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GHF GLOBAL BULKER I

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<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />

B E T E I L I G U N G S A N G E B O T


Inhalt<br />

2<br />

Einführung 4<br />

Eckdaten des Angebotes 6<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ + MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ = <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I 10<br />

Risiken der Beteiligung 12<br />

Partner 17<br />

Anlageziele und Anlagepolitik 29<br />

• Beteiligungskonzept 29<br />

• Die Investitionsobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ 29<br />

• Marktinformationen 36<br />

Prognoserechnungen 48<br />

• Kosten der Investitionsphase (Prognose) / Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 48<br />

• Wirtschaftlichkeitsprognose 50<br />

• Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfl uss-Planungsrechnungen (Prognosen) 55<br />

• Angaben über die Vermögensanlage 56<br />

• Sensitivitätsberechnungen (Abweichungen von Prognosen) 58<br />

Rechtliche Grundlagen 60<br />

Steuerliche Grundlagen 74<br />

Verträge 82<br />

• Vorbemerkung 82<br />

• Kommanditgesellschaftsvertrag 84<br />

• Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftsvertrag 95<br />

• Geschäftsbesorgungsauftrag 96<br />

• Geschäftsbesorgungsvertrag 97<br />

• Treuhandvertrag 99<br />

• Vertrag über Mittelverwendungskontrolle 105<br />

• Vertragsreedervertrag 107<br />

Abwicklungshinweise 111<br />

Glossar 112<br />

Impressum 119<br />

Anlagen<br />

• Beitrittserklärung<br />

• Handelsregistervollmachten<br />

• Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

• Briefumschlag für die Rücksendung der Zeichnungsunterlagen<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.


Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung<br />

Die Prospektherausgeberin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH mit Sitz in Leer und vertreten<br />

durch ihre Geschäftsführer Herren Lübbe Stecker und Helmer Stecker erklärt, dass ihres Wissens nach<br />

die in diesem Prospekt gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche und Prospektherausgeberin<br />

GESELLSCHAFT FÜR HANDEL UND FINANZ MBH<br />

POSTFACH 1465 | 26764 LEER | DEUTSCHLAND<br />

BLINKE 6 | 26789 LEER | DEUTSCHLAND<br />

TEL +49 (0) 491 92921-0 · FAX +49 (0) 491 92921-99<br />

ghf@ghf.de · www.ghf.de<br />

Aufstellung des Verkaufsprospektes: 2. Oktober 2007<br />

Lübbe Stecker Helmer Stecker<br />

Geschäftsführer (Vorsitzender) Geschäftsführer<br />

3


Einführung<br />

4<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

internationale Handelsschifffahrt spielt sich überwiegend in den Teilmärkten Massengut-<br />

und Tankschifffahrt ab. Zwar nimmt die Öffentlichkeit oft die Containerschifffahrt als<br />

wichtiges und wachstumsstarkes Segment wahr. Tatsächlich stellen jedoch Massengutfrachter,<br />

so genannte Bulkcarrier oder kurz Bulker, und Tanker mit jeweils über einem<br />

Drittel die weitaus größten und ebenso prosperierenden Sektoren dar.<br />

Wenn in diesen beiden Marktsegmenten von riesigen Rohöltankern und überdimensionalen<br />

Erz- oder Getreidefrachtern die Rede ist, so betrifft das nicht den gesamten<br />

Bereich. Denn ein Großteil der Fracht wird ähnlich wie in der Containerfahrt mit mittelgroßen<br />

und kleineren Schiffen im Kurzstreckenverkehr befördert. Gerade der Seeverkehr<br />

über mittlere oder kurze Distanzen – die Fachwelt spricht von Short Sea Shipping –<br />

erfüllt eine eminent wichtige Logistikfunktion in der weltweiten Transportkette: Verbindung<br />

zwischen großen Drehscheiben (Terminals) und Zielhäfen und damit Integration<br />

der regionalen Märkte in den Weltmarkt.<br />

Wir haben uns deshalb entschieden, in solche Kurzstreckenverkehre im europäischen<br />

Raum zu investieren. Als mittelständisches Emissionshaus, das seit über 20 Jahren in der<br />

weltweiten Schifffahrt – unter anderen in der Container-, Tank- und Massengutfahrt –<br />

engagiert ist, sehen wir hier gute Marktchancen. Nach gründlicher Projektierung legen<br />

wir Ihnen hiermit die Offerte <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I vor.<br />

Gemeinsam mit der uns verbundenen Reederei G.H.S. haben wir seit 2001 vier Fonds mit<br />

hochmodernen Containerschiffen der EURO-Klasse realisiert. Sie entwickeln sich überaus<br />

erfolgreich. Der Einsatz in der europaweiten Zubringer- oder Feederfahrt, unter anderem<br />

in den unverändert dynamisch wachsenden Wirtschaftszonen Ostsee und Mittelmeer,<br />

hat sich erwartungsgemäß für unsere Kapitalanleger ausgezahlt.


Ähnlich zuverlässig und ertragreich wünschen wir uns den Verlauf des aktuellen Fonds<br />

<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I. Dieser Fonds wird anders als unsere bisherigen Schiffsfonds von<br />

zwei rechtlich selbstständigen Einschiffsgesellschaften getragen. Wirtschaftlich jedoch<br />

sind die beiden Schiffe der Beteiligungsunternehmen Reederei MS “Global Helios“ GmbH<br />

& Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG durch eine Poolvereinbarung<br />

miteinander verbunden.<br />

Der Pool ist als so genannter Erlöspool organisiert. Er verteilt die eingefahrenen Erlöse<br />

unter Abzug der Schiffsreisekosten auf die beiden Schiffe.<br />

Wie bei den Erfolgsschiffen der EURO-Baureihe zeichnet die G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG auch beim <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I für die Bereederung – die<br />

technische und kaufmännische Verwaltung – verantwortlich. Die Anleger partizipieren<br />

also an Know how, Marktkontakten und Performance eines seit vielen Jahren fondserfahrenen<br />

Schiffsmanagers.<br />

Unser Unternehmensziel ist es, durch Einsatz der Schiffe zunächst in der „Freien Fahrt“<br />

hohe Marktchancen mitzunehmen. „Freie Fahrt“ ist übrigens für solche Tonnage im<br />

Kurzstreckenverkehr eine durch und durch übliche Beschäftigungsform. Vorausgesetzt,<br />

man ist mit den richtigen Partnern „in einem Boot“. Und das, meinen wir, ist uns bei diesem<br />

Beteiligungsangebot wieder gelungen.<br />

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie überzeugen können und Sie unser Angebot zur<br />

Beteiligung am Fonds <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I annehmen.<br />

Mit besten Empfehlungen<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Lübbe Stecker Helmer Stecker<br />

Geschäftsführer (Vorsitzender) Geschäftsführer<br />

Leer, Oktober 2007<br />

5


Eckdaten des Angebotes<br />

6<br />

Beteiligungsangebot<br />

• Angeboten wird die Möglichkeit einer Beteiligung zu jeweils 50 % an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

und Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft). Die<br />

Beteiligung wird unter der Bezeichnung <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I, welche beide Emittentinnen zusammenfasst, angeboten.<br />

• Das Angebot richtet sich an Interessenten mit Wohnsitz in Deutschland.<br />

• Gegenstand der beiden Beteiligungsgesellschaften ist der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung der Bulkcarrier<br />

(General-Cargo) MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“. Es handelt sich um Einheiten, die im Januar bzw. Mai<br />

2006 von der Bauwerft Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd, Provinz Zhejiang (VR China), abgeliefert wurden.<br />

• Mit Kaufvertrag vom 24. August 2007 hat die Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG, Leer, von der Estedijk Navigation<br />

Limited, St. John´s (Antigua und Barbuda), das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ erworben. Mit Kaufvertrag gleichen Datums<br />

hat die Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG, Leer, von der Ostedijk Navigation Limited, St. John´s (Antigua<br />

und Barbuda), das MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ erworben. Die Übernahme der Schiffe ist am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007<br />

erfolgt. Die Kaufpreise sind bereits vollständig gezahlt.<br />

Investitionsobjekte und -volumen<br />

• Zwei typgleiche Bulkcarrier (Massengutfrachter gleichen Typs und gleicher Größe), welche zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

dieses Verkaufsprospektes bereits u. a. in der Nordeuropafahrt eingesetzt werden (Namen bei Unterzeichnung der<br />

jeweiligen Kaufverträge und Aufstellung dieses Verkaufsprospektes: M/V „OSTEDIJK“ bzw. M/V „ESTEDIJK“). Die beiden<br />

Schiffe sollen in der Nordeuropafahrt und im Mittelmeer eingesetzt werden.<br />

• Konzipiert und eingesetzt sind die beiden Schiffe für den Transport von Massengütern wie z. B. Eisenerz, Kohle oder<br />

Getreide.<br />

• Beide Schiffe verfügen über eine Ladekapazität von jeweils 9.904 cbm und eine Tragfähigkeit von jeweils rd. 7.500 tdw.<br />

• Der Kaufpreis je Schiff beträgt TEUR 10.500 und ist bereits vollständig gezahlt. Das Gutachten eines unabhängigen, vereidigten<br />

Schiffsgutachters bestätigt den Schiffswert in Höhe des Kaufpreises.<br />

• Das Gesamtinvestitionsvolumen ergibt sich wie folgt (Kurzdarstellung der Prognose ohne Ausweis von Agio):<br />

Gesamtkaufpreis der Schiffe<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ TEUR 21.000<br />

Kosten für Infahrtsetzung/Courtage TEUR 260<br />

Anlaufkosten TEUR 1.510<br />

Gesamtinvestition TEUR 22.770


• Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds soll wie folgt finanziert werden (Prognose ohne Ausweis von Agio):<br />

Eigenkapital:<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital TEUR 8.050<br />

- Einlage Gründungskommanditistin<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH TEUR 10<br />

- Einlage Kommanditistin GFI Treuhand GmbH TEUR 10<br />

Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) TEUR 14.700<br />

Gesamtkapital TEUR 22.770<br />

Das Festkapital der Kommanditgesellschaften kann gemäß § 5 Ziffer 4 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />

5 % erhöht werden.<br />

• Für beide Investitionsobjekte liegt jeweils ein Vertrag über Endfinanzierung, der mit einem namhaften deutschen Kreditinstitut<br />

geschlossen wurde, vor. Für einen Teilbetrag der Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TEUR 5.000 (für beide<br />

Schiffe) ist eine Festzinsvereinbarung für eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen worden.<br />

Beschäftigung<br />

• Der Einsatz der Schiffe erfolgt in der „Freien Fahrt“ im Rahmen von Befrachtungsverträgen mit der Apollo Shipping<br />

GmbH & Co. KG, Hamburg. Das Unternehmen, dessen Anfänge bis in das Jahr 1991 zurückreichen, disponiert eine Flotte<br />

von über 50 Schiffseinheiten unterschiedlicher Größe und hat sich u. a. auf die Massengutschifffahrt spezialisiert.<br />

• Es ist vorgesehen, das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ zusammen mit zwei, evtl. drei weiteren Schiffen<br />

gleichen Typs in einem Erlöspool einzusetzen, um eine Diversifizierung zu erreichen und damit hohe Marktschwankungen<br />

auszugleichen.<br />

Tonnagebesteuerung<br />

• Es ist die Optierung zur pauschalierten Gewinnermittlung gemäß § 5 a Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr der<br />

Übernahme geplant (reiner Tonnagesteuer-Fonds).<br />

• Geringe Besteuerung während der Betriebsphase sowie steuerfreier Veräußerungserlös.<br />

Konservative Kalkulation<br />

• Um mögliche Schwankungen des Frachtenmarktes zu berücksichtigen, wurden die Raten auf Basis von Erfahrungswerten<br />

des Befrachtungsunternehmens Apollo Shipping GmbH & Co. KG in den Prognoserechnungen wie folgt angesetzt:<br />

20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />

01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />

7


Eckdaten des Angebotes<br />

8<br />

• Das Marktniveau zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes liegt nach Auskunft der Apollo Shipping<br />

GmbH & Co. KG bei ca. EUR/Tag 5.500,— bis 6.250,— (Nettoeinfahrergebnis). Das in Auftrag gegebene Wertgutachten<br />

für die beiden Fondsschiffe (Herr Dipl.-Ing. B. Holst, Inhaber des Ingenieurbüros Weselmann, Steinhöft 11, Slomanhaus,<br />

20459 Hamburg) bestätigt ebenfalls die in den Prognoserechnungen zugrundegelegten Raten als erzielbar.<br />

Weitere Sicherheitsparameter im Fondskonzept und in der Prognosekalkulation:<br />

• Jährliche Indexierung der Schiffsbetriebskosten in Höhe von 2 %.<br />

• Regelmäßige Berücksichtigung von Kosten für die Erneuerung der Schiffsklasse (Schiffs-„TÜV“).<br />

• Angenommene Veräußerungserlöse: 40 % der ursprünglichen Kaufpreise sowie Berücksichtigung von Verwaltungskosten<br />

im Zusammenhang mit dem Schiffsverkauf.<br />

• In der Erlösprognose keine kalkulatorische Berücksichtigung von Guthabenzinsen aus der Zwischengeldanlage freier<br />

Liquidität.<br />

• Es liegen Platzierungsgarantien für das einzuwerbende Kommanditkapital vor.<br />

• Die Überwachung der prospektgemäßen Mittelverwendung des Emissionskapitals erfolgt durch einen unabhängigen<br />

Rechtsanwalt.<br />

Auszahlungsprognose<br />

• Es sind kontinuierlich steigende Auszahlungen vorgesehen. Die Auszahlung für das einzelne Geschäftsjahr soll jeweils<br />

zum 30.06. bzw. 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres als sog. Vorabauszahlung bzw. Entnahme beschlossen und noch<br />

vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorgenommen werden.<br />

• Für das erste und letzte Jahr der prognostizierten Fondslaufzeit (2007 – 2023) sind folgende Auszahlungen geplant:<br />

Auszahlung für 2008: 7 % *)<br />

Auszahlung für 2023: 28 %<br />

*) zuzüglich Frühzeichnerbonus, Bedingungen siehe Seite 56<br />

• Die gesamten Auszahlungen werden wie folgt prognostiziert:<br />

Summe der Auszahlungen aus Schiffsbetrieb (2007 – 2023): 179 %<br />

Veräußerungserlös/Restliquidität für das Jahr 2023: rd. 104 %<br />

Gesamtauszahlung inklusive Veräußerungserlös: rd. 283 %


Beteiligungsparameter<br />

• Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet spätestens<br />

am 31.12.2008.<br />

• Die Beteiligung als Kommanditist ist mit einem Zeichnungsbetrag ab EUR 15.000,– oder einem höheren, durch<br />

EUR 5.000,– ohne Rest teilbaren Betrag - jeweils zzgl. 5 % Agio - möglich.<br />

• Die Kommanditeinlage durch den Zeichner ist wie folgt zu erbringen:<br />

60 % zzgl. 5 % Agio sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie<br />

40 % am 15.02.2008<br />

• Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />

10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung. Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum 01.12.2007 bis<br />

30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 5 % auf die im Geschäftsjahr 2008<br />

prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung der Kommanditeinlage auf das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gilt als Leistung der Einlage gegenüber der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />

• Eine Kündigungsmöglichkeit der Beteiligung besteht erstmals zum 31.12.2023.<br />

• Die Fondskonzeption sieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG vor.<br />

9


MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ + MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

