Grundstückes in Abzug gebracht worden.<br />
Ausstattungsempfehlungen:<br />
Die vorgegebenen Ausstattungsempfehlungen werden von dem Bauträger bzw. dem Architekten<br />
selbstverständlich zur Kenntnis genommen und in die Planung einfließen, soweit dies nicht ohnehin<br />
bereits geschehen ist.<br />
Das Wohnobjekt betreubares Wohnen wird alten- und behindertengerecht, d.h. barrierefrei errichtet.<br />
Die Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten erfolgte in Abstimmung mit dem Bedarfsund<br />
Entwicklungsplanes des SHV und unter Zugrundelegung der o.g. durchgeführten Bedarfserhebung<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung. Die Größe der Wohnungen wird ca. 50 m² betragen, wobei<br />
jede Wohnung ein vom Wohnzimmer getrenntes Schlafzimmer aufweist. Daneben wird es in jeder<br />
Wohnung eine Küche oder Kochnische, ein Wohnzimmer, einen kleinen Flur und Abstellraum,<br />
sowie eine barrierefreie Dusche und ein WC geben. Da sich Wohnungen im Erdgeschoß, 1. Obergeschoß<br />
und 2. Obergeschoß befinden, wird ein Personenaufzug eingebaut.<br />
Betreuungsorganisation:<br />
Die Betreuung der Bewohner der Wohnanlage betreubares Wohnen wird durch den Abschluss<br />
eines Betreuungsvertrages mit dem Österreichischem Roten Kreuz, Landesverband OÖ gewährleistet.<br />
Das Österreichische Rote Kreuz verpflichtet sich gegenüber den Bewohnern des Objektes zur<br />
Schaffung einer Rufhilfe, sowie zur Bereitstellung der erforderlichen sozialen Betreuung. Als Gegenleistung<br />
haben die Bewohner einen Bereitstellungszuschlag in der Höhe von ca. 63,50 Euro pro<br />
Monat zu entrichten.
18<br />
Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Rufhilfe<br />
18,<strong>17</strong> inkl. Ust.<br />
Wohnbetreuung (Personal) 45,33<br />
Wenn die MieterInnen Hilfeleistungen wie z.B. mobile Hilfe und Betreuung (Mobile Betreuungsdienste<br />
des Sozialhilfeverbandes Linz-Land oder mobile Dienste der Caritas) Essen auf Rädern<br />
(Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems) beanspruchen, sind diese Leistungen (Wahlleistungen)<br />
gesondert zu bezahlen und von der Pauschalgebühr nicht erfasst. Weitere Wahlleistungen sind unter<br />
anderen:<br />
Hauskrankenpflege (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>), Besuchs- und Begleitdienste (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>)<br />
Tiefkühlmenüservice (Fa. Mahlzeit GesmbH)<br />
Die Notrufverbindung, das ist die Rufhilfe, geht direkt von den betreubaren Wohnungen zur<br />
Einsatzzentrale des Roten Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist.<br />
Eine ausgebildete Fachkraft (Altenfachbetreuer/in) wird 2 Stunden pro Monat und Wohnung an 12<br />
Monaten per anno, d.h. inkl. Urlaubs- und Krankenstandsvertretung der Hauptperson für die<br />
Wohnbetreuung zur Verfügung stehen und die Bewohner beraten - in allen mit der Lebensführung<br />
in der Wohnanlage anstehenden Fragen, insbesondere die zeit- und fachgerechte Vermittlung von<br />
sozialen Diensten (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Die Grundleistungen sind im<br />
Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz genau geregelt.<br />
Vergaberecht:<br />
Die Vergabe der Wohnungen soll analog zu den übrigen Mietwohnungen der Marktgemeinde<br />
durch den Wohnungsausschuss erfolgen. Bei Vergaben von betreubaren Wohnungen wird die<br />
Ansprechperson (ausgebildete Fachkraft vom Roten Kreuz) miteinbezogen.<br />
Der Ausschuss wird bei der Vergabe in erster Linie auf Alter, Gesundheitszustand, soziale Bedürftigkeit<br />
usw. Rücksicht nehmen.<br />
In diesem Wohnhaus sollen in erster Linie Senioren ab einem Alter von ca. 60 Jahren oder entsprechend<br />
jüngere Menschen bei gesundheitlicher Notwendigkeit bzw. Menschen mit leichter Behinderung<br />
aufgenommen werden. Für Behinderte soll die Möglichkeit der Aufnahme dann bestehen,<br />
wenn eine Wohnmöglichkeit in der Wohnoffensive im Kohlwinkel nicht möglich ist.<br />
Ein Verbleib in der Wohnung ist jedoch nur so lange möglich, als der Mieter noch kein Pflegefall<br />
ist. In diesem Fall muss eine Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim beantragt werden.<br />
Mietvertrag:<br />
Seitens des Bauträgers (Eigentümer des Objektes) wird mit jedem Bewohner ein Nutzungsvertrag<br />
(Mietvertrag) lt. den derzeit gültigen Richtlinien für betreubares Wohnen abgeschlossen.<br />
Das Wohnhaus wird mit Fördermitteln des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet. Die Miete<br />
einschließlich Betriebskosten wird pro Wohnung ca. 298,00/Monat betragen. Ein Musternutzungsvertrag<br />
sowie eine Aufstellung der Miete samt Betriebskosten liegen dem Konzept bei.<br />
Ausfallhaftung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird die Ausfallhaftung für allenfalls leer stehende Wohnungen bis zu einem bestimmten<br />
Zeitraum übernehmen, sodass weder Miete noch Betriebskosten oder Betreuungszuschläge<br />
den übrigen Mietern angelastet werden.
