GHF GLOBAL BULKER I
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GHF GLOBAL BULKER I
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<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />
B E T E I L I G U N G S A N G E B O T
Inhalt<br />
2<br />
Einführung 4<br />
Eckdaten des Angebotes 6<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ + MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ = <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I 10<br />
Risiken der Beteiligung 12<br />
Partner 17<br />
Anlageziele und Anlagepolitik 29<br />
• Beteiligungskonzept 29<br />
• Die Investitionsobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ 29<br />
• Marktinformationen 36<br />
Prognoserechnungen 48<br />
• Kosten der Investitionsphase (Prognose) / Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 48<br />
• Wirtschaftlichkeitsprognose 50<br />
• Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfl uss-Planungsrechnungen (Prognosen) 55<br />
• Angaben über die Vermögensanlage 56<br />
• Sensitivitätsberechnungen (Abweichungen von Prognosen) 58<br />
Rechtliche Grundlagen 60<br />
Steuerliche Grundlagen 74<br />
Verträge 82<br />
• Vorbemerkung 82<br />
• Kommanditgesellschaftsvertrag 84<br />
• Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftsvertrag 95<br />
• Geschäftsbesorgungsauftrag 96<br />
• Geschäftsbesorgungsvertrag 97<br />
• Treuhandvertrag 99<br />
• Vertrag über Mittelverwendungskontrolle 105<br />
• Vertragsreedervertrag 107<br />
Abwicklungshinweise 111<br />
Glossar 112<br />
Impressum 119<br />
Anlagen<br />
• Beitrittserklärung<br />
• Handelsregistervollmachten<br />
• Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
• Briefumschlag für die Rücksendung der Zeichnungsunterlagen<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung<br />
Die Prospektherausgeberin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH mit Sitz in Leer und vertreten<br />
durch ihre Geschäftsführer Herren Lübbe Stecker und Helmer Stecker erklärt, dass ihres Wissens nach<br />
die in diesem Prospekt gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche und Prospektherausgeberin<br />
GESELLSCHAFT FÜR HANDEL UND FINANZ MBH<br />
POSTFACH 1465 | 26764 LEER | DEUTSCHLAND<br />
BLINKE 6 | 26789 LEER | DEUTSCHLAND<br />
TEL +49 (0) 491 92921-0 · FAX +49 (0) 491 92921-99<br />
ghf@ghf.de · www.ghf.de<br />
Aufstellung des Verkaufsprospektes: 2. Oktober 2007<br />
Lübbe Stecker Helmer Stecker<br />
Geschäftsführer (Vorsitzender) Geschäftsführer<br />
3
Einführung<br />
4<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
internationale Handelsschifffahrt spielt sich überwiegend in den Teilmärkten Massengut-<br />
und Tankschifffahrt ab. Zwar nimmt die Öffentlichkeit oft die Containerschifffahrt als<br />
wichtiges und wachstumsstarkes Segment wahr. Tatsächlich stellen jedoch Massengutfrachter,<br />
so genannte Bulkcarrier oder kurz Bulker, und Tanker mit jeweils über einem<br />
Drittel die weitaus größten und ebenso prosperierenden Sektoren dar.<br />
Wenn in diesen beiden Marktsegmenten von riesigen Rohöltankern und überdimensionalen<br />
Erz- oder Getreidefrachtern die Rede ist, so betrifft das nicht den gesamten<br />
Bereich. Denn ein Großteil der Fracht wird ähnlich wie in der Containerfahrt mit mittelgroßen<br />
und kleineren Schiffen im Kurzstreckenverkehr befördert. Gerade der Seeverkehr<br />
über mittlere oder kurze Distanzen – die Fachwelt spricht von Short Sea Shipping –<br />
erfüllt eine eminent wichtige Logistikfunktion in der weltweiten Transportkette: Verbindung<br />
zwischen großen Drehscheiben (Terminals) und Zielhäfen und damit Integration<br />
der regionalen Märkte in den Weltmarkt.<br />
Wir haben uns deshalb entschieden, in solche Kurzstreckenverkehre im europäischen<br />
Raum zu investieren. Als mittelständisches Emissionshaus, das seit über 20 Jahren in der<br />
weltweiten Schifffahrt – unter anderen in der Container-, Tank- und Massengutfahrt –<br />
engagiert ist, sehen wir hier gute Marktchancen. Nach gründlicher Projektierung legen<br />
wir Ihnen hiermit die Offerte <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I vor.<br />
Gemeinsam mit der uns verbundenen Reederei G.H.S. haben wir seit 2001 vier Fonds mit<br />
hochmodernen Containerschiffen der EURO-Klasse realisiert. Sie entwickeln sich überaus<br />
erfolgreich. Der Einsatz in der europaweiten Zubringer- oder Feederfahrt, unter anderem<br />
in den unverändert dynamisch wachsenden Wirtschaftszonen Ostsee und Mittelmeer,<br />
hat sich erwartungsgemäß für unsere Kapitalanleger ausgezahlt.
Ähnlich zuverlässig und ertragreich wünschen wir uns den Verlauf des aktuellen Fonds<br />
<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I. Dieser Fonds wird anders als unsere bisherigen Schiffsfonds von<br />
zwei rechtlich selbstständigen Einschiffsgesellschaften getragen. Wirtschaftlich jedoch<br />
sind die beiden Schiffe der Beteiligungsunternehmen Reederei MS “Global Helios“ GmbH<br />
& Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG durch eine Poolvereinbarung<br />
miteinander verbunden.<br />
Der Pool ist als so genannter Erlöspool organisiert. Er verteilt die eingefahrenen Erlöse<br />
unter Abzug der Schiffsreisekosten auf die beiden Schiffe.<br />
Wie bei den Erfolgsschiffen der EURO-Baureihe zeichnet die G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG auch beim <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I für die Bereederung – die<br />
technische und kaufmännische Verwaltung – verantwortlich. Die Anleger partizipieren<br />
also an Know how, Marktkontakten und Performance eines seit vielen Jahren fondserfahrenen<br />
Schiffsmanagers.<br />
Unser Unternehmensziel ist es, durch Einsatz der Schiffe zunächst in der „Freien Fahrt“<br />
hohe Marktchancen mitzunehmen. „Freie Fahrt“ ist übrigens für solche Tonnage im<br />
Kurzstreckenverkehr eine durch und durch übliche Beschäftigungsform. Vorausgesetzt,<br />
man ist mit den richtigen Partnern „in einem Boot“. Und das, meinen wir, ist uns bei diesem<br />
Beteiligungsangebot wieder gelungen.<br />
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie überzeugen können und Sie unser Angebot zur<br />
Beteiligung am Fonds <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I annehmen.<br />
Mit besten Empfehlungen<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
Lübbe Stecker Helmer Stecker<br />
Geschäftsführer (Vorsitzender) Geschäftsführer<br />
Leer, Oktober 2007<br />
5
Eckdaten des Angebotes<br />
6<br />
Beteiligungsangebot<br />
• Angeboten wird die Möglichkeit einer Beteiligung zu jeweils 50 % an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
und Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft). Die<br />
Beteiligung wird unter der Bezeichnung <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I, welche beide Emittentinnen zusammenfasst, angeboten.<br />
• Das Angebot richtet sich an Interessenten mit Wohnsitz in Deutschland.<br />
• Gegenstand der beiden Beteiligungsgesellschaften ist der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung der Bulkcarrier<br />
(General-Cargo) MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“. Es handelt sich um Einheiten, die im Januar bzw. Mai<br />
2006 von der Bauwerft Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd, Provinz Zhejiang (VR China), abgeliefert wurden.<br />
• Mit Kaufvertrag vom 24. August 2007 hat die Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG, Leer, von der Estedijk Navigation<br />
Limited, St. John´s (Antigua und Barbuda), das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ erworben. Mit Kaufvertrag gleichen Datums<br />
hat die Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG, Leer, von der Ostedijk Navigation Limited, St. John´s (Antigua<br />
und Barbuda), das MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ erworben. Die Übernahme der Schiffe ist am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007<br />
erfolgt. Die Kaufpreise sind bereits vollständig gezahlt.<br />
Investitionsobjekte und -volumen<br />
• Zwei typgleiche Bulkcarrier (Massengutfrachter gleichen Typs und gleicher Größe), welche zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
dieses Verkaufsprospektes bereits u. a. in der Nordeuropafahrt eingesetzt werden (Namen bei Unterzeichnung der<br />
jeweiligen Kaufverträge und Aufstellung dieses Verkaufsprospektes: M/V „OSTEDIJK“ bzw. M/V „ESTEDIJK“). Die beiden<br />
Schiffe sollen in der Nordeuropafahrt und im Mittelmeer eingesetzt werden.<br />
• Konzipiert und eingesetzt sind die beiden Schiffe für den Transport von Massengütern wie z. B. Eisenerz, Kohle oder<br />
Getreide.<br />
• Beide Schiffe verfügen über eine Ladekapazität von jeweils 9.904 cbm und eine Tragfähigkeit von jeweils rd. 7.500 tdw.<br />
• Der Kaufpreis je Schiff beträgt TEUR 10.500 und ist bereits vollständig gezahlt. Das Gutachten eines unabhängigen, vereidigten<br />
Schiffsgutachters bestätigt den Schiffswert in Höhe des Kaufpreises.<br />
• Das Gesamtinvestitionsvolumen ergibt sich wie folgt (Kurzdarstellung der Prognose ohne Ausweis von Agio):<br />
Gesamtkaufpreis der Schiffe<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ TEUR 21.000<br />
Kosten für Infahrtsetzung/Courtage TEUR 260<br />
Anlaufkosten TEUR 1.510<br />
Gesamtinvestition TEUR 22.770
• Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds soll wie folgt finanziert werden (Prognose ohne Ausweis von Agio):<br />
Eigenkapital:<br />
Einzuwerbendes Kommanditkapital TEUR 8.050<br />
- Einlage Gründungskommanditistin<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH TEUR 10<br />
- Einlage Kommanditistin GFI Treuhand GmbH TEUR 10<br />
Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) TEUR 14.700<br />
Gesamtkapital TEUR 22.770<br />
Das Festkapital der Kommanditgesellschaften kann gemäß § 5 Ziffer 4 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />
5 % erhöht werden.<br />
• Für beide Investitionsobjekte liegt jeweils ein Vertrag über Endfinanzierung, der mit einem namhaften deutschen Kreditinstitut<br />
geschlossen wurde, vor. Für einen Teilbetrag der Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TEUR 5.000 (für beide<br />
Schiffe) ist eine Festzinsvereinbarung für eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen worden.<br />
Beschäftigung<br />
• Der Einsatz der Schiffe erfolgt in der „Freien Fahrt“ im Rahmen von Befrachtungsverträgen mit der Apollo Shipping<br />
GmbH & Co. KG, Hamburg. Das Unternehmen, dessen Anfänge bis in das Jahr 1991 zurückreichen, disponiert eine Flotte<br />
von über 50 Schiffseinheiten unterschiedlicher Größe und hat sich u. a. auf die Massengutschifffahrt spezialisiert.<br />
• Es ist vorgesehen, das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ zusammen mit zwei, evtl. drei weiteren Schiffen<br />
gleichen Typs in einem Erlöspool einzusetzen, um eine Diversifizierung zu erreichen und damit hohe Marktschwankungen<br />
auszugleichen.<br />
Tonnagebesteuerung<br />
• Es ist die Optierung zur pauschalierten Gewinnermittlung gemäß § 5 a Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr der<br />
Übernahme geplant (reiner Tonnagesteuer-Fonds).<br />
• Geringe Besteuerung während der Betriebsphase sowie steuerfreier Veräußerungserlös.<br />
Konservative Kalkulation<br />
• Um mögliche Schwankungen des Frachtenmarktes zu berücksichtigen, wurden die Raten auf Basis von Erfahrungswerten<br />
des Befrachtungsunternehmens Apollo Shipping GmbH & Co. KG in den Prognoserechnungen wie folgt angesetzt:<br />
20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />
01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />
7
Eckdaten des Angebotes<br />
8<br />
• Das Marktniveau zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes liegt nach Auskunft der Apollo Shipping<br />
GmbH & Co. KG bei ca. EUR/Tag 5.500,— bis 6.250,— (Nettoeinfahrergebnis). Das in Auftrag gegebene Wertgutachten<br />
für die beiden Fondsschiffe (Herr Dipl.-Ing. B. Holst, Inhaber des Ingenieurbüros Weselmann, Steinhöft 11, Slomanhaus,<br />
20459 Hamburg) bestätigt ebenfalls die in den Prognoserechnungen zugrundegelegten Raten als erzielbar.<br />
Weitere Sicherheitsparameter im Fondskonzept und in der Prognosekalkulation:<br />
• Jährliche Indexierung der Schiffsbetriebskosten in Höhe von 2 %.<br />
• Regelmäßige Berücksichtigung von Kosten für die Erneuerung der Schiffsklasse (Schiffs-„TÜV“).<br />
• Angenommene Veräußerungserlöse: 40 % der ursprünglichen Kaufpreise sowie Berücksichtigung von Verwaltungskosten<br />
im Zusammenhang mit dem Schiffsverkauf.<br />
• In der Erlösprognose keine kalkulatorische Berücksichtigung von Guthabenzinsen aus der Zwischengeldanlage freier<br />
Liquidität.<br />
• Es liegen Platzierungsgarantien für das einzuwerbende Kommanditkapital vor.<br />
• Die Überwachung der prospektgemäßen Mittelverwendung des Emissionskapitals erfolgt durch einen unabhängigen<br />
Rechtsanwalt.<br />
Auszahlungsprognose<br />
• Es sind kontinuierlich steigende Auszahlungen vorgesehen. Die Auszahlung für das einzelne Geschäftsjahr soll jeweils<br />
zum 30.06. bzw. 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres als sog. Vorabauszahlung bzw. Entnahme beschlossen und noch<br />
vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorgenommen werden.<br />
• Für das erste und letzte Jahr der prognostizierten Fondslaufzeit (2007 – 2023) sind folgende Auszahlungen geplant:<br />
Auszahlung für 2008: 7 % *)<br />
Auszahlung für 2023: 28 %<br />
*) zuzüglich Frühzeichnerbonus, Bedingungen siehe Seite 56<br />
• Die gesamten Auszahlungen werden wie folgt prognostiziert:<br />
Summe der Auszahlungen aus Schiffsbetrieb (2007 – 2023): 179 %<br />
Veräußerungserlös/Restliquidität für das Jahr 2023: rd. 104 %<br />
Gesamtauszahlung inklusive Veräußerungserlös: rd. 283 %
Beteiligungsparameter<br />
• Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet spätestens<br />
am 31.12.2008.<br />
• Die Beteiligung als Kommanditist ist mit einem Zeichnungsbetrag ab EUR 15.000,– oder einem höheren, durch<br />
EUR 5.000,– ohne Rest teilbaren Betrag - jeweils zzgl. 5 % Agio - möglich.<br />
• Die Kommanditeinlage durch den Zeichner ist wie folgt zu erbringen:<br />
60 % zzgl. 5 % Agio sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie<br />
40 % am 15.02.2008<br />
• Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />
10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung. Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum 01.12.2007 bis<br />
30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 5 % auf die im Geschäftsjahr 2008<br />
prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung der Kommanditeinlage auf das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
gilt als Leistung der Einlage gegenüber der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />
• Eine Kündigungsmöglichkeit der Beteiligung besteht erstmals zum 31.12.2023.<br />
• Die Fondskonzeption sieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG vor.<br />
9
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ + MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
= <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />
10<br />
Schiffe und Markt<br />
• Zwei Schiffe im Doppelpack: Konzeption als Zweischiffs-<br />
Fonds schafft Synergien für die Erlös- und Kostenseite -<br />
Bündelung als Flotte bietet gute Marktposition<br />
• Erlöspool von insgesamt vier bis fünf Schiffen gleichen<br />
Typs geplant – Sicherheitsmoment bei hohen Marktschwankungen<br />
• Neueste Tonnage: Baujahr 2006<br />
• Beide Schiffe bereits erfolgreich auf nordeuropäischen<br />
Fahrtrouten und im Mittelmeer im Einsatz<br />
• Investition in traditionellen Schifffahrtsmarkt – Transport<br />
von Massengütern ist Basis für die Versorgung der<br />
Industrie mit Rohstoffen<br />
• Nachweislich hohes Ladungsaufkommen bei verschiedenen<br />
Rohstoffen wie Eisenerz und Kohle, verbunden<br />
mit tendenziell steigenden Preisen<br />
• Kleine Schiffsgröße – flexibel einsetzbar in der „Freien<br />
Fahrt“<br />
• Günstige Transportwege – Kurzstreckenseeverkehr<br />
bedient viele individuelle Routen in Europa – Ausbau<br />
dieser „Meeresautobahnen“ wird durch Europäische<br />
Union forciert<br />
• Hohes Alter bestehender Tonnage bei Massengutschiffen:<br />
Zwingend Ersatzbedarf an modernen Schiffen<br />
• Erfahrenes Befrachtungsunternehmen für die Schiffsbeschäftigung:<br />
Spezialist im Massengutgeschäft<br />
• Kaufpreise gutachterlich als angemessen bestätigt und<br />
bereits vollständig gezahlt<br />
Fondszeichnung – Die Vorteile<br />
• Attraktive Anfangsauszahlung: 7 % für das Jahr 2008<br />
geplant<br />
• Frühzeichnerbonus: 10 % bzw. 5 % auf die erste Auszahlung<br />
(geplant für das Jahr 2008) bei sofortiger Einzahlung<br />
der Einlage (Bedingungen siehe Seite 56)<br />
• Liquiditätsfreundliche Einzahlungsraten: Zahlung in den<br />
Jahren 2007 und 2008<br />
• Fondskonzept ausschließlich auf Euro-Währung basierend<br />
• Konzept gemäß der Tonnagebesteuerung ermöglicht<br />
geringe Besteuerung während der Fondslaufzeit und<br />
steuerfreien Veräußerungserlös<br />
• Verträge über Endfinanzierung der Investitionsobjekte<br />
liegen vor<br />
• Teilweise Zinsfestschreibung und defensive Kalkulation<br />
der Zinssätze für Fremdfinanzierung hält Chancen für<br />
weitere Liquiditätsspielräume offen<br />
• Erfahrene Anbieterin: <strong>GHF</strong> über 20 Jahre im Segment<br />
Schifffahrt zu Hause<br />
• Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />
& Co. KG führt bereits vier <strong>GHF</strong>-Schiffe mit hervorragender<br />
Fondsperformance
MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
11
Risiken der Beteiligung<br />
12<br />
Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften wie dem hier<br />
vorgestellten Angebot der jeweiligen Emittentin sind langfristige<br />
und unternehmerische Vermögensanlagen, die<br />
nicht risikofrei sind. Die folgende Darstellung gibt eine<br />
vollständige Übersicht der Risiken.<br />
Dabei ist zwischen prognosegefährdenden, anlagegefährden<br />
den und anlegergefährdenden Risiken zu unterscheiden.<br />
Unter anlegergefährdenden Risiken sind solche Risiken zu<br />
verstehen, die nicht nur den Verlust von Zeichnungsbetrag<br />
und Agio nach sich ziehen können, sondern unter Umständen<br />
das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
Anlagegefährdende Risiken verstehen sich als Risiken, die<br />
entweder das Anlageobjekt oder die Vermögensanlage insgesamt<br />
gefährden und entsprechend zum teilweisen oder<br />
kompletten Verlust von Zeichnungsbetrag und Agio führen.<br />
Prognosegefährdende Risiken sollen als Risiken definiert<br />
sein, die nur zu einer schwächeren Prognose führen.<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mehrere Risiken auftreten<br />
(unter Umständen sogar zeitgleich). Dadurch kann sich die<br />
Wirkung der Risiken unter Umständen deutlich erhöhen.<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
Risiko aus Erlösen (bzw. aus Erträgen, Einnahmen)<br />
Sofern die Erlöse in der Betriebs- als auch Veräußerungsphase<br />
geringer oder später als prognostiziert anfallen,<br />
können das Betriebsergebnis und die Auszahlungen nachteiliger<br />
ausfallen. In der Betriebsphase ist insbesondere die<br />
Entwicklung der Frachtraten auf den Schifffahrtsmärkten<br />
von Bedeutung. In der Veräußerungsphase bestimmt das<br />
Angebot und die Nachfrage von Tonnage den Wert von<br />
Schiffen.<br />
Risiko aus Kosten (bzw. Aufwand, Ausgaben)<br />
Sofern die Kosten höher oder früher als prognostiziert<br />
anfallen, können das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />
nachteiliger ausfallen. Wichtige Kostenpositionen<br />
bei Schiffsfonds sind beispielsweise Personal, Treib- und<br />
Schmierstoffe, Erneuerung der Klasse, Reparaturen, Versicherungen<br />
und Verwaltung.<br />
Inflationsrate<br />
Die prognostizierte Inflationsrate (Indexierung der Kosten)<br />
kann höher als in der Prognose angegeben ausfal len.<br />
Dadurch könnten sich höhere Kosten als die geplanten<br />
ergeben, die das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />
negativ beeinflussen können.<br />
Fremdwährungen<br />
Es ist möglich, dass die Emittentinnen ihre Kredite auch in<br />
Fremdwährungen aufnehmen können. Die endfinanzierende<br />
Bank hat den Emittentinnen jedoch auch die Möglichkeit<br />
eingeräumt, unter bestimmten Bedingungen Kredit<br />
in anderer Währung zu erhalten. Risiken könn ten bei Inanspruchnahme<br />
von Fremdwährungskrediten oder bei der<br />
möglichen Umfinanzierung in eine andere Fremdwährung<br />
aufgrund eines ungünstigeren Wechselkurses eintreten,<br />
was ein schlechteres Betriebsergebnis nach sich ziehen<br />
würde.<br />
Ein Teil der Schiffsbetriebskosten ist in Fremdwährung zu<br />
zahlen. Auch hier können sich aufgrund eines ungünstigeren<br />
Wechselkurses ein nachteiliges Betriebsergebnis und<br />
nachteilige Auszahlungen ergeben. Je nach Beschäftigung<br />
können Erlöse außer in Euro auch in Fremdwährung vereinbart<br />
sein, so dass hieraus auf grund eines ungünstigen<br />
Umtauschverhältnisses ebenfalls ein nach teiligeres als das<br />
prognostizierte Betriebsergebnis entste hen könnte.<br />
Rechtsrisiken<br />
Dem Verkaufsprospekt sind die zum Aufstellungsdatum<br />
geltenden Gesetze, die veröffentlichte Rechtsprechung, die<br />
einschlä gigen, bekannt gewordenen Verwaltungserlasse,<br />
die Behördenpraxis sowie die herrschende Meinung<br />
zugrunde gelegt worden. Nachträgliche Änderungen können<br />
sich nachteilig auf die Situation der jeweiligen Emittentin<br />
und der Anleger auswir ken. Durch allgemeine<br />
Gesetzesänderungen und markt spezifische Gesetze können<br />
Risiken zum Nachteil des Anlegers entstehen.<br />
Sollten die Gesellschafter bestimmte Beschlüsse nicht oder<br />
anders als geplant fassen, müsste eventuell die Fondskonzeption<br />
geändert werden. Das könnte negative Auswirkungen<br />
auf das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />
haben.<br />
Steuerrisiken<br />
Die im Verkaufsprospekt beschriebene steuerliche Konzeption<br />
geht von derzeitiger Gesetzeslage, veröffentlichter<br />
Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit, Praxis und<br />
Erlassen der Finanzverwaltung und herrschender Meinung<br />
aus sowie insbesondere der derzeit geltenden Regelungen<br />
zur pauschalen Gewinn ermittlung nach der geführten Tonnage<br />
(§ 5a EStG, Tonnagesteuer). Generell besteht das<br />
Risiko, dass das Fondskonzept von der Finanzbehörde nicht<br />
anerkannt wird. Ebenfalls hat noch keine Betriebsprüfung<br />
der jeweiligen Emittentin stattgefunden. Abweichungen<br />
gegenüber den Prognosewerten zu Lasten der jeweiligen<br />
Emittentin und entsprechend der Anleger sind also möglich.
Der vorliegende Verkaufsprospekt geht im Übrigen davon<br />
aus, dass der Anleger seine Beteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Falls die Beteiligung dem Betriebsvermögen einer<br />
Kapitalgesellschaft zuzuordnen ist, ergeben sich andere als<br />
die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse.<br />
• Einkommensteuer<br />
Die Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 3 EStG soll<br />
im Jahr der Anschaffung der Schiffe (2007) mit Wirkung<br />
ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres unter Abgeltung der<br />
steuerlichen Ergebnisse der Vorlaufphase beantragt werden.<br />
Durch die pauschalierte Gewinnermittlung nach<br />
der geführten Tonnage ergeben sich für den Anleger mit<br />
Übernahme des Schiffsbetriebes niedrige positive steuerliche<br />
Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />
wenn die jeweilige Emittentin tatsächlich keine positiven<br />
Ergebnisse erwirtschaftet.<br />
Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der<br />
Tonnagesteuer, insbesondere die Bereederung im Inland,<br />
nicht erfüllt sind, tritt die Gewinnermittlung durch<br />
Betriebsvermögensvergleich gemäß §§ 4, 5 EStG an<br />
die Stelle der pauschalen Gewinnermittlung. Im Ergebnis<br />
wären damit deutlich höhere Gewinne und höhere<br />
ertragsteuerliche Belastungen verbunden. Gleiches gilt,<br />
wenn die Regelungen zur Tonnagesteuer geändert oder<br />
aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer<br />
aus sonstigen Gründen nicht möglich oder<br />
nicht mehr sinnvoll erscheint und daher eine Rückkehr<br />
zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgt.<br />
Im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger<br />
wurde durchgehend ein Steuersatz von 35 % (nach<br />
Grundlage des Splitting-Tarifs bei einem zu versteuernden<br />
Einkommen von TEUR 74) zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
(5,5 %) berücksichtigt. Ferner wird von einem<br />
Kirchensteuersatz in Höhe von 8 % ausgegangen. Sofern<br />
der Anleger einen persönlichen Spitzensteuersatz von<br />
über 35 % hat bzw. zukünftig Erhöhungen des Steuertarifs<br />
beschlossen werden, wird sich die Steuerbelastung<br />
des Anlegers gegenüber der Prognose erhöhen.<br />
• Umsatzsteuer<br />
In der Fondskalkulation wird grundsätzlich von der<br />
vollen Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge<br />
ausgegangen. Eine Ausnahme hiervon<br />
bilden die Treuhandgebühren. Dieser Anteil wurde auf<br />
der Grundlage von Erfahrungswerten aus Vergleichsfällen<br />
geschätzt. Sofern die Finanzverwaltung andere<br />
Maßstäbe zur Abgrenzung der abzugsfähigen und nicht<br />
abzugsfähigen Vorsteuer entwickelt oder sich die auf die<br />
Emittentinnen entfallenden Leistungsanteile verringern,<br />
würde dies die Liquidität der Emittentinnen entsprechend<br />
mindern.<br />
• Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Grundlage der Bewertung einer unmittelbar gehaltenen<br />
Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft bildet<br />
das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers. Sofern die<br />
erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Emittentinnen<br />
in anderer Höhe fließen, Änderungen der gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen eintreten oder sich die von den<br />
Emittentinnen vertretenen Rechtsauffassungen nicht<br />
durchsetzen lassen, können die steuerlichen Ergebnisse<br />
und somit die steuerlichen Kapitalkonten von den Angaben<br />
im Prospekt abweichen.<br />
Seit dem 25. Oktober 2006 liegt der Gesetzentwurf zur<br />
Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor, mit dem<br />
der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer auf Unternehmensübertragungen<br />
grundlegend ändern möchte. Im Mittelpunkt<br />
des Gesetzentwurfes steht die Einführung eines<br />
Steuerstundungs- und Abschmelzungsmodells. Danach<br />
ist eine Stundung der auf produktiv eingesetztes Vermögen<br />
entfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Die<br />
gestundete Steuer soll zudem in zehn gleichen Jahresraten<br />
erlöschen, soweit der Betrieb fortgeführt wird. Ob<br />
die Beteiligung an Schifffahrtsgesellschaften produktiv<br />
eingesetztes Vermögen im Sinne des Gesetzesentwurfes<br />
darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Inwiefern<br />
der Gesetzesentwurf vollständig oder in Teilen tatsächlich<br />
umgesetzt wird, lässt sich gegenwärtig nicht<br />
abschließend beurteilen. Es ist möglich, dass bisherige<br />
Regelungen beschränkt oder aufgehoben werden und<br />
dadurch steuerliche Vorteile entfallen.<br />
Der Bundesfinanzhof hat in einem Vorlagebeschluss an<br />
das Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 2002 (BStBl.<br />
I 2002, 598) die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher Normen<br />
des Erbschaftsteuergesetzes in Frage gestellt. Das<br />
Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang<br />
am 31. Januar 2007 seine Entscheidung (BVerfG<br />
7. November 2006, 1 BvL 10/02) bekannt gegeben, dass<br />
§ 19 ErbStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1<br />
Grundgesetz verstößt, da ein einheitlicher Steuersatz<br />
auf unterschiedlich bewertete wirtschaftliche Einheiten<br />
oder Wirtschaftsgüter angewendet wird. Es ist möglich,<br />
dass die Vergünstigungen von Betriebsvermögen im<br />
Rahmen einer Neuregelung, die der Gesetzgeber nach<br />
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum<br />
31. Dezember 2008 zu treffen hat, dadurch beschränkt<br />
werden oder gänzlich entfallen.<br />
13
14<br />
Risiken der Beteiligung<br />
• Gewerbesteuer<br />
Der nach § 5a EStG ermittelte Tonnagegewinn gilt in<br />
den Fällen der Besteuerung nach der im Betrieb geführten<br />
Tonnage nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1<br />
GewStG als maßgeblicher Gewerbeertrag. Sofern die<br />
Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer<br />
nicht mehr erfüllt sind oder aus sonstigen Gründen<br />
diese Gewinnermittlung nicht mehr durchgeführt wird,<br />
entfällt die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung<br />
auch für die Gewerbesteuer. Im Ergebnis wären die<br />
Gewinne der Emittentinnen dann durch Betriebsvermögensvergleich<br />
zu ermitteln und unter Berücksichtigung<br />
von Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9<br />
GewStG) gewerbesteuerlich zu erfassen. Dieser Umstand<br />
würde aus heutiger Sicht zu deutlich höheren Gewerbeerträgen<br />
und damit zu höheren gewerbesteuerlichen<br />
Belastungen führen.<br />
Vergütungen an Gesellschafter für ihre Leistungen stellen<br />
steuerlich so genannte Sondervergütungen dar. Sie<br />
sind unter Abzug der mit den Vergütungen im Zusammenhang<br />
stehenden Aufwendungen dem Tonnagegewinn<br />
hinzuzurechnen. Im Rahmen der Fondskonzeption<br />
wurde die Höhe dieser Aufwendungen geschätzt. Sollten<br />
die tatsächlichen Leistungsvergütungen an Gesellschafter<br />
höher oder die mit diesen Vergütungen im Zusammenhang<br />
stehenden Aufwendungen niedriger als angenommen<br />
ausfallen, würde dies zu einer höheren Gewerbesteuer<br />
führen und die Liquidität der Emittentinnen<br />
entsprechend belasten. Gleiches gilt, wenn Vergütungen,<br />
die für Leistungen vor der Übernahme der Schiffe,<br />
also zu einem Zeitpunkt erbracht wurden, zu dem eine<br />
Gewerbesteuerpflicht der Emittentinnen noch nicht<br />
bestand, ganz oder teilweise tatsächlich für Leistungen<br />
nach der Übernahme der Schiffe anfallen.<br />
Zinsen<br />
Die Zinssätze sind bislang noch nicht für die gesamten<br />
Kredite festgelegt worden. Es besteht lediglich eine Festzinsvereinbarung<br />
in Höhe von ca. 6 % p. a. für einen<br />
Betrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide Schiffe) über<br />
einen Zeitraum von 10 Jahren. Falls höhere als die vereinbarten<br />
beziehungsweise kalkulierten Zinssätze zugrunde zu<br />
legen sind, würden die prognostizierten Finanzierungskosten<br />
entsprechend die Prog nose von Betriebsergebnis, Liquidität<br />
und Auszahlungen negativ berühren.<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Soweit die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie<br />
(BSH) der jeweiligen Emittentin erteilte, zeitlich<br />
begrenzte Genehmigung, dass ihr Schiff statt der Bundesflagge<br />
die Flagge von Antigua und Barbuda führen darf,<br />
widerrufen oder nicht verlängert wird, könnten sich für die<br />
jeweilige Emittentin geringere als die prognostizierten<br />
Erlöse und / oder höhere als die prognostizierten Kosten<br />
ergeben. Das würde nachteilige Folgen für die Prognose<br />
der Betriebsergebnisse, Liquidität und Auszahlungen<br />
haben. Unter Umständen ist die jeweilige Emittentin<br />
gezwungen, den Schiffsbetrieb einzuschränken oder aufzugeben.<br />
Ähnliche negative Konsequenzen könnten sich<br />
ergeben, wenn weitere erforderliche behördliche Genehmigungen<br />
nicht beziehungsweise nur eingeschränkt erteilt<br />
oder im Nachhinein widerrufen werden.<br />
Gewährleistung<br />
Werft- und / oder verkäuferseitige Gewährleistungen,<br />
Garantien oder sonstige Zusicherungen für das von der<br />
jeweiligen Emittentin erworbene Schiff existieren nicht.<br />
Soweit sich hieraus für die jeweilige Emittentin höhere<br />
Kosten und / oder niedrigere Erlöse ergäben, würde die<br />
Prognose von Betriebsergebnis, Liquidität und Auszahlungen<br />
ungünstiger ausfallen.<br />
Risiko aus Erlöspool<br />
Im Rahmen des Erlöspools werden Erlöse und Reisekosten<br />
mehrerer Schiffen (auch von Einheiten, die nicht Gegenstand<br />
der Emittentinnen sind) in die Poolabrechnung einbezogen.<br />
Soweit Erlöse und / oder Kosten einzelner oder<br />
sämtlicher Poolschiffe ungünstiger als geplant ausfallen,<br />
könnten sie das gesamte Poolergebnis negativ beeinflussen<br />
und damit auch das der jeweiligen Emittentin zuzurechnende<br />
anteilige Poolergebnis. Das wiederum könnte zu<br />
Lasten des prognostizierten Betriebsergebnisses der<br />
jeweiligen Emittentin gehen. Entsprechend könnten sich<br />
Liquidität und Auszahlungen ungünstiger als die Prognose<br />
im Verkaufsprospekt darstellen.
Anlagegefährdende Risiken<br />
Beschäftigungsrisiko<br />
Die Anfangsbeschäftigung der Schiffe ist in Form der<br />
„Freien Fahrt“ in einem Erlöspool vorgesehen. Im Gegensatz<br />
zu mittel- und langfristigen Zeitcharterverträgen kann<br />
bei dieser Beschäftigungsform nicht von festen Erlösen<br />
ausgegangen werden. Aus diesem Grund kann nicht in<br />
jedem Fall vom Erreichen der prognostizierten Erlöse ausgegangen<br />
werden. Dadurch könnten sich nachteilige Folgen<br />
für Betriebsergebnis und Auszahlungen ergeben.<br />
Risiken aus beteiligten Partnern<br />
Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Bonität der<br />
beteiligten Partner während der gesamten Laufzeit des<br />
Fonds unverändert bleibt. Zahlungsschwierigkeiten oder<br />
Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) eines oder mehrerer Vertragspartner<br />
(z. B. Befrachtungsunternehmen) können zu<br />
Verzögerungen oder Unmöglichkeit bei der Realisierung<br />
der Vermögensanlagen führen. Ebenso sind potenzielle<br />
Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen, da einzelne handelnde<br />
Personen gleichzeitig bei verschiedenen Unternehmen,<br />
die für die Emittentinnen tätig sind, Gesellschaftsanteile<br />
halten bzw. eine geschäftsführende Position inne<br />
haben. Entscheidungen könnten zu Lasten der jeweiligen<br />
Emittentin bzw. der Anleger getroffen werden.<br />
Ausfall von Schlüsselpersonen<br />
Der geplante Unternehmenserfolg hängt wesentlich von<br />
der Qualität der jeweiligen Emittentin, ihrer Geschäftsführung<br />
und wichtiger Partner wie beispielsweise der Vertragsreederin,<br />
von Befrachtungsunternehmen und der<br />
Platzierungsgarantin ab. Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen<br />
oder ein Ausfall dieser Personen könnten das<br />
Unternehmensziel nachhaltig gefährden oder unmöglich<br />
machen und dadurch die prognostizierten Betriebsergebnisse<br />
und Auszahlungen negativ beeinflussen.<br />
Majorisierung<br />
Bei nicht plangerechter Vollplatzierung und in Anspruch<br />
genommenen Platzierungsgarantien könnte sich eine<br />
Majorisierung (Beherrschung) der jeweiligen Emittentin<br />
aufgrund einer Stimmenmehrheit der Garantin bzw. von<br />
ihr vermit telter Dritter ergeben. Dadurch könnte den Anlegern<br />
die Möglichkeit genommen sein, Mehrheitsentscheidungen<br />
zu treffen. Vorstellbar ist ebenfalls, dass ein Großanleger<br />
mit seinem Stimmrecht Entscheidungen der<br />
Gesellschafterversammlung blockiert (Sperrminorität).<br />
Versicherungen<br />
Nicht oder unzureichend versicherte Risiken während des<br />
Schiffsbetriebes würden nachteilige Folgen für Betriebsergebnis<br />
und Auszahlungen haben. Die gleiche Konsequenz<br />
hätten Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen,<br />
wonach Schadensaufwendungen zu Lasten der jeweiligen<br />
Emittentin gehen (Selbstbehalt).<br />
Risiko der Rückabwicklung<br />
Bei Ausfall der Platzierungsgarantien (und fehlender sonstiger<br />
Kapitalbeschaffung) könnten die Emittentinnen<br />
gezwun gen sein, die Beteiligungsgesellschaften rückabzuwickeln.<br />
Dabei ist nicht gewährleistet, dass der Anleger<br />
seine Kommanditeinlage und das Agio in voller Höhe<br />
zurückerhält. Analoges könnte bei sonstigen außerordentlichen<br />
Ereignissen wie Havarie eintreten.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Unternehmerisches Risiko<br />
Als Kommanditist der jeweiligen Emittentin in der Rechtsform<br />
einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist<br />
der Kapitalanleger als Mitunternehmer langfristig im<br />
Grundsatz mindes tens bis zum Jahr 2023 anteilig am<br />
Betriebsergebnis und Vermögen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt. Ebenso nimmt der Anleger an<br />
nicht vorhersehbaren, schwer einzu schätzenden und damit<br />
nicht berechenbaren wirtschaftli chen, rechtlichen und<br />
steuerlichen Risiken teil. Der Eintritt eines oder mehrerer<br />
Risiken kann das Erreichen der prog nostizierten Werte,<br />
insbesondere der Erlöse, Kosten, Zinsen, Tilgungen und<br />
Auszahlungen, gefährden oder unmög lich machen. Mitunternehmerische<br />
Beteiligungen sind also keineswegs mit<br />
mündelsicheren Geldanlagen oder festverzinslichen Anlagen<br />
vergleichbar. Gewährleistungen hinsichtlich der<br />
Beschäftigung der Schiffe, der Wirtschaftlichkeit oder<br />
Rückzahlung oder Verzinsung der Vermögensanlage existieren<br />
nicht.<br />
Anlegerhaftung<br />
Falls durch Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen der<br />
Einlage ein negatives Kapitalkonto entsteht, lebt insoweit<br />
die Haftung wieder auf. Unter Umständen kann es zu<br />
Rückerstattungsforderungen bereits ausgezahlter Beträge<br />
kommen.<br />
Mit dem Einsatz der Schiffe in internationalen Gewässern<br />
bzw. Häfen könnten sich Rechtsstreitigkeiten vor ausländischen,<br />
insbesondere überseeischen Gerichten verbinden.<br />
Es ist denkbar, dass die jeweilige ausländische Rechtspre-<br />
15
16<br />
Risiken der Beteiligung<br />
chung die Haftungsbegrenzung des Kommanditisten nicht<br />
anerkennt (Fälle einer solchen Durchgriffshaftung sind der<br />
jeweiligen Emittentin und der Anbieterin aber nicht<br />
bekannt).<br />
Risiko eingeschränkter Fungibilität (Handelbarkeit<br />
der Anteile)<br />
Die Kommanditgesellschaftsverträge regeln die Möglichkeit,<br />
dass der Anleger seine(n) Kommanditanteil(e) übertragen<br />
kann. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert<br />
bundesweit kein einheitlicher, öffentlich organisierter und<br />
etablierter Zweitmarkt für Anteile an Geschlossenen<br />
Fonds. Anleger, die ihren Anteil verkaufen wollen, sollten<br />
also berücksichtigen, dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung<br />
nicht zum gewünschten Preis oder überhaupt nicht<br />
veräußern können. Außerdem ist zu beachten, dass dem<br />
Anleger in Verbindung mit einem Anteilsverkauf Kosten<br />
beispielsweise für Beratung und Vermittlung entstehen<br />
können.<br />
Fremdfinanzierter Anteilserwerb<br />
Erfolgt der Anteilserwerb auf Basis eines vom Anleger aufgenommenen<br />
Kredits, so besteht das zusätzliche Risiko,<br />
dass beim Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen<br />
bzw. im Insolvenzfall der jeweiligen Emittentin die Verzinsung<br />
und Rückführung des Kredits nicht aus Auszahlungen<br />
oder anteiligem Veräußerungsgewinn gedeckt werden<br />
kann, sondern vollständig aus eigenen Mitteln des Anlegers<br />
zu erfolgen hat.<br />
Maximales Risiko<br />
Das den Anleger maximal treffende Risiko umfasst den<br />
Totalverlust seiner Einlage sowie des Agios zzgl. der eventuellen<br />
Pflicht zur Rückzahlung empfangener Auszahlungen.<br />
Erfolgt der Anteilserwerb auf Basis eines vom<br />
Anleger aufgenomme nen Kredits, so hat der Anleger beim<br />
Scheitern der jeweiligen Emittentin für Verzinsung und Tilgung<br />
des Kredits zu sorgen. Soweit das Abfindungsguthaben<br />
des Anlegers beim Ausscheiden aus der jeweiligen<br />
Gesellschaft durch Sachverständigengutachten ermittelt<br />
wird, könnten Gutachterkosten beim Anleger anfallen. Falls<br />
der Anleger mit der Zahlung von Zeichnungsbetrag und<br />
Agio in Verzug gerät, ist die rück ständige Zahlung zu verzinsen.<br />
Darüber hinaus behält sich die jeweilige Emittentin<br />
die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />
vor.<br />
Auch beim vorzeitigen Verkauf seines Anteils im sog.<br />
Zweitmarkt können dem Anleger Kosten beispielsweise<br />
durch Beratung oder Vermittlung entstehen.<br />
Allgemeines<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />
Anbieterin nicht.
Partner<br />
Emittentinnen/Zahlstellen/Beteiligungsgesellschaften<br />
Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie<br />
Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />
Unternehmensgegenstand der Kommanditgesellschaften<br />
(auch: Emittentinnen, Beteiligungsgesellschaften) ist gemäß<br />
§ 2 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />
Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen,<br />
insbesondere des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HERMES“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr. 9349980 bzw. IMO-<br />
Nr. 9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS). Die<br />
Kommanditgesellschaften können dar über hinaus Geschäfte<br />
aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />
Gegenstand zu fördern. Auch können sich die Kommanditgesellschaften<br />
an anderen Unternehmen der selben oder<br />
ähnlichen Branche beteiligen sowie eigenes oder fremdes<br />
Vermögen verwalten. Die Kommanditgesellschaften können<br />
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie<br />
fungieren jeweils als Emittentin und Zahlstelle.<br />
Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />
Gründungsjahr: Die Gründung erfolgte durch die G.H.S.<br />
Verwaltungs GmbH (persönlich haftende<br />
Gesellschafterin), Leer, und Gesellschaft für<br />
Handel und Finanz mbH (Kommanditistin),<br />
Leer, am 07.08.2007.<br />
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 200473, eingetragen<br />
am 14.08.2007 (Reederei MS “Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG) bzw. Amtsgericht<br />
Aurich, HRA 200478, eingetragen am<br />
16.08.2007 (Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG).<br />
Kommanditanteile: TEUR 8.070 (Zusammenfassung beider<br />
Emittentinnen, vgl. Finanzierungsplan).<br />
Das Festkapital der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft kann gemäß § 5,<br />
Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages um bis<br />
zu 5 % erhöht werden.<br />
Persönlich haftende Persönlich haftende Gesellschafterin und<br />
Gesellschafterin Geschäftsführerin beider Emittentinnen ist<br />
und jeweils die G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
Geschäftsführerin: (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer).<br />
Geschäftsführer der G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH ist Herr Ingolf Martens, Wiesmoor<br />
(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer). Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin haftet<br />
Kraft Rechtsform beschränkt auf ihr<br />
Betriebsvermögen mit ihrem Vermögen.<br />
Kommanditistinnen: Kommanditistinnen beider Emittentinnen<br />
sind Gesellschaft für Handel und Finanz<br />
mbH, Leer, sowie die GFI Treuhand GmbH,<br />
Leer, mit einer Kommanditeinlage von<br />
jeweils EUR 5.000,- pro Emittentin.<br />
Die Einlagen sind zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung dieses Verkaufsprospektes eingezahlt<br />
(TEUR 10 pro Emittentin).<br />
Aufsichtsgremien: Nach § 9 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
kann jeweils ein Beirat für<br />
die Emittentinnen berufen werden. Bislang<br />
ist noch kein Beirat berufen worden.<br />
Insofern sind vom Beirat keine nicht nur<br />
geringfügigen Lieferungen oder Leistungen<br />
erbracht worden. Vergütungen sind<br />
dementsprechend nicht gezahlt worden.<br />
Weitere Aufsichtsgremien bestehen nicht.<br />
Gründungsgesellschafterinnen sind die Gesellschaft für<br />
Handel und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer, und die<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH, Blinke 6., 26789 Leer. Weitere<br />
Kommanditistin ist die GFI Treuhand GmbH, Hafenstraße<br />
6c, 26789 Leer.<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist als einer der<br />
beiden Gründungsgesellschafterinnen der jeweiligen Emittentin<br />
insofern an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt<br />
sind, als Gesellschaft für Handel und Finanz mbH Anbieterin<br />
der emittierten Vermögensanlagen ist.<br />
Die Gründungsgesellschafterinnen sind weder unmittelbar<br />
noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die den Emittentinnen<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen. Außerdem sind<br />
die Gründungsgesellschafterinnen auch nicht unmittelbar<br />
oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Die beiden Gründungsgesellschafterinnen erbringen nicht<br />
nur nicht geringfügige Lieferungen und Leistungen. Nachfolgend<br />
werden alle nicht geringfügigen Leistungen dargestellt.<br />
Die Gründungsgesellschafterin G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
übernimmt die Funktion der persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und Geschäftsführerin. Ihr Geschäftsführer, Herr<br />
Ingolf Martens, Wiesmoor, ist überdies Kommanditist der<br />
G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG (Vertragsreederin<br />
der jeweiligen Emittentin).<br />
Die Gründungsgesellschafterin Gesellschaft für Handel und<br />
Finanz mbH ist als Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche,<br />
Prospektherausgeberin, Kapitalvertrieb sowie<br />
Platzierungsgarantin für die Emittentinnen tätig. Sie ist<br />
außer dem Kommanditistin der jeweiligen Emittentin.<br />
Geschäftsführer sind Herr Lübbe Stecker (Vorsitzender),<br />
Westgroßefehn, und Herr Helmer Stecker, Großefehn.<br />
17
Partner<br />
18<br />
Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
Eröffnungsbilanz zum 07.08.2007<br />
Aktiva Passiva<br />
A. Ausstehende Einlage 5.000 A. Eigenkapital<br />
EUR EUR<br />
I. Kommanditkapital 5.000<br />
Bilanzsumme 5.000 Bilanzsumme 5.000<br />
Zwischenübersicht<br />
Bilanz zum 18.09.2007<br />
Aktiva Passiva<br />
A. Ausstehende Einlagen 10.000 A. Eigenkapital<br />
EUR EUR<br />
B. Anlagevermögen C. Verbindlichkeiten<br />
I. Kommanditkapital 10.000<br />
II. Sachanlagen 10.500.000 II. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten 10.500.000<br />
Bilanzsumme 10.510.000 Bilanzsumme 10.510.000<br />
Seit Aufstellung der Zwischenübersicht sind keine wesentlichen bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle<br />
vorgefallen. Wir weisen dennoch darauf hin, dass die aussstehenden Einlagen erbracht wurden.<br />
Abweichend von der Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV wird auf die Erstellung einer Zwischen-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet, da keine wesentlichen erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle bis zum 18.09.2007<br />
abgewickelt worden sind.
Die dargestellten Prognosewerte sind am Beispiel der Emittentin Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG dargestellt.<br />
31.12.2007 31.12.2008<br />
1. Prognose der Vermögenslage TEUR TEUR<br />
Vermögensstruktur (Aktiva)<br />
Anlagevermögen<br />
MS „<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ 9.601 6.823<br />
langfristig gebundenes Vermögen 9.601 6.823<br />
sonstiges kurzfristig gebundenes Vermögen 0 0<br />
liquide Mittel 239 215<br />
kurzfristig gebundenes Vermögen 239 215<br />
Summe Vermögen 9.840 7.038<br />
Kapitalstruktur (Passiva)<br />
Kommanditkapital 4.035 4.035<br />
davon ausstehend -1.614 0<br />
2.421 4.035<br />
Kapitalrücklage (Agio) 202 202<br />
Entnahmen 0 -308<br />
Ergebnisvortrag 0 -1.747<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948<br />
Eigenkapital 876 234<br />
Schiffshypothekendarlehen 7.350 6.804<br />
Eigenkapitalvorfinanzierung 1.614 0<br />
Fremdkapital 8.964 6.804<br />
Summe Kapital 9.840 7.038<br />
2007 2008<br />
2. Prognose der Finanzlage TEUR TEUR<br />
Jahresergebnis -1.747 -1.948<br />
+ Abschreibungen 1.029 2.778<br />
-/+ Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -718 830<br />
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -10.630 0<br />
Cash flow aus der Investitionstätigkeit -10.630 0<br />
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.623 1.614<br />
- Auszahlungen an Unternehmenseigner 0 -308<br />
+/- Einzahlungen/Auszahlungen aus Eigenkapitalzwischenfinanzierung 1.614 -1.614<br />
+ Einzahlungen aus (Finanz-)Krediten 7.350 0<br />
- Auszahlungen aus (Finanz-)Krediten 0 -546<br />
Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit 11.587 -854<br />
= zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 239 -24<br />
+ Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 239<br />
Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 239 215<br />
2007 2008 2009 2010<br />
3. Prognose der Ertragslage TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Bruttochartererlöse 575 2.070 2.053 2.106<br />
Bereederungsaufwendungen -23 -83 -82 -84<br />
Schiffsbetriebsaufwendungen -197 -700 -814 -729<br />
Abschreibungen -1.029 -2.778 -1.944 -1.361<br />
Verwaltungsaufwendungen -10 -35 -35 -35<br />
Vorlaufaufwendungen -956 0 0 0<br />
Zinsaufwendungen -107 -422 -391 -362<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />
2007 2008 2009 2010<br />
4. Prognose der Planzahlen TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Investitionen 10.630 0 0 0<br />
Einsatztage 100 360 357 360<br />
Umsatz 575 2.070 2.053 2.106<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />
19
Partner<br />
20<br />
Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />
Eröffnungsbilanz zum 07.08.2007<br />
Aktiva Passiva<br />
A. Ausstehende Einlage 5.000 A. Eigenkapital<br />
EUR EUR<br />
I. Kommanditkapital 5.000<br />
Bilanzsumme 5.000 Bilanzsumme 5.000<br />
Zwischenübersicht<br />
Bilanz zum 19.09.2007<br />
Aktiva Passiva<br />
A. Ausstehende Einlagen 10.000 A. Eigenkapital<br />
EUR EUR<br />
B. Anlagevermögen C. Verbindlichkeiten<br />
I. Kommanditkapital 10.000<br />
II. Sachanlagen 10.500.000 II. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten 10.500.000<br />
Bilanzsumme 10.510.000 Bilanzsumme 10.510.000<br />
Seit Aufstellung der Zwischenübersicht sind keine wesentlichen bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle<br />
vorgefallen. Wir weisen dennoch darauf hin, dass die aussstehenden Einlagen erbracht wurden.<br />
Abweichend von der Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV wird auf die Erstellung einer Zwischen-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet, da keine wesentlichen erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle bis zum 19.09.2007<br />
abgewickelt worden sind.