= <strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />

10<br />

Schiffe und Markt<br />

• Zwei Schiffe im Doppelpack: Konzeption als Zweischiffs-<br />

Fonds schafft Synergien für die Erlös- und Kostenseite -<br />

Bündelung als Flotte bietet gute Marktposition<br />

• Erlöspool von insgesamt vier bis fünf Schiffen gleichen<br />

Typs geplant – Sicherheitsmoment bei hohen Marktschwankungen<br />

• Neueste Tonnage: Baujahr 2006<br />

• Beide Schiffe bereits erfolgreich auf nordeuropäischen<br />

Fahrtrouten und im Mittelmeer im Einsatz<br />

• Investition in traditionellen Schifffahrtsmarkt – Transport<br />

von Massengütern ist Basis für die Versorgung der<br />

Industrie mit Rohstoffen<br />

• Nachweislich hohes Ladungsaufkommen bei verschiedenen<br />

Rohstoffen wie Eisenerz und Kohle, verbunden<br />

mit tendenziell steigenden Preisen<br />

• Kleine Schiffsgröße – flexibel einsetzbar in der „Freien<br />

Fahrt“<br />

• Günstige Transportwege – Kurzstreckenseeverkehr<br />

bedient viele individuelle Routen in Europa – Ausbau<br />

dieser „Meeresautobahnen“ wird durch Europäische<br />

Union forciert<br />

• Hohes Alter bestehender Tonnage bei Massengutschiffen:<br />

Zwingend Ersatzbedarf an modernen Schiffen<br />

• Erfahrenes Befrachtungsunternehmen für die Schiffsbeschäftigung:<br />

Spezialist im Massengutgeschäft<br />

• Kaufpreise gutachterlich als angemessen bestätigt und<br />

bereits vollständig gezahlt<br />

Fondszeichnung – Die Vorteile<br />

• Attraktive Anfangsauszahlung: 7 % für das Jahr 2008<br />

geplant<br />

• Frühzeichnerbonus: 10 % bzw. 5 % auf die erste Auszahlung<br />

(geplant für das Jahr 2008) bei sofortiger Einzahlung<br />

der Einlage (Bedingungen siehe Seite 56)<br />

• Liquiditätsfreundliche Einzahlungsraten: Zahlung in den<br />

Jahren 2007 und 2008<br />

• Fondskonzept ausschließlich auf Euro-Währung basierend<br />

• Konzept gemäß der Tonnagebesteuerung ermöglicht<br />

geringe Besteuerung während der Fondslaufzeit und<br />

steuerfreien Veräußerungserlös<br />

• Verträge über Endfinanzierung der Investitionsobjekte<br />

liegen vor<br />

• Teilweise Zinsfestschreibung und defensive Kalkulation<br />

der Zinssätze für Fremdfinanzierung hält Chancen für<br />

weitere Liquiditätsspielräume offen<br />

• Erfahrene Anbieterin: <strong>GHF</strong> über 20 Jahre im Segment<br />

Schifffahrt zu Hause<br />

• Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

& Co. KG führt bereits vier <strong>GHF</strong>-Schiffe mit hervorragender<br />

Fondsperformance


MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

11


Risiken der Beteiligung<br />

12<br />

Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften wie dem hier<br />

vorgestellten Angebot der jeweiligen Emittentin sind langfristige<br />

und unternehmerische Vermögensanlagen, die<br />

nicht risikofrei sind. Die folgende Darstellung gibt eine<br />

vollständige Übersicht der Risiken.<br />

Dabei ist zwischen prognosegefährdenden, anlagegefährden<br />

den und anlegergefährdenden Risiken zu unterscheiden.<br />

Unter anlegergefährdenden Risiken sind solche Risiken zu<br />

verstehen, die nicht nur den Verlust von Zeichnungsbetrag<br />

und Agio nach sich ziehen können, sondern unter Umständen<br />

das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Anlagegefährdende Risiken verstehen sich als Risiken, die<br />

entweder das Anlageobjekt oder die Vermögensanlage insgesamt<br />

gefährden und entsprechend zum teilweisen oder<br />

kompletten Verlust von Zeichnungsbetrag und Agio führen.<br />

Prognosegefährdende Risiken sollen als Risiken definiert<br />

sein, die nur zu einer schwächeren Prognose führen.<br />

Es ist nicht ausgeschlossen, dass mehrere Risiken auftreten<br />

(unter Umständen sogar zeitgleich). Dadurch kann sich die<br />

Wirkung der Risiken unter Umständen deutlich erhöhen.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Risiko aus Erlösen (bzw. aus Erträgen, Einnahmen)<br />

Sofern die Erlöse in der Betriebs- als auch Veräußerungsphase<br />

geringer oder später als prognostiziert anfallen,<br />

können das Betriebsergebnis und die Auszahlungen nachteiliger<br />

ausfallen. In der Betriebsphase ist insbesondere die<br />

Entwicklung der Frachtraten auf den Schifffahrtsmärkten<br />

von Bedeutung. In der Veräußerungsphase bestimmt das<br />

Angebot und die Nachfrage von Tonnage den Wert von<br />

Schiffen.<br />

Risiko aus Kosten (bzw. Aufwand, Ausgaben)<br />

Sofern die Kosten höher oder früher als prognostiziert<br />

anfallen, können das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />

nachteiliger ausfallen. Wichtige Kostenpositionen<br />

bei Schiffsfonds sind beispielsweise Personal, Treib- und<br />

Schmierstoffe, Erneuerung der Klasse, Reparaturen, Versicherungen<br />

und Verwaltung.<br />

Inflationsrate<br />

Die prognostizierte Inflationsrate (Indexierung der Kosten)<br />

kann höher als in der Prognose angegeben ausfal len.<br />

Dadurch könnten sich höhere Kosten als die geplanten<br />

ergeben, die das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />

negativ beeinflussen können.<br />

Fremdwährungen<br />

Es ist möglich, dass die Emittentinnen ihre Kredite auch in<br />

Fremdwährungen aufnehmen können. Die endfinanzierende<br />

Bank hat den Emittentinnen jedoch auch die Möglichkeit<br />

eingeräumt, unter bestimmten Bedingungen Kredit<br />

in anderer Währung zu erhalten. Risiken könn ten bei Inanspruchnahme<br />

von Fremdwährungskrediten oder bei der<br />

möglichen Umfinanzierung in eine andere Fremdwährung<br />

aufgrund eines ungünstigeren Wechselkurses eintreten,<br />

was ein schlechteres Betriebsergebnis nach sich ziehen<br />

würde.<br />

Ein Teil der Schiffsbetriebskosten ist in Fremdwährung zu<br />

zahlen. Auch hier können sich aufgrund eines ungünstigeren<br />

Wechselkurses ein nachteiliges Betriebsergebnis und<br />

nachteilige Auszahlungen ergeben. Je nach Beschäftigung<br />

können Erlöse außer in Euro auch in Fremdwährung vereinbart<br />

sein, so dass hieraus auf grund eines ungünstigen<br />

Umtauschverhältnisses ebenfalls ein nach teiligeres als das<br />

prognostizierte Betriebsergebnis entste hen könnte.<br />

Rechtsrisiken<br />

Dem Verkaufsprospekt sind die zum Aufstellungsdatum<br />

geltenden Gesetze, die veröffentlichte Rechtsprechung, die<br />

einschlä gigen, bekannt gewordenen Verwaltungserlasse,<br />

die Behördenpraxis sowie die herrschende Meinung<br />

zugrunde gelegt worden. Nachträgliche Änderungen können<br />

sich nachteilig auf die Situation der jeweiligen Emittentin<br />

und der Anleger auswir ken. Durch allgemeine<br />

Gesetzesänderungen und markt spezifische Gesetze können<br />

Risiken zum Nachteil des Anlegers entstehen.<br />

Sollten die Gesellschafter bestimmte Beschlüsse nicht oder<br />

anders als geplant fassen, müsste eventuell die Fondskonzeption<br />

geändert werden. Das könnte negative Auswirkungen<br />

auf das Betriebsergebnis und die Auszahlungen<br />

haben.<br />

Steuerrisiken<br />

Die im Verkaufsprospekt beschriebene steuerliche Konzeption<br />

geht von derzeitiger Gesetzeslage, veröffentlichter<br />

Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit, Praxis und<br />

Erlassen der Finanzverwaltung und herrschender Meinung<br />

aus sowie insbesondere der derzeit geltenden Regelungen<br />

zur pauschalen Gewinn ermittlung nach der geführten Tonnage<br />

(§ 5a EStG, Tonnagesteuer). Generell besteht das<br />

Risiko, dass das Fondskonzept von der Finanzbehörde nicht<br />

anerkannt wird. Ebenfalls hat noch keine Betriebsprüfung<br />

der jeweiligen Emittentin stattgefunden. Abweichungen<br />

gegenüber den Prognosewerten zu Lasten der jeweiligen<br />

Emittentin und entsprechend der Anleger sind also möglich.


Der vorliegende Verkaufsprospekt geht im Übrigen davon<br />

aus, dass der Anleger seine Beteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Falls die Beteiligung dem Betriebsvermögen einer<br />

Kapitalgesellschaft zuzuordnen ist, ergeben sich andere als<br />

die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse.<br />

• Einkommensteuer<br />

Die Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 3 EStG soll<br />

im Jahr der Anschaffung der Schiffe (2007) mit Wirkung<br />

ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres unter Abgeltung der<br />

steuerlichen Ergebnisse der Vorlaufphase beantragt werden.<br />

Durch die pauschalierte Gewinnermittlung nach<br />

der geführten Tonnage ergeben sich für den Anleger mit<br />

Übernahme des Schiffsbetriebes niedrige positive steuerliche<br />

Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />

wenn die jeweilige Emittentin tatsächlich keine positiven<br />

Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der<br />

Tonnagesteuer, insbesondere die Bereederung im Inland,<br />

nicht erfüllt sind, tritt die Gewinnermittlung durch<br />

Betriebsvermögensvergleich gemäß §§ 4, 5 EStG an<br />

die Stelle der pauschalen Gewinnermittlung. Im Ergebnis<br />

wären damit deutlich höhere Gewinne und höhere<br />

ertragsteuerliche Belastungen verbunden. Gleiches gilt,<br />

wenn die Regelungen zur Tonnagesteuer geändert oder<br />

aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer<br />

aus sonstigen Gründen nicht möglich oder<br />

nicht mehr sinnvoll erscheint und daher eine Rückkehr<br />

zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgt.<br />

Im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger<br />

wurde durchgehend ein Steuersatz von 35 % (nach<br />

Grundlage des Splitting-Tarifs bei einem zu versteuernden<br />

Einkommen von TEUR 74) zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

(5,5 %) berücksichtigt. Ferner wird von einem<br />

Kirchensteuersatz in Höhe von 8 % ausgegangen. Sofern<br />

der Anleger einen persönlichen Spitzensteuersatz von<br />

über 35 % hat bzw. zukünftig Erhöhungen des Steuertarifs<br />

beschlossen werden, wird sich die Steuerbelastung<br />

des Anlegers gegenüber der Prognose erhöhen.<br />

• Umsatzsteuer<br />

In der Fondskalkulation wird grundsätzlich von der<br />

vollen Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge<br />

ausgegangen. Eine Ausnahme hiervon<br />

bilden die Treuhandgebühren. Dieser Anteil wurde auf<br />

der Grundlage von Erfahrungswerten aus Vergleichsfällen<br />

geschätzt. Sofern die Finanzverwaltung andere<br />

Maßstäbe zur Abgrenzung der abzugsfähigen und nicht<br />

abzugsfähigen Vorsteuer entwickelt oder sich die auf die<br />

Emittentinnen entfallenden Leistungsanteile verringern,<br />

würde dies die Liquidität der Emittentinnen entsprechend<br />

mindern.<br />

• Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Grundlage der Bewertung einer unmittelbar gehaltenen<br />

Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft bildet<br />

das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers. Sofern die<br />

erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Emittentinnen<br />

in anderer Höhe fließen, Änderungen der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen eintreten oder sich die von den<br />

Emittentinnen vertretenen Rechtsauffassungen nicht<br />

durchsetzen lassen, können die steuerlichen Ergebnisse<br />

und somit die steuerlichen Kapitalkonten von den Angaben<br />

im Prospekt abweichen.<br />

Seit dem 25. Oktober 2006 liegt der Gesetzentwurf zur<br />

Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor, mit dem<br />

der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer auf Unternehmensübertragungen<br />

grundlegend ändern möchte. Im Mittelpunkt<br />

des Gesetzentwurfes steht die Einführung eines<br />

Steuerstundungs- und Abschmelzungsmodells. Danach<br />

ist eine Stundung der auf produktiv eingesetztes Vermögen<br />

entfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Die<br />

gestundete Steuer soll zudem in zehn gleichen Jahresraten<br />

erlöschen, soweit der Betrieb fortgeführt wird. Ob<br />

die Beteiligung an Schifffahrtsgesellschaften produktiv<br />

eingesetztes Vermögen im Sinne des Gesetzesentwurfes<br />

darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Inwiefern<br />

der Gesetzesentwurf vollständig oder in Teilen tatsächlich<br />

umgesetzt wird, lässt sich gegenwärtig nicht<br />

abschließend beurteilen. Es ist möglich, dass bisherige<br />

Regelungen beschränkt oder aufgehoben werden und<br />

dadurch steuerliche Vorteile entfallen.<br />

Der Bundesfinanzhof hat in einem Vorlagebeschluss an<br />

das Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 2002 (BStBl.<br />

I 2002, 598) die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher Normen<br />

des Erbschaftsteuergesetzes in Frage gestellt. Das<br />

Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang<br />

am 31. Januar 2007 seine Entscheidung (BVerfG<br />

7. November 2006, 1 BvL 10/02) bekannt gegeben, dass<br />

§ 19 ErbStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1<br />

Grundgesetz verstößt, da ein einheitlicher Steuersatz<br />

auf unterschiedlich bewertete wirtschaftliche Einheiten<br />

oder Wirtschaftsgüter angewendet wird. Es ist möglich,<br />

dass die Vergünstigungen von Betriebsvermögen im<br />

Rahmen einer Neuregelung, die der Gesetzgeber nach<br />

den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum<br />

31. Dezember 2008 zu treffen hat, dadurch beschränkt<br />

werden oder gänzlich entfallen.<br />

13


14<br />

Risiken der Beteiligung<br />

• Gewerbesteuer<br />

Der nach § 5a EStG ermittelte Tonnagegewinn gilt in<br />

den Fällen der Besteuerung nach der im Betrieb geführten<br />

Tonnage nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1<br />

GewStG als maßgeblicher Gewerbeertrag. Sofern die<br />

Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer<br />

nicht mehr erfüllt sind oder aus sonstigen Gründen<br />

diese Gewinnermittlung nicht mehr durchgeführt wird,<br />

entfällt die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

auch für die Gewerbesteuer. Im Ergebnis wären die<br />

Gewinne der Emittentinnen dann durch Betriebsvermögensvergleich<br />

zu ermitteln und unter Berücksichtigung<br />

von Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9<br />

GewStG) gewerbesteuerlich zu erfassen. Dieser Umstand<br />

würde aus heutiger Sicht zu deutlich höheren Gewerbeerträgen<br />

und damit zu höheren gewerbesteuerlichen<br />

Belastungen führen.<br />

Vergütungen an Gesellschafter für ihre Leistungen stellen<br />

steuerlich so genannte Sondervergütungen dar. Sie<br />

sind unter Abzug der mit den Vergütungen im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen dem Tonnagegewinn<br />

hinzuzurechnen. Im Rahmen der Fondskonzeption<br />

wurde die Höhe dieser Aufwendungen geschätzt. Sollten<br />

die tatsächlichen Leistungsvergütungen an Gesellschafter<br />

höher oder die mit diesen Vergütungen im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen niedriger als angenommen<br />

ausfallen, würde dies zu einer höheren Gewerbesteuer<br />

führen und die Liquidität der Emittentinnen<br />

entsprechend belasten. Gleiches gilt, wenn Vergütungen,<br />

die für Leistungen vor der Übernahme der Schiffe,<br />

also zu einem Zeitpunkt erbracht wurden, zu dem eine<br />

Gewerbesteuerpflicht der Emittentinnen noch nicht<br />

bestand, ganz oder teilweise tatsächlich für Leistungen<br />

nach der Übernahme der Schiffe anfallen.<br />

Zinsen<br />

Die Zinssätze sind bislang noch nicht für die gesamten<br />

Kredite festgelegt worden. Es besteht lediglich eine Festzinsvereinbarung<br />

in Höhe von ca. 6 % p. a. für einen<br />

Betrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide Schiffe) über<br />

einen Zeitraum von 10 Jahren. Falls höhere als die vereinbarten<br />

beziehungsweise kalkulierten Zinssätze zugrunde zu<br />

legen sind, würden die prognostizierten Finanzierungskosten<br />

entsprechend die Prog nose von Betriebsergebnis, Liquidität<br />

und Auszahlungen negativ berühren.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Soweit die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie<br />

(BSH) der jeweiligen Emittentin erteilte, zeitlich<br />

begrenzte Genehmigung, dass ihr Schiff statt der Bundesflagge<br />

die Flagge von Antigua und Barbuda führen darf,<br />

widerrufen oder nicht verlängert wird, könnten sich für die<br />

jeweilige Emittentin geringere als die prognostizierten<br />

Erlöse und / oder höhere als die prognostizierten Kosten<br />

ergeben. Das würde nachteilige Folgen für die Prognose<br />

der Betriebsergebnisse, Liquidität und Auszahlungen<br />

haben. Unter Umständen ist die jeweilige Emittentin<br />

gezwungen, den Schiffsbetrieb einzuschränken oder aufzugeben.<br />

Ähnliche negative Konsequenzen könnten sich<br />

ergeben, wenn weitere erforderliche behördliche Genehmigungen<br />

nicht beziehungsweise nur eingeschränkt erteilt<br />

oder im Nachhinein widerrufen werden.<br />

Gewährleistung<br />

Werft- und / oder verkäuferseitige Gewährleistungen,<br />

Garantien oder sonstige Zusicherungen für das von der<br />

jeweiligen Emittentin erworbene Schiff existieren nicht.<br />

Soweit sich hieraus für die jeweilige Emittentin höhere<br />

Kosten und / oder niedrigere Erlöse ergäben, würde die<br />

Prognose von Betriebsergebnis, Liquidität und Auszahlungen<br />

ungünstiger ausfallen.<br />

Risiko aus Erlöspool<br />

Im Rahmen des Erlöspools werden Erlöse und Reisekosten<br />

mehrerer Schiffen (auch von Einheiten, die nicht Gegenstand<br />

der Emittentinnen sind) in die Poolabrechnung einbezogen.<br />

Soweit Erlöse und / oder Kosten einzelner oder<br />

sämtlicher Poolschiffe ungünstiger als geplant ausfallen,<br />

könnten sie das gesamte Poolergebnis negativ beeinflussen<br />

und damit auch das der jeweiligen Emittentin zuzurechnende<br />

anteilige Poolergebnis. Das wiederum könnte zu<br />

Lasten des prognostizierten Betriebsergebnisses der<br />

jeweiligen Emittentin gehen. Entsprechend könnten sich<br />

Liquidität und Auszahlungen ungünstiger als die Prognose<br />

im Verkaufsprospekt darstellen.