19<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz<br />
Der Bürgermeister bringt den mit dem Roten Kreuz abzuschließenden Betreuungsvertrag dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis. Dieser liegt in Ablichtung als Bestandteil des Protokolls<br />
bei.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Betreuungsvertrag zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
9) Essen auf Rädern Einhebung einer einheitlichen Zustellungsgebühr<br />
Im Prüfbericht des Landes wurde eine kostendeckende Einhebung der Gebühr für Essen auf Rädern<br />
gefordert. Dazu hat der <strong>Gemeinde</strong>rat folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
Es wird jeweils 1 Euro für die Zustellung von der <strong>Gemeinde</strong> eingehoben (außer von den Ausgleichszulagenempfängern).<br />
Eine kostendeckende Gebühr wäre deshalb gerechtfertigt, da es sich<br />
bei den Beziehern von Essen auf Rädern um Pflegegeldempfänger handelt und nicht doppelt gestützt<br />
werden soll.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, einer Erhöhung der Kosten für Essen auf Rädern auf<br />
höchstens 6 Euro (inkl. Zustellung) zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
10) Pachtvertrag Forum Änderung<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag folgende Vereinbarungsänderung wenn rechtlich möglich ab<br />
Beginn des Vertragsverhältnisses zu genehmigen:<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
1. Abänderung der Vereinbarung vom 6.6.2005<br />
beurkundet am unten angeführten Tag, zwischen der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems,<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>, Kirchenplatz 3, einerseits und der Firma SonnReich Veranstaltungs OEG,
20<br />
Redtenbacherplatz 10, 4560 Kirchdorf, vertreten durch die Personen: Herrn Erhard<br />
Reichsthaler, 4560 Kirchdorf, Redtenbacherplatz 10 und Herrn Horst Sonntagbauer, andererseits.<br />
Abgeändert wird der Punkt X.<br />
X.<br />
Der Pachtzins für die im Punkt I. angeführten Räumlichkeiten beträgt:<br />
1) 10 % Umsatzpacht aus Veranstaltungsmieten,<br />
Mietkosten: Unter Mietkosten versteht man lediglich die zur Verfügungstellung des Saales inkl.<br />
Inventar und Heizung.<br />
Umsatzpacht: Umsatzpacht ist die reine Miete als Grundlage anzusehen (10% Umsatzpacht). Die<br />
Zusatzleistungen, soweit sie vereinbart werden, zählen nicht dazu.<br />
Punkt X. neue Fassung:<br />
1) Die Umsatzpacht beträgt pro Vertragsjahr (1.Juli des Jahres bis 30.6.des Folgejahres)<br />
pauschaliert 1.700,-- netto, dazu kommen als 20 Prozent USt. Diese pauschalierte Umsatzpacht<br />
ist wertgesichert ab 1.1.2006, wobei Schwankungen bis zu 2 Prozent unberücksichtigt<br />
bleiben, Wertmesser der Wertsicherung ist der VP 2000.<br />
Fälligkeit: 50 Prozent der pauschalierten Umsatzpacht ist am 1.9. jeden Jahres und die zweiten<br />
50 Prozent am 1.3. jeden Jahres fällig.<br />
Mietkosten: Unter Mietkosten versteht man lediglich die zur Verfügungstellung des Saales inkl.<br />
Inventar und Heizung.<br />
Umsatzpacht: Umsatzpacht ist die reine Miete als Grundlage anzusehen (10% Umsatzpacht). Die<br />
Zusatzleistungen, soweit sie vereinbart werden, zählen nicht dazu.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
11) Ankauf des Gerichtsgebäudes<br />
a) Genehmigung des Kaufvertrages<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Kaufvertrag zu genehmigen:<br />
KAUFVERTRAG<br />
abgeschlossen zwischen
21<br />
1. Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (FN 34897 w) und der Geschäftsanschrift<br />
1030 Wien, Neulinggasse 29, als Verkäuferin einerseits sowie<br />
2. der Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG, 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Kirchenplatz 3, als<br />
Käuferin, andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. Feststellungen<br />
Die Verkäuferin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der nachstehenden Liegenschaft:<br />
<strong>GR</strong>UNDBUCH 45516 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems EINLAGEZAHL 96<br />
BEZIRKSGERICHT Traun<br />
************************************************************* ABFRAGEDATUM<br />
2005-12-01<br />
Letzte TZ 1008/2002<br />
Amts- und Gerichtshaus Nr 100 in <strong>Neuhofen</strong><br />
******************************** A1 *************************<br />
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />
34 Baufl.(begrünt) * 543<br />
.29/1 Baufl.(Gebäude) * 526 Kirchengasse 6<br />
.278 Baufl.(Gebäude) * 95<br />
GESAMTFLÄCHE 1164<br />
******************************* A2 **************************<br />
1 a 190/1965 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf Gst<br />
.29/3 .2/4 für Gst .29/1 34<br />
b 1442/1993 Teilung Gst .29/3 in .29/3 .29/4<br />
2 a 640/1970 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Kanal- und<br />
Regenwasserabflußrechtes an Gst .29/3<br />
3 a 136/1972 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Dachüberhangsrechtes an Gst<br />
.29/3 für Gst .278<br />
******************************* B ***************************<br />
1 ANTEIL: 1/1<br />
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.<br />
ADR: Prunerstr. 5, Linz 4020<br />
a 122/1949 646/1958 Bescheid 1948-11-22 Eigentumsrecht<br />
b 1008/2002 Amtsbestätigung 2002-06-18 Eigentumsrecht<br />
******************************** C **************************<br />
1 a 2675/1864<br />
REALLAST der Herhaltung der Kanäle sowie Kostentragung und<br />
sonstige Rechte gem §§ 1 2 Servitutsvertrag 1864-10-<strong>17</strong> für<br />
Josef und Katharina Reichbauer<br />
2 a 136/1972 1497/1985<br />
DIENSTBARKEIT des Dachüberhanges, der Dachtraufe und der<br />
Regenwasserableitung hins Gst 34 .278 gem Pkt V.<br />
Dienstbarkeitsvertrag 1969-04-19 für Gst .29/3<br />
3 a 1564/1985<br />
DIENSTBARKEIT des Gehens über Gst 34 gem Pkt IV.<br />
Dienstbarkeitsvertrag 1985-10-03 für Gst .28<br />
*************************************************************
22<br />
Im gegenständlichen Gebäude Kirchengasse 6 befanden sich bis 31.12.2004 die Räumlichkeiten<br />
des Bezirksgerichtes <strong>Neuhofen</strong> und ist der 2. Stock und die Garagen an das Bundesministerium<br />
für Inneres zur Nutzung als Polizeistelle vermietet.<br />