Die dargestellten Prognosewerte sind am Beispiel der Emittentin Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG dargestellt.<br />
31.12.2007 31.12.2008<br />
1. Prognose der Vermögenslage TEUR TEUR<br />
Vermögensstruktur (Aktiva)<br />
Anlagevermögen<br />
MS „<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ 9.601 6.823<br />
langfristig gebundenes Vermögen 9.601 6.823<br />
sonstiges kurzfristig gebundenes Vermögen 0 0<br />
liquide Mittel 239 215<br />
kurzfristig gebundenes Vermögen 239 215<br />
Summe Vermögen 9.840 7.038<br />
Kapitalstruktur (Passiva)<br />
Kommanditkapital 4.035 4.035<br />
davon ausstehend -1.614 0<br />
2.421 4.035<br />
Kapitalrücklage (Agio) 202 202<br />
Entnahmen 0 -308<br />
Ergebnisvortrag 0 -1.747<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948<br />
Eigenkapital 876 234<br />
Schiffshypothekendarlehen 7.350 6.804<br />
Eigenkapitalvorfinanzierung 1.614 0<br />
Fremdkapital 8.964 6.804<br />
Summe Kapital 9.840 7.038<br />
2007 2008<br />
2. Prognose der Finanzlage TEUR TEUR<br />
Jahresergebnis -1.747 -1.948<br />
+ Abschreibungen 1.029 2.778<br />
-/+ Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -718 830<br />
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -10.630 0<br />
Cash flow aus der Investitionstätigkeit -10.630 0<br />
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.623 1.614<br />
- Auszahlungen an Unternehmenseigner 0 -308<br />
+/- Einzahlungen/Auszahlungen aus Eigenkapitalzwischenfinanzierung 1.614 -1.614<br />
+ Einzahlungen aus (Finanz-)Krediten 7.350 0<br />
- Auszahlungen aus (Finanz-)Krediten 0 -546<br />
Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit 11.587 -854<br />
= zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 239 -24<br />
+ Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 239<br />
Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 239 215<br />
2007 2008 2009 2010<br />
3. Prognose der Ertragslage TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Bruttochartererlöse 575 2.070 2.053 2.106<br />
Bereederungsaufwendungen -23 -83 -82 -84<br />
Schiffsbetriebsaufwendungen -197 -700 -814 -729<br />
Abschreibungen -1.029 -2.778 -1.944 -1.361<br />
Verwaltungsaufwendungen -10 -35 -35 -35<br />
Vorlaufaufwendungen -956 0 0 0<br />
Zinsaufwendungen -107 -422 -391 -362<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />
2007 2008 2009 2010<br />
4. Prognose der Planzahlen TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Investitionen 10.630 0 0 0<br />
Einsatztage 100 360 357 360<br />
Umsatz 575 2.070 2.053 2.106<br />
Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />
21
22<br />
Partner<br />
Seit der Aufstellung der Zwischenübersicht haben sich<br />
keine wesentlichen Änderungen in der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage ergeben. Ein geprüf ter Jahresabschluss<br />
pro Emittentin liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht vor. Da die Emittentinnen keine Konzernunternehmen<br />
sind, entfällt auch ein entsprechender<br />
Abschluss.<br />
Es wurden folgende Frachtraten prognostiziert und in der<br />
Kalkulation angesetzt:<br />
20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />
01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />
Für das Jahr 2007 wurden 100 Einsatztage angesetzt.<br />
Danach wurde grundsätzlich von 360 Einsatztagen pro<br />
Jahr ausgegangen; für das Jahr 2009 wurden wegen<br />
Durchführung der Klassifizierung 357 Einsatztage angesetzt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren folgende<br />
Geschäfte in Verhandlung bzw. abgeschlossen:<br />
• Kaufverträge der Schiffe vom 24.08.2007; die vertragsgemäß<br />
vereinbarten Kaufpreise (pro Schiff: TEUR 10.500)<br />
sind bereits gezahlt worden<br />
• Befrachtungsverträge vom 06.09.2007<br />
• Poolvertrag vom 07.08.2007<br />
• Verträge über Endfinanzierung (Schiffshypothekenkredit)<br />
der Investitionsobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ vom 14.09.2007<br />
• Dienstleistungsverträge je Emittentin hinsichtlich Steuerberatung,<br />
Gutachten, Mittelverwendungskontrolle,<br />
betriebswirt schaftliche Konzeption, Projektbetreuung,<br />
Fondsemission (Eigenkapitalvermittlung), Erstellung der<br />
Emissionsunterlagen, Marketing, Platzierungsgarantien,<br />
Geschäftsbesorgung, Treuhandschaft, Bereederung (Vertragsreedervertrag),<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag,<br />
Schiedsgerichtsvertrag<br />
Für das Jahr 2007 und spätestens bis zum 31.12.2008 ist<br />
geplant, Kommanditkapital gemäß dem jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
einzuwerben. Die zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung des Verkaufsprospektes ausstehenden<br />
Kommanditeinlagen beider Emittentinnen betragen<br />
TEUR 8.050. Außerdem sind die vorgenannten Verträge<br />
abgeschlossen.<br />
Die Übernahme des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V „OSTEDIJ K“)<br />
und des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V „ESTEDIJ K“) erfolgte<br />
am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007. Mit Eingang der vollen Kaufpreissummen<br />
einschließlich eventueller Mehr- oder Minderkosten<br />
auf dem Konto der jeweiligen Verkäuferin sind die<br />
Schiffe und alle übrigen hierfür bestimmten Einbauteile in<br />
das Eigentum der jeweiligen Emittentin übergegangen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
Die G.H.S. Verwaltungs GmbH, Leer, ist persönlich haftende<br />
Gesellschafterin – also persönlich unbeschränkt haftende<br />
Gesellschafterin und Geschäftsführerin – der Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG (im folgenden Kommanditgesellschaften<br />
bzw. Emittentinnen). Unternehmensgegenstand<br />
der G.H.S. Verwaltungs GmbH sind das Management von<br />
Schiffen sowie alle damit zusammen hängenden Handelsgeschäfte<br />
und Beratungsleistungen und ferner die Beteiligung<br />
an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform.<br />
Für die Bereederung, das heißt die kaufmännische<br />
und technische Betreuung der Schiffe, bedient sich die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin einer Vertragsreederin<br />
gemäß Vertragsreedervertrag. Die G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH leistet als persönlich haftende Gesellschafterin keine<br />
Einlage und ist am Vermögen der Kommanditgesellschaften<br />
nicht beteiligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
haftet unbegrenzt. Als persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der jeweiligen Kommanditgesellschaft hält<br />
sie auch keine Beteiligung an der mit dem Kapitalvertrieb<br />
beauftragten Gesellschaft für Handel und Finanz mbH.<br />
Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />
Gründungsjahr: 2005<br />
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 111550, eingetragen<br />
am 22.09.2005<br />
Stammkapital: TEUR 25 (voll eingezahlt)<br />
Alleiniger Herr Ingolf Martens, Wiesmoor<br />
Geschäftsführer: (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer)<br />
Beteiligungsverhältnisse: Die Gesellschaft wird zu 66,6 % von<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz<br />
mbH, Leer, sowie zu 33,4 % von<br />
Herrn Ingolf Martens, Wiesmoor,<br />
(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer)<br />
gehalten.<br />
Funktion: Geschäftsführung/Vollhaftung bei<br />
den Emittentinnen<br />
Bauwerft<br />
Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.<br />
Bauwerft der beiden Schiffe MS ”<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V<br />
„OSTEDIJK“) und MS ”<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V<br />
„ESTEDIJK“) ist die Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.,<br />
Provinz Zhejiang (VR China). Die Anfänge des Unternehmens<br />
reichen bis in das Jahr 1967 zurück. 1998 wurde es<br />
in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt. Die Werft baut<br />
und repariert Schiffe bis zu einer Größe von rd. 8.000 Tonnen.<br />
Die Mitarbeiterzahl liegt bei etwa 300.<br />
Internethomepage: www.xlshipbuilding.com
Verkäuferinnen der Schiffe<br />
Estedijk Navigation Limited<br />
Ostedijk Navigation Limited<br />
Verkäuferinnen der Schiffe MS ”<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS<br />
”<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ sind die Estedijk Navigation Limited<br />
bzw. Ostedijk Navigation Limited, beide St. John´s (Antigua<br />
und Barbuda).<br />
Antigua und Barbuda ist ein Staat auf den Kleinen Antillen<br />
in der Karibik. Er ist Mitglied der Caribbean Community<br />
(kurz: Caricom) sowie der Organisation of Eastern Caribbean<br />
States (OECS). Der internationale Finanzverkehr wird<br />
von der Financial Sector Regulatory Commission (FSRC)<br />
überwacht. Der 1998 gegründeten Einrichtung mit Sitz in<br />
St. John´s obliegt u. a. auch die Bankenaufsicht.<br />
Gemäß den vom FSRC ausgestellten Dokumenten (jeweils<br />
als Certificate of Incorporation bezeichnet) sind die beiden<br />
Verkäuferinnen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen<br />
Vorschriften von Antigua und Barbuda (Section 9 of the<br />
International Business Corporations Act, Cap.222) am<br />
05.01.2007 registriert worden.<br />
Die Unternehmen sind gemäß „Registry Particulars of Ship“<br />
(No. 2899 bzw. No. 2900) von Antigua und Barbuda Eigentümerinnen<br />
der jeweiligen Schiffe.<br />
Sitz/Anschrift: 60, Nevis Street, St. John´s (Antigua<br />
und Barbuda)<br />
Gründungsjahr: 2007<br />
Eintragungen: IBC No.: 14854 (Estedijk Navigation<br />
Limited) bzw. IBC No.: 14856<br />
(Ostedijk Navigation Limited)<br />
Kapital: Jeweils 10.000 US-Dollar<br />
Directors: Jeweils Herr Jan Schöning und<br />
Herr Jan van Breden, beide<br />
Groningen (Niederlande), sowie CMT<br />
International Limited, St. John´s<br />
(Antigua und Barbuda)<br />
Beteiligungsverhältnisse: Alleinige Anteilseignerin ist die<br />
Beheermatschappij MS Estedijk BV<br />
bzw. Beheermatschappij MS Ostedijk<br />
BV, beide Groningen (Niederlande)<br />
Vertragsreederin/Poolmanagerin<br />
G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />
Die G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG,<br />
Leer, ist als Vertragsreederin<br />
bestellt. Die Vertragsreederin<br />
ist dazu<br />
bevollmächtigt, alle<br />
Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen und für<br />
Rechnung der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu führen.<br />
Diese sind im jeweiligen Vertragsreedervertrag bzw. im<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag geregelt. Die<br />
Bereederung umfasst die technische und kaufmännische<br />
Verwaltung des Schiffsbetriebs. Dazu gehören das Crewing<br />
(Personalmanagement) und der Versicherungsbereich.<br />
Das Unternehmen wurde am 09.02.2001 als G.H.S. Global<br />
Hanseatic Shipping GmbH in Hamburg gegründet. Die<br />
Ersteintragung erfolgte unter HRB 79076 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichtes Hamburg.<br />
Im Jahr 2002 erfolgte die Verlegung des Hauptsitzes nach<br />
Leer. Diese wurde am 25.01.2002 beim Amtsgericht Leer<br />
unter HRB 7432 eingetragen. Die G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH wurde durch Beschluss vom 25.08.2005<br />
rechtsformwechselnd umgewandelt in G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG. Unternehmenszweck ist<br />
die Bereederung von Schiffen sowie damit verbundene<br />
Handelsgeschäfte und Beratungsleistungen. Das operative<br />
Geschäft wird von der Betriebsstätte in Hamburg aus<br />
ge führt. Das Unternehmen betreut zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung eine Flotte von vier Containerschiffen<br />
in der weltweiten Fahrt. Es handelt sich dabei um die Serie<br />
der Fondsschiffe von Gesellschaft für Handel und Finanz<br />
mbH MS „EURO STORM“, MS „EURO SNOW“ und MS<br />
„EURO SQUALL“ (je 707 TEU) sowie MS „EURO SOLID“<br />
(801 TEU).<br />
Das Unternehmen sieht seine Aktivitäten nicht nur in der<br />
Containerfahrt, sondern auch in anderen Sektoren der<br />
Frachtschifffahrt. G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />
& Co. KG kann bereits Erfahrungen mit drei Massengutschiffen<br />
kleineren Typs (je 4.500 dwat) vorweisen.<br />
Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />
Gründungsjahr: 2001<br />
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 111540, eingetragen<br />
ab 01.08.2005 (aufgrund<br />
Konzentration der Handelsregister in<br />
Niedersachsen)<br />
Kapital: TEUR 200<br />
Persönlich haftende G.H.S. Verwaltungs GmbH, Leer,<br />
Gesellschafterin mit einer Einlage von EUR 1.000,und<br />
Geschäftsführerin:<br />
Kommanditisten: Herren Lübbe Stecker, Westgroßefehn,<br />
(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer) mit<br />
einer Einlage von EUR 132.350,- und<br />
Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer) mit einer Einlage von<br />
EUR 66.650,-<br />
23
24<br />
Partner<br />
Befrachtungsunternehmen<br />
Apollo Shipping GmbH & Co. KG<br />
Seit Abschluss der ersten Reise wird die Befrachtung des<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (bisheriger Name: „M/V OSTEDIJK“)<br />
und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (bisheriger Name: M/V<br />
„ESTEDIJK“) von der Apollo Shipping GmbH & Co. KG,<br />
Hamburg, übernommen. Mit der Übernahme der beiden<br />
Schiffe am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007 beauftragten die<br />
Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. die Reederei<br />
MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG die Apollo Shipping<br />
GmbH & Co. KG mit der exklusiven Befrachtung der<br />
beiden Schiffe. Grundlage bilden die beiden Befrachtungsverträge,<br />
die am 06.09.2007 abgeschlossen wurden.<br />
Die Befrachtungstätigkeit umfasst die Sondierung des<br />
Marktes und den Abschluss von Verträgen zur Beschäftigung<br />
der Schiffe. Aufgabe des Befrachtungsunternehmens<br />
ist es, die Schiffe am Markt in der Weise zu positionieren,<br />
dass diese möglichst nahtlos und zu einer möglichst hohen<br />
Frachtrate beschäftigt sind.<br />
Die Anfänge der Apollo Shipping GmbH & Co. KG reichen<br />
bis in das Jahr 1991 zurück; zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
dieses Verkaufsprospektes werden über 50 Schiffe befrachtet.<br />
Überwiegend handelt es sich dabei um Bulkcarrier<br />
(Massengutschiffe) sowie Mehrzweckfrachter. Vorwiegend<br />
besteht die Flotte aus kleinerer Tonnage mit einer Tragfähigkeit<br />
von bis zu 8.000 dwcc (dwcc steht für die englischsprachige<br />
Abkürzung deadweight cargo carrying capacity).<br />
Größere Einheiten sind in Planung.<br />
Neben dem MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HERMES“ zählen noch zwei weitere Schiffe der <strong>GHF</strong>-<br />
“<strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong>“-Schiffsserie zu der von Apollo Shipping<br />
GmbH & Co. KG befrachteten Flotte. Nach Angaben von<br />
Apollo Shipping GmbH & Co. KG liegt das jährliche Transportvolumen<br />
bei mehreren Millionen Tonnen. Einsatzgebiete<br />
der Schiffe sind neben dem europäischen Kontinent<br />
(Nord- und Südverkehre, Skandinavien, Baltische Staaten<br />
und Schwarzes Meer) auch Nord- und Westafrika, die Karibik<br />
und Südamerika. Das Befrachtungsunternehmen ist<br />
Spezialist in der Massengutfahrt. Die betreuten Schiffe<br />
transportieren klassische Schüttgüter wie Erz, Dünger und<br />
Getreide. Aber auch Torf, Recyclingmaterialien, Holz und<br />
Projektladungen gehören zum Ladungsspektrum der<br />
Schiffe.<br />
Das operative Geschäft wird von den Geschäftsführern der<br />
Apollo Shipping Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (persönlich haftende Gesellschafterin der Apollo<br />
Shipping GmbH & Co. KG), Hamburg, Herren Peter Meyer-<br />
Wenk und Lars G. Frederiksen, beide Hamburg, geführt.<br />
Sitz/Anschrift: Elbchaussee 360, 22609 Hamburg<br />
Internethomepage: www.apolloshipping.de<br />
Gründungsjahr: 2002, entstanden durch Umwandlung<br />
im Wege des Formwechsels der APOLLO<br />
Shipping GmbH, Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 97387, eingetragen<br />
am 19.09.2002<br />
Kapital: TEUR 25.052<br />
Persönlich haftende Apollo Shipping Verwaltungs- und<br />
Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg<br />
und<br />
Geschäftsführerin:<br />
Kommanditisten: Herren Peter Meyer-Wenk und Lars G.<br />
Frederiksen, beide Hamburg, mit einer<br />
Einlage von jeweils EUR 12.526,-.<br />
Kommanditistin/Anbieterin der Beteiligung/<br />
Prospektverantwortliche/Prospektherausgeberin/<br />
Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH, Leer, ist Kommanditistin<br />
der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co.<br />
KG und der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />
mit einer Kommanditeinlage von EUR 5.000,- pro Emittentin.<br />
Die Anbieterin partizipiert quotal am Gewinn bzw. Verlust<br />
sowie am Vermögen der Kommanditgesellschaften.<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (im folgenden<br />
auch: <strong>GHF</strong>), Leer, übernimmt die Fondskonzeption des vorliegenden<br />
Beteiligungsangebotes und die Erstellung des<br />
Prospektes (Prospektverantwortliche). Außerdem führt sie<br />
den Kapitalvertrieb durch. Hauptgeschäftstätigkeit von<br />
<strong>GHF</strong> ist die Durchführung aller Finanzierungs- und Handelsgeschäfte,<br />
die Übernahme von Vermögensverwaltung<br />
sowie Treuhandtätigkeit für Dritte, die Vermittlung von<br />
Beteiligungen und Immobilien, Unternehmensberatung<br />
sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die<br />
Verwaltung von Beteiligungen. <strong>GHF</strong> ist berech tigt, alle<br />
Geschäfte zu tätigen, die diesen Gesellschaftszweck zu fördern<br />
geeignet sind. Ebenso kann sich <strong>GHF</strong> an anderen<br />
Unternehmen beteiligen, solche ganz oder<br />
teilweise erwerben oder pachten.
Seit 1985 hat <strong>GHF</strong> insgesamt 66 Schiffsfonds (inkl. sog.<br />
„private placements“) konzipiert und ein Investitionsvolumen<br />
von rd. TEUR 1.400.000 initiiert (Stand per<br />
31.12.2006). Dabei wurden unterschiedlichste Schiffstypen<br />
wie Chemikalien-/Öltankschiffe, Schwergutschiffe, Mehrzweckfrachter<br />
und diverse Vollcontainerschiffe verschiedener<br />
Größe als Beteiligungsangebote offeriert und platziert.<br />
<strong>GHF</strong> ist außerdem in den Marktsegmenten Neue<br />
Energien und Spezialimmobilien als Anbieterin von Vermögensanlagen<br />
tätig. Zusammen mit dem Marktsegment<br />
Schiffe beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf rd. TEUR 2.300.000.<br />
<strong>GHF</strong> veröffentlicht jährlich eine testierte Leistungsbilanz<br />
mit Stichtag 31.12. des Vorjahres. Die Leistungsbilanz zum<br />
31.12.2006 ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
in der Erstellung und wird voraussichtlich<br />
im Oktober 2007 in testierter Fassung veröffentlicht. Interessenten<br />
können die gedruckte Fassung bei <strong>GHF</strong> anfordern;<br />
zudem wird die elektronische Fassung im Internetauftritt<br />
www.ghf.de zum Download eingestellt.<br />
Per 31.12.2006 waren 54 Schiffsfonds in der Betriebsphase.<br />
Von diesen sind bei acht Fonds die Prognoserechnungen<br />
gemäß Verkaufsprospekt abgelaufen, so dass ein entsprechender<br />
Vergleich mit den Ist-Werten nicht erfolgt.<br />
26 Schiffsfonds haben im Jahr 2006 ihre Auszahlungen<br />
prospektgemäß oder über Verkaufsprospekt liegend geleistet.<br />
Bei 20 Schiffsfonds lagen die Auszahlungen unterhalb<br />
der für das Jahr 2006 prospektierten Werte. Kumuliert<br />
betrachtet konnten 11 Schiffsfonds ihre Auszahlungen prospektgemäß<br />
oder über Verkaufsprospekt erfüllen; 35 Fonds<br />
liegen unter Verkaufsprospekt (jeweils per 31.12.2006). Die<br />
durchschnittliche Auszahlung der 54 <strong>GHF</strong>-Schiffsfonds im<br />
Jahr 2006 lag bei rd. 9,3 % (Vorjahr: 7,5 %).<br />
Hinsichtlich der kumulierten Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen<br />
(in US-$, in Schweizer Franken und in EUR<br />
valutierend) ist zu verzeich nen, dass per 31.12.2006 22<br />
Schiffsfonds im bzw. über Verkaufsprospekt und 24<br />
Schiffsfonds unter Verkaufsprospekt liegen.<br />
Für das Geschäftsjahr 2007 sind erneut Auszahlungen auf<br />
Vorjahresniveau sowie Sondertilgungen für eine Vielzahl<br />
der Schiffsfonds bereits erfolgt bzw. stehen kurz vor der<br />
Durchführung.<br />
Vertragsreederin der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ist die G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />
GmbH & Co. KG. Per 31.12.2006 sind bereits vier <strong>GHF</strong>-<br />
Fondsschiffe bei diesem Unternehmen in Bereederung. Im<br />
Jahr 2001 emittierte <strong>GHF</strong> den Fonds MS „EURO STORM“<br />
(Containerschiff der Feedermaxklasse mit einer Stellplatz-<br />
kapazität von 707 TEU). Im Jahr 2002 folgten die Emissionen<br />
der typgleichen Schiffe MS „EURO SNOW“ und MS<br />
„EURO SQUALL“ sowie im Jahr 2006 das technisch weiter<br />
verbesserte und mit 801 TEU Stellplätzen etwas größere<br />
MS „EURO SOLID“.<br />
Für diese vier <strong>GHF</strong>-Fondsschiffe liegt zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung dieses Verkaufsprospektes eine Bescheinigung<br />
vom 26. September 2007 der mit der Prüfung der Leistungsbilanz<br />
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
vor. In dem Schreiben wird bestätigt, dass in Bezug auf die<br />
drei Fondschiffe MS „EURO STORM“, „EURO SQUALL“ und<br />
MS „EURO SOLID“ die Leistungsbilanzdaten zutreffend sind.<br />
Daneben bestätigt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
dass die nachstehenden Angaben zu den Auszahlungen<br />
sowie den Tilgungen zum Fonds MS „EURO SNOW“ zutreffend<br />
sind.<br />
Die Fondsperformance der vier Schiffe kann insgesamt als<br />
ausgezeichnet bezeichnet werden.<br />
Hinsichtlich der Auszahlungen konnten die Prospektvorgaben<br />
überpünktlich erfüllt werden. Bei den Schiffen MS<br />
„EURO STORM“ und MS „EURO SQUALL“ wurde freie Liquidität<br />
bereits im laufenden Geschäftsjahr (2006) für dasselbe<br />
Jahr ausgekehrt, also vorschüssig gezahlt. Auch für<br />
2007 sind bereits vorzeitige Auszahlungen geleistet worden.<br />
Für das MS „EURO SOLID“ ist die erstmalige Auszahlung<br />
ebenfalls vorab im Dezember 2007 vorgesehen. Die<br />
Auszahlungen der vier vorgenannten Schiffsfonds liegen<br />
per 31.12.2006 kumuliert betrachtet auf Prospektniveau<br />
(beim MS „EURO SOLID“ sieht der Verkaufsprospekt erstmalig<br />
Auszahlungen für das Jahr 2007 vor).<br />
Auch im Bereich Tilgungen kann die G.H.S.-Flotte wie in<br />
Vorjahren eine hervorragende Leistung bilanzieren. Die<br />
Fonds MS „EURO STORM“ und MS „EURO SQUALL“ können<br />
per 31.12.2006 Tilgungsvorsprünge von TEUR 1.315 bzw.<br />
TEUR 870 vorweisen. Der Fonds MS „EURO SNOW“ weist<br />
per 31.12.2006 einen Tilgungsvorsprung von TEUR 506 aus.<br />
Das MS „EURO SQUALL“ hat nicht nur die Regeltilgung<br />
2006 eingefahren, sondern auch noch eine massive (überplanmäßige)<br />
Sondertilgung erwirtschaftet. Darüber hinaus<br />
wurde im Jahr 2006 die stille Beteiligung, gehalten von der<br />
Vertragsreederin, anteilig zurückgeführt.<br />
Auch im ersten Halbjahr 2007 konnten die Regeltilgungen<br />
prospektgemäß erbracht werden (beim MS „EURO SOLID“<br />
handelte es sich um die erstmalige Regeltilgung gemäß<br />
Verkaufsprospekt).<br />
Anhaltspunkte für eine Bestandsgefährdung der Anbieterin<br />
bestehen nicht.<br />
25
26<br />
Partner<br />
Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />
Internethomepage: www.ghf.de<br />
Gründungsjahr: 1985<br />
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 110247,<br />
eingetragen ab 01.08.2005 (aufgrund<br />
Konzentration der Handelsregister in<br />
Niedersachsen)<br />
Stammkapital: TEUR 1.600 (voll eingezahlt)<br />
Geschäftsführer: Herren Lübbe Stecker (Vorsitzender),<br />
Westgroßefehn, (Geschäftssitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer) und Helmer<br />
Stecker, Großefehn (Geschäftssitz:<br />
Blinke 6, 26789 Leer)<br />
Beteiligungsverhältnisse: Alleingesellschafter Lübbe Stecker,<br />
Westgroßefehn<br />
Unabhängiger Fachgutachter<br />
Dipl.-Ing. Bernd Holst (Ingenieurbüro Weselmann)<br />
Zur Beurteilung der Angemessenheit der jeweiligen<br />
Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ wurde ein<br />
Gutachten in Auftrag gegeben. Die Einzelheiten<br />
sind in dem Abschnitt „Anlageziele und<br />
Anlagepolitik“ beschrieben.<br />
Im Jahre 1947 wurde das Ingenieurbüro für Schiff- und<br />
Schiffsmaschinenbau von Ing. (grad.) Adolf Weselmann<br />
gegründet. 1965 trat Dipl.-Ing. Gerd Weselmann in die<br />
Firma ein, welche bis 1987 als Sozietät beider Inhaber<br />
geführt wurde. Adolf Weselmann verstarb 1987. Bis zum<br />
Jahre 1987 wurde vom Ingenieurbüro Weselmann eine<br />
größere Abteilung für Schiffskonstruktion unterhalten. Im<br />
Laufe von 35 Jahren seit Gründung der Firma wurden über<br />
700 Schiffe nach den Entwürfen und Konstruktionen des<br />
Ingenieurbüros Weselmann in Deutschland und auf vielen<br />
ausländischen Werften gebaut.<br />
Einen sehr großen Anteil dieser entworfenen Schiffe nehmen<br />
Küstenmotorschiffe ein, für deren Konstruktion das<br />
Ingenieurbüro Weselmann über besonders umfangreiche<br />
Erfahrungen verfügt. Ferner sind sehr viele Spezialschiffe,<br />
wie Forschungs- und Messschiffe, Schwimmkräne, Schlepper,<br />
Fischerei- und Hafenfahrzeuge, von der Firma Weselmann<br />
entworfen und nach ihren Plänen gebaut worden.<br />
Bis zum Mai 1997 wurde die Firma von Herrn Gerd Weselmann<br />
als alleinigem Inhaber geleitet. Ab Mai 1997 trat der<br />
langjährige Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Bernd Holst als Partner<br />
in die Firma ein. Seit März 2006 ist Herr Holst außerdem<br />
1. Vorsitzender des Verbandes Deutscher Schifffahrt-<br />
Sachverständiger e.V., Hamburg.<br />
Die Betätigungsfelder der Firma liegen heute überwiegend<br />
in der technischen Beratung von Reedereien, Werften,<br />
Industriebetrieben, Versicherungsunternehmen sowie weiterer<br />
technischer Institutionen. Hierbei werden Dienstleistungen<br />
in Form von Begutachtung und ingenieurkompetenter<br />
Hilfestellung bei Problemen technischer, insbesondere<br />
schiffstechnischer, Art erbracht. Ein weiteres Hauptbetätigungsfeld<br />
des Ingenieurbüros besteht in der Wertschätzung<br />
von Schiffen und Industrieanlagen. Die Mitarbeiter<br />
arbeiten hierbei als Sachverständige bzw. Gutachter für<br />
zahlreiche namhafte Banken, Handelskammern, Gerichte,<br />
Versicherungen, Industrieunternehmen und Reedereien.<br />
Die Begutachtung der Objekte erfolgt weltweit.<br />
Versicherer (vorgesehen)<br />
Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG hat<br />
als Vertragsreederin für die Versicherung der Schiffe gegen<br />
alle Risiken und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe<br />
üblicherweise versichert sind, einschließlich „loss-of-hire“<br />
zu sorgen (§ 1 Vertragsreedervertrag).<br />
Es ist beabsichtigt, für die beiden Schiffe folgenden Versicherungsschutz<br />
zu vereinbaren:<br />
• Die P&I Protection & Indemnity (Haftpflichtversicherung)<br />
sowie eine Rechtschutzversicherung ist bei The<br />
Steamship Mutual Underwriting Association Limited,<br />
London, vorgesehen, einem renommierten Versicherungsunternehmen.<br />
Weitere Informationen zum Unternehmen<br />
sind im Internet unter www.simsl.com veröffentlicht.<br />
• Bei der Kaskoversicherung (Versicherung gegen Schäden<br />
bzw. Verlust des Transportmittels Schiff) ist eine Vereinbarung<br />
unter Führung der HDI Versicherungen (HDI<br />
Service AG), Hannover, geplant. Neben der Allianz AG,<br />
München, sind weitere deutsche und europäische Versicherungsunternehmen<br />
beteiligt. HDI gehört zu den<br />
größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland.<br />
Weitere Informationen zur HDI sind im Internet unter<br />
www.hdi.de veröffentlicht.<br />
• Die loss of hire/LoH (Versicherung gegen Einnahmenausfall<br />
bzw. Betriebsunterbrechung) ist unter der Führung<br />
der KRAVAG Logistic Versicherungs AG, Hamburg,<br />
vorgesehen. Die KRAVAG gehört zur R+V Versicherungsgruppe,<br />
einer bekannten Organisation des Genossenschaftswesens<br />
(u. a. Volks- und Raiffeisenbanken). Weitere<br />
Informationen zur KRAVAG sind im Internet unter<br />
www.kravag.de veröffentlicht.<br />
• Die Versicherung gegen Kriegsrisiken (War Risk) ist bei<br />
Lloyd´s of London, vorgesehen. Innerhalb von Lloyd’s ist<br />
das Geschäft auf zahlreiche Syndikate aufgeteilt, die wie<br />
konkurrierende Versicherungsgesellschaften nebeneinander<br />
agieren.
Treuhänderin/Geschäftsbesorgerin/Zahlstelle/<br />
Kommanditistin<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
Bereits während der Investitionsphase<br />
übernimmt die GFI Treuhand GmbH, Leer,<br />
als Treuhänderin bzw. Geschäftsbesorgerin<br />
die Betreuung der Gesellschafter (siehe<br />
Treuhand- sowie Geschäftsbesorgungsverträge<br />
bzw. -aufträge). Sie fungiert zudem<br />
als Zahlstelle (unter anderem Auskehrung der Auszahlungen).<br />
Der Anleger kann vor Handelsregistereintragung<br />
seine Beteiligung treuhän derisch auf die GFI Treuhand<br />
GmbH übertragen. Bei dieser indirekten Beteiligungsform<br />
wird statt des Anlegers (Treugebers) die Treuhänderin/Treuhandkommanditistin<br />
(Treunehmerin) in das Handelsregister<br />
eingetragen bzw. ihre Kommanditeinlage um die Anlegerbeteiligung<br />
erhöht. Im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge<br />
werden die Kommanditisten regelmäßig über die<br />
Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften informiert. Es<br />
bestehen keine Umstände und Beziehungen zwischen der<br />
Treuhänderin und anderen im Prospekt genannten Partnern,<br />
die Interessenkonflikte begründen. Die GFI Treuhand<br />
GmbH ist Kommanditistin der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
mit einer Einlage von EUR 5.000,- je Emittentin.<br />
Sitz/Anschrift: Hafenstr. 6 c, 26789 Leer<br />
Internethomepage: www.gfi-treuhand.de<br />
Gründungsjahr: 1994<br />
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 110522,<br />
eingetragen ab 01.08.2005 (aufgrund<br />
Konzentration der Handelsregister in<br />
Niedersachsen)<br />
Stammkapital: TEUR 52<br />
Geschäftsführer: Stephan Kastorf, Ihlow<br />
Beteiligungsverhältnisse: Die Gesellschaftsanteile werden<br />
von der Nordinvest Unternehmens-<br />
Beteiligungs GmbH, Leer, gehalten.<br />
Zahlstellen<br />
Als Zahlstellen fungieren die Emittentinnen Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie Reederei MS “Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG, jeweiliger Geschäftssitz: Blinke 6,<br />
26789 Leer. Weitere Zahlstelle ist die die GFI Treuhand<br />
GmbH, Hafenstraße 6c, 26789 Leer.<br />
Verflechtungen zwischen den Partnern<br />
Herr Ingolf Martens ist alleiniger Geschäftsführer der G.H.S.<br />
Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und Geschäftsführerin der jeweiligen Emittentin und persönlich<br />
haftende Gesellschafterin der Vertragsreederin).<br />
Herr Martens hält 33,4 % des Stammkapitals der G.H.S.<br />
Verwaltungs GmbH. Darüber hinaus ist er als Kommanditist<br />
mit EUR 66.650,- an der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />
GmbH & Co. KG (Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin)<br />
beteiligt.<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist am Stammkapital<br />
der G.H.S. Verwaltungs GmbH mit 66,6 % beteiligt.<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hat den Emittentinnen,<br />
an der sie als Kommanditistin mit einer Einlage von<br />
EUR 5.000,- pro Emittentin betei ligt ist, die volle Platzierung<br />
ausstehender Kommanditanteile garantiert.<br />
Herr Lübbe Stecker ist Geschäftsführer (Vorsitzender) und<br />
Alleingesellschafter der Anbieterin Gesellschaft für Handel<br />
und Finanz mbH. Außerdem ist er als Kommanditist mit<br />
EUR 132.350,- an der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />
GmbH & Co. KG (Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin)<br />
beteiligt.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der G.H.S. Global<br />
Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG ist die G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin und<br />
Geschäftsführerin der jeweiligen Emittentin).<br />
In folgenden Bereichen könnten sich Interessenkonflikte<br />
ergeben:<br />
• Die G.H.S. Verwaltungs GmbH ist persönlich haftende<br />
Gesellschafterin sowohl der jeweiligen Emittentin (Reederei<br />
MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei<br />
MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG) als auch ihrer<br />
jeweiligen Vertragsreederin (G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG).<br />
• Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG ist<br />
sowohl Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin als<br />
auch Poolmanagerin im Rahmen des Poolvertrages.<br />
• Herr Lübbe Stecker ist einerseits mittelbar – über seine<br />
Position als Alleingesellschafter von Gesellschaft für<br />
Handel und Finanz mbH – Mehrheitsgesellschafter der<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der jeweiligen Emittentin und der Vertragsreederin)<br />
und hält auf der anderen Seite mehrheitlich<br />
das Kommanditkapital der Vertragsreederin G.H.S. Global<br />
Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG.<br />
• Herr Ingolf Martens ist sowohl alleingeschäftsführender<br />
Mitgesellschafter der G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich<br />
haftende Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin<br />
und der Vertragsreederin) als auch Kommanditist der<br />
Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />
& Co. KG.<br />
• Weitere Funktionen, Beteiligungen oder Abreden, die<br />
Interessenkonflikte begründen könnten, liegen nach<br />
Kenntnis der Anbieterin nicht vor.<br />
27
28<br />
Übersicht der wesentlich Beteiligten<br />
Bauwerft<br />
Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.<br />
Verkäuferinnen<br />
Ostedijk Navigation Limited<br />
Estedijk Navigation Limited<br />
Unabhängiger Fachgutachter<br />
Dipl.-Ing. Bernd Holst<br />
(Ingenieurbüro Weselmann)<br />
Befrachtungsunternehmen<br />
Apollo Shipping GmbH & Co. KG<br />
Vertragsreederin/Poolmanagerin<br />
G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />
GmbH & Co. KG<br />
Versicherungsunternehmen<br />
namhafte Versicherer<br />
Anleger (Kommanditist/Treugeber)<br />
Kommanditbeteiligung indirekt über<br />
Treuhänder oder direkt<br />
Geschäftsbesorgerin<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />
Reederei MS “Global Helios“<br />
GmbH & Co. KG<br />
Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG<br />
– Emittentinnen/Zahlstellen/<br />
Beteiligungsgesellschaften –<br />
Treunehmerin/Treuhänderin/<br />
(Treuhand-)Kommanditistin/<br />
Geschäftsbesorgerin/Zahlstelle<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
Anbieterin der Beteiligungen/<br />
Prospektverantwortliche/Prospektherausgeberin/Kommanditistin/<br />
Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
Öffentliche Platzierung<br />
Anlageberater und -vermittler, Banken<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
erfahrener Rechtsanwalt überwacht prospektgemäßen<br />
Einsatz des Platzierungskapitals<br />
Bank (Fremdfinanzierung)<br />
namhafte deutsche Bank
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Beteiligungskonzept<br />
Die Beteiligungsangebote MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ermöglichen dem Anleger, in Form von<br />
Unternehmensbeteiligungen am Schifffahrtsmarkt zu partizipieren.<br />
Ziel ist es, dem Anleger eine angemessene Wirtschaftlichkeit<br />
seines eingesetzten Kapitals durch den<br />
Schiffsbetrieb und den späteren Verkauf der Schiffe zu<br />
ermöglichen. Die Wirtschaftlichkeit der Vermögensanlagen<br />
soll in jährlich vorzunehmenden Auszahlungen sowie in<br />
der Zuweisung des quotalen Veräußerungserlöses dokumentiert<br />
werden.<br />
Durch die Option zur pauschalierten Gewinnbesteuerung<br />
(Tonnagesteuer) sind die prognostizierten Auszahlungen<br />
nahezu steuerfrei; der prognostizierte Veräußerungserlös<br />
unterliegt keiner Besteuerung. Die Schiffe sind mit Kaufvertrag<br />
vom 24.08.2007 erworben worden; die Kaufpreise sind<br />
in voller Höhe geleistet. Die Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
sind auf Seite 48 dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />
aus dem Angebot sollen ausschließlich für die konkreten<br />
Projekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
genutzt werden. Das Eigenkapital reicht für die Realisierung<br />
der Anlageziele nicht aus, daher ist die Aufnahme von<br />
Fremdkapital erfor derlich. Die Nettoeinnahmen werden<br />
nicht für sonstige Zwecke genutzt. Außerhalb der hier vorgestellten<br />
Anlageobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ finden keine weiteren Investitionen statt.<br />
Bei Aufstellung des Verkaufsprospektes stehen oder standen<br />
den Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschaftern,<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung oder Beiräten der<br />
jeweiligen Emittentin, der Treuhänderin, des Mittelverwendungstreuhänders<br />
oder sonstigen Personen keine Eigentumsansprüche<br />
bzw. sonstigen dinglichen Rechte an den<br />
Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben zu.<br />
Gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag sind die Schiffe lastenfrei<br />
zu übergeben. Bei Übernahme werden die Schiffe nicht<br />
unerheblich dinglich belastet, und zwar jeweils mit Schiffshypotheken,<br />
die in entsprechender Höhe abstrakte Schuldversprechen<br />
über 120 % der Darlehen absichern. Rechtliche<br />
oder tatsächli che Beschränkungen hinsichtlich des<br />
Anlagezieles beste hen nicht, behördliche Genehmigungen<br />
(u. a. Zertifizierung BUREAU VERITAS) liegen für die im<br />
September 2007 übergebenen Schiffe vor. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung sind entsprechende Kaufverträge<br />
über die Anschaffung der Schiffe abgeschlossen (siehe<br />
Seite 71 f.). Ebenso ist für jede Kommanditgesellschaft ein<br />
Darlehens- und Befrachtungsvertrag geschlossen worden.<br />
Außerdem ist ein Poolvertrag für vier bzw. fünf Schiffe des<br />
vorliegenden Schiffstyps abgeschlossen worden. Es liegt<br />
ein Bewertungsgutachten für die beiden Fondsschiffe<br />
sowie zwei weitere, typgleiche Schiffe vor.<br />
Die Personen der Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschafter,<br />
Mitglieder der Geschäftsführung oder Beiräte<br />
der jeweiligen Emittentin, Treuhänderin, des Mittelverwendungstreuhänders<br />
oder sonstige Personen erbringen keine<br />
Lieferungen oder Leistungen für die Herstellung des Anlageobjektes.<br />
Die Gesamtkosten der Anlageobjekte sind auf Seite 48 dargestellt.<br />
Die Investitionsobjekte<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
Bei den Schiffen MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V „OSTEDIJK“)<br />
und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V „ESTEDIJK“) handelt es<br />
sich um Bulkcarrier kleineren Typs, die vornehmlich für den<br />
Transport trockener Massengüter wie Eisenerz, Kohle oder<br />
Getreide eingesetzt werden.<br />
Bei der Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft<br />
BUREAU VERITAS S.A., Zweigniederlassung Hamburg,<br />
sind die Schiffe als „Bulkcarrier“ geführt.<br />
BUREAU VERITAS S.A. (S.A. steht für die französischsprachige<br />
Abkürzung Société Anonyme, vergleichbar einer<br />
deutschen Aktiengesellschaft) ist eine Prüforganisation, die<br />
aus einer im Jahr 1828 in Antwerpen gegründeten Schiffsklassifikationsgesellschaft<br />
hervorging. Heute hat sie ihren<br />
Hauptsitz in Paris. Das Unternehmen gehört zu den führenden<br />
Klassifizierern weltweit.<br />
Neben der Schifffahrt hat sich die Prüfungstätigkeit auch<br />
auf andere Industriezweige (u. a. Luft- und Raumfahrt,<br />
Agrarindustrie und Telekommunikation) sowie andere<br />
Felder (z. B. Umweltschutz) erweitert. BUREAU VERITAS ist<br />
mit 700 Agenturen in mehr als 150 Ländern vertreten und<br />
beschäftigt über 26.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen<br />
erwirtschaftete 2006 einen Umsatz von rd. 1,8 Mrd. Euro.<br />
Per Ende 2006 betrug die Anzahl der mit BUREAU VERI-<br />
TAS-Zertifikat fahrenden Flotte mehr als 7.500 Schiffe mit<br />
über 54 Mio. GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt:<br />
Tonnen BRZ - Bruttoraumzahl).<br />
Die am 12.07.2006 bzw. 19.10.2006 ausgestellten Zertifikate<br />
für das M/V „ESTEDIJK“ und M/V „OSTEDIJK“, die sich<br />
auf den Schiffskörper, die Maschinenanlage und alle elektrischen<br />
Einrichtungen an Bord beziehen, dokumentieren<br />
folgende Klassenangabe:<br />
X HULL X MACH Bulk carrier ESP Unrestricted navigation<br />
Die Zeichen stehen für:<br />
• X: (Malteserkreuz): Der Schiffskörper, die Maschine<br />
sowie eventuelle Sondereinrichtungen wurden unter der<br />
29
30<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Aufsicht und nach den Vorschriften des BUREAU VERI-<br />
TAS gebaut. Alle Werkstoffe und Bauteile wurden von<br />
ihm überprüft. Ist über dem Zeichen ein Punkt vorhanden,<br />
so bedeutet dies, dass alle Teile unter Aufsicht einer<br />
anderen Klassifikationsgesellschaft gebaut wurden und<br />
später vom BUREAU VERITAS (übernommen) klassifi ziert<br />
worden sind.<br />
• HULL MACH: „HULL“ – Hülle / „MACH“ – Machine<br />
(Maschine)<br />
• ESP: englisch: enhanced survey programme, übersetzt:<br />
erweiterte Überwachungsprogramme, eine Art Sicherheitsstauplan<br />
• Unrestricted Navigation: unbeschränkte Navigation<br />
Die Klasse wird so lange aufrechterhalten, wie die Schiffe<br />
regelmä ßigen Besichtigungen unterzogen werden und<br />
eventuelle Reparaturen bzw. Verbesserungen zur Zufriedenheit<br />
des BUREAU VERITAS ausgeführt werden. Sollte es<br />
zu Vorfällen kommen, durch die ein Schiff Schaden erleidet,<br />
muss im nächsten Hafen eine Besichtigung durchgeführt<br />
werden. Falls die entsprechenden Teile nicht mehr die<br />
Bedingungen der Klasse erfüllen, verfällt diese, wenn nicht<br />
unmittelbar Reparaturen vorgenommen werden. Dies<br />
könnte schwerwiegende Folgen haben, da möglicherweise<br />
der Versicherungsschutz entfällt bzw. höhere Prämien fällig<br />
werden.<br />
Neben den Kriterien des BUREAU VERITAS erfüllen das MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (M/V „OSTEDIJK“) und MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />
MES“ (M/V „ESTEDIJK“) die SOLAS-Anforderungen (International<br />
Convention for the Safety of Life at Sea - Internationales<br />
Übereinkommen zum Schutz des menschlichen<br />
Lebens auf See, eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit).<br />
Die aktuelle SOLAS-Konvention stammt von 1974 und<br />
besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung,<br />
Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln<br />
beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen<br />
zusätzliche Novellierungen, so genannte Amendments, ein.<br />
Hiermit werden technische Neuerungen und Verbesserungen<br />
in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände<br />
abge stellt.<br />
Seit dem 01.07.2006 ist das 88. Ergänzungsprotokoll zur<br />
SOLAS 74 gültig, welches aus Sicherheitsgründen auch für<br />
Massengutschiffe eine Doppelhüllenkonstruktion verbindlich<br />
vorsieht. Der von der Doppelhülle umgebene Raum wird<br />
zudem als Ballasttank genutzt, um den Schiffskörper entsprechend<br />
der jeweiligen Beladung ausrichten zu können.<br />
Damit soll eine günstige Schwimmlage erreicht werden, um<br />
optimale Fahrt zu ermöglichen. Als Ballast wird Seewasser<br />
verwendet, das in die entsprechenden Tanks gepumpt wird.<br />
Die beiden Fondsschiffe sind zwar vor dem 01.07.2006<br />
gebaut, verfügen jedoch über eine Doppelhüllenkonstruktion,<br />
so dass die neueste SOLAS-Vorschrift erfüllt ist.<br />
Bei einem möglichen Einsatz unter deutscher Flagge sind<br />
die Anforderungen der See-Berufsgenossenschaft (SBG),<br />
Hamburg, zu erfüllen. Tendenziell ist es das Bestreben des<br />
Gesetzgebers, möglichst viele Schiffe unter deutscher<br />
Flagge zu führen. Die Bundesrepublik Deutschland hat der<br />
See-Berufsgenossenschaft in weitem Umfang die Durchführung<br />
der internationalen Übereinkommen auf dem<br />
Gebiet der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes<br />
und die zu ihrer Ergänzung erlassenen Verordnungen<br />
übertragen.<br />
Den Rahmen hierfür bildet das Gesetz über die Aufgaben<br />
des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt, durch das<br />
die See-Berufsgenossenschaft der Sache nach die Stellung<br />
einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums<br />
erhält. Zu den Aufgaben der Schiffssicherheitsabteilung<br />
gehören folgende Tätigkeiten für<br />
Schiffe unter deutscher Flagge, welche eine gewerbliche<br />
Seeschifffahrt betreiben:<br />
• Ausstellung der Schiffssicherheitszeugnisse,<br />
• Planprüfung von Schiffsneubauten im Bereich der Rettungsmittel,<br />
des baulichen Brandschutzes, der Maschinenraumeinrichtung,<br />
der Ausrüstung sowie der umwelttechnischen<br />
Einrichtungen und Anlagen auf diesen<br />
Schiffen,<br />
• Prüfung der Bauart, Unterteilung, Stabilität, des Freibords<br />
und Klärung von schifffahrts- und schiffbautechnischen<br />
Grundsatzfragen,<br />
• Zulassung von zulassungspflichtigen Ausrüstungen<br />
im Bereich der Rettungsmittel, des baulichen Brandschutzes<br />
und der Umwelttechnik,<br />
• Erst- und Erneuerungsbesichtigungen von Schiffen,<br />
• Überprüfung des sicheren Schiffsbetriebes (ISM-Code),<br />
• Prüfung von Rettungsboot- und Feuerschutzleuten.<br />
Die Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />
MES“ verfügen über eine Tragfähigkeit von jeweils rd.<br />
7.500 tdw (englischsprachige Abkürzung dwat, diese steht<br />
für deadweight all told). Die Ladungstragfähigkeit beträgt<br />
je nach Jahreszeit 7.000 t (Sommer) und 6.800 t (Winter).<br />
Die Länge über alles ist mit rd. 120 m angegeben, die<br />
Breite auf Spanten liegt bei rd. 17 m (Spant bezeichnet ein<br />
tragendes Bauteil des Schiffskörpers). Der Tiefgang der<br />
Schiffe beträgt jeweils 6,3 m.<br />
Die Konstruktion in Doppelhüllenbauweise gewährleistet<br />
eine höhere Sicherheit gegen den Austritt von Transportgut.<br />
Damit werden die Anforderungen gemäß SOLAS<br />
erfüllt.<br />
Die beiden Laderäume sind jeweils 42,84 m lang, 12,60 m<br />
breit und 7 m hoch
Die Schiffe verfügen jeweils über zwei Ladeluken. Hersteller<br />
dieser Luken ist das Unternehmen MacGREGOR Group<br />
AB, Göteborg (Schweden), ein weltweit renommierter<br />
Zulieferer der Schifffahrtsindustrie. Das Unternehmen<br />
besteht seit dem Jahr 1937. Es gehört zur Cargotec Corporation,<br />
Helsinki (Finnland), einem international führenden<br />
Logistikunternehmen. In Kaarina, Finnland, unterhält das<br />
Unternehmen einen Standort für den Bereich Massengutschiffe.<br />
Spezialisiert ist MacGREGOR auf Luken- bzw.<br />
Lukenvorrichtungen dieser Schiffstypen. Beim verwendeten<br />
Lukentyp handelt es sich um eine Glattwand-Ausführung.<br />
Dies bedeutet, dass sich keine Spanten (siehe Glossar)<br />
im Laderaum befinden. Die Seitenwände der<br />
Laderäume sind glatt, so dass sich keine Ladung hinter<br />
Spanten verfangen kann. Außerdem sind sog. Hoppertanks<br />
vorhanden; diese sind nach oben vergrößert und sind mittig<br />
angeordnet. Daraus ergibt sich, dass der jeweilige Laderaum<br />
wie ein Sechseck erscheint.<br />
Mittels einer Pumpe können 400 cbm Wasser pro Stunde<br />
in die Ballasttanks geleitet werden.<br />
Der Hauptantrieb der Schiffe erfolgt durch einen Motor<br />
des japanischen Herstellers Daihatsu Motor Company Ltd..<br />
Die Anfänge des Unternehmens reichen bis in das Jahr<br />
1907 zurück. Es ist das älteste Automobilunternehmen<br />
Japans. Seit 1998 gehört Daihatsu Motor Company Ltd.<br />
zum ebenfalls japanischen Konzern Toyota Motor Corporation<br />
(gegründet 1937), dem – gemessen am Börsenwert –<br />
größten Automobilhersteller der Welt. Die Typbezeichnung<br />
der Hauptmaschine lautet 8DKM. Die Maximalleistung<br />
beträgt 2.500 kW bei 750 rpm (rpm steht für die englischsprachige<br />
Abkürzung: rotations per minute, übersetzt:<br />
Umdrehungen pro Minute).<br />
Daneben verfügen die Schiffe über je zwei Hilfsaggregate<br />
mit einer Leistung von jeweils 250 kW sowie ein Notaggregat<br />
mit einer Leistung von 64 kW. Hersteller ist Cummins<br />
Inc., Columbus (U.S.A.), ein weltweit führendes Unternehmen.<br />
Gegründet im Jahr 1919, beschäftigt es weltweit<br />
über 30.000 Mitarbeiter.<br />
Das Getriebe ist auf Basis des Designs Lohmann & Stolterfoht<br />
gefertigt worden. Lohmann & Stolterfoth GmbH, Witten,<br />
ist ein bekanntes Unternehmen im Bereich Antriebstechnik.<br />
Der Verbrauch der Schiffe liegt bei ca. 11,2 t Schweröl IFO<br />
180 cst (Hauptmaschine) sowie 1 t MDO (Hilfsdiesel). Die<br />
Bezeichnung IFO steht für Intermediate Fuel Oil. Die Einteilung<br />
dieses Treibstoffes erfolgt nach seiner Viskosität<br />
(„Zähigkeit“ einer Flüssigkeit) mit der Einheit cst (cst steht<br />
für die englischsprachige Abkürzung: centistokes). So existieren<br />
die Sorten IFO 180, 380 und 580, wobei die Viskosi-<br />
tät mit steigender Nummerierung zunimmt. Bei einer Temperatur<br />
von 15° C hat IFO eine bitumenähnliche Konsistenz<br />
und ist daher kaum zu pumpen. Aus diesem Grund sind im<br />
Bunkertank Heizschlangen eingelassen, die das IFO auf<br />
eine Temperatur von 50° - 60° C bringen, um es pumpfähig<br />
zu machen. Die Bezeichnung MDO steht für Marine<br />
Diesel Oil, einem Gemisch aus Gas- und Schweröl.<br />
Die maximale Geschwindigkeit der beiden Schiffe beträgt<br />
jeweils 12,03 Knoten.<br />
Bisher waren die beiden Schiffe in den Fahrtgebieten<br />
Nord- und Ostsee sowie Mittelmeer eingesetzt. Es wurden<br />
bis zur Übernahme der Schiffe keine Regeldockungen vorgenommen.<br />
Gutachten<br />
Die Anbieterin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hat<br />
für die Anlageobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “GLO-<br />
BAL HERMES“ sowie zwei weitere, typgleiche Schiffe ein<br />
Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Auftragnehmer<br />
ist der von der Handelskammer Hamburg öffentlich<br />
bestellte und vereidigte Sachverständige für Schiffswertschätzungen<br />
und Schiffs- und Schiffsmaschinenschäden,<br />
Herr Dipl.-Ing. Bernd Holst, Inhaber des Ingenieurbüros<br />
Weselmann – Beratende Ingenieure und Schiffahrtssachverständige<br />
–, Steinhöft 11, Slomanhaus, 20459 Hamburg.<br />
Mit Wertgutachten W 281/07 vom 11.09.2007 hat der<br />
Sachverständige den aktuellen Verkehrswert des MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ geschätzt<br />
und darüber hinaus den Markt dieses Schiffstyps bzw. dieser<br />
-größe beurteilt.<br />
Das Gutachten ist ohne Schiffsbesichtigung auf der<br />
Grundlage der technischen Baubeschreibung und Unterlagen<br />
der Klassifikationsgesellschaft mit den wichtigsten<br />
Fahrt- und Klassezertifikate erstellt worden. Dabei ging der<br />
Sachverständige von altersgemäß gutem Erhaltungszustand<br />
der baugleichen Schiffe aus.<br />
Bei der Verkehrswertschätzung hat der Sachverständige die<br />
Richtlinien der Schiffsbanken berücksichtigt. Laut Gutachten<br />
ist er für zahlreiche in- und ausländische Schifffahrtsbanken<br />
tätig und ermittelt Verkehrswerte für neu zu beleihende<br />
Schiffe und für laufende Anpassung der Werte<br />
beliehener Schiffe an die jeweiligen Marktveränderungen.<br />
Dabei kann der Sachverständige auf einen Bestand an<br />
technischen und wertmäßigen Daten von über 32.000<br />
Schiffen zurückgreifen.<br />
Das vorliegende Gutachten fußt auf den zur Verfügung<br />
gestellten technischen Daten der Schiffe – Singledecker<br />
31
32<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
mit Doppelhülle und ohne Ladegeschirr für den Transport<br />
von hauptsächlich Schüttgütern, Holz, Schrott und Stahlladungen.<br />
Zur Ermittlung des Verkehrswertes hat der Sachverständige<br />
Vergleiche der erzielten Preise zeitnaher Verkäufe bzw.<br />
Baupreise noch abzuliefernder Schiffe für gleichartige<br />
Schiffe ermittelt und herangezogen. Er schätzt aufgrund<br />
der derzeitigen Situation am Neubau-, Gebraucht- und<br />
Chartermarkt den Verkehrswert des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />
und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ auf jeweils TEUR 10.500. Der<br />
Sachverständige schätzt den Restwert von Handelsschiffen<br />
der untersuchten Art nach 15 Jahren in einem guten<br />
Markt auf ca. 35 % bis 40 % und in einem mittelmäßigen<br />
Markt auf ca. 25 % des Anschaffungspreises.<br />
Der Schiffstyp des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HERMES“ wird, so der Sachverständige, normalerweise auf<br />
Basis von Reise- und Zeitchartern sowie Frachtkontrakten<br />
beschäftigt. Für den im Bewertungsgutachten gewählten<br />
Frachtratenvergleich wurde – wie allgemein üblich – eine<br />
Periode von 12 Monaten gewählt, auch wenn die Mehrzahl<br />
der Schiffe kurzfristiger befrachtet wird. Das Gutachten<br />
konstatiert, dass die Frachtraten der untersuchten Schiffe<br />
generell nicht so starken Schwankungen unterworfen sind<br />
wie größere Einheiten im interkontinentalen Verkehr.<br />
Für den Zeitraum 2002 bis September 2007 wird eine<br />
Durchschnittsrate (Zeitcharter bei einer Periode von 12<br />
Monaten) von ca. EUR/Tag 5.100,— angegeben. Die in der<br />
Prognoserechnung angesetzten Raten von EUR/Tag<br />
5.750,— bzw. EUR/Tag 5.850,— werden im Bewertungsgutachten<br />
insbesondere durch den Einsatz in der Kontraktfahrt<br />
sowie durch Reisechartern als erzielbar angesehen.<br />
Der sich gegenüber der Durchschnittsrate ergebende<br />
Mehrerlös wird als üblich bezeichnet.<br />
Der Auftragsbestand von Trockenfrachtern vergleichbarer<br />
Größe wird im Gutachten mit „weniger als 25 %“ angegeben<br />
und als „somit vergleichweise niedrig“ beurteilt. Viele<br />
Schiffstypen und –größen weisen Auftragsbestände von<br />
30 % bis 40 % und mehr auf.<br />
Der Schiffstyp der Fondsschiffe ist als „bewährtes Design“<br />
beschrieben, der nach wie vor bei Bauwerften bestellt wird.<br />
Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass diese Schiffe<br />
auch den Ansprüchen der Charterer in der Zukunft genügen<br />
sollten. Unter der Prämisse, dass politische und wirtschaftliche<br />
Katastrophen ausbleiben, sollten die Schiffe<br />
auch in den nächsten Jahren profitabel einsetzbar sein, so<br />
die Aussage im Gutachten. Die in der Prognoserechnung<br />
anfänglich angesetzten Betriebskosten in Höhe von TEUR<br />
700 pro Schiff werden vom Gutachter als realistisch und<br />
marktüblich für die europäische Fahrt eingeschätzt.<br />
Es existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.