Anlagegefährdende Risiken<br />

Beschäftigungsrisiko<br />

Die Anfangsbeschäftigung der Schiffe ist in Form der<br />

„Freien Fahrt“ in einem Erlöspool vorgesehen. Im Gegensatz<br />

zu mittel- und langfristigen Zeitcharterverträgen kann<br />

bei dieser Beschäftigungsform nicht von festen Erlösen<br />

ausgegangen werden. Aus diesem Grund kann nicht in<br />

jedem Fall vom Erreichen der prognostizierten Erlöse ausgegangen<br />

werden. Dadurch könnten sich nachteilige Folgen<br />

für Betriebsergebnis und Auszahlungen ergeben.<br />

Risiken aus beteiligten Partnern<br />

Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Bonität der<br />

beteiligten Partner während der gesamten Laufzeit des<br />

Fonds unverändert bleibt. Zahlungsschwierigkeiten oder<br />

Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) eines oder mehrerer Vertragspartner<br />

(z. B. Befrachtungsunternehmen) können zu<br />

Verzögerungen oder Unmöglichkeit bei der Realisierung<br />

der Vermögensanlagen führen. Ebenso sind potenzielle<br />

Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen, da einzelne handelnde<br />

Personen gleichzeitig bei verschiedenen Unternehmen,<br />

die für die Emittentinnen tätig sind, Gesellschaftsanteile<br />

halten bzw. eine geschäftsführende Position inne<br />

haben. Entscheidungen könnten zu Lasten der jeweiligen<br />

Emittentin bzw. der Anleger getroffen werden.<br />

Ausfall von Schlüsselpersonen<br />

Der geplante Unternehmenserfolg hängt wesentlich von<br />

der Qualität der jeweiligen Emittentin, ihrer Geschäftsführung<br />

und wichtiger Partner wie beispielsweise der Vertragsreederin,<br />

von Befrachtungsunternehmen und der<br />

Platzierungsgarantin ab. Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen<br />

oder ein Ausfall dieser Personen könnten das<br />

Unternehmensziel nachhaltig gefährden oder unmöglich<br />

machen und dadurch die prognostizierten Betriebsergebnisse<br />

und Auszahlungen negativ beeinflussen.<br />

Majorisierung<br />

Bei nicht plangerechter Vollplatzierung und in Anspruch<br />

genommenen Platzierungsgarantien könnte sich eine<br />

Majorisierung (Beherrschung) der jeweiligen Emittentin<br />

aufgrund einer Stimmenmehrheit der Garantin bzw. von<br />

ihr vermit telter Dritter ergeben. Dadurch könnte den Anlegern<br />

die Möglichkeit genommen sein, Mehrheitsentscheidungen<br />

zu treffen. Vorstellbar ist ebenfalls, dass ein Großanleger<br />

mit seinem Stimmrecht Entscheidungen der<br />

Gesellschafterversammlung blockiert (Sperrminorität).<br />

Versicherungen<br />

Nicht oder unzureichend versicherte Risiken während des<br />

Schiffsbetriebes würden nachteilige Folgen für Betriebsergebnis<br />

und Auszahlungen haben. Die gleiche Konsequenz<br />

hätten Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen,<br />

wonach Schadensaufwendungen zu Lasten der jeweiligen<br />

Emittentin gehen (Selbstbehalt).<br />

Risiko der Rückabwicklung<br />

Bei Ausfall der Platzierungsgarantien (und fehlender sonstiger<br />

Kapitalbeschaffung) könnten die Emittentinnen<br />

gezwun gen sein, die Beteiligungsgesellschaften rückabzuwickeln.<br />

Dabei ist nicht gewährleistet, dass der Anleger<br />

seine Kommanditeinlage und das Agio in voller Höhe<br />

zurückerhält. Analoges könnte bei sonstigen außerordentlichen<br />

Ereignissen wie Havarie eintreten.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Unternehmerisches Risiko<br />

Als Kommanditist der jeweiligen Emittentin in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist<br />

der Kapitalanleger als Mitunternehmer langfristig im<br />

Grundsatz mindes tens bis zum Jahr 2023 anteilig am<br />

Betriebsergebnis und Vermögen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt. Ebenso nimmt der Anleger an<br />

nicht vorhersehbaren, schwer einzu schätzenden und damit<br />

nicht berechenbaren wirtschaftli chen, rechtlichen und<br />

steuerlichen Risiken teil. Der Eintritt eines oder mehrerer<br />

Risiken kann das Erreichen der prog nostizierten Werte,<br />

insbesondere der Erlöse, Kosten, Zinsen, Tilgungen und<br />

Auszahlungen, gefährden oder unmög lich machen. Mitunternehmerische<br />

Beteiligungen sind also keineswegs mit<br />

mündelsicheren Geldanlagen oder festverzinslichen Anlagen<br />

vergleichbar. Gewährleistungen hinsichtlich der<br />

Beschäftigung der Schiffe, der Wirtschaftlichkeit oder<br />

Rückzahlung oder Verzinsung der Vermögensanlage existieren<br />

nicht.<br />

Anlegerhaftung<br />

Falls durch Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen der<br />

Einlage ein negatives Kapitalkonto entsteht, lebt insoweit<br />

die Haftung wieder auf. Unter Umständen kann es zu<br />

Rückerstattungsforderungen bereits ausgezahlter Beträge<br />

kommen.<br />

Mit dem Einsatz der Schiffe in internationalen Gewässern<br />

bzw. Häfen könnten sich Rechtsstreitigkeiten vor ausländischen,<br />

insbesondere überseeischen Gerichten verbinden.<br />

Es ist denkbar, dass die jeweilige ausländische Rechtspre-<br />

15


16<br />

Risiken der Beteiligung<br />

chung die Haftungsbegrenzung des Kommanditisten nicht<br />

anerkennt (Fälle einer solchen Durchgriffshaftung sind der<br />

jeweiligen Emittentin und der Anbieterin aber nicht<br />

bekannt).<br />

Risiko eingeschränkter Fungibilität (Handelbarkeit<br />

der Anteile)<br />

Die Kommanditgesellschaftsverträge regeln die Möglichkeit,<br />

dass der Anleger seine(n) Kommanditanteil(e) übertragen<br />

kann. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert<br />

bundesweit kein einheitlicher, öffentlich organisierter und<br />

etablierter Zweitmarkt für Anteile an Geschlossenen<br />

Fonds. Anleger, die ihren Anteil verkaufen wollen, sollten<br />

also berücksichtigen, dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung<br />

nicht zum gewünschten Preis oder überhaupt nicht<br />

veräußern können. Außerdem ist zu beachten, dass dem<br />

Anleger in Verbindung mit einem Anteilsverkauf Kosten<br />

beispielsweise für Beratung und Vermittlung entstehen<br />

können.<br />

Fremdfinanzierter Anteilserwerb<br />

Erfolgt der Anteilserwerb auf Basis eines vom Anleger aufgenommenen<br />

Kredits, so besteht das zusätzliche Risiko,<br />

dass beim Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen<br />

bzw. im Insolvenzfall der jeweiligen Emittentin die Verzinsung<br />

und Rückführung des Kredits nicht aus Auszahlungen<br />

oder anteiligem Veräußerungsgewinn gedeckt werden<br />

kann, sondern vollständig aus eigenen Mitteln des Anlegers<br />

zu erfolgen hat.<br />

Maximales Risiko<br />

Das den Anleger maximal treffende Risiko umfasst den<br />

Totalverlust seiner Einlage sowie des Agios zzgl. der eventuellen<br />

Pflicht zur Rückzahlung empfangener Auszahlungen.<br />

Erfolgt der Anteilserwerb auf Basis eines vom<br />

Anleger aufgenomme nen Kredits, so hat der Anleger beim<br />

Scheitern der jeweiligen Emittentin für Verzinsung und Tilgung<br />

des Kredits zu sorgen. Soweit das Abfindungsguthaben<br />

des Anlegers beim Ausscheiden aus der jeweiligen<br />

Gesellschaft durch Sachverständigengutachten ermittelt<br />

wird, könnten Gutachterkosten beim Anleger anfallen. Falls<br />

der Anleger mit der Zahlung von Zeichnungsbetrag und<br />

Agio in Verzug gerät, ist die rück ständige Zahlung zu verzinsen.<br />

Darüber hinaus behält sich die jeweilige Emittentin<br />

die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />

vor.<br />

Auch beim vorzeitigen Verkauf seines Anteils im sog.<br />

Zweitmarkt können dem Anleger Kosten beispielsweise<br />

durch Beratung oder Vermittlung entstehen.<br />

Allgemeines<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />

Anbieterin nicht.


Partner<br />

Emittentinnen/Zahlstellen/Beteiligungsgesellschaften<br />

Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie<br />

Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />

Unternehmensgegenstand der Kommanditgesellschaften<br />

(auch: Emittentinnen, Beteiligungsgesellschaften) ist gemäß<br />

§ 2 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />

Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen,<br />

insbesondere des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HERMES“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr. 9349980 bzw. IMO-<br />

Nr. 9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS). Die<br />

Kommanditgesellschaften können dar über hinaus Geschäfte<br />

aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />

Gegenstand zu fördern. Auch können sich die Kommanditgesellschaften<br />

an anderen Unternehmen der selben oder<br />

ähnlichen Branche beteiligen sowie eigenes oder fremdes<br />

Vermögen verwalten. Die Kommanditgesellschaften können<br />

Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie<br />

fungieren jeweils als Emittentin und Zahlstelle.<br />

Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />

Gründungsjahr: Die Gründung erfolgte durch die G.H.S.<br />

Verwaltungs GmbH (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin), Leer, und Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH (Kommanditistin),<br />

Leer, am 07.08.2007.<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 200473, eingetragen<br />

am 14.08.2007 (Reederei MS “Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG) bzw. Amtsgericht<br />

Aurich, HRA 200478, eingetragen am<br />

16.08.2007 (Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG).<br />

Kommanditanteile: TEUR 8.070 (Zusammenfassung beider<br />

Emittentinnen, vgl. Finanzierungsplan).<br />

Das Festkapital der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft kann gemäß § 5,<br />

Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages um bis<br />

zu 5 % erhöht werden.<br />

Persönlich haftende Persönlich haftende Gesellschafterin und<br />

Gesellschafterin Geschäftsführerin beider Emittentinnen ist<br />

und jeweils die G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

Geschäftsführerin: (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer).<br />

Geschäftsführer der G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH ist Herr Ingolf Martens, Wiesmoor<br />

(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer). Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin haftet<br />

Kraft Rechtsform beschränkt auf ihr<br />

Betriebsvermögen mit ihrem Vermögen.<br />

Kommanditistinnen: Kommanditistinnen beider Emittentinnen<br />

sind Gesellschaft für Handel und Finanz<br />

mbH, Leer, sowie die GFI Treuhand GmbH,<br />

Leer, mit einer Kommanditeinlage von<br />

jeweils EUR 5.000,- pro Emittentin.<br />

Die Einlagen sind zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung dieses Verkaufsprospektes eingezahlt<br />

(TEUR 10 pro Emittentin).<br />

Aufsichtsgremien: Nach § 9 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

kann jeweils ein Beirat für<br />

die Emittentinnen berufen werden. Bislang<br />

ist noch kein Beirat berufen worden.<br />

Insofern sind vom Beirat keine nicht nur<br />

geringfügigen Lieferungen oder Leistungen<br />

erbracht worden. Vergütungen sind<br />

dementsprechend nicht gezahlt worden.<br />

Weitere Aufsichtsgremien bestehen nicht.<br />

Gründungsgesellschafterinnen sind die Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer, und die<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH, Blinke 6., 26789 Leer. Weitere<br />

Kommanditistin ist die GFI Treuhand GmbH, Hafenstraße<br />

6c, 26789 Leer.<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist als einer der<br />

beiden Gründungsgesellschafterinnen der jeweiligen Emittentin<br />

insofern an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt<br />

sind, als Gesellschaft für Handel und Finanz mbH Anbieterin<br />

der emittierten Vermögensanlagen ist.<br />

Die Gründungsgesellschafterinnen sind weder unmittelbar<br />

noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die den Emittentinnen<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen. Außerdem sind<br />

die Gründungsgesellschafterinnen auch nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Die beiden Gründungsgesellschafterinnen erbringen nicht<br />

nur nicht geringfügige Lieferungen und Leistungen. Nachfolgend<br />

werden alle nicht geringfügigen Leistungen dargestellt.<br />

Die Gründungsgesellschafterin G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

übernimmt die Funktion der persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und Geschäftsführerin. Ihr Geschäftsführer, Herr<br />

Ingolf Martens, Wiesmoor, ist überdies Kommanditist der<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG (Vertragsreederin<br />

der jeweiligen Emittentin).<br />

Die Gründungsgesellschafterin Gesellschaft für Handel und<br />

Finanz mbH ist als Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche,<br />

Prospektherausgeberin, Kapitalvertrieb sowie<br />

Platzierungsgarantin für die Emittentinnen tätig. Sie ist<br />

außer dem Kommanditistin der jeweiligen Emittentin.<br />

Geschäftsführer sind Herr Lübbe Stecker (Vorsitzender),<br />

Westgroßefehn, und Herr Helmer Stecker, Großefehn.<br />

17


Partner<br />

18<br />

Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

Eröffnungsbilanz zum 07.08.2007<br />

Aktiva Passiva<br />

A. Ausstehende Einlage 5.000 A. Eigenkapital<br />

EUR EUR<br />

I. Kommanditkapital 5.000<br />

Bilanzsumme 5.000 Bilanzsumme 5.000<br />

Zwischenübersicht<br />

Bilanz zum 18.09.2007<br />

Aktiva Passiva<br />

A. Ausstehende Einlagen 10.000 A. Eigenkapital<br />

EUR EUR<br />

B. Anlagevermögen C. Verbindlichkeiten<br />

I. Kommanditkapital 10.000<br />

II. Sachanlagen 10.500.000 II. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 10.500.000<br />

Bilanzsumme 10.510.000 Bilanzsumme 10.510.000<br />

Seit Aufstellung der Zwischenübersicht sind keine wesentlichen bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle<br />

vorgefallen. Wir weisen dennoch darauf hin, dass die aussstehenden Einlagen erbracht wurden.<br />

Abweichend von der Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV wird auf die Erstellung einer Zwischen-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet, da keine wesentlichen erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle bis zum 18.09.2007<br />

abgewickelt worden sind.