II. Kaufvereinbarung<br />
Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiemit an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von<br />
der Verkäuferin deren im Artikel I. näher bezeichnete Liegenschaft EZ 96 GB 45516 <strong>Neuhofen</strong><br />
an der Krems, mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, insbesondere allem, was mit<br />
dem Kaufobjekt erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, so wie dieses liegt und steht, nach<br />
Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />
III. Kaufpreis<br />
Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 401.000,--<br />
(vierhunderteintausend Euro).<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass im gegenständlichen Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten<br />
ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />
Der Kaufpreis sowie die anfallende Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und die grundbücherliche<br />
Eintragungsgebühr (1 % des Kaufpreises) ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages<br />
durch die Käuferin, welche den Kaufvertrag als erste zu fertigen hat, zur Zahlung fällig und spesen-<br />
und abzugsfrei an den Schriftenverfasser auf dessen Anderkonto Nr. $$-04.081.600 bei<br />
der Notartreuhandbank, BLZ 31500, zu überweisen.<br />
Der Schriftenverfasser wird von beiden Vertragsparteien unwiderruflich zum Treuhänder dieses<br />
Kaufpreises bestellt.<br />
Dem Treuhänder wird der unwiderruflich Auftrag erteilt den Treuhanderlag unverzüglich nach<br />
Aushändigung sämtlicher für die Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlicher Originalurkunden<br />
wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss an die Verkäuferin auf ein von dieser bekanntgegebenes<br />
Girokonto zu überweisen.<br />
Die Käuferin verpflichtet sich weiters gleichzeitig mit der treuhändigen Hinterlegung des Kaufpreises<br />
beim Schriftenverfasser auch die für den gegenständlichen Kaufvertrag anfallende Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises und die Einverleibungsgebühr in Höhe von 1 %<br />
des Kaufpreises, insgesamt daher 4,5 %, das sind 18.045,-- treuhändig beim Schriftenverfasser<br />
zu erlegen.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden 8 % (acht Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />
Die Vertragsparteien weisen den Schriftenverfasser an, diesen Kaufvertrag erst nach Eingang des<br />
Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr auf dem Treuhandkonto<br />
des Schriftenverfassers im Grundbuch durchzuführen.<br />
Vereinbarungsgemäß verbleibt die Originalurkunde des Kaufvertrages bis zur vollständigen Bezahlung<br />
des Kaufpreises in treuhändiger Verwahrung des Schriftenverfassers.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />
Käuferin erfolgt mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung durch die Verkäuferin.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin<br />
über.
23<br />
Als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben, die liegenschaftsbezogenen<br />
Versicherungen sowie das Mietentgelt wird der auf die Unterfertigung des Kaufvertrages durch<br />
die Verkäuferin folgende Monatsletzte (Tagesablauf) vereinbart.<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Liegenschaft im Zustand, wie sie heute liegt und steht,<br />
übernommen wird und dass eine Räumung der Liegenschaft nicht mehr erfolgt.<br />
Auf eine Ausfolgung einer allfälligen Mietzinsreserve sowie der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge<br />
verzichtet die Käuferin und sind diese in der Kaufpreisgestaltung bereits berücksichtigt<br />
worden.<br />
Die Abrechnung über das Mietjahr 2005 wird durch die Hausverwaltung vorgenommen und an<br />
den Mieter bzw. die Käuferin übermittelt. Die Verkäuferin haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Abrechnungen für den Zeitraum ab 01.01.2001 bis 31.12.2005, da diese von ihr<br />
zu verantworten waren bzw. sind. Eine Haftung für Abrechnungen, die von der Voreigentümerin<br />
bzw. Vorverwaltung erstellt wurden, wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Die Vertragsparteien sind in Kenntnis, dass die Käuferin berechtigt ist die bestehende Feuer- und<br />
Haftpflichtversicherung aufzukündigen. Über die gesetzlichen Kündigungsfristen, die Bekanntgabe<br />
des Verkaufes durch die Käuferin sowie allfällige Rückverrechnungen bzw. Nachforderungen<br />
von Dauerrabatten wurden die Vertragsparteien eingehend belehrt bzw. sind die Vertragsparteien<br />
in Kenntnis der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.<br />
V. Gewährleistung<br />
Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt sowie den Zustand des Hauses Kirchengasse 6 aus eigenen<br />
Wahrnehmungen zu kennen.<br />
Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />
verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlichrechtliche<br />
Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig<br />
angekündigte oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />
Die grundbücherlich aushaftenden Lasten, wie Reallast der Herhaltung der Kanäle, Dienstbarkeit<br />
des Dachüberhanges, der Dachtraufe und der Regenwasserableitung und Dienstbarkeit des Gehens<br />
sind der Käuferin vollinhaltlich bekannt. Sie erklärt diese Reallast und diese Dienstbarkeiten,<br />
soweit sie noch zu Recht bestehen, in ihre Leistungs- und Duldungspflicht zu übernehmen<br />
und diesbezüglich die Verkäuferin vollkommen schad- und klaglos zu halten.<br />
Die Verkäuferin übernimmt weiters keine Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit eines<br />
etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstigen Umbaues bzw. für bauliche Erweiterungen und dgl.<br />
Die Verkäuferin stellt fest, dass für den Kaufgegenstand keine Zahlungsrückstände bestehen, für<br />
die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste.<br />
Die Käuferin kennt das bestehende Mietverhältnis an der kaufgegenständlichen Liegenschaft. Sie<br />
erklärt in Kenntnis dieses Mietverhältnisses zu sein und in dieses Mietverhältnis als Vermieter<br />
vollinhaltlich einzutreten.<br />
Die Käuferin hat auch alle eventuell vorhandene, jedoch nicht verbücherte Wegerechte oder durch<br />
den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.