Blick in einen der beiden Laderäume des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
33
34<br />
Technische Daten des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
(Grundlage: Bewertungsgutachten Ingenieurbüro Weselmann, Hamburg, BUREAU VERITAS -<br />
Certificate of Classification, Angaben der Vertragsreederin - Machinery List)<br />
Schiffstyp:<br />
Klassifikationsgesellschaft:<br />
Klassezeichen:<br />
Bauwerft / Bau-Nr.:<br />
IMO-Nr.<br />
Abmessungen:<br />
Tragfähigkeit:<br />
Tankdecke:<br />
Vermessung (International):<br />
Anzahl der Laderäume:<br />
Abmessungen pro Laderaum:<br />
Ladekapazität:<br />
Anzahl Luken / Typ:<br />
Bulkcarrier (Massengutschiff)<br />
BUREAU VERITAS S.A.<br />
✠ HULL ✠ MACH Bulk carrier ESP Unrestricted navigation<br />
Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd / XL2005-2 bzw. XL2005-1<br />
9349978 bzw. 9349980<br />
Länge über alles: 119,95 m<br />
Länge zwischen den Loten: 111,97 m<br />
Breite auf Spanten: 16,80 m<br />
Seitenhöhe: 8,20 m<br />
Tiefgang: 6,28 m<br />
Sommertragfähigkeit: 7.000 t<br />
Wintertragfähigkeit: 6.800 t<br />
verstärkt<br />
Bruttoraumzahl (GT): ca. 5.164<br />
Nettoraumzahl (NT): ca. 2.913<br />
2<br />
Länge: 42,84 m<br />
Breite: 12,60 m<br />
Höhe: 6,10 m / 8,35 m<br />
pro Laderaum: 4.952 cbm<br />
Gesamt: 9.904 cbm<br />
2, Glattwand mit Hoppertank
Abmessungen der Luken:<br />
Anzahl Lukendeckel / Typ:<br />
Typ Hauptmaschine / Leistung:<br />
Anzahl Hilfsmotoren / Hersteller /<br />
Leistung:<br />
Geschwindigkeit:<br />
Verbrauch / Brennstofftyp:<br />
Getriebetyp:<br />
Typ Propelleranlage:<br />
Hersteller Notstromaggregat:<br />
Tankkapazitäten:<br />
Typ Rudermaschine:<br />
Typ Generatoren:<br />
Typ Kessel:<br />
Besatzungsstärke:<br />
Länge: 29,92 m<br />
Breite: 12,60 m<br />
2, Kettenantrieb, 10 Pontons je Luke<br />
Daihatsu 8DKM / 2.500 kW bei 750 Umdrehungen/Minute<br />
2 / Cummins Inc. / 250 kW<br />
maximal 12,03 Knoten<br />
11,2 t IFO 180 cst + 1 t MDO pro Tag bei voller Fahrt<br />
L+S (Lohmann & Stolterfoth)-Design<br />
Festpropeller<br />
DongFeng<br />
Maschinenleistung: 64 kW<br />
Generatorleistung: 70 KVA<br />
Schweröl IFO-180 cst: 264 cbm<br />
Dieselöl: 79 cbm<br />
Schmieröl: 16 cbm<br />
Frischwasser: 234 cbm<br />
Ballastwasser: 2.944 cbm<br />
Hydraulik-Zylinder<br />
Wechselstrom, selbsterregend<br />
Thermal Oil<br />
Pro Schiff 12 Personen<br />
35
36<br />
Marktinformationen<br />
Weltwirtschaft und Weltseehandel<br />
Der Welthandel ist von verschiedenen Entwicklungen<br />
abhängig wie Demografie (Bevölkerungsstärke und –struktur),<br />
Zugang zum Weltmarkt oder konjunktureller Entwicklung<br />
einzelner Staaten oder Bündnisse. Bestes Beispiel für<br />
eine Marktöffnung ist die VR China, die enorme Nachfrageschübe<br />
gerade auf dem Rohstoffsektor ausgelöst hat.<br />
Die zunehmende Globalisierung in einer arbeitsteiligen<br />
Welt hat zu einem steigenden Welthandel geführt.<br />
Das Wachstum der Weltwirtschaft, insbesondere des Welthandels,<br />
bestimmt auch die Entwicklung des bedeutendsten<br />
globalen Verkehrsträgers – der Handelsschifffahrt.<br />
Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF)<br />
legte die Weltwirtschaft in 2006 um 5,4 % gegenüber<br />
2005 zu („World Economic Outlook“ vom April 2007). Das<br />
ist die höchste Steigerung in den vergangenen 8 Jahren.<br />
Wachstumstreiber waren wiederum die VR China und<br />
Indien mit 10,7 bzw. 9,2 %. In 2007 und 2008 soll ihre<br />
Wirtschaft erneut überdurchschnittlich wachsen, wenn<br />
auch leicht abgeschwächt: Die VR China mit 10,0 und<br />
9,5 %, Indien mit 8,4 und 7,8 %. Weltweit wird die Wirtschaft<br />
laut IWF in den beiden Jahren um jeweils 4,9 %<br />
zunehmen.<br />
Entsprechend weist auch der internationale Handel gute<br />
Ergebnisse und Perspektiven auf, so die Welthandelsorganisation<br />
WTO („World Trade 2006, Prospects for 2007“ vom<br />
April 2007). Danach erhöhte sich der internationale<br />
Warenverkehr in 2006 um 8 %. Die chinesische Wirtschaft<br />
exportierte 22,0 % mehr als 2005. Ihr Import stieg um<br />
16,5 %. Weltweit soll in 2007 der Handel um 6 % expandieren.<br />
Die nach wie vor robuste internationale Konjunktur sorgt<br />
im Weltseeverkehr für eine insgesamt gute Nachfrage<br />
nach Schiffstonnage. Ohnehin zeichnet sich das Transport-<br />
Schadstoffemissionen verschiedener<br />
Verkehrsträger im Vergleich<br />
Schiff LKW Bahn<br />
Kohlenstoffdioxid 18 98 28,4<br />
Stickstoffoxid 0,311 0,978 0,472<br />
Promethium 0,006 0,078 0,027<br />
Angaben in g/t x km<br />
Quelle: THB | Deutsche Schiffahrts-Zeitung vom 24.08.2007<br />
system „Schiff“ durch günstige Beförderungskosten sowie<br />
relativ hohe Sicherheit und Umweltfreundlichkeit aus.<br />
Der Stellenwert der Schifffahrt lässt sich auch an zwei<br />
weiteren Größen ablesen: Rund 95 % des weltweiten<br />
Güteraustausches (Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse)<br />
werden über See abgewickelt, und auf den mehr als 40.000<br />
Handelsschiffen haben etwa 1,2 Mio. Seeleute ihren<br />
Arbeitsplatz (Quelle: Flottenkommando - Jahresbericht<br />
2007 – Dezernat Handelschifffahrt – Marineschifffahrtleitung,<br />
Glücksburg, August 2007).<br />
Markt der Ladungsarten im Bulkermarkt<br />
Die sog. Bulkschifffahrt zählt zu den Massengutmärkten.<br />
Der englischsprachige Begriff „bulk“ übersetzt steht für<br />
„Umfang“, „Volumen“ oder „Masse“. „In bulk“ bedeutet<br />
„lose“ oder auch „unverpackt“.<br />
Die gebräuchliche Einteilung der Massengüter unterscheidet<br />
flüssige und trockene Ladungen. Beispiele für flüssige<br />
Massengüter sind Öl oder Petroleum, deren Transport Tankschiffe<br />
übernehmen. Bei Bulkladungen der Massengutfrachter<br />
handelt es sich um trockene (englisch: dry) Massengüter,<br />
die auch als Schüttgüter bezeichnet werden.<br />
Klassische Schüttgüter sind Eisenerz, Kohle, Getreide, Bauxit<br />
(Aluminiumerz), Phosphat (Mineral). Neben diesen sog.<br />
Major Bulks (Hauptladungsarten) existieren sog. Minor<br />
Bulks; das sind niedrigrangige Güter wie z. B. Zement,<br />
Düngemittel oder Zucker.<br />
Die Anfänge der Massengutfahrt reichen bis in das<br />
17. Jahrhundert zurück, als in England mit Segelschiffen<br />
der Transport von Kohle erfolgte. Später übernahmen auch<br />
Dampfschiffe diese Funktion. Anfang des 20. Jahrhunderts<br />
erreichte die sog. Salpeterfahrt eine Blüte. Schiffe fuhren<br />
mit Kohle beladen insbesondere nach Chile und von dort<br />
mit dem Ladungsgut Salpeter, einem Nitrat, welches in<br />
unterschiedlichen Vorkommensarten als Düngemittel oder<br />
Konservierungsstoff für Lebensmittel diente. Berühmte<br />
Segelschiffe jener Zeit waren die „Pamir“ oder „Passat“.<br />
Innerhalb des Weltseehandels nimmt die Bulktonnage<br />
einen Anteil von insgesamt 36 % ein (24 % Major Bulks<br />
sowie 12 % Minor Bulks). Im Vergleich zur containerisierten<br />
Ladung mit einem Anteil von lediglich 15 % wird die<br />
Bedeutung der Bulkschifffahrt deutlich.<br />
Den größten Anteil innerhalb des Transportsegmentes trockener<br />
Massengüter nehmen die vorgenannten Minor<br />
Bulks ein (etwa ein Drittel). Danach folgen Eisenerz mit<br />
27 % und Kohle mit 26 % sowie mit einigem Abstand<br />
Getreide, dessen Anteil bei etwa 10 % liegt. Bauxit mit 3 %<br />
und Phosphat mit 1 % spielen nur eine geringe Rolle;
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
15<br />
beide sind jedoch wichtige Grundstoffe für die Industrie.<br />
Die Angaben beruhen auf Schätzwerten für das Jahr 2006<br />
gemäß dem angesehenen Marktforschungs- und Analyseunternehmen<br />
Clarkson Research Services Limited (kurz:<br />
Clarkson Research), London.<br />
Das Seetransportvolumen trockener Massengüter hat sich<br />
in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. So stieg<br />
Millionen Tonnen<br />
Struktur des Weltseehandels im Jahr 2006<br />
(Angaben in % - geschätzte Werte)<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
12<br />
D<br />
12<br />
C<br />
E<br />
A<br />
35<br />
der Transport von 2.039 Mio.<br />
Tonnen im Jahr 2000 auf für<br />
das Jahr 2006 geschätzte<br />
2.702 Mio. Tonnen; dies entspricht<br />
einem Zuwachs von<br />
rd. 33 %. Im Langfristvergleich<br />
auf Basis des Jahres<br />
1990 ist sogar eine Steigerung<br />
von rd. 69 % zu verzeichnen.<br />
Die Zuwächse der<br />
Jahre 2005 und 2006 betragen<br />
gegenüber dem jeweiligen<br />
Vorjahr rd. 3,8 % bzw.<br />
5,4 % (Angabe 2006 beruht<br />
auf einer Schätzung). Für<br />
das Jahr 2007 prognostiziert<br />
Clarkson Research ein<br />
Plus von rd. 3,2 % gegenüber<br />
dem Vorjahr. Zum Vergleich<br />
liegt die Wachstumsprognose<br />
2007 für den<br />
gesamten Weltseehandel bei<br />
rd. 3 %; hier ist jedoch zu beachten, dass darin die Prognose<br />
für den Bereich Containerverkehr mit allein fast 10<br />
% enthalten ist.<br />
Bei der differenzierten Betrachtung der Ladungsgüter für<br />
die Zeiträume 1990 bis 2006 bzw. 2000 bis 2006 (2006:<br />
geschätzte Werte) ergeben sich insbesondere für Eisenerz<br />
und Kohle erhebliche Zuwächse. So stieg das Transportvo-<br />
Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />
im Zeitraum 1990 - 2007 (2006 Schätzung / 2007 Prognose)<br />
Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />
im Zeitraum 1990 - 2007 (2006 Schätzung / 2007 Prognose)<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
3<br />
A: Flüssiges Massengut (Öl) B: Major Bulk C: Minor Bulk<br />
D: Containerladung E: Sonstige Trockenfracht F: Gas<br />
Flüssiges Massengut (Öl) Major Bulk Minor Bulk Containerladung Sonstige Trockenfracht Gas<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
F<br />
B<br />
24<br />
Eisenerz Kohle Getreide Bauxit (Aluminiumerz) Phosphat (Mineral) Minor Bulks (niedrigrangige Güter)<br />
37
38<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen),<br />
im Zeitraum 1990 - 2006 und 2000 - 2006 (2006: Schätzung) - Angaben in %<br />
Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />
im Zeitraum 1990 - 2006 und 2000 - 2006 (2006: Schätzung) - Angaben in %<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
108<br />
61<br />
110<br />
lumen bei beiden Güterarten im Zeitraum 1990 bis 2006<br />
um jeweils über 100 %, in den Jahren 2000 bis 2006 um 61 %<br />
bzw. 35 %. Auch die Minor Bulks verzeichneten eine positive<br />
Entwicklung (1990 bis 2006: 48 % bzw. 2000 bis 2006: 24 %).<br />
Gleiches gilt auch für Bauxit (25 % bzw. 28 %). Lediglich bei<br />
Phosphat ist im Langfristvergleich ein Minus von rd. 16 %<br />
zu konstatieren; im Zeitraum 2000 bis 2006 jedoch wurde<br />
eine Steigerung erzielt (11 %).<br />
35<br />
30<br />
6<br />
Eisenerz Kohle Getreide Bauxit Phosphat Minor Bulks<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
29<br />
Entwicklung 1990 - 2006 in % Entwicklung 2000 - 2006 in %<br />
Güterbeförderung im EU-25-Kurzstreckenverkehr<br />
nach See-/Meeresregionen bzw. Frachtgewicht 2005<br />
Quelle: Eurostat - Güterbeförderung im Kurzstreckenseeverkehr 2000 - 2005<br />
Güterbeförderung im EU-25-Kurzstrecken verkehr nach<br />
See-/Meeresregionen bzw. Frachtgewicht 2005 / Anteile in %<br />
E<br />
26<br />
5<br />
A: Atlantischer Ozean B: Ostsee C: Schwarzes Meer<br />
D: Mittelmeer<br />
Atlantischer Ozean<br />
E: Nordsee F: Sonstige<br />
Ostsee Schwarzes Meer Mittelmeer Nordsee Sonstige<br />
Quelle: Eurostat - Güterbeförderung im Kurzstreckenseeverkehr 2000 - 2005<br />
F<br />
D<br />
A<br />
14<br />
25<br />
28<br />
-16<br />
Die vorgenannten Ladungsgüter sind vornehmlich den Rohstoffen<br />
sowie Halberzeugnissen zuzuordnen. Rohstoffe sind<br />
natürliche Ressourcen, die noch keine Bearbeitung erfahren<br />
haben. Es sind Ausgangsmaterialien für die Verwendung in<br />
weiteren Verarbeitungsstufen in der Industrie. Halbfertigerzeugnisse<br />
sind Vorprodukte, welche der späteren Weiterverarbeitung<br />
dienen. Sie erfüllen also eine grundlegende Funk-<br />
tion in der Material- und Produktionswirtschaft.<br />
C<br />
B<br />
6<br />
20<br />
11<br />
48<br />
24<br />
Im Jahresbericht „Seeschifffahrt<br />
2006“ des Verbandes<br />
Deutscher Reeder (VDR),<br />
Hamburg, wird die Bedeutung<br />
der VR China für die<br />
Bulkermärkte hervorgehoben.<br />
Neben den hohen<br />
Importen von Rohstoffen<br />
wie Eisenerz ist gleichzeitig<br />
der Export von Stahl und<br />
Zement eine treibende Kraft<br />
des Bulkermarktes. Zudem<br />
begünstigen starke Kohleexporte<br />
aus dem pazifischen<br />
Raum die positive Marktentwicklung.<br />
Bulkcarrier werden vornehmlich<br />
im sog. Kurzstreckenseeverkehr(englischsprachige<br />
Terminologie:
Ausgewählte Häfen im europäischen Kurzstreckenseeverkehr<br />
Sines<br />
Leixoes<br />
Lissabon<br />
Gijon<br />
Algeciras<br />
Gibraltar<br />
Tees/Hartlepool<br />
Grimsby/<br />
Liverpool Immingham<br />
Milford Haven<br />
Wilhelmshaven<br />
London<br />
Amsterdam<br />
Southampton Dover Rotterdam<br />
Antwerpen<br />
Le Havre Dunkerque<br />
Rouen<br />
Hamburg<br />
Göteborg<br />
Ventspils<br />
Aarhus<br />
Riga<br />
Trelleborg Klaipeda<br />
Bremerhaven Rostock Gdynia<br />
Lübeck<br />
Gdansk<br />
Felixtowe<br />
Brest<br />
St. Nazaire<br />
Bilbao<br />
Bordeaux<br />
Barcelona<br />
Tarragona<br />
Valencia<br />
Alicante<br />
Marseille<br />
Genova<br />
Leghorn<br />
Trieste<br />
Neapel<br />
Augusta<br />
Taranto<br />
Gioia Tauro<br />
Helsinki<br />
Oxelosund<br />
Raahe<br />
Kokkola<br />
Kotka<br />
St. Petersburg<br />
Tallinn<br />
39
40<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Short Sea Shipping) eingesetzt. Hier sollen darunter innereuropäische<br />
Routen verstanden werden, die folgende Regionen<br />
abdecken: Ostsee, Westeuropa – Atlantik, Nordsee/<br />
Irische See, Südwesteuropa – westliches Mittelmeer und<br />
Südeuropa – Adriatisches, Ionisches, östliches Mittelmeer<br />
und Schwarzes Meer.<br />
Die Wachstumsrate des Kurzstreckenseeverkehrs belief sich<br />
zwischen 1995 und 2004 auf 32 % und war damit so hoch<br />
wie die des Straßengüterverkehrs. Mittels dieser „Meeresautobahnen“<br />
werden 39 % aller Tonnenkilometer (siehe<br />
Glossar) in der Europäischen Union befördert (Quelle: Seeverkehrspolitik,<br />
Hrsg. Europäische Kommission / Generaldirektion<br />
Energie und Verkehr, 2006).<br />
Schiffstypen der Welthandelsflotte per 01.01.2007<br />
Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw<br />
Mio.<br />
dwt<br />
Anteil dwt an<br />
Gesamtflotte<br />
%<br />
Die Europäische Kommission hat verschiedene Maßnahmen<br />
zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs initiiert,<br />
die im Weißbuch „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010:<br />
Weichenstellungen für die Zukunft“, 2001, fixiert sind. So<br />
soll der Straßenverkehr entlastet werden, da diese Form<br />
des Schiffstransports eine „Tür-zu-Tür“-Funktion übernimmt,<br />
d. h. möglichst nah vom Absender der Ladung<br />
möglichst nah zum Empfänger. Hinzu kommt, dass ein<br />
Schiff sehr große Ladungsmengen aufnehmen kann und<br />
somit die durchschnittlichen Kosten pro Ladungseinheit<br />
sinken. Durch feste An- und Ablieferungstermine besteht<br />
eine hohe Verlässlichkeit für den Empfänger. Weiterhin<br />
kann ein großes Spektrum an Ladungsgütern transportiert<br />
werden, die z. B. ein LKW nicht übernehmen kann.<br />
Durchschnittliches jährliches<br />
Wachstum 2003 - 2007<br />
%<br />
Durchschnittliches Alter<br />
Jahre<br />
Schiffstyp 2007 2003 2007 Anzahl Schiffe dwt 2003 2007<br />
Tankschiffe 411,3 40,8 40,7 2,5 5,4 18,3 17,2<br />
Öltankschiffe 374,5 37,4 37,1 2,6 5,2 18,7 17,1<br />
Chemikalientankschiffe 10,0 1,0 1,0 1,8 4,7 18,0 18,7<br />
Flüssiggastankschiffe 26,9 2,4 2,7 2,7 8,2 16,1 16,3<br />
Bulkschiffe / OBO-Carrier 363,6 36,4 36,0 2,9 5,2 15,2 15,9<br />
Bulkschiffe 357,6 34,8 35,4 3,2 5,9 15,1 15,8<br />
OBO-Carrier 6,1 1,6 0,6 -12,8 -17,0 18,5 20,6<br />
Containerschiffe 128,2 10,3 12,7 7,5 11,2 10,6 10,8<br />
General-Cargo-Schiffe 100,3 11,9 9,9 0,8 0,9 21,8 22,6<br />
Single-Deck-Schiffe 48,7 5,2 4,8 2,3 3,4 20,9 21,2<br />
Multi-Deck-Schiffe 25,5 3,6 2,5 -2,6 -3,3 25,5 28,3<br />
Reefer-Schiffe 6,6 0,9 0,7 -1,9 -1,8 19,6 22,1<br />
Spezialschiffe 12,7 1,2 1,3 2,6 6,5 19,1 19,2<br />
RoRo-Cargo-Schiffe 7,0 1,0 0,7 1,8 -3,9 19,4 19,7<br />
Passagier-/Cargo-Passagierschiffe<br />
6,1 0,7 0,6 1,3 0,9 21,8 22,8<br />
Cargo-Passagierschiffe 0,3 0,0 0,0 -0,5 -4,7 31,5 32,3<br />
RoRo/Passagierschiffe 4,0 0,5 0,4 1,0 0,7 21,8 23,0<br />
Passagierschiffe 1,8 0,2 0,2 2,1 2,4 20,4 21,1<br />
Insgesamt 1.009,5 100,0 100,0 2,1 5,5 19,1 19,1<br />
Quelle: Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007, Hrsg. Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen
Letztendlich sind mit dem Einsatz von Schiffen erhebliche<br />
Umweltentlastungen gegeben, da auf den Seeverkehrswegen<br />
durchweg keine Staus bestehen. Gerade vor dem Hintergrund<br />
verschärfter Umweltbedingungen auf nationaler<br />
und internationaler Ebene ist der Kurzstreckenseeverkehr<br />
ein zukunftsweisendes Logistikkonzept. Mittels dieser Verkehrsform<br />
werden auch abgelegene Regionen (z. B. Inseln)<br />
erreicht. In einer Vielzahl von Ländern der EU sind Förder-<br />
Anzahl<br />
Schiffstypen der Welthandelsflotte per 31.12.2006<br />
Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw / Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 100<br />
Schiffstypen der Welthandelsflotte per 31.12.2006 / Anteile in %<br />
64<br />
24<br />
192<br />
133<br />
81<br />
zentren für den Kurzstreckenseeverkehr<br />
eingerichtet,<br />
um die Umsetzung der Ziele<br />
voranzutreiben.<br />
Bulkcarrier<br />
Die international gebräuchliche<br />
Bezeichnung für Massengutfrachter<br />
ist Bulkcarrier<br />
(Kurzform: Bulker) oder<br />
übersetzt Bulkschiff. Neben<br />
der bereits erwähnten Terminologie<br />
des Begriffs „bulk“<br />
(siehe oben) bildet der<br />
zweite Wortbestandteil „carrier“<br />
(englisch: to carry,<br />
übersetzt: befördern) eine<br />
exakte Funktionsbeschreibung<br />
dieses Schiffstyps,<br />
nämlich die Massenbeförderung<br />
von Gütern.<br />
In der einschlägigen Literatur bzw. Fachpresse ist oftmals<br />
eine unterschiedliche Einordnung von Schiffstypen und<br />
Schiffsgrößen feststellbar. So werden Bulkcarrier häufig<br />
den Mehrzweckschiffen zugeordnet, da einige dieser<br />
Schiffe auch Massengüter transportieren. Die klassische<br />
Bezeichnung Mehrzweckschiff bedeutet jedoch, dass ein<br />
Schiff für den Transport von Massen- als auch Stückgut<br />
(z. B. Holz, Papier oder Zelluloseballen) ausgelegt ist.<br />
Flottenstruktur General-Cargo-Tramp-Schiffe per August 2007<br />
Gesamtanzahl: 693<br />
Flottenstruktur General-Cargo-Tramp-Schiffe per August 2007 (Gesamtanzahl: 697)<br />
34<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
44<br />
25<br />
12 10<br />
20<br />
51<br />
12<br />
7<br />
2 1<br />
5.000 -<br />
-<br />
5.999<br />
6.000 -<br />
-<br />
6.999<br />
7.000 -<br />
-<br />
7.999<br />
8.000 -<br />
-<br />
8.999 9.000 -<br />
-<br />
9.999 10.000 -<br />
-<br />
10.999 11.000 -<br />
-<br />
11.999 12.000 -<br />
-<br />
12.999 13.000 -<br />
-<br />
13.999 14.000 -<br />
-<br />
14.999 15.000 -<br />
-<br />
15.999 16.000 -<br />
-<br />
16.999 17.000 -<br />
-<br />
17.999 18.000 -<br />
-<br />
18.999 19.000 -<br />
-<br />
19.999 über über 20.000<br />
20.000<br />
Größenklassen (tdw)<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
Quelle: Lloyd´s Register, World Fleet Statistics 2006,<br />
veröffentlicht von: Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />
Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw /<br />
Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 100<br />
28<br />
D<br />
C<br />
A: Containerschiffe B: Massengutfrachter<br />
C: Rohöltanker D: Sonstige<br />
Containerschiffe Massengutfrachter Rohöltanker Sonstige<br />
Quelle: Lloyd’s Register, World Fleet Statistics 2006, veröffentlicht von: Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />
A<br />
13<br />
B<br />
36<br />
5<br />
41
42<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Altersstruktur nach Baujahren verschiedener Schiffstypen per 01.01.2007<br />
Anzahl der Schiffe<br />
Baujahr bis 1981<br />
1982<br />
-<br />
1986<br />
1987<br />
-<br />
1991<br />
1992<br />
-<br />
1996<br />
1997<br />
-<br />
2001<br />
2002<br />
-<br />
2007<br />
Gesamt<br />
Schiffstyp<br />
Bulkcarrier-Schiffe 1.405 1.318 672 954 1.162 1.270 6.781<br />
General-Cargo-Schiffe 7.418 2.824 1.842 1.902 1.575 1.624 17.185<br />
Single-Deck-Schiffe (Teilsegment<br />
der General-Cargo-Schiffe) 3.606 1.310 1.038 1.292 1.040 1.192 9.478<br />
%-Anteil<br />
Baujahr<br />
bis 1981 1982<br />
-<br />
1986<br />
1987<br />
-<br />
1991<br />
1992<br />
-<br />
1996<br />
1997<br />
-<br />
2001<br />
2002<br />
-<br />
2007<br />
Gesamt<br />
Schiffstyp<br />
Bulkcarrier-Schiffe 21 19 10 14 17 19 100<br />
General-Cargo-Schiffe 43 16 11 11 9 10 100<br />
Single-Deck-Schiffe (Teilsegment<br />
der General-Cargo-Schiffe) 38 14 11 14 11 13 100<br />
Quelle: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) –Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007<br />
Altersstruktur General-Cargo-Tramp per August 2007<br />
Größenklasse (tdw)<br />
bis 1980<br />
1981<br />
-<br />
1985<br />
1986<br />
-<br />
1990<br />
1991<br />
-<br />
1997<br />
1998<br />
-<br />
2002<br />
2003<br />
-<br />
2007<br />
Gesamt<br />
5.000 - 5.999 8 13 6 17 8 12 64<br />
6.000 - 6.999 20 51 17 36 19 49 192<br />
7.000 - 7.999 13 19 22 30 20 29 133<br />
8.000 - 8.999 7 8 5 29 21 11 81<br />
9.000 - 9.999 2 2 1 13 7 9 34<br />
10.000 - 10.999 5 0 0 5 8 26 44<br />
11.000 - 11.999 7 0 0 0 4 14 25<br />
12.000 - 12.999 5 0 0 1 2 4 12<br />
13.000 - 13.999 3 3 0 0 0 4 10<br />
14.000 - 14.999 14 1 1 0 1 3 20<br />
15.000 - 15.999 38 13 0 0 0 0 51<br />
16.000 - 16.999 9 2 0 1 0 0 12<br />
17.000 - 17.999 6 0 1 0 0 0 7<br />
18.000 - 18.999 0 1 0 1 0 0 2<br />
19.000 - 19.999 0 0 1 0 0 0 1<br />
über 20.000 2 2 1 0 0 0 5<br />
Gesamt 139 115 55 133 90 161 693<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London
19<br />
Altersstruktur Massengutschiffe (Bulker)<br />
Quelle: ISL 2006 auf Basis Lloyd´s Register / Fairplay;<br />
veröffentlicht in: Grundlagen der Schiffsfinanzierung, 2. Auflage 2007, Hg. H. Winter, C. Hennig, M. Gerhard<br />
Altersstruktur Massengutschiffe (Bulker) / Anteile in %<br />
11<br />
E<br />
D<br />
Ein reines Bulkschiff dagegen ist ausschließlich für den<br />
Verkehr massenhafter Güter in trockenem Zustand ausgelegt.<br />
Die übliche Einteilung der größeren Bulkschiffe geht<br />
von folgenden Typen aus (in Klammern: Tragfähigkeit in<br />
tdw – englisch: tons deadweight):<br />
• Handysize und Handymax-Bulker (bis etwa 55.000 tdw)<br />
• Panamax-Bulker (Bereich ab etwa 55.000 bis etwa<br />
80.000 tdw)<br />
• Capesize-Bulker (Bereich ab etwa 100.000 bis etwa<br />
300.000 tdw)<br />
Mit dem häufig verwendeten Begriff Mini-Bulker sind<br />
ebenfalls Mehrzweckschiffe mit einer Tragfähigkeit von<br />
unter 10.000 tdw mit Laderäumen ohne Zwischendecks<br />
gemeint. Derartige Tonnage wird normalerweise im Küstenverkehr<br />
eingesetzt.<br />
Zu- und Abänge verschiedener Schiffstypen<br />
9<br />
14<br />
F<br />
C<br />
A: bis 4 Jahre B: 5 - 9 Jahre C: 10 - 14 Jahre D: 15 - 19 Jahre<br />
E: 20 - 24 Jahre<br />
bis 4 Jahre 5<br />
F:<br />
-<br />
24<br />
9 Jahre<br />
- 24 Jahre<br />
10 - 14 Jahre<br />
G:<br />
15<br />
25<br />
- 19<br />
Jahre<br />
Jahre<br />
und<br />
20<br />
mehr<br />
- 24 Jahre 25 Jahre und mehr<br />
Quelle: ISL 2006 auf Basis Lloyd’s Register / Fairplay; veröffentlicht in: Grundlagen der Schiffsfinanzierung, 2. Auflage 2007, Hg. H. Winter, C.<br />
Henning, M. Gerhard<br />
Zugänge<br />
Abgänge<br />
(Anzahl der Schiffe)<br />
(Anzahl der Schiffe)<br />
Schiffstyp 2003 2005 2006 2003 2005 2006<br />
Bulk-Carrier-Schiffe 159 319 315 154 49 64<br />
General-Cargo-Schiffe 179 410 608 518 185 208<br />
Quelle: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) – Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007<br />
A<br />
B<br />
26<br />
21<br />
Die beiden Fondsschiffe<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ sind<br />
bei der Klassifikationsgesellschaft<br />
BUREAU VERITAS S.A.<br />
als „Bulk carrier ESP“ gelistet.<br />
Das angesehene Institut für<br />
Seeverkehrswirtschaft und<br />
Logistik (ISL), Bremen, führt<br />
eine Rubrik General-Cargo-<br />
Schiffe. Darunter sind neben<br />
vier weiteren Schiffstypen<br />
die Single-Deck-Schiffe<br />
(siehe unten) gelistet.<br />
Bei Clarkson Research ist der<br />
Schiffstyp des MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HERMES“ in der Rubrik<br />
„General Cargo Tramp“<br />
geführt. In dieser Kategorie<br />
werden Schiffe erfasst, die<br />
nicht als Mehrzweckfrachter oder Vollcontainerschiffe eingesetzt<br />
werden. Es handelt sich dabei um Einheiten mit<br />
geringerer Geschwindigkeit und einer Tragfähigkeit von<br />
mehr als 5.000 tdw. Daneben verwendet Clarkson Research<br />
die Begriffskategorie Bulker, allerdings für Einheiten ab<br />
einer Tragfähigkeit von 10.000 tdw aufwärts.<br />
Der Begriff General Cargo, der als Synonym für Stückgut<br />
verwendet wird, ist insofern missverständlich. Reine<br />
Stückgutschiffe haben in der heutigen Schifffahrt nur<br />
noch eine untergeordnete Bedeutung. Ein weiteres Typisierungsmerkmal<br />
im Bereich General Cargo liegt in der<br />
Konstruktion des Schiffes. Beim MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw.<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ handelt es sich um sog. Single-<br />
Deck-Schiffe, d. h. das Schiff verfügt über ein (Haupt-)<br />
Deck. Zwischendecks und Zellengerüste (Führungsschie-<br />
43
44<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
nen zum Be- und Entladen von Containern) in den Laderäumen<br />
sind nicht vorhanden; es ist möglich, neben Massengut<br />
auch massenhafte Stückgüter und sogar Container<br />
zu transportieren.<br />
Die weitere Marktbetrachtung in diesem Verkaufsprospekt<br />
erfolgt auf Basis der vorgenannten Zuordnung<br />
des Fondsschiffes als General-Cargo-Tramp-Schiff bei<br />
Clarkson Research. Es ist zu beachten, dass sich die<br />
Vergleichsangaben auf insbesondere von der Ladungsart<br />
her ähnliche, jedoch nicht baugleiche Schiffe<br />
beziehen und jeweils ein großes Spektrum an Schiffstypen<br />
und -größen abgebildet wird. Hinsichtlich allgemeiner<br />
Marktbeschreibungen wird auch auf den<br />
Bulkermarkt insgesamt eingegangen.<br />
Flottenstatus und -struktur<br />
Die Flotte sämtlicher Massengutschiffe macht auf Basis der<br />
Tragfähigkeit etwa ein Drittel der Welthandelsflotte aus. Im<br />
Vergleich dazu beträgt der Anteil der oftmals im Vordergrund<br />
stehenden Containerschiffe lediglich rd. 13 %, siehe<br />
Grafik.<br />
Die Welthandelsflotte sämtlicher Größenklassen umfasst<br />
per 01.01.2007 insgesamt 6.781 Bulkcarrier-Schiffe mit<br />
einer Gesamttragfähigkeit von rd. 358 Mio. tdw. Die Anzahl<br />
der General-Cargo-Schiffe wird mit 17.185 und die<br />
Gesamttragfähigkeit mit rd. 100 Mio. tdw angegeben. Die<br />
Anzahl der Single-Deck-Schiffe beträgt 9.478 mit einer<br />
Index-Punkte<br />
Baltic Dry Index<br />
Entwicklung Januar 2000 bis August 2007<br />
7.000<br />
6.500<br />
6.000<br />
5.500<br />
5.000<br />
4.500<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
Januar<br />
2000<br />
Juli<br />
2000<br />
Januar<br />
2001<br />
Juli<br />
2001<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
Januar<br />
2002<br />
Gesamttragfähigkeit von rd. 49 Mio. tdw (Angaben gemäß<br />
ISL, Shipping Statistics and Market Review, Volume 51<br />
No 1/2 - 2007).<br />
Die im Internet unter www.clarksons.net zur Verfügung<br />
stehende Datenbank stellt in der Rubrik Bulker per August<br />
2007 eine Gesamtzahl von 6.531 Schiffen (größere Tonnage,<br />
z. B. Handysize) dar. Die Flotte der General-Cargo-<br />
Tramp-Schiffe (Teilsegment des General-Cargo-Marktes)<br />
wird mit 693 Schiffen angegeben. Darin enthalten sind<br />
einige als Mehrzweckschiffe zu bezeichnende Einheiten<br />
sowie Bulkschiffe mit einer Tragfähigkeit von knapp über<br />
20.000 tdw. Das Segment wird dominiert von Schiffen der<br />
Größe von 6.000 bis unter 9.000 tdw; diese machen fast<br />
60 % aus, vgl. Grafik.<br />
Der Verband Deutscher Reeder ermittelte per 31.12.2006<br />
einen Bestand von 7.095 Massengutschiffen (Quelle: Daten<br />
der deutschen Seeschifffahrt, Ausgabe 2007).<br />
Altersstruktur<br />
Hinsichtlich der Altersstruktur der Schiffstypisierungen<br />
Bulkcarrier-Schiffe, General-Cargo und Single-Deck-<br />
Schiffe kann festgestellt werden, dass ein Großteil der<br />
Schiffe 25 Jahre und älter ist. Hier wird die notwendige<br />
Flottenerneuerung sichtbar. Die neue Tonnage (ab dem<br />
Jahr 2002) hat einen Anteil von rd. 9 bis 19 %. Dieser<br />
Zulauf an Neutonnage ist auch auf die anstehenden Verschrottungen<br />
zurückzuführen. Das ISL gibt per Anfang<br />
2007 für das Segment Bulkcarrier-Schiffe ein durch-<br />
Baltic Dry Index<br />
Entwicklung Januar 2000 bis August 2007<br />
Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />
Juli<br />
2002<br />
Januar<br />
2003<br />
Juli<br />
2003<br />
Januar<br />
2004<br />
Juli<br />
2004<br />
Januar<br />
2005<br />
Juli<br />
2005<br />
Januar<br />
2006<br />
Juli<br />
2006<br />
Januar<br />
2007<br />
Juli<br />
2007
schnittliches Alter von 15,9 Jahren an. Für General-Cargo-<br />
Schiffe wird ein Wert von 22,6 Jahren genannt. Die Single-<br />
Deck-Schiffe weisen ein durchschnittliches Alter von<br />
21,2 Jahren auf. Fast 40 % dieses Schiffstyps sind über<br />
25 Jahre alt.<br />
Bezogen auf das Segment General-Cargo-Tramp gemäß<br />
Clarkson Research nimmt die Größenklasse des MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (7.000 tdw)<br />
eine dominante Rolle ein. Die Flotte des Segments 7.000<br />
bis 7.999 tdw besteht per August 2007 aus 133 Schiffen,<br />
wobei rd. 40 % im Jahr 1990 und davor gebaut sind. Die<br />
Neubauzahlen haben sich nach einem Rückgang Ende der<br />
90er Jahre/Anfang 2000 wieder erhöht. Vergleicht man die<br />
Entwicklung seit 1986, so stellt man eine zyklische Entwicklung<br />
im Fünfjahrestakt fest. Das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />
bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“, die im Jahr 2006 gebaut wurden,<br />
fällt in den Bereich eines Wachstumskorridors, der<br />
durch die erhöhte Nachfrage bei den Ladungsarten unterstützt<br />
wird.<br />
Flottenentwicklung – Neubauten und Verschrottungen<br />
Das ISL weist bei den Bulkcarrier-Schiffen für den Zeitraum<br />
2003 bis 2007 ein durchschnittliches jährliches Flottenwachstum<br />
von 2,9 % bezogen auf die Anzahl der<br />
Schiffe und 5,2 % bezogen auf die Tragfähigkeit (tdw) aus.<br />
Per 01.01.2007 nennt das ISL einen Auftragsbestand von<br />
88,3 Mio. tdw. Auf Basis der per 01.01.2007 vorhandenen<br />
Flotte (insgesamt rd. 358 Mio. tdw) wird mit einem Zulauf<br />
von rd. 70 Mio. tdw und einem Abwrackvolumen von<br />
9 Mio. tdw bis zum Jahr 2009 gerechnet.<br />
Für die General-Cargo-Schiffe sind Werte von 0,8 %<br />
(Zuwachs bei der Anzahl der Schiffe) bzw. 0,9 % (Zuwachs<br />
bei der Tragfähigkeit) ausgewiesen. Bei der Betrachtung<br />
der Vergangenheit ist auffällig, dass im Jahr 2003 eine<br />
hohe Abgangsquote zu verzeichnen war, die jedoch durch<br />
Zugänge des Jahres 2005 mehr als kompensiert wurde.<br />
Dennoch ist keine Überbauung von Tonnage festzustellen,<br />
wenn das Gesamtsegment mit hoher Alttonnage berücksichtigt<br />
wird.<br />
Die durchschnittlichen Wachstumsraten bei Single-Deck-<br />
Schiffen (im Bereich der General-Cargo-Schiffe eingeordnet)<br />
werden mit 2,3 bzw. 3,4 % jährlich angegeben.<br />
Gemäß Clarkson Research beträgt das Ordervolumen per<br />
August 2007 im Segment General-Cargo-Tramp der Größenklasse<br />
7.000 bis 7.999 insgesamt 27 Schiffe mit einer<br />
Tragfähigkeit von 202.168 tdw (oder durchschnittlich rd.<br />
7.488 tdw). Dies entspricht etwa 4 % der aktuellen Flotte<br />
und ist damit vergleichsweise gering. Die seit 2004 bis<br />
Ende 2006 erfassten Verschrottungen sämtlicher Größen<br />
weisen 8 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von insgesamt<br />
123.282 tdw aus, darunter ein Schiff mit einer Tragfähigkeit<br />
von über 20.000 tdw. Für das Jahr 2007 waren bis<br />
August lediglich 2 Abgänge zu verzeichnen.<br />
Die Deutsche Schiffsbank, Bremen/Hamburg, konstatiert in<br />
ihrem Geschäftsbericht 2006, dass trotz zunehmender<br />
Neubaubestellungen der Auftragsbestand der Massengutschiffsflotte<br />
mit etwa 20 % relativ moderat ist. Stärkere<br />
Orderaktiviäten verzeichnen die Capesize-Bulker. Kleinere<br />
Tonnage stellt dagegen einen Großteil des seit Jahren stetig<br />
gestiegenen Verschrottungspotenzials. Unter der Voraussetzung,<br />
dass das wirtschaftliche Wachstum der VR<br />
China weiter anhält, wird davon ausgegangen, dass der<br />
Massengutmarkt in der Lage ist, die Ablieferungen des<br />
Jahres 2007 bei tendenziell zunehmenden Abwrackungen<br />
zu absorbieren.<br />
45
46<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Chartermarkt<br />
Bulkschiffe sind in der Regel in der Bedarfsschifffahrt eingesetzt.<br />
Im Fachjargon bezeichnet man dies auch als<br />
Trampschifffahrt (englisch: to tramp, übersetzt: auf Wanderschaft).<br />
Dabei gibt es keine festen Fahrpläne wie z. B. in<br />
der Linienschifffahrt, die bestimmte Routen bedient. Auch<br />
sind die Fahrtrouten längerfristig nicht bekannt. Es handelt<br />
sich dabei um eine freie, ungebundene Fahrt nach Angebot<br />
(Schiffstonnage) und Nachfrage (Transportleistungen).<br />
Einige Schiffe sind über sog. Zeitcharterverträge, die kurzfristigen<br />
Charakter (z. B. 6 Monate ) haben, beschäftigt.<br />
Das Gros der Flotte ist jedoch im Rahmen von Reisechar-<br />
terverträgen, d. h. für jeweils einzelne Aufträge, eingesetzt<br />
(auch als Freie Fahrt bezeichnet). Auf dem sog. Spotmarkt<br />
(der englische Begriff „spot“ steht hier für kurzfristig) werden<br />
Angebot und Nachfrage zusammengeführt mit entsprechender<br />
Preisbildung.<br />
Innerhalb des Spotmarktes spielt für den Transport von<br />
Massengütern die sog. Kontraktfahrt eine große Rolle.<br />
Dabei werden Ladungen einmalig oder für einen bestimmten<br />
Zeitraum transportiert. Die Tagesrate wird abhängig<br />
von der Größe bzw. Menge der Ladung vereinbart. Aufgrund<br />
der Marktkonstellation (kurzfristige Abschlüsse) können<br />
sich die Ratenabschlüsse in der Bulkschifffahrt recht
volatil entwickeln. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass<br />
der Markt der Bulkschifffahrt aus vielen Teilmärkten wie<br />
Ladungsgut und Einsatzgebiet (z. B. Kurzstreckenseeverkehr)<br />
besteht und durchaus abweichende Entwicklungen<br />
auftreten können. Hier liegt jedoch auch der Vorteil eines<br />
flexiblen Marktes; Bulkschiffe können kurzfristige Aufwärtsbewegungen<br />
der Märkte stärker und schneller nutzen<br />
als z. B. Großcontainerschiffe mit langfristigen Charterverträgen.<br />
Die Marktentwicklung bei den Massengutschiffen<br />
(Gesamtflotte) hat sich ab Mitte 2006 stark belebt. Insbesondere<br />
die anziehende Stahlproduktion trug maßgeblich<br />
zum Aufschwung bei. Zuvor waren durch den Abbau von<br />
Lagerbeständen Impulse für den Seeverkehr ausgeblieben.<br />
Die um einen zweistelligen Prozentsatz erhöhten Eisenerzimporte<br />
der VR China führten zu einem Anstieg der Tonnenmeilenleistung<br />
(siehe Glossar) der Bulkcarrier-Flotte um<br />
8 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des hohen Ölpreises<br />
wurde der Transport von Kraftwerkskohle nach Europa als<br />
auch Übersee begünstigt. Auch beim Getreidetransport<br />
konnten positive Entwicklungen verzeichnet werden. Im<br />
zweiten Quartal 2005 sind die Raten deutlich zurückgegangen,<br />
stiegen ab August desselben Jahres jedoch<br />
sprunghaft an. Per Ende 2006 konnten Spitzenergebnisse,<br />
die um 60 bis zu fast 100 % gegenüber Jahresanfang 2006<br />
lagen, erzielt werden (Quelle: Deutsche Schiffsbank,<br />
Geschäftsbericht 2006).<br />
Ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Charterraten<br />
von Bulkerschiffen ist der sog. Baltic Dry Index<br />
(kurz: BDI). Dieser Index des Unternehmens The Baltic<br />
Exchange Limited, London, beschreibt die Entwicklung<br />
von 22 Schlüsselrouten der Bulkschifffahrt.<br />
Die Grafik zeigt, dass Mitte 2005 eine Konsolidierungsphase<br />
eingesetzt hatte. Anschließend stieg der Index bis<br />
zum Herbst 2006 auf 4.000 Punkte, entwickelte sich dann<br />
weiter moderat nach oben und erreichte im Jahr 2007 mit<br />
einem Rücksetzer neue Höchststände. Im August 2007<br />
liegt der Wert bei über 7.000-Indexpunkten.<br />
Die in der Prognoserechnungen angesetzten Raten von<br />
EUR/Tag 5.750,— bzw. EUR/Tag 5.850,— können als moderat<br />
bezeichnet werden. Das Marktniveau im September<br />
2007 lag bei etwa EUR/Tag 5.500,— bis 6.250,— (Angaben<br />
des Befrachtungsunternehmens Apollo Shipping GmbH &<br />
Co. KG).<br />
Wertbeeinflussende Faktoren<br />
Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung ist die Bauart des<br />
Schiffes. Heutige Bulkschiffe verfügen über eine Doppelhülle.<br />
Dabei sind zwischen Laderaum und Außenhaut Ballasttanks<br />
angeordnet. Dies bietet Schutz vor Beschädigungen<br />
bei Kollisionen und erhöht die Stabilität in Längsrichtung<br />
des Schiffes. Wertbeeinflussend ist neben der<br />
Bauart des Schiffes auch die Möglichkeit der homogenen<br />
Beladung. Dies bedeutet, dass die einzelnen Laderäume<br />
gleichmäßig beladen werden können. Andererseits gibt es<br />
Schiffe, bei denen einzelne Laderäume leer, die benachbarten<br />
jedoch voll beladen sind (nicht homogen).<br />
Von Vorteil ist zudem, wenn sich die Ladung (z. B. Schüttgut)<br />
selbsttätig und gleichmäßig im Laderaum verteilt<br />
(selbst trimmend). Der Boden des Laderaums ist bei<br />
bestimmten Ladungsarten wie z. B. Eisenerz höheren<br />
Belastungen ausgesetzt. Hier ist eine entsprechende Stahlverstärkung<br />
erforderlich, die den Preis eines Schiffes<br />
erhöht. Glatte Laderaumwände sind günstig für die Entladung<br />
und anschließende Reinigung der Laderäume. Große<br />
Luken verkürzen ebenfalls die Ladezeiten. Allerdings sind<br />
die Lukendeckel und das Hauptdeck technisch aufwändiger<br />
gebaut mit entsprechenden Mehrkosten. Weiterhin ist die<br />
Ausstattung mit Ladegeschirr (Kränen) von Bedeutung.<br />
Schiffe mit eigenen Kränen können die Be- und Entladung<br />
selbständig vornehmen. Sofern in den Häfen ausreichende<br />
Vorrichtungen bestehen, ist dort Ladegeschirr beim Schiff<br />
nicht erforderlich. Daneben existieren Schiffe, die über sog.<br />
Selbstentladevorrichtungen verfügen. Die Ladungslöschung<br />
erfolgt direkt über Förderbänder.<br />
47
Prognoserechnungen<br />
48<br />
absolut in % des<br />
Kosten der Investitionsphase (Prognose) in TEUR Gesamtaufwandes in % des Eigenkapitals<br />
1. Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />
der Anlageobjekte einschl. Nebenkosten 21.260 93,37 263,44<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen 1.406 6,17 17,42<br />
2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 80 0,35 0,99<br />
3. Sonstiges 24 0,11 0,30<br />
Gesamtaufwand 22.770 100,00 282,15<br />
Hinweis: Der Ausweis erfolgt ohne Berücksichtigung von Agio.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />
Investitionsplan TEUR TEUR in %<br />
I. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />
Gesamtkaufpreis der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ 21.000<br />
Kosten für Infahrtsetzung/Courtage 260 21.260 93,37<br />
II. Anlaufkosten<br />
Dienstleistungen des Reeders 100<br />
Notar- und Gerichtsgebühren (Gesellschaftsgründungen, Handelsregistereintragungen<br />
und Bestellung der Hypotheken), Steuerberatung,<br />
Gründungskonzeption, Gutachten sowie Mittelverwendungskontrolle 80<br />
Kosten für Zwischenfinanzierung und Kreditbearbeitung 136<br />
Betriebswirtschaftliche Konzeption und Kosten der Projektbetreuung 60<br />
Kosten der Fondsemission (Eigenkapitalvermittlung) 970<br />
Erstellung der Emissionsunterlagen (u. a. Verkaufsrospekt) sowie Marketing 60<br />
Kosten für Platzierungsgarantien 80<br />
Sonstiges 24 1.510 6,63<br />
Summe Mittelverwendung 22.770 100,00<br />
Finanzierungsplan TEUR TEUR in %<br />
I. Eigenkapital<br />
Einzuwerbendes Kommanditkapital 8.050<br />
Einlage Gründungskommanditistin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH 10<br />
Einlage Kommanditistin GFI Treuhand GmbH 10 8.070 35,44<br />
II. Fremdkapital<br />
Schiffshypothekendarlehen 14.700 64,56<br />
Summe Mittelherkunft 22.770 100,00<br />
Hinweis: Der Ausweis erfolgt ohne Berücksichtigung von Agio.
