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03.04.2015 Aufrufe

LANDES-KANU-VERBAND Sachsen-Anhalt e.V Mitglied des Deutschen Kanu-Verbandes Telefon: 0391 5 98 19 66 Fax: 0391 5 98 19 67 Bankverbindung: Stadtsparkasse Dessau Kto.: 32 100 226 BLZ: 800 535 72 info@kanu-sachsen-anhalt.de Nutzung der „Mobilen Einheit“ des LKV Sachsen-Anhalt e. V. Zur Unterstützung der Vereine und Abteilungen bei ihrem Bemühen um die Gewinnung neuer Mitglieder für unseren Kanusport hat das LKV-Präsidium zu Demonstrationszwecken, wie auch zur Nutzung durch die Vereine selbst eine „Mobile Einheit“ (weiter „ME“) angeschafft und stellt diese für Schnupperkurse Kanu, insbesondere zum Erlernen des Kajakfahrens, Werbeveranstaltungen des Vereins zur Gewinnung neuer Mitglieder, Sicherheitslehrgänge, Übungen zum Retten und Bergen, Vereinshöhepunkte, LKV-Veranstaltungen, wie Landes-Schüler-Spiele, Wildwasserlehrgänge, Übungsfahrten „Strömungslehre“ Eskimotierlehrgänge zur Verfügung. Zur Verfügung stehen PE-Wildwasserboote mit Auftriebskörpern vorn und hinten, im Einzelnen: 6 Stück Kajak K I Eskimo-Diablo 1 Stück Kajak K II Jackson Dynamic Duo 8 Stück Spritzdecken XK Neopren 8 Stück Paddel (Prijon), 30 Grad gedreht 8 Stück Schwimmwesten Hiko Flash 8 Stück Wildwasserhelme

LANDES-KANU-VERBAND<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V<br />

Mitglied des Deutschen <strong>Kanu</strong>-<strong>Verband</strong>es<br />

Telefon: 0391 5 98 19 66<br />

Fax: 0391 5 98 19 67<br />

Bankverbindung:<br />

Stadtsparkasse Dessau<br />

Kto.: 32 100 226<br />

BLZ: 800 535 72<br />

info@kanu-sachsen-anhalt.de<br />

Nutzung der „Mobilen Einheit“ des LKV <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e. V.<br />

Zur Unterstützung der Vereine und Abteilungen bei ihrem Bemühen um die Gewinnung<br />

neuer Mitglieder für unseren <strong>Kanu</strong>sport hat das LKV-Präsidium zu Demonstrationszwecken,<br />

wie auch zur Nutzung durch die Vereine selbst eine „Mobile Einheit“ (weiter „ME“)<br />

angeschafft und stellt diese für<br />

Schnupperkurse <strong>Kanu</strong>, insbesondere zum Erlernen des Kajakfahrens,<br />

Werbeveranstaltungen des Vereins zur Gewinnung neuer Mitglieder,<br />

Sicherheitslehrgänge,<br />

Übungen zum Retten und Bergen,<br />

Vereinshöhepunkte,<br />

LKV-Veranstaltungen, wie<br />

<strong>Landes</strong>-Schüler-Spiele,<br />

Wildwasserlehrgänge,<br />

Übungsfahrten „Strömungslehre“<br />

Eskimotierlehrgänge<br />

zur Verfügung.<br />

Zur Verfügung stehen PE-Wildwasserboote mit Auftriebskörpern vorn und hinten, im<br />

Einzelnen:<br />

6 Stück Kajak K I Eskimo-Diablo<br />

1 Stück Kajak K II Jackson Dynamic Duo<br />

8 Stück Spritzdecken XK Neopren<br />

8 Stück Paddel (Prijon), 30 Grad gedreht<br />

8 Stück Schwimmwesten Hiko Flash<br />

8 Stück Wildwasserhelme


Die „ME“ kann den Vereinen komplett oder auch teilweise zur Verfügung gestellt werden.<br />

Auch einzelnen Mitgliedern von <strong>Kanu</strong>-Vereinen ist eine Nutzung möglich.<br />

Es wird ein Entgelt für die Nutzung erhoben.<br />

Nutzungsentgelte:<br />

Anmeldungen müssen mindestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn<br />

formlos, aber schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:<br />

Art der Veranstaltung/Träger der Maßnahme mit Adresse/Telefon<br />

Verantwortlicher Leiter und seine Erreichbarkeit<br />

Nutzungsbeginn und –ende/ Tag+ Zeit der Abholung u. der Rückgabe<br />

Nutzungsobjekte/Anzahl<br />

* K I (Spritzdecken ja/nein)<br />

* K II (Spritzdecken ja/nein)<br />

* Paddel<br />

* Schwimmwesten<br />

* Helme<br />

Das Nutzungsentgelt ist mindestens eine Woche vor der Nutzung auf<br />

das LKV-Kto. zu überweisen<br />

Die Höhe des Nutzungsentgeltes beträgt:<br />

* bei kompletter Ausrüstung (Kajak, Spritzdecke, Paddel,<br />

Helm, Schwimmweste) je Bootsplatz und Tag 15,00 €<br />

* komplette Ausrüstung K II pro Tag 20,00 €<br />

* nur K II je Tag 15,00 €<br />

* nur Kajak je K I und Tag 10,00 €<br />

* für einzelne Ausrüstungsteile je Stück und Tag 3,00 €<br />

Es ist ein Nutzungsvertrag zwischen Nutzer/Entleiher und dem LKV-<br />

Beauftragten abzuschließen, der auch neben der Benennung der<br />

Nutzungsgegenstände die Haftungs- und Schadenersatzregelungen ausweist, die durch<br />

Unterschrift anzuerkennen sind.<br />

Magdeburg, den 19.7.2012<br />

Susann Böttcher, Protokollantin<br />

Karl-Heinz Düben, Präsident

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