24<br />
VI. Anfechtungsverzicht<br />
Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />
einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />
Stand gefordert werden kann.<br />
Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />
Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen,<br />
wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />
Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />
VII. Grundbuchseintragungen<br />
Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages bei der Liegenschaft EZ 96 GB<br />
45516 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems die Einverleibung des Eigentumsrechtes für<br />
Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems & Co KEG<br />
VIII. Österreichererklärung<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />
IX. Kosten und Steuern<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Spesen<br />
und Gebühren sowie die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr werden<br />
von der Käuferin getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung und Grundbuchsdurchführung<br />
dieses Vertrages erteilt.<br />
X. Rangordnung<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Kaufvertrages ein<br />
Grundbuchsgesuch zur Erwirkung einer Rangordnung für die Veräußerung des Kaufobjektes<br />
grundbuchsgültig zu unterfertigen und den gerichtlichen Rangordnungsbeschluß dem Schriftenverfasser<br />
zur Verbücherung dieses Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen.<br />
XI. Sonstiges<br />
Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung<br />
eines Vertrages gemacht und angenommen.<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen der Bundesimmobiliengesellschaft<br />
m.b.H., die diesem Vertrag in Kopie angeschlossen werden, Bestandteil dieses<br />
Vertrages sind, soweit sie nicht bereits in den Vertrag eingearbeitet worden sind.<br />
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />
mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der<br />
weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte<br />
sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />
Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />
1. das Eigentum auf die Käuferin erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch<br />
übergeht (§ 431 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und dass diese Einverleibung erst nach<br />
Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie nach Bezahlung der<br />
Grunderwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr möglich ist,
25<br />
2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten und die Grunderwerbsteuer<br />
besteht,<br />
3. eine Forthaftung der Käuferin für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, die die<br />
Liegenschaft betreffen besteht; hiezu versichert die Verkäuferin, dass keinerlei Rückstände an<br />
derartigen Abgaben vorliegen.<br />
Die Vertragsparteien verzichten bezüglich ihrer bestehenden gesamtschuldnerischen Haftungen<br />
wechselseitig auf Sicherstellungen.<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />
Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein Auftragswiderruf<br />
kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />
Die Vertragsparteien erteilen dem Schriftenverfasser Auftrag zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer<br />
und der gerichtlichen Eintragungsgebühr.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />
erhält eine beglaubigte Kopie.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Kündigung des Mietvertrages mit Packy<br />
<strong>GR</strong> Packy erklärt sich für befangen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den mit Andreas Packy bestehenden Mietvertrag, betreffend<br />
das Haus Kirchengasse 2, in dem derzeit der Hort und das Kindernest untergebracht sind, per<br />
31.12.2006 zu kündigen.<br />
<strong>GR</strong> Packy nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
12) Verkauf der Wohnanlage Brucknerstraße<br />
Die Wohnungsgesellschaft Lebensräume ist bereit, das Wohnhaus Brucknerstraße 2, 2 a, bestehend<br />
aus 22 Wohnungen mit einer Gesamtwohnnutzfläche von 1.052,81 m² zu einem Kaufpreis<br />
von 155.000,-- zu erwerben. Die zu erwartenden Sanierungskosten werden ca. 500.000,--<br />
betragen. Die Mieter sind informiert. Sie müssen ab 1.1. 2006 einen Erhaltungsbeitrag in Höhe<br />
von 1,39/m² entrichten.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Oberhuber ist der Meinung, dass ein Verkauf eine kurzsichtige Entscheidung ist und er<br />
daher dagegen stimmen wird.