Die dargestellten Prognosewerte sind am Beispiel der Emittentin Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG dargestellt.<br />

31.12.2007 31.12.2008<br />

1. Prognose der Vermögenslage TEUR TEUR<br />

Vermögensstruktur (Aktiva)<br />

Anlagevermögen<br />

MS „<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ 9.601 6.823<br />

langfristig gebundenes Vermögen 9.601 6.823<br />

sonstiges kurzfristig gebundenes Vermögen 0 0<br />

liquide Mittel 239 215<br />

kurzfristig gebundenes Vermögen 239 215<br />

Summe Vermögen 9.840 7.038<br />

Kapitalstruktur (Passiva)<br />

Kommanditkapital 4.035 4.035<br />

davon ausstehend -1.614 0<br />

2.421 4.035<br />

Kapitalrücklage (Agio) 202 202<br />

Entnahmen 0 -308<br />

Ergebnisvortrag 0 -1.747<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948<br />

Eigenkapital 876 234<br />

Schiffshypothekendarlehen 7.350 6.804<br />

Eigenkapitalvorfinanzierung 1.614 0<br />

Fremdkapital 8.964 6.804<br />

Summe Kapital 9.840 7.038<br />

2007 2008<br />

2. Prognose der Finanzlage TEUR TEUR<br />

Jahresergebnis -1.747 -1.948<br />

+ Abschreibungen 1.029 2.778<br />

-/+ Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -718 830<br />

- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -10.630 0<br />

Cash flow aus der Investitionstätigkeit -10.630 0<br />

+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.623 1.614<br />

- Auszahlungen an Unternehmenseigner 0 -308<br />

+/- Einzahlungen/Auszahlungen aus Eigenkapitalzwischenfinanzierung 1.614 -1.614<br />

+ Einzahlungen aus (Finanz-)Krediten 7.350 0<br />

- Auszahlungen aus (Finanz-)Krediten 0 -546<br />

Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit 11.587 -854<br />

= zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 239 -24<br />

+ Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 239<br />

Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 239 215<br />

2007 2008 2009 2010<br />

3. Prognose der Ertragslage TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Bruttochartererlöse 575 2.070 2.053 2.106<br />

Bereederungsaufwendungen -23 -83 -82 -84<br />

Schiffsbetriebsaufwendungen -197 -700 -814 -729<br />

Abschreibungen -1.029 -2.778 -1.944 -1.361<br />

Verwaltungsaufwendungen -10 -35 -35 -35<br />

Vorlaufaufwendungen -956 0 0 0<br />

Zinsaufwendungen -107 -422 -391 -362<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />

2007 2008 2009 2010<br />

4. Prognose der Planzahlen TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Investitionen 10.630 0 0 0<br />

Einsatztage 100 360 357 360<br />

Umsatz 575 2.070 2.053 2.106<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />

19


Partner<br />

20<br />

Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />

Eröffnungsbilanz zum 07.08.2007<br />

Aktiva Passiva<br />

A. Ausstehende Einlage 5.000 A. Eigenkapital<br />

EUR EUR<br />

I. Kommanditkapital 5.000<br />

Bilanzsumme 5.000 Bilanzsumme 5.000<br />

Zwischenübersicht<br />

Bilanz zum 19.09.2007<br />

Aktiva Passiva<br />

A. Ausstehende Einlagen 10.000 A. Eigenkapital<br />

EUR EUR<br />

B. Anlagevermögen C. Verbindlichkeiten<br />

I. Kommanditkapital 10.000<br />

II. Sachanlagen 10.500.000 II. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 10.500.000<br />

Bilanzsumme 10.510.000 Bilanzsumme 10.510.000<br />

Seit Aufstellung der Zwischenübersicht sind keine wesentlichen bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle<br />

vorgefallen. Wir weisen dennoch darauf hin, dass die aussstehenden Einlagen erbracht wurden.<br />

Abweichend von der Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV wird auf die Erstellung einer Zwischen-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet, da keine wesentlichen erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle bis zum 19.09.2007<br />

abgewickelt worden sind.


Die dargestellten Prognosewerte sind am Beispiel der Emittentin Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG dargestellt.<br />

31.12.2007 31.12.2008<br />

1. Prognose der Vermögenslage TEUR TEUR<br />

Vermögensstruktur (Aktiva)<br />

Anlagevermögen<br />

MS „<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ 9.601 6.823<br />

langfristig gebundenes Vermögen 9.601 6.823<br />

sonstiges kurzfristig gebundenes Vermögen 0 0<br />

liquide Mittel 239 215<br />

kurzfristig gebundenes Vermögen 239 215<br />

Summe Vermögen 9.840 7.038<br />

Kapitalstruktur (Passiva)<br />

Kommanditkapital 4.035 4.035<br />

davon ausstehend -1.614 0<br />

2.421 4.035<br />

Kapitalrücklage (Agio) 202 202<br />

Entnahmen 0 -308<br />

Ergebnisvortrag 0 -1.747<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948<br />

Eigenkapital 876 234<br />

Schiffshypothekendarlehen 7.350 6.804<br />

Eigenkapitalvorfinanzierung 1.614 0<br />

Fremdkapital 8.964 6.804<br />

Summe Kapital 9.840 7.038<br />

2007 2008<br />

2. Prognose der Finanzlage TEUR TEUR<br />

Jahresergebnis -1.747 -1.948<br />

+ Abschreibungen 1.029 2.778<br />

-/+ Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -718 830<br />

- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -10.630 0<br />

Cash flow aus der Investitionstätigkeit -10.630 0<br />

+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2.623 1.614<br />

- Auszahlungen an Unternehmenseigner 0 -308<br />

+/- Einzahlungen/Auszahlungen aus Eigenkapitalzwischenfinanzierung 1.614 -1.614<br />

+ Einzahlungen aus (Finanz-)Krediten 7.350 0<br />

- Auszahlungen aus (Finanz-)Krediten 0 -546<br />

Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit 11.587 -854<br />

= zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 239 -24<br />

+ Finanzmittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 239<br />

Finanzmittel am Ende des Geschäftsjahres 239 215<br />

2007 2008 2009 2010<br />

3. Prognose der Ertragslage TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Bruttochartererlöse 575 2.070 2.053 2.106<br />

Bereederungsaufwendungen -23 -83 -82 -84<br />

Schiffsbetriebsaufwendungen -197 -700 -814 -729<br />

Abschreibungen -1.029 -2.778 -1.944 -1.361<br />

Verwaltungsaufwendungen -10 -35 -35 -35<br />

Vorlaufaufwendungen -956 0 0 0<br />

Zinsaufwendungen -107 -422 -391 -362<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />

2007 2008 2009 2010<br />

4. Prognose der Planzahlen TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Investitionen 10.630 0 0 0<br />

Einsatztage 100 360 357 360<br />

Umsatz 575 2.070 2.053 2.106<br />

Jahresergebnis (handelsrechtlich) -1.747 -1.948 -1.213 -465<br />

21


22<br />

Partner<br />

Seit der Aufstellung der Zwischenübersicht haben sich<br />

keine wesentlichen Änderungen in der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage ergeben. Ein geprüf ter Jahresabschluss<br />

pro Emittentin liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht vor. Da die Emittentinnen keine Konzernunternehmen<br />

sind, entfällt auch ein entsprechender<br />

Abschluss.<br />

Es wurden folgende Frachtraten prognostiziert und in der<br />

Kalkulation angesetzt:<br />

20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />

01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />

Für das Jahr 2007 wurden 100 Einsatztage angesetzt.<br />

Danach wurde grundsätzlich von 360 Einsatztagen pro<br />

Jahr ausgegangen; für das Jahr 2009 wurden wegen<br />

Durchführung der Klassifizierung 357 Einsatztage angesetzt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren folgende<br />

Geschäfte in Verhandlung bzw. abgeschlossen:<br />

• Kaufverträge der Schiffe vom 24.08.2007; die vertragsgemäß<br />

vereinbarten Kaufpreise (pro Schiff: TEUR 10.500)<br />

sind bereits gezahlt worden<br />

• Befrachtungsverträge vom 06.09.2007<br />

• Poolvertrag vom 07.08.2007<br />

• Verträge über Endfinanzierung (Schiffshypothekenkredit)<br />

der Investitionsobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ vom 14.09.2007<br />

• Dienstleistungsverträge je Emittentin hinsichtlich Steuerberatung,<br />

Gutachten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

betriebswirt schaftliche Konzeption, Projektbetreuung,<br />

Fondsemission (Eigenkapitalvermittlung), Erstellung der<br />

Emissionsunterlagen, Marketing, Platzierungsgarantien,<br />

Geschäftsbesorgung, Treuhandschaft, Bereederung (Vertragsreedervertrag),<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag,<br />

Schiedsgerichtsvertrag<br />

Für das Jahr 2007 und spätestens bis zum 31.12.2008 ist<br />

geplant, Kommanditkapital gemäß dem jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

einzuwerben. Die zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des Verkaufsprospektes ausstehenden<br />

Kommanditeinlagen beider Emittentinnen betragen<br />

TEUR 8.050. Außerdem sind die vorgenannten Verträge<br />

abgeschlossen.<br />

Die Übernahme des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V „OSTEDIJ K“)<br />

und des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V „ESTEDIJ K“) erfolgte<br />

am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007. Mit Eingang der vollen Kaufpreissummen<br />

einschließlich eventueller Mehr- oder Minderkosten<br />

auf dem Konto der jeweiligen Verkäuferin sind die<br />

Schiffe und alle übrigen hierfür bestimmten Einbauteile in<br />

das Eigentum der jeweiligen Emittentin übergegangen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

Die G.H.S. Verwaltungs GmbH, Leer, ist persönlich haftende<br />

Gesellschafterin – also persönlich unbeschränkt haftende<br />

Gesellschafterin und Geschäftsführerin – der Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG (im folgenden Kommanditgesellschaften<br />

bzw. Emittentinnen). Unternehmensgegenstand<br />

der G.H.S. Verwaltungs GmbH sind das Management von<br />

Schiffen sowie alle damit zusammen hängenden Handelsgeschäfte<br />

und Beratungsleistungen und ferner die Beteiligung<br />

an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform.<br />

Für die Bereederung, das heißt die kaufmännische<br />

und technische Betreuung der Schiffe, bedient sich die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin einer Vertragsreederin<br />

gemäß Vertragsreedervertrag. Die G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH leistet als persönlich haftende Gesellschafterin keine<br />

Einlage und ist am Vermögen der Kommanditgesellschaften<br />

nicht beteiligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

haftet unbegrenzt. Als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der jeweiligen Kommanditgesellschaft hält<br />

sie auch keine Beteiligung an der mit dem Kapitalvertrieb<br />

beauftragten Gesellschaft für Handel und Finanz mbH.<br />

Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />

Gründungsjahr: 2005<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 111550, eingetragen<br />

am 22.09.2005<br />

Stammkapital: TEUR 25 (voll eingezahlt)<br />

Alleiniger Herr Ingolf Martens, Wiesmoor<br />

Geschäftsführer: (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer)<br />

Beteiligungsverhältnisse: Die Gesellschaft wird zu 66,6 % von<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz<br />

mbH, Leer, sowie zu 33,4 % von<br />

Herrn Ingolf Martens, Wiesmoor,<br />

(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer)<br />

gehalten.<br />

Funktion: Geschäftsführung/Vollhaftung bei<br />

den Emittentinnen<br />

Bauwerft<br />

Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.<br />

Bauwerft der beiden Schiffe MS ”<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V<br />

„OSTEDIJK“) und MS ”<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V<br />

„ESTEDIJK“) ist die Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.,<br />

Provinz Zhejiang (VR China). Die Anfänge des Unternehmens<br />

reichen bis in das Jahr 1967 zurück. 1998 wurde es<br />

in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt. Die Werft baut<br />

und repariert Schiffe bis zu einer Größe von rd. 8.000 Tonnen.<br />

Die Mitarbeiterzahl liegt bei etwa 300.<br />

Internethomepage: www.xlshipbuilding.com


Verkäuferinnen der Schiffe<br />

Estedijk Navigation Limited<br />

Ostedijk Navigation Limited<br />

Verkäuferinnen der Schiffe MS ”<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS<br />

”<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ sind die Estedijk Navigation Limited<br />

bzw. Ostedijk Navigation Limited, beide St. John´s (Antigua<br />

und Barbuda).<br />

Antigua und Barbuda ist ein Staat auf den Kleinen Antillen<br />

in der Karibik. Er ist Mitglied der Caribbean Community<br />

(kurz: Caricom) sowie der Organisation of Eastern Caribbean<br />

States (OECS). Der internationale Finanzverkehr wird<br />

von der Financial Sector Regulatory Commission (FSRC)<br />

überwacht. Der 1998 gegründeten Einrichtung mit Sitz in<br />

St. John´s obliegt u. a. auch die Bankenaufsicht.<br />

Gemäß den vom FSRC ausgestellten Dokumenten (jeweils<br />

als Certificate of Incorporation bezeichnet) sind die beiden<br />

Verkäuferinnen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen<br />

Vorschriften von Antigua und Barbuda (Section 9 of the<br />

International Business Corporations Act, Cap.222) am<br />

05.01.2007 registriert worden.<br />

Die Unternehmen sind gemäß „Registry Particulars of Ship“<br />

(No. 2899 bzw. No. 2900) von Antigua und Barbuda Eigentümerinnen<br />

der jeweiligen Schiffe.<br />

Sitz/Anschrift: 60, Nevis Street, St. John´s (Antigua<br />

und Barbuda)<br />

Gründungsjahr: 2007<br />

Eintragungen: IBC No.: 14854 (Estedijk Navigation<br />

Limited) bzw. IBC No.: 14856<br />

(Ostedijk Navigation Limited)<br />

Kapital: Jeweils 10.000 US-Dollar<br />

Directors: Jeweils Herr Jan Schöning und<br />

Herr Jan van Breden, beide<br />

Groningen (Niederlande), sowie CMT<br />

International Limited, St. John´s<br />

(Antigua und Barbuda)<br />

Beteiligungsverhältnisse: Alleinige Anteilseignerin ist die<br />

Beheermatschappij MS Estedijk BV<br />

bzw. Beheermatschappij MS Ostedijk<br />

BV, beide Groningen (Niederlande)<br />

Vertragsreederin/Poolmanagerin<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG,<br />

Leer, ist als Vertragsreederin<br />

bestellt. Die Vertragsreederin<br />

ist dazu<br />

bevollmächtigt, alle<br />

Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen und für<br />

Rechnung der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu führen.<br />

Diese sind im jeweiligen Vertragsreedervertrag bzw. im<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag geregelt. Die<br />

Bereederung umfasst die technische und kaufmännische<br />

Verwaltung des Schiffsbetriebs. Dazu gehören das Crewing<br />

(Personalmanagement) und der Versicherungsbereich.<br />

Das Unternehmen wurde am 09.02.2001 als G.H.S. Global<br />

Hanseatic Shipping GmbH in Hamburg gegründet. Die<br />

Ersteintragung erfolgte unter HRB 79076 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Hamburg.<br />

Im Jahr 2002 erfolgte die Verlegung des Hauptsitzes nach<br />

Leer. Diese wurde am 25.01.2002 beim Amtsgericht Leer<br />

unter HRB 7432 eingetragen. Die G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH wurde durch Beschluss vom 25.08.2005<br />

rechtsformwechselnd umgewandelt in G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG. Unternehmenszweck ist<br />

die Bereederung von Schiffen sowie damit verbundene<br />

Handelsgeschäfte und Beratungsleistungen. Das operative<br />

Geschäft wird von der Betriebsstätte in Hamburg aus<br />

ge führt. Das Unternehmen betreut zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung eine Flotte von vier Containerschiffen<br />

in der weltweiten Fahrt. Es handelt sich dabei um die Serie<br />

der Fondsschiffe von Gesellschaft für Handel und Finanz<br />

mbH MS „EURO STORM“, MS „EURO SNOW“ und MS<br />

„EURO SQUALL“ (je 707 TEU) sowie MS „EURO SOLID“<br />

(801 TEU).<br />

Das Unternehmen sieht seine Aktivitäten nicht nur in der<br />

Containerfahrt, sondern auch in anderen Sektoren der<br />

Frachtschifffahrt. G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

& Co. KG kann bereits Erfahrungen mit drei Massengutschiffen<br />

kleineren Typs (je 4.500 dwat) vorweisen.<br />

Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />

Gründungsjahr: 2001<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRA 111540, eingetragen<br />

ab 01.08.2005 (aufgrund<br />

Konzentration der Handelsregister in<br />

Niedersachsen)<br />

Kapital: TEUR 200<br />

Persönlich haftende G.H.S. Verwaltungs GmbH, Leer,<br />

Gesellschafterin mit einer Einlage von EUR 1.000,und<br />

Geschäftsführerin:<br />

Kommanditisten: Herren Lübbe Stecker, Westgroßefehn,<br />

(Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer) mit<br />

einer Einlage von EUR 132.350,- und<br />

Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer) mit einer Einlage von<br />

EUR 66.650,-<br />

23


24<br />

Partner<br />

Befrachtungsunternehmen<br />

Apollo Shipping GmbH & Co. KG<br />

Seit Abschluss der ersten Reise wird die Befrachtung des<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (bisheriger Name: „M/V OSTEDIJK“)<br />

und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (bisheriger Name: M/V<br />

„ESTEDIJK“) von der Apollo Shipping GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg, übernommen. Mit der Übernahme der beiden<br />

Schiffe am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007 beauftragten die<br />

Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. die Reederei<br />

MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG die Apollo Shipping<br />