Erläuterungen zum Investitionsplan<br />
Gemäß Kaufverträgen vom 24.08.2007 beträgt der Kaufpreis<br />
des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
jeweils TEUR 10.500. Die Kaufpreise sind bereits vollständig<br />
gezahlt. Die Kosten für Infahrtsetzung (TEUR 260) bestehen<br />
im Wesentlichen aus Kosten für Namenswechsel,<br />
Registrierung der Schiffe, Besichtigung durch Taucher,<br />
Auditierung, diverse Zusatzausrüstungen und Courtage.<br />
Bei den Anlaufkosten (Position II) handelt es sich größtenteils<br />
um einzelvertraglich vereinbarte Beträge. Für die zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung vertraglich vereinbarten<br />
bzw. abgerechneten Positionen (Handelsregistereintragung,<br />
Bestellung der Hypotheken und Layout- und Druckkosten<br />
der Emissionsunterlagen) liegen Rechnungen vor bzw. sind<br />
Angebote eingeholt worden. Mit Datum vom 07.08.2007<br />
wurde zwischen den Emittentinnen und der Anbieterin<br />
jeweils eine Vertriebsvereinbarung geschlossen. Danach<br />
erhält die Anbieterin für die Vermittlung der Kommanditeinlagen<br />
(MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HERME S“) in Höhe von TEUR 8.050 eine Vergütung von<br />
TEUR 970 zzgl. rd. TEUR 403 Agio. Die Anlaufkosten sind,<br />
sofern umsatzsteuerpflichtig, exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen,<br />
da die Beteiligungsgesellschaften zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt sind.<br />
Bei den Kosten für Zwischenfinanzierung handelt es sich<br />
um Kosten im Zusammenhang mit dem vorgesehenen<br />
Frühzeichnerbonus (siehe Seite 56). Diese Kosten fallen im<br />
Rahmen eines kurzfristigen Darlehens eines deutschen<br />
Kreditinstitutes an. Es wurde von einem Zinssatz in Höhe<br />
von 6 % p. a. ausgegangen.<br />
Erläuterungen zum Finanzierungsplan<br />
Zur Zeichnung stehen TEUR 8.050 des Kommanditkapitals<br />
zur Verfügung. Es wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben,<br />
welches zusätzlich für die Kommanditkapitalbeschaffung<br />
verwandt wird. Das Erreichen des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
ist durch vorliegende Platzierungsgarantien<br />
(jeweils für jede Emittentin) abgesichert.<br />
Im Falle der Überzeichnung ist die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
berechtigt, das Festkapital der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />
und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />
der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % heraufzusetzen,<br />
ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions- und<br />
Finanzierungsplan entsprechend.<br />
Mit Datum vom 14.09.2007 haben die Emittentinnen<br />
jeweils einen Vertrag über die Finanzierung des Kaufs der<br />
Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
mit einem deutschen Kreditinstitut geschlossen. Den Emittentinnen<br />
wird jeweils zugesagt, den Kauf teilweise mit<br />
einem erststelligen Schiffshypothekenkredit in Höhe von<br />
TEUR 7.350 pro Schiff zu finanzieren (Finanzierungsvolumen<br />
für beide Schiffe zusammen TEUR 14.700).<br />
Einzelheiten der Vereinbarung sind im Abschnitt „Rechtliche<br />
Grundlagen“ beschrieben.<br />
Mit demselben Kreditinstitut haben die Emittentinnen darüber<br />
hinaus mit Datum vom 14.09.2007 zur restlichen<br />
Finanzierung der Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ jeweils einen Eigenmittelvorfinanzierungsvertrag<br />
abgeschlossen (Finanzierungsvolumen<br />
für beide Schiffe zusammen TEUR 6.300).<br />
Die Laufzeit dieser Darlehen endet jeweils am 30.09.2008.<br />
49
Prognoserechnungen<br />
50<br />
Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Prognostizierte Raten pro Tag und Schiff in Euro<br />
kalkulierte Einsatztage pro Schiff<br />
Erlöse<br />
Erlöse aus Einsatz beider Schiffe<br />
abzüglich Bereederungsgebühr (4,00 %)<br />
Erlöse aus dem Verkauf beider Schiffe<br />
Summe Erlöse<br />
Kosten<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Kosten wg. Erneuerung der Klasse<br />
Verwaltungskosten<br />
Summe Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen für Hypothekendarlehen<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsphase)<br />
Tilgung Schiffshypothekendarlehen<br />
1) 2)<br />
Auszahlungen in TEUR<br />
Auszahlungen in % 1)<br />
Auszahlungen in % (kumuliert) 1)<br />
Restliquidität (kumuliert)<br />
1) Die Auszahlungen sollen im jeweiligen Jahr zum 30.06. sowie 31.12. erfolgen.<br />
2) Die Auszahlungen des Jahres 2008 beinhalten den vorgesehenen Frühzeichnerbonus.<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsphase)<br />
Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben der Investitionsphase<br />
Abschreibungen<br />
Steuerliche Ergebnisse gemäß Betriebsvermögensvergleich<br />
Ergebnisse gemäß Tonnagebesteuerung %<br />
erbschaft- und schenkungsteuerliche Werte %<br />
Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Tausend Euro<br />
2007<br />
5.750<br />
100<br />
1.150<br />
46<br />
1.104<br />
395<br />
0<br />
20<br />
415<br />
689<br />
215<br />
474<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
474<br />
2007<br />
474<br />
160<br />
2.233<br />
-1.919<br />
0,06<br />
41,22<br />
2008<br />
5.750<br />
360<br />
4.140<br />
166<br />
3.974<br />
1.400<br />
0<br />
70<br />
1.470<br />
2.504<br />
845<br />
1.659<br />
1.092<br />
615<br />
7<br />
7<br />
426<br />
2008<br />
1.659<br />
0<br />
6.028<br />
-4.369<br />
0,21<br />
20,08<br />
2009<br />
5.750<br />
357<br />
4.106<br />
164<br />
3.942<br />
1.428<br />
200<br />
70<br />
1.698<br />
2.244<br />
781<br />
1.463<br />
1.092<br />
565<br />
7<br />
14<br />
232<br />
2009<br />
1.463<br />
0<br />
4.220<br />
-2.757<br />
0,21<br />
-21,08<br />
2010<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.457<br />
0<br />
70<br />
1.527<br />
2.517<br />
726<br />
1.791<br />
1.092<br />
565<br />
7<br />
21<br />
366<br />
2010<br />
1.791<br />
0<br />
2.954<br />
-1.163<br />
0,21<br />
-42,50<br />
2011<br />
5.850<br />
354<br />
4.142<br />
166<br />
3.976<br />
1.486<br />
400<br />
70<br />
1.956<br />
2.020<br />
661<br />
1.359<br />
1.092<br />
565<br />
7<br />
28<br />
68<br />
2011<br />
1.359<br />
0<br />
2.068<br />
-709<br />
0,21<br />
-58,27<br />
2012<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.516<br />
0<br />
70<br />
1.586<br />
2.458<br />
595<br />
1.863<br />
1.092<br />
646<br />
8<br />
36<br />
193<br />
2012<br />
1.863<br />
0<br />
1.447<br />
416<br />
0,21<br />
-61,12
2013<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.546<br />
0<br />
70<br />
1.616<br />
2.428<br />
530<br />
1.898<br />
1.092<br />
646<br />
8<br />
44<br />
353<br />
2014<br />
5.850<br />
357<br />
4.177<br />
167<br />
4.010<br />
1.577<br />
240<br />
70<br />
1.887<br />
2.123<br />
464<br />
1.659<br />
1.092<br />
646<br />
8<br />
52<br />
274<br />
2015<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.609<br />
0<br />
70<br />
1.679<br />
2.365<br />
399<br />
1.966<br />
1.092<br />
646<br />
8<br />
60<br />
502<br />
2016<br />
5.850<br />
354<br />
4.142<br />
166<br />
3.976<br />
1.641<br />
500<br />
70<br />
2.211<br />
1.765<br />
333<br />
1.432<br />
1.092<br />
646<br />
8<br />
68<br />
196<br />
2017<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.674<br />
0<br />
70<br />
1.744<br />
2.300<br />
312<br />
1.988<br />
1.092<br />
726<br />
9<br />
77<br />
366<br />
2018<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.707<br />
0<br />
70<br />
1.777<br />
2.267<br />
236<br />
2.031<br />
1.092<br />
726<br />
9<br />
86<br />
579<br />
2019<br />
5.850<br />
357<br />
4.177<br />
167<br />
4.010<br />
1.741<br />
260<br />
70<br />
2.071<br />
1.939<br />
160<br />
1.779<br />
1.092<br />
807<br />
10<br />
96<br />
459<br />
2020<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.776<br />
0<br />
70<br />
1.846<br />
2.198<br />
83<br />
2.115<br />
1.092<br />
968<br />
12<br />
108<br />
514<br />
2021<br />
5.850<br />
354<br />
4.142<br />
166<br />
3.976<br />
1.812<br />
540<br />
70<br />
2.422<br />
1.554<br />
13<br />
1.541<br />
504<br />
1.453<br />
18<br />
126<br />
98<br />
Verkauf<br />
2023<br />
8.400<br />
8.400<br />
20<br />
20<br />
8.380<br />
8.380<br />
8.415<br />
104<br />
gesamt<br />
68.084<br />
2.720<br />
8.400<br />
73.764<br />
26.498<br />
2.140<br />
1.160<br />
29.798<br />
43.966<br />
6.353<br />
37.613<br />
14.700<br />
22.913<br />
179<br />
283<br />
2013<br />
1.898<br />
0<br />
1.013<br />
885<br />
0,21<br />
-58,16<br />
2014<br />
1.659<br />
0<br />
709<br />
950<br />
0,21<br />
-54,39<br />
2015<br />
1.966<br />
0<br />
709<br />
1.257<br />
0,21<br />
-46,82<br />
2016<br />
1.432<br />
0<br />
709<br />
723<br />
0,21<br />
-45,87<br />
2017<br />
1.988<br />
0<br />
236<br />
1.752<br />
0,21<br />
-33,17<br />
2018<br />
2.031<br />
0<br />
0<br />
2.031<br />
0,21<br />
-17,00<br />
2019<br />
1.779<br />
0<br />
0<br />
1.779<br />
0,21<br />
-4,96<br />
2020<br />
2.115<br />
0<br />
0<br />
2.115<br />
0,21<br />
9,26<br />
2021<br />
1.541<br />
0<br />
0<br />
1.541<br />
0,21<br />
10,35<br />
2022<br />
2.126<br />
0<br />
0<br />
2.126<br />
0,21<br />
11,69<br />
Verkauf<br />
2023<br />
8.380<br />
0<br />
686<br />
7.694<br />
gesamt<br />
37.613<br />
160<br />
23.012<br />
14.441<br />
2022<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.848<br />
0<br />
70<br />
1.918<br />
2.126<br />
0<br />
2.126<br />
0<br />
2.018<br />
25<br />
151<br />
206<br />
2023<br />
2.089<br />
0<br />
0<br />
2.089<br />
0,21<br />
9,57<br />
2023<br />
5.850<br />
360<br />
4.212<br />
168<br />
4.044<br />
1.885<br />
0<br />
70<br />
1.955<br />
2.089<br />
0<br />
2.089<br />
0<br />
2.260<br />
28<br />
179<br />
35<br />
51
52<br />
Prognoserechnungen<br />
Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Erlöse (Prognose)<br />
Die Übernahme der beiden Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />
und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ erfolgte am 18.09.2007 bzw.<br />
19.09.2007. Am 20.09.2007 begann mit der Andienungsreise<br />
der Dienstantritt in einem Erlöspool.<br />
Die anfänglich kalkulierte Rate beträgt EUR/Tag 5.750,— im<br />
Rahmen der Erstbeschäftigung („Freie Fahrt“). Es handelt<br />
sich dabei um einen Nettobetrag; die Vergütung für das<br />
Befrachtungsunternehmen ist bereits berücksichtigt.<br />
Es wurden folgende Frachtraten prognostiziert und in der<br />
Kalkulation angesetzt:<br />
20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />
01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />
Trotz der geringfügig angesetzten Ratensteigerung ab dem<br />
Jahr 2010 liegen die prognostizierten Werte auf dem<br />
Niveau der aktuell erzielbaren Frachtraten für das Segment<br />
der beiden Fondsschiffe (siehe Ausführungen Seite 47).<br />
Für das Jahr 2007 wurden 100 Einsatztage angesetzt<br />
(Dienstantritt 20.09.; es wurden drei Ausfalltage berücksichtigt).<br />
Danach wurde grundsätzlich von 360 Einsatztagen<br />
pro Jahr ausgegangen. Damit sind vorsichts halber<br />
jeweils 5 (bzw. in Schaltjahren 6) Ausfalltage ange nommen<br />
worden. Berücksichtigt sind auch die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Durchführung der Schiffsklasse (Schiffsüberholung<br />
- Schiffs-„TÜV“) und damit verbundene Werftaufenthalte<br />
in den Jahren 2009, 2011, 2014, 2016, 2019 und<br />
2021. Ein Schiff muss in einem Zeitraum von 5 Jahren<br />
zweimal aus dem Wasser, wobei zwischen den Dockungen<br />
maximal 36 Monate liegen dürfen. Bei den Zwischendockungen<br />
(sog. „Kleine Klasse“) wird der Rumpf auf Beschädigungen<br />
überprüft, gereinigt und mit einem neuen<br />
Anstrich versehen. Bei den 5-Jahres-Dockungen („Große<br />
Klasse“) wird darüber hinaus die gesamte nautische und<br />
technische Ausrüstung des Schiffes überprüft und neu zertifiziert.<br />
In Jahren mit Durchführung der „Großen Klasse“<br />
wurden 354 Einsatztage, in Jahren mit Durchführung der<br />
„Kleinen Klasse“ 357 Einsatztage berücksichtigt.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />
treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />
6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />
geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />
pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes<br />
aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />
ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />
Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Brut-<br />
tocharter enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />
Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />
Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />
vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />
Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />
gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />
Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergütungen<br />
sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />
und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des jeweiligen<br />
Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Die Erlöse aus den geplanten Verkäufen des MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ im Jahr 2023 (Prognose)<br />
sind mit 40 % der ursprünglichen Kaufpreise (pro<br />
Schiff jeweils TEUR 10.500, insgesamt TEUR 21.000) prognostiziert<br />
worden. Dies entspricht für beide Schiffe insgesamt<br />
TEUR 8.400.<br />
Kosten (Prognose)<br />
Die Schiffsbetriebskosten für ein volles Betriebsjahr pro<br />
Schiff wurden wie folgt prognostiziert und in der Kalkulation<br />
berücksichtigt (ausgewiesen in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
im Jahr 2008):<br />
Prognose TEUR<br />
Personal 395,0<br />
Proviant 28,5<br />
Versicherung 126,5<br />
Ausrüstung 42,5<br />
Reparaturen 26,0<br />
Schmierstoffe 43,0<br />
Sonstiges 38,5<br />
Gesamt 700,0<br />
Die Schiffsbetriebskosten pro Jahr sind für jeweils 365 Einsatztage<br />
berechnet. Die Positionen wurden anhand von<br />
Vergleichswerten ähnlicher Schiffstypen und -größen,<br />
geschlossener Verträge bzw. vorliegender Angebote und<br />
nach Maßgabe der kaufmännischen Vorsicht kalkuliert. Es<br />
ist denkbar, dass z. B. als wesentlicher Posten die Personalkosten<br />
geringer bzw. höher ausfallen können. Ab dem<br />
01.01.2009 wurde bei den Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten<br />
eine jährliche Steigerungsrate von 2 % prognostiziert<br />
und in der Kalkulation angesetzt.<br />
In den Jahren, in denen die Durchführung der Schiffsklasse<br />
ansteht, wurden folgende Kosten berücksichtigt (dabei<br />
wurde kostenseitig zwischen der sog. „Kleinen“ und<br />
„Großen“ Klasse differenziert):
TEUR<br />
2009: 200<br />
2011: 400<br />
2014: 240<br />
2016: 500<br />
2019: 260<br />
2021: 540<br />
Gesamt 2.140<br />
Mit Infahrtsetzung wurde davon ausgegangen, dass das<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ unter<br />
ausländischer Flagge (Antigua und Barbuda) eingesetzt<br />
werden. Entsprechende Genehmigungen nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />
(FlRG) wurden vom Bundesamt für Seeschifffahrt<br />
und Hydrographie bis September 2009 erteilt. Die<br />
Personalkosten fallen regelmäßig in Fremdwährung an<br />
(vorwiegend US-$). Auf Basis eines Umrechnungskurses<br />
von EUR 1 = US-$ 1,37 wurden diese mit jährlich TEUR<br />
395 angesetzt.<br />
Die kalkulierten Verwaltungskosten für beide Kommanditgesellschaften<br />
in Höhe von TEUR 70 setzen sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
• Die persönlich haftende Gesellschafterin (G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH) erhält für das sie treffende Haftungsrisiko<br />
eine Vergütung in Höhe von TEUR 6 p. a. zuzüglich evtl.<br />
anfallender Umsatzsteuer pro Kommanditgesellschaft<br />
(siehe § 13 Ziffer 1 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages).<br />
Für beide Kommanditgesellschaften<br />
beträgt die Vergütung somit TEUR 12 jährlich.<br />
• Für die Tätigkeit als Geschäftsbesorgerin sowie ihre<br />
Tätigkeit als Treuhänderin erhält die GFI Treuhand GmbH<br />
eine Vergütung von insgesamt 0,5 % p. a. des nominellen<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer (siehe<br />
§ 10 Ziffer 3 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages).<br />
Bei einem ver tragsgemäßen Kommanditkapital<br />
in Höhe von insgesamt TEUR 8.070 ergeben sich jährlich<br />
TEUR 40,35.<br />
• Die übrigen Kosten pro Jahr für beide Kommanditgesellschaften<br />
bestehen aus rd. TEUR 15 für Jahresabschluss<br />
und Steuererklärungen sowie TEUR 2,65 für Kosten aufgrund<br />
des Flaggenstatus.<br />
Im Jahr 2023 wurden TEUR 10 für Verwaltungskosten für<br />
jede Kommanditgesellschaft im Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Schiffes ange nommen.<br />
Die Position „nicht aktivierte Gründungskosten gemäß<br />
Investitionsplan“ berücksichtigt das Schreiben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen vom 20. Oktober 2003 („fünfter<br />
Bauherrenerlass“). Danach sind Aufwendungen in der<br />
Anlauf- und Gründungsphase zusammen mit den erworbenen<br />
Wirtschaftsgütern – hier die Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ - zu aktivieren und<br />
über die zulässige Dauer abzu schreiben.<br />
Die Konditionen (Zinssatz und Zinsbindungszeitraum) für<br />
die Schiffshypothekendarlehen sind zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung teilweise vertraglich vereinbart.<br />
Es besteht eine Festzinsvereinbarung in Höhe von ca. 6 %<br />
p. a. für einen Betrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide<br />
Schiffe) über einen Zeitraum von 10 Jahren. Ab dem<br />
31.03.2017 bis zum Ende der Darlehenslaufzeit im Jahr<br />
2021 wurden für diesen Teilbetrag 7 % p. a. angesetzt, da<br />
für diesen Zeitraum keine Zinssicherung besteht. Für einen<br />
Teilbeitrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide Schiffe) ist<br />
eine Festzinsvereinbarung vorgesehen, die kurzfristig je<br />
nach Entwicklung des Marktzinsniveaus erfolgen soll. Für<br />
diesen Teil des Schiffshypothekendarlehens wurde für den<br />
Zeitraum 01.10.2007 bis 31.12.2016 ein Zinssatz von 6 %<br />
p. a. angesetzt, danach wurde mit einem Zinssatz von 7 %<br />
p. a. bis zum Ende der Darlehnslaufzeit kalkuliert.<br />
Für den verbleibenden Teil der Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von TEUR 4.700 besteht zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des Verkaufsprospektes noch keine Zinsvereinbarung.<br />
Für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.06.2009 wurde<br />
ein Zinssatz von 5,5 % p. a. angesetzt. Anschließend wurde<br />
von einem Zinssatz von 6 % p. a. bis 31.12.2016 ausgegangen.<br />
Danach wurde mit einem Zinssatz von 7 % p. a. bis<br />
zum Ende der Darlehenslaufzeit kalkuliert.<br />
Für das Jahr 2008 wurden zusätzlich TEUR 50 für evtl. vorzunehmende<br />
Auszahlungen im Zusammenhang mit dem<br />
vorgesehenen Frühzeichnerbonus berücksichtigt.<br />
Die Darlehen sind in 54 aufeinanderfolgenden Vierteljahresraten<br />
von jeweils rd. TEUR 273 sowie einer abschließenden<br />
Tilgungsrate von rd. TEUR 504 zurückzuzahlen.<br />
Bei den ausge wiesenen Auszahlungen handelt es sich um<br />
prognosti zierte und nach der ebenfalls unterstellten<br />
Liquiditätslage mögliche Auszahlungen, über deren Höhe<br />
die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
beschließt. Darüber hinaus sind Regelungen<br />
des Darlehensvertrages zu berücksichtigen (siehe<br />
Ausführungen zum Darlehensvertrag im Abschnitt<br />
„Rechtliche Grundlagen“). Es sind kontinuierlich steigende<br />
Auszahlungen vorgesehen. Die Auszahlung für das einzelne<br />
Geschäftsjahr soll jeweils zum 30.06. bzw. 31.12. des<br />
jeweiligen Geschäftsjahres als sog. Vorabauszahlung bzw.<br />
Entnahme beschlossen und noch vor Ablauf des jeweiligen<br />
Kalenderjahres vorgenommen werden. Dazu bedarf<br />
53
Prognoserechnungen<br />
54<br />
es entsprechender Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen.<br />
Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft nimmt die lineare<br />
Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG in Anspruch. Dabei<br />
sind die jeweiligen Anschaffungskosten der Schiffe nach<br />
Abzug des Schrottwertes als Bemessungsgrundlage zu<br />
berücksichtigen. Anschaffungsnebenkosten gehören zu den<br />
Anschaffungskosten. Entsprechend den Verlautbarungen<br />
der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />
2003) wurden die Anlaufkosten der jeweiligen Gesellschaft<br />
aktiviert.<br />
Bemessungsgrundlage für lineare<br />
Abschreibung TEUR<br />
Gesamtkaufpreis der Schiffe 21.000<br />
Kosten für Infahrtsetzung/Courtage 260<br />
Dienstleistungen des Reeders 100<br />
Notar- und Gerichtsgebühren (Gesellschaftsgründungen,<br />
Handelsregistereintragungen und<br />
Bestellung der Hypotheken), Steuerberatung,<br />
Gründungskonzeption, Gutachten sowie<br />
Mittelverwendungskontrolle 80<br />
Betriebswirtschaftliche Konzeption und Kosten<br />
der Projektbetreuung 60<br />
Kosten der Fondsemission<br />
(Eigenkapitalvermittlung) 970<br />
Erstellung der Emissionsunterlagen<br />
(u. a. Verkaufsprospekt) sowie Marketing 60<br />
Kosten für Platzierungsgarantien 80<br />
Agio 403<br />
Summe 23.013<br />
Die Prognose geht von einer Nutzungsdauer von 11 Jahren<br />
aus. Der Schrottwert ist anhand der geltenden steuerlichen<br />
Regelung (Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />
Hamburg vom 03.12.1990) ermittelt worden. Dabei wurden<br />
2.540,7 MT Tonnen Schrott, wobei 2.540,7 „lightweight“-<br />
Tonnen steuerlich zu berücksichtigen sind, mit EUR 270,-<br />
je Tonne angesetzt. Somit beträgt der Schrottwert TEUR<br />
686.<br />
Die auf den Seiten 50 und 51 dargestellte Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
zeigt die mögliche Option der jeweiligen<br />
Beteiligungsgesellschaft zur Tonnagesteuer ab 01.01.2007.<br />
Die ab dem Jahr 2007 erzielten positiven Ergebnisse nach<br />
§ 5a EStG betragen laut Ergebnisprognose 0,06 % für<br />
2007 und jährlich 0,21 % für die Jahre 2008 bis 2023.<br />
Unter dem Rückfluss (an Anteilseigner) werden die möglichen<br />
Auszahlungen gemäß § 13 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
(Kostenersatz, Gewinn- und Verlustverteilung<br />
sowie Entnahmen) gezeigt.
Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnungen (Prognosen)<br />
Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnung (Prognose) gemäß IDW<br />
Jahr<br />
1. gebundenes Kapital<br />
2.1. Gewinnausschüttung<br />
2.2. Steuererstattungen (+)<br />
Steuerzahlungen (-)<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />
Verkauf<br />
2023 gesamt<br />
0 65.025 98.107 91.189 84.271 77.353 69.435 61.517 53.599 45.681 37.763 28.845 19.927 10.009 -1.909 -19.827 -44.745 -72.663<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.660 18.000 25.000 28.000 95.615 178.275<br />
-25 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 0 -1.337<br />
2.3. Eigenkapitaleinzahlung (./.) / -65.000 -40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung (+) 0 7.000 7.000 7.000 7.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 9.000 9.000 10.000 340 0 0 0 8.660 105.000<br />
2.4. Gebundenes Kapital<br />
3. Haftungsvolumen<br />
4. anteiliges Fremdkapital<br />
65.025 98.107 91.189 84.271 77.353 69.435 61.517 53.599 45.681 37.763 28.845 19.927 10.009 -1.909 -19.827 -44.745 -72.663 -176.938 281.938<br />
0 9.206 16.206 23.206 30.206 31.651 27.705 23.239 14.969 13.316 395 0 0 0 0 0 0 0<br />
182.156 168.625 155.093 141.561 128.030 114.498 100.967 87.435 73.903 60.372 46.840 33.309 19.777 6.245 0 0 0<br />
Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Euro. Es wird von einem Zeichnungsbetrag in Höhe von TEUR 100 zzgl. 5 % Agio ausgegangen.<br />
Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnung (Prognose)<br />
Periode 2007 - 2023 EUR<br />
1. Kapitaleinsatz 105.000,—<br />
2. Prognostizierte Auszahlungen 179.000,—<br />
3. Prognostizierter anteiliger Veräußerungserlös (40 %) abzüglich Verwaltungskosten<br />
und zuzüglich Restliquidität 104.275,—<br />
4. Prognostizierter Kapitalrückfluss vor Steuern (2. zuzüglich 3.) 283.275,—<br />
5. Prognostizierte Steuerauswirkungen in Jahren mit positiven Ergebnissen 1.337,—<br />
6. Prognostizierter Kapitalrückfluss nach Steuern (4. abzüglich 5.) 281.938,—<br />
7. Prognostizierter Kapitaleinsatz (1.) 105.000,—<br />
8. Vermögenszuwachs nach Steuern (6. abzüglich 7.) 176.938,—<br />
55
56<br />
Prognoserechnungen<br />
Die Berechnung geht von einem Zeichnungsbetrag in Höhe<br />
von TEUR 100 zzgl. 5 % Agio aus, der in den Jahren 2007<br />
und 2008 zu leis ten ist.<br />
Es wurde von einem zu versteuernden Einkommen von<br />
TEUR 74 bei Zugrundelegung der Splitting-Tabelle ausgegangen<br />
(dies entspricht einem persönlichen Einkommensteuersatz<br />
des Kommanditisten von 35 %). Ferner<br />
wurde der derzeitig gültige Solidaritätszuschlag in Höhe<br />
von 5,5 % berücksichtigt. Außerdem wurde von einem Kirchensteuersatz<br />
in Höhe von 8 % ohne Berücksichtigung<br />
von Kappungsgrenzen ausgegangen.<br />
Die prognostizierten Werte (Auszahlungen, Restliquidität<br />
sowie anteiliger Veräußerungserlös) basieren auf der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
(siehe Seiten 50 und 51). Beim<br />
Veräußerungserlös wurden 40 % der jeweiligen Kaufpreise<br />
von TEUR 10.500 pro Schiff prognostiziert. Abzüglich<br />
TEUR 20, die für Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />
mit den Verkäufen beider Schiffe prognostizierten wurden,<br />
verbleiben als Zufluss für den Investor quotal (Verhältnis<br />
des angenommenen Zeichnungsbetrages zum<br />
nominellen Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.070)<br />
rd. 103,84 %. Position 5. weist die Steuerzahlungen aus.<br />
Abweichungen der persönlichen Daten von der zugrundegelegten<br />
Einkommenssituation führen zu entsprechend<br />
abweichenden Prognoseergebnissen in der dargestellten<br />
Berechnung, wobei die Abweichungen als nur gering anzusehen<br />
sind.<br />
Angaben über die Vermögensanlage<br />
Der Zeichnungsbetrag ist zu 60 % zzgl. 5 % Agio sofort<br />
nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie 40 % am<br />
15.02.2008 zu erbringen. Die Beteiligung als Kommanditist<br />
ist mit einem Zeichnungsbetrag ab EUR 15.000,— oder<br />
einem höheren, durch EUR 5.000,— ohne Rest teilbaren<br />
Betrag – jeweils zzgl. 5 % Agio – möglich.<br />
Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller Höhe<br />
leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />
10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />
Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum 01.12.2007 bis<br />
30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus<br />
in Höhe von 5 % auf die im Geschäftsjahr<br />
2008 prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung der Kommanditeinlage<br />
auf das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
gilt als Leistung der Einlage gegenüber<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />
Die steuerlichen Grundlagen sind auf Seite 74 ff. beschrieben.<br />
Anfallende Steuern im Zusammenhang mit dem<br />
Anteilserwerb oder auch dem Betrieb der jeweiligen Beteili-<br />
gungsgesellschaft sind vom Kommanditisten zu tragen. Die<br />
Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />
§ 15 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
regelt die Möglichkeit, dass der Anleger seinen Kommanditanteil<br />
übertragen kann.<br />
Als Zahlstellen fungieren die Reederei MS “Global Helios“<br />
GmbH & Co. KG sowie Reederei MS “Global Hermes“ GmbH<br />
& Co. KG sowie die GFI Treuhand GmbH (siehe Seite 27).<br />
Die Abwicklungshinweise, welche die Einzelheiten der<br />
Zeichnung darstellen, sind auf Seite 111 abgedruckt.<br />
Die Einlage sowie das Agio sind zu leisten auf das<br />
Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />
Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG und<br />
Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />
Sparkasse LeerWittmund<br />
Mühlenstr. 93<br />
26789 Leer<br />
Konto-Nr. 300 024 89<br />
Bankleitzahl: 285 500 00<br />
Die Entgegennahme des Zeichnungsscheines erfolgt durch<br />
die Emittentinnen (gesetzlich vertreten durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin), Blinke 6, 26789 Leer bzw.<br />
durch deren Bevollmächtigte.<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und endet spätestens<br />
am 31.12.2008. Vorgesehen ist die Einwerbung des<br />
Kommanditkapitals bis spätestens zum 31.12.2008 (Ende<br />
der Zeichnungsfrist). Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung<br />
sowie eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder<br />
Beteiligungen ist möglich. Die liegt im freien Ermessen der<br />
jeweiligen Geschäftsführung der Emittentinnen.<br />
Das Angebot der Beteiligungsmöglichkeit an der jeweiligen<br />
Beteiligungsgesellschaft ist auf die Bundesrepublik<br />
Deutschland beschränkt. Die jeweilige Emittentin unterliegt<br />
deutschem Recht.<br />
Folgende Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind,<br />
fallen an bzw. sind möglich:<br />
• 5 % Agio auf die nominelle Kommanditeinlage,<br />
• Ggf. Kosten durch Honorarberatung,<br />
• für Direktkommanditisten: Kosten der notariellen Unterschriftsbeglaubigung<br />
und der Handelsregistereintragung<br />
je Emittentin,<br />
• Soweit das Abfindungsguthaben des Anlegers beim<br />
Ausscheiden aus der jeweiligen Beteiligungsgesell-
schaft durch Sachverständigengutachten ermittelt wird,<br />
könnten Gutachterkosten beim Anleger anfallen.<br />
• Falls der Anleger mit der Zahlung von Zeichnungsbetrag<br />
und Agio in Verzug gerät, ist die rückständige Zahlung<br />
zu verzinsen. Rückständige Zahlungen sind gegenüber<br />
der Kommanditgesellschaft mit 1 % monatlich zu<br />
verzinsen. Die jeweilige Emittentin kann darüber hinaus<br />
einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.<br />
• Ggf. Kosten der Beteiligungsverwaltung (z. B. Teilnahme<br />
an Gesellschafterversammlungen, Steuern),<br />
• Bei Verkauf: Ggf. Kosten der Anteilsveräußerung (z. B.<br />
Maklergebühren),<br />
• Ggf. Zahlungen bei persönlicher Anteilsfinanzierung<br />
(Zins und Tilgung),<br />
• Kosten, die durch die Aufhebung von Beitrittsverträgen<br />
entstehen, sind durch den von der Aufhebung betroffenen<br />
Gesellschafter zu übernehmen.<br />
Über diese genannten Kosten hinaus fallen für den Anleger<br />
keine weiteren Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden<br />
sind, an.<br />
Provisionen sind vertraglich vereinbart und in der Prognoserechnung<br />
berücksichtigt. Die Gesamthöhe der Provisionen<br />
beträgt TEUR 1.373.<br />
57
Prognoserechnungen<br />
58<br />
Sensitivitätsberechnungen (Abweichungen von<br />
Prognosen)<br />
Die nachfolgend aufgeführten Darstellungen sollen die<br />
Auswirkungen möglicher Änderungen wichtiger Parameter<br />
des Fondskonzeptes wiedergeben. Dabei werden die prognostizierten<br />
Auszahlungen (Betriebsphase 2007 bis 2023)<br />
gemäß Wirtschaftlichkeits prognose (siehe Seiten 50 und<br />
51) in Höhe von 179 % des nominellen Kommandit kapitals<br />
als Ausgangsgröße dargestellt. Es handelt sich um beispielhaft<br />
ausgewählte Einzelszenarien, die auch zusammen eintreffen<br />
können. In der Darstellung sind die übrigen Beteiligungsparameter<br />
jeweils als unverändert angenommen<br />
(ceteris paribus-Methode, d. h. unter sonst gleichen Bedingungen).<br />
Folgende Prognoseszenarien sind möglich:<br />
In der ersten Grafik werden die Auswirkungen einer für<br />
den gesamten Planungszeitraum unterstellten Veränderung<br />
der Erlöse aufgezeigt. Hier zeigt sich eine starke<br />
Schwankungsbreite bei den Auszahlungen. So führt z. B.<br />
ein Rückgang der Erlöse um 10 %-Punkte gegenüber dem<br />
Planansatz zu einer Verringerung der Gesamtauszahlungen<br />
von 179 % auf 95 %.<br />
Der zweite dargestellte Fall zeigt die Auswirkungen von<br />
Abweichungen der Entwicklung der Schiffsbetriebskosten<br />
gegenüber den prognostizierten Werten (bei gleicher<br />
Steigerungsratenentwicklung wie in der Ergebnisprognose).<br />
Hier zeigt sich z. B. bei einer Erhöhung der Schiffsbetriebskosten<br />
um 10 %-Punkte über den gesamten<br />
Planungszeitraum eine Verminderung der Gesamtauszahlungen<br />
von 179 % auf 146 %.<br />
Änderung der Erlöse<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-20 %- -10 %- Prospekt- +10 %- +20 %-<br />
Punkte Punkte annahme Punkte Punkte<br />
Erlöse<br />
Änderung der Schiffsbetriebskosten<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
+20 %- +10 %- Prospekt- -10 %- -20 %-<br />
Punkte Punkte annahme Punkte Punkte<br />
Schiffsbetriebskosten
Die dritte Grafik zeigt die Auswirkungen einer Änderung<br />
der Währungsparität zwischen Euro und US-$-Währung<br />
innerhalb der Schiffsbetriebskosten, und zwar bei den<br />
Heuern. Diese wurden in der Prognoserechnung mit<br />
TEUR 395 berücksichtigt (auf Basis einer Parität von<br />
EUR 1 = US-$ 1,37). Für die Szenarien wurde unterstellt,<br />
dass sich diese Parität in Höhe von US-$ 0,05 bzw.<br />
US-$ 0,10 ändert. Sinkt z. B. der Euro gegenüber dem US-$<br />
um US-$ 0,10, erhöhen sich die Kosten für Heuern (und<br />
damit die Position Schiffsbetriebskosten). Die Gesamtauszah<br />
lungen für die gesamte Laufzeit sinken von 179 % auf<br />
171 %.<br />
Änderungen der Parität US-Dollar/Euro<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-0,1 -0,05 Prospekt<br />
annahme<br />
+0,05 +0,1<br />
Parität US-Dollar/Euro<br />
Die vierte Grafik stellt dar, welche Auswirkungen sich bei<br />
einer über bzw. unter dem Planansatz liegenden Zinsentwicklung<br />
ergeben. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />
Verkaufsprospektes die Zinskonditionen noch nicht vollständig<br />
vereinbart sind, ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit<br />
von erhöhten bzw. verminderten Zinsaufwendungen<br />
gegenüber dem Planansatz. Dargestellt sind die<br />
Zinssatzvarian ten A (6 % p. a.), B (6,5 % p. a.) und C (7 %<br />
p. a.), jeweils durchgehend für die gesamte Darlehenslaufzeit.<br />
Die Aus zahlungen würden sich dann entsprechend<br />
reduzieren.<br />
Änderungen der Zinssätze der Schiffshypothekendarlehen<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Prospekt- A B C<br />
annahme<br />
Eine weitere Schwankungsgröße des Fonds ist der Veräußerungserlös,<br />
der in den Prognoserechnungen mit<br />
40 % der Kaufpreise (TEUR 21.000 für beide Schiffe) angesetzt<br />
wurde. Der Veräußerungserlös beträgt TEUR 8.400<br />
unter Abzug von TEUR 20 Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />
mit der Verkaufsabwicklung. Quotal würden<br />
dann rd. 103,841 % an die Anleger ausgekehrt werden<br />
können. In der Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-<br />
Planungs rechung (siehe Seite 55) ist dies beispielhaft dargestellt.<br />
In der Grafik werden verschiedene Szenarien für<br />
über bzw. unter dem Prospektansatz liegende Veräußerungs<br />
erlöse aufgezeigt.<br />
Änderungen der Veräußerungserlöse<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Zufluss beim Investor in % der nominellen Kommanditeinlage<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
30 % 35 % Prospektannahme<br />
45 % 50 %<br />
Veräußerungserlös<br />
in % des Kaufpreises<br />
59
Rechtliche Grundlagen<br />
60<br />
Die folgenden Ausführungen sind von der Anbieterin aufgrund<br />
langjähriger Erfahrungen in der Konzeption vergleichbarer<br />
Vermögensanlagen erstellt worden. Die Anbieterin<br />
hat diese selbst erstellt.<br />
Allgemeine Grundsätze gemäß § 2 VermVerkProspV<br />
Das Angebot der Beteiligungsmöglichkeit an den Emittentinnen<br />
ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.<br />
Die Emittentinnen unterliegen ausschließlich dem Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Angaben über die Emittentinnen (§ 5 VermVerkProspV):<br />
Emittentinnen der Beteiligung sind die Reederei MS “Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG, beide Blinke 6, 26789 Leer. Die Kommanditgesellschaften<br />
sind am 07.08.2007 gegründet worden.<br />
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte ebenfalls<br />
am 07.08.2007 durch den Abschluss diverser Verträge<br />
im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fondkonzeptes.<br />
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am<br />
14.08.2007 (Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG)<br />
bzw. 16.08.2007 (Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />
Co. KG). Die Dauer der Emittentinnen ist unbeschränkt.<br />
Der Anleger beteiligt sich mit jeweils 50 % seiner Einlage<br />
an Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft.<br />
Die Beteiligung erfolgt entweder direkt als Kommanditist<br />
oder über die Treuhänderin indirekt an der Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
beider Emittentinnen ist jeweils die G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH, Blinke 6, 26789 Leer (weitere Angaben siehe<br />
„Gründungsgesellschafter der Emittentinnen“).<br />
Unternehmensgegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich<br />
der Emittentinnen sind gemäß § 2 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
der Erwerb, der Betrieb und die<br />
Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere des MS “GLO-<br />
BAL HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (Bulkcarrier mit<br />
der IMO-Nr. 9349980 bzw. IMO-Nr. 9349978 und klassifziert<br />
bei BUREAU VERITAS). Die Kommanditgesellschaften können<br />
dar über hinaus Geschäfte aller Art tätigen, die geeignet<br />
sind, den vorstehenden Gegenstand zu fördern. Auch können<br />
sich die Kommanditgesellschaften an anderen Unternehmen<br />
der selben oder ähnlichen Branche beteiligen sowie<br />
eigenes oder fremdes Vermögen verwalten. Die Kommanditgesellschaften<br />
können Zweigniederlassungen im In- und<br />
Ausland errichten.<br />
Die Emittentinnen Reederei MS “Global Helios“ GmbH &<br />
Co. KG bzw. Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />
wurden am 14.08.2007 bzw. 16.08.2007 unter HRA 200473<br />
bzw. 200478 in das Handelsregister des Amtsgerichtes<br />
Aurich eingetragen.<br />
Die Emittentinnen sind keine Konzernunternehmen. Bestehende<br />
Verflechtungen sind auf Seite 27 dargestellt.<br />
Die Kommanditgesellschaftsverträge der Reederei MS “Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG sehen Regelungen hinsichtlich der<br />
Gewinn- und Verlustverteilung, der Einrichtung eines Beirats,<br />
der Treuhänderin und der Geschäftsbesorgerin vor. Die<br />
anfängliche, vorüberge hende Beteiligung des Kommanditisten<br />
als atypisch stiller Gesellschafter ist ebenfalls gesondert<br />
geregelt.<br />
Angaben über das Kapital der Emittentinnen<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes ist<br />
der jeweilige Kommanditanteil von Gesellschaft für Handel<br />
und Finanz mbH in Höhe von EUR 5.000,– einge zahlt.<br />
Außerdem ist der jeweilige Kommanditanteil der GFI Treuhand<br />
GmbH in Höhe von EUR 5.000,– pro Emittentin eingezahlt.<br />
Die Emittentinnen können so viele Anleger aufnehmen,<br />
bis das notwendige Kommanditkapital von TEUR<br />
8.070 erreicht ist. Der Anleger beteiligt sich mit einer Mindesteinlage<br />
von EUR 15.000,–. Höhere Einlagen sollen<br />
durch EUR 5.000,– ohne Rest teilbar sein. Daraus ergeben<br />
sich rechnerisch 538 Kommanditanteile. Auf den Zeichnungsbetrag<br />
des Anlegers wird ein Agio (Aufgeld) von 5 %<br />
erhoben.<br />
Im Falle der Überzeichnung ist die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
berechtigt, das Festkapital der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />
und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />
der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % heraufzusetzen,<br />
ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions- und<br />
Finanzierungsplan entsprechend.<br />
Die Emittentinnen haben bisher keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben. Da die Emittentinnen weder<br />
eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien sind, entfallen Angaben zum Nennbetrag von<br />
Wertpapieren sowie zu den Bedingungen für deren<br />
Umtausch oder Bezug.
Angaben über Gründungsgesellschafterinnen der<br />
Emittentinnen<br />
Gegründet wurden die Emittentinnen am 07.08.2007 von<br />
der G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin),<br />
Leer, und Gesellschaft für Handel und Finanz<br />
mbH (Kommanditistin mit einer Einlage von EUR 5.000,-<br />
pro Emittentin), Leer. Die G.H.S. Verwaltungs GmbH wird<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ingolf Martens,<br />
Wiesmoor. Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
wird vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herren Lübbe<br />
Stecker, Westgroßefehn, und Helmer Stecker, Großefehn.<br />
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte ebenfalls am<br />
07.08.2007 durch den Abschluss diverser Verträge im<br />
Zusammenhang mit der Umsetzung des Fondkonzeptes.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet mit ihrem<br />
Vermögen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />
treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />
6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />
geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />
pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes<br />
aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />
ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />
Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />
enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />
Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />
Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />
vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />
Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />
gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />
Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergütungen<br />
sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />
und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des Schiffes<br />
(Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentinnen<br />
bzw. Beiräten wurden bis Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr keine<br />
Gesamtbezüge jeglicher Art gewährt.<br />
Die jeweilige Kommanditistin nimmt quotal am Gewinn<br />
und Verlust gemäß § 13 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
teil.<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschafterinnen<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
insgesamt zustehen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV),<br />
beste hen wie im Folgenden beschrieben.<br />
Über den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag hinausgehende<br />
Gesamtbezüge jeglicher Art für die Gründungsgesellschafterin<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH fallen<br />
nicht an.<br />
Über den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag hinausgehende<br />
Bezüge jeglicher Art für die Gründungsgesellschafterin<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH fallen<br />
an. Sie erhält von der jeweiligen Emittentin diverse Leistungen<br />
vergütet, und zwar aufgrund dieser Verträge bzw.<br />
Garantien (Datum jeweils 07.08.2007):<br />
• Vertrag über Gründungskonzeption (Vergütung:<br />
TEUR 17,5 zzgl. Umsatzsteuer),<br />
• Vertrag über betriebswirtschaftliche Konzeption (Vergütung:<br />
TEUR 15 zzgl. Umsatzsteuer),<br />
• Vertrag über Projektbetreuung und Verwaltung (Vergütung:<br />
TEUR 15 zzgl. Umsatzsteuer),<br />
• Vertriebsvertrag (Vergütung: 12 % des vermittelten<br />
Kommanditkapitals zzgl. Agio von 5 %),<br />
• Vertrag über Prospektierung und Marketing (Vergütung:<br />
TEUR 30 zzgl. Umsatzsteuer),<br />
• Platzierungsgarantie (Vergütung: TEUR 40 zzgl. Umsatzsteuer).<br />
Über die vorgenannten Bezüge hinaus erhalten die beiden<br />
Gründungsgesellschafterinnen keine weiteren Bezüge<br />
innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
Die Gründungsgesellschafterin Gesellschaft für Handel und<br />
Finanz mbH, die mit dem alleinigen Vertrieb der Kommanditanteile<br />
dieser Vermögensanlage der beiden Emittentinnen<br />
beauftragt ist, sowie die Gründungsgesellschafterin<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH hält keine unmittelbaren oder<br />
mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem<br />
Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt<br />
sind.<br />
Die Gründungsgesellschafterinnen sind weder unmittelbar<br />
noch mittelbar an Fremdkapitalgebern beteiligt. Ebenso<br />
wenig liegen unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen<br />
an Unternehmen vor, die Lieferungen oder Leistungen für<br />
die Herstellung bzw. Anschaffung der Anlageobjekte<br />
erbringen.<br />
weiter siehe Seite 63<br />
61
Rechtliche Grundlagen<br />
62<br />
Angaben über abweichende Bestimmungen der jeweiligen Gesellschaftsverträge der Emittentinnen von der<br />
gesetzlichen Regelung<br />
Das Handelsrecht regelt im Handelsgesetzbuch (HGB) die Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.), für die – soweit in diesen<br />
Paragrafen nicht anders genannt – auch die Vorschriften für die offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) gelten. Die jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaftsverträge der Emittentinnen enthalten folgende vom HGB abweichende, zulässige Vereinbarungen:<br />
Vom Handelsrecht abweichende Regelung Fundstelle im<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
Neben dem Zeichnungsbetrag ist ein Agio, bezogen auf die Kommanditbeteiligung, zur Zahlung fällig.<br />
Die Höhe des Agios ergibt sich aus der Beitrittserklärung.<br />
Der Kommanditist wird zunächst als atypisch stiller Gesellschafter in die Kommanditgesellschaft aufgenommen.<br />
Mit seiner Eintragung in das Handelsregister endet diese vorübergehende stille Beteiligung,<br />
für die die Bestimmungen des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages entsprechend gelten.<br />
Die Beteiligung an der jeweiligen Kommanditgesellschaft ist außer direkt als Kommanditist auch indirekt<br />
über eine Treuhandkommanditistin möglich.<br />
Der Vertrag mit den Kommanditisten oder atypisch stillen Gesellschaftern kann aufgehoben werden,<br />
wenn die übernommene Einlage nach Mahnung nicht innerhalb von vier Wochen geleistet wird.<br />
Entsprechen des gilt, wenn aus demselben Grund Treugeber ausgeschlossen werden.<br />
Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Emittentin mit 1 % monatlich zu verzinsen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist wie die anderen Gesellschafter vom Wettbewerbsverbot<br />
befreit.<br />
Zu bestimmten Rechtsgeschäften bedarf die Geschäftsführerin der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
oder des Beirats.<br />
Der Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte lässt Ausnahmen zu: Vorfinanzierung des Anlageobjektes<br />
oder des Eigenkapitals und damit verbundene Hergabe und Bestellung von Sicherheiten sowie<br />
Endfinanzierung und damit verbundene Hergabe und Bestellung von Sicherheiten, außerdem Abschluss<br />
der für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen Verträge.<br />
Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat berufen. Einer der drei Beiräte wird von der<br />
Komplementä rin bestellt.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin stimmt sich bei der Führung der Geschäfte mit dem Beirat ab.<br />
Bei der Beschlussfassung ist die Zustimmung aller Gesellschafter (Einstimmigkeit) nicht erforderlich.<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der Höhe ihrer nominellen Kommanditeinlage.<br />
Das nach Berücksichtigung der Aufwendungen verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer nominellen Kommanditeinlagen verteilt. Für die Geschäftsjahre 2007 und 2008<br />
bleibt der Zeitpunk t des Beitritts bzw. der Einlagenerhöhung unberücksichtigt.<br />
Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden nicht verzinst.<br />
Entnahmen erfolgen nur aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafteri n kann für die Emittentin eine Liquiditätsreserve in angemessener Höhe bilden.<br />
Die Gesellschaft kann erstmals zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden.<br />
Der Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafte rin auf seinen Ehegatten sowie Abkömmlinge übertragen. Bei Anteilsübertragung auf<br />
Dritte hat die persönlich haftende Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht. Die Regelungen zur<br />
Anteilsübertra gung gelten entsprechend für Treugeber.<br />
Liquidatorin ist die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Sicherungsabtretung und Verpfändung des Kommanditanteils sind von der Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin abhängig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden. Für den Fall der Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen gilt die<br />
Zustimmung als bereits erteilt.<br />
§ 5 Ziffer 5<br />
§ 5 Ziffer 6<br />
§ 5 Ziffer 7<br />
§ 5 Ziffer 10<br />
§ 5 Ziffer 11<br />
§ 7<br />
§ 8 Ziffer 2 in Verbindung<br />
mit § 9 Ziffer 4<br />
§ 8 Ziffer 3<br />
§ 9 Ziffer 1<br />
§ 9 Ziffer 3<br />
§ 11<br />
§ 11 Ziffer 10<br />
§ 13 Ziffer 4<br />
§ 13 Ziffer 5 in Verbindung<br />
mit § 6 Ziffer 1<br />
§ 13 Ziffer 7<br />
§ 14 Ziffer 1<br />
§ 15 Ziffern 1, 2, 5<br />
§ 20 Ziffer 1<br />
§ 21 Ziffern 1 und 2
Angaben über die Geschäftstätigkeit der<br />
Emittentinnen<br />
Bei dem vorliegenden Fondsangebot handelt es sich um das<br />
erste Produkt der jeweiligen Emittentin. Die Kaufverträge<br />
für das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und das MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />
MES“ vom 24.08.2007 sowie die Befrachtungsverträge vom<br />
06.09.2007 über die Beschäftigung der Schiffe sind für die<br />
Geschäftstätigkeit und Ertragslage der jeweiligen Emittentin<br />
von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus bestehen<br />
keine weiteren Abhängigkeiten der Emittentinnen von<br />
Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Gerichts- und Schiedsverfahren sind zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht anhängig. Wichtige laufende<br />
Investitionen über den Kauf der Schiffe hinaus wurden<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getätigt.<br />
Außergewöhnliche Ereignisse sind bis zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht eingetreten.<br />
Rechte der bereits beteiligten Gesellschafter der<br />
jeweiligen Emittentin/Rechte der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin<br />
• Schließung der Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung<br />
von Kommanditisten, Erhöhung des Festkapitals<br />
der Kommanditgesellschaft bei Überzeichnung,<br />
Festlegung der Fälligkeit der Kommanditeinlage, Beitrittsvereinbarung<br />
mit weiteren Gesellschaftern, Ausschluss<br />
von Kommanditisten bzw. Treugebern<br />
• Vornahme von Geschäften und Handlungen zur Ingangsetzung<br />
des Geschäftsbetriebes bis zur Übernahme des<br />
jeweiligen Schiffes, Beteiligung an gleichen oder anderen<br />
Gesellschaften, alleinige und grundsätzlich freie<br />
Geschäftsführung sowie Vertretung der Kommanditgesellschaft,<br />
Hinzuziehung Dritter zur Ausübung des<br />
Geschäftsführungsauftrages, Vornahme außergewöhnlicher<br />
Rechtsgeschäfte und/oder –handlungen, Selbstkontrahieren<br />
(Insichgeschäfte)<br />
• Abtretung noch nicht fälliger Teilbeträge der Kommanditgesellschaftsanteile<br />
zur Vorfinanzierung, Kreditaufnahme<br />
und Bestellung von Sicherheiten im Rahmen der<br />
Schiffsfinanzierung, Vertragsabschlüsse zur Konzeptumsetzung<br />
• Beantragung der pauschalierten Gewinnermittlung<br />
• Teilnahme an Beiratssitzungen, Einberufung außerordentlicher<br />
Gesellschafterversammlungen, Einladung<br />
Dritter zu Gesellschafterversammlungen, Vorsitz in erster<br />
Gesellschafterversammlung<br />
• Beauftragung der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin<br />
sowie zur Annahme von Beitrittserklärungen<br />
• Recht zur Entnahme von Vorabvergütungen sowie auf<br />
Vorabauszahlung bei Liquidation<br />
Rechte der bereits beteiligten Kommanditisten<br />
• Teilnahme an Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlung<br />
oder im Umlaufverfahren<br />
• Recht, sich in der Gesellschafterversammlung vertreten<br />
zu lassen<br />
• Stimmrecht (eine Stimme je EUR 1.000,- nomineller<br />
Kommanditeinlage)<br />
• Bucheinsichtsrecht<br />
• Entgegennahme des Geschäftsberichts und Genehmigung<br />
des Jahresabschlusses<br />
• Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers (Sonderprüfer)<br />
• Beschlussfassung über Auszahlungen/Entnahmen sowie<br />
Liquiditätsüberschüsse<br />
• Entlastung von persönlich haftender Gesellschafterin<br />
und Beirat<br />
• Stimmrecht hinsichtlich Zustimmungskatalog gemäß § 8<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
• Teilnahme bei Beschlussfassungen über Änderung der<br />
Flaggenführung, Änderungen des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />
Auflösung der Kommanditgesellschaft,<br />
nach Erstantrag Antragstellung bzw. -rücknahme hinsichtlich<br />
pauschalierter Gewinnermittlung<br />
• Teilnahme an der Gewinn- und Verlustverteilung<br />
• Übertragung des Kommanditanteils<br />
• Kündigung des Kommanditgesellschaftsverhältnisses<br />
• Beantragung eines zweiten Sachverständigengutachtens<br />
bei Auseinandersetzung<br />
Rechte der neu aufzunehmenden Kommanditisten,<br />
die ihnen neben den Rechten der bereits beteiligten<br />
Kommanditisten zustehen<br />
• Anteilsübertragung (noch vor Handelsregistereintragung)<br />
auf Treuhandkommanditistin/Treuhänderin<br />
• bei treuhänderischer Beteiligung:<br />
- jederzeitiger Wechsel von Treugeber- in<br />
(Direkt)Kommanditistenstellung<br />
- unmittelbare Stimmrechtsausübung in Gesellschafterversammlungen<br />
- Informations- und Kontrollrechte<br />
- Weisungsrecht gegenüber Treuhänderin<br />
- Anteil an steuerlichem Jahresergebnis sowie an Auszahlung,<br />
Abfindungsguthaben und allen sonstigen<br />
zuzurechnenden Ergebnissen<br />
- Anspruch auf schriftlichen Treuhänder-Bericht<br />
über geprüften Jahresabschluss sowie in angemessenen<br />
Abständen Information über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorfälle<br />
- Anteilsübertragung auf Ehegatten sowie Abkömmlinge<br />
63
Rechtliche Grundlagen<br />
64<br />
Sonderrechte der bereits beteiligten Treuhandkommanditistin/Treuhänderin<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
• Abschluss gleichlautender Treuhandverträge mit potenziellen<br />
Treugebern (Anlegern)<br />
• treuhänderische und uneigennützige Verwaltung der<br />
Treugeber-Beteiligung<br />
• Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Treugeber in<br />
deren Interesse<br />
• bei Ausübung des Stimmrechts der Treugeber hat die<br />
Treuhänderin mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />
zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden<br />
Stimmen der Treugeber zu berücksichtigen<br />
• Ausübung des Stimmrechts des Treugebers nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Treugebersinne, falls der Treugeber<br />
keine Weisungen erteilt<br />
• Abschluss gleichlautender Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
mit Kommanditisten (Anlegern)<br />
• Recht auf Vorabauszahlung im Liquidationsfalle<br />
Angaben über die Struktur der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin<br />
Gegenstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ist<br />
insbesondere das Management von Schiffen sowie alle<br />
damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte und Beratungsleistungen<br />
und ferner die Beteiligung an anderen<br />
Unternehmen, gleich welcher Rechtsform. Sie leistet keine<br />
Einlage bei der jeweiligen Emittentin und ist am Vermögen<br />
der jeweiligen Emittentin nicht beteiligt. Alleingeschäftsführer<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr<br />
Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789<br />
Leer). Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
beträgt TEUR 25 und ist voll eingezahlt. Die<br />
Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin werden<br />
zu 66,6 % von Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />
Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer, sowie zu 33,4 % von<br />
Herrn Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz: Blinke 6,<br />
26789 Leer) gehalten.<br />
Angaben über wesentliche vom Gesetz abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin der jeweiligen<br />
Emittentin<br />
Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
weicht in den nachfolgenden wesentlichen<br />
Punkten vom GmbHG ab. Die Gesellschafterversammlung<br />
ist nur beschlussfähig, wenn 100 % der Stimmen vertreten<br />
sind. Ist dies nicht der Fall, so ist innerhalb von zwei<br />
Wochen eine weitere Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />
die ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen<br />
Stimmen beschlussfähig ist. Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
der Ausschluss von Gesellschaftern und die Auf-<br />
lösung der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von<br />
66 2/3 % der abgegebenen Stimmen, ansonsten werden<br />
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst (§ 6). Weiterhin<br />
sieht der Gesellschaftsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit<br />
der Gesellschafter vor (gemäß § 10 Kündigungsfrist<br />
6 Monate zum Geschäftsjahresende), wobei die Kündigung<br />
keine Auflösung der Gesellschaft zur Folge hat. Im § 11 des<br />
Gesellschaftsvertrages ist die Einziehung von Kapitalanteilen<br />
geregelt (bei Insolvenz, Zwangsvollstreckung, wichtigem<br />
Grund in der Person des Gesellschafters). Ferner<br />
regelt § 12 des Gesellschaftsvertrages die Vererbung von<br />
Geschäftsanteilen. Die Gesellschaft wird mit den Erben<br />
fortgesetzt, soweit es sich um Ehegatten, eheliche<br />
Abkömmlinge oder Ehegatten von ehelichen Abkömmlingen<br />
oder Personen handelt, die bereits Gesellschafter sind.<br />
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder<br />
der Beiräte der Emittentinnen<br />
Die handelnden Personen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und Geschäftsführerin G.H.S. Verwaltungs<br />
GmbH sind auf Seite 23 beschrieben. Beiräte sind zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht benannt.<br />
Tätigkeiten von Mitgliedern der Geschäftsführung oder<br />
Beiräten der jeweiligen Emittentin, der Treuhänderin oder<br />
sonstiger Personen für die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlagen betrauten Gesellschaft liegen nicht<br />
vor. Dies gilt ebenso hinsichtlich Tätigkeiten für<br />
fremdkapital gebende Unternehmen. Die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung oder Beiräte der jeweiligen Emittentin<br />
erbringen keine Lieferungen oder Leistungen für die Herstellung/Anschaffung<br />
der Anlageobjekte.<br />
Ausführungen zur Treuhänderin sind auf Seite 27 dargestellt.<br />
Sonstige Personen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des Verkaufsprospekts bzw. die Abgabe oder den<br />
Inhalt des Angebots der Vermögensanlagen wesentlich<br />
beeinflusst haben, existieren nicht. Ebenso wenig existieren<br />
sonstige Personen, die nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
und Leistungen erbracht haben.<br />
Beteiligungsmöglichkeit<br />
Die Fälligkeit der Einlage regelt die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin und ist in der dem Verkaufsprospekt lose<br />
beigefügten Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) festgehalten.<br />
Einlage und Agio sind auf das Treuhandkonto eines<br />
Rechtsanwalts einzuzahlen (Mittelverwendungskontrolle<br />
durch Standesrechtler). Die Emittentinnen können bei verspäteter<br />
Zahlung Verzugszinsen von 1 % pro Monat<br />
berechnen sowie ggf. einen weitergehenden Verzugsschaden<br />
geltend machen. Der Kommanditist scheidet aus der<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaft aus, wenn er nach Mahnung<br />
nicht innerhalb vier Wochen seine Einlage leistet.