26<br />
Die FPÖ Fraktion ist gegen einen Verkauf, da dadurch jegliche Möglichkeit der Ausdehnung des<br />
Schulzentrums verhindert werden würde.<br />
Die ÖVP-Fraktion ist unter der Bedingung für einen Verkauf, dass die Hälfte des Verkaufserlöses<br />
für den Ankauf des Gerichtsgebäudes und die andere Hälfte zur Sanierung des Freizeitzentrums<br />
verwendet wird. Nächstes Jahr wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> eine Abgangsgemeinde sein und der<br />
Erlös müsste dann zur Abgangsdeckung verwendet werden. Das möchte die ÖVP-Fraktion verhindern.<br />
Die Entscheidung über den Verkauf soll aufgeschoben werden bis vom Land eine Zusage<br />
vorliegt, dass das Geld für die beiden genannten Vorhaben verwendet werden darf. Der <strong>Gemeinde</strong><br />
soll auf jeden Fall das Einweisungsrecht im Wohnhaus erhalten bleiben.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass lt. Gesetz der Verkaufserlös nur zum Erwerb von Immobilien<br />
verwendet werden darf. Es könnte der Zusatz beschlossen werden, dass der Verkaufsbeschluss<br />
nur dann gilt, wenn der Erlös nicht zur Abgangsdeckung verwendet wird.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird für Beratungszwecke für 15 Minuten unterbrochen.<br />
Die ÖVP-Fraktion fordert, dass sichergestellt wird, dass der gesamte Verkaufserlös je zur Hälfte<br />
für folgende Zwecke verwendet wird: Ankauf des Bezirksgerichtes bzw. Sanierung des Freizeitzentrums.<br />
Im nächsten Jahr muss für die Sanierung des Freizeitzentrums garantiert werden: Entweder<br />
wird die Hälfte des Erlöses herangezogen oder andere Mittel in gleicher Höhe. Das Projekt<br />
Sanierung Freizeitzentrum soll zu einem Abschluss gebracht werden, bevor wieder ein neues<br />
Projekt gestartet wird.<br />
Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass man den Bewohnern nicht zumuten kann, die Sanierung des<br />
Freizeitzentrums mit dem gegenständlichen Projekt in Zusammenhang zu bringen. Die Renovierung<br />
des Wohnhauses Brucknerstraße ist dringend erforderlich. Die Sanierung des Freizeitzentrums<br />
stellt keine Eigentumsschaffung dar. Es gibt derzeit kein Projekt Sanierung Freizeitzentrum.<br />
Ein solches scheint im mittelfristigen Finanzplan nicht auf. Die <strong>Gemeinde</strong> musste auf die 3.<br />
Bauetappe verzichten.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Aigner führt aus, dass die Mittel im außerordentlichen Haushalt nicht gebunden sind. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> kann frei entscheiden, wofür sie verwendet werden.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar regt an, dass die notwendige Sanierung des Hauses eventuell auf Etappen erfolgen<br />
könnte, damit das Haus nicht verkauft werden muss.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, einem Verkauf des gegenständlichen Wohngebäudes zu einem<br />
Kaufpreis in Höhe von 155.000,-- an die Wohnungsgesellschaft Lebensräume zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Oberhuber, Chalupar<br />
14 Stimmenthaltungen: ÖVP, FPÖ<br />
Punkt<br />
13) Ankauf der Tennishalle
27<br />
Der Bürgermeister erklärt sich für befangen.<br />
Der Kaufvertrag wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:<br />
abgeschlossen zwischen<br />
KAUFVERTRAG<br />
1. SMASH-TENNIS-CENTER-GesmbH mit dem Sitz in <strong>Neuhofen</strong> an der Krems (FN 187354<br />
x) und der Geschäftsanschrift 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Jägertal 50, als Verkäuferin einerseits<br />
sowie<br />
2. der Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
an der Krems & Co KEG, 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Kirchenplatz 3, als Käuferin,<br />
andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. Feststellungen<br />
Die Verkäuferin ist Bestandnehmerin des Grundstückes 159/1, vorgetragen bei der Liegenschaft<br />
EZ 78 GB 45509 Gries (Eigentümer: Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband O-<br />
berösterreich) auf Grund des Bestandvertrages vom 18.11.1997. Das Bestandrecht ist bei der Liegenschaft<br />
EZ 78 GB 45509 Gries bis 30.09.2037 einverleibt.<br />
Die Verkäuferin erklärt ausdrücklich Eigentümerin des auf dem Grundstück 159/1 bestehenden<br />
Superädifikates (Tennishalle mit Nebeneinrichtungen) zu sein.<br />
Dieses Superädifikat ist Gegenstand dieses Kaufvertrages.<br />
II. Kaufobjekt<br />
Die Verkäuferin verkauft und übergibt an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von der<br />
Verkäuferin das dieser zur Gänze gehörige Superädifikat Tennishalle mit Nebeneinrichtungen,<br />
errichtet auf dem dem Österreichischen Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich,<br />
Klammstraße 1/1, 4020 Linz, zur Gänze gehörigen Grundstück 159/1, vorgetragen bei der Liegenschaft<br />
EZ 78 GB 45509 Gries, jeweils mit allen Bestandteilen und samt Zubehör, so wie dieses<br />
Kaufobjekt liegt und steht, nach Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass neben dem Zubehör keine weiteren Fahrnisse Gegenstand<br />
dieses Kaufvertrages sind.<br />
III. Kaufpreis<br />
Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 385.000,--<br />
(dreihundertfünfundachtzigtausend Euro).<br />
Zuzüglich zu diesem Kaufpreis hat die Käuferin die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 20 %<br />
des Kaufpreises, das sind 77.000,-- (siebenundsiebzigtausend Euro) zu zahlen, sodass der Bruttokaufpreis<br />
(vierhundertzweiundsechzigtausend Euro) ------------------ 462.000,--beträgt.