GmbH & Co. KG mit der exklusiven Befrachtung der<br />

beiden Schiffe. Grundlage bilden die beiden Befrachtungsverträge,<br />

die am 06.09.2007 abgeschlossen wurden.<br />

Die Befrachtungstätigkeit umfasst die Sondierung des<br />

Marktes und den Abschluss von Verträgen zur Beschäftigung<br />

der Schiffe. Aufgabe des Befrachtungsunternehmens<br />

ist es, die Schiffe am Markt in der Weise zu positionieren,<br />

dass diese möglichst nahtlos und zu einer möglichst hohen<br />

Frachtrate beschäftigt sind.<br />

Die Anfänge der Apollo Shipping GmbH & Co. KG reichen<br />

bis in das Jahr 1991 zurück; zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

dieses Verkaufsprospektes werden über 50 Schiffe befrachtet.<br />

Überwiegend handelt es sich dabei um Bulkcarrier<br />

(Massengutschiffe) sowie Mehrzweckfrachter. Vorwiegend<br />

besteht die Flotte aus kleinerer Tonnage mit einer Tragfähigkeit<br />

von bis zu 8.000 dwcc (dwcc steht für die englischsprachige<br />

Abkürzung deadweight cargo carrying capacity).<br />

Größere Einheiten sind in Planung.<br />

Neben dem MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HERMES“ zählen noch zwei weitere Schiffe der <strong>GHF</strong>-<br />

“<strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong>“-Schiffsserie zu der von Apollo Shipping<br />

GmbH & Co. KG befrachteten Flotte. Nach Angaben von<br />

Apollo Shipping GmbH & Co. KG liegt das jährliche Transportvolumen<br />

bei mehreren Millionen Tonnen. Einsatzgebiete<br />

der Schiffe sind neben dem europäischen Kontinent<br />

(Nord- und Südverkehre, Skandinavien, Baltische Staaten<br />

und Schwarzes Meer) auch Nord- und Westafrika, die Karibik<br />

und Südamerika. Das Befrachtungsunternehmen ist<br />

Spezialist in der Massengutfahrt. Die betreuten Schiffe<br />

transportieren klassische Schüttgüter wie Erz, Dünger und<br />

Getreide. Aber auch Torf, Recyclingmaterialien, Holz und<br />

Projektladungen gehören zum Ladungsspektrum der<br />

Schiffe.<br />

Das operative Geschäft wird von den Geschäftsführern der<br />

Apollo Shipping Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (persönlich haftende Gesellschafterin der Apollo<br />

Shipping GmbH & Co. KG), Hamburg, Herren Peter Meyer-<br />

Wenk und Lars G. Frederiksen, beide Hamburg, geführt.<br />

Sitz/Anschrift: Elbchaussee 360, 22609 Hamburg<br />

Internethomepage: www.apolloshipping.de<br />

Gründungsjahr: 2002, entstanden durch Umwandlung<br />

im Wege des Formwechsels der APOLLO<br />

Shipping GmbH, Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 97387, eingetragen<br />

am 19.09.2002<br />

Kapital: TEUR 25.052<br />

Persönlich haftende Apollo Shipping Verwaltungs- und<br />

Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg<br />

und<br />

Geschäftsführerin:<br />

Kommanditisten: Herren Peter Meyer-Wenk und Lars G.<br />

Frederiksen, beide Hamburg, mit einer<br />

Einlage von jeweils EUR 12.526,-.<br />

Kommanditistin/Anbieterin der Beteiligung/<br />

Prospektverantwortliche/Prospektherausgeberin/<br />

Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH, Leer, ist Kommanditistin<br />

der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co.<br />

KG und der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />

mit einer Kommanditeinlage von EUR 5.000,- pro Emittentin.<br />

Die Anbieterin partizipiert quotal am Gewinn bzw. Verlust<br />

sowie am Vermögen der Kommanditgesellschaften.<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (im folgenden<br />

auch: <strong>GHF</strong>), Leer, übernimmt die Fondskonzeption des vorliegenden<br />

Beteiligungsangebotes und die Erstellung des<br />

Prospektes (Prospektverantwortliche). Außerdem führt sie<br />

den Kapitalvertrieb durch. Hauptgeschäftstätigkeit von<br />

<strong>GHF</strong> ist die Durchführung aller Finanzierungs- und Handelsgeschäfte,<br />

die Übernahme von Vermögensverwaltung<br />

sowie Treuhandtätigkeit für Dritte, die Vermittlung von<br />

Beteiligungen und Immobilien, Unternehmensberatung<br />

sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die<br />

Verwaltung von Beteiligungen. <strong>GHF</strong> ist berech tigt, alle<br />

Geschäfte zu tätigen, die diesen Gesellschaftszweck zu fördern<br />

geeignet sind. Ebenso kann sich <strong>GHF</strong> an anderen<br />

Unternehmen beteiligen, solche ganz oder<br />

teilweise erwerben oder pachten.


Seit 1985 hat <strong>GHF</strong> insgesamt 66 Schiffsfonds (inkl. sog.<br />

„private placements“) konzipiert und ein Investitionsvolumen<br />

von rd. TEUR 1.400.000 initiiert (Stand per<br />

31.12.2006). Dabei wurden unterschiedlichste Schiffstypen<br />

wie Chemikalien-/Öltankschiffe, Schwergutschiffe, Mehrzweckfrachter<br />

und diverse Vollcontainerschiffe verschiedener<br />

Größe als Beteiligungsangebote offeriert und platziert.<br />

<strong>GHF</strong> ist außerdem in den Marktsegmenten Neue<br />

Energien und Spezialimmobilien als Anbieterin von Vermögensanlagen<br />

tätig. Zusammen mit dem Marktsegment<br />

Schiffe beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf rd. TEUR 2.300.000.<br />

<strong>GHF</strong> veröffentlicht jährlich eine testierte Leistungsbilanz<br />

mit Stichtag 31.12. des Vorjahres. Die Leistungsbilanz zum<br />

31.12.2006 ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

in der Erstellung und wird voraussichtlich<br />

im Oktober 2007 in testierter Fassung veröffentlicht. Interessenten<br />

können die gedruckte Fassung bei <strong>GHF</strong> anfordern;<br />

zudem wird die elektronische Fassung im Internetauftritt<br />

www.ghf.de zum Download eingestellt.<br />

Per 31.12.2006 waren 54 Schiffsfonds in der Betriebsphase.<br />

Von diesen sind bei acht Fonds die Prognoserechnungen<br />

gemäß Verkaufsprospekt abgelaufen, so dass ein entsprechender<br />

Vergleich mit den Ist-Werten nicht erfolgt.<br />

26 Schiffsfonds haben im Jahr 2006 ihre Auszahlungen<br />

prospektgemäß oder über Verkaufsprospekt liegend geleistet.<br />

Bei 20 Schiffsfonds lagen die Auszahlungen unterhalb<br />

der für das Jahr 2006 prospektierten Werte. Kumuliert<br />

betrachtet konnten 11 Schiffsfonds ihre Auszahlungen prospektgemäß<br />

oder über Verkaufsprospekt erfüllen; 35 Fonds<br />

liegen unter Verkaufsprospekt (jeweils per 31.12.2006). Die<br />

durchschnittliche Auszahlung der 54 <strong>GHF</strong>-Schiffsfonds im<br />

Jahr 2006 lag bei rd. 9,3 % (Vorjahr: 7,5 %).<br />

Hinsichtlich der kumulierten Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen<br />

(in US-$, in Schweizer Franken und in EUR<br />

valutierend) ist zu verzeich nen, dass per 31.12.2006 22<br />

Schiffsfonds im bzw. über Verkaufsprospekt und 24<br />

Schiffsfonds unter Verkaufsprospekt liegen.<br />

Für das Geschäftsjahr 2007 sind erneut Auszahlungen auf<br />

Vorjahresniveau sowie Sondertilgungen für eine Vielzahl<br />

der Schiffsfonds bereits erfolgt bzw. stehen kurz vor der<br />

Durchführung.<br />

Vertragsreederin der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ist die G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH & Co. KG. Per 31.12.2006 sind bereits vier <strong>GHF</strong>-<br />

Fondsschiffe bei diesem Unternehmen in Bereederung. Im<br />

Jahr 2001 emittierte <strong>GHF</strong> den Fonds MS „EURO STORM“<br />

(Containerschiff der Feedermaxklasse mit einer Stellplatz-<br />

kapazität von 707 TEU). Im Jahr 2002 folgten die Emissionen<br />

der typgleichen Schiffe MS „EURO SNOW“ und MS<br />

„EURO SQUALL“ sowie im Jahr 2006 das technisch weiter<br />

verbesserte und mit 801 TEU Stellplätzen etwas größere<br />

MS „EURO SOLID“.<br />

Für diese vier <strong>GHF</strong>-Fondsschiffe liegt zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung dieses Verkaufsprospektes eine Bescheinigung<br />

vom 26. September 2007 der mit der Prüfung der Leistungsbilanz<br />

beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

vor. In dem Schreiben wird bestätigt, dass in Bezug auf die<br />

drei Fondschiffe MS „EURO STORM“, „EURO SQUALL“ und<br />

MS „EURO SOLID“ die Leistungsbilanzdaten zutreffend sind.<br />

Daneben bestätigt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

dass die nachstehenden Angaben zu den Auszahlungen<br />

sowie den Tilgungen zum Fonds MS „EURO SNOW“ zutreffend<br />

sind.<br />

Die Fondsperformance der vier Schiffe kann insgesamt als<br />

ausgezeichnet bezeichnet werden.<br />

Hinsichtlich der Auszahlungen konnten die Prospektvorgaben<br />

überpünktlich erfüllt werden. Bei den Schiffen MS<br />

„EURO STORM“ und MS „EURO SQUALL“ wurde freie Liquidität<br />

bereits im laufenden Geschäftsjahr (2006) für dasselbe<br />

Jahr ausgekehrt, also vorschüssig gezahlt. Auch für<br />

2007 sind bereits vorzeitige Auszahlungen geleistet worden.<br />

Für das MS „EURO SOLID“ ist die erstmalige Auszahlung<br />

ebenfalls vorab im Dezember 2007 vorgesehen. Die<br />

Auszahlungen der vier vorgenannten Schiffsfonds liegen<br />

per 31.12.2006 kumuliert betrachtet auf Prospektniveau<br />

(beim MS „EURO SOLID“ sieht der Verkaufsprospekt erstmalig<br />

Auszahlungen für das Jahr 2007 vor).<br />

Auch im Bereich Tilgungen kann die G.H.S.-Flotte wie in<br />

Vorjahren eine hervorragende Leistung bilanzieren. Die<br />

Fonds MS „EURO STORM“ und MS „EURO SQUALL“ können<br />

per 31.12.2006 Tilgungsvorsprünge von TEUR 1.315 bzw.<br />

TEUR 870 vorweisen. Der Fonds MS „EURO SNOW“ weist<br />

per 31.12.2006 einen Tilgungsvorsprung von TEUR 506 aus.<br />

Das MS „EURO SQUALL“ hat nicht nur die Regeltilgung<br />

2006 eingefahren, sondern auch noch eine massive (überplanmäßige)<br />

Sondertilgung erwirtschaftet. Darüber hinaus<br />

wurde im Jahr 2006 die stille Beteiligung, gehalten von der<br />

Vertragsreederin, anteilig zurückgeführt.<br />

Auch im ersten Halbjahr 2007 konnten die Regeltilgungen<br />

prospektgemäß erbracht werden (beim MS „EURO SOLID“<br />

handelte es sich um die erstmalige Regeltilgung gemäß<br />

Verkaufsprospekt).<br />

Anhaltspunkte für eine Bestandsgefährdung der Anbieterin<br />

bestehen nicht.<br />

25


26<br />

Partner<br />

Sitz/Anschrift: Blinke 6, 26789 Leer<br />

Internethomepage: www.ghf.de<br />

Gründungsjahr: 1985<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 110247,<br />

eingetragen ab 01.08.2005 (aufgrund<br />

Konzentration der Handelsregister in<br />

Niedersachsen)<br />

Stammkapital: TEUR 1.600 (voll eingezahlt)<br />

Geschäftsführer: Herren Lübbe Stecker (Vorsitzender),<br />

Westgroßefehn, (Geschäftssitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer) und Helmer<br />

Stecker, Großefehn (Geschäftssitz:<br />

Blinke 6, 26789 Leer)<br />

Beteiligungsverhältnisse: Alleingesellschafter Lübbe Stecker,<br />

Westgroßefehn<br />

Unabhängiger Fachgutachter<br />

Dipl.-Ing. Bernd Holst (Ingenieurbüro Weselmann)<br />

Zur Beurteilung der Angemessenheit der jeweiligen<br />

Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ wurde ein<br />

Gutachten in Auftrag gegeben. Die Einzelheiten<br />

sind in dem Abschnitt „Anlageziele und<br />

Anlagepolitik“ beschrieben.<br />

Im Jahre 1947 wurde das Ingenieurbüro für Schiff- und<br />

Schiffsmaschinenbau von Ing. (grad.) Adolf Weselmann<br />

gegründet. 1965 trat Dipl.-Ing. Gerd Weselmann in die<br />

Firma ein, welche bis 1987 als Sozietät beider Inhaber<br />

geführt wurde. Adolf Weselmann verstarb 1987. Bis zum<br />

Jahre 1987 wurde vom Ingenieurbüro Weselmann eine<br />

größere Abteilung für Schiffskonstruktion unterhalten. Im<br />

Laufe von 35 Jahren seit Gründung der Firma wurden über<br />

700 Schiffe nach den Entwürfen und Konstruktionen des<br />

Ingenieurbüros Weselmann in Deutschland und auf vielen<br />

ausländischen Werften gebaut.<br />

Einen sehr großen Anteil dieser entworfenen Schiffe nehmen<br />

Küstenmotorschiffe ein, für deren Konstruktion das<br />

Ingenieurbüro Weselmann über besonders umfangreiche<br />

Erfahrungen verfügt. Ferner sind sehr viele Spezialschiffe,<br />

wie Forschungs- und Messschiffe, Schwimmkräne, Schlepper,<br />

Fischerei- und Hafenfahrzeuge, von der Firma Weselmann<br />

entworfen und nach ihren Plänen gebaut worden.<br />

Bis zum Mai 1997 wurde die Firma von Herrn Gerd Weselmann<br />

als alleinigem Inhaber geleitet. Ab Mai 1997 trat der<br />

langjährige Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Bernd Holst als Partner<br />

in die Firma ein. Seit März 2006 ist Herr Holst außerdem<br />

1. Vorsitzender des Verbandes Deutscher Schifffahrt-<br />

Sachverständiger e.V., Hamburg.<br />

Die Betätigungsfelder der Firma liegen heute überwiegend<br />

in der technischen Beratung von Reedereien, Werften,<br />

Industriebetrieben, Versicherungsunternehmen sowie weiterer<br />

technischer Institutionen. Hierbei werden Dienstleistungen<br />

in Form von Begutachtung und ingenieurkompetenter<br />

Hilfestellung bei Problemen technischer, insbesondere<br />

schiffstechnischer, Art erbracht. Ein weiteres Hauptbetätigungsfeld<br />

des Ingenieurbüros besteht in der Wertschätzung<br />

von Schiffen und Industrieanlagen. Die Mitarbeiter<br />

arbeiten hierbei als Sachverständige bzw. Gutachter für<br />

zahlreiche namhafte Banken, Handelskammern, Gerichte,<br />

Versicherungen, Industrieunternehmen und Reedereien.<br />

Die Begutachtung der Objekte erfolgt weltweit.<br />

Versicherer (vorgesehen)<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG hat<br />

als Vertragsreederin für die Versicherung der Schiffe gegen<br />

alle Risiken und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe<br />

üblicherweise versichert sind, einschließlich „loss-of-hire“<br />

zu sorgen (§ 1 Vertragsreedervertrag).<br />

Es ist beabsichtigt, für die beiden Schiffe folgenden Versicherungsschutz<br />

zu vereinbaren:<br />

• Die P&I Protection & Indemnity (Haftpflichtversicherung)<br />

sowie eine Rechtschutzversicherung ist bei The<br />

Steamship Mutual Underwriting Association Limited,<br />

London, vorgesehen, einem renommierten Versicherungsunternehmen.<br />

Weitere Informationen zum Unternehmen<br />

sind im Internet unter www.simsl.com veröffentlicht.<br />

• Bei der Kaskoversicherung (Versicherung gegen Schäden<br />

bzw. Verlust des Transportmittels Schiff) ist eine Vereinbarung<br />

unter Führung der HDI Versicherungen (HDI<br />

Service AG), Hannover, geplant. Neben der Allianz AG,<br />

München, sind weitere deutsche und europäische Versicherungsunternehmen<br />

beteiligt. HDI gehört zu den<br />

größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland.<br />

Weitere Informationen zur HDI sind im Internet unter<br />

www.hdi.de veröffentlicht.<br />

• Die loss of hire/LoH (Versicherung gegen Einnahmenausfall<br />

bzw. Betriebsunterbrechung) ist unter der Führung<br />

der KRAVAG Logistic Versicherungs AG, Hamburg,<br />

vorgesehen. Die KRAVAG gehört zur R+V Versicherungsgruppe,<br />

einer bekannten Organisation des Genossenschaftswesens<br />

(u. a. Volks- und Raiffeisenbanken). Weitere<br />

Informationen zur KRAVAG sind im Internet unter<br />

www.kravag.de veröffentlicht.<br />

• Die Versicherung gegen Kriegsrisiken (War Risk) ist bei<br />

Lloyd´s of London, vorgesehen. Innerhalb von Lloyd’s ist<br />

das Geschäft auf zahlreiche Syndikate aufgeteilt, die wie<br />

konkurrierende Versicherungsgesellschaften nebeneinander<br />

agieren.