Die Aufnahme von Kommanditisten in die Beteiligungsgesellschaften<br />
erfolgt aus Gründen der Haftungsbegrenzung<br />
zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Wirksam wird<br />
der Beitritt des Anlegers mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
und deren Annahme durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin oder deren Bevollmächtigte. Sobald<br />
der Anleger als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />
ist, endet seine atypisch stille Beteiligung (siehe auch<br />
Abschnitt „Anlegerhaftung“).<br />
Treuhänderische Beteiligung/Geschäftsbesorgerin<br />
Der Anleger kann vor Handelsregistereintragung seine<br />
Beteiligung treuhänderisch auf die GFI Treuhand mbH,<br />
Leer, als Treuhänderin übertragen. Bei dieser indirekten<br />
Beteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers) die<br />
Treuhänderin/Treuhandkommanditistin (Treunehmerin) in<br />
das Handelsregister eingetragen bzw. ihre Kommanditeinlage<br />
um die Anlegerbeteiligung erhöht. Für den Treugeber<br />
gelten die gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten<br />
entsprechend (der jeweilige Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
ist Grundlage des jeweiligen Treuhandvertrages).<br />
Jederzeit kann der Anleger auch nach außen hin die Stellung<br />
eines (Direkt-)Kommanditisten einnehmen. Im jeweiligen<br />
Treuhandvertrag sind die Rechte und Pflichten von<br />
Treugeber und Treunehmer vereinbart. Kündigen kann die<br />
Treuhänderin den Vertrag grundsätzlich nur mit Halbjahresfrist<br />
zum Ende des Geschäftsjahres, der Treugeber dagegen<br />
jederzeit nach Einreichung der Vollmacht zum Handelsregister<br />
(und wird dann Direktkommanditist mit -<br />
öffentlichem - Handelsregistereintrag). Um die Geschäftsführung<br />
zu entlasten und insbesondere die Mitgesellschafter<br />
regelmäßig zu informieren, hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin die GFI Treuhand GmbH, Leer, mit der<br />
Geschäftsbesorgung beauftragt. Die jährliche Vergütung<br />
der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin und Treuhänderin<br />
beträgt insgesamt 0,5 % p. a. des nominel len<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer. Im Jahr der Auflösung<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft ist die Vergütung<br />
in voller Höhe für die Abwicklung der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft zu zahlen. Im Falle der Liquidation<br />
erhält die GFI Treuhand GmbH nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten eine Vorabauszahlung in<br />
Höhe von TEUR 10 für jede Kommanditgesellschaft im<br />
Rahmen der Geschäftsbesorgung während der Liquidationsphase.<br />
Der Anleger hat – abgesehen vom gesetzlichen<br />
Kontrollrecht – jederzeitiges Einsichtsrecht in sämtliche<br />
Geschäftsunterlagen der jeweiligen Emittentin. Sein Recht<br />
kann er auch von einem Mitgesellschafter, der nicht mit<br />
der jeweiligen Emittentin konkurriert, oder einem Angehörigen<br />
der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe wahrnehmen lassen. Eine ausführliche<br />
Beschreibung des jeweiligen Treuhandvertrages, des<br />
Geschäftsbesorgungsauftrages sowie des Geschäftsbesor-<br />
gungsvertrages befindet sich auf den Seiten 96 ff..<br />
Anlegerhaftung<br />
Der Anleger haftet den Gläubigern der jeweiligen Emittentin<br />
nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage. Eine Nachschusspflicht<br />
besteht nicht. Sobald die Hafteinlage geleistet ist,<br />
erlischt die Haftung. Sie lebt wieder auf bei Rückzahlung<br />
der Hafteinlage. Entsprechendes gilt bei Auszahlungen<br />
(Entnahmen), wenn die geleistete Einlage durch Verlust<br />
gemindert ist.<br />
Nach Handelsrecht haftet ein Kommanditist zwischen Beitritt<br />
und Handelsregistereintrag grundsätzlich persön lich in<br />
unbeschränkter Höhe für Verbindlichkeiten der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft. Um dies zu verhindern, sieht die<br />
gewählte Rechtskonstruktion zunächst die übergangsweise<br />
Anlegerstellung als atypisch stiller Gesellschafter vor, bis<br />
der Anleger als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />
ist (siehe auch Abschnitt „Beteiligungsmöglichkeit“).<br />
Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen<br />
zu erbringen. Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 10 % seiner<br />
jeweiligen Kommanditeinlage (Zeichnungssumme ohne<br />
Agio). Gleiches gilt für die Haftsumme der Treuhandkommanditistin,<br />
wenn diese ihre Kommanditeinlage treuhänderisch<br />
und für Rechnung der Treugeber nach Maßgabe<br />
von § 5 Ziffer 7 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
erhöht.<br />
Geschäftsführung<br />
Zur Geschäftsführung (und Vertretung) der jeweiligen<br />
Emittentin ist nur die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
befugt. Sie unterliegt nicht dem Wettbewerbsverbot nach<br />
§ 112 HGB. Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders zu führen. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin muss das Schiff der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
mit derselben Sorgfalt bereedern (verwalten),<br />
wie sie andere, von ihr disponierte – eigene oder<br />
fremde – Schiffe bereedert.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Beschlüsse<br />
der jeweiligen Gesellschafterversammlung zu beachten.<br />
Soweit Geschäfte oder Handlungen über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der jeweiligen Emittentin hinausgehen,<br />
muss sie die (vorherige) Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
oder in den Fällen b), f) und i) des Beirats<br />
(sofern vorhanden) einholen. Dies gilt insbesondere (mit<br />
Ausnahme der Investitionsphase) für:<br />
a) Erwerb, Belastung, Veräußerung der Schiffe bzw. von<br />
weiteren Schiffen der jeweiligen Kommanditgesellschaft,<br />
b) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo von<br />
mehr als EUR 250.000,—,<br />
65
Rechtliche Grundlagen<br />
66<br />
c) die Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen<br />
Verpflichtungen, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten<br />
sowie die Aufnahme von Krediten<br />
und Hingabe von Sicherheiten, die im Einzelfall<br />
EUR 150.000,— übersteigen,<br />
d) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder<br />
Dritte,<br />
e) die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen,<br />
f) den Abschluss von Charterverträgen und Kurssicherungsgeschäften<br />
mit einer Laufzeit von mehr als<br />
12 Monaten sowie den Abschluss von Charterverträgen<br />
mit Unternehmen, an denen die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, gleich in welcher Höhe, direkt<br />
oder indirekt beteiligt ist; außerdem die grundsätzliche<br />
Änderung der Charterpolitik,<br />
g) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete<br />
Rechtsgeschäfte,<br />
h) Währungsgeschäfte im Rahmen der vorgesehenen<br />
Finanzierung und Umstellung von Krediten auf andere<br />
als die jeweils geschuldeten Währungen sowie die<br />
Neuordnung der Kreditlaufzeiten und sonstigen Konditionen,<br />
soweit die Marktverhältnisse dieses im Interesse<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft erforderlich<br />
machen,<br />
i) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf Tonnagebesteuerung,<br />
ausgenommen der erstmalige Antrag auf<br />
Optierung zur konzeptgemäßen Tonnagebesteuerung<br />
im Jahr der Schiffsübernahme.<br />
In Ausnahmefällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
das Recht und die Pflicht, solche Geschäfte oder<br />
Handlungen auch ohne (vorherige) Zustimmung vorzunehmen.<br />
Davon ist anschlie ßend sofort die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
zu informieren.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />
treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />
6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />
geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />
pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen der Schiffe<br />
aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />
ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />
Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />
enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />
Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />
Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />
vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />
Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />
gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />
Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergü-<br />
tungen sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />
und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des Schiffes<br />
(Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Zum Ausgleich der erhöhten Belastungen erhält der Vertragsreeder<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
EUR 50.000,— pro Emittentin.<br />
Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
im Falle der Liquidation der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
eine nachrangige Vorabauszahlung (vgl. § 20 des<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages) in Höhe von<br />
25 % des Liquidationserlöses, sofern die prospektierten<br />
Auszahlungen von rd. 283 % bei Liquidation vollständig<br />
erreicht werden.<br />
Beirat<br />
Die jeweilige Gesellschafterversammlung kann einen aus<br />
drei Personen bestehenden Beirat berufen. Das erste Beiratsmitglied<br />
wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
bestellt, die beiden weiteren Mitglieder werden<br />
von der Gesellschafterversammlung gewählt. Zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind noch<br />
keine Beiräte gebildet.<br />
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.<br />
Der jeweilige Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die<br />
Beiräte haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst.<br />
Der jeweilige Beirat erhält zur pauschalen Abgeltung für<br />
seine Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang<br />
mit dem Beiratsamt eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
EUR 3.500,00 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese<br />
anfällt. Von diesem Betrag entfallen auf den Beiratsvorsitzenden<br />
EUR 1.500,00 und auf die weiteren Beiratsmitglieder<br />
jeweils EUR 1.000,00. Änderungen von Vergütungen<br />
der Beiräte werden von der jeweiligen Gesellschafterversammlung<br />
festgelegt.<br />
Die Beteiligungsgesellschaften schließen auf ihre Kosten für<br />
alle Mitglieder des jeweiligen Beirats eine „Vermögensschaden<br />
– Haftpflichtversicherung von Organmitgliedern“ ab.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin stimmt sich bei<br />
der Führung der Geschäfte mit dem jeweiligen Beirat ab.<br />
Der Beiräte sind berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu unter-
ichten sowie die Handelsbücher der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
einzusehen.<br />
Gesellschafterversammlung und -beschlüsse<br />
Die ordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung<br />
oder im Umlaufverfahren findet jeweils alljährlich<br />
innerhalb von neun Monaten nach Schluss des<br />
Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter<br />
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin bzw. in deren Auftrag<br />
durch die Geschäftsbesorgerin. Zur jeweiligen ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung<br />
über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr<br />
vorzulegen. Die Geschäftsführung hat weiterhin die<br />
Budgetrechnung für das laufende und das nächstfolgende<br />
Geschäftsjahr zu erstellen und zu erläutern. Zwischen dem<br />
Tag der Absendung des Einladungsschreibens und dem Tage<br />
der jeweiligen Gesellschafterversammlung - beide Tage<br />
mitgerechnet - muss ein Zeitraum von drei Wochen liegen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. auftragsgemäß<br />
die jeweilige Geschäftsbesorgerin beruft unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung die Versammlung ein. Zwischen<br />
Versanddatum der Einladung und Versammlungsdatum<br />
müssen – beide Tage eingerech net – drei Wochen liegen.<br />
Die Geschäftsführung hat über das vergangene und<br />
laufende Geschäftsjahr sowie über das Budget für das laufende<br />
und folgende Geschäftsjahr zu berichten.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin beruft außerordentliche<br />
Versammlungen ein, falls es im dringenden<br />
Gesellschafterinteresse liegt oder von Gesellschaftern mit<br />
zusammen mindestens 20 % Kommanditkapital gefordert<br />
wird. Gemäß § 11 Ziffer 3 kann die Ladungsfrist zur Einberufung<br />
von Gesellschafterversammlungen bis auf sieben<br />
Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände<br />
dies erfordern.<br />
Auf der jeweiligen Gesellschafterversammlung kann der<br />
Anleger seine Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />
selbst wahrneh men. Er kann sich aber auch vertreten<br />
lassen durch einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten,<br />
einen Testamentsvollstrecker, eine zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtete Person oder die Geschäftsbesorgerin.<br />
Treugeber können ihr Stimmrecht selbst auf der Versammlung<br />
ausüben oder die Treuhänderin weisungsgemäß<br />
abstimmen lassen.<br />
Beschlussfähig ist die jeweilige Versammlung, wenn ordnungsgemäß<br />
einberufen wurde und mindestens 50 % des<br />
stimmberech tigten Kapitals anwesend sind. Andernfalls ist<br />
kurzfristig eine neue Versammlung einzuberufen, die unabhängig<br />
vom vertretenen Kapital beschlussfähig ist.<br />
Sämtliche Gesellschafter erhalten in Kopie das von der<br />
jeweiligen persönlich haftende Gesellschafterin bzw. dem<br />
Protokollführer unterzeichnete Versammlungsprotokoll. Bei<br />
Beschlüssen im Umlaufverfahren ist von der jeweiligen<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin ein Protokoll anzufertigen<br />
und den Gesellschaftern zuzustellen. Ein protokollierter<br />
Gesellschafterbeschluss kann wegen Verletzung<br />
gesetzlicher oder vertragsmäßiger Bestimmungen nur<br />
innerhalb eines Monats nach Zugang durch Klageerhebung<br />
angefochten werden. Entsprechendes gilt für im Umlaufverfahren<br />
gefasste Beschlüsse. Die Anfechtung kann ausschließlich<br />
durch eine gegen die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
gerichtete Klage erfolgen.<br />
Bei wich tigen Entscheidungen wie Änderungen des jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages, Verkauf des jeweiligen<br />
Anlageobjektes, Ausschluss von Kommanditisten oder<br />
Auflösung der jeweiligen Emittentin sind jeweils 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen erforder lich.<br />
Beschlüsse der Gesellschafter können auf Ersuchen der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin auch ohne Abhaltung<br />
einer Gesellschafterversammlung auf schriftlichem<br />
Wege gefasst werden, wenn nicht mehr als 20 % der in<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft vorhandenen Stimmen<br />
dieser Art der Abstimmung widersprechen (Umlaufverfahren).<br />
Je EUR 1.000,— sei ner nominellen Kommanditeinlage hat<br />
der Gesellschafter eine Stimme.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen<br />
(Auszahlungen)<br />
Das nach Vergütungen bzw. Aufwandserstattung der<br />
jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin, der<br />
jeweiligen Vertragsreederin und des jeweiligen Beirats verbleibende<br />
Ergebnis (Gewinn oder Verlust) der jeweiligen<br />
Emittentin wird an die Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />
ihrer (unverzinslichen) nominellen Kommanditeinlagen<br />
verteilt. Die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />
bzw. Entnahmen unterliegt dem Gesellschafterbeschluss<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />
Anteilsübertragung, -abtretung und -verpfändung<br />
Der Anleger kann seinen Anteil auf seinen Ehegatten sowie<br />
seine Abkömmlinge im Wege der Abtretung übertragen.<br />
Soweit die Beteiligung auf andere Dritte übertragen werden<br />
soll, ist die (vorherige) Zustimmung der jeweiligen persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin erforderlich. Darüber<br />
hinaus ist ihr zunächst der Anteil schriftlich mit Preisangabe<br />
anzubieten. Falls die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb einer bestimmten<br />
67
Rechtliche Grundlagen<br />
68<br />
Frist ausübt, kann der Anbieter anderweitig veräußern. Bei<br />
Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />
muss die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ebenfalls (vorher) zustimmen; die Zustimmung darf nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
Handelbarkeit der Anteile<br />
Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert bundesweit<br />
kein einheitlicher, öffentlich organisierter und etablierter<br />
Zweitmarkt für Anteile an Geschlossenen Fonds. Anleger,<br />
die ihren Anteil verkaufen wollen, sollten also berücksichtigen,<br />
dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung nicht zum<br />
gewünschten Preis oder überhaupt nicht veräußern können.<br />
Außerdem ist zu beachten, dass dem Anleger in Verbindung<br />
mit einem Anteilsverkauf Kosten beispielsweise<br />
für Beratung und Vermittlung entstehen können.<br />
Ausscheiden und Abfindung eines Gesellschafters<br />
Außer bei ordentlicher Kündigung scheidet der Anleger aus<br />
der jeweiligen Kommanditgesellschaft aus, wenn er seiner<br />
Einzahlungspflicht nicht nachkommt, ein Gläubiger von<br />
ihm die Zwangsvollstreckung in seine(n) Gesellschaftsanteil(e)<br />
betreibt (und die Vollstreckung nicht innerhalb von<br />
vier Wochen aufgehoben ist) oder über sein Vermögen das<br />
Insolvenzverfahren eröff net bzw. mangels Masse abgelehnt<br />
wird. Die Ausschließung eines Anlegers ist - mit Stimme<br />
der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin, aber<br />
ohne Stimme des Betroffenen - möglich, wenn in der Person<br />
des Anlegers ein wichtiger Grund liegt (wenn z. B. über<br />
sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird).<br />
In jedem Fall des Ausscheidens steht dem Anleger ein<br />
Abfindungs- oder Auseinandersetzungsguthaben abzüglich<br />
seiner eventuellen Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen<br />
Emittentin zu. Grundlage des Abfindungsguthabens<br />
ist die jeweilige Auseinandersetzungsbilanz per Ende des<br />
Jahres seines Ausscheidens. In der jeweiligen Bilanz werden<br />
die tatsächlichen Werte angesetzt. Stille Reserven sind<br />
aufzulösen. Ein eventueller „good will“ (Firmenwert) sowie<br />
schwebende Geschäfte sind nicht zu berücksichtigen. Die<br />
jeweilige Auseinandersetzungsbilanz wird von der jeweiligen<br />
Gesellschafterversammlung festgestellt.<br />
Falls sich Anleger und jeweilige Emittentin nicht über den<br />
Vermögenswert einigen, legt ein vereidigter Sachverständiger<br />
den Wert fest. Soweit die Parteien sich nicht auf einen<br />
Sachverständigen einigen können, soll er vom Präsidenten<br />
des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg bestimmt werden.<br />
Das (die) Sachverständigengutachten ist (sind) verbindlich,<br />
falls keine der Parteien innerhalb von drei Wochen den<br />
Antrag auf ein zweites (weitere) Gutachten eines vom Präsidenten<br />
des OLG Oldenburg vorzuschlagenden Sachver-<br />
ständigen stellt. Der Mittelwert beider (der weiteren) Gutachten<br />
ist dann verbindlich. Die Kosten des ersten (der ersten<br />
beiden) Gutachten(s) trägt jeweils die Emittentin,<br />
soweit der gutach terliche Wert über dem von der jeweiligen<br />
Emittentin angesetzten Wert liegt, andernfalls der<br />
Anleger. Die Kosten des zweiten (der weiteren)<br />
Gutachten(s) trägt immer die beantragende Partei.<br />
Dauer, Kündigung und Auflösung der Gesellschaft,<br />
Erbfall<br />
Die Dauer der jeweiligen Emittentin ist unbefristet. Der<br />
Anleger kann seine Beteiligung per Einschreibebrief mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres<br />
kündigen, erstmalig zum 31.12.2023. Die übrigen<br />
Gesellschafter füh ren die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
weiter. Mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen können die Gesellschafter der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
die Auflösung (Liquidation) der jeweiligen<br />
Emittentin beschließen. Liquidatorin ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin, die das Gesellschaftsvermögen –<br />
insbesondere das Anlageobjekt, aber auch das sonstige<br />
Vermögen – verwerten muss und ein verbleiben des Restguthaben<br />
an die Kommanditisten auskehrt.<br />
Die Treuhandverhältnisse enden beim Tod des Treugebers<br />
bzw. bei der Abtretung der Ansprüche aus dem jeweiligen<br />
Treuhandvertrag und der Erbe oder Vermächtnisnehmer<br />
bzw. Beschenkte tritt dann unmittelbar in die Gesellschafterstellungen<br />
des ehemaligen Treugebers ein.<br />
Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
Der jeweilige Schiedsgerichtsvertrag mit Datum vom<br />
07.08.2007 ergänzt den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
und entschei det endgültig und unter Ausschluss<br />
des ordentlichen Rechtsweges Streitigkeiten zwischen<br />
Gesellschaftern und jeweiliger Emittentin oder zwischen<br />
Gesellschaftern untereinander. Das Schiedsgericht<br />
soll sich aus drei Personen zusammen setzen (zwei Schiedsrichter<br />
sowie ein Obmann mit Befähigung zum Richteramt<br />
und Wirtschaftserfahrung).<br />
Beide Parteien benennen je einen Schiedsrichter und einigen<br />
sich auf die Person des Obmanns. Soweit keine Einigung<br />
erfolgt, ernennt der Präsident des Oberlandesgerichts<br />
Oldenburg den Obmann. Der Schiedsspruch mit Begründung<br />
soll aufgrund mündlicher Verhandlungen erlassen werden,<br />
ggf. lediglich aufgrund der Schriftsätze der Parteien, und ist<br />
den Parteien zuzustellen. Falls sich die Parteien dem<br />
Schiedsspruch nicht freiwillig unterwerfen, ist er auf der<br />
Geschäftsstelle des Landgerichts Oldenburg zu hinterlegen.
Treuhandvertrag<br />
Grundlage der Treuhandverträge für indirekte (mittelbare)<br />
Kommanditisten ist der jeweilige Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw.<br />
Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG. Den jeweiligen<br />
Kommanditgesellschafts- und Treuhandvertrag erkennt<br />
der Anleger mit seiner Beitrittserklärung ausdrück lich an.<br />
Die Treuhänderin GFI Treuhand GmbH mit Sitz Hafenstraße<br />
6c, 26789 Leer, kann gleichlautende Verträge mit<br />
weite ren Treugebern schließen und hält nach außen hin<br />
die Beteiligungen als einheitliche Beteiligung. Der Anteil<br />
des Anlegers wird von der Treuhänderin im eigenen<br />
Namen, aber im Auftrag und für Rechnung des Treugebers<br />
gehalten. Die Treuhänderin hat sich an die Weisungen ihres<br />
Treugebers zu halten und bei Gesellschafterversammlungen<br />
und anstehenden Gesellschafterbeschlüssen Weisungen<br />
des Anlegers einzuholen. Falls keine Weisungen<br />
erteilt sind, stimmt die Treuhänderin im Sinne der Treugeber<br />
ab. Der Anleger kann seine Rechte, insbesondere sein<br />
Stimmrecht, auch selbst ausüben. Die Treuhänderin nimmt<br />
darüber hinaus die im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
und im Gesetz geregelten Informations-, Mitwirkungs-<br />
und Kontrollrechte für den Treugeber wahr. Auch in<br />
diesem Fall kann der Anleger seine Rechte selbst ausüben.<br />
Das wirtschaftliche Fondsergebnis hat die Treuhänderin<br />
sofort an die Treugeber weiterzuleiten, z. B. anteilige Auszahlungen<br />
oder Abfindungsguthaben.<br />
Eine Haftung für den vom einzelnen Treugeber eventuell<br />
erwarteten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg der<br />
jeweiligen Emittentin übernimmt die Treuhänderin selbstverständlich<br />
nicht. Anders als der Treugeber darf die Treuhänderin<br />
die Treuhandverhältnisse nur mit (vorheriger)<br />
Zustimmung des Treugebers offenlegen – außer es ist<br />
gesetzlich anders geregelt oder es dem begründetem Interesse<br />
der Treuhänderin entspricht.<br />
Die Treuhandverhältnisse enden beim Tod des Treugebers<br />
bzw. bei der Abtretung der Ansprüche aus den Treuhandverträgen<br />
und der Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw.<br />
Beschenkte tritt unmittelbar in die Gesellschafterstellungen<br />
des dann ehemaligen Treugebers ein.<br />
Angaben über wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhänderin:<br />
• Recht zum Abschluss gleichlautender Treuhandverträge<br />
mit potenziellen Treugebern (Anlegern); nach außen<br />
hin hält die Treuhänderin die treuhänderischen Beteiligungen<br />
als einheitliche Beteiligung<br />
• treuhänderische und uneigennützige Verwaltung der<br />
Treugeberbeteiligung; die Treuhänderin hält die Beteiligung<br />
im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rech-<br />
nung des Treugebers<br />
• Treuhänderin hat Weisungen des Treugebers vor Gesellschafterversammlungen<br />
und anstehenden Gesellschafterbeschlüssen<br />
einzuholen und sich an die Weisungen<br />
zu halten<br />
• bei Ausübung des Stimmrechts der Treugeber hat die<br />
Treuhänderin mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />
zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden<br />
Stimmen der Treugeber berücksichtigt<br />
• Ausübung des Stimmrechts des Treugebers nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen der Treuhänderin im Treugebersinne,<br />
falls der Treugeber keine Weisungen erteilt<br />
• Treuhänderin nimmt die im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
geregelten Rechte der Treugeber in<br />
deren Interesse wahr<br />
• unverzügliche Weiterleitung des wirtschaftliches Ergebnisses<br />
(z. B. anteilige Auszahlung oder Abfindungsguthaben)<br />
der jeweiligen Emittentin durch die Treuhänderin<br />
an den Treugeber; Abtretung der sich hieraus ergebenden<br />
Ansprüche an den Treugeber<br />
• grundsätzlich keine Offenlegung des Treuhandverhältnisses<br />
durch die Treuhänderin gegenüber Dritten<br />
• unverzügliche schriftliche Berichterstattung der Treuhänderin<br />
gegenüber dem Treugeber nach Vorliegen des<br />
geprüften Jahresabschlusses der jeweiligen Emittentin;<br />
darüber hinaus in angemessenen Abständen gesonderter<br />
Bericht der Treuhänderin gegenüber dem Treugeber<br />
hinsichtlich aller wesentlichen Geschäftsvorfälle<br />
• ohne Zustimmung des Treugebers keine Verfügung der<br />
Treuhänderin über Rechte aus der Treugeberbeteiligung,<br />
insbesondere keine Veräußerung oder Belastung der<br />
Beteiligung<br />
Die Treuhandvergütung ist im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
geregelt und beträgt zusammen mit der<br />
Vergütung für die Geschäftsbesorgung (ebenfalls von der<br />
GFI Treuhand GmbH durchgeführt) 0,5 % p. a. des nominellen<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
beträgt für die Dauer der prognostizierten Fondlaufzeit<br />
insgesamt rd. TEUR 666. Diese Vergütung wird von<br />
den Emittentinnen getragen.<br />
Umstände oder Beziehungen der Treuhänderin, die Interessenkonflikte<br />
auslösen könnten, bestehen nicht.<br />
Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
Die Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw.<br />
Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen)<br />
hat die GFI Treuhand GmbH (Geschäftsbesorgerin) mit<br />
Vertrag vom 07.08.2007 mit der Geschäftsbesorgung<br />
beauftragt. Grundlage ist § 10 Ziffer 3 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
69
Rechtliche Grundlagen<br />
70<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Zwischen dem Anleger (Kommanditist) und der GFI Treuhand<br />
GmbH (Geschäftsbesorgerin) werden Geschäftsbesorgungsverträge<br />
geschlossen. Die Geschäftsbesorgung dient<br />
der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei den Emittentinnen<br />
und soll sie unterstützen. Insbesondere nimmt<br />
die Geschäftsbesorgerin auf ordentlichen und außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen die Anlegerinteressen<br />
wahr (vor allem Stimmrechtsvertretung) und berichtet<br />
darüber sowie über wichtige Fondsangelegenheiten.<br />
Falls der Anleger Weisungen für Abstimmungen erteilt,<br />
sind diese von der Geschäftsbesorgerin unbedingt einzuhalten.<br />
Der Anleger kann seine Rechte als Gesellschafter<br />
auch selbst ausüben oder auf Dritte übertragen. Die Laufzeit<br />
des jeweiligen Vertrages, soweit er nicht gekündigt<br />
wird, richtet sich nach der Dauer der Anlegerbeteiligung.<br />
Die Kündigungsregelung entspricht den Vereinbarungen im<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag der Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. Reederei MS “Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG.<br />
Weiterhin ist die Vergütung der Geschäftsbesorgerin vereinbart,<br />
die zusammen mit ihrer Tätigkeit als Treuhänderin<br />
0,5 % p. a. des nominellen Kommanditkapitals zzgl.<br />
Umsatzsteuer beträgt. Im Jahr der Auflösung der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft ist die Vergütung in voller<br />
Höhe für die Abwicklung der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
zu zahlen. Im Falle der Liquidation erhält die GFI<br />
Treuhand GmbH nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten eine Vorabauszahlung in Höhe von<br />
TEUR 10 für jede Kommanditgesellschaft im Rahmen der<br />
Geschäftsbesorgung während der Liquidationsphase.<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />
Die jeweilige Emittentin hat am 07.08.2007 mit dem<br />
Rechtsanwalt Friedhelm Park, Friesenstraße 45, 26789 Leer,<br />
einen Mittelverwendungskontrollvertrag, der als Rechtsgrundlage<br />
dient, als Vertrag zugunsten Dritter (d. h. der<br />
Anleger) abgeschlossen. Der Anwalt ist langjährig erfahren<br />
in der treuhänderischen Überwachung bei vergleichbarer<br />
Verwendung von Eigenmitteln von Beteiligungsgesellschaften.<br />
Über das eingerichtete Treuhandkonto ist nur der<br />
Mittelverwendungskontrolleur verfügungsberechtigt.<br />
Kontoverfügungen sind nur nach Erfüllung vertraglich vereinbarter<br />
Bedingungen zulässig, u. a. nach rechtsverbindlichem<br />
Abschluss und Inkrafttreten aller einschlägigen<br />
Verträge für die Projektrealisierung, nach Vorlage einer<br />
Platzierungsgarantie Dritter (im einzelnen siehe § 2 des<br />
Vertrags über Mittelverwendungskontrolle).<br />
Der jeweilige Vertrag endet, wenn sämtliche der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegenden Eigenmittel der jeweiligen<br />
Emittentin zuge flossen sind. Bei vorzeitigem Vertragsende<br />
darf der Mittelverwendungskontrolleur seine Verfügungsrechte<br />
über das Treuhandkonto nur aufgeben, wenn<br />
ein anderer Standesrechtler (Anwalt, Notar, Steuerberater<br />
bzw. Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer bzw.<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) als neuer Mittelverwendungskontrolleur<br />
in diesen Vertrag eintritt. Der jeweilige<br />
Vertrag regelt ferner die Höhe und Fälligkeit der Vergütung<br />
für die Mittelverwendungskontrolle, auch im Falle einer<br />
Rückabwicklung der Investition. Die Vergütung beträgt<br />
einmalig TEUR 5 zzgl. Umsatzsteuer pro Emittentin. Im<br />
Falle der Rückabwicklung erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der zurückzuzahlenden<br />
Kommanditeinlagen zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Weitere Funktionen, Beteiligungen oder Abreden, die Interessenkonflikte<br />
begründen könnten, liegen nach Kenntnis<br />
der Anbieterin nicht vor.<br />
Vertragsreedervertrag<br />
Mit Datum vom 07.08.2007 wurde zwischen der Reederei<br />
MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. der Reederei MS<br />
“Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen) einerseits<br />
und der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />
(Vertragsreederin) andererseits – sämtlich per Adresse Blinke<br />
6, 26789 Leer, - ein Vertragsreedervertrag abgeschlossen.<br />
Ausdrücklich ist die Vertragsreederin bevollmächtigt, sämtliche<br />
Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen und für<br />
Rechnung der jeweiligen Emittentin durchzuführen. Insbesondere<br />
Verwaltungskosten und Kosten, die durch Einsatz<br />
und Betrieb der Schiffe (Schiffsbetriebskosten) entstehen,<br />
sind von der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Die Aufgaben der Vertragsreederin richten sich nach dem<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag. Insbesondere<br />
hat sie nach § 1 des jeweiligen Vertragsreedervertrages zu<br />
sorgen für:<br />
- die Schaffung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />
und Aufrechterhaltung der pauschalierten<br />
Gewinnermittlung gemäß § 5 a EStG,<br />
- die Befrachtung und Vercharterung des Schiffes einschließlich<br />
des Inkassos,<br />
- den Einsatz des Schiffes (Disposition),<br />
- die Bemannung des Schiffes,<br />
- die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant<br />
und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />
- die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die<br />
für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Schiffes notwendig<br />
sind,<br />
- die Erhaltung des Schiffes in einem einwandfreien<br />
Zustand,
- die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und<br />
Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />
versichert sind, einschließlich „loss-of-hire“,<br />
- die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen,<br />
- die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere,<br />
- die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff<br />
geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestellung<br />
von Schiffsagenten,<br />
- die Wahrnehmung der Interessen der Kommanditgesellschaft<br />
gegenüber Forderungen, Strafen, Pfandrechten,<br />
die gegen das Schiff geltend gemacht werden. Der Vertragsreeder<br />
vertritt in diesen Fällen die Kommanditgesellschaft<br />
gerichtlich und außergerichtlich,<br />
- ggf. Registereintragung und Umflaggung des Schiffes.<br />
- Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe<br />
bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff der<br />
Kommanditgesellschaft nach den gleichen Grundsätzen<br />
und mit gleicher Sorgfalt zu behandeln. Dies gilt insbesondere<br />
auch für den Abschluss von Charterverträgen.<br />
Der jeweilige Vertragsreedervertrag wird für die Dauer des<br />
Bestehens der jeweiligen Kommanditgesellschaft geschlossen.<br />
Er kann jedoch von jedem der Vertragschließenden<br />
gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:<br />
a) der Verkauf des Schiffes,<br />
b) der Totalverlust des Schiffes,<br />
c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens<br />
für das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />
d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
eines der Vertragschließenden bzw. die Ablehnung<br />
der Eröffnung mangels Masse,<br />
e) die Auflösung eines der Vertragschließenden.<br />
Die Vertragsreederin erhält eine Vergütung in Höhe von<br />
4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />
bzw. 3,5 % bei Reisechartern oder anderen Beschäftigungen.<br />
Adress- oder andere Kommissionen mindern die<br />
Bemessungsgrundlage nicht.<br />
Daneben wird jeweils die Erstattung folgender, in ursächlichem<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb des jeweiligen<br />
Schiffes stehender Kosten vereinbart:<br />
- der Vertragsreeder erhält für die von ihm für die Kommanditgesellschaft<br />
durchzuführenden Finanzbuchhaltungsarbeiten<br />
eine monatliche Pauschale von EUR<br />
500,— zuzüglich eventueller Umsatzsteuer; die Kosten<br />
für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie deren<br />
Prüfungskosten übernimmt die Kommanditgesellschaft;<br />
- für Kommunikationskosten, die dem Vertragsreeder<br />
durch den Betrieb des Schiffes entstehen, erhält er eine<br />
monatliche Pauschale in Höhe von EUR 150,— zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer;<br />
- im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />
von Ersatzteilen mit eigenem LKW werden pauschal EUR<br />
1,— pro gefahrenem km vergütet, mit eigenem PKW EUR<br />
0,60 pro km, jeweils zuzüglich eventueller Umsatzsteuer;<br />
- Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen,<br />
z. B. bei außerhalb des normalen Verlaufs notwendigen<br />
Inspektionen oder Reparaturen des Schiffes, bei Havarien<br />
und bei Bereitstellung von technischen Dienstleistungen<br />
ergeben, werden zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
erstattet.<br />
Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaft einen Makler seiner Wahl für die<br />
Befrachtung des Schiffes zu bestellen und über ihn<br />
Befrachtungsverträge abzuschließen. Der Vertragsreeder ist<br />
alternativ dazu auch berechtigt, selbst als Makler aufzutreten.<br />
Für von ihm vermittelte Charterverträge erhält er eine<br />
Befrachtungskommission von 1,25 %.<br />
Kaufverträge<br />
Mit jeweiligem Kaufvertrag (Memorandum of Agreement)<br />
vom 24.08.2007 haben die Emittentinnen Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. Reederei MS “Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG (Käuferinnen) von der Ostedijk<br />
Navigation Limited bzw. Estedijk Navigation Limited,<br />
beide St. John´s (Antigua und Barbuda), jeweils einen der<br />
beiden typgleichen Bulkcarrier M/V „ESTEDIJK“ und MS<br />
„OSTEDIJK“ erworben. Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages<br />
sind eine Schiffsbeschreibung sowie eine Liste<br />
durchgeführter Modifikationen und Inspektionen des<br />
jeweiligen Schiffes (Anlagen 1 und 2 zum Kaufvertrag).<br />
Erfüllungsort ist Hamburg. Es ist das deutsche Recht vereinbart.<br />
Im Gegenzug zur Zahlung des Kaufpreises haben<br />
die Verkäuferinnen den Käuferinnen die erforderlichen<br />
Dokumente (z. B. Kaufvertrag) zu übergeben.<br />
Die Käuferinnen haben die Schiffe am 19.07.2007 in Rotterdam<br />
(Niederlande) besichtigt und die Klassifikationsunterlagen<br />
akzeptiert.<br />
Den Käuferinnen wird das Recht eingeräumt, auf eigene<br />
Kosten bestimmte Zusatzprüfungen (z. B. bei der Hauptmaschine<br />
oder Ladeluken) vornehmen zu lassen. Übernommene<br />
Bestände, z. B. Treibstoffe, sind von den Käuferinnen<br />
zu zahlen.<br />
Die Schiffe sind lastenfrei (ohne Rechte Dritter, z. B. ohne<br />
Verbindlichkeiten und frei von Chartern) zu übergeben.<br />
Die Übernahme der Schiffe MS „<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />
„<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ist am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007 in<br />
Antwerpen erfolgt.<br />
71
72<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Der Kaufpreis für jedes Schiff beträgt TEUR 10.500 und ist<br />
bereits vollständig gezahlt.<br />
Nach dem jeweiligen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
dürfen Anlegergelder u. a. nur freigegeben werden, wenn<br />
alle einschlägigen Verträge – also auch der jeweilige Kaufvertrag<br />
– rechtsverbindlich abgeschlossen und vollständig<br />
in Kraft sind.<br />
Darüber hinaus fallen TEUR 260 für Ausrüstung im Zusammenhang<br />
mit der Infahrtsetzung an, welche von den Käuferinnen<br />
zu leisten sind. Es handelt sich dabei Kosten für<br />
Namenswechsel, Registrierung der Schiffe, Besichtigung<br />
durch Taucher, Auditierung, diverse Zusatzausrüstungen<br />
und Courtage.<br />
Befrachtungsverträge<br />
Am 06.09.2007 ist zwischen der Reederei MS “Global<br />
Helios” GmbH & Co. KG bzw. der Reederei MS “Global Hermes”<br />
GmbH & Co. KG (Emittentinnen) sowie der Apollo<br />
Shipping & GmbH & Co. KG, Hamburg (Befrachtungsunternehmen)<br />
jeweils ein Befrachtungsvertrag geschlossen worden.<br />
Danach beauftragen die Reederei MS “Global Helios”<br />
GmbH & Co. KG bzw. die Reederei MS ”Global Hermes”<br />
GmbH & Co. KG die Apollo Shipping GmbH & Co. KG ab<br />
Übernahme der beiden Fondsschiffe mit deren exklusiver<br />
Befrachtung. Dem Befrachtungsunternehmen ist die Vollmacht<br />
eingeräumt, Abschlüsse von Befrachtungs- und<br />
Zeitcharterverträgen jeglicher Art zu tätigen. Dabei kann<br />
sie sich auch Dritter bedienen.<br />
Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
3 % der vereinnahmten Bruttofracht- oder Zeitchartererlöse.<br />
Gleiches gilt für Erlöse bei Liegezeiten, die über die<br />
gewöhnliche Be- und Entladung hinausgehen (Deadfreight)<br />
und Erlöse aus der Streichung von Beschäftigungsvereinbarungen<br />
(Cancellation).<br />
Eingeschlossen sind Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />
(bei letzteren abzüglich der etwa auf<br />
Kapitän und Mannschaft entfallenden Anteile) sowie eine<br />
Vergütung für Kommunikationskosten und Bankauslagen.<br />
Die Entgelte sind umgehend nach Eingang der Erlöse fällig<br />
und zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht, eine Aufrechnung<br />
oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist ausgeschlossen.<br />
Der jeweilige Befrachtungsvertrag wurde fest für die Dauer<br />
der jeweiligen Emittentin geschlossen. Er kann aus wichtigem<br />
Grund u a. wenn die Ergebnisse des Schiffes nicht<br />
gemäß Verkaufsprospekt eingefahren werden, nach frühestens<br />
drei Jahren gekündigt werden und endet ohne Kündigung,<br />
wenn das Schiff veräußert wird oder in Totalverlust<br />
gerät.<br />
Poolvertrag<br />
Die beiden Emittentinnen Reederei MS “Global Helios“<br />
GmbH & Co. KG und die Reederei “Global Hermes“ GmbH<br />
& Co. KG sowie Reederei MS “Global Hera“ GmbH & Co. KG<br />
und Reederei MS “Global Hestia“ GmbH & Co. KG haben<br />
am 07.08.2007 mit der Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG einen Poolvertrag<br />
geschlossen.<br />
Vertragszweck ist die Zusammenfassung (Poolung) der Reiseergebnisse<br />
der vier typgleichen, auf derselben chinesischen<br />
Werft gebauten Schiffe. Dadurch sollen Schwankungen<br />
des Frachtmarktes ausgeglichen werden. Diese<br />
Interessengemeinschaft stellt eine bürgerlich-rechtliche<br />
Innengesellschaft dar; sie ist nicht auf den Betrieb eines<br />
Handelsgewerbes ausgerichtet.<br />
Soweit die jeweiligen Schiffe einsatzbereit sind, werden die<br />
im Vertrag definierten Reiseerlöse gepoolt und um die<br />
ebenfalls vertraglich bestimmten Schiffsreisekosten gemindert.<br />
Am Saldo, dem Reiseergebnis, partizipieren die beteiligten<br />
Reedereien zu gleichen Anteilen nach einem festgelegten<br />
Schema.<br />
Weitere Poolpartner mit ihren Schiffen können unter<br />
bestimmten Bedingungen aufgenommen werden. Dabei<br />
sind nicht baugleiche Schiffe einer besonderen Bewertung<br />
nach Poolpunkten zu unterwerfen, um Gleichbehandlung<br />
zu wahren.<br />
Poolverwalter oder –manager ist die G.H.S. Global Hanseatic<br />
Shipping GmbH & Co. KG, die auch die mindestens einmal<br />
jährlich stattfindende Poolversammlung einberuft. Die<br />
Poolversammlung kann auch von der GFI Treuhand GmbH<br />
einberufen werden. Der Pool dauert zunächst so lange, bis<br />
das letzte Schiff verkauft ist und damit die Poolgrundlage<br />
entfällt.<br />
Schiffshypothekenkredite<br />
Mit Datum vom 14.09.2007 haben die Emittentinnen<br />
jeweils einen Vertrag über die Finanzierung des Kaufs der<br />
Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />
mit einem deutschen Kreditinstitut geschlossen. Den Emittentinnen<br />
wird jeweils zugesagt, den Kauf teilweise mit<br />
einem erststelligen Schiffshypothekenkredit in Höhe von<br />
TEUR 7.350 pro Schiff zu finanzieren (Finanzierungsvolumen<br />
für beide Schiffe zusammen TEUR 14.700). Der Aus-
zahlungskurs beträgt jeweils 100 %. Grundsätzlich können<br />
die Kredite zum Teil auch in anderen frei konvertierbaren<br />
Währungen als in EUR gewährt werden. Die Kreditlaufzeit<br />
beträgt jeweils 14 Jahre ab Schiffsübernahme. Die Darlehen<br />
sind jeweils durch 53 Vierteljahresraten und eine<br />
Abschlussrate zurückzuzahlen. Die Möglichkeit zur Erbringung<br />
von Sondertilgungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />
Gemäß Kreditvertrag sind der Zinssatz und die Zinsfestschreibungsperiode<br />
spätestens zwei Tage vor Auszahlung<br />
des jeweiligen Darlehens bzw. vor Ende einer Zinsfestschreibungsperiode<br />
zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung dieses Verkaufsprospektes wurde bereits für<br />
einen Teilbetrag in Höhe von TEUR 2.500 pro Emittentin<br />
eine Zinsfestschreibung in Höhe von 6 % p. a. für eine<br />
Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Es ist eine einmalige<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von rd. TEUR 18 pro Kreditvertrag<br />
vorgesehen.<br />
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank haben die<br />
jeweilige Emittentin sowie die G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
(persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentinnen)<br />
gegenüber der Bank ein abstraktes Schuldversprechen als<br />
Gesamtschuldner in Höhe von TEUR 8.820 (120 % des Kredites)<br />
abzugeben. Dieses Schuldversprechen ist durch eine<br />
erststellige Schiffshypothek zugunsten der Bank in gleicher<br />
Höhe am Schiff zu sichern. Wegen der bankseitigen<br />
Ansprüche haben sich die Emittentinnen der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung in ihr jeweiliges Gesamtvermögen<br />
sowie in das Schiff zu unterwerfen. Darüber hinaus haben<br />
die Emittentinnen sämtliche Ansprüche aus Charter-,<br />
Fracht- und Poolverträgen an die Bank abzutreten.<br />
Die Schiffe sind entsprechend den Bank-„Bedingungen für<br />
die Beleihung von Seeschiffen und Schiffsbauwerken“ zu<br />
versichern. Die Versicherungen sind mit Versicherern, die<br />
von der Bank akzeptiert sind, abzuschließen. Eventuell<br />
schließt die Bank weitere Versicherungen im eigenen<br />
Namen und zu eigenen Gunsten – aber auf Kosten der<br />
jeweiligen Emittentin – ab.<br />
Vor Auszahlung der Kredite haben die jeweiligen Emittentinnen<br />
die Bank mit diversen Unterlagen zu versorgen,<br />
u. a.:<br />
• Verträge mit der Vertragsreederin,<br />
• Befrachtungsverträge,<br />
• Kommanditgesellschaftsvertrag und beglaubigter Handelsregisterauszug<br />
der jeweiligen Emittentin und persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin<br />
• Übergabeprotokolle und Bestätigungen, dass die Schiffe<br />
frei von Lasten und Rechten Dritter übergeben wurden,<br />
• Verkaufsprospekt.<br />
Nach der Kreditzusage dürfen die Emittentinnen Auszahlungen<br />
an ihre Gesellschafter erst dann vorneh men, wenn<br />
der Kapitaldienst (Zins und Tilgung des Schiffshypothekenkredits)<br />
planmäßig geleistet wurde und sicher gestellt ist,<br />
dass der nächst fällige Vierteljahreskapitaldienst geleistet<br />
werden kann.<br />
Mit demselben Kreditinstitut haben die Emittentinnen darüber<br />
hinaus mit Datum vom 14.09.2007 zur restlichen<br />
Finanzierung der Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />
HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ jeweils einen Eigenmittelvorfinanzierungsvertrag<br />
abgeschlossen (Finanzierungsvolumen<br />
für beide Schiffe zusammen TEUR 6.300).<br />
Die Laufzeit dieser Darlehen endet jeweils am 30.09.2008.<br />
Die finanzierende Bank hat das Beteiligungsangebot nicht<br />
mitkonzipiert und – soweit sie Einsicht in die Struktur der<br />
Daten und Verträge des Angebotes genommen haben –<br />
Verträge ausschließlich im Eigeninteresse im Hinblick auf<br />
ihre Position als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere hat<br />
sie auch nicht den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegeben<br />
und geprüft. Die Bank übernimmt daher ausdrücklich<br />
keine (weitergehenden) Verpflichtungen im<br />
Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere<br />
keine Haftung für die kalkulierten Annahmen des<br />
Anbieters/Initiators oder den Eintritt des wirtschaftlichen<br />
Erfolges des Beteiligungsangebotes.<br />
Platzierungsgarantien<br />
Mit Bestätigungsschreiben vom 07.08.2007 garantiert<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH die Vollplatzierung<br />
und Einzahlung des einzuwer benden Kommanditkapitals<br />
in Höhe von TEUR 8.050 zugunsten der Reederei MS<br />
“Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie der Reederei MS<br />
“Global Hermes“ GmbH & Co. KG. Fällig werden die Garantien<br />
spätestens am 31.12.2008 in Höhe des bis dahin nicht<br />
von Dritten gezeichneten Kommanditkapitals. Die Garantien<br />
werden <strong>GHF</strong> mit pauschal EUR 80.000,- zzgl. Umsatzsteuer<br />
vergütet.<br />
<strong>GHF</strong> hat vergleichbare Platzierungsgarantien bereits in Vorjahren<br />
bei ähnlichen Beteiligungsangeboten herausgelegt.<br />
Allgemeines<br />
Außer den im Verkaufsprospekt beschriebenen Vereinbarungen<br />
existieren nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren<br />
Abreden. Mit wesentlichen Vertragspartnern (siehe<br />
Seite 17 ff.) wurde bereits in der Vergangenheit mit guten<br />
Erfahrungen zusammengearbeitet.<br />
Für die Rückzahlung oder Verzinsung dieses Angebotes der<br />
Emittentinnen hat keine juristischen Person oder Gesellschaft<br />
eine Gewährleistung übernommen.<br />
73
Steuerliche Grundlagen<br />
74<br />
Die Anleger beteiligen sich mit jeweils 50 % ihrer Einlagen<br />
an den Emittentinnen, zwei Einschiffsgesellschaften in der<br />
Rechtsform der GmbH & Co. KG. Zu den Regelungen zum<br />
Beitritt und zur Ausgestaltung der Beteiligungen wird insbesondere<br />
auf die Ausführungen unter den „rechtlichen<br />
Grundlagen“ verwiesen. Nachfolgend werden die steuerlichen<br />
Grundlagen jeweils für die Beteiligung eines Anlegers<br />
an einer Fondsgesellschaft dargestellt. Aus der Beteiligung<br />
der Anleger mit jeweils 50 % der Einlagen an den<br />
beiden Fondsgesellschaften ergeben sich insofern steuerlich<br />
keine Besonderheiten gegenüber einer Be tei ligung an<br />
nur einer Fondsgesellschaft.<br />
Hinweis<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern. Der<br />
Emittent übernimmt lediglich betrieblich veranlasste Steuern<br />
wie die Umsatz- und Gewerbesteuer. Persönliche Steuern<br />
des Anlegers wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer,<br />
der Solidaritätszuschlag, eine Kirchensteuer<br />
und die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer sind vom Anleger<br />
selbst zu tragen und zu entrichten und werden nicht<br />
vom Anbieter übernommen.<br />
Vorbemerkungen<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
dient dazu, dem Anleger – auf Basis der derzeitigen steuerrechtlichen<br />
Bestimmungen und unter Berücksichtigung der<br />
Regelungen der durch Bundestag und Bundesrat bereits<br />
beschlossenen Unternehmensteuerreform 2008 – die<br />
wesentlichen steuerlichen Grundlagen der Beteiligung zu<br />
vermitteln. Das steuerliche Konzept des Fonds wurde auf<br />
der Grundlage der gegenwärtig geltenden Rechtslage, insbesondere<br />
der derzeit geltenden Regelungen zur pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach der geführten Tonnage (§ 5a<br />
EStG Tonnagesteuer), sowie der Neuregelungen durch die<br />
Unternehmenssteuerreform entwickelt. Die zum Zeitpunkt<br />
der Beteiligung an dem Fonds bestehende steuerliche Position<br />
kann sich in der Zukunft ändern und damit grundsätzlich<br />
nicht garantiert werden.<br />
Die folgenden steuerlichen Grundlagen basieren auf der<br />
Annahme, dass es sich beim Anleger um eine im Inland<br />
ansässige und damit unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />
Person handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Für Anleger in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
können sich Abweichungen gegenüber diesen<br />
Ausführungen ergeben. Die wesentlichen ertragssteuerlichen<br />
Besonderheiten der Beteiligung einer inländischen<br />
unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft werden nachfolgend<br />
in einem gesonderten Abschnitt behandelt.<br />
Die Ausführungen stellen die wesentlichen steuerlichen<br />
Aspekte dar; die personenbezogenen Steuerverhältnisse<br />
sind jeweils zu berücksichtigen. Es wird jedem Anleger<br />
daher empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />
einer Beteiligung mit einem Steuerberater zu<br />
erörtern.<br />
Am 25. Mai 2007 ist eine Unternehmenssteuerreform vom<br />
Bundestag verabschiedet worden. Den Bundesrat hat das<br />
Unternehmenssteuerreformgesetz am 6. Juli 2007 passiert.<br />
Zum 1. Januar 2008 wird die Unternehmenssteuerreform<br />
in Kraft treten. Für Personengesellschaften ist gegenüber<br />
der Besteuerung von Kapitalgesellschaften eine weitgehende<br />
steuerliche Rechtsformneutralität vorgesehen. Personengesellschaften<br />
können daher einbehaltene Gewinne<br />
betriebs- und personenbezogen ermäßigt besteuern (Nachversteuerung),<br />
wenn der Gewinn im Unternehmen verbleibt<br />
und durch eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1<br />
Satz 1 oder § 5 EStG ermittelt wird. Einbehaltene Gewinne<br />
werden dann auf Antrag mit 28,25 % besteuert. Aufgrund<br />
der Gewinnermittlung des Emittenten nach § 5a EStG ist<br />
die Option zur Nachversteuerung nicht gegeben.<br />
Einkommensteuer<br />
Der Anbieter bietet mit der vorliegenden Beteiligung einen<br />
als reines Tonnagesteuermodell konzipierten Schiffsfonds<br />
mit zwei Beteiligungen an. Der Antrag zur Option gemäß<br />
§ 5a Abs. 3 EStG soll im Jahr der Anschaffung der Schiffe<br />
(2007) mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres<br />
gestellt werden, wobei Zeiten vor der Anschaffung nicht<br />
zu besteuern sind. Durch die pauschalierte Gewinnermittlung<br />
nach der geführten Tonnage ergeben sich für die<br />
Anleger mit Übernahme des Schiffbetriebes niedrige positive<br />
steuerliche Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />
wenn der Emittent tatsächlich keine positiven<br />
Ergebnisse erwirtschaftet.<br />
Einkunftsart/Mitunternehmerschaft<br />
Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger jeweils zu<br />
50 % an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />
Leer, sowie an der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />
Co. KG, Leer. Der Emittent wird die Motorschiffe<br />
MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ betreiben.<br />
Die gesellschaftsrechtliche Konzeption des Emittenten bildet<br />
die Grundlage für eine Zuordnung des Geschäftsbetriebes<br />
zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15<br />
EStG. Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind unter<br />
Einbeziehung des Treuhandvertrages so ausgestaltet, dass<br />
die Gesellschafter/Treugeber durch die Beteiligung an<br />
Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des<br />
Emittenten (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />
von Stimm- und Kontrollrechten (Mitunternehmer-
initiative) auf der Basis des geltenden Steuerrechts und der<br />
höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mitunternehmer<br />
im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einzustufen<br />
sind. Jeder Gesellschafter/Treugeber erzielt somit im Rahmen<br />
seiner Beteiligung an dem Emittenten Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Für die ertragsteuerliche Anerkennung gewerblicher Einkünfte<br />
ist grundlegende Voraussetzung eine Totalgewinnerzielungsabsicht,<br />
d.h. dass der Emittent auf Betriebsvermögensmehrung<br />
ausgerichtet ist. Unabhängig einer<br />
Option zur Tonnagebesteuerung ist die Totalgewinnerzielungsabsicht<br />
unter Berücksichtigung der voraussichtlich zu<br />
erwirtschaftenden, nach §§ 4, 5 EStG ermittelten Ergebnisse<br />
zu beurteilen.<br />
Der Emittent geht auf Basis der kalkulierten Prognosezahlen<br />
bereits ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus der<br />
Veräußerung der Schiffe von einer Mehrung des Betriebsvermögens<br />
aus. Bis zum Jahr 2024 ergibt sich gemäß der<br />
Prognoserechnung auf der Ebene des Emittenten ein Totalgewinn.<br />
Basierend auf dem grundlegenden Beschluss des Großen<br />
Senats des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1984, in dem<br />
die Grundsätze zur Gewinnerzielungsabsicht des Emittenten<br />
(Anstreben eines Totalgewinns) und der Mitunternehmerschaft<br />
für Gesellschafter aufgestellt worden sind,<br />
ist festzuhalten, dass der Emittent diese Grundsätze erfüllt.<br />
Der Emittent sieht in der Prognoserechnung den nach der<br />
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die Anerkennung<br />
der Gewinnerzielungsabsicht erforderlichen konkreten<br />
Nachweis als erbracht an, dass nach dem Urteil<br />
eines ordentlichen Kaufmannes aus heutiger Sicht aller<br />
Voraussicht nach ein Totalgewinn erzielt werden kann.<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des Kommanditisten<br />
ist im vorliegenden Konzept nicht vorgesehen. Der<br />
Anleger kann seine Beteiligung jedoch grundsätzlich steuerunschädlich<br />
fremdfinanzieren. Fremdfinanzierungszinsen<br />
mindern als Sonderbetriebsausgaben den Totalgewinn des<br />
Mitunternehmers und sind daher geeignet, die individuell<br />
für den Einzelnen Anleger notwendige Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf Ebene des Mitunternehmeranteils in Frage zu<br />
stellen. Somit sollte eine etwaige Anteilsfinanzierung<br />
unbedingt mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />
Zur Nichtberücksichtigung der Fremdfinanzierungszinsen<br />
im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />
wird auf den nachstehenden Abschnitt verwiesen.<br />
Gewinnbesteuerung/Tonnagesteuer<br />
Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 wurde eine vom Ertrag<br />
unabhängige, auf den Frachtraum (Nettoraumzahl) bezogene<br />
pauschale Gewinnermittlung (Tonnagegewinnermittlung<br />
gemäß §5a EStG) in das Einkommensteuergesetz eingeführt.<br />
Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />
für Seeschiffe, die im internationalen Verkehr<br />
eingesetzt werden. Die steuergesetzlichen Vorschriften zur<br />
Tonnagesteuer werden durch das BMF-Schreiben vom 12.<br />
Juni 2002 (BStBl. I 2002, S. 614ff.) ergänzt. Die sich aus<br />
diesem Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im<br />
Rahmen der Fondskonzeption berücksichtigt.<br />
Bedingung für die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung<br />
ist u. A., dass das jeweilige Schiff in ein inländisches<br />
Seeschiffsregister eingetragen ist. Weiter muss die Bereederung<br />
des Schiffes im Inland durchgeführt und das Schiff<br />
im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Die Führung<br />
der deutschen Flagge ist nicht erforderlich.<br />
Ein Antrag auf Gewinnermittlung nach der Tonnage kann<br />
gemäß § 5a Abs. 3 EStG im Jahr der Anschaffung der Seeschiffe<br />
mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres<br />
gestellt werden und führt grundsätzlich zu einer zehnjährigen<br />
Bindungsfrist. Wird der Antrag nicht im Jahr der<br />
Anschaffung gestellt, kann er erstmals wieder in dem Wirtschaftsjahr<br />
gestellt werden, das nach Ablauf von zehn Jahren,<br />
vom Beginn des Jahres der Anschaffung gerechnet,<br />
endet. Der Antrag kann nicht zurück genommen werden,<br />
allerdings können die Schiffe innerhalb der Bindungsfrist<br />
jederzeit veräußert werden.<br />
Die Tonnagegewinnermittlung tritt für ertragssteuerliche<br />
Zwecke an die Stelle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />
mit der Folge, dass durch den Ansatz<br />
des pauschalen Gewinns das tatsächliche steuerbilanzielle<br />
Ergebnis des Emittenten auch in Verlustjahren für die<br />
Besteuerung außer Ansatz bleibt. Ein Ergebnis aus der Veräußerung<br />
des Schiffes bzw. bei einer Betriebsaufgabe im<br />
Ganzen oder aus der Veräußerung der gesamten Beteiligung<br />
eines Anlegers ist durch den pauschalen Gewinn<br />
abgegolten. Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie<br />
des § 15b EStG wird nicht berührt.<br />
Die Reedereien MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie<br />
MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG werden im Jahr der<br />
Indienststellung der Seeschiffe die Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung beantragen. Aufgrund dieser<br />
Anträge ergeben sich für den Anleger für die Dauer der<br />
pauschalen Gewinnermittlung jährlich niedrige positive<br />
steuerliche Ergebnisse. Dabei ist anzumerken, dass erst im<br />
Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Schiffe entschieden<br />
werden kann, ob alle notwendigen Voraussetzungen zur<br />
75
Steuerliche Grundlagen<br />
76<br />
Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung vorliegen.<br />
Daher werden die Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen<br />
im internationalen Verkehr zunächst nach den allgemeinen<br />
steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften<br />
ermittelt und, soweit die Voraussetzungen zur Anwendung<br />
der Tonnagegewinnermittlung vorliegen, gemäß § 5a Abs.<br />
3 EStG rückwirkend der Besteuerung entzogen. Vor<br />
Anschaffung der Schiffe durch den Betrieb von Handelsschiffen<br />
im internationalen Verkehr erwirtschaftete<br />
Gewinne sind daher nicht zu besteuern.<br />
Bemessungsgrundlage für die Tonnagesteuer ist die Nettoraumzahl<br />
des Schiffes. Der für die Gesellschafter der Reedereien<br />
MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie MS „Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG relevante steuerliche Wert<br />
ergibt sich nach § 5a EStG aus der Nettoraumzahl der MS<br />
“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ von jeweils<br />
2.913 NRZ für volle 100, somit für eine Nettoraumzahl von<br />
2.910 wie folgt:<br />
EUR EUR<br />
Für die ersten 1.000 NRZ 0,92 9,20<br />
Für die folgenden 1.910 NRZ<br />
(insgesamt 2.910 NRZ) 0,69 13,18<br />
Summe 22,38<br />
je Schiff gesamt<br />
EUR EUR<br />
bei 365 Betriebstagen p. a. 8.168,70 16.337,40<br />
bezogen auf das Gesamtkapital von<br />
EUR 8.070.000,00 0,11% 0,21%<br />
bei 100 Betriebstagen im Jahr 2007 2.238,00 4.476,00<br />
bezogen auf das Gesamtkapital von<br />
EUR 8.070.000,00 0,03% 0,06%<br />
Die Anleger nehmen anteilig an den steuerlichen Ergebnissen<br />
des Emittenten teil. Es entfällt insoweit auf jeden Anleger,<br />
ausgehend von einem Betrieb von 365 Tagen, ein jährlicher<br />
steuerlicher Gewinnanteil in Höhe von zusammen rund<br />
0,21 % bezogen auf die Beteiligungssumme, der mit dem<br />
persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (in 2007 bei jeweils<br />
100 Betriebstagen der Schiffe zusammen rund 0,06 %).<br />
Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />
mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z. B.<br />
Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen,<br />
können bei einer Gewinnermittlung<br />
nach § 5a EStG gemäß des Anwendungserlasses zum<br />
§ 5a EStG vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />
Demgegenüber sind etwaige Sonderbetriebseinnahmen der<br />
Anleger (z.B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermitt-<br />
lung neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten<br />
Gewinn zusätzlich zu berücksichtigen und zu versteuern.<br />
Ferner können bei negativer Entwicklung des Seeschiffsbetriebs<br />
– wie bereits ausgeführt – negative Ergebnisse nicht<br />
berücksichtigt werden. Eine Gewerbesteueranrechnung<br />
nach § 35 EStG für die pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG<br />
ermittelten Gewinne ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />
Die Konzeption des Beteiligungsangebotes geht davon aus,<br />
dass der Emittent und der Bereederer die für die Anwendung<br />
des § 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen schaffen<br />
und während der gesamten Laufzeit der Beteiligungen<br />
aufrecht erhalten werden.<br />
Veräußerungsergebnis/Keine Feststellung eines<br />
Unterschiedsbetrages<br />
Bei Übergang von der allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlung<br />
zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a<br />
EStG müssen evtl. vorhandene stille Reserven (Unterschiedsbeträge)<br />
ermittelt und in ein besonderes Verzeichnis<br />
aufgenommen werden. Diese Unterschiedsbeträge errechnen<br />
sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Teilwert<br />
(Zeitwert), der im Falle des jeweiligen Schiffes in der<br />
Regel von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird,<br />
und dem Restbuchwert zum 31. Dezember des Jahres vor<br />
Antragstellung zur Tonnagebesteuerung. Grundsätzlich ist<br />
der Unterschiedsbetrag dem Gewinn bei Beendigung der<br />
Tonnagebesteuerung (nach Ablauf von mindestens zehn<br />
Jahren, bei Veräußerung der Schiffe oder der Beteiligung<br />
sowie bei Wegfall der Voraussetzungen) hinzuzurechnen.<br />
Im vorliegenden Konzept soll die Tonnagegewinnermittlung<br />
ab dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Schiffe<br />
mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres zur<br />