28<br />
Der Kaufpreis ist spätestens 14 (vierzehn) Tage ab allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung<br />
fällig und spesen- und abzugsfrei auf ein bekannt zugebendes Girokonto der Verkäuferin zu überweisen.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden 6 % (sechs Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich an die Käuferin über den Kaufpreis eine mehrwertsteuergerechte<br />
Rechnung zu legen.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />
Käuferin erfolgt mit dem Tage der allseitigen Vertragsunterfertigung.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin ü-<br />
ber.<br />
Dieser Tag (Tagesablauf) gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben<br />
sowie die gebäudebezogenen Versicherungen.<br />
V. Gewährleistung<br />
Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt durch Besichtigung zu kennen. Die Verkäuferin haftet weder<br />
für bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder Ertrag des Kaufobjektes, wohl aber dafür,<br />
dass dieses bestand- und lastenfrei in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />
Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />
verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche<br />
Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig angekündigte<br />
oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Käuferin bereits eine Zusage hat in die Bestandrechte am<br />
Grundstück 159/1 einzutreten.<br />
VI. Anfechtungsverzicht<br />
Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />
einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />
Stand gefordert werden kann.<br />
Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in Kenntnis<br />
zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen, wenn ein<br />
Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />
Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />
VII.<br />
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass das Superädifikat bei der Liegenschaft EZ 78 GB<br />
45509 Gries nicht ersichtlich gemacht ist.<br />
Eine Hinterlegung einer beglaubigten Abschrift dieses Kaufvertrages zum Zwecke des Erwerbes<br />
des Eigentumsrechtes durch die Käuferin am Superädifikat bedarf der Einwilligung der Liegenschaftseigentümerin<br />
Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich und<br />
nehmen die Vertragsparteien dies zur Kenntnis.<br />
VIII. Österreichererklärung
29<br />
Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />
IX. Kosten und Steuern<br />
Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Spesen und Gebühren werden von der Käuferin<br />
getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung dieses Vertrages erteilt.<br />
X. Sonstiges<br />
Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung eines<br />
Vertrages gemacht und angenommen.<br />
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />
mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der weiteren<br />
Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte sowie<br />
an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />
erhält eine beglaubigte Kopie.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> KEG ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Kostenaufteilung scheint im Finanzierungsplan,<br />
der unter Punkt 15 behandelt wird, genau auf. Von Seiten des Landes wurden insgesamt<br />
500.000,-- zugesagt (jeweils 250.000,-- vom Ressort LH Pühringer und LR Ackerl).<br />
<strong>GR</strong> Oberhuber plädiert dafür, begonnene Projekte abzuschließen, bevor neue begonnen werden.<br />
Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, den gegenständlichen Kaufvertrag zu genehmigen.<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Engertsberger), ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />
Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />
Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />
Änderungspläne u. Foto werden präsentiert.<br />
Im Ansuchen der Grundeigentümer Thomas und Markus Ditzlmüller, eingelangt am 7.11.2005,<br />
wird eine Umwidmung für die Ansiedelung und Errichtung einer Betriebsstätte (DBS Diamant-<br />
Bohr- und Schneidetechnik GmbH) beantragt. Geplant ist ein neues Büro-, Lager- und Wohngebäude<br />
statt dem Wohnhaus mit Schuppen, Objekt Dambach 10.
30<br />
Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 800 m² Dorfgebiet und 1000 m² Grünland, in<br />
eingeschränktes gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung, umzuwidmen.<br />
Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept wird unter Pkt. 4. als Ziel die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
und Betriebsstandorten genannt, es ist daher öffentliches Interesse gegeben bzw. kein Widerspruch<br />
zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> erkennbar.<br />
Die Aufschließungen sind vorhanden und durch die Verlegung der Straßenmündung nach Süden<br />
soll die Sicherheit verbessert werden. Wir gehen davon aus dass der Neubau von der Straße abgerückt<br />
wird, die Parkplätze bzw. der Zugang ostseitig angeordnet werden und die Bearbeitungs-<br />
Maschinen nur auswärts auf Baustellen eingesetzt werden.<br />
Somit ist keine Verletzung von Interessen Dritter und sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu erwarten.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Infrastrukturbeitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />
Soll künftig heißen Infrastruktur-Entgelt beim Baulandsicherungsvertrag.<br />
Kostenanalyse für Aufschließung wird präsentiert (Beispiel 22 WohnParzellen Am Fundbach).<br />
Durch die Besiedlung und Bebauung bzw. Erschließung von neuen Parzellen entstehen der <strong>Gemeinde</strong><br />
regelmäßig Kosten die nicht zur Gänze gedeckt sind.<br />
Durch die Umwidmung von Grünland in Bauland entsteht eine bis zu 20-fachige Wertsteigerung,<br />
eine Beteiligung der Grundeigentümer an den Gemeinkosten ist daher gerechtfertigt.<br />
Der Straßenbau ist durch die gesetzliche Ermäßigung des Verkehrsflächenbeitrages um<br />
-60 % laut § 21 OÖ. Bauordnung, trotz Landesförderung, defizitär.<br />
Für die Straßenerhaltung bzw. Beleuchtung, für Mehraufwendungen bei Trennkanalsystemen,<br />
(Hang)wasserableitungen und für den Ausbau und die Erhaltung von Spielplätzen, Sportanlagen,<br />
Schulen, Kinderbetreuungen u.a., wird ein angemessenes Entgelt im Rahmen der privatwirtschaftlichen<br />
Vereinbarung zur Baulandsicherung, von den Grundeigentümern erwartet.<br />
Der Bau- und Raumordungsausschuss empfiehlt mehrheitlich ein Kostenentgelt in der Höhe von <br />
11,-- (wertgesichert) je m² Bauland, das ist etwa 10 - 20 % des ortsüblichen Preises von Wohngebiet<br />
oder 15 % des durchschnittlichen Grundpreises in <strong>Neuhofen</strong>.<br />
Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus, da sie befürchtet,<br />
dass dieser auf die Grundkäufer übergewälzt wird.