Treuhänderin/Geschäftsbesorgerin/Zahlstelle/<br />

Kommanditistin<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

Bereits während der Investitionsphase<br />

übernimmt die GFI Treuhand GmbH, Leer,<br />

als Treuhänderin bzw. Geschäftsbesorgerin<br />

die Betreuung der Gesellschafter (siehe<br />

Treuhand- sowie Geschäftsbesorgungsverträge<br />

bzw. -aufträge). Sie fungiert zudem<br />

als Zahlstelle (unter anderem Auskehrung der Auszahlungen).<br />

Der Anleger kann vor Handelsregistereintragung<br />

seine Beteiligung treuhän derisch auf die GFI Treuhand<br />

GmbH übertragen. Bei dieser indirekten Beteiligungsform<br />

wird statt des Anlegers (Treugebers) die Treuhänderin/Treuhandkommanditistin<br />

(Treunehmerin) in das Handelsregister<br />

eingetragen bzw. ihre Kommanditeinlage um die Anlegerbeteiligung<br />

erhöht. Im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge<br />

werden die Kommanditisten regelmäßig über die<br />

Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften informiert. Es<br />

bestehen keine Umstände und Beziehungen zwischen der<br />

Treuhänderin und anderen im Prospekt genannten Partnern,<br />

die Interessenkonflikte begründen. Die GFI Treuhand<br />

GmbH ist Kommanditistin der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

mit einer Einlage von EUR 5.000,- je Emittentin.<br />

Sitz/Anschrift: Hafenstr. 6 c, 26789 Leer<br />

Internethomepage: www.gfi-treuhand.de<br />

Gründungsjahr: 1994<br />

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 110522,<br />

eingetragen ab 01.08.2005 (aufgrund<br />

Konzentration der Handelsregister in<br />

Niedersachsen)<br />

Stammkapital: TEUR 52<br />

Geschäftsführer: Stephan Kastorf, Ihlow<br />

Beteiligungsverhältnisse: Die Gesellschaftsanteile werden<br />

von der Nordinvest Unternehmens-<br />

Beteiligungs GmbH, Leer, gehalten.<br />

Zahlstellen<br />

Als Zahlstellen fungieren die Emittentinnen Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie Reederei MS “Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG, jeweiliger Geschäftssitz: Blinke 6,<br />

26789 Leer. Weitere Zahlstelle ist die die GFI Treuhand<br />

GmbH, Hafenstraße 6c, 26789 Leer.<br />

Verflechtungen zwischen den Partnern<br />

Herr Ingolf Martens ist alleiniger Geschäftsführer der G.H.S.<br />

Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und Geschäftsführerin der jeweiligen Emittentin und persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Vertragsreederin).<br />

Herr Martens hält 33,4 % des Stammkapitals der G.H.S.<br />

Verwaltungs GmbH. Darüber hinaus ist er als Kommanditist<br />

mit EUR 66.650,- an der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH & Co. KG (Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin)<br />

beteiligt.<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist am Stammkapital<br />

der G.H.S. Verwaltungs GmbH mit 66,6 % beteiligt.<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hat den Emittentinnen,<br />

an der sie als Kommanditistin mit einer Einlage von<br />

EUR 5.000,- pro Emittentin betei ligt ist, die volle Platzierung<br />

ausstehender Kommanditanteile garantiert.<br />

Herr Lübbe Stecker ist Geschäftsführer (Vorsitzender) und<br />

Alleingesellschafter der Anbieterin Gesellschaft für Handel<br />

und Finanz mbH. Außerdem ist er als Kommanditist mit<br />

EUR 132.350,- an der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH & Co. KG (Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin)<br />

beteiligt.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der G.H.S. Global<br />

Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG ist die G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin und<br />

Geschäftsführerin der jeweiligen Emittentin).<br />

In folgenden Bereichen könnten sich Interessenkonflikte<br />

ergeben:<br />

• Die G.H.S. Verwaltungs GmbH ist persönlich haftende<br />

Gesellschafterin sowohl der jeweiligen Emittentin (Reederei<br />

MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei<br />

MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG) als auch ihrer<br />

jeweiligen Vertragsreederin (G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG).<br />

• Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG ist<br />

sowohl Vertragsreederin der jeweiligen Emittentin als<br />

auch Poolmanagerin im Rahmen des Poolvertrages.<br />

• Herr Lübbe Stecker ist einerseits mittelbar – über seine<br />

Position als Alleingesellschafter von Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH – Mehrheitsgesellschafter der<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der jeweiligen Emittentin und der Vertragsreederin)<br />

und hält auf der anderen Seite mehrheitlich<br />

das Kommanditkapital der Vertragsreederin G.H.S. Global<br />

Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG.<br />

• Herr Ingolf Martens ist sowohl alleingeschäftsführender<br />

Mitgesellschafter der G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin<br />

und der Vertragsreederin) als auch Kommanditist der<br />

Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

& Co. KG.<br />

• Weitere Funktionen, Beteiligungen oder Abreden, die<br />

Interessenkonflikte begründen könnten, liegen nach<br />

Kenntnis der Anbieterin nicht vor.<br />

27


28<br />

Übersicht der wesentlich Beteiligten<br />

Bauwerft<br />

Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd.<br />

Verkäuferinnen<br />

Ostedijk Navigation Limited<br />

Estedijk Navigation Limited<br />

Unabhängiger Fachgutachter<br />

Dipl.-Ing. Bernd Holst<br />

(Ingenieurbüro Weselmann)<br />

Befrachtungsunternehmen<br />

Apollo Shipping GmbH & Co. KG<br />

Vertragsreederin/Poolmanagerin<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH & Co. KG<br />

Versicherungsunternehmen<br />

namhafte Versicherer<br />

Anleger (Kommanditist/Treugeber)<br />

Kommanditbeteiligung indirekt über<br />

Treuhänder oder direkt<br />

Geschäftsbesorgerin<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

<strong>GHF</strong> <strong>GLOBAL</strong> <strong>BULKER</strong> I<br />

Reederei MS “Global Helios“<br />

GmbH & Co. KG<br />

Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG<br />

– Emittentinnen/Zahlstellen/<br />

Beteiligungsgesellschaften –<br />

Treunehmerin/Treuhänderin/<br />

(Treuhand-)Kommanditistin/<br />

Geschäftsbesorgerin/Zahlstelle<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

Anbieterin der Beteiligungen/<br />

Prospektverantwortliche/Prospektherausgeberin/Kommanditistin/<br />

Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Öffentliche Platzierung<br />

Anlageberater und -vermittler, Banken<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

erfahrener Rechtsanwalt überwacht prospektgemäßen<br />

Einsatz des Platzierungskapitals<br />

Bank (Fremdfinanzierung)<br />

namhafte deutsche Bank


Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Beteiligungskonzept<br />

Die Beteiligungsangebote MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ermöglichen dem Anleger, in Form von<br />

Unternehmensbeteiligungen am Schifffahrtsmarkt zu partizipieren.<br />

Ziel ist es, dem Anleger eine angemessene Wirtschaftlichkeit<br />

seines eingesetzten Kapitals durch den<br />

Schiffsbetrieb und den späteren Verkauf der Schiffe zu<br />

ermöglichen. Die Wirtschaftlichkeit der Vermögensanlagen<br />

soll in jährlich vorzunehmenden Auszahlungen sowie in<br />

der Zuweisung des quotalen Veräußerungserlöses dokumentiert<br />

werden.<br />

Durch die Option zur pauschalierten Gewinnbesteuerung<br />

(Tonnagesteuer) sind die prognostizierten Auszahlungen<br />

nahezu steuerfrei; der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

unterliegt keiner Besteuerung. Die Schiffe sind mit Kaufvertrag<br />

vom 24.08.2007 erworben worden; die Kaufpreise sind<br />

in voller Höhe geleistet. Die Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

sind auf Seite 48 dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot sollen ausschließlich für die konkreten<br />

Projekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

genutzt werden. Das Eigenkapital reicht für die Realisierung<br />

der Anlageziele nicht aus, daher ist die Aufnahme von<br />

Fremdkapital erfor derlich. Die Nettoeinnahmen werden<br />

nicht für sonstige Zwecke genutzt. Außerhalb der hier vorgestellten<br />

Anlageobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ finden keine weiteren Investitionen statt.<br />

Bei Aufstellung des Verkaufsprospektes stehen oder standen<br />

den Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschaftern,<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung oder Beiräten der<br />

jeweiligen Emittentin, der Treuhänderin, des Mittelverwendungstreuhänders<br />

oder sonstigen Personen keine Eigentumsansprüche<br />

bzw. sonstigen dinglichen Rechte an den<br />

Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben zu.<br />

Gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag sind die Schiffe lastenfrei<br />

zu übergeben. Bei Übernahme werden die Schiffe nicht<br />

unerheblich dinglich belastet, und zwar jeweils mit Schiffshypotheken,<br />

die in entsprechender Höhe abstrakte Schuldversprechen<br />

über 120 % der Darlehen absichern. Rechtliche<br />

oder tatsächli che Beschränkungen hinsichtlich des<br />

Anlagezieles beste hen nicht, behördliche Genehmigungen<br />

(u. a. Zertifizierung BUREAU VERITAS) liegen für die im<br />

September 2007 übergebenen Schiffe vor. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung sind entsprechende Kaufverträge<br />

über die Anschaffung der Schiffe abgeschlossen (siehe<br />

Seite 71 f.). Ebenso ist für jede Kommanditgesellschaft ein<br />

Darlehens- und Befrachtungsvertrag geschlossen worden.<br />

Außerdem ist ein Poolvertrag für vier bzw. fünf Schiffe des<br />

vorliegenden Schiffstyps abgeschlossen worden. Es liegt<br />

ein Bewertungsgutachten für die beiden Fondsschiffe<br />

sowie zwei weitere, typgleiche Schiffe vor.<br />

Die Personen der Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschafter,<br />

Mitglieder der Geschäftsführung oder Beiräte<br />

der jeweiligen Emittentin, Treuhänderin, des Mittelverwendungstreuhänders<br />

oder sonstige Personen erbringen keine<br />

Lieferungen oder Leistungen für die Herstellung des Anlageobjektes.<br />

Die Gesamtkosten der Anlageobjekte sind auf Seite 48 dargestellt.<br />

Die Investitionsobjekte<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

Bei den Schiffen MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (ex M/V „OSTEDIJK“)<br />

und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (ex M/V „ESTEDIJK“) handelt es<br />

sich um Bulkcarrier kleineren Typs, die vornehmlich für den<br />

Transport trockener Massengüter wie Eisenerz, Kohle oder<br />

Getreide eingesetzt werden.<br />

Bei der Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft<br />

BUREAU VERITAS S.A., Zweigniederlassung Hamburg,<br />

sind die Schiffe als „Bulkcarrier“ geführt.<br />

BUREAU VERITAS S.A. (S.A. steht für die französischsprachige<br />

Abkürzung Société Anonyme, vergleichbar einer<br />

deutschen Aktiengesellschaft) ist eine Prüforganisation, die<br />

aus einer im Jahr 1828 in Antwerpen gegründeten Schiffsklassifikationsgesellschaft<br />

hervorging. Heute hat sie ihren<br />

Hauptsitz in Paris. Das Unternehmen gehört zu den führenden<br />

Klassifizierern weltweit.<br />

Neben der Schifffahrt hat sich die Prüfungstätigkeit auch<br />

auf andere Industriezweige (u. a. Luft- und Raumfahrt,<br />

Agrarindustrie und Telekommunikation) sowie andere<br />

Felder (z. B. Umweltschutz) erweitert. BUREAU VERITAS ist<br />

mit 700 Agenturen in mehr als 150 Ländern vertreten und<br />

beschäftigt über 26.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen<br />

erwirtschaftete 2006 einen Umsatz von rd. 1,8 Mrd. Euro.<br />

Per Ende 2006 betrug die Anzahl der mit BUREAU VERI-<br />

TAS-Zertifikat fahrenden Flotte mehr als 7.500 Schiffe mit<br />

über 54 Mio. GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt:<br />

Tonnen BRZ - Bruttoraumzahl).<br />

Die am 12.07.2006 bzw. 19.10.2006 ausgestellten Zertifikate<br />

für das M/V „ESTEDIJK“ und M/V „OSTEDIJK“, die sich<br />

auf den Schiffskörper, die Maschinenanlage und alle elektrischen<br />

Einrichtungen an Bord beziehen, dokumentieren<br />

folgende Klassenangabe:<br />

X HULL X MACH Bulk carrier ESP Unrestricted navigation<br />

Die Zeichen stehen für:<br />

• X: (Malteserkreuz): Der Schiffskörper, die Maschine<br />

sowie eventuelle Sondereinrichtungen wurden unter der<br />

29


30<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Aufsicht und nach den Vorschriften des BUREAU VERI-<br />

TAS gebaut. Alle Werkstoffe und Bauteile wurden von<br />

ihm überprüft. Ist über dem Zeichen ein Punkt vorhanden,<br />

so bedeutet dies, dass alle Teile unter Aufsicht einer<br />

anderen Klassifikationsgesellschaft gebaut wurden und<br />

später vom BUREAU VERITAS (übernommen) klassifi ziert<br />

worden sind.<br />

• HULL MACH: „HULL“ – Hülle / „MACH“ – Machine<br />

(Maschine)<br />

• ESP: englisch: enhanced survey programme, übersetzt:<br />

erweiterte Überwachungsprogramme, eine Art Sicherheitsstauplan<br />

• Unrestricted Navigation: unbeschränkte Navigation<br />

Die Klasse wird so lange aufrechterhalten, wie die Schiffe<br />

regelmä ßigen Besichtigungen unterzogen werden und<br />

eventuelle Reparaturen bzw. Verbesserungen zur Zufriedenheit<br />

des BUREAU VERITAS ausgeführt werden. Sollte es<br />

zu Vorfällen kommen, durch die ein Schiff Schaden erleidet,<br />

muss im nächsten Hafen eine Besichtigung durchgeführt<br />

werden. Falls die entsprechenden Teile nicht mehr die<br />

Bedingungen der Klasse erfüllen, verfällt diese, wenn nicht<br />

unmittelbar Reparaturen vorgenommen werden. Dies<br />

könnte schwerwiegende Folgen haben, da möglicherweise<br />

der Versicherungsschutz entfällt bzw. höhere Prämien fällig<br />

werden.<br />

Neben den Kriterien des BUREAU VERITAS erfüllen das MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ (M/V „OSTEDIJK“) und MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />

MES“ (M/V „ESTEDIJK“) die SOLAS-Anforderungen (International<br />

Convention for the Safety of Life at Sea - Internationales<br />

Übereinkommen zum Schutz des menschlichen<br />

Lebens auf See, eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit).<br />

Die aktuelle SOLAS-Konvention stammt von 1974 und<br />

besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung,<br />

Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln<br />

beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen<br />

zusätzliche Novellierungen, so genannte Amendments, ein.<br />

Hiermit werden technische Neuerungen und Verbesserungen<br />

in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände<br />

abge stellt.<br />

Seit dem 01.07.2006 ist das 88. Ergänzungsprotokoll zur<br />

SOLAS 74 gültig, welches aus Sicherheitsgründen auch für<br />

Massengutschiffe eine Doppelhüllenkonstruktion verbindlich<br />

vorsieht. Der von der Doppelhülle umgebene Raum wird<br />

zudem als Ballasttank genutzt, um den Schiffskörper entsprechend<br />

der jeweiligen Beladung ausrichten zu können.<br />

Damit soll eine günstige Schwimmlage erreicht werden, um<br />

optimale Fahrt zu ermöglichen. Als Ballast wird Seewasser<br />

verwendet, das in die entsprechenden Tanks gepumpt wird.<br />

Die beiden Fondsschiffe sind zwar vor dem 01.07.2006<br />

gebaut, verfügen jedoch über eine Doppelhüllenkonstruktion,<br />

so dass die neueste SOLAS-Vorschrift erfüllt ist.<br />

Bei einem möglichen Einsatz unter deutscher Flagge sind<br />

die Anforderungen der See-Berufsgenossenschaft (SBG),<br />

Hamburg, zu erfüllen. Tendenziell ist es das Bestreben des<br />

Gesetzgebers, möglichst viele Schiffe unter deutscher<br />

Flagge zu führen. Die Bundesrepublik Deutschland hat der<br />

See-Berufsgenossenschaft in weitem Umfang die Durchführung<br />

der internationalen Übereinkommen auf dem<br />

Gebiet der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes<br />

und die zu ihrer Ergänzung erlassenen Verordnungen<br />

übertragen.<br />

Den Rahmen hierfür bildet das Gesetz über die Aufgaben<br />

des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt, durch das<br />

die See-Berufsgenossenschaft der Sache nach die Stellung<br />

einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums<br />

erhält. Zu den Aufgaben der Schiffssicherheitsabteilung<br />

gehören folgende Tätigkeiten für<br />

Schiffe unter deutscher Flagge, welche eine gewerbliche<br />

Seeschifffahrt betreiben:<br />

• Ausstellung der Schiffssicherheitszeugnisse,<br />

• Planprüfung von Schiffsneubauten im Bereich der Rettungsmittel,<br />

des baulichen Brandschutzes, der Maschinenraumeinrichtung,<br />

der Ausrüstung sowie der umwelttechnischen<br />

Einrichtungen und Anlagen auf diesen<br />

Schiffen,<br />

• Prüfung der Bauart, Unterteilung, Stabilität, des Freibords<br />

und Klärung von schifffahrts- und schiffbautechnischen<br />

Grundsatzfragen,<br />

• Zulassung von zulassungspflichtigen Ausrüstungen<br />

im Bereich der Rettungsmittel, des baulichen Brandschutzes<br />

und der Umwelttechnik,<br />

• Erst- und Erneuerungsbesichtigungen von Schiffen,<br />

• Überprüfung des sicheren Schiffsbetriebes (ISM-Code),<br />

• Prüfung von Rettungsboot- und Feuerschutzleuten.<br />

Die Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />

MES“ verfügen über eine Tragfähigkeit von jeweils rd.<br />

7.500 tdw (englischsprachige Abkürzung dwat, diese steht<br />

für deadweight all told). Die Ladungstragfähigkeit beträgt<br />

je nach Jahreszeit 7.000 t (Sommer) und 6.800 t (Winter).<br />

Die Länge über alles ist mit rd. 120 m angegeben, die<br />

Breite auf Spanten liegt bei rd. 17 m (Spant bezeichnet ein<br />

tragendes Bauteil des Schiffskörpers). Der Tiefgang der<br />

Schiffe beträgt jeweils 6,3 m.<br />

Die Konstruktion in Doppelhüllenbauweise gewährleistet<br />

eine höhere Sicherheit gegen den Austritt von Transportgut.<br />

Damit werden die Anforderungen gemäß SOLAS<br />

erfüllt.<br />

Die beiden Laderäume sind jeweils 42,84 m lang, 12,60 m<br />

breit und 7 m hoch


Die Schiffe verfügen jeweils über zwei Ladeluken. Hersteller<br />

dieser Luken ist das Unternehmen MacGREGOR Group<br />

AB, Göteborg (Schweden), ein weltweit renommierter<br />

Zulieferer der Schifffahrtsindustrie. Das Unternehmen<br />

besteht seit dem Jahr 1937. Es gehört zur Cargotec Corporation,<br />

Helsinki (Finnland), einem international führenden<br />

Logistikunternehmen. In Kaarina, Finnland, unterhält das<br />

Unternehmen einen Standort für den Bereich Massengutschiffe.<br />

Spezialisiert ist MacGREGOR auf Luken- bzw.<br />

Lukenvorrichtungen dieser Schiffstypen. Beim verwendeten<br />

Lukentyp handelt es sich um eine Glattwand-Ausführung.<br />

Dies bedeutet, dass sich keine Spanten (siehe Glossar)<br />

im Laderaum befinden. Die Seitenwände der<br />

Laderäume sind glatt, so dass sich keine Ladung hinter<br />

Spanten verfangen kann. Außerdem sind sog. Hoppertanks<br />

vorhanden; diese sind nach oben vergrößert und sind mittig<br />

angeordnet. Daraus ergibt sich, dass der jeweilige Laderaum<br />

wie ein Sechseck erscheint.<br />

Mittels einer Pumpe können 400 cbm Wasser pro Stunde<br />

in die Ballasttanks geleitet werden.<br />

Der Hauptantrieb der Schiffe erfolgt durch einen Motor<br />

des japanischen Herstellers Daihatsu Motor Company Ltd..<br />

Die Anfänge des Unternehmens reichen bis in das Jahr<br />

1907 zurück. Es ist das älteste Automobilunternehmen<br />

Japans. Seit 1998 gehört Daihatsu Motor Company Ltd.<br />

zum ebenfalls japanischen Konzern Toyota Motor Corporation<br />

(gegründet 1937), dem – gemessen am Börsenwert –<br />

größten Automobilhersteller der Welt. Die Typbezeichnung<br />

der Hauptmaschine lautet 8DKM. Die Maximalleistung<br />

beträgt 2.500 kW bei 750 rpm (rpm steht für die englischsprachige<br />

Abkürzung: rotations per minute, übersetzt:<br />

Umdrehungen pro Minute).<br />

Daneben verfügen die Schiffe über je zwei Hilfsaggregate<br />

mit einer Leistung von jeweils 250 kW sowie ein Notaggregat<br />

mit einer Leistung von 64 kW. Hersteller ist Cummins<br />

Inc., Columbus (U.S.A.), ein weltweit führendes Unternehmen.<br />

Gegründet im Jahr 1919, beschäftigt es weltweit<br />

über 30.000 Mitarbeiter.<br />

Das Getriebe ist auf Basis des Designs Lohmann & Stolterfoht<br />

gefertigt worden. Lohmann & Stolterfoth GmbH, Witten,<br />

ist ein bekanntes Unternehmen im Bereich Antriebstechnik.<br />

Der Verbrauch der Schiffe liegt bei ca. 11,2 t Schweröl IFO<br />

180 cst (Hauptmaschine) sowie 1 t MDO (Hilfsdiesel). Die<br />

Bezeichnung IFO steht für Intermediate Fuel Oil. Die Einteilung<br />

dieses Treibstoffes erfolgt nach seiner Viskosität<br />

(„Zähigkeit“ einer Flüssigkeit) mit der Einheit cst (cst steht<br />

für die englischsprachige Abkürzung: centistokes). So existieren<br />

die Sorten IFO 180, 380 und 580, wobei die Viskosi-<br />

tät mit steigender Nummerierung zunimmt. Bei einer Temperatur<br />

von 15° C hat IFO eine bitumenähnliche Konsistenz<br />

und ist daher kaum zu pumpen. Aus diesem Grund sind im<br />

Bunkertank Heizschlangen eingelassen, die das IFO auf<br />

eine Temperatur von 50° - 60° C bringen, um es pumpfähig<br />

zu machen. Die Bezeichnung MDO steht für Marine<br />

Diesel Oil, einem Gemisch aus Gas- und Schweröl.<br />

Die maximale Geschwindigkeit der beiden Schiffe beträgt<br />

jeweils 12,03 Knoten.<br />

Bisher waren die beiden Schiffe in den Fahrtgebieten<br />

Nord- und Ostsee sowie Mittelmeer eingesetzt. Es wurden<br />

bis zur Übernahme der Schiffe keine Regeldockungen vorgenommen.<br />

Gutachten<br />

Die Anbieterin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hat<br />

für die Anlageobjekte MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “GLO-<br />

BAL HERMES“ sowie zwei weitere, typgleiche Schiffe ein<br />

Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Auftragnehmer<br />

ist der von der Handelskammer Hamburg öffentlich<br />

bestellte und vereidigte Sachverständige für Schiffswertschätzungen<br />

und Schiffs- und Schiffsmaschinenschäden,<br />

Herr Dipl.-Ing. Bernd Holst, Inhaber des Ingenieurbüros<br />

Weselmann – Beratende Ingenieure und Schiffahrtssachverständige<br />

–, Steinhöft 11, Slomanhaus, 20459 Hamburg.<br />

Mit Wertgutachten W 281/07 vom 11.09.2007 hat der<br />

Sachverständige den aktuellen Verkehrswert des MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ geschätzt<br />

und darüber hinaus den Markt dieses Schiffstyps bzw. dieser<br />

-größe beurteilt.<br />

Das Gutachten ist ohne Schiffsbesichtigung auf der<br />

Grundlage der technischen Baubeschreibung und Unterlagen<br />

der Klassifikationsgesellschaft mit den wichtigsten<br />

Fahrt- und Klassezertifikate erstellt worden. Dabei ging der<br />

Sachverständige von altersgemäß gutem Erhaltungszustand<br />

der baugleichen Schiffe aus.<br />

Bei der Verkehrswertschätzung hat der Sachverständige die<br />

Richtlinien der Schiffsbanken berücksichtigt. Laut Gutachten<br />

ist er für zahlreiche in- und ausländische Schifffahrtsbanken<br />

tätig und ermittelt Verkehrswerte für neu zu beleihende<br />

Schiffe und für laufende Anpassung der Werte<br />

beliehener Schiffe an die jeweiligen Marktveränderungen.<br />

Dabei kann der Sachverständige auf einen Bestand an<br />

technischen und wertmäßigen Daten von über 32.000<br />

Schiffen zurückgreifen.<br />

Das vorliegende Gutachten fußt auf den zur Verfügung<br />

gestellten technischen Daten der Schiffe – Singledecker<br />

31


32<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

mit Doppelhülle und ohne Ladegeschirr für den Transport<br />

von hauptsächlich Schüttgütern, Holz, Schrott und Stahlladungen.<br />

Zur Ermittlung des Verkehrswertes hat der Sachverständige<br />

Vergleiche der erzielten Preise zeitnaher Verkäufe bzw.<br />

Baupreise noch abzuliefernder Schiffe für gleichartige<br />

Schiffe ermittelt und herangezogen. Er schätzt aufgrund<br />

der derzeitigen Situation am Neubau-, Gebraucht- und<br />

Chartermarkt den Verkehrswert des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />

und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ auf jeweils TEUR 10.500. Der<br />

Sachverständige schätzt den Restwert von Handelsschiffen<br />

der untersuchten Art nach 15 Jahren in einem guten<br />

Markt auf ca. 35 % bis 40 % und in einem mittelmäßigen<br />

Markt auf ca. 25 % des Anschaffungspreises.<br />

Der Schiffstyp des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HERMES“ wird, so der Sachverständige, normalerweise auf<br />

Basis von Reise- und Zeitchartern sowie Frachtkontrakten<br />

beschäftigt. Für den im Bewertungsgutachten gewählten<br />

Frachtratenvergleich wurde – wie allgemein üblich – eine<br />

Periode von 12 Monaten gewählt, auch wenn die Mehrzahl<br />

der Schiffe kurzfristiger befrachtet wird. Das Gutachten<br />

konstatiert, dass die Frachtraten der untersuchten Schiffe<br />

generell nicht so starken Schwankungen unterworfen sind<br />

wie größere Einheiten im interkontinentalen Verkehr.<br />

Für den Zeitraum 2002 bis September 2007 wird eine<br />

Durchschnittsrate (Zeitcharter bei einer Periode von 12<br />

Monaten) von ca. EUR/Tag 5.100,— angegeben. Die in der<br />

Prognoserechnung angesetzten Raten von EUR/Tag<br />

5.750,— bzw. EUR/Tag 5.850,— werden im Bewertungsgutachten<br />

insbesondere durch den Einsatz in der Kontraktfahrt<br />

sowie durch Reisechartern als erzielbar angesehen.<br />

Der sich gegenüber der Durchschnittsrate ergebende<br />

Mehrerlös wird als üblich bezeichnet.<br />

Der Auftragsbestand von Trockenfrachtern vergleichbarer<br />

Größe wird im Gutachten mit „weniger als 25 %“ angegeben<br />

und als „somit vergleichweise niedrig“ beurteilt. Viele<br />

Schiffstypen und –größen weisen Auftragsbestände von<br />

30 % bis 40 % und mehr auf.<br />

Der Schiffstyp der Fondsschiffe ist als „bewährtes Design“<br />

beschrieben, der nach wie vor bei Bauwerften bestellt wird.<br />

Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass diese Schiffe<br />

auch den Ansprüchen der Charterer in der Zukunft genügen<br />

sollten. Unter der Prämisse, dass politische und wirtschaftliche<br />

Katastrophen ausbleiben, sollten die Schiffe<br />

auch in den nächsten Jahren profitabel einsetzbar sein, so<br />

die Aussage im Gutachten. Die in der Prognoserechnung<br />

anfänglich angesetzten Betriebskosten in Höhe von TEUR<br />

700 pro Schiff werden vom Gutachter als realistisch und<br />

marktüblich für die europäische Fahrt eingeschätzt.<br />

Es existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.


Blick in einen der beiden Laderäume des MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

33


34<br />

Technische Daten des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

(Grundlage: Bewertungsgutachten Ingenieurbüro Weselmann, Hamburg, BUREAU VERITAS -<br />

Certificate of Classification, Angaben der Vertragsreederin - Machinery List)<br />