Anwendung kommen. Sofern der Emittent planmäßig zur<br />
Tonnagebesteuerung optiert und bei dieser Gewinnermittlung<br />
bleibt, fällt kein zu versteuerndes Veräußerungsergebnis<br />
bei Verkauf der Schiffe an. Da der Emittent von Anfang<br />
an die Tonnagegewinnermittlung anwendet, sind keine<br />
Unterschiedsbeträge zu versteuern.<br />
Anwendung des § 15a EStG<br />
Grundsätzlich findet § 15a EStG auch während des Tonnagesteuerzeitraumes<br />
uneingeschränkt Anwendung mit der<br />
Folge, dass parallel zur Tonnagegewinnermittlung eine<br />
Steuerbilanz aufzustellen ist.<br />
Ferner können Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen<br />
durch den Emittenten, bei denen es sich steuerlich um<br />
Entnahmen handelt, zur Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG<br />
führen, wenn durch sie ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />
und eine Haftung aufgrund des § 171 Abs. 1 HGB nicht
vorliegt. In diesem Fall ist neben dem Tonnagesteuergewinn<br />
ein fiktiver Gewinn in Höhe der jeweiligen Ausschüttung<br />
gesondert zu versteuern. Nach dem Konzept des<br />
Emittenten werden den Anlegern jedoch keine ausgleichsfähigen<br />
Verluste zugewiesen, so dass der Regelungsbereich<br />
des § 15a Abs. 3 EStG nicht berührt ist.<br />
Feststellung von Gewinn und Verlust<br />
Das nach Kostenerstattungen und Vergütungen verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten grundsätzlich<br />
im Verhältnis ihrer zum Abschlussstichtag gezeichneten<br />
Kommanditeinlage (Pflichteinlage) zum gezeichneten<br />
Gesamtkapital (zum Abschlussstichtag gezeichneten<br />
Pflichteinlagen) verteilt.<br />
Besteuerungsverfahren<br />
Der Emittent wird beim zuständigen Finanzamt mit einer<br />
eigenen Steuernummer geführt. Das Finanzamt wird die<br />
steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer<br />
einheitlich feststellen und das Ergebnis dieser Feststellung<br />
den Wohnsitzfinanzämtern der Beteiligten auf<br />
dem Amtswege mitteilen.<br />
Soweit im Einzelfall der Beteiligte zu berücksichtigende<br />
persönliche Sonderbetriebseinnahmen erzielt hat, sind<br />
diese dem Emittenten mitzuteilen, damit sie im Rahmen<br />
des Feststellungsverfahrens berücksichtigt werden können.<br />
Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />
mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z. B.<br />
Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme<br />
an Gesellschafterversammlungen, können bei einer<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)<br />
gemäß des Anwendungserlasses des BMF zum § 5a EStG<br />
vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />
Verlustrück- und -vortrag/Verlustausgleich<br />
Mit dem im Jahre 2005 in das Einkommensteuergesetz<br />
eingeführten § 15b EStG wird die Abzugsfähigkeit von Verlusten<br />
für Beitritte ab dem 10. November 2005 eingeschränkt.<br />
Anlegern, denen durch die Investition in Schiffs-<br />
und anderen Fonds Verluste entstehen, können diese nur<br />
noch mit Gewinnen des gleichen Fonds steuerlich verrechnen.<br />
Durch die sofortige Option zur Tonnagebesteuerung im<br />
Jahr der Anschaffung der Seeschiffe entstehen ertragssteuerlich<br />
keine Verluste. Damit ist eine Auswirkung dieser<br />
Steuerrechtsänderung auf diesen Fonds nicht zu erwarten.<br />
Einkommensteuersatz/Solidaritätszuschlag<br />
Zusätzlich zur Einkommensteuer (der Spitzensteuersatz<br />
2007 beträgt 42 %, ab 2008: 45 %) wird ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />
des Anlegers erhoben. Dies wirkt sich bei den<br />
Anlegern als zusätzliche Belastung aus. Im Fondskonzept<br />
wird durchgängig mit einem Solidaritätszuschlag in Höhe<br />
von 5,5 % gerechnet.<br />
Kirchensteuer<br />
Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer<br />
erhoben, deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen<br />
richtet und je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer<br />
beträgt. Bei der Ermittlung der steuerlichen<br />
Belastung im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger<br />
wurde eine etwaige Kirchensteuer eines Anlegers nicht<br />
berücksichtigt. Daher erhöht sich bei kirchensteuerpflichtigen<br />
Anlegern die Steuerbelastung entsprechend.<br />
Gewerbesteuer<br />
Schiffsbeteiligungsgesellschaften unterliegen als Gewerbebetrieb,<br />
wie alle anderen inländischen Gewerbebetriebe,<br />
der Gewerbesteuer. Bei Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG bildet der pauschal<br />
ermittelte Tonnagegewinn die Grundlage für die Ermittlung<br />
der Gewerbeertragsteuer. Die Kürzungsvorschrift des<br />
§ 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlich keine Anwendung.<br />
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz, welches vom<br />
Bundestag am 25. Mai 2007 und vom Bundesrat am 6. Juli<br />
2007 verabschiedet wurde, ist bestimmt, dass Gewerbesteuerzahlungen<br />
(Gewerbesteueraufwand) ab dem Jahr<br />
2008 nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar sind.<br />
Die an Gesellschafter gezahlten Vergütungen abzüglich der<br />
damit zusammenhängenden Aufwendungen werden als<br />
Sonderbetriebseinnahmen grundsätzlich dem pauschal<br />
ermittelten Gewinn hinzugerechnet und der Gewerbesteuer<br />
unterworfen. Dies betrifft jedoch nicht die Bereederungsvergütungen.<br />
Diese sind gemäß Tz. 34 des BMF-<br />
Schreibens vom 12. Juni 2002 nicht dem Gewinn des Emittenten<br />
hinzuzurechnen.<br />
Im Rahmen der Konzeption wurde davon ausgegangen,<br />
dass ein Teil der Leistungen der Gründungsgesellschafter<br />
vor Übernahme der Schiffe, also zu einem Zeitpunkt<br />
erbracht wurde, zu dem eine Gewerbesteuerpflicht des<br />
Emittenten noch nicht bestand.<br />
Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer<br />
aus den Beteiligungen gemäß § 35 EStG ergibt<br />
77
Steuerliche Grundlagen<br />
78<br />
sich bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift auf pauschal<br />
nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne grundsätzlich<br />
keine Anwendung findet.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Schiffsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne des<br />
Umsatzsteuergesetzes. Die Erlöse der Seeschiffe sind<br />
grundsätzlich umsatzsteuerbar, aber steuerbefreit. Vorsteuerbeträge,<br />
welche den Emittenten betreffen, sind aufgrund<br />
einer umsatzsteuerrechtlichen Privilegierung grundsätzlich<br />
abzugsfähig.<br />
Anfallende Vorsteuerbeträge sind nicht abzugsfähig, sofern<br />
diese direkt die Belange der Gesellschafter betreffen. In der<br />
Fondskalkulation wird grundsätzlich von der vollen<br />
Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge<br />
ausgegangen. Eine Ausnahme hiervon bilden die<br />
Treuhandgebühren, für die eine Abzugsfähigkeit der in<br />
Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge von lediglich 50 %<br />
angenommen wurde:<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />
Die Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung (Betriebsvermögen)<br />
von Todes wegen oder im Wege der Schenkung<br />
ist ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerrechtlich relevanter<br />
Vorgang. Die Wirtschaftsgüter des Emittenten sind für erbschaft-<br />
bzw. schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich<br />
mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen und den Anlegern<br />
anteilig zuzurechnen. Basis der Bewertung ist der<br />
Buchwert der Gesellschaft (§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG) zum<br />
Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalles. Daher wird auf<br />
das steuerliche Kapitalkonto des Anlegers abgestellt.<br />
Die Entwicklung der steuerlichen Kapitalkonten erfolgt auf<br />
der Grundlage der Steuerbilanzergebnisse nach § 5 EStG.<br />
In einem Urteil vom 28. Juni 2001 (Az IV R 40/ 97) hat der<br />
Bundesfinanzhof die Kosten der Kapitalbeschaffung für<br />
einen gewerblich geprägten Immobilienfonds für steuerliche<br />
Zwecke als Anschaffungskosten der Immobilie<br />
umqualifiziert, da im entschiedenen Fall die Vertragsgestaltung<br />
nur der Schaffung steuerlichen Aufwandes diente<br />
(§ 42 Abgabenordnung „Missbrauch von rechtlichen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten“). Die Finanzverwaltung wendet<br />
dieses Urteil auf alle geschlossenen Fonds, also grundsätzlich<br />
auch auf Schiffsfonds, an (BMF-Schreiben vom 20.<br />
Oktober 2003 so genannter „Einheitlicher Fondserlass“,<br />
BStBl. I 2003, S. 546). Bei der Ermittlung der Steuerbilanzergebnisse<br />
wurde vorsorglich dieser sog. einheitliche Fondserlass<br />
insoweit berücksichtigt, als dass sämtliche Aufwendungen<br />
laut Investitionsrechnung auf Seite 48 – mit Aus-<br />
nahme der sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (insgesamt<br />
TEUR 160) – zusammen mit den Anschaffungskosten<br />
der Schiffe aktiviert und abgeschrieben werden. In der Kalkulation<br />
des Prospektes sind entsprechend den Regelungen<br />
des Erlasses die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten als<br />
Anschaffungskosten der Schiffe behandelt.<br />
Die steuerliche Nutzungsdauer von neu gebauten Seeschiffen<br />
beträgt gegenwärtig nach amtlicher Abschreibungstabelle<br />
zwölf Jahre. Gemäß dem BMF-Schreiben vom<br />
15. Juni 1999 (BStBl. I 1999, S. 543) ist die Nutzungsdauer<br />
bei so genannten Publikumsgesellschaften in Anlehnung<br />
an die prospektierte Betriebsdauer des Schiffes zu ermitteln.<br />
Das vorliegende Fondskonzept sieht eine lineare<br />
Abschreibung über die Fondslaufzeit von 11 Jahren vor,<br />
wobei der Schrottwert des Schiffes (EUR 270 pro Tonne für<br />
Schiffe von mehr als 1.000 t; vgl. OFD Hamburg, 5. Juni<br />
2007 - 52 - S 2190 - 004/06) die Abschreibung begrenzt<br />
(Schrottwert MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“: EUR 686.000,00;<br />
Schrottwert MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“: EUR 686.000,00).<br />
Betriebsvermögen, welches in vorweggenommene oder tatsächliche<br />
Erbfolge übergeht, ist mit einem Freibetrag von<br />
EUR 225.000 begünstigt und unterliegt, soweit der Wert<br />
den in Anspruch genommenen Freibetrag übersteigt, nur zu<br />
65 % der Besteuerung (§ 13a ErbStG). Der Freibetrag wird<br />
bei einer Schenkung von begünstigtem Betriebsvermögen<br />
innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren insgesamt nur<br />
einmal gewährt. Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen<br />
durch Personen der Erbschaftsteuerklassen II oder III<br />
durch Gewährung eines Entlastungsbetrags in Höhe von 88<br />
% der Differenz zwischen der Steuer nach Steuerklasse I<br />
und nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers<br />
begünstigt. Diese Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />
für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf<br />
Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung oder eine Gesellschaft<br />
aufgegeben wird oder die vom Erwerber innerhalb<br />
dieses Zeitraums insgesamt getätigten Entnahmen die<br />
Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden<br />
Gewinnanteile um mehr als EUR 52.000 übersteigen.<br />
Neben den oben genannten Steuervergünstigungen werden<br />
je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge in Höhe von EUR<br />
5.200 bis EUR 307.000 sowie bei Erwerben von Todes wegen<br />
durch Ehegatten oder Kinder ein Versorgungsfreibetrag<br />
berücksichtigt. Dieser variiert je nach den Verhältnissen des<br />
Einzelfalles zwischen EUR 10.300 und EUR 256.000. Der<br />
Grad der Verwandtschaft sowie der erbschaftsteuerrechtliche<br />
Wert der Beteiligung sind maßgebend für die Höhe der<br />
Steuersätze (§ 19 und § 19a ErbStG). Hiernach beträgt der<br />
Mindeststeuersatz 7 % und der Maximalsteuersatz 50 %.<br />
Es ist möglich, dass die vorstehend beschriebenen Begünstigungen<br />
von Betriebsvermögen im Rahmen der durch das
Kapitalkontenentwicklung (Prognose)<br />
Festkapital<br />
Agio-Verrechnungskonto<br />
Ausstehende<br />
Einlagen<br />
Saldo/Summe<br />
Variables Kapital<br />
Anfangsbestand<br />
Anteiliges<br />
Ergebnis<br />
Auszahlungen<br />
Endbestand<br />
Gesamtkapital<br />
erbschaft- und<br />
schenkungsteuerliche<br />
Werte %<br />
Verkauf<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2023 gesamt<br />
100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />
5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5<br />
-40<br />
65 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105<br />
0 -43 -99 -136 -155 -169 -170 -166 -162 -154 -152 -139 -123 -111 -97 -96 -95 -97<br />
-43 -49 -30 -12 -7 7 12 12 16 10 22 25 22 26 19 26 26 96 178<br />
0 -7 -7 -7 -7 -8 -8 -8 -8 -8 -9 -9 -10 -12 -18 -25 -28 -104 -283<br />
-43 -99 -136 -155 -169 -170 -166 -162 -154 -152 -139 -123 -111 -97 -96 -95 -97 -105<br />
22 6 -31 -50 -64 -65 -61 -57 -49 -47 -34 -18 -6 8 9 10 8<br />
41,22 20,08 -21,08 -42,50 -58,27 -61,12 -58,16 -54,93 -46,82 -45,87 -33,17 -17,00 -4,96 9,26 10,35 11,69 9,57<br />
Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Tausend Euro<br />
Annahme: Zeichnungsbetrag TEUR 100 zzgl. 5 % Agio<br />
Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Neuregelung<br />
der Erbschaftsteuer bis zum 31. Dezember 2008 durch den<br />
Gesetzgeber beschränkt werden oder gänzlich entfallen. In<br />
diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen<br />
unter den nachfolgenden Abschnitt „Verfassungswidrigkeit<br />
der Erbschaftsteuer und mögliche Neuregelungen“.<br />
Treuhänderisch beteiligte Anleger<br />
Sofern Kommanditisten nicht direkt im Handelsregister<br />
eingetragen sind (Treuhandkommanditisten), handelt es<br />
sich beim Gegenstand der Übertragung nicht um die Übertragung<br />
steuerbegünstigten Betriebsvermögens, sondern<br />
um einen Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder, der<br />
für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke mit dem<br />
gemeinen Wert zu bewerten ist. Die Steuerentlastungen<br />
für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 19a ErbStG sind grundsätzlich<br />
nicht zu gewähren, vgl. die bundesweit zwischen<br />
den Obersten Landesfinanzbehörden abgestimmten Erlasse<br />
des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />
2005, DB 2005 S. 1493, und vom 16. Februar 2007, DB<br />
2007 S. 491. Die damit einhergehenden wesentlichen<br />
Nachteile in der Besteuerung sind durch eine direkte Eintragung<br />
des Kommanditisten in das Handelsregister oder<br />
durch gesellschafts- und treuhandvertragliche Regelungen,<br />
nach denen das Treuhandverhältnis mit Eintritt der Erbschaft<br />
bzw. Schenkung endet und der Erbe bzw.<br />
Beschenkte unmittelbar in die Gesellschafterstellung des<br />
(dann ehemaligen) Treuhänders eintritt, zu vermeiden. Entsprechende<br />
gesellschafts- und treuhandvertragliche Regelungen<br />
sehen die Verträge der Emitentinnen vor.<br />
Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer und mögliche<br />
Neuregelungen<br />
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass der<br />
Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht<br />
vom 25. Mai 2002 (BStBl. I 2002,<br />
598) die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher Normen des<br />
Erbschaftsteuergesetzes in Frage gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht<br />
hat am 31. Januar 2007 seine Entscheidung<br />
(BVerfG 7.November 2006, 1 BvL 10/02) bekannt<br />
gegeben, dass § 19 ErbStG gegen den Gleichheitssatz des<br />
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, da ein einheitlicher<br />
Steuersatz auf unterschiedlich bewertete wirtschaftliche<br />
Einheiten oder Wirtschaftsgüter angewendet wird. Grundaussage<br />
des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sei es, dass wesentlich<br />
Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu<br />
behandeln ist. Deshalb muss nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts<br />
auf der Bewertungsebene unabhängig<br />
von der Art des Bewertungsgegenstands immer<br />
eine am Verkehrswert (gemeiner Wert nach § 9 BewG) orientierte<br />
Wertermittlung erfolgen. Wie die Bewertung im<br />
Einzelfall zu erfolgen hat, hat das Bundesverfassungsgericht<br />
offen gelassen. Es muss aber gewährleistet sein, dass<br />
alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an<br />
den gemeinen Wert erfasst werden.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt,<br />
dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />
für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Vorliegen ausreichender<br />
Gemeinwohlgründe eine Begünstigung durch<br />
Verschonungsregelungen (z.B. Freibeträge) erfolgen kann.<br />
Dabei kann sogar eine sehr weit reichende Begünstigung –<br />
79
Steuerliche Grundlagen<br />
80<br />
bis hin zu einer vollständigen Freistellung bestimmter Vermögensteile–<br />
erfolgen. Voraussetzung sei dabei immer,<br />
dass der Kreis der Begünstigten sachgerecht abgegrenzt<br />
wird und die Lenkungszwecke gleichheitsgerecht ausgestaltet<br />
sind. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht<br />
klargestellt, dass eine Differenzierung auch über unterschiedliche<br />
Steuersätze erfolgen kann.<br />
Die derzeitig geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes<br />
wie auch des Erbschaftsteuergesetzes sind trotz der<br />
Verfassungswidrigkeit bis zu einer Neuregelung weiterhin<br />
anzuwenden. Der Gesetzgeber hat allerdings bis zum 31.<br />
Dezember 2008 Neuregelungen zu treffen, die den Vorgaben<br />
des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.<br />
Seit dem 25. Oktober 2006 liegt der Gesetzentwurf zur<br />
Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor, mit dem<br />
der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer auf Unternehmensübertragungen<br />
grundlegend ändern möchte. Im Mittelpunkt<br />
des Gesetzentwurfes steht die Einführung eines Steuerstundungs-<br />
und Abschmelzungsmodells. Danach ist eine<br />
Stundung der auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallenden<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum<br />
von zehn Jahren vorgesehen. Die gestundete Steuer<br />
soll zudem in zehn gleichen Jahresraten für jeweils volle<br />
Jahre erlöschen, in denen der Betrieb fortgeführt wurde.<br />
Von besonderer Bedeutung wird die Differenzierung zwischen<br />
begünstigtem und nicht begünstigtem Betriebsvermögen<br />
sein. Nach dem Gesetzesentwurf sind u. A. Dritten<br />
zur Nutzung überlassene Seeschiffe nicht produktives Vermögen<br />
und somit von der Begünstigung ausgeschlossen.<br />
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Einsatz des<br />
Schiffes in Zeitcharter oder Reisecharter (freie Fahrt) keine<br />
Nutzungsüberlassung an Dritte darstellt, sondern den Einsatz<br />
eines Seeschiffes im eigenen Gewerbebetrieb bedeutet.<br />
Sofern es bei dieser Auffassung bleibt, stellt auch<br />
zukünftig ein Mitunternehmeranteil an einer Schifffahrtsgesellschaft<br />
begünstigtes Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuerrecht<br />
dar.<br />
Inwiefern der Gesetzesentwurf vollständig oder in Teilen<br />
tatsächlich umgesetzt wird, lässt sich gegenwärtig nicht<br />
abschließend beurteilen.<br />
Aufteilung der Gesamtkosten der Investition<br />
Steuerrechtlich stellt sich die Bilanzierung für beide Beteiligungsgesellschaften<br />
wie folgt dar:<br />
Aktivierung abschreibbarer Anschaffungskosten<br />
EUR<br />
Schiffspreise inkl. Nebenkosten 21.260.000,00<br />
Vorlaufkosten 1.752.500,00<br />
Summe 23.012.500,00<br />
Sofort abziehbare Betriebsausgaben 160.000,00<br />
Kapitalgesellschaften als Anteilseigner<br />
Ist der Anleger eine inländische Kapitalgesellschaft, entsprechen<br />
die ertragsteuerlichen Auswirkungen im Wesentlichen<br />
denen der natürlichen Personen mit der Maßgabe,<br />
dass der auf die beteiligte Kapitalgesellschaft entfallende,<br />
pauschal ermittelte Anteil am Tonnagegewinn des Emittenten<br />
bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich einer<br />
Körperschaftsteuer von 25 % (durch Unternehmenssteuerreform<br />
ab 2008: 15 %) nebst Solidaritätszuschlag unterliegt.<br />
Schüttet die Kapitalgesellschaft den Gewinn aus der<br />
Beteiligung an dem Emittenten an eine im Inland steuerpflichtige<br />
natürliche Person als Anteilseigner aus, unterliegen<br />
die Gewinnausschüttungen bei dem Empfänger<br />
zunächst der Besteuerung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens<br />
(ab 2009: Teileinkünfteverfahren, da die Steuerbefreiung<br />
entsprechender Einkünfte von 50 % auf 40 %<br />
gemindert wird). Auf Gewinnausschüttungen im Rahmen<br />
des Halbeinkünfte-/Teileinkünfteverfahrens werden grundsätzlich<br />
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhoben,<br />
die im Rahmen der steuerlichen Veranlagung auf die<br />
Steuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden.<br />
Durch Unternehmenssteuerreform wird ab dem Jahr<br />
2009 für im Privatbereich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />
z. B. Dividenden, eine Abgeltungssteuer mit<br />
einem besonderen Einkommensteuersatz von 25 % an die<br />
Stelle des Halbeinkünfteverfahrens treten.<br />
Gewinne aus der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />
unterliegen bei dieser nicht der Gewerbesteuer, da sie nach<br />
§ 9 Nr. 2 GewStG gekürzt werden.<br />
Im Ergebnis führt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />
zu einer höheren Steuerbelastung als die unmittelbare<br />
Beteiligung einer natürlichen Person an dem Emittenten,<br />
sofern die Beteiligungserträge an die Anteilseigner der<br />
beteiligten Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden und<br />
diese natürliche Personen sind.<br />
Betriebsfinanzamt<br />
Für den Emittenten ist das Betriebsfinanzamt am Sitz der<br />
Gesellschaft zuständig.
Vorbehalt<br />
Alle steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der<br />
Anerkennung durch die Finanzverwaltung und gehen von<br />
der derzeit gültigen Steuergesetzgebung und den Regelungen<br />
der Unternehmenssteuerreform 2008 aus. Das<br />
steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots ist hinsichtlich<br />
der Merkmale der Tonnagesteuer nach § 5a EStG vergleichbar<br />
mit wesentlichen Teilen steuerlicher Konzeptionen<br />
anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung<br />
in der Vergangenheit grundsätzlich anerkannt wurden. Die<br />
abschließende Würdigung der steuerlichrelevanten Sachverhalte<br />
wird jedoch erst im Rahmen einer steuerlichen<br />
Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen.<br />
Die steuerliche Außenprüfung sowie Änderungen des<br />
Steuerrechts, der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden<br />
oder höchstrichterliche Urteile können zu Abweichungen<br />
gegenüber der steuerlichen Konzeption, und daraus resultierend,<br />
zu Abweichungen im Kapitalrückfluss führen. Eine<br />
Haftung für die Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />
oder Teilen hiervon durch die Finanzverwaltung kann nicht<br />
übernommen werden.<br />
Bei der Ausarbeitung der vorstehenden steuerlichen<br />
Grundlagen hat sich der Emittent von einer Steuerberatungsgesellschaft<br />
beraten lassen. Grundlage des Vertrages<br />
bildet eine Vereinbarung nach der die Steuerberatungsgesellschaft,<br />
auch im Verhältnis zu Dritten, ihre Haftung nach<br />
den „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater,<br />
Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“<br />
in der Fassung vom 1. März 2007 auf den allgemein<br />
üblichen Rahmen von 2,5 Mio. EUR begrenzt.<br />
Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger<br />
zu Steuernachzahlungen führen, sind diese ab dem<br />
16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid<br />
ergeht, mit monatlich 0,5 % zu verzinsen.<br />
Eine gesonderte Darstellung der steuerlichen Risiken befindet<br />
sich auf den Seiten 12 ff.<br />
81
Verträge<br />
82<br />
Vorbemerkung<br />
Der Anleger beteiligt sich zu je 50 % seiner Einlage (Zeichnungsbetrag)<br />
an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH &<br />
Co. KG und an der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />
Co. KG.<br />
Folgende Verträge bezüglich der Reederei MS “Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG sind im Wortlaut in diesem<br />
Verkaufsprospekt abgedruckt:<br />
• Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
• Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftvertrag<br />
• Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
• Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
• Treuhandvertrag<br />
• Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />
• Vertragsreedervertrag<br />
Soweit nicht für die Emittentin Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG nachfolgend abweichend dargestellt,<br />
sind die übrigen Regelungen mit den oben genannten Verträgen<br />
identisch. Kopien der entsprechenden Verträge<br />
bezüglich der Emittentin Reederei MS “Global Hermes“<br />
GmbH & Co. KG können von Interessenten bei der jeweiligen<br />
Zahlstelle angefordert werden.<br />
Vertragsabweichungen bezüglich der Reederei MS<br />
“Global Hermes“ GmbH & Co. KG:<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
§ 1 Ziffer 1<br />
Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG.<br />
§ 2 Ziffer 1<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Betrieb<br />
und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere des<br />
MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr. 9349978<br />
und klassifiziert bei BUREAU VERITAS).<br />
Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
§ 2 Satz 1<br />
Die Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG beauftragt<br />
die GFI Treuhand GmbH mit der Geschäftsbesorgung.<br />
§ 4 Satz 1<br />
Die GFI Treuhand GmbH erhält von der Reederei MS „Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG als Entgelt für die von ihr<br />
erbrachten Leistungen bzw. ihre Tätigkeit aus diesem Auftrag<br />
eine jährliche Vergütung von 0,50 % des nominellen<br />
Kommanditkapitals nach § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
zzgl. Umsatzsteuer.<br />
§ 5 Satz 1<br />
Soweit dieser Vertrag keine Regelung trifft, gelten die<br />
Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />
Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG, hilfsweise<br />
die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
§ 1<br />
Der Auftraggeber ist Kommanditist der Reederei MS „Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, nachfolgend<br />
auch „Kommanditgesellschaft“ genannt.
Treuhandvertrag<br />
Präambel Ziffer I<br />
Die GFI Treuhand GmbH – nachstehend auch „Treuhänderin“<br />
genannt - ist nach § 5 Ziffer 7 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
der Reederei MS „Global Hermes“ GmbH &<br />
Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, - nachstehend auch „Kommanditgesellschaft“<br />
genannt - berechtigt, sich für Dritte -<br />
nachstehend auch „Treugeber“ genannt - an der Reederei<br />
MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG zu beteiligen.<br />
Präambel Ziffer II<br />
Grundlage dieses Treuhandvertrages bildet der von dem<br />
Treugeber gebilligte Kommanditgesellschaftsvertrag der<br />
Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG in der Fassung<br />
vom 07.08.2007.<br />
§ 11 Ziffer 1<br />
Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der Reederei MS „Global Hermes“ GmbH<br />
& Co. KG vom 07.08.2007 in den dort einschlägigen Passagen,<br />
die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber befassen,<br />
unmittelbare Rechte und Pflichten einräumt, die<br />
neben den Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />
bestehen.<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />
Präambel Ziffer 1<br />
Der Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist in § 2 des<br />
Kommanditgesellschaftvertrages der Reederei MS „Global<br />
Hermes“ GmbH & Co. KG in der Fassung vom 07.08.2007<br />
festgelegt.<br />
Präambel Ziffer 2<br />
Zur Finanzierung des MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit<br />
der IMO-Nr. 9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERI-<br />
TAS) wird die Kommanditgesellschaft selbst Kommanditisten<br />
mit einzuzahlenden Kommanditeinlagen bis zur für die<br />
Realisierung des Investitionsvorhabens erforderlichen Höhe<br />
aufnehmen.<br />
§ 1<br />
Entsprechend den im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />
sind die zu leistenden Kommanditeinlagen<br />
auf das Konto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
einzuzahlen.<br />
Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />
Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />
Sparkasse LeerWittmund, Mühlenstaße 93, 26789 Leer,<br />
Konto-Nr.: 30002489,<br />
BLZ: 285 500 00<br />
Verfügungen von diesem Konto können nur von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
vorgenommen werden. Dieses<br />
Konto ist daher als Treuhandkonto einzurichten.<br />
Vertragsreedervertrag<br />
§ 1 Satz 1<br />
Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG wird<br />
für das MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />
9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS) als Vertragsreeder<br />
bestellt.<br />
83
Verträge<br />
84<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />
der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
- nachfolgend auch Kommanditgesellschaft (Beteiligungsgesellschaft)<br />
genannt -<br />
§ 1 Firma und Sitz der Kommanditgesellschaft<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG.<br />
2. Die Kommanditgesellschaft hat folgenden Sitz: Blinke 6,<br />
26789 Leer.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der<br />
Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere<br />
des MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />
9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS).<br />
2. Die Kommanditgesellschaft kann darüber hinaus<br />
Geschäfte aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />
Gegenstand zu fördern.<br />
3. Die Kommanditgesellschaft kann sich an anderen Unternehmen<br />
derselben oder ähnlichen Branche beteiligen<br />
sowie eigenes oder fremdes Vermögen verwalten.<br />
4. Die Kommanditgesellschaft kann Zweigniederlassungen<br />
im In- und Ausland errichten.<br />
§ 3 Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
1. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Kommanditgesellschaft<br />
unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />
Kapitals, spätestens zum 31.12.2008, für den weiteren<br />
Beitritt von Anlegern zu schließen.<br />
2. Direktkommanditisten wie auch Treugeber haben ihre<br />
Einzahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />
Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
zu leisten. Die Einzahlung der Kommanditeinlage auf<br />
das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
gilt als Leistung der Einlage gegenüber der Kommanditgesellschaft.<br />
Die Einzahlung entsprechend der Beitrittserklärung<br />
ist je zur Hälfte auf die Kommanditgesellschaft<br />
und die andere Gesellschaft zu verteilen.<br />
3. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Auszahlungen<br />
von diesem Treuhandkonto zugunsten der Kommanditgesellschaft<br />
nur im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzierungsplanes gemäß des von der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Verkaufsprospektes<br />
und bei Erfüllung der Voraussetzungen des<br />
Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle vornehmen.<br />
4. Soweit Eigenmittel der Kommanditgesellschaft bis zum<br />
31.12.2008 nicht in Anspruch genommen werden, sind<br />
sie an die Gesellschafter zurückzuzahlen.<br />
§ 5 Gesellschafter, Kommanditeinlagen, Haftung,<br />
Treuhänderin<br />
1. Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist die G.H.S. Verwaltungs GmbH, Blinke 6,<br />
26789 Leer. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen<br />
der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Gründungskommanditistin ist die Gesellschaft für Handel<br />
und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer, mit einer<br />
Kommanditeinlage von EUR 5.000,00. Die Einlage der<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist bei Übernahme<br />
des Schiffes fällig.<br />
3. Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 10 % seiner jeweiligen<br />
Kommanditeinlage (Zeichnungssumme ohne Agio).<br />
Gleiches gilt für die Haftsumme der Treuhandkommanditistin,<br />
wenn diese ihre Kommanditeinlage treuhänderisch<br />
und für Rechnung der Treugeber nach Maßgabe<br />
von § 5 Ziffer 7 erhöht.<br />
4. Die Kommanditgesellschaft kann darüber hinaus so viele<br />
Kommanditisten aufnehmen, bis das für den Betrieb<br />
der Kommanditgesellschaft erforderliche Kommanditkapital<br />
in Höhe von insgesamt EUR 4.035.000,— (davon<br />
10 % Hafteinlage gemäß § 5 Ziffer 3; entspricht EUR<br />
403.500, —) erreicht ist. Im Falle der Überzeichnung ist<br />
die Kommanditgesellschaft berechtigt, das Festkapital<br />
der Gesellschaft durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />
und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />
der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % zu<br />
erhöhen, ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions-<br />
und Finanzierungsplan entsprechend. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin regelt die Fälligkeit der<br />
Einlage. Die Mindesteinlage pro Kommanditist hat mindestens<br />
EUR 15.000,— zu betragen.<br />
5. Die Gesellschafter verpflichten sich, gleichzeitig mit<br />
ihrem Beitritt der Kommanditgesellschaft ein Agio bezo-
gen auf ihre Kommanditbeteiligung zur Verfügung zu<br />
stellen, dessen Höhe sich aus der Beitrittserklärung<br />
ergibt.<br />
6. Die Aufnahme von Kommanditisten in die Kommanditgesellschaft<br />
erfolgt zunächst als atypisch stille Gesellschafter<br />
und wird wirksam mit der Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung und deren Annahme durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin oder deren Bevollmächtigte.<br />
Mit der Eintragung in das Handelsregister<br />
wird der Beteiligte Kommanditist, und die stille Beteiligung<br />
endet. Für die atypisch stille Beteiligung gelten<br />
die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend. Die<br />
Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis auf<br />
die Höhe der in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Kommanditeinlage und im Außenverhältnis auf die im<br />
Handelregister eingetragene Haftsumme beschränkt.<br />
Die atypisch stille Beteiligung wird mit Eintragung des<br />
Gesellschafters in das Handelsregister als Kommanditist<br />
in eine Kommanditeinlage umgewandelt. Eine Nachschusspflicht<br />
besteht nicht, sobald ein Kommanditanteil<br />
voll eingezahlt ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />
der §§ 171 ff. HGB.<br />
7. Die noch gemäß § 5 Ziffer 4 aufzunehmenden Kommanditisten<br />
sind berechtigt, ihre Beteiligung noch vor<br />
Vornahme der entsprechenden Eintragungen in das<br />
Handelsregister treuhänderisch auf die GFI Treuhand<br />
GmbH, Hafenstraße 6 c, 26789 Leer, - nachstehend<br />
„Treuhänderin“ genannt - dergestalt zu übertragen, dass<br />
die Treuhänderin die übertragenen Beteiligungen als<br />
Treuhänderin für die jeweiligen Treugeber hält. Die treuhänderische<br />
Übertragung wird gegenüber der Kommanditgesellschaft<br />
wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />
nebst Treuhandauftrag durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin oder deren Bevollmächtige.<br />
8. Als Kommanditist wird anschließend im Handelsregister<br />
die Treuhänderin anstelle ihrer jeweiligen Treugeber<br />
eingetragen. Die Treugeber werden durch entsprechende<br />
Vereinbarungen mit der Treuhänderin festlegen,<br />
dass sie jederzeit wieder auch im Außenverhältnis die<br />
Stellung von Kommanditisten in der Kommanditgesellschaft<br />
erhalten. Für Übertragungen zwischen Treugeber<br />
und der Treuhänderin gilt nicht das Vorkaufsrecht der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 15 Ziffer<br />
2. Soweit in diesem Vertrag von Rechten und Pflichten<br />
eines, mehrerer oder aller Gesellschafter gesprochen<br />
wird, gilt dieses gleichbedeutend für die Treugeber der<br />
Treuhänderin.<br />
9. Im Falle des Wechsels von der Treugeberstellung in eine<br />
direkte Kommanditistenstellung schließt der vom Treugeber<br />
zum Kommanditisten gewordene Anleger sodann<br />
bereits jetzt aufschiebend bedingt statt des Treuhandvertrages<br />
mit der GFI Treuhand GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
gemäß § 10 dieses Vertrages ab.<br />
10. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hiermit<br />
von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt:<br />
a) mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl deren Beitritt<br />
zur Kommanditgesellschaft und die Übernahme von<br />
Kommanditkapital vertraglich zu vereinbaren,<br />
b) den Vertrag mit einem Kommanditisten aufzuheben,<br />
wenn der Kommanditist nach Mahnung nicht<br />
innerhalb von vier Wochen die übernommene<br />
Einlage leistet. Sie ist ebenso ermächtigt, Treugeber<br />
der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 unter den gleichen<br />
Voraussetzungen auszuschließen, wobei sie die<br />
Nachfrist mit Ausschließungsandrohung direkt den<br />
Treugebern gegenüber zu setzen und die zuständige<br />
Treuhänderin durch Übersendung einer Kopie zu<br />
benachrichtigen hat,<br />
c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />
Teilbeträgen des Eigenkapitals diese Teilbeträge<br />
der Kommanditgesellschaftsanteile der jeweiligen<br />
Gesellschafter an vorfinanzierende Unternehmen<br />
oder Kreditinstitute sicherungshalber abzutreten. Die<br />
Abtretung endet, sobald die Beteiligungen jeweils<br />
voll eingezahlt sind. Der Gesellschafter nimmt zur<br />
Kenntnis, dass er seine noch ausstehende Einlage mit<br />
schuldbefreiender Wirkung nur an das finanzierende<br />
Unternehmen oder Kreditinstitut auf das ihm für diesen<br />
Zweck angegebene Treuhandkonto zahlen kann,<br />
d) bis zur Übernahme des Schiffes Geschäfte und<br />
Handlungen durchzuführen, die der Ingangsetzung<br />
des Geschäftsbetriebes dienen. § 8 Ziffer 2 a) bis i)<br />
findet während dieses Zeitraumes keine Anwendung.<br />
11. Alle Gesellschafter erkennen mit Abgabe/Unterzeichnung<br />
ihrer Beitrittserklärung diesen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
an und übernehmen die Verpflichtung,<br />
die von ihnen übernommenen Einlagen in bar zu<br />
erbringen und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister<br />
die hierfür erforderlichen Vollmachten zu<br />
erteilen. Die Kosten für die Handelsregistervollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form sind von dem jeweiligen<br />
Anleger zu tragen. Rückständige Zahlungen sind<br />
gegenüber der Kommanditgesellschaft mit 1 % monatlich<br />
zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />
12. Durch den Beitritt zur Kommanditgesellschaft ermächtigt<br />
jeder Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
seinen Beitritt und gegebenenfalls seinen<br />
Austritt zum Handelsregister anzumelden. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin wird im Interesse der<br />
85
Verträge<br />
86<br />
leichteren Handhabung des Verkehrs mit dem Registergericht<br />
ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen<br />
auch namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister<br />
anzumelden.<br />
13. Gesellschafter, deren Beitrittsverträge aufgehoben werden,<br />
können gezahlte Einlagen zurückfordern, sobald an<br />
ihre Stelle neue Gesellschafter getreten sind und sobald<br />
bzw. soweit diese in Höhe der Rückforderung Einlagen<br />
eingezahlt haben. Kosten, die durch die Aufhebung von<br />
Beitrittsverträgen entstehen, sind durch den von der<br />
Aufhebung betroffenen Gesellschafter zu übernehmen.<br />
14. Die Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 ist zu Einlagen<br />
nur insoweit verpflichtet, als ihr von ihren Treugebern<br />
entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Treuhänderin kann ihre Einlageverpflichtung<br />
auch dadurch erfüllen, dass sie die Zahlungsansprüche<br />
gegenüber den Treugebern mit befreiender Wirkung an<br />
Erfüllung statt an die Kommanditgesellschaft abtritt.<br />
§ 6 Kapitalkonten<br />
1. Für die Kommanditisten werden bei der Kommanditgesellschaft<br />
drei Festkapitalkonten (I bis III), ein Verrechnungskonto<br />
(IV) und ein Verlustvortragskonto (V) geführt.<br />
2. Auf das Festkapitalkonto I werden die Hafteinlagen<br />
gebucht. Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />
3. Auf das Festkapitalkonto II wird das Agio gemäß § 5 Ziffer<br />
5 dieses Vertrages gebucht.<br />
4. Auf das Festkapitalkonto III wird der Betrag der Kommanditeinlage,<br />
die nicht Hafteinlage ist gebucht (freie<br />
Rücklage).<br />
Maßgebend für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
(siehe § 11 Ziffer 10), die Ergebnisverteilung<br />
sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist die nominelle Kommanditeinlage.<br />
5. Auf das Verlustvortragskonto V werden Gewinn- sowie<br />
Verlustanteile bis zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />
gebucht. Negative Salden begründen mit Ausnahme<br />
der Regelungen nach §§ 171, 172 HGB grundsätzlich<br />
keine Forderungen gegenüber den Kommanditisten<br />
(keine Nachschusspflicht). Darüber hinausgehende<br />
Gewinn- und Verlustanteile werden auf dem Verrechnungskonto<br />
IV erfasst.<br />
6. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr zwischen Kommanditgesellschaft<br />
und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />
erfasst.<br />
§ 7 Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich an gleichen<br />
oder anderen Gesellschaften beteiligen. Sie ist -<br />
ebenso wie auch die anderen Gesellschafter, insbesondere<br />
die Kommanditisten - von den einschränkenden Bestimmungen<br />
der §§ 112, 113 HGB befreit.<br />
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft<br />
erfolgt ausschließlich durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin. Das Widerspruchsrecht<br />
der Kommanditisten nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin muss die<br />
Geschäfte der Kommanditgesellschaft mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Reeders führen. Bei der Bereederung<br />
hat sie die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die sie anderen,<br />
ihrer Disposition unterliegenden Schiffe, seien es eigene<br />
oder fremde, widmet. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten kann<br />
sie nach freiem Ermessen über das Schiff verfügen und<br />
Befrachtungs-/Charterverträge abschließen. Sie hat das<br />
Schiff gegen alle üblichen Risiken einschließlich „lossof-hire“<br />
zu versichern und dafür Sorge zu tragen, dass<br />
auch außergewöhnliche Risiken abgesichert werden.<br />
Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung muss sie<br />
den Gesellschaftern alsbald berichten.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter<br />
Beachtung der vorstehenden Grundsätze in der<br />
Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der<br />
Gesellschafterversammlung Anweisungen für die<br />
Geschäftsführung geben.<br />
2. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />
Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />
überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
oder des Beirats (§ 9 Ziffer 4).<br />
Dies gilt insbesondere für:<br />
a) Erwerb, Belastung, Veräußerung des Schiffes bzw. von<br />
weiteren Schiffen der Kommanditgesellschaft,<br />
b) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo von<br />
mehr als EUR 250.000,—,<br />
c) die Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen<br />
Verpflichtungen, die Eingehung von<br />
Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von<br />
Krediten und Hingabe von Sicherheiten, die im<br />
Einzelfall EUR 150.000,— übersteigen,<br />
d) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder<br />
Dritte,
e) die Errichtung und Aufgabe von<br />
Zweigniederlassungen,<br />
f) den Abschluss von Charterverträgen und<br />
Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit von<br />
mehr als 12 Monaten sowie den Abschluss von<br />
Charterverträgen mit Unternehmen, an denen die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin, gleich in welcher<br />
Höhe, direkt oder indirekt beteiligt ist; außerdem<br />
die grundsätzliche Änderung der Charterpolitik,<br />
g) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete<br />
Rechtsgeschäfte,<br />
h) Währungsgeschäfte im Rahmen der vorgesehenen<br />
Finanzierung und Umstellung von Krediten auf andere<br />
als die jeweils geschuldeten Währungen sowie<br />
die Neuordnung der Kreditlaufzeiten und sonstigen<br />
Konditionen, soweit die Marktverhältnisse dieses im<br />
Interesse der Kommanditgesellschaft erforderlich<br />
machen.<br />
i) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf<br />
Tonnagebesteuerung, ausgenommen der erstmalige<br />
Antrag auf Optierung zur konzeptgemäßen<br />
Tonnagebesteuerung im Jahr der Schiffsübernahme<br />
(Indienststellung – siehe auch § 8 Ziffer 6)<br />
3. Die unter Ziffer 2 a) bis c) genannten Einschränkungen<br />
beziehen sich jedoch nicht auf notwendige Kreditaufnahmen<br />
zum Zwecke der Vorfinanzierung des Schiffes<br />
oder des Eigenkapitals und der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Hergabe und Bestellung von Sicherheiten<br />
sowie für die Aufnahme der für die Endfinanzierung<br />
notwendigen Kredite und der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Hergabe und Bestellung von<br />
Sicherheiten.<br />
Die Einschränkungen beziehen sich ferner nicht auf den<br />
Abschluss der für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen<br />
Verträge.<br />
4. In Eilfällen und in Fällen der Not hat die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin das Recht und die Pflicht,<br />
unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung oder des Beirats (§ 9 Ziffer<br />
4) vorzunehmen. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die<br />
Kommanditgesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf zur Ausübung<br />
ihres Geschäftsführungsauftrages dritte Personen<br />
und Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der Kommanditgesellschaft<br />
gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im<br />
Übrigen haftet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
für ihre Tätigkeiten nach den vertraglichen und gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
6. Die Geschäftsführung wird beauftragt, konzeptgemäß<br />
die pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5 a EStG im<br />
Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Übernahme des<br />
Schiffes zu beantragen.<br />
§ 9 Beirat<br />
1. Die Gesellschafterversammlung kann einen aus drei Personen<br />
bestehenden Beirat berufen. Das erste Beiratsmitglied<br />
wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
bestellt, die beiden weiteren Mitglieder werden von<br />
der Gesellschafterversammlung gewählt. Personen, die<br />
in einem Konkurrenzverhältnis zur Gesellschaft stehen,<br />
können nicht in den Beirat gewählt werden. Sollte ein<br />
Beiratsmitglied nach erfolgter Wahl in ein Konkurrenzverhältnis<br />
zur Gesellschaft treten, so hat dieses Beiratsmitglied<br />
sein Amt niederzulegen.<br />
2. Die Amtszeit des Beirats beträgt drei Jahre. Wiederwahl<br />
ist zulässig. Außerdem kann ein Ersatzbeiratsmitglied<br />
bestellt werden. Die Amtsperiode für das erste Beiratsmitglied<br />
endet mit der Neubennung durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin.<br />
3. Bei dem Beirat handelt es sich nicht um einen Aufsichtsrat<br />
im Sinne des Aktiengesetzes. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin stimmt sich bei der Führung<br />
der Geschäfte mit dem Beirat ab. Der Beirat ist berechtigt,<br />
sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Kommanditgesellschaft<br />
zu unterrichten sowie die Handelsbücher<br />
der Kommanditgesellschaft einzusehen.<br />
4. Der Beirat entscheidet - sofern vorhanden - in den Fällen<br />
des § 8 Ziffer 2 lit. b), f) und i) für die Gesellschafterversammlung.<br />
5. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt<br />
seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder.<br />
6. Der Beirat erhält zur pauschalen Abgeltung für seine<br />
Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
dem Beiratsamt eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
EUR 3.500,00 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese<br />
anfällt. Von diesem Betrag entfallen auf den Beiratsvorsitzenden<br />
EUR 1.500,00 und auf die weiteren Beiratsmitglieder<br />
jeweils EUR 1.000,00.<br />
7. Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche gegen den Beirat verjähren<br />
binnen drei Jahren nach Kenntniserlangung der<br />
haftungsbegründenden Umstände. Die Beteiligungsge-<br />
87
Verträge<br />
88<br />
sellschaft schließt auf ihre Kosten für alle Mitglieder des<br />
Beirats eine „Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung<br />
von Organmitgliedern“ ab. Jedes Beiratsmitglied<br />
erhält ein Beitrittszertifikat.<br />
8. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Treuhänderin<br />
und die Geschäftsbesorgerin (§ 10 Ziffer 3 dieses<br />
Vertrages) - nachfolgend auch „Geschäftsbesorgerin“ -<br />
wie auch deren Vertreter sind berechtigt, an den Beiratssitzungen<br />
teilzunehmen, ohne ein Stimmrecht zu<br />
haben. Die Rechte und Pflichten der Kommanditisten<br />
bleiben unberührt.<br />
§ 10 Information/Geschäftsbesorgerin<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat alle Gesellschafter<br />
sowie den Beirat unverzüglich über außergewöhnliche<br />
Vorkommnisse zu unterrichten. Darüber hinaus<br />
hat sie viermal im Jahr der Geschäftsbesorgerin (§<br />
10 Ziffer 3 dieses Vertrages) oder den Gesellschaftern<br />
einen Quartals-Kurzbericht vorzulegen.<br />
2. Jeder Gesellschafter hat außerdem jederzeit selbst oder<br />
durch einen beauftragten Mitgesellschafter, der jedoch<br />
nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Kommanditgesellschaft<br />
stehen darf, oder durch einen aufgrund seiner<br />
beruflichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen der rechts-, steuerberatenden oder<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe das Recht zur Einsicht in<br />
alle Geschäftsunterlagen der Kommanditgesellschaft.<br />
Dadurch entstehende Kosten trägt der Gesellschafter<br />
selbst. Entsprechende Rechte und Pflichten gelten<br />
unmittelbar für die Treugeber der Treuhänderin gemäß §<br />
5 Ziffer 7.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin beauftragt zu<br />
ihrer Unterstützung die GFI Treuhand GmbH, Hafenstr.<br />
6 c, 26789 Leer, als Geschäftsbesorgerin, zu deren Aufgabenbereich<br />
insbesondere auch die regelmäßige Information<br />
der Mitgesellschafter gehört. Sie ist Interessenvertreter<br />
der beigetretenen Mitgesellschafter und<br />
soll weisungsgemäß agieren. Zudem wird die GFI Treuhand<br />
GmbH von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
ermächtigt, die Beitrittserklärungen der Anleger<br />
gemäß § 5 Ziffer 10 lit. a) anzunehmen. Für diese Tätigkeiten<br />
sowie ihre Tätigkeit als Treuhänderin erhält sie<br />
eine Vergütung von insgesamt 0,50 % p. a. des nominellen<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer nach § 5<br />
Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages. Im Jahr<br />
der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die Vergütung<br />
in voller Höhe für die Abwicklung der Kommanditgesellschaft<br />
an die Treuhänderin zu zahlen. Die Vergütung<br />
wird am 1.4. und am 1.10. eines Jahres jeweils zur<br />
Hälfte gezahlt, erstmals zum 01.04.2008.<br />
4. Die Beauftragung der Geschäftsbesorgerin erfolgt unbefristet.<br />
Der Auftrag kann jährlich mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />
Näheres regelt der gesondert abzuschließende Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
zwischen der Kommanditgesellschaft<br />
und der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin.<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung<br />
oder im Umlaufverfahren nach § 11 Ziffer<br />
11 findet alljährlich innerhalb von neun Monaten<br />
nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung<br />
erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
bzw. in deren Auftrag durch die Geschäftsbesorgerin (für<br />
Anträge der Gesellschafter gilt § 126 AktG analog). Zur<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht<br />
der Geschäftsführung über das vergangene und das laufende<br />
Geschäftsjahr vorzulegen. Die Geschäftsführung<br />
hat weiterhin die Budgetrechnung für das laufende und<br />
das nächstfolgende Geschäftsjahr zu erstellen und zu<br />
erläutern. Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />
und dem Tage der Gesellschafterversammlung<br />
- beide Tage mitgerechnet - muss ein Zeitraum<br />
von drei Wochen liegen.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />
von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen,<br />
wenn es das dringende Interesse der Gesellschafter<br />
erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen<br />
mindestens 20 % des Kommanditkapitals auf sich vereinen,<br />
dies verlangen. Dieses gilt entsprechend für Treugeber<br />
der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7.<br />
3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
kann bis auf sieben Tage verkürzt werden,<br />
wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies<br />
erfordern.<br />
4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen Mitgesellschafter,<br />
Ehegatten, einen Testamentsvollstrecker, durch eine zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person oder durch<br />
die Geschäftsbesorgerin vertreten zu lassen. Der Vertreter<br />
hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Treugeber<br />
der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 können in<br />
Gesellschafterversammlungen ihr Stimmrecht unmittelbar<br />
ausüben, sofern sie dies der Treuhänderin zuvor<br />
schriftlich mitgeteilt haben. Die Treuhänderin übt ihr<br />
Stimmrecht nicht zwangsläufig einheitlich entsprechend<br />
den ihr von ihren Treugebern erteilten Weisungen<br />
aus. Soweit Weisungen nicht erteilt werden, übt sie ihr
Stimmrecht - dem mutmaßlichen Interesse der Treugeber<br />
entsprechend - aus.<br />
5. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind<br />
neben dem Beirat ferner diejenigen zugelassen, deren<br />
Anwesenheit die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
im Interesse und zur Information aller Gesellschafter für<br />
erforderlich hält.<br />
6. In der ersten Gesellschafterversammlung führt die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin den Vorsitz, in späteren<br />
Gesellschafterversammlungen – sofern vorhanden<br />
– ein Beiratsmitglied. Über Gesellschafterversammlungen<br />
hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
unverzüglich ein von ihr oder dem Protokollführer<br />
unterzeichnetes Protokoll zu fertigen und allen Gesellschaftern<br />
in Kopie zuzustellen.<br />
7. Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />
diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes,<br />
b) Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />
c) Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers<br />
(Sonderprüfer),<br />
d) Auszahlungen/Entnahmen,<br />
e) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin/<br />
des Beirates,<br />
f) Wahl des Beirates,<br />
g) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen,<br />
h) Rechtsgeschäfte gemäß § 8 Ziffer 2 Kommanditgesells<br />
chaftsvertrag,<br />
i) Änderung der Flaggenführung,<br />
j) Änderung des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />
k) Verkauf des Schiffes,<br />
l) Ausschluss von Kommanditisten gemäß § 16 Ziffer 3,<br />
m) Auflösung der Kommanditgesellschaft,<br />
n) Stellung (nach Erstbeauftragung durch die<br />
Geschäftsführung, vgl. § 8) sowie Rücknahme eines<br />
Antrages auf Ermittlung des steuerlichen Gewinns<br />
gemäß § 5a EStG,<br />
o) Bau oder Erwerb von weiteren Schiffen,<br />
p) ggf. Einstellung des Reedereibetriebes.<br />
8. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 %<br />
des stimmberechtigten Kapitals vertreten sind. Sofern<br />
keine Beschlussfähigkeit vorliegt, kann die nächste<br />
Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung<br />
unter Beachtung einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen<br />
werden. Sie ist dann unabhängig von der Höhe<br />
des vertretenen Gesellschafterkapitals beschlussfähig.<br />
Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen.<br />
Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung werden<br />
in allen Angelegenheiten grundsätzlich mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />
nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Enthaltungen<br />
werden bei der Berechnung von Mehrheiten<br />
nicht mitgezählt.<br />
9. Insbesondere bedarf es einer Mehrheit von 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen für die Beschlüsse gemäß § 11<br />
Ziffer 7 j - p.<br />
10. Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je EUR<br />
1.000,— nomineller Kommanditeinlage je eine Stimme.<br />
11. Beschlüsse der Gesellschafter können auf Ersuchen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin auch<br />
ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung auf<br />
schriftlichem Wege gefasst werden, wenn nicht mehr<br />
als 20 % der in der Kommanditgesellschaft vorhandenen<br />
Stimmen dieser Art der Abstimmung widersprechen<br />
(Umlaufverfahren). Im Falle der schriftlichen<br />
Abstimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
die Kommanditisten oder Treugeber schriftlich an<br />
die letzte mitgeteilte Postanschrift unter Mitteilung des<br />
Abstimmungsgegenstandes, des genauen Verfahrens<br />
und Angabe des letzten Tages der Abstimmungsfrist zu<br />
informieren. Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter<br />
oder Treugeber muss innerhalb der Abstimmungsfrist<br />
bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
oder einem von ihr bevollmächtigten Dritten eingegangen<br />
sein. Die Abstimmungsfrist muss mindestens 3<br />
Wochen betragen. Nicht fristgerecht eingehende Stimmabgaben<br />
gelten als nicht abgegeben. Enthaltungen<br />
werden bei der Berechnung von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />
Über derartige Abstimmungen ist von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin ein Protokoll zu fertigen<br />
und den Gesellschaftern zuzustellen.<br />
12. Ein protokollierter Gesellschafterbeschluss kann wegen<br />
Verletzung gesetzlicher oder vertragsmäßiger Bestimmungen<br />
nur innerhalb eines Monats nach Zugang<br />
durch Klageerhebung angefochten werden. Entsprechendes<br />
gilt für im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse.<br />
Die Anfechtung kann ausschließlich durch eine<br />
gegen die Gesellschaft gerichtete Klage erfolgen.<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
1. Der Jahresabschluss ist die Handelsbilanz der Kommanditgesellschaft,<br />
die soweit möglich, unter Beachtung<br />
steuerlicher Vorschriften erstellt werden soll.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den Jahresabschluss<br />
mit Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb<br />
der ersten sechs Monate eines Jahres unter Anwen-<br />
89
Verträge<br />
90<br />
dung handels-, steuer- sowie gesellschaftsrechtlicher<br />
Vorschriften aufzustellen und vorzulegen. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin bedient sich dabei des Vertragsreeders<br />
gemäß § 2 des Vertragsreedervertrages. Der<br />
Jahresabschluss ist von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe, welcher von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bestellt wird, zu prüfen (Prüfungspflicht<br />
des Abschlusses). Die Wahl eines zusätzlichen<br />
Abschlussprüfers (Sonderprüfer) bleibt der Gesellschafterversammlung<br />
vorbehalten.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Buchführung<br />
getrennt von anderen, von ihr zu besorgenden<br />
Buchführungen durchzuführen und den Geldverkehr<br />
über eine getrennte Kasse und getrennte Bankkonten<br />
abzuwickeln.<br />
4. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />
übernimmt die Kommanditgesellschaft.<br />
5. Eine Abschrift der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ist möglichst mit der Einladung zur jährlichen<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung - jedoch spätestens<br />
sieben Tage vor der Gesellschafterversammlung<br />
- den Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 13 Kostenersatz, Gewinn- und Verlustverteilung,<br />
Entnahmen<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das<br />
sie treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe<br />
von EUR 6.000,— p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
sofern diese anfällt. Daneben erhält sie für ihre<br />
geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern.<br />
Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes aus Reisechartern<br />
oder einer anderen Beschäftigung stammen, ferner<br />
aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger Hilfs-<br />
und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />
enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />
Bruttocharter. Daneben werden in ursächlichem Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb des Schiffes stehende Kosten<br />
gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />
vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />
Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders gemäß<br />
Vertragsreedervertrag. In diesem Fall wird die Vergütung<br />
direkt von der Kommanditgesellschaft an den Vertragsreeder<br />
gezahlt. Diese Vorabvergütungen sind im Innenverhältnis<br />
der Kommanditgesellschaft als Aufwand zu<br />
verbuchen. Verwaltungskosten und Kosten, die durch<br />
den Einsatz und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />
entstehen, sind von der Kommanditgesellschaft zu<br />
tragen.<br />
Zum Ausgleich der erhöhten Belastungen erhält der<br />
Vertragsreeder eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
EUR 50.000,—.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. der Vertragsreeder<br />
hat das Recht zur Entnahme der Vorabvergütungen<br />
maximal in Höhe von 1/12-Jahresteilbeträgen,<br />
sofern die Charterzahlungen laufend erfolgen. Auf<br />
Wunsch des Vertragsreeders oder der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin können diese Vorabvergütungen<br />
wahlweise auch als Vorabgewinn gezahlt werden.<br />
3. Die GFI Treuhand GmbH erhält für ihre Tätigkeit als<br />
Treuhänderin sowie Geschäftsbesorgerin eine Vergütung<br />
gemäß § 10 Ziffer 3 dieses Vertrages.<br />
4. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer nominellen Kommanditeinlagen verteilt,<br />
soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine andere<br />
Regelung vorgesehen ist. Um eine relative Gleichstellung<br />
bezogen auf einen Beitritt zu erhalten, soll für das<br />
Geschäftsjahr 2007 und für das Folgejahr eine Ergebnisverteilung<br />
dergestalt erfolgen, dass ohne Rücksicht auf<br />
den Zeitpunkt des Beitritts oder der Erhöhung der Einlage<br />
die Verlustsonderkonten der einzelnen Gesellschafter<br />
zum 31.12.2008 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt<br />
übernommenen Kommanditeinlagen zueinander<br />
gleich stehen. Dies erfolgt wiederum in der Weise, dass<br />
Verluste vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten<br />
an zunächst auch unterjährig von dem beitretenden<br />
Gesellschafter in dem Umfang allein getragen werden,<br />
in dem vorher beigetretene Kommanditisten Verluste<br />
bereits getragen haben. Danach verbleibende Verluste<br />
werden auf die Gesellschafter wieder im Verhältnis ihrer<br />
Einlagen verteilt.<br />
5. Die Konten der Gesellschafter gemäß § 6 Ziffer 1 werden<br />
nicht verzinst.<br />
6. Verluste werden dem Kommanditisten auch nach Aufzehrung<br />
seiner Hafteinlage zugerechnet. Er ist mit Ausnahme<br />
der Regelungen nach §§ 171, 172 HGB grundsätzlich<br />
nicht verpflichtet, ein etwa entstehendes Verlustvortragskonto<br />
auszugleichen. Gewinne sind zunächst<br />
zur Wiederauffüllung des Verlustvortragskontos zu verwenden,<br />
sodann der durch Verluste geminderten Hafteinlage<br />
auf den ursprünglichen Betrag.<br />
7. Entnahmen erfolgen nur aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen.<br />
Im Interesse der Liquidität der Kommanditgesellschaft<br />
ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
berechtigt, eine Liquiditätsrücklage in angemessener<br />
Höhe für die Kommanditgesellschaft zu bilden.