31<br />
Die SPÖ-Fraktion spricht sich für die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus. Grundbesitzer<br />
profitieren von einer Umwidmung. Dafür soll ein Beitrag für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />
geleistet werden. 22 <strong>Gemeinde</strong>n wurden befragt. Ein Großteil dieser <strong>Gemeinde</strong>n hebt bereits<br />
einen Infrastrukturbeitrag ein. Es ist dadurch keine Verteuerung der Grundstücke eingetreten.<br />
Der Infrastrukturbeitrag wird bereits jahrzehntelange von den Grünen gefordert. Umwidmungen<br />
in Bauland haben in der Vergangenheit oft eine Menge Folgekosten für die Öffentlichkeit verursacht<br />
(zB. ca. 70.000,-- für Straße und Kanal in der Hanlosiedlung).<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- und Raumordnungsausschusses den Antrag, für<br />
künftige Baulandwidmungen einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 11,-- (wertgesichert) pro<br />
Quadratmeter vom Grundbesitzer einzuheben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
19 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />
12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />
c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />
Brunnmayr Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />
Änderungspläne werden präsentiert.<br />
Im Ansuchen des Grundeigentümers Karl Brunnmayr, eingelangt am 25.07.2005, wird die Umwidmung<br />
von 2-3 Parzellen für Wohnbauten beantragt und er hat sich bereit erklärt im Rahmen<br />
der privatwirtschaftlichen Vereinbarung zur Baulandsicherung mit der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
folgendes zu übernehmen: (siehe Beilagen)<br />
- Bebauungspflicht innerhalb von 5 Jahren ab rechtswirksamer Umwidmung<br />
- Beteiligung an den Infrastrukturkosten durch Entgelt von 11,- je m² neues Bauland<br />
- Schutzzone oberhalb durch mindestens 30 m Wiese und Verzicht auf nicht bodendeckende<br />
Feldfrüchte hangseitig<br />
Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 2100 m² vom Grundstück 30/5, KG Dambach,<br />
von Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Im ÖEK-Siedlungskonzept ist die Erweiterung vorgesehen,<br />
die Aufschließung, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden.<br />
Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />
Der notwendige Grund für die Straßenverbreiterung samt Einmündung in den Derndorferberg<br />
wird, lt. OÖ. Bauordnung im Zuge der Parzellierung, kostenlos in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong><br />
abgetreten. Der Kanal ist vorhanden, die Straße ist bis auf die Verbreiterung asphaltiert.<br />
Die Änderung auf Wohngebiet kann befürwortet werden, es ist keine Verletzung von Interessen<br />
Dritter, bzw. sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, zu erwarten.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.
32<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />
29 Stimmen dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Oberhuber<br />
d) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 Binderweg, Grundsatzbeschluss<br />
Zeitgemäße (einheitliche) Bebauungsregeln im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />
Pläne werden präsentiert.<br />
Im Ansuchen der Grundeigentümer Fam. Dr. Barbara u. Dr. Thomas Leeb, eingelangt am<br />
20.10.2005, wird ersucht eine optimale Situierung für den geplanten Neubau eines Niedrig-<br />
Energiehauses mit Pultdach zu ermöglichen.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1982 wurde für 13 Parzellen erstellt, wobei schon damals 7<br />
Wohnhäuser bestanden, 2 wurden in der Zwischenzeit noch gebaut.<br />
Im August 2002 war das Gebiet vom mehr als 100-jählichen Hochwasser ca. 0,5 m überflutet.<br />
In der fachlichen Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 1), wird die Aufhebung befürwortet.<br />
Entsprechend dem Orts-Bebauungskonzept wäre es zweckmäßig die Bebauung für einen größeren<br />
Siedlungsbereich (z.B. die gesamte Stockersiedlung) nach den Empfehlungen einheitlich zu regeln<br />
und die Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete anzuwenden.<br />
Für die 13 Parzellen im Binderweg, wobei fast 10 davon schon bebaut sind, erscheint ein eigener<br />
Bebauungsplan entbehrlich, die Aufhebung wird daher befürwortet.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
15) Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle neuerliche Abänderung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit Beschluss vom 14.12.2000<br />
die Finanzierung des Projektes Ballspielhalle / Stockbahnenhalle mit Gesamtherstellungskosten in<br />
der Höhe von 1.453.456,68 (ATS 20.000.000,00) beschlossen.<br />
Dieser Finanzierungsplan wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12. Mai 2004 mit Gesamtherstellungskosten<br />
von 1.723.000,00 abgeändert. Nach Vorliegen der endgültigen Planung
33<br />
soll dieser nunmehr neuerlich abgeändert werden. Die vorgelegten Projektsunterlagen des Arch.<br />
Stefan Köglberger, <strong>Neuhofen</strong>/Kr., wurden an die Hochbauabteilung des Landes OÖ. zur Prüfung<br />
vorgelegt.<br />
Für die Errichtung der Ballspielhalle ist lt. Kostenschätzung ein Betrag von 691.950,00 ohne<br />
MWSt. bzw. 830.340,00 inkl. MWSt. erforderlich. Für die Errichtung der Asphaltstockhalle<br />
wurden die Kosten mit 281.130,00 ohne MWSt. bzw. 337.356,00 inkl. MWSt. lt. Schätzung<br />
angegeben. Die Asphaltstockhalle ist mit 3 Bahnen vorgesehen. Die Ausführung erfolgt jedoch<br />
mit 5 Bahnen, wobei für die Finanzierung der 2 restlichen Bahnen die ASKÖ <strong>Neuhofen</strong> aufkommen<br />
wird.<br />
Mit der Firma Smash Tenniscenter GesmbH. konnte in der Zwischenzeit Übereinstimmung über<br />
die Höhe des Kaufpreises der bestehenden Tennishalle erzielt werden.<br />
Der Kaufpreis wurde einvernehmlich mit 385.000,00 exkl. MWSt. bzw. 462.000,00 inkl.<br />
MWSt. vereinbart.<br />
Es sind daher folgende Kosten zu finanzieren:<br />
Ankauf Tennishalle 385.000,00<br />
Errichtung Ballspielhalle 692.000,00<br />
Errichtung Asphaltstockhalle (3-bahnig) 281.000,00<br />
Nebenkosten (Grunderw.Steuer etc.) 22.000,00<br />
Gesamtkosten: 1.380.000,00<br />
(alle Beträge exkl. MWSt.)<br />
Finanzierungsvorschlag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Kr.:<br />
Bankdarlehen 455.000,00<br />
Interessentenbeitrag Sparkasse 425.000,00<br />
Landeszuschuss 250.000,00<br />
Bedarfszuweisung 250.000,00<br />
Summe: 1.380.000,00<br />
Für den Interessentenbeitrag der Sparkasse in der Höhe von 425.000,00 liegt seitens der Sparkasse<br />
<strong>Neuhofen</strong> Bank AG. eine Zusage vor.<br />
Über den Zeitpunkt des Beginnes des Projektes kann erst nach Absprache mit den zuständigen<br />
Stellen des Landes O.Ö. eine Aussage getroffen werden.<br />
Das Gesamtprojekt soll über die noch zu errichtende <strong>Gemeinde</strong>-KEG erfolgen, weil nur diese<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist bzw. die beabsichtigte Darlehensaufnahme der KEG<br />
keine Auswirkungen auf das Maastrichtergebnis der <strong>Gemeinde</strong> hat.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 14.12.2000 bzw.<br />
am 12.05.2004 festgesetzten Finanzierungsplan für die Errichtung einer Ballspiel- bzw. Asphaltstockhalle<br />
abzuändern und die Kosten inkl. des Ankaufes der bestehenden Tennishalle mit <br />
1.380.000,00 neu festzusetzen.<br />
Die ÖVP Fraktion stellt den Zusatzantrag, dass der Bau der Stockbahnenhalle am derzeitigen<br />
Standort der ASKÖ-Anlage beim Naturfreundehaus in Piberbach durchgeführt werden soll. Die<br />
Grundbesitzer sind grundsätzlich bereit, das Grundstück langfristig zu verpachten oder auch zu<br />
verkaufen. Sie verlangen einen Pachtzins von 1.642,--/Jahr für insgesamt 11.460 m². Die Ge-
34<br />
meinde würde sich dadurch viel Geld ersparen, weil nur eine Asphaltbahn dazugebaut werden<br />
müsste. Es müssten keine Kabinen, kein Aufenthaltsraum errichtet werden. Die fünf Bahnen<br />
müssten dann mit einem Dach versehen werden und Sanitäranlagen gebaut werden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Piberbach wurde von Vbgm. Kaplinger informiert und ist zu weiteren Gesprächen bereit. Der<br />
Bürgermeister von Piberbach hat zugesagt, um BZ-Mittel anzusuchen.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag samt Zusatzantrag abzustimmen.<br />
Die Finanzierung soll folgendermaßen durchgeführt werden:<br />
B a u a b s c h n i t t e<br />
1. Kosten (Beträge in 1.000 Euro) I II III IV V Gesamt:<br />
1 Ankauf Tennishalle 385 385<br />
2 Planung u. Baul. Ballspielh. 75<br />
2a Planung u. Baul. Stockbahnen<br />
37<br />
3 Baumeister- u. übrige 601 601<br />
Prof. Arbeiten Ballspielhalle<br />
3a Stockbahnenhalle 240 240<br />
4 Einrichtung Ballspielhalle 14<br />
4a Einrichtung Stockbahnenhalle<br />
2<br />
5 Außengestaltung<br />
6 Sonstige Kosten 26 26<br />
7 Summe: 1.380 1.380<br />
a) Ist in der Kostensumme die Umsatzsteuer enthalten? nein<br />
c) Ist beim ggstdl. Vorhaben ein Vorsteuerabzug möglich ja<br />
d) wenn ja, in welcher Höhe? 276.000,00<br />
2. Finanzierungsvorschlag gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom:<br />
12. Dezember 2005<br />
1 Rücklagen<br />
2 Anteilsbetrag o.H.<br />
3 Interessentenb. Sparkasse 425 425<br />
4 Vermögensveräußerung<br />
5 Darlehen (Förd.Darl.)<br />
6 Darlehen (Bank) 455 455<br />
7 sonstige Mittel<br />
0<br />
8 Bundeszuschuß<br />
9 Landeszuschuß 250 250<br />
Beantragte bzw. gewährte<br />
10 Bedarfszuweisung 250 250<br />
11<br />
12 Summe: 1.380 1.380
35<br />
Abgang = -/Überschuss = + 0<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, ÖVP, Mayr<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />
Punkt<br />
16) Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums <br />
Aufforderung an den Bürgermeister zur Durchführung von Maßnahmen<br />
Die Grünen stellen den Antrag, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, dass die alte Internetadresse<br />
(www.forum-neuhofen.at) des Forums gelöscht wird oder eine automatische Weiterleitung<br />
zur aktuellen Homepage (www.forumneuhofen.at) gemacht wird.<br />
Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Punkt befangen.<br />
Der Bürgermeister erteilt dazu die Auskunft, dass dem Forumpächter die Vollmacht gegeben<br />
wurde, die alte Homepage stornieren zu lassen.<br />
Vbgm. Eckerstorfer fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
<strong>17</strong> Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />
13 Stimmenthaltungen: SPÖ<br />
Punkt<br />
<strong>17</strong>) Allfälliges<br />
a) Bürgerball<br />
Die ÖVP-Fraktion lädt ein zum Bürgerball am 5. Jänner 2006.<br />
b) Faschingssitzung<br />
Der MGV lädt ein zur Faschingssitzung, die jeweils zu folgenden Terminen stattfindet: 10., 11.,<br />
12. und 28. Februar.
36<br />
c) ÖVP-Fraktionsobmann<br />
Ab 1.1.2006 erhält die ÖVP-Fraktion eine neue Obfrau: <strong>GR</strong> Petra Baumgartner.<br />
<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />
verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.30 Uhr.<br />
___________________________<br />
Schriftführerin<br />
________________________________<br />
Vorsitzender<br />
____________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
____________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />
_____________________ genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am<br />
Bürgermeister
Günter Engertsberger<br />
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