8. Für das Geschäftjahr, in dem die Gesellschafterversammlung<br />
die erste Auszahlung, voraussichtlich zum<br />
30.06.2008 beschließt, wird der auszuzahlende Liquiditätsüberschuss<br />
anders als in § 13 Ziffer 4 und § 13 Ziffer<br />
7 wie folgt verteilt:<br />
a) Abweichend von der Gewinn- und<br />
Liquiditätsverteilung gilt für das Geschäftsjahr<br />
2008, sofern die Gesellschafterversammlung hierfür<br />
die erste Auszahlung beschließt, die nachfolgende<br />
Verteilungsabrede. Wird für das Geschäftsjahr 2008<br />
keine Auszahlung beschlossen, so gilt die übliche<br />
gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilungsabrede.<br />
b) Die besondere Gewinnverteilungsabrede lautet wie<br />
folgt:<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber, die der Beteiligungsgesellschaft<br />
bis zum 30.11.2007 beitreten und ihre<br />
Kommanditeinlage in voller Höhe leisten, erhalten<br />
einen Frühzeichnungsbonus in Höhe von 10 % auf<br />
die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />
Kommanditisten bzw. Treugeber, die der Gesellschaft<br />
zwischen dem 01.12.2007 und dem 30.12.2007 beitreten<br />
und ihre Einlage in voller Höhe leisten, erhalten<br />
einen Frühzeichnungsbonus in Höhe von 5 % auf<br />
die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />
Diese Gewinne stehen den Kommanditisten bzw.<br />
Treugebern neben der prospektierten Auszahlung zu<br />
(Gewinnvorab).<br />
9. Entnahmen der Gesellschafter erfolgen zuerst gegen<br />
die freie Kapitalrücklage (Kapitalkonto III). Anschließend<br />
erfolgen Entnahmen zu Lasten des Agios (Kapitalkonto<br />
II). Eine Rückzahlung der Hafteinlage (Kapitalkonto I)<br />
erfolgt zuletzt.<br />
§ 14 Dauer der Kommanditgesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Dauer der Kommanditgesellschaft ist unbestimmt.<br />
Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
des Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch<br />
zum 31. Dezember 2023.<br />
2. Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />
mit eingeschriebenem Brief gegenüber der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zu erfolgen. Dabei ist<br />
für die Fristwahrung der Eingang der Kündigung bei der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin maßgebend.<br />
3. Die Kündigung eines Kommanditistenverhältnisses von<br />
Seiten der persönlich haftenden Gesellschafterin hat<br />
schriftlich durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter<br />
zu erfolgen.<br />
§ 15 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />
Ehegatten sowie Abkömmlinge übertragen. Der Zustimmung<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
bedarf es nicht; alle sonstigen Übertragungen bedürfen<br />
ihrer Zustimmung.<br />
2. Will ein Gesellschafter seinen Anteil auf andere Dritte<br />
übertragen, so hat er ihn zunächst der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin unter Nennung des Preises<br />
schriftlich zum Erwerb anzubieten. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin hat ein Vorkaufsrecht. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den<br />
Anteil selbst zu erwerben oder einem von ihr zu benennenden<br />
Dritten zu bezeichnen, der den Anteil erwirbt.<br />
Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Recht<br />
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Angebotes<br />
aus, ist der anbietende Gesellschafter zur anderweitigen<br />
Veräußerung berechtigt.<br />
3. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Kommanditgesellschaft<br />
durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />
4. Der Fortbestand der Kommanditgesellschaft wird von<br />
einem Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />
5. Unter denselben Voraussetzungen können auch die<br />
Treugeber der Treuhänderin gemäß § 5<br />
Ziffer 7 ihre Beteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />
auf Dritte übertragen. Es ist § 5 des Treuhandvertrages<br />
zu beachten.<br />
§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Wird die Kommanditgesellschaft von einem Gesellschafter<br />
gekündigt, so wird die Kommanditgesellschaft von<br />
den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiven und Passiven<br />
ohne Liquidation und unter der bisherigen Firma<br />
fortgeführt; der Kündigende scheidet mit dem Tage des<br />
Wirksamwerdens seiner Kündigung aus.<br />
2. Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der Kommanditgesellschaft<br />
durch die übrigen Gesellschafter<br />
gemäß Ziffer 1 aus, wenn:<br />
a) die Kommanditgesellschaft von einem vollstreckenden<br />
Gläubiger eines Gesellschafters gekündigt wird. Der<br />
betroffene Gesellschafter scheidet mit dem Wirksamwerden<br />
der Kündigung aus der Kommanditgesellschaft<br />
aus, wenn der Gesellschafter nicht innerhalb von vier<br />
Wochen die Vollstreckung abwendet,<br />
b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;<br />
91
Verträge<br />
92<br />
der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem Zeitpunkt<br />
der Rechtskraft des entsprechenden Gerichtsbeschlusses<br />
aus der Kommanditgesellschaft aus.<br />
3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes in der Person des betroffenen<br />
Gesellschafters ist zulässig. Als ein solcher wichtiger<br />
Grund ist auch anzusehen, wenn über das Vermögen<br />
eines Gesellschafters das Vergleichsverfahren eröffnet<br />
wird, wenn seine Rechte gepfändet werden oder<br />
wenn er zur Leistung einer eidesstattlichen Versicherung<br />
der Vermögenslosigkeit geladen worden ist.<br />
4. Die Ausschließung ist nur mit der Stimme der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zulässig. Der betroffene<br />
Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />
5. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin aufgrund<br />
eines Gesellschafterbeschlusses aus der Kommanditgesellschaft<br />
auszuscheiden hat, müssen die verbleibenden<br />
Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin von allen rechtmäßig<br />
übernommenen Verpflichtungen freistellen, die<br />
diese für die Kommanditgesellschaft übernommen hat.<br />
Das bezieht sich insbesondere auch auf die Haftung für<br />
aufgenommene Bankkredite und Hypotheken.<br />
6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus<br />
der Kommanditgesellschaft aus, so beruft die Treuhänderin<br />
unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />
welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
wählt.<br />
7. Scheidet die Treuhänderin aus, so ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ermächtigt, für die Zeit bis zur<br />
Neueintragung einer Treuhandkommanditistin deren<br />
Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
gegenüber den Treugebern wahrzunehmen.<br />
§ 17 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters<br />
1. In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende<br />
Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
abzüglich etwaiger noch offener Forderungen der<br />
Kommanditgesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.<br />
Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende<br />
Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12. des Jahres seines<br />
Ausscheidens, wobei die tatsächlichen Werte einzusetzen<br />
sind. Die Abgeltung eines etwaigen „good will“<br />
erfolgt nicht.<br />
2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung<br />
durch die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden<br />
Geschäften nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />
3. Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />
und der Kommanditgesellschaft keine Einigung über<br />
den Zeitwert des Gesellschaftsvermögens erzielt werden<br />
kann, wird dieser durch einen vereidigten Sachverständigen<br />
festgelegt. Können sich der ausscheidende<br />
Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft nicht auf<br />
einen Sachverständigen einigen, soll dieser durch den<br />
Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg benannt<br />
werden. Das Gutachten des Sachverständigen ist als<br />
Schiedsgutachten nach § 317 Abs. 1 BGB für den ausscheidenden<br />
Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft<br />
verbindlich, wenn keine der Parteien binnen drei<br />
Wochen nach Zugang des Gutachtens ein weiteres Gutachten<br />
eines vom Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />
Oldenburg vorzuschlagenden Sachverständigen beantragt.<br />
Die Kosten dieses weiteren Gutachtens trägt in<br />
jedem Fall die beantragende Partei. In diesem Fall ist der<br />
Mittelwert beider Gutachten für beide Parteien im Sinne<br />
eines Schiedsgutachtens verbindlich. Die Kosten des ersten<br />
Sachverständigen trägt die Kommanditgesellschaft<br />
nur, falls ein höherer als der von der Kommanditgesellschaft<br />
angesetzte Zeitwert festgestellt wird. Andernfalls<br />
trägt der Ausscheidende die Kosten.<br />
4. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />
Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten<br />
auszuzahlen, von denen die erste sechs Monate nach<br />
Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />
fällig ist.<br />
5. Das Guthaben ist mit einem Zinssatz, der zwei Prozentpunkte<br />
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen<br />
Bundesbank liegt, jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind<br />
jeweils zusammen mit einer fälligen Rate zu entrichten.<br />
Der Ausscheidende kann eine Sicherstellung des Abfindungsguthabens<br />
nicht verlangen. Die Kommanditgesellschaft<br />
ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />
früher auszuzahlen oder für den Fall, dass die Liquidität<br />
der Kommanditgesellschaft gefährdet ist, die Zahlung<br />
der fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />
6. Ergibt sich beim Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />
kann die Kommanditgesellschaft<br />
keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen<br />
getätigt, sind diese unverzüglich an die Kommanditgesellschaft<br />
zurückzuzahlen, soweit sie die<br />
Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />
7. Wird das der Kommanditgesellschaft gehörende Schiff<br />
verkauft, kann der Ausscheidende sein gesamtes restliches<br />
Auseinandersetzungsguthaben sofort fällig stellen,<br />
wenn bei der Kommanditgesellschaft der Verkaufserlös<br />
aus dem Schiffsverkauf eingeht.
§ 18 Ableben eines Gesellschafters<br />
1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Kommanditgesellschaft<br />
mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern als<br />
Kommanditisten fortgesetzt.<br />
2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter<br />
wahrnimmt und sie in der Kommanditgesellschaft<br />
vertritt. Dieses gilt nicht, wenn die Beteiligung<br />
auf die Erben aufzuteilen ist. Solange die Bestellung<br />
eines Bevollmächtigten oder des Vertreters nicht erfolgt<br />
ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit<br />
Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin kann den Nachweis<br />
der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />
Bei Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />
unter EUR 1.000,— gebildet werden.<br />
§ 19 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen<br />
1. Die Bestimmungen der §§ 11 bis 18 gelten in entsprechender<br />
Anwendung auch für Treugeber der Treuhänderin<br />
gemäß § 5 Ziffer 7, und zwar mit folgender Maßgabe:<br />
a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch die<br />
Treuhänderin kündigen, sofern das Treuhandverhältnis<br />
nicht zuvor aufgelöst worden ist. Geschieht<br />
dies oder liegt in der Person des Treugebers ein<br />
Ausschließungsgrund gemäß § 16 Ziffer 3 vor,<br />
so scheidet die Treuhänderin mit der entsprechenden<br />
Beteiligung aus. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bzw. die Gesellschafterversamm lung<br />
haben die Ausschließung eines Treugebers nach<br />
den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber der<br />
Treuhänderin auszusprechen,<br />
b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des<br />
Treugebers bzw. bei der Abtretung des Anspruchs<br />
aus dem Treuhandvertrag und der Erbe oder<br />
Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar<br />
in die Gesellschafterstellung des dann ehemaligen<br />
Treugebers ein. Im Falle einer Mehrheit von Erben<br />
und/oder Vermächtnisnehmern gilt § 18 Ziffer 2 entsprechend.<br />
Es sind § 5 und § 6 des Treuhandvertrages<br />
zu beachten.<br />
2. Scheidet die Treuhänderin aus Gründen aus der Kommanditgesellschaft<br />
aus, die nicht in der Person seiner<br />
Treugeber liegen, so werden die Treugeber unmittelbar<br />
Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />
von der Treuhänderin auf den Treugeber<br />
bedarf. Die bisherigen Treugeber sind jedoch berechtigt,<br />
einen neuen gemeinsamen Treuhänder zu bestellen.<br />
Die Kommanditgesellschaft wird dann mit diesem neuen<br />
Treuhänder fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet<br />
nicht statt.<br />
§ 20 Liquidation<br />
1. Im Fall der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin Liquidatorin, die<br />
das Schiff und die sonstigen Vermögenswerte der Kommanditgesellschaft<br />
bestmöglich zu verwerten hat.<br />
2. Der Liquidationserlös wird in folgender Reihenfolge verteilt:<br />
a) Regulierung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten,<br />
b) Vorabauszahlung in Höhe von EUR 10.000,00 an<br />
die GFI Treuhand GmbH für die Betreuung der<br />
Gesellschaft während der Liquidationsphase,<br />
c) Vorabauszahlung in Höhe von 25 % des<br />
Liquidationserlöses an die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, sofern die prospektierten<br />
Auszahlungen von 283 % bei Liquidation komplett<br />
erreicht werden,<br />
d) Verteilung des verbleibenden Liquidationserlöses auf<br />
die Kommanditisten entsprechend ihrer Beteiligung<br />
e) Rückzahlung etwaiger Guthaben auf<br />
Verrechnungskonten,<br />
§ 21 Sicherungsabtretung und Verpfändung von<br />
Kommanditanteilen<br />
1. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin. Diese<br />
Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert<br />
werden.<br />
2. Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der<br />
Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen wird die<br />
Zustimmung bereits jetzt erteilt.<br />
§ 22 Schiedsklausel<br />
1. Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und<br />
der Kommanditgesellschaft oder zwischen den Gesellschaftern<br />
untereinander, die in diesem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
oder in dem Gesellschaftsverhältnis<br />
begründet sind, werden unter Ausschluss des ordentlichen<br />
Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />
2. Näheres bestimmt der Schiedsgerichtsvertrag.<br />
93
Verträge<br />
94<br />
§ 23 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam,<br />
wenn sie schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz nicht<br />
eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />
2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch<br />
Beschluss einer Gesellschafterversammlung genügen für<br />
die Schriftform die von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
oder vom Protokollführer unterzeichneten<br />
Protokolle und ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />
3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
als unwirksam erweisen, so wird<br />
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht<br />
berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so<br />
zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche<br />
Zweck erreicht wird; dasselbe gilt auch hinsichtlich etwa<br />
hervortretender Vertragslücken.<br />
4. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />
der Kommanditgesellschaft (z. B. Einladungen<br />
zu Gesellschafterversammlungen, Aufforderungen zu<br />
schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen) oder alle Zahlungen<br />
an die Gesellschafter ist bzw. sind ordnungsgemäß,<br />
wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des<br />
Gesellschafters erfolgt; es obliegt dem Gesellschafter,<br />
eine Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung der<br />
Kommanditgesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />
5. Die Kosten des Kommanditgesellschaftsvertrages und<br />
seiner Durchführung trägt die Kommanditgesellschaft.<br />
6. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Dieser Vertrag<br />
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Martens<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Lübbe Stecker
Schiedsgerichtsvertrag zum<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />
Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
und Gesellschafterverhältnis soll gem. § 22 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
ein Schiedsgericht entscheiden.<br />
In Ergänzung des oben bezeichneten Vertrages wird folgender<br />
Schiedsvertrag geschlossen.<br />
§ 1<br />
1. Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen,<br />
nämlich zwei Schiedsrichtern und einem Obmann.<br />
2. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des<br />
ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />
§ 2<br />
1. Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />
ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen.<br />
2. Dabei soll sie zugleich die von ihr erhobenen Ansprüche<br />
angeben.<br />
3. Binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung kann<br />
die Gegenseite in gleicher Weise einen Schiedsrichter<br />
benennen. Unterläßt sie die Benennung, wird der<br />
Schiedsrichter auf Antrag der betreibenden Partei durch<br />
den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg<br />
bestellt.<br />
§ 3<br />
1. Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich<br />
die Parteien auf einen Obmann zu einigen.<br />
2. Kommt eine Einigung über die Person des Obmannes<br />
nicht zustande, wird ein Obmann des Schiedsgerichts<br />
durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg<br />
auf Antrag der Schiedsrichter oder eines Beteiligten<br />
ernannt. Der Obmann muss die Befähigung zum<br />
Richteramt haben und soll über Erfahrungen auf wirtschaftlichem<br />
Gebiet verfügen.<br />
§ 4<br />
1. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der<br />
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen<br />
Bestimmungen.<br />
2. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige Lücken des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
nach dessen Sinn und<br />
Zweck selbst auszufüllen.<br />
§ 5<br />
1. Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlungen<br />
erlassen werden. Jedoch kann das Schiedsgericht<br />
davon absehen, wenn es zu der Feststellung gelangt ist,<br />
dass die Parteien schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend<br />
dargelegt haben.<br />
2. Der Schiedsspruch ist zu begründen.<br />
§ 6<br />
1. Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der<br />
Abfassung von den Schiedsrichtern zu unterschreiben.<br />
Er ist den Parteien in einer von den Schiedsrichtern<br />
unterschriebenen Ausfertigung zuzustellen.<br />
2. Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch nicht freiwillig<br />
unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung<br />
der Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle<br />
des Landgerichts Oldenburg niederzulegen.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />
Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />
95
Verträge<br />
96<br />
Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
Zwischen der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer,<br />
und der<br />
GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer,<br />
wird nachfolgender Vertrag geschlossen:<br />
§ 1 Auftragsgrundlagen<br />
Gemäß § 10 Ziffer 3 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
vom 07.08.2007 beauftragt die Kommanditgesellschaft zu<br />
ihrer Unterstützung eine Geschäftsbesorgerin, zu deren<br />
Aufgabenbereich insbesondere auch die regelmäßige Information<br />
der Mitgesellschafter/Kommanditisten gehört.<br />
§ 2 Auftragserteilung<br />
Die Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG beauftragt<br />
die GFI Treuhand GmbH mit der Geschäftsbesorgung.<br />
Die GFI Treuhand GmbH nimmt diesen Auftrag an.<br />
§ 3 Vertragsbestandteile<br />
Der Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit den jeweiligen<br />
Kommanditisten abgeschlossen wird, ist Bestandteil dieses<br />
Vertrages und ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.<br />
§ 4 Vergütung<br />
Die GFI Treuhand GmbH erhält von der Reederei MS „Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG als Entgelt für die von ihr<br />
erbrachten Leistungen bzw. ihre Tätigkeit aus diesem Auftrag<br />
eine jährliche Vergütung von 0,50 % des nominellen<br />
Kommanditkapitals nach § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung wird zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres<br />
fällig, erstmalig am 01.04.2008.<br />
Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die<br />
Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der Kommanditgesellschaft<br />
an die GFI Treuhand GmbH zu zahlen.<br />
Ferner erhält die GFI Treuhand GmbH für die Betreuung<br />
der Gesellschaft während der Liquidationsphase eine Vergütung<br />
nach § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
Soweit dieser Vertrag keine Regelung trifft, gelten die<br />
Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, hilfsweise die<br />
gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz nicht eine gerichtliche<br />
oder notarielle Beurkundung vorschreibt. Das gilt<br />
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />
teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder<br />
werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit und die<br />
Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht<br />
durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame<br />
und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen,<br />
die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch im Falle<br />
einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke in diesem<br />
Vertrag.<br />
Erfüllungsort ist Leer.<br />
Für alle sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Leer als<br />
Gerichtsstand vereinbart.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
Anlage
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Zwischen<br />
Herrn/Frau ____________________________________,<br />
Anschrift: _____________________________________,<br />
- nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt -<br />
und der<br />
GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer,<br />
- nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt -<br />
wird der nachfolgende Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
geschlossen:<br />
§ 1 Auftraggeber<br />
Der Auftraggeber ist Kommanditist der Reederei MS „Global<br />
Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, nachfolgend<br />
auch „Kommanditgesellschaft“ genannt.<br />
§ 2 Auftragnehmer<br />
1. Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Auftragnehmer<br />
zur Vertretung seiner Interessen aus der Beteiligung,<br />
insbesondere ihn in den Gesellschafterversammlungen<br />
der Kommanditgesellschaft bei der Abstimmung zu vertreten.<br />
Der Auftragnehmer nimmt diesen Auftrag hiermit<br />
an.<br />
2. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor,<br />
seine Gesellschafterrechte selbst auszuüben oder einen<br />
Dritten damit zu beauftragen.<br />
§ 3 Umfang des Auftragsverhältnisses<br />
1. Im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses ist der Auftragnehmer<br />
befugt und verpflichtet, alle nach dem Gesetz<br />
und den besonderen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen<br />
Gesellschafterrechte in der Kommanditgesellschaft<br />
jederzeit auszuüben, wobei er stets mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach<br />
bestem Wissen und Gewissen zu handeln und im Sinne<br />
des Auftraggebers zu entscheiden hat. Sofern eindeutige<br />
Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer<br />
vorliegen, sind alleine diese für das Handeln des Auftragnehmers<br />
bindend.<br />
2. Der Auftragnehmer nimmt an allen ordentlichen und<br />
außerordentlichen Gesellschafterverammlungen der<br />
Kommanditgesellschaft teil, sofern er nicht durch außerordentliche<br />
Umstände bzw. höhere Gewalt daran gehin-<br />
dert wird. Vom Ergebnis dieser Versammlungen berichtet<br />
der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich. Über die laufende Entwicklung der Kommanditgesellschaft<br />
wird der Auftragnehmer in angemessenem<br />
und gebotenem Umfang berichten, soweit es sich<br />
um wesentliche Tatsachen handelt.<br />
§ 4 Beendigung des Auftragsverhältnisses<br />
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber<br />
nach Beendigung des Auftragsverhältnisses alles herauszugeben,<br />
was er in Ausübung seiner Auftragstätigkeit<br />
erhalten hat.<br />
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes<br />
bleibt dem Auftragnehmer jedoch unbenommen.<br />
§ 5 Mehrfach-Auftragsverhältnis<br />
Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den gleichen oder<br />
einen ähnlich lautenden Vertrag mit Dritten, insbesondere<br />
anderen Kommanditisten der Kommanditgesellschaft,<br />
abzuschließen.<br />
§ 6 Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers<br />
1. Der Auftragnehmer darf zur Ausübung seines Auftrages<br />
dritte Personen oder Firmen heranziehen.<br />
2. Der Auftragnehmer haftet jedoch dem Auftraggeber<br />
gegenüber für seine Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet<br />
der Auftragnehmer für seine Tätigkeit nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen und bis zum Höchstbetrag<br />
der nominellen Kommanditeinlage des Auftraggebers.<br />
§ 7 Vergütung<br />
1. Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit als<br />
Geschäftsbesorgerin und Treuhänder sowie zur Erstattung<br />
seiner Auslagen und aller sonstigen Aufwendungen<br />
eine Vergütung von insgesamt 0,50 % p. a.<br />
des nominellen Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer<br />
gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist<br />
die Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der<br />
Kommanditgesellschaft an den Aufragnehmer zu zahlen.<br />
Ferner erhält der Auftragnehmer für die Betreuung der<br />
Gesellschaft während der Liquidationsphase einer Vergütung<br />
nach § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
97
Verträge<br />
98<br />
2. Die Vergütungen trägt die Kommanditgesellschaft, so<br />
dass den Auftraggeber unmittelbar keine diesbezüglichen<br />
Zahlungen treffen.<br />
3. Zu den Einzelheiten der Vergütung, z. B. Fälligkeit, wird<br />
auf den zwischen der Kommanditgesellschaft und dem<br />
Auftragnehmer geschlossenen Geschäftsbesorgungsauftrag<br />
verwiesen. Diesen Geschäftsbesorgungsauftrag und<br />
dessen Regelungen erkennt der Auftraggeber für sich<br />
als verbindlich an.<br />
§ 8 Dauer, Kündigung<br />
1. Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Beteiligung des<br />
Auftraggebers an der Kommanditgesellschaft, sofern<br />
er nicht vorher mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende des Geschäftsjahres gekündigt wird.<br />
2. Eine Kündigung ist nur in Übereinstimmung mit den<br />
entsprechenden Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
zulässig.<br />
§ 9 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam,<br />
wenn sie schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz<br />
nicht eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />
Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
2. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />
die persönlichen Daten des Auftraggebers im Rahmen<br />
dieses Geschäftsbesorgungsvertrages elektronisch<br />
gespeichert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet,<br />
sämtliche Änderungen bezüglich seiner Bestandsdaten<br />
(Name, Wohnsitz, Anschrift etc.) unverzüglich dem Auftragnehmer<br />
mitzuteilen. Solange der Auftraggeber<br />
keine neue Anschrift mitteilt, gilt eine Zustellung an die<br />
zuletzt genannte Anschrift als bewirkt. Soweit der Auftraggeber<br />
dem Auftragnehmer eine Faxnummer oder<br />
eine E-Mail-Anschrift schriftlich bekannt gegeben hat,<br />
ist der Auftragnehmer berechtigt, wahlweise Zustellungen<br />
auch über diese Medien vorzunehmen, es sei denn,<br />
Zustellung per Brief ist gesetzlich oder nach Maßgabe<br />
des Kommanditgesellschaftvertrages vorgeschrieben.<br />
3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />
ist Leer.<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />
oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein<br />
oder werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit<br />
und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen<br />
dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame<br />
oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige<br />
wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt<br />
anzusehen, die dem von den Vertragsparteien verfolgten<br />
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt<br />
auch im Falle einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke<br />
in diesem Vertrag.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
Auftraggeber<br />
GFI Treuhand GmbH
Treuhandvertrag<br />
zum Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />
Zwischen der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer,<br />
dem Unterzeichner der Beitrittserklärung, der sich mittelbar<br />
über die Treuhänderin beteiligen möchte (Treugeber),<br />
und der<br />
GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer (Treuhänderin),<br />
wird nachfolgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />
Präambel<br />
I. Die GFI Treuhand GmbH – nachstehend auch „Treuhänderin“<br />
genannt - ist nach § 5 Ziffer 7 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
der Reederei MS „Global Helios“<br />
GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, - nachstehend<br />
auch „Kommanditgesellschaft“ genannt - berechtigt,<br />
sich für Dritte - nachstehend auch „Treugeber“ genannt<br />
- an der Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG zu<br />
beteiligen.<br />
II. Grundlage dieses Treuhandvertrages bildet der von dem<br />
Treugeber gebilligte Kommanditgesellschaftsvertrag der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG in der Fassung<br />
vom 07.08.2007.<br />
III. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und<br />
dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander<br />
regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhandvertrages<br />
sowie in entsprechender Anwendung<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages, und zwar auch<br />
in soweit, als ein besonderer Verweis auf die Rechte<br />
und Pflichten der Treugeber und der Treuhänderin in<br />
dem Kommanditgesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich<br />
erfolgt.<br />
IV. Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhandverträge<br />
mit anderen Treugebern bis zur Höhe der<br />
im Kommanditgesellschaftsvertrag genannten Höhe des<br />
Gesellschaftskapitals abzuschließen. Zudem ist sie im<br />
Falle einer Überzeichnung gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
berechtigt und von den<br />
Gesellschaftern bevollmächtigt sowie ermächtigt, das<br />
Festkapital der KG durch Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage<br />
treuhänderisch und für Rechnung der<br />
Treugeber um bis zu weitere 5 % zu erhöhen.<br />
V. Der Gesellschafter entscheidet über einen Beitritt als<br />
Direktkommanditist mit Eintragung in das Handelsregister,<br />
oder er gibt mit der Beitrittserklärung ein verbindliches<br />
Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrages ab.<br />
In beiden Fällen wird der Anleger zunächst atypisch stiller<br />
Gesellschafter, um eine Außenhaftung zu vermeiden.<br />
Für den Fall, dass der Anleger sich für die treuhänderische<br />
Beteiligungsverwaltung entscheidet, geht die atypisch<br />
stille Beteiligung mit Eintragung in das Handelsregister<br />
in eine Kommanditbeteiligung des Treuhänders<br />
auf.<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänderin.<br />
§ 1 Treuhandverhältnis/Abschluss des<br />
Treuhandvertrages/Einzahlungen<br />
1. Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und<br />
die Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme<br />
genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin<br />
wird den jeweiligen Treugeber von der Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung durch Übersendung einer Kopie<br />
der von der Treuhänderin gegengezeichneten oder faksimilierten<br />
Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />
2. Der Treugeber tritt seine Beteiligung an die Treuhänderin<br />
ab mit der Maßgabe, dass diese berechtigt und verpflichtet<br />
ist, diese Beteiligung treuhänderisch und uneigennützig<br />
für den Treugeber zu verwalten. Die Treuhänderin<br />
handelt im Innenverhältnis ausschließlich im Auftrag<br />
und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich ist<br />
der Treugeber Kommanditist der Kommanditgesellschaft.<br />
3. Die Treuhänderin wird sich im eigenen Namen, aber im<br />
Auftrag und für Rechnung des Treugebers nach Maßgabe<br />
dieses Vertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
beteiligen. Die Höhe des für den Treugeber zu<br />
haltenden Kapitalanteils bestimmt sich nach der in der<br />
Beitrittserklärung vom Treugeber übernommenen Kommanditeinlage.<br />
4. Die Treuhänderin wird die Beteiligung der Treugeber<br />
zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />
aufgrund gleichlautender Verträge nach außen als<br />
einheitliche Beteiligung halten. Nach § 5 Ziffer 8 des<br />
99
100<br />
Verträge<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages können Treugeber<br />
jederzeit ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditisten<br />
in der Kommanditgesellschaft verlangen.<br />
5. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung wie ein<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist das<br />
anteilige wirtschaftliche Risiko. Im gleichen Umfang<br />
nehmen sie am Gewinn und Verlust der Kommanditgesellschaft<br />
teil. Die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />
steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich die Treugeber.<br />
6. Die Treuhänderin nimmt die Gesellschafterrechte und<br />
-pflichten der Treugeber gegenüber der Kommanditgesellschaft<br />
nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
wahr. Die Treuhänderin handelt dabei ausschließlich im<br />
Interesse der Treugeber. Sie ist demgemäß verpflichtet,<br />
unverzüglich die treuhänderische Abtretung der Kommanditgesellschaft<br />
anzuzeigen und die Beteiligung als<br />
Kommanditbeteiligung im eigenen Namen zum Handelsregister<br />
anzumelden. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
hat sie dem Treugeber alles herauszugeben,<br />
was sie als Treuhänderin für diesen erlangt hat.<br />
Der Treugeber hält die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />
frei, die sich aus der Wahrnehmung der Treuhandschaft<br />
ergeben können.<br />
7. Der Treugeber verpflichtet sich, seine Einlage innerhalb<br />
der in der Beitrittserklärung genannten Frist vollständig<br />
auf das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />
einzuzahlen. Für rückständige Einlagen ist<br />
die Kommanditgesellschaft berechtigt, dem Treugeber<br />
Verzugszinsen gemäß § 5 Ziffer 11 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche<br />
der Kommanditgesellschaft bleiben<br />
hiervon unberührt. Die Kommanditgesellschaft<br />
ist berechtigt, entsprechende Ansprüche unmittelbar<br />
gegenüber dem Treugeber geltend zu machen.<br />
8. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />
der treuhänderisch übernommenen Gesellschafterbeteiligung<br />
stehen.<br />
9. Die Treuhänderin und ihre Organe sind von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies gilt jedoch<br />
nicht für ihre Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht.<br />
§ 2 Weisungsrechte<br />
1. Die Treuhänderin hat wegen aller Maßnahmen und<br />
Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung den Weisungen des Treu-<br />
gebers zu folgen. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin<br />
jederzeit Weisungen im Hinblick auf die Ausübung<br />
von Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag zu<br />
erteilen. Solange und soweit der Treugeber seine Einlageverpflichtungen<br />
noch nicht erfüllt hat, ruht sein Weisungsrecht.<br />
Die Treuhänderin hat die Informations- und<br />
Kontrollrechte gemäß dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen für den Treugeber<br />
wahrzunehmen. Der Treugeber ist berechtigt, diese<br />
Rechte auch selbst wahrzunehmen.<br />
2. Sind bei unaufschiebbaren Entscheidungen Weisungen<br />
nicht rechtzeitig zu erhalten, so hat die Treuhänderin<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Treugebers<br />
zu handeln.<br />
3. Die Treuhänderin hat die Weisungen der Treugeber,<br />
soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Regelungen<br />
entgegenstehen, bei der Ausübung ihres Stimmrechtes<br />
in der Gesellschafterversammlung in der Weise zu<br />
beachten, dass sie mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />
zustimmenden, die ablehnenden und die sich enthaltenen<br />
Stimmen der Treugeber berücksichtigt. Bei einem<br />
Widerstreit zwischen den Interessen einzelner Treugeber<br />
und der Kommanditgesellschaft hat das Gesamtinteresse<br />
der Kommanditgesellschaft Vorrang.<br />
§ 3 Versammlungen und Beschlüsse<br />
der Gesellschafter<br />
1. Auf Gesellschafterversammlungen und bei Beschlüssen<br />
der Gesellschafter, die außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />
gefasst werden, stimmt die Treuhänderin<br />
gemäß den ihr vom Treugeber erteilten Weisungen<br />
ab. Sind keine Weisungen erteilt, so erteilt der Treugeber<br />
hiermit der Treuhänderin bereits Vollmacht, die<br />
Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das<br />
Stimmrecht, auszuüben. In diesem Fall stimmt die Treuhänderin<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse<br />
der Treugeber ab.<br />
2. Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte, insbesondere<br />
sein Stimmrecht, auf Gesellschafterversammlungen<br />
und anlässlich sonstiger Beschlüsse der Gesellschafter<br />
anstelle der Treuhänderin selbst wahrzunehmen. Will<br />
er von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies<br />
zuvor schriftlich der Treuhänderin anzuzeigen.<br />
3. Die Treuhänderin hat den Treugeber unverzüglich über<br />
bevorstehende Gesellschafterversammlungen und anstehende<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Kommanditgesellschaft<br />
unter Übersendung der relevanten Unterlagen zu<br />
informieren und sich Weisungen einzuholen.
4. Den Treugebern sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen<br />
der Kommanditgesellschaft unverzüglich<br />
durch die Treuhänderin zuzusenden. Entsprechendes<br />
gilt für im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse.<br />
§ 4 Treuhandverwaltung/Pflichten des<br />
Treugebers/Pflichten der Treuhänderin<br />
1. Gegenstand der Treuhandverwaltung sind die mit den<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen an der<br />
Kommanditgesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten,<br />
die sich nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
bestimmen.<br />
2. Das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />
steht bis zur Mittelfreigabe nicht im Vermögen der<br />
Kommanditgesellschaft oder der Treuhänderin, sondern<br />
ausschließlich im Vermögen aller Treugeber und Gesellschafter,<br />
und zwar in dem Verhältnis der Bruchteile, in<br />
dem die vorgenannten Einzahlungen auf das Treuhandkonto<br />
geleistet wurden. Über dieses Treuhandkonto darf<br />
nur der Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen des<br />
Investitions- und Finanzierungsplanes verfügen.<br />
3. Die Treuhänderin hat das steuerliche Jahresergebnis,<br />
Auszahlungen, Beitragspflichten, das Abfindungsguthaben<br />
und alle sonstigen Ergebnisse, die auf die Beteiligungen<br />
der Treugeber an der Kommanditgesellschaft<br />
entfallen, unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />
Die sich hieraus ergebenden Ansprüche tritt die Treuhänderin<br />
hiermit bereits an den Treugeber ab, der diese<br />
Abtretung annimmt.<br />
4. Die Treuhänderin erstattet dem Treugeber unverzüglich<br />
nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses<br />
der Kommanditgesellschaft einen schriftlichen Bericht,<br />
der auch Angaben über wesentliche Geschäftsvorfälle<br />
enthalten soll. Darüber hinaus hat die Treuhänderin<br />
die Treugeber auch gesondert über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorfälle in angemessenen Abständen zu unterrichten.<br />
5. Dritten gegenüber darf die Treuhänderin die Beteiligung<br />
des Treugebers nur mit dessen Zustimmung offenlegen,<br />
soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist oder es dem begründeten Interesse der Treuhänderin<br />
entspricht. Die Kommanditgesellschaft ist nicht Dritte<br />
im Sinne dieser Bestimmung. Der Treugeber ist jederzeit<br />
berechtigt, das Treuhandverhältnis offen zu legen.<br />
6. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von<br />
allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
an der Kommanditgesellschaft freizuhalten bzw.,<br />
soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den<br />
Gegenwert der Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />
7. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten<br />
zu seiner Person, seiner Anschrift oder zur rechtlichen<br />
Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung der Treuhänderin<br />
mitzuteilen.<br />
8. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />
im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />
auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />
dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />
eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />
Kommanditgesellschaft - ohne personenbezogene Daten<br />
- informiert werden.<br />
§ 5 Übertragung und Belastung von Beteiligungen<br />
1. Jeder Treugeber kann seine Beteiligung auf seinen Ehegatten<br />
sowie Abkömmlinge übertragen. In diesem Fall<br />
endet das Treuhandverhältnis und der Beschenkte tritt<br />
unmittelbar in die Gesellschafterstellung des ehemaligen<br />
Treugebers. Einer Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin bzw. der Treuhänderin bedarf es insoweit<br />
nicht.<br />
2. Der Treugeber ist weiterhin berechtigt, seine Beteiligung<br />
unter Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />
jederzeit mit Zustimmung der Treuhänderin an einen<br />
Dritten zu veräußern und an diesen zu übertragen,<br />
soweit er seine Einlage vollen Umfangs erbracht hat. Die<br />
Treuhänderin kann ihre Zustimmung nur verweigern,<br />
wenn gewichtige sachliche Gründe in der Person des<br />
Rechtsnachfolgers gegen diese Übertragung sprechen,<br />
so dass für sie die Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />
mit dem Rechtsnachfolger unzumutbar ist. §<br />
15 des Kommanditgesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />
3. Die Treuhänderin ist ohne Zustimmung des Treugebers<br />
zu keinen Verfügungen über Rechte aus der Beteiligung<br />
berechtigt, insbesondere darf sie die Beteiligung nicht<br />
veräußern oder belasten.<br />
§ 6 Tod des Treugebers<br />
1. Beim Tode des Treugebers endet das Treuhandverhältnis<br />
und die Erben/Vermächtnisnehmer treten unmittelbar in<br />
die Gesellschafterstellung des Treugebers ein.<br />
2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesell-<br />
101
102<br />
Verträge<br />
schafter wahrnimmt und sie in der Kommanditgesellschaft<br />
vertritt. Dieses gilt nicht, wenn die Beteiligung<br />
auf die Erben aufzuteilen ist. Solange die Bestellung<br />
eines Bevollmächtigten oder des Vertreters nicht erfolgt<br />
ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit<br />
Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin kann den Nachweis<br />
der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />
Bei Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />
unter EUR 1.000,— gebildet werden.<br />
§ 7 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />
jederzeit kündigen. Die Treuhänderin ist, außer aus<br />
wichtigem Grund, zur Kündigung nur mit einer Frist<br />
von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres berechtigt.<br />
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Verlangt der<br />
Treugeber die Übertragung der von der Treuhänderin für<br />
diesen gehaltene Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />
auf ihn, so trägt der Treugeber die in<br />
diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.<br />
2. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn über das<br />
Vermögen der Treuhänderin das gerichtliche Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,<br />
auch wenn ein entsprechender Beschluss noch nicht<br />
rechtskräftig ist, wenn die von der Treuhänderin treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung von einem Gläubiger<br />
der Treuhänderin gepfändet wird und wenn die Kommanditgesellschaft<br />
liquidiert oder aus sonstigen Gründen<br />
aufgelöst wird.<br />
3. Die Treuhänderin tritt hiermit die von ihr treuhänderisch<br />
für den Treugeber gehaltene Gesellschaftsbeteiligung an<br />
den Treugeber unter der aufschiebenden Bedingung ab,<br />
dass das Treuhandverhältnis aus einem der in § 7 Ziffer<br />
1 und § 7 Ziffer 2 dieses Treuhandvertrages genannten<br />
Gründe beendet wird.<br />
4. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn die Treuhänderin<br />
mit der von ihr treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung<br />
nach den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
aus der Kommanditgesellschaft<br />
ausscheidet. In diesem Fall wird der Treugeber<br />
gemäß den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
unmittelbar Gesellschafter, ohne dass<br />
es eines besonderen Übertragungsaktes von der Treuhänderin<br />
auf den Treugeber bedarf. Die Bestimmungen<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />
Die Beachtung handelsregisterrechtlicher Vorschriften<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 8 Haftung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />
handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />
Sie haften dem Treugeber auch für ein vor dem<br />
Abschluss des Treuhandvertrages liegendes Verhalten<br />
nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />
Last fällt.<br />
2. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />
Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für einen<br />
typischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall<br />
ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des<br />
vom Anleger/Treugeber gezeichneten Zeichnungsbetrags<br />
begrenzt.<br />
3. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers/Treugebers<br />
sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />
der Kommanditgesellschaft enthaltenen Informationen.<br />
Die Treuhänderin hat den Verkaufsprospekt und<br />
die darin enthaltenen Angaben keiner eigenen Prüfung<br />
unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />
des Verkaufsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />
und für die steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />
4. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz, gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund (auch aus der Verletzung von<br />
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen gemäß § 311<br />
Absatz 2 BGB), verjährt innerhalb von 3 Jahren nach<br />
Kenntniserlangung der haftungsbegründenden Tatsachen,<br />
soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />
unterliegt.<br />
5. Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin<br />
durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
Die Ausschlussfrist gilt nicht hinsichtlich einer Vorsatzhaftung.<br />
In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit<br />
dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />
ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt oder ohne<br />
grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />
6. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung des<br />
jeweiligen Geschäftsberichtes und/oder des Berichtes<br />
der Treuhänderin an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist<br />
für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres<br />
der Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf<br />
die sich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der<br />
Treuhänderin an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet<br />
keine Anwendung.
7. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers/Treugebers<br />
gemäß § 2 dieses Treuhandvertrages stellt die Treuhänderin<br />
im Verhältnis zum Anleger/Treugeber von jeder<br />
Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
8. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />
der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Kommanditgesellschaft<br />
angestrebten wirtschaftlichen und/<br />
oder steuerlichen Folgen. Angestrebte steuerliche Folgen<br />
stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />
Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />
§ 9 Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und der damit verbundenen Tätigkeit von<br />
der Kommanditgesellschaft eine Treuhandvergütung<br />
gemäß § 10 Ziffer 3 des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
2. Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist<br />
die Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der<br />
Kommanditgesellschaft an die Treuhänderin zu zahlen.<br />
Für die Betreuung der Kommanditgesellschaft während<br />
der Liquidation erhält die Treuhänderin eine Vergütung<br />
gem. § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />
3. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rechnung<br />
der Kommanditgesellschaft außerhalb der Treuhandtätigkeit<br />
hat, kann sie dieser in Rechnung stellen.<br />
§ 10 Personenmehrheit<br />
1. Sofern die Treuhänderin nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
einen Kapitalanteil an der Kommanditgesellschaft<br />
für mehrere Personen, insbesondere Ehegatten,<br />
gleichzeitig hält, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag und dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
als Gesamtschuldner mit der Maßgabe,<br />
dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />
vorliegen oder eintreten, für oder gegen<br />
jeden von ihnen wirken.<br />
2. Sie bevollmächtigen sich hiermit für die Dauer dieses<br />
Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />
die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher<br />
Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />
3. Die Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />
durch einen der Treugeber wirkt für und<br />
gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
1. Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der Reederei MS „Global Helios“ GmbH<br />
& Co. KG vom 07.08.2007 in den dort einschlägigen Passagen,<br />
die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber<br />
befassen, unmittelbare Rechte und Pflichten einräumt,<br />
die neben den Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />
bestehen.<br />
2. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />
zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten<br />
nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Tage) als dem<br />
Treugeber zugegangen.<br />
3. Die Treuhänderin weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />
die persönlichen Daten im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />
elektronisch gespeichert werden und dass die in<br />
der Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten Personen<br />
über die Verhältnisse der Kommanditgesellschaft<br />
zu Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger/<br />
Treugeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich<br />
seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift,<br />
Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />
der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />
4. Soweit in diesem Treuhandvertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
in seiner jeweils gültigen Fassung<br />
für das Treuhandverhältnis sinngemäß. Bei etwaigen<br />
Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages und den Bestimmungen<br />
dieses Treuhandvertrages gelten die Vorschriften des<br />
Kommanditgesellschaftvertrages.<br />
5. Die Beitrittserklärung des Anlegers/Treugebers sowie der<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag sind integrale Bestandteile<br />
des Treuhandvertrages.<br />
6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />
kann. Das betrifft auch den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.<br />
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Treuhandvertrags<br />
ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar<br />
sein oder werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit<br />
und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen<br />
dieses Treuhandvertrages hiervon nicht berührt.<br />
Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung<br />
ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />
Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den<br />
Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am<br />
103
104<br />
Verträge<br />
nächsten kommt. Das gilt auch im Falle einer ergänzungsbedürftigen<br />
Regelungslücke in diesem Vertrag.<br />
8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag ist, soweit rechtsverbindlich<br />
vereinbar, der Sitz der Kommanditgesellschaft.<br />
9. Erfüllungsort ist der Sitz der Kommanditgesellschaft.<br />
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die G.H.S. Verwaltungs GmbH,<br />
diese wiederum vertreten durch ihren alleinigen<br />
Geschäftsführer, Herrn Ingolf Martens<br />
GFI Treuhand GmbH,<br />
vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer<br />
Herr Stephan Kastorf<br />
Treugeber (Anleger)
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />
Zwischen der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />
vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
G.H.S. Verwaltungs GmbH,<br />
diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer,<br />
Herrn Ingolf Martens, Blinke 6, 26789 Leer,<br />
- nachfolgend auch „Kommanditgesellschaft“ genannt -<br />
und<br />
Herrn Rechtsanwalt Friedhelm Park,<br />
Friesenstr. 45, 26789 Leer,<br />
- nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleur“<br />
genannt -<br />
wird folgendes vereinbart:<br />
Präambel<br />
1. Der Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist in § 2<br />
des Kommanditgesellschaftvertrages der Reederei MS<br />
„Global Helios“ GmbH & Co. KG in der Fassung vom<br />
07.08.2007 festgelegt.<br />
2. Zur Finanzierung des MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit<br />
der IMO-Nr. 9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERI-<br />
TAS) wird die Kommanditgesellschaft selbst Kommanditisten<br />
mit einzuzahlenden Kommanditeinlagen bis zur<br />
für die Realisierung des Investitionsvorhabens erforderlichen<br />
Höhe aufnehmen.<br />
3. Die geplante Gesamtinvestitionssumme sowie deren<br />
Verwendung zur Projektrealisierung ergeben sich aus<br />
dem Investitions- und Finanzierungsplan gemäß dem<br />
veröffentlichten Verkaufsprospekt. Zur Sicherung der<br />
vertragsgerechten Verwendung der Kommanditeinlagen<br />
der Kapitalanleger vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:<br />
§ 1 Treuhandkonto<br />
Entsprechend den im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />
sind die zu leistenden Kommanditeinlagen<br />
auf das Konto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
einzuzahlen.<br />
Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />
Sparkasse LeerWittmund, Mühlenstaße 93, 26789 Leer,<br />
Konto-Nr.: 300 024 89, BLZ: 285 500 00<br />
Verfügungen von diesem Konto können nur von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
vorgenommen werden. Dieses<br />
Konto ist daher als Treuhandkonto einzurichten.<br />
§ 2 Verfügungsvoraussetzungen<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolleur wird in Abstimmung<br />
mit der Komplementärin über die Mittel des Treuhandkontos<br />
zum Zweck der Realisierung des Projektes der<br />
Kommanditgesellschaft verfügen.<br />
2. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Zahlungen nur<br />
freigeben, wenn:<br />
a) alle einschlägigen Verträge für die Durchführung des<br />
Projekts rechtsverbindlich abgeschlossen und vollständig<br />
in Kraft sind,<br />
b) es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb, der Finanzierung und der Eigenkapitalbeschaffung<br />
handelt,<br />
c) die Komplementärin die sachliche Richtigkeit des zu verfügenden<br />
Betrags abgezeichnet hat,<br />
d) die Mittel vorhanden sind,<br />
e) die Platzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
zu 100 % durch rechtsverbindliche Beitrittserklärung<br />
erfolgt ist oder eine Platzierungsgarantie Dritter in gleicher<br />
Höhe vorliegt.<br />
3. Gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
wird die Gesellschaft geschlossen, wenn das notwendige<br />
Kommanditkapital erreicht wird. Ist absehbar,<br />
dass in einem angemessenen Zeitrahmen keine Vollplatzierung<br />
des Eigenkapitals erreicht wird, kann die Gesellschaft<br />
ihr Eigenkapital entsprechend dem vorhandenen<br />
Eigenkapital reduzieren oder die Finanzierung auf<br />
andere Art und Weise sicherstellen.<br />
§ 3 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält eine einmalige<br />
Vergütung von EUR 5.000,— zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist zahlbar nach Platzierungsstand.<br />
2. Im Falle einer Rückabwicklung erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
für seine sich ergebenden Mehraufwendungen<br />
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,1<br />
% der zurückzuzahlenden nominellen Kommanditeinlagen<br />
zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Abwicklung<br />
der dem Mittelverwendungskontrolleur obliegenden<br />
Aufgaben in verabredeten Teilleistungen zu zahlen.<br />
105
106<br />
Verträge<br />
§ 4 Haftung<br />
1. Dieser Vertrag wird als Vertrag zugunsten Dritter, nämlich<br />
zugunsten aller Zeichner von Kommanditeinlagen<br />
der Kommanditgesellschaft, abgeschlossen.<br />
2. Ansprüche gegen den Rechtsanwalt Friedhelm Park sind<br />
auf Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt und<br />
können nur geltend gemacht werden, wenn der Berechtigte<br />
nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.<br />
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt. Haftungsansprüche verjähren drei Jahre<br />
nach Kenntniserlangung des Schadensfalls.<br />
3. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nicht für die<br />
Bonität der Vertragspartner der Kommanditgesellschaft<br />
oder dafür, dass die Vertragspartner der Kommanditgesellschaft<br />
die von diesen eingegangenen vertraglichen<br />
Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung<br />
1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung<br />
bedarf, wenn sämtliche Eigenmittel, die der Mittelverwendungskontrolle<br />
nach diesem Vertrag unterliegen,<br />
der Kommanditgesellschaft zugegangen sind.<br />
2. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen<br />
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
3. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />
auch weiterhin nur dann<br />
Zahlungen leisten oder freigeben, wenn die Freigabevoraussetzungen<br />
gemäß § 2 Ziffer 2 bis 3 vorliegen. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur darf bei vorzeitiger Beendigung<br />
des Vertrages seine Rechte zur Verfügung über<br />
das Treuhandkonto nur aufgeben, wenn ein anderer<br />
Mittelverwendungskontrolleur, der Rechtsanwalt, Notar,<br />
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft<br />
sein muss, in diesen Vertrag mit allen Rechten<br />
und Pflichten eingetreten ist und anstelle des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
die Mittelverwendungskontrolle<br />
über das Treuhandkonto der Gesellschaft übernommen<br />
hat.<br />
4. Die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle hat der<br />
Mittelverwendungskontrolleur der kontoführenden Bank<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit die Verfügungsberechtigung<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
aufgehoben wird.<br />
§ 6 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel<br />
1. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf<br />
der Schriftform, die mündlich nicht abgedungen werden<br />
kann, sowie der mehrheitlichen Zustimmung der Gesellschafter<br />
der Kommanditgesellschaft.<br />
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch<br />
nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine<br />
solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der<br />
unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />
Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes<br />
gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages<br />
eine regelungsbedürftige Lücke offenbar wird.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
Friedhelm Park
Vertragsreedervertrag<br />
Zwischen der<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer,<br />
- nachfolgend auch „Kommanditgesellschaft“ genannt -<br />
und der<br />
G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer,<br />
- nachfolgend auch „Vertragsreeder“ genannt -<br />
wird nachfolgender Vertragsreedervertrag geschlossen:<br />
Präambel<br />
Die vertragsschließenden Personen sind sich darüber einig,<br />
dass der Vertragsreeder gemäß nachstehend aufgeführtem<br />
Umfang für die Kommanditgesellschaft tätig wird. Basis<br />
dieses Bereederungsvertrages ist der Kommanditgesellschaftsvertrag.<br />
Sollten irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unklar oder streitig sein, so haben grundsätzlich die<br />
Bestimmungen des vorgenannten Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
Vorrang.<br />
§ 1<br />
Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG wird<br />
für das MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />
9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS) als Vertragsreeder<br />
bestellt.<br />
Der Vertragsreeder wird hiermit ausdrücklich dazu bevollmächtigt,<br />
alle Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen<br />
und für Rechnung der Kommanditgesellschaft zu führen.<br />
Insbesondere Verwaltungskosten und Kosten, die durch<br />
Einsatz und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />
entstehen, sind von der Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Vertragsreeder<br />
befreit, soweit es sich um Angelegenheiten handelt,<br />
die der Betrieb einer Reederei üblicherweise mit sich<br />
bringt.<br />
Der Vertragsreeder darf zur Ausübung dritte Personen und<br />
Firmen heranziehen; er haftet jedoch der Kommanditgesellschaft<br />
gegenüber für seine Erfüllungsgehilfen.<br />
Die Aufgaben für den Vertragsreeder richten sich nach<br />
dem Kommanditgesellschaftsvertrag.<br />
Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für:<br />
- die Schaffung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />
und Aufrechterhaltung der pauschalierten<br />
Gewinnermittlung gemäß § 5 a EStG,<br />
- die Befrachtung und Vercharterung des Schiffes einschließlich<br />
des Inkassos,<br />
- den Einsatz des Schiffes (Disposition),<br />
- die Bemannung des Schiffes,<br />
- die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant<br />
und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />
- die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die<br />
für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Schiffes notwendig<br />
sind,<br />
- die Erhaltung des Schiffes in einem einwandfreien<br />
Zustand,<br />
- die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und<br />
Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />
versichert sind, einschließlich “loss-of-hire”,<br />
- die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen,<br />
- die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere,<br />
- die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff<br />
geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestellung<br />
von Schiffsagenten,<br />
- die Wahrnehmung der Interessen der Kommanditgesellschaft<br />
gegenüber Forderungen, Strafen, Pfandrechten,<br />
die gegen das Schiff geltend gemacht werden. Der Vertragsreeder<br />
vertritt in diesen Fällen die Kommanditgesellschaft<br />
gerichtlich und außergerichtlich,<br />
- ggf. Registereintragung und Umflaggung des Schiffes.<br />
- Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe<br />
bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff der<br />
Kommanditgesellschaft nach den gleichen Grundsätzen<br />
und mit gleicher Sorgfalt zu behandeln. Dies gilt insbesondere<br />
auch für den Abschluss von Charterverträgen.<br />
§ 2<br />
Alle Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />
bedürfen der Einwilligung der Kommanditgesellschaft.<br />
Der Vertragsreeder verpflichtet sich, die Bestimmungen des<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages sowie die Beschlüsse der<br />
Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft zu<br />
beachten.<br />
In Eilfällen und in Fällen der Not hat der Vertragsreeder<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch<br />
ohne vorherige Zustimmung der Kommanditgesellschaft<br />
vorzunehmen.<br />
107
108<br />
Verträge<br />
Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er<br />
die Kommanditgesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />
Der Vertragsreeder hat der Kommanditgesellschaft oder<br />
ihren schriftlich Bevollmächtigten jederzeit auf Verlangen<br />
Auskunft zu erteilen und Einsicht in Bücher und Unterlagen<br />
des Vertragsreeders zu gewähren, soweit sie die Kommanditgesellschaft<br />
betreffen.<br />
Die Kommanditgesellschaft ist berechtigt, das ihr gehörende<br />
Schiff jederzeit zu besichtigen oder durch Beauftragte<br />
besichtigen zu lassen.<br />
Der Vertragsreeder ist verpflichtet, für die Kommanditgesellschaft<br />
gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen<br />
Belege gesondert aufzubewahren und die der Kommanditgesellschaft<br />
zustehenden Geldmittel auf Konten zu verwalten,<br />
die auf den Namen der Kommanditgesellschaft<br />
geführt werden. Er gibt der Kommanditgesellschaft halbjährlich<br />
einen Betriebsbericht mit Finanzübersicht.<br />
Er hat den Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft<br />
innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />
gemäß Kommanditgesellschaftsvertrag aufzustellen, die<br />
Prüfung durchführen zu lassen und den Jahresabschluss<br />
vorzulegen.<br />
§ 3<br />
Als Vertragsreederentgelt erhält der Vertragsreeder für die<br />
Erfüllung der in § 1 genannten Verpflichtungen eine Vergütung<br />
in Höhe von 4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten<br />
bei Zeitchartern bzw. 3,5 % bei Reisechartern und<br />
Überliegegeldern oder anderen Beschäftigungen inkl. loss<br />
of hire. Adress- oder andere Kommissionen mindern die<br />
Bemessungsgrundlage nicht.<br />
Verwaltungskosten und Kosten, die durch den Einsatz und<br />
Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind<br />
von der Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />
Daneben wird die Erstattung folgender, in ursächlichem<br />
Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes stehender<br />
Kosten vereinbart:<br />
- der Vertragsreeder erhält für die von ihm für die Kommanditgesellschaft<br />
durchzuführenden Finanzbuchhaltungsarbeiten<br />
eine monatliche Pauschale von EUR<br />
500,— zuzüglich eventueller Umsatzsteuer; die Kosten<br />
für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie deren<br />
Prüfungskosten übernimmt die Kommanditgesellschaft;<br />
- für Kommunikationskosten, die dem Vertragsreeder<br />
durch den Betrieb des Schiffes entstehen, erhält er eine<br />
monatliche Pauschale in Höhe von EUR 150,— zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer;<br />
- im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />
von Ersatzteilen mit eigenem LKW werden pauschal EUR<br />
1,— pro gefahrenem km vergütet, mit eigenem PKW<br />
EUR 0,60 pro km, jeweils zuzüglich eventueller Umsatzsteuer;<br />
- Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen, z.<br />
B. bei außerhalb des normalen Verlaufs notwendigen<br />
Inspektionen oder Reparaturen des Schiffes, bei Havarien<br />
und bei Bereitstellung von technischen Dienstleistungen<br />
ergeben, werden zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
erstattet.<br />
Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Kommanditgesellschaft,<br />
ist er berechtigt, bankübliche Zinsen zu<br />
berechnen.<br />
Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Kommanditgesellschaft<br />
einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung<br />
des Schiffes zu bestellen und über ihn Befrachtungsverträge<br />
abzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativ<br />
dazu auch berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für<br />
von ihm vermittelte Charterverträge erhält er eine<br />
Befrachtungskommission von 1,25 %.<br />
§ 4<br />
Dieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Kommanditgesellschaft<br />
geschlossen. Er kann jedoch von jedem<br />
der Vertragschließenden gekündigt werden, wenn ein<br />
wichtiger Grund vorliegt.<br />
Ein wichtiger Grund ist insbesondere:<br />
a) der Verkauf des Schiffes,<br />
b) der Totalverlust des Schiffes,<br />
c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens für<br />
das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />
d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
eines der Vertragschließenden bzw. die Ablehnung<br />
der Eröffnung mangels Masse,<br />
e) die Auflösung eines der Vertragschließenden.<br />
§ 5<br />
Die Kommanditgesellschaft hält den Vertragsreeder von<br />
allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ihn in seiner<br />
Eigenschaft als Vertragsreeder geltend gemacht werden<br />
und mit dem Reedereibetrieb des Schiffes zusammenhängen,<br />
soweit der Vertragsreeder im Rahmen der ihm nach<br />
diesem Vertrag erteilten Vollmacht tätig geworden ist.<br />
§ 6<br />
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 7<br />
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als<br />
unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des<br />
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine endgültige oder<br />
unklare Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr<br />
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird; dasselbe<br />
gilt hinsichtlich hervortretender Vertragslücken.<br />
§ 8<br />
Dieser Vertrag wird wirksam vorbehaltlich einer Besichtigung<br />
und positiven Beurteilung des Schiffes durch den<br />
Vertragsreeder.<br />
§ 9<br />
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Leer, den 7. August 2007<br />
Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />
109
110
Abwicklungshinweise<br />
Beitritt<br />
Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />
nach Abtrennung der für Ihre Unterlagen bestimmten<br />
Durchschrift an:<br />
Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />
Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />
Blinke 6<br />
26789 Leer<br />
oder an Ihren Vertriebsbeauftragten (Anlageberater). Eine<br />
Ausfertigung der Beitrittserklärung wird Ihnen gegenzeichnet<br />
mit einer Annahmebestätigung wieder zugesandt.<br />
Die Beteiligung erfolgt zu jeweils 50 % der Einlage an der<br />
jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />
Sie treten der jeweiligen Kommanditgesellschaft zunächst<br />
als atypisch stiller Gesellschafter bei. Nach Eingang der<br />
Handelsregistervollmacht bzw. Annahme des jeweiligen<br />
Treuhandvertrages durch die Treuhänderin, die GFI Treuhand<br />
GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer, wird Ihr Beitritt zur<br />
Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Mit der<br />
Eintragung erhalten Sie die Rechtsstellung als Kommanditist.<br />
Diese Handhabung schützt Sie, weil andernfalls bis zur<br />
Eintragung ins Handelsregister grundsätzlich Vollhaftung<br />
für Verbindlichkeiten der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />
besteht.<br />
Einzahlungsmodalitäten<br />
Der Zeichnungsbetrag ist mit 60 % zzgl. 5 % Agio sofort<br />
nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie mit 40 % am<br />
15.02.2008 zu zahlen.<br />
Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller<br />
Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe<br />
von 10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte<br />
Auszahlung. Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum<br />
01.12.2007 bis 30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten<br />
einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 5 % auf die im<br />
Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung<br />
der Kommanditeinlage auf das Treuhandkonto des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs gilt als Leistung der Einlage<br />
gegenüber der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />
Die Beteiligung als Kommanditist ist mit einem Zeichnungsbetrag<br />
ab EUR 15.000,– oder einem höheren, durch<br />
EUR 5.000,– ohne Rest teilbaren Betrag - jeweils zzgl. 5 %<br />
Agio - möglich.<br />
Leisten Sie Ihre Einlage sowie das Agio bitte auf das vorgesehene<br />
Treuhandkonto:<br />
Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer,<br />
wegen<br />
Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG und<br />
Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />
Sparkasse LeerWittmund<br />
Mühlenstr. 93<br />
26789 Leer<br />
Konto-Nr. 300 024 89<br />
Bankleitzahl: 285 500 00<br />
Widerrufsmöglichkeit<br />
Die Beitrittserklärung kann innerhalb von zwei Wochen<br />
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax,<br />
E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt einen Tag<br />
nach Erhalt der in der Beitrittserklärung aufgeführten<br />
Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser<br />
ist zu richten an:<br />
GFI Treuhand GmbH<br />
Hafenstr. 6 c<br />
26789 Leer<br />
Fax 0491 / 98 99 111<br />
info@gfi-treuhand.de<br />
Die Widerrufsfolgen und die Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />
sind in der Beitrittserklärung aufgeführt.<br />
111
112<br />
Glossar<br />
Abschreibung: Methode, regelmäßig den buchmäßigen Wertverlust<br />
eines Wirtschaftsgutes im Zeitablauf zu berücksichtigen<br />
(Absetzung für Abnutzung, AfA). Bei linearer AfA wird in Höhe<br />
eines bestimmten Prozent- oder Abschreibungssatzes vom<br />
ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abgeschrieben,<br />
bei degressiver AfA vom jeweils restlichen Buchwert des<br />
Wirtschaftsgutes.<br />
Agio: Begriff ursprünglich aus dem Wertpapiergeschäft. Aufgeld<br />
oder Aufschlag (normalerweise fünf Prozent) auf den Nennwert<br />
(100 Prozent) der Gesellschaftsbeteiligung/Zeichnungssumme.<br />
Amortisation: Tilgung z. B. einer Bankverbindlichkeit wie Amortisations-,<br />
Tilgungs-, Annuitätenhypothek durch regelmäßige Teilbeträge;<br />
Amortisation auch bezeichnet als Glattstellung der<br />
Anfangskosten (z. B. Investitionskosten) durch nachfolgende,<br />
schrittweise Erlöse.<br />
Anderkonto: Ein separates Bankkonto (Treuhandkonto), das von<br />
einem Standesrechtler wie z. B. Rechtsanwalt oder Notar, im<br />
eigenen Namen treuhänderisch für Dritte geführt wird und über<br />
das der Kontoinhaber verfügen kann. Zahlung des Anschaffungs-<br />
oder Herstellungspreises regelmäßig über Anderkonto (Zahlung<br />
erst bei Erhalt von Sicherheiten zugunsten des Käufers).<br />
Andienungsreise: Fahrt des Schiffes zum Einsatzort, wo es beispielsweise<br />
vom Charterer übernommen wird.<br />
Anlaufkosten: Kosten, die beim Unternehmensstart entstehen,<br />
z. B. Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag.<br />
Außerdem Kosten für Fondskonzeption, Prospekterstellung,<br />
IDW-Prospektgutachen, Schätzgutachten, Eigenkapitalplatzierung,<br />
Fremdkapitalbeschaffung, Steuerberatung, Treuhandschaft,<br />
Geschäftsbesorgung, Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung<br />
usw.<br />
Anlegerschutzverbesserungsgesetz: Gesetz zur Verbesserung des<br />
Anlegerschutzes/AnSVG vom 28. Oktober 2004. Umsetzung der<br />
europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie in deutsches Recht, u. a.<br />
Einführung der Prospektpflicht für Unternehmensbeteiligungen<br />
(Geschlossene Fonds).<br />
Annuitätendarlehen: Typische Methode der Finanzierung eines<br />
Investitionsobjektes. Die Raten des Darlehens sind gleich bleibend<br />
und monatlich oder quartalsweise zahlbar. Die Annuität (Jahresbetrag)<br />
besteht aus unterschiedlich hohem Zins- und Tilgungsteil,<br />
wobei sich der Tilgungsbetrag im Zeitablauf erhöht und der Zinsanteil<br />
wegen sinkender Restschuld verringert.<br />
AO (Abgabenordnung): Begriff aus dem Steuerrecht. Die AO<br />
enthält die für sämtliche Steuern gemeinsamen Regelungen, z. B.<br />
Festsetzung und Entrichtung von Steuern, steuerliches Strafrecht,<br />
außergerichtliche Rechtsbehelfe. Dagegen regeln die einzelnen<br />
Steuergesetze, wie die jeweilige Steuer entsteht.<br />
Ausschüttung: Siehe Auszahlung.<br />
Auszahlung: Auch gelegentlich als Ausschüttung bezeichnet. Verteilung<br />
liquider Mittel anteilig an die Anleger. Gesellschafter beschließen<br />
Auszahlung als Prozentsatz des nominellen Kommanditkapitals.<br />
Auszahlung meistens nachschüssig einmal oder mehrmals im Jahr<br />
des Beschlusses, oft im Jahr der Erwirtschaftung (vorschüssig).<br />
Backbord: In Fahrtrichtung links.<br />
BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn<br />
und Frankfurt am Main. Seit 2002 Nachfolgebehörde der Bundesaufsichtsämter<br />
für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen<br />
(BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe).<br />
Befrachter/Befrachtungsvertrag: Die Befrachtungstätigkeit<br />
umfasst die Sondierung des Marktes und den Abschluss von Verträgen<br />
zur Beschäftigung des Schiffes. Aufgabe des Befrachtungsunternehmens<br />
ist es, ein Schiff am Markt in der Weise zu<br />
positionieren, dass es möglichst nahtlos und zu einer möglichst<br />
hohen Frachtrate beschäftigt ist.<br />
Befrachtungskommission: Vergütung für die Vermittlung der<br />
Charter (Adresskommission) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />
(z. B. 2,5 Prozent) der Charterrate.<br />
Beirat: Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und<br />
mehrheitlich von ihnen aufgestellt und gewählt wird. Unterstützt<br />
und berät die Geschäftsführung der Emittentin nicht im Tagesgeschäft,<br />
sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik.<br />
Bereederung: Siehe Vertragsreeder/Korrespondentreeder.<br />
Beteiligungsgesellschaft: Auch Emittentin genannt. Hier zu verstehen<br />
als Unternehmen oder Geschlossener Fonds, an dem sich<br />
das Publikum durch Zeichnung von Fondsanteilen beteiligen<br />
kann. Anleger tritt als Gesellschafter mit allen Rechten (u. a. Mitwirkungs-<br />
und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis und<br />
am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der Einlage,<br />
Haftung usw.) bei.<br />
Betriebsergebnis: Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich<br />
abgegrenzten Erträgen (Charter-, Zinserträge usw.) und Aufwendungen<br />
(Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger Sachaufwand).<br />
Diese steuerliche Rechnung unterscheidet sich von der<br />
Liquiditätsrechnung, die Zahlungsströme abbildet (Einnahmen,<br />
Ausgaben).<br />
Betriebskosten: Kosten, die nach Abschluss der Investitions-/<br />
Startphase während des laufenden Betriebs eines Unternehmens<br />
anfallen. Beim Schiffsfonds neben betriebstypischen Schiffsbetriebskosten<br />
(Heuern, Proviant, Versicherungen, Reparaturen,<br />
Klassekosten für Erneuerung der Klassifikation usw.) auch Verwaltungskosten.
Betriebsphase: Zeitraum zwischen Investitionsphase und Auflösung<br />
(Liquidation) des Unternehmens. Während der Betriebsphase<br />
Vermarktung (bei Schiffen: Vercharterung) und Verwaltung des<br />
Investitionsobjektes mit monatlicher, mindestens jährlicher<br />
Abrechnung der betrieblichen Ergebnisse.<br />
BFH: Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Oberstes Gericht in<br />
Steuerangelegenheiten. Neben den Finanzgerichten (Länderebene)<br />
Teil der Finanzgerichtsbarkeit.<br />
BMF: Bundesministerium der Finanzen.<br />
BRT: Bruttoregistertonne. Ein Raummaß, das in Registertonnen zu<br />
2,831 m 3 gemessen wird und als Kennzeichen der Schiffsgröße dient.<br />
Bruttocharterrate: Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />
Reederei (siehe dort) und Charterer (siehe dort) festgelegter<br />
Preis für die Überlassung eines Schiffes. Durchweg in US-<br />
Dollar pro Tag (p.d., engl. per day) oder Monat angegeben.<br />
Bruttoraumzahl: GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt:<br />
Tonnen BRZ - Bruttoraumzahl). Vgl. auch Nettoraumzahl.<br />
Buchwert: Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern<br />
der Beteiligungsgesellschaft zum Jahresende. Durch jährliche<br />
Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche Anschaffungswert<br />
schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich<br />
erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze<br />
richten sich nicht nach dem Markt, sondern nach amtlichen<br />
Abschreibungstabellen.<br />
Bugstrahlruder: Propeller in einem Unterwassertunnel im Vorderteil<br />
(Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder effektiveres<br />
Wenden des Schiffes und unterstützt Manöver in engen<br />
Revieren, z. B. Häfen.<br />
Bulkcarrier, Bulker: Massengutschiffe. Transportieren trockenes<br />
Massengut (bulk) wie Getreide, Kohle, Erz. OBO-Carrier befördern<br />
ore/Erz, bulk/Massengut, oil/Öl.<br />
Bundessteuerblatt (BStBl.): In Teil I sind Steuervorschriften und<br />
Anweisungen von Bund und Ländern wiedergegeben, in Teil II<br />
BFH-Entscheidungen.<br />
BUREAU VERITAS S.A.: International renommierte Klassifikationsgesellschaft,<br />
eine Art TÜV für Schiffssicherheit. Zertifizierung<br />
nach international standardi sierten Management- und Qualitätssystemen.<br />
Übernimmt auch Bauaufsicht und Prüfung nichtmaritimer<br />
Technik. Hervorgegangen aus einer 1828 in Antwerpen<br />
gegründeten Schiffsklassifikationsgesellschaft. Hauptsitz Paris,<br />
deutsche Niederlassung Hamburg. Rechtsform ist vergleichbar<br />
mit einer deutschen Aktiengesellschaft.<br />
cbm: Kubikmeter. Auch m³.<br />
Charterer: ‘Mieter’ eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter/Timecharter)<br />
oder Reise (Tripcharter/Voyage-charter).<br />
Chartervertrag (Seefrachtvertrag) zwischen Befrachter (Charterer)<br />
und Verfrachter (Reederei) ist im Handelsrecht geregelt. Steuerlich<br />
sind Zeitchartern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Charterrate: Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />
Reederei und Charterer festgelegter Preis für die Überlassung<br />
eines Schiffes. Durchweg in US-Dollar pro Tag (p. d., engl. per<br />
day) oder Monat angegeben.<br />
ConBulker: Schiff, das sowohl Container als auch Massengut<br />
(bulk) befördern kann.<br />
Container: International standardisierter und registrierter Metallbehälter.<br />
Wiederverwendbare Transportverpackung für unterschiedliche<br />
Frachtgüter (Stück-, Flüssig-, Schütt-, Kühl-, Gefahrgut<br />
usw.). Seit 1956 im See- und Landtransport eingesetzt. Siehe<br />
auch FEU und TEU.<br />
cubic capacity: Volumen der Laderäume, wird für Schüttgut<br />
(grain capacity) oder Stückgut (bale capacity) angegeben.<br />
Disagio: Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem<br />
Darlehensbetrag (auch Nennwert). Zu tilgen und zu verzinsen ist<br />
der Nenn- oder Nominalwert, nicht der geringere, ausgezahlte<br />
Kurswert. Das auch als Damnum oder Abschlag bezeichnete Disagio<br />
versteht sich als vorgezogene Zinszahlung.<br />
Doppelhülle: Doppelte Haut (engl. double hull) auf beiden Seiten<br />
eines Frachtschiffs. Oft zusätzlich konstruierter, durchgehender<br />
Doppelboden (engl. double bottom). Ziel: Bei Schiffshavarie<br />
Schutz der Umwelt vor Austritt gefährlicher Ladung.<br />
draft: Tiefgang des Schiffes im unbeladenen oder beladenen<br />
Zustand.<br />
Eigenkapital: Auch Eigenmittel genannt. Differenz zwischen Vermögen<br />
und Schulden eines Unternehmens. Bei Emittenten in der<br />
Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es aus Kommanditkapital,<br />
Rücklagen, Gewinnvortrag und – aus der Bilanz<br />
nicht erkennbaren – stillen Reserven. Eigenkapital + Fremdkapital<br />
(von Banken, Lieferanten oder sonstigen Kreditgebern) = Gesamtkapital<br />
der Gesellschaft.<br />
Einschiffgesellschaft: Reederei, die Eigner nur eines Schiffes ist;<br />
typisch für Schiffsfonds. Gegensatz: Großreedereien mit einer<br />
Flotte eigener Schiffe und daneben eingecharterten (Fonds-)<br />
Schiffen.<br />
ErbStG: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />
Erlöspool: Verteilung der eingefahrenen Erlöse unter Abzug der<br />
Schiffsreisekosten.<br />
113
114<br />
Glossar<br />
EStG: Einkommensteuergesetz.<br />
FEU: Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (rd. zwölf Meter) langer,<br />
genormter Container. Siehe auch TEU.<br />
Fondsgesellschaft: Siehe Beteiligungsgesellschaft.<br />
Fondskapital: Kommanditkapital, ggf. zuzüglich stillen Gesellschaftskapitals,<br />
sowie durchweg Fremdkapital.<br />
Franchise: Selbstbehalt; oft Bagatellschaden, der vom Versicherer<br />
nicht ersetzt wird. Höhe der Franchise als absoluter Betrag oder<br />
Prozentsatz von Versicherungssumme oder Versicherungswert in<br />
besonderer Franchise- oder Freiteilklausel festgelegt.<br />
Freie Fahrt: Ist im Gegensatz zur Linienschifffahrt an keine festen<br />
Routen oder Tarife gebunden, sondern richtet sich nach<br />
Angebot und Nachfrage (auch als Trampfahrt bezeichnet).<br />
Fremdkapital: Siehe Eigenkapital.<br />
Fünftelregelung: Außerordentliche Einkünfte wie z.B. Veräußerungsgewinne,<br />
Entlassungsentschädigungen und Vergütungen für<br />
mehrjährige Tätigkeiten sind bei der Einkommensteuer nach der<br />
so genannten Fünftelregelung zu versteuern. Sind in dem zu versteuernden<br />
Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so<br />
beträgt die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen<br />
Einkünfte entfallende Einkommensteuer das Fünffache<br />
des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer<br />
für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen<br />
(verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer<br />
für das verbleibende zu versteuernde Einkommen<br />
zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.<br />
General Cargo: Generelle Bezeichnung für Stückgut (Ballen,<br />
Säcke usw.).<br />
Gesellschafterversammlung: Jährliche, regelmäßige (ordentliche)<br />
oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der<br />
Gesellschafter der Emittentin. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung.<br />
Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der<br />
Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte (TOPs) oder<br />
Beschlussanträge (BAs): Bericht der Geschäftsführung, Genehmigung<br />
des Jahresabschlusses, Entlastung von Geschäftsführung<br />
und Beirat, Beschlüsse über Auszahlung, Beiratswahl, Ausschluss<br />
von Gesellschaftern, Änderung der Geschäftspolitik. Beschlüsse<br />
können in Präsenzversammlung oder im Umlaufverfahren gefasst<br />
werden.<br />
Gesellschaftsvertrag: Hier zu verstehen als Vertrag der Beteiligungs-<br />
oder Fondsgesellschaft. Geschäftsgrundlage für die Vermögensanlage.<br />
Der Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziele,<br />
Kommanditeinlage, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern<br />
und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-,<br />
Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung,<br />
Kündigung und Abfindungsguthaben (Auseinandersetzung)<br />
sowie Auflösung (Liquidation) der Emittentin.<br />
Gewerbebetrieb: Steuerlich geregelt in Paragraf 15 Abs. 2 EStG.<br />
Selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
und Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.<br />
GewStG: Gewerbesteuergesetz.<br />
Gewinnzuweisung: Übertragung des steuerlichen Gewinns auf<br />
Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />
Anteil am Betriebsergebnis der Emittentin (prozentualer<br />
Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital).<br />
Anleger setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner<br />
Einkommensteuererklärung an.<br />
GmbH & Co. KG: Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch<br />
(HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt<br />
haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich<br />
haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person<br />
wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).<br />
Übliche Form bei Geschlossenen Fonds aus Gründen der Risikobegrenzung<br />
für den Vollhafter.<br />
GPS: Global Positioning System. Satellitengestütztes System zur<br />
exakten Standortbestimmung in der weltweiten Schifffahrt.<br />
Große Klasse: In der Schifffahrt alle fünf Jahre (Klasselauf) während<br />
einer Dockung von der Klassifikationsgesellschaft durchgeführte<br />
Prüfung von Schiffskörper, Navigationsausrüstung usw.<br />
(Klasseerneuerung). Siehe auch Klassifikationsgesellschaft.<br />
GRT: GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt: Tonnen BRZ<br />
– Bruttoraumzahl, siehe dort).<br />
Handelsregister (HR): Öffentliches Verzeichnis generell beim<br />
jeweiligen Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft. Registriert werden<br />
Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes<br />
Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsregister Abteilung A (HRA)<br />
werden Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/KG<br />
oder GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft/OHG), in Abteilung<br />
B (HRB) Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) eingetragen.<br />
HGB: Handelsgesetzbuch, am 1. Januar 1900 gemeinsam mit<br />
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Das HGB<br />
regelt u. a. die beiden Handelsgesellschaften offene Handelsgesellschaft<br />
(OHG) und die daraus entwickelte Kommanditgesellschaft<br />
(KG) sowie die stille Gesellschaft. Aus der (typisch) stillen<br />
Gesellschaft ist als mitunternehmerische Variante die – nicht im<br />
HGB behandelte – atypisch stille Gesellschaft abgeleitet.<br />
Hoppertanks: Neben Haupttanks zusätzliche (Reserve-)Tanks für<br />
Treibstoff.
Hypothek: Pfandrecht an einem Wirtschaftsgut, um eine<br />
bestimmte Forderung (z. B. Darlehensforderung der Bank) zu<br />
sichern. Anders als bei einer Grundschuld setzt die Hypothek das<br />
Bestehen einer Forderung voraus.<br />
IFO 380: Schwerölsorte (heavy fuel oil) für den Betrieb von<br />
Schiffsdieselmotoren (Hauptmaschinen); IFO = Intermediate Fuel<br />
Oil.<br />
IMO: International Maritime Organization, Internationale Seeschifffahrtsorganisation.<br />
Weltweite Vereinigung im UNO-Rahmen<br />
für Fragen der Schiffssicherheit, Seestraßenordnung, des Seerechts.<br />
Initiator: Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert)<br />
und dafür öffentlich privates Anlagekapital einwirbt. Erstellt<br />
zusammen mit Beratern die Fondskonzeption und den Verkaufsprospekt.<br />
Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und<br />
übernimmt oft die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Investitionsphase: Fondsstart über ca. ein bis zwei Jahre. Fondskonzeption,<br />
Prospekterstellung, Beschaffung von Fremd- und<br />
Eigenkapital. Bei Schiffsfonds: Bau/Erwerb und Infahrtsetzung<br />
des Schiffes.<br />
Investitionsplan: Plan als Teil der gesamten Unternehmensplanung,<br />
der sämtliche wichtigen Kosten während des Fondsbeginns<br />
ausweist: Anschaffungs- oder Herstellkosten, Bau- oder Erwerbsnebenkosten,<br />
Zwischenfinanzierungszinsen, Anlaufkosten, Sonstiges,<br />
Liquiditätsreserve. Die Summe ist das Gesamtinvestitionsvolumen,<br />
oft Gesamtaufwand genannt, und muss sich betragsmäßig<br />
mit dem Finanzierungsvolumen (Eigen- und Fremdkapital des<br />
Fonds) decken.<br />
ISM: International Ship Management Code, auch International<br />
Safety Management Code (Internationales Übereinkommen zum<br />
Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement). 1987 von der IMO (siehe<br />
dort) initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und<br />
Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen<br />
und zertifizieren (bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaften<br />
die Erfüllung des ISM-Code.<br />
Kapitalbindung: Prozentsatz des tatsächlich in der Beteiligungsgesellschaft<br />
noch gebundenen Anlegerkapitals (nach Berücksichtigung<br />
steuerlicher Kapitalrückflüsse und Auszahlungen).<br />
Kasko: Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten (engl. main body).<br />
Allgemein: Fahrzeug ohne Ladung. Kaskoversicherung deckt die<br />
Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör.<br />
Kassakurs: Preis im Kassageschäft (Spotmarkt), in dem die<br />
Umsätze (Lieferung, Annahme, Zahlung) sofort oder kurzfristig<br />
abzuwickeln sind. Gegensatz: Termingeschäfte, die erst zu spä-<br />
terem Zeitpunkt zu erfüllen sind. Siehe auch Spotmarkt.<br />
Klassifikationsgesellschaft: Untersuchungs- und Auskunftsbüros,<br />
die den Bau und die Instandhaltung der Schiffe überwachen. Die<br />
deutsche Gesellschaft ist der Germanische Lloyd (GL).<br />
Kleine Klasse (Zwischenklasse): Inspektion eines Schiffes innerhalb<br />
des Prüfungsintervalls der Großen Klasse, um die Einhaltung<br />
der Klassifikationsvorschriften zu prüfen. Siehe auch Große<br />
Klasse.<br />
Knoten (kn): Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen<br />
Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/<br />
Std. = 1,852 km/h.<br />
Kommanditkapital: Kapital, das die Kommanditisten (nur in<br />
Höhe ihrer nominellen Einlage haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft)<br />
aufbringen. Entspricht – ausgenommen Einlagen<br />
der Gründungskommanditisten – dem Platzierungskapitalvolumen.<br />
Neben dem Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher<br />
Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.<br />
kW: Kilowatt. Wie PS eine Maßeinheit für Leistung. 1 kW = 1,36<br />
PS.<br />
Länge über alles (Lüa): Abmessung vom vordersten bis zum hintersten<br />
festen Punkt (Bug bis Heck).<br />
Linienfahrt: Die eingesetzten Schiffe verkehren nach festem<br />
Fahrplan zwischen Häfen/Hafengruppen auf bestimmten Routen<br />
ohne Rücksicht darauf, ob Ladung vorhanden ist oder nicht.<br />
Gegensatz: Bedarfs- oder Trampschifffahrt.<br />
loss-of-hire: Wörtlich: Erlösausfall – wenn das Schiff z. B. durch<br />
Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist<br />
und keine Frachtzahlung erhält (off hire). Risiko ist versicherbar<br />
(loss-of-hire-Versicherung/LoH-Versicherung). Versicherungsleistung<br />
beginnt meistens nach bestimmter Warte- oder Karenzzeit.<br />
m: Meter.<br />
Mehreinwerbung (Überplatzierung): Es wurde mehr Kommanditkapital<br />
eingeworben, als zunächst in der Planungsrechnung (Verkaufsprospekt)<br />
vorgesehen war.<br />
Mengenkontrakt: In der Schifffahrt ein Beförderungsvertrag, in<br />
dem der Charterer sich verpflichtet, zu einem vereinbarten Preis in<br />
einem festgelegten Zeitraum eine bestimmte Menge befördern zu<br />
lassen. Die Ladung wird üblicherweise nach Menge gezahlt (z. B.<br />
US-Dollar je Tonne). Mengenkontrakte ermöglichen ganzjährige<br />
Beschäftigung zu Raten, die gewöhnlich deutlich unter Spotmarktniveau<br />
liegen.<br />
Mittelverwendungskontrolle: Überwachung der Anlegergelder in<br />
115
116<br />
Glossar<br />
der Investitionsphase des Fonds. Kontrolleur ist meistens ein<br />
Standesrechtler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer),<br />
gelegentlich eine Bank. Die von den Anlegern auf ein Treuhandkonto<br />
des Kontrolleurs eingezahlten Kommanditkapital plus Agio<br />
werden erst nach Erfüllung bestimmter Freigabekriterien (z. B.<br />
Nachweis Bau- oder Kaufvertrag, Platzierungsgarantien)<br />
an die Beteiligungsgesellschaft oder an Dritte ausgekehrt.<br />
Andernfalls Rückabwicklung sämtlicher Einzahlungen an die<br />
Anleger.<br />
MS: Motorschiff. Ähnlich MV (motor vessel).<br />
Multi Purpose: Wörtlich „Mehrzweck“. Gemeint sind multi purpose<br />
carrier oder Mehrzweckfrachter. Im Gegensatz zu Spezialschiffen<br />
wie Tankern, Fähren oder Kühlschiffen können Mehrzweckschiffe<br />
mehrere Ladungsarten gleichzeitig befördern<br />
(Stückgut, Container, Massengut, Schwer- und Gefahrgut).<br />
Nettocharterrate: Netto“miet“preis für ein Schiff, nachdem von<br />
der Bruttocharterrate (siehe dort) Vermittlungsvergütungen<br />
(Kommissionen) und Bereederungsgebühr (für technisches und<br />
kaufmännisches Schiffsmanagement) abgezogen worden sind.<br />
Nettoraumzahl (NRZ): Angabe zur Schiffsgröße. Siehe Tonnage,<br />
Tonnagesteuer.<br />
NRT: Abkürzung für Nettoregistertonne. Raummaß, das in Registertonnen<br />
zu 2,831 m 3 gemessen wird und den verdienenden Teil<br />
des Schiffsraumes kennzeichnet.<br />
off hire (engl.): Generell die Bezeichnung für den Fall, dass ein<br />
Schiff aufliegt und beschäftigungslos oder vorübergehend außer<br />
Dienst gestellt ist.<br />
Panamax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-Kanal<br />
zwischen atlantischem und pazifischem Ozean befahren können.<br />
Schleusen begrenzen Schiffsbreite auf rd. 32 Meter. Maximaler<br />
Tiefgang ca. 12 Meter.<br />
Pauschalierte Gewinnermittlung: Siehe Tonnagesteuer.<br />
Platzierungsgarantie: Zusicherung eines Garanten, dass Platzierungs-<br />
oder Emissionskapital eines Geschlossenen Fonds vollständig<br />
gezeichnet und eingezahlt wird. Der Garant gewährleistet,<br />
dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt übernehmen.<br />
private placement: Im engeren Sinne die nichtöffentliche Einwerbung<br />
von Beteiligungskapital in kleinem Kreis, z. B. unter<br />
Geschäftsfreunden oder Insidern. Gegensatz: Publikumsofferten<br />
wie die meisten Geschlossenen Fonds.<br />
profit-sharing (engl., Gewinnteilung): Geschäftspartner z. B. in<br />
der Schifffahrt vereinbaren, dass sie die über Mindestansätze hin-<br />
ausgehenden Gewinne, Erlöse oder Einnahmen in einem<br />
bestimmten Verhältnis als eine Art Erfolgsvergütung unter sich<br />
aufteilen.<br />
Prospektgutachten: Gemeint ist die freiwillige Prüfung des<br />
öffentlichen Verkaufsprospektes durch Wirtschaftprüfer (WP)<br />
bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG). Deren Berufsorganisation<br />
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW),<br />
Düsseldorf, hatte 1983 und erneut 1987 sowie in 2000 Prospektprüfungsgrundsätze<br />
formuliert. Seit 18.05.2006 gilt der „IDW<br />
Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />
über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />
(IDW S 4)“. WP-Prospektgutachten gehören zum Standard im<br />
Fondsmarkt.<br />
range (engl., Reihe, Kette): Schifffahrtsübliche Bezeichnung für<br />
eine Reihe oder Gruppe geografisch benachbarter, meistens auch<br />
wirtschaftlich vergleichbarer Anlaufhäfen (range ports, Range-<br />
oder Reihenhäfen), in denen der Reeder das Schiff andienen bzw.<br />
der Charterer das Schiff zurückliefern kann. Beispiel: Hamburg-<br />
Antwerpen range, kurz: H.A., Hamburg-Antwerp.<br />
Reederei, Reeder: Schiffseigentümergesellschaft, Schiffseigner.<br />
Oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.<br />
Schiffshypothekendarlehen (SHD): Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />
ist – ähnlich wie bei der Immobilienfinanzierung –<br />
durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister<br />
abgesichert.<br />
Schiffsklasse: Siehe Klasssifikationsgesellschaft.<br />
second-hand-Schiff: Zweithand-Schiff (gebraucht).<br />
Seeschiffsregister: Öffentliches, bei Amtsgerichten geführtes<br />
Verzeichnis über die Rechtsverhältnisse bei Handelsschiffen (vergleichbar<br />
dem Grundbuch bei Immobilien).<br />
SOLAS: Internationales Schiffssicherheitsabkommen (International<br />
Convention for the Safety of Life at Sea/SOLAS) von 1974,<br />
zwischenzeitlich vielfach ergänzt. Generell als wichtigste Übereinkunft<br />
zur Sicherheit in der Handelsschifffahrt angesehen.<br />
Ursprünglicher Auslöser war das Titanic-Unglück.<br />
Spant: Metallrippe in Quer- oder Längsrichtung zum Schiffskiel.<br />
Spanten dienen der Verstärkung des Schiffskörpers und halten<br />
die Stahlplatten der Außenhaut.<br />
Spotmarkt: In der Schifffahrt der Handelsplatz für Güter. Im freien<br />
Wettbewerb wird hier der Preis für die Transportleistung frei nach<br />
Angebot und Nachfrage gebildet. Bei knappem Tonnageangebot<br />
steigen die Charterraten, bei Überangebot sinken sie. Markt mit<br />
hoher Volatilität (Schwankungsbreite). Zahlung nach Menge (z. B.<br />
US-Dollar je Tonne) oder als Festpreis. Preis am Spotmarkt auch als
Kassa- oder Einheitskurs bezeichnet. Siehe auch Kassakurs.<br />
stability: Eigenschaft des Schiffes, aufrechte Schwimmlage beizubehalten<br />
oder nach Krängung (seitlicher Neigung) wieder einzunehmen.<br />
Steuerbord: In Fahrtrichtung rechts.<br />
Steuerliches Ergebnis: Positiver oder negativer Saldo der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens. Das<br />
steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei einer Personengesellschaft,<br />
z. B. Kommanditgesellschaft, den Gesellschaftern<br />
– überwiegend Anlegern – zugewiesen.<br />
Steuerlicher Kapitalrückfluss: Rückfluss aufgrund von Steuereffekten<br />
(positive bzw. negative steuerliche Ergebnisse) in Prozent<br />
vom nominellen Kommanditkapital.<br />
Stille Reserven: Rücklagen, die anders als Rückstellungen oder<br />
offene Rücklagen in der Bilanz eines Unternehmens nicht aus-<br />
gewiesen sind. Entstehen durch Unterbewertung von Vermögen<br />
(seltener durch Überbewertung der Schulden). Beispiel: Die Beteiligungsgesellschaft<br />
schreibt ihr Anlageobjekt bis auf einen Restbuchwert<br />
von 10 Prozent des ursprünglichen Bau- oder Kaufpreises ab.<br />
Der aktuelle Marktwert des Anlageobjektes liegt aber noch bei 70<br />
Prozent des Bau- oder Kaufpreises. In den Geschäftsbüchern ist das<br />
Objekt unterbewertet (der Gewinn ist eigentlich zu niedrig ausgewiesen).<br />
Die Differenz von 60 Prozentpunkten ist eine stille Reserve.<br />
Bei Objektverkauf würde sie gewinnerhöhend aufgelöst werden.<br />
Suezmax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Suez-Kanal zwischen<br />
Mittelmeer und Rotem Meer passieren können. Keine<br />
Begrenzung der Schiffslänge, aber der Breite auf maximal etwa<br />
70 Meter und des Tiefgangs auf höchstens ca. 17 Meter.<br />
tdw: tons deadweight (Tonnen Tragfähigkeit), auch dwt (deadweight<br />
tons) oder dwat (deadweight all told). Höchstzulässige<br />
Tragfähigkeit eines Schiffes in (metrischen) Tonnen à 1.000 kg.<br />
Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant,<br />
Besatzung.<br />
Teilwert: Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz). Anteiliger<br />
Preis (Markt-, Verkehrswert) für ein bestimmtes Wirtschaftsgut<br />
im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das Unternehmen.<br />
TEU: Twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit einer<br />
Länge von 20 Fuß (rd. sechs Meter). Siehe auch FEU.<br />
TEU homogeneous (14 tons): Bedeutet für die Containerstabilität,<br />
dass homogene oder gleichgewichtige Ladung von durchschnittlich<br />
14 Tonnen pro TEU unterstellt wird.<br />
TEUR: Tausend Euro.<br />
Timecharter: Zeitcharter. Siehe unter Charterer.<br />
Tonnage: Begriff aus der Schiffsvermessung. Maßeinheit für<br />
Schiffsraum waren ursprünglich Weinfässer (tuns) und Heringstonnen.<br />
Seit 19. Jahrhundert Messung des Rauminhalts (Volumens),<br />
nicht Gewichts, des Schiffes in Raum- oder Registertonnen<br />
– Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered Tonnage/GRT)<br />
à 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage<br />
(NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung<br />
nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagesteuer<br />
(siehe dort) orientiert sich an Nettoraumzahl. Siehe auch tdw.<br />
Tonnagesteuer: Seit 1. Januar 1999 können Reedereien ihren<br />
Gewinn pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln (Rechtsgrundlage:<br />
Paragraf 5 a Einkommensteuergesetz/ EStG – eingeführt<br />
durch 1998 beschlossenes Seeschifffahrtsanpassungsgesetz/<br />
Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen<br />
in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard).<br />
Diese Gewinnermittlungsmethode wird missverständlich als Tonnagesteuer<br />
bezeichnet. Basis ist Nettoraumzahl (NRZ) des<br />
Schiffes. Zu versteuernder Gewinn je Anleger sehr niedrig. Wichtige<br />
Tonnagesteuer-Kriterien: Eintragung in inländischem Seeschiffsregister,<br />
Geschäftsführung und Bereederung an inländischem<br />
Standort.<br />
Tonnenkilometer (tkm) bzw. Tonnenmeilen (tm): Maßeinheit<br />
für Transport- oder Beförderungsleistung als Produkt aus transportierter<br />
Fracht in Tonnen (t) x Entfernung in Kilometern (km)<br />
bzw. Meilen.<br />
Trampfahrt: Transport von Massengütern von Orten des Angebots<br />
nach Orten der Nachfrage, d. h. ohne festen Fahrplan.<br />
Treuhandgesellschaft: Unternehmen, das treuhänderisch und<br />
uneigennützig ´im Auftrag und für Rechnung´ eines oder mehrerer<br />
Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuhandschaften: Mittelverwendungskontrolle,<br />
Verwaltungstreuhandschaft, Treuhandkommanditbeteiligung.<br />
Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten<br />
von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Spezielles Treuhandgesetz<br />
existiert nicht.<br />
TÜV (ISO 9001): Der Technische Überwachungsverein (TÜV) zertifiziert<br />
u. a. Unternehmen nach der ISO 9001-Norm. Die 1946<br />
gegründete, freiwillige International Organization for Standardization<br />
(ISO), Sitz Genf, unterstützt die weltweite Normung im<br />
internationalen Waren- und Dienstleistungsaustausch. Der Standard<br />
ISO 9001 legt die Kriterien für Qualitätsmanagement fest.<br />
TUS-$: Tausend US-Dollar.<br />
Übernahme: Teil des Schiffskaufs. Mit der Übernahme erhält der<br />
Käufer die tatsächliche Verfügungsmacht (Besitz) über das Schiff.<br />
Wichtige Punkte der Übernahme bzw. Übergabe sind meistens in<br />
einem Protokoll festgehalten.<br />
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Glossar<br />
UpM: Umdrehungen pro Minute.<br />
UStG: Umsatzsteuergesetz.<br />
Veräußerungspreis: Auch Veräußerungserlös. (Weiter-)Verkaufspreis<br />
des Investitions- oder Anlageobjekts, z. B. Schiff. Vom Erlös<br />
sind eventuell Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen<br />
abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln.<br />
Verkehrswert: Marktwert. Preis, den ein Wirtschaftsgut (z. B.<br />
Schiff) momentan im Geschäftsverkehr erzielen würde.<br />
Vermögenszuwachs: Derjenige Prozentsatz, um den sich der<br />
Kapitaleinsatz des Anlegers aufgrund von steuerlichen Kapitalrückflüssen<br />
sowie Auszahlungen erhöht hat.<br />
Vertragsreeder/Korrespondentreeder: Verantwortlich für kaufmännische<br />
und technische Betreuung des Schiffsbetriebs, z. B.<br />
Planung und Organisation des Schiffseinsatzes, nautisch-technische<br />
Inspektion, Einsatz seemännischen Personals, allgemeine<br />
Verwaltung.<br />
VR: Volksrepublik.<br />
Wirtschaftsjahr: Zeitraum, für den nach Einkommensteuerrecht<br />
die Gewerbetreibenden (z. B. Reedereien) ihren Jahresabschluss<br />
erstellen. Regelmäßig das Kalenderjahr, ansonsten ist von „abweichendem<br />
Wirtschaftsjahr“ die Rede. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
legt Wirtschaftsjahr fest.<br />
Zahlstelle: Einrichtung oder Unternehmen, die / das den Verkaufsprospekt<br />
kostenlos für Interessenten bereithält und darüber<br />
hinaus Zahlungen an die Anleger vornimmt. Häufig übernimmt<br />
der Treuhänder diese Aufgaben.<br />
Zertifizierung: Zulassungsverfahren, in dem die Einhaltung festgelegter<br />
Regeln beispielsweise für Produkt- oder Managementqualität<br />
geprüft und bei positivem Abschluss ein spezielles Zertifikat<br />
oder Zeugnis ausgestellt wird. Hier generell gemeint als Zertifizierung<br />
eines Schiffes durch Klassifikationsgesellschaft.<br />
Zinsfestschreibung: Ein Mehrjahreszeitraum von z. B. 5 oder 10<br />
Jahren, in dem sich der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz<br />
nicht verändert. Der Zinssatz wird zum Ende der Zinsbindung neu<br />
vereinbart (wiederum mit einem festen Zinssatz für eine<br />
bestimmte Dauer oder mit einem variablen Satz, der sich jeweils<br />
am Kapitalmarkt orientiert).<br />
Zweitmarkt: Sekundär-, Secondhand-Markt für “gebrauchte“<br />
Gesellschaftsanteile, meistens Kommanditanteile. Ein amtlich<br />
zugelassener Markt oder eine Einheitsbörse existiert (noch) nicht.<br />
Viele Initiatoren haben intern einen Zweitmarkt für ihre Fondsanleger<br />
organisiert.
ghf 5.000/1007<br />
Impressum<br />
Anbieterin der Beteiligung/Prospektverantwortliche/<br />
Prospektherausgeberin/Kommanditistin/<br />
Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />
GESELLSCHAFT FÜR HANDEL UND FINANZ MBH<br />
POSTFACH 1465 | 26764 LEER | DEUTSCHLAND<br />
BLINKE 6 | 26789 LEER | DEUTSCHLAND<br />
TEL +49 (0) 491 92921-0 | FAX +49 491 92921-99<br />
ghf@ghf.de | www.ghf.de<br />
Quellen:<br />
• Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen<br />
• Clarkson Research Services Limited, London<br />
• Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />
• Eurostat<br />
• Internationaler Währungsfonds (IWF), Washington D.C.<br />
• Welthandelsorganistion (WTO), Genf<br />
• Flottenkommando – Dezernat Handelschifffahrt –<br />
Marineschifffahrt leitung, Glücksburg,<br />
• Deutsche Schiffsbank, Bremen/Hamburg,<br />
• www.weselmann-hamburg.de<br />
• www.steamshipmutual.com<br />
• www.hdi.de<br />
• www.kravag.de<br />
119
120
GESELLSCHAFT FÜR HANDEL UND FINANZ MBH<br />
POSTFACH 1465 | 26764 LEER | DEUTSCHLAND<br />
BLINKE 6 | 26789 LEER | DEUTSCHLAND<br />
TEL +49 (0) 491 92921-0 · FAX +49 (0) 491 92921-99<br />
ghf@ghf.de · www.ghf.de