Schiffstyp:<br />

Klassifikationsgesellschaft:<br />

Klassezeichen:<br />

Bauwerft / Bau-Nr.:<br />

IMO-Nr.<br />

Abmessungen:<br />

Tragfähigkeit:<br />

Tankdecke:<br />

Vermessung (International):<br />

Anzahl der Laderäume:<br />

Abmessungen pro Laderaum:<br />

Ladekapazität:<br />

Anzahl Luken / Typ:<br />

Bulkcarrier (Massengutschiff)<br />

BUREAU VERITAS S.A.<br />

✠ HULL ✠ MACH Bulk carrier ESP Unrestricted navigation<br />

Ningbo Xinle Shipbuilding Co. Ltd / XL2005-2 bzw. XL2005-1<br />

9349978 bzw. 9349980<br />

Länge über alles: 119,95 m<br />

Länge zwischen den Loten: 111,97 m<br />

Breite auf Spanten: 16,80 m<br />

Seitenhöhe: 8,20 m<br />

Tiefgang: 6,28 m<br />

Sommertragfähigkeit: 7.000 t<br />

Wintertragfähigkeit: 6.800 t<br />

verstärkt<br />

Bruttoraumzahl (GT): ca. 5.164<br />

Nettoraumzahl (NT): ca. 2.913<br />

2<br />

Länge: 42,84 m<br />

Breite: 12,60 m<br />

Höhe: 6,10 m / 8,35 m<br />

pro Laderaum: 4.952 cbm<br />

Gesamt: 9.904 cbm<br />

2, Glattwand mit Hoppertank


Abmessungen der Luken:<br />

Anzahl Lukendeckel / Typ:<br />

Typ Hauptmaschine / Leistung:<br />

Anzahl Hilfsmotoren / Hersteller /<br />

Leistung:<br />

Geschwindigkeit:<br />

Verbrauch / Brennstofftyp:<br />

Getriebetyp:<br />

Typ Propelleranlage:<br />

Hersteller Notstromaggregat:<br />

Tankkapazitäten:<br />

Typ Rudermaschine:<br />

Typ Generatoren:<br />

Typ Kessel:<br />

Besatzungsstärke:<br />

Länge: 29,92 m<br />

Breite: 12,60 m<br />

2, Kettenantrieb, 10 Pontons je Luke<br />

Daihatsu 8DKM / 2.500 kW bei 750 Umdrehungen/Minute<br />

2 / Cummins Inc. / 250 kW<br />

maximal 12,03 Knoten<br />

11,2 t IFO 180 cst + 1 t MDO pro Tag bei voller Fahrt<br />

L+S (Lohmann & Stolterfoth)-Design<br />

Festpropeller<br />

DongFeng<br />

Maschinenleistung: 64 kW<br />

Generatorleistung: 70 KVA<br />

Schweröl IFO-180 cst: 264 cbm<br />

Dieselöl: 79 cbm<br />

Schmieröl: 16 cbm<br />

Frischwasser: 234 cbm<br />

Ballastwasser: 2.944 cbm<br />

Hydraulik-Zylinder<br />

Wechselstrom, selbsterregend<br />

Thermal Oil<br />

Pro Schiff 12 Personen<br />

35


36<br />

Marktinformationen<br />

Weltwirtschaft und Weltseehandel<br />

Der Welthandel ist von verschiedenen Entwicklungen<br />

abhängig wie Demografie (Bevölkerungsstärke und –struktur),<br />

Zugang zum Weltmarkt oder konjunktureller Entwicklung<br />

einzelner Staaten oder Bündnisse. Bestes Beispiel für<br />

eine Marktöffnung ist die VR China, die enorme Nachfrageschübe<br />

gerade auf dem Rohstoffsektor ausgelöst hat.<br />

Die zunehmende Globalisierung in einer arbeitsteiligen<br />

Welt hat zu einem steigenden Welthandel geführt.<br />

Das Wachstum der Weltwirtschaft, insbesondere des Welthandels,<br />

bestimmt auch die Entwicklung des bedeutendsten<br />

globalen Verkehrsträgers – der Handelsschifffahrt.<br />

Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF)<br />

legte die Weltwirtschaft in 2006 um 5,4 % gegenüber<br />

2005 zu („World Economic Outlook“ vom April 2007). Das<br />

ist die höchste Steigerung in den vergangenen 8 Jahren.<br />

Wachstumstreiber waren wiederum die VR China und<br />

Indien mit 10,7 bzw. 9,2 %. In 2007 und 2008 soll ihre<br />

Wirtschaft erneut überdurchschnittlich wachsen, wenn<br />

auch leicht abgeschwächt: Die VR China mit 10,0 und<br />

9,5 %, Indien mit 8,4 und 7,8 %. Weltweit wird die Wirtschaft<br />

laut IWF in den beiden Jahren um jeweils 4,9 %<br />

zunehmen.<br />

Entsprechend weist auch der internationale Handel gute<br />

Ergebnisse und Perspektiven auf, so die Welthandelsorganisation<br />

WTO („World Trade 2006, Prospects for 2007“ vom<br />

April 2007). Danach erhöhte sich der internationale<br />

Warenverkehr in 2006 um 8 %. Die chinesische Wirtschaft<br />

exportierte 22,0 % mehr als 2005. Ihr Import stieg um<br />

16,5 %. Weltweit soll in 2007 der Handel um 6 % expandieren.<br />

Die nach wie vor robuste internationale Konjunktur sorgt<br />

im Weltseeverkehr für eine insgesamt gute Nachfrage<br />

nach Schiffstonnage. Ohnehin zeichnet sich das Transport-<br />

Schadstoffemissionen verschiedener<br />

Verkehrsträger im Vergleich<br />

Schiff LKW Bahn<br />

Kohlenstoffdioxid 18 98 28,4<br />

Stickstoffoxid 0,311 0,978 0,472<br />

Promethium 0,006 0,078 0,027<br />

Angaben in g/t x km<br />

Quelle: THB | Deutsche Schiffahrts-Zeitung vom 24.08.2007<br />

system „Schiff“ durch günstige Beförderungskosten sowie<br />

relativ hohe Sicherheit und Umweltfreundlichkeit aus.<br />

Der Stellenwert der Schifffahrt lässt sich auch an zwei<br />

weiteren Größen ablesen: Rund 95 % des weltweiten<br />

Güteraustausches (Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse)<br />

werden über See abgewickelt, und auf den mehr als 40.000<br />

Handelsschiffen haben etwa 1,2 Mio. Seeleute ihren<br />

Arbeitsplatz (Quelle: Flottenkommando - Jahresbericht<br />

2007 – Dezernat Handelschifffahrt – Marineschifffahrtleitung,<br />

Glücksburg, August 2007).<br />

Markt der Ladungsarten im Bulkermarkt<br />

Die sog. Bulkschifffahrt zählt zu den Massengutmärkten.<br />

Der englischsprachige Begriff „bulk“ übersetzt steht für<br />

„Umfang“, „Volumen“ oder „Masse“. „In bulk“ bedeutet<br />

„lose“ oder auch „unverpackt“.<br />

Die gebräuchliche Einteilung der Massengüter unterscheidet<br />

flüssige und trockene Ladungen. Beispiele für flüssige<br />

Massengüter sind Öl oder Petroleum, deren Transport Tankschiffe<br />

übernehmen. Bei Bulkladungen der Massengutfrachter<br />

handelt es sich um trockene (englisch: dry) Massengüter,<br />

die auch als Schüttgüter bezeichnet werden.<br />

Klassische Schüttgüter sind Eisenerz, Kohle, Getreide, Bauxit<br />

(Aluminiumerz), Phosphat (Mineral). Neben diesen sog.<br />

Major Bulks (Hauptladungsarten) existieren sog. Minor<br />

Bulks; das sind niedrigrangige Güter wie z. B. Zement,<br />

Düngemittel oder Zucker.<br />

Die Anfänge der Massengutfahrt reichen bis in das<br />

17. Jahrhundert zurück, als in England mit Segelschiffen<br />

der Transport von Kohle erfolgte. Später übernahmen auch<br />

Dampfschiffe diese Funktion. Anfang des 20. Jahrhunderts<br />

erreichte die sog. Salpeterfahrt eine Blüte. Schiffe fuhren<br />

mit Kohle beladen insbesondere nach Chile und von dort<br />

mit dem Ladungsgut Salpeter, einem Nitrat, welches in<br />

unterschiedlichen Vorkommensarten als Düngemittel oder<br />

Konservierungsstoff für Lebensmittel diente. Berühmte<br />

Segelschiffe jener Zeit waren die „Pamir“ oder „Passat“.<br />

Innerhalb des Weltseehandels nimmt die Bulktonnage<br />

einen Anteil von insgesamt 36 % ein (24 % Major Bulks<br />

sowie 12 % Minor Bulks). Im Vergleich zur containerisierten<br />

Ladung mit einem Anteil von lediglich 15 % wird die<br />

Bedeutung der Bulkschifffahrt deutlich.<br />

Den größten Anteil innerhalb des Transportsegmentes trockener<br />

Massengüter nehmen die vorgenannten Minor<br />

Bulks ein (etwa ein Drittel). Danach folgen Eisenerz mit<br />

27 % und Kohle mit 26 % sowie mit einigem Abstand<br />

Getreide, dessen Anteil bei etwa 10 % liegt. Bauxit mit 3 %<br />

und Phosphat mit 1 % spielen nur eine geringe Rolle;


Anlageziele und Anlagepolitik<br />

15<br />

beide sind jedoch wichtige Grundstoffe für die Industrie.<br />

Die Angaben beruhen auf Schätzwerten für das Jahr 2006<br />

gemäß dem angesehenen Marktforschungs- und Analyseunternehmen<br />

Clarkson Research Services Limited (kurz:<br />

Clarkson Research), London.<br />

Das Seetransportvolumen trockener Massengüter hat sich<br />

in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. So stieg<br />

Millionen Tonnen<br />

Struktur des Weltseehandels im Jahr 2006<br />

(Angaben in % - geschätzte Werte)<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

12<br />

D<br />

12<br />

C<br />

E<br />

A<br />

35<br />

der Transport von 2.039 Mio.<br />

Tonnen im Jahr 2000 auf für<br />

das Jahr 2006 geschätzte<br />

2.702 Mio. Tonnen; dies entspricht<br />

einem Zuwachs von<br />

rd. 33 %. Im Langfristvergleich<br />

auf Basis des Jahres<br />

1990 ist sogar eine Steigerung<br />

von rd. 69 % zu verzeichnen.<br />

Die Zuwächse der<br />

Jahre 2005 und 2006 betragen<br />

gegenüber dem jeweiligen<br />

Vorjahr rd. 3,8 % bzw.<br />

5,4 % (Angabe 2006 beruht<br />

auf einer Schätzung). Für<br />

das Jahr 2007 prognostiziert<br />

Clarkson Research ein<br />

Plus von rd. 3,2 % gegenüber<br />

dem Vorjahr. Zum Vergleich<br />

liegt die Wachstumsprognose<br />

2007 für den<br />

gesamten Weltseehandel bei<br />

rd. 3 %; hier ist jedoch zu beachten, dass darin die Prognose<br />

für den Bereich Containerverkehr mit allein fast 10<br />

% enthalten ist.<br />

Bei der differenzierten Betrachtung der Ladungsgüter für<br />

die Zeiträume 1990 bis 2006 bzw. 2000 bis 2006 (2006:<br />

geschätzte Werte) ergeben sich insbesondere für Eisenerz<br />

und Kohle erhebliche Zuwächse. So stieg das Transportvo-<br />

Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />

im Zeitraum 1990 - 2007 (2006 Schätzung / 2007 Prognose)<br />

Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />

im Zeitraum 1990 - 2007 (2006 Schätzung / 2007 Prognose)<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

3<br />

A: Flüssiges Massengut (Öl) B: Major Bulk C: Minor Bulk<br />

D: Containerladung E: Sonstige Trockenfracht F: Gas<br />

Flüssiges Massengut (Öl) Major Bulk Minor Bulk Containerladung Sonstige Trockenfracht Gas<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

F<br />

B<br />

24<br />

Eisenerz Kohle Getreide Bauxit (Aluminiumerz) Phosphat (Mineral) Minor Bulks (niedrigrangige Güter)<br />

37


38<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen),<br />

im Zeitraum 1990 - 2006 und 2000 - 2006 (2006: Schätzung) - Angaben in %<br />

Entwicklung des Seetransportvolumens sog. trockener Massengüter (Dry-Bulk-Ladungen)<br />

im Zeitraum 1990 - 2006 und 2000 - 2006 (2006: Schätzung) - Angaben in %<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

108<br />

61<br />

110<br />

lumen bei beiden Güterarten im Zeitraum 1990 bis 2006<br />

um jeweils über 100 %, in den Jahren 2000 bis 2006 um 61 %<br />

bzw. 35 %. Auch die Minor Bulks verzeichneten eine positive<br />

Entwicklung (1990 bis 2006: 48 % bzw. 2000 bis 2006: 24 %).<br />

Gleiches gilt auch für Bauxit (25 % bzw. 28 %). Lediglich bei<br />

Phosphat ist im Langfristvergleich ein Minus von rd. 16 %<br />

zu konstatieren; im Zeitraum 2000 bis 2006 jedoch wurde<br />

eine Steigerung erzielt (11 %).<br />

35<br />

30<br />

6<br />

Eisenerz Kohle Getreide Bauxit Phosphat Minor Bulks<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

29<br />

Entwicklung 1990 - 2006 in % Entwicklung 2000 - 2006 in %<br />

Güterbeförderung im EU-25-Kurzstreckenverkehr<br />

nach See-/Meeresregionen bzw. Frachtgewicht 2005<br />

Quelle: Eurostat - Güterbeförderung im Kurzstreckenseeverkehr 2000 - 2005<br />

Güterbeförderung im EU-25-Kurzstrecken verkehr nach<br />

See-/Meeresregionen bzw. Frachtgewicht 2005 / Anteile in %<br />

E<br />

26<br />

5<br />

A: Atlantischer Ozean B: Ostsee C: Schwarzes Meer<br />

D: Mittelmeer<br />

Atlantischer Ozean<br />

E: Nordsee F: Sonstige<br />

Ostsee Schwarzes Meer Mittelmeer Nordsee Sonstige<br />

Quelle: Eurostat - Güterbeförderung im Kurzstreckenseeverkehr 2000 - 2005<br />

F<br />

D<br />

A<br />

14<br />

25<br />

28<br />

-16<br />

Die vorgenannten Ladungsgüter sind vornehmlich den Rohstoffen<br />

sowie Halberzeugnissen zuzuordnen. Rohstoffe sind<br />

natürliche Ressourcen, die noch keine Bearbeitung erfahren<br />

haben. Es sind Ausgangsmaterialien für die Verwendung in<br />

weiteren Verarbeitungsstufen in der Industrie. Halbfertigerzeugnisse<br />

sind Vorprodukte, welche der späteren Weiterverarbeitung<br />

dienen. Sie erfüllen also eine grundlegende Funk-<br />

tion in der Material- und Produktionswirtschaft.<br />

C<br />

B<br />

6<br />

20<br />

11<br />

48<br />

24<br />

Im Jahresbericht „Seeschifffahrt<br />

2006“ des Verbandes<br />

Deutscher Reeder (VDR),<br />

Hamburg, wird die Bedeutung<br />

der VR China für die<br />

Bulkermärkte hervorgehoben.<br />

Neben den hohen<br />

Importen von Rohstoffen<br />

wie Eisenerz ist gleichzeitig<br />

der Export von Stahl und<br />

Zement eine treibende Kraft<br />

des Bulkermarktes. Zudem<br />

begünstigen starke Kohleexporte<br />

aus dem pazifischen<br />

Raum die positive Marktentwicklung.<br />

Bulkcarrier werden vornehmlich<br />

im sog. Kurzstreckenseeverkehr(englischsprachige<br />

Terminologie:


Ausgewählte Häfen im europäischen Kurzstreckenseeverkehr<br />

Sines<br />

Leixoes<br />

Lissabon<br />

Gijon<br />

Algeciras<br />

Gibraltar<br />

Tees/Hartlepool<br />

Grimsby/<br />

Liverpool Immingham<br />

Milford Haven<br />

Wilhelmshaven<br />

London<br />

Amsterdam<br />

Southampton Dover Rotterdam<br />

Antwerpen<br />

Le Havre Dunkerque<br />

Rouen<br />

Hamburg<br />

Göteborg<br />

Ventspils<br />

Aarhus<br />

Riga<br />

Trelleborg Klaipeda<br />

Bremerhaven Rostock Gdynia<br />

Lübeck<br />

Gdansk<br />

Felixtowe<br />

Brest<br />

St. Nazaire<br />

Bilbao<br />

Bordeaux<br />

Barcelona<br />

Tarragona<br />

Valencia<br />

Alicante<br />

Marseille<br />

Genova<br />

Leghorn<br />

Trieste<br />

Neapel<br />

Augusta<br />

Taranto<br />

Gioia Tauro<br />

Helsinki<br />

Oxelosund<br />

Raahe<br />

Kokkola<br />

Kotka<br />

St. Petersburg<br />

Tallinn<br />

39


40<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Short Sea Shipping) eingesetzt. Hier sollen darunter innereuropäische<br />

Routen verstanden werden, die folgende Regionen<br />

abdecken: Ostsee, Westeuropa – Atlantik, Nordsee/<br />

Irische See, Südwesteuropa – westliches Mittelmeer und<br />

Südeuropa – Adriatisches, Ionisches, östliches Mittelmeer<br />

und Schwarzes Meer.<br />

Die Wachstumsrate des Kurzstreckenseeverkehrs belief sich<br />

zwischen 1995 und 2004 auf 32 % und war damit so hoch<br />

wie die des Straßengüterverkehrs. Mittels dieser „Meeresautobahnen“<br />

werden 39 % aller Tonnenkilometer (siehe<br />

Glossar) in der Europäischen Union befördert (Quelle: Seeverkehrspolitik,<br />

Hrsg. Europäische Kommission / Generaldirektion<br />

Energie und Verkehr, 2006).<br />

Schiffstypen der Welthandelsflotte per 01.01.2007<br />

Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw<br />

Mio.<br />

dwt<br />

Anteil dwt an<br />

Gesamtflotte<br />

%<br />

Die Europäische Kommission hat verschiedene Maßnahmen<br />

zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs initiiert,<br />

die im Weißbuch „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010:<br />

Weichenstellungen für die Zukunft“, 2001, fixiert sind. So<br />

soll der Straßenverkehr entlastet werden, da diese Form<br />

des Schiffstransports eine „Tür-zu-Tür“-Funktion übernimmt,<br />

d. h. möglichst nah vom Absender der Ladung<br />

möglichst nah zum Empfänger. Hinzu kommt, dass ein<br />

Schiff sehr große Ladungsmengen aufnehmen kann und<br />

somit die durchschnittlichen Kosten pro Ladungseinheit<br />

sinken. Durch feste An- und Ablieferungstermine besteht<br />

eine hohe Verlässlichkeit für den Empfänger. Weiterhin<br />

kann ein großes Spektrum an Ladungsgütern transportiert<br />

werden, die z. B. ein LKW nicht übernehmen kann.<br />

Durchschnittliches jährliches<br />

Wachstum 2003 - 2007<br />

%<br />

Durchschnittliches Alter<br />

Jahre<br />

Schiffstyp 2007 2003 2007 Anzahl Schiffe dwt 2003 2007<br />

Tankschiffe 411,3 40,8 40,7 2,5 5,4 18,3 17,2<br />

Öltankschiffe 374,5 37,4 37,1 2,6 5,2 18,7 17,1<br />

Chemikalientankschiffe 10,0 1,0 1,0 1,8 4,7 18,0 18,7<br />

Flüssiggastankschiffe 26,9 2,4 2,7 2,7 8,2 16,1 16,3<br />

Bulkschiffe / OBO-Carrier 363,6 36,4 36,0 2,9 5,2 15,2 15,9<br />

Bulkschiffe 357,6 34,8 35,4 3,2 5,9 15,1 15,8<br />

OBO-Carrier 6,1 1,6 0,6 -12,8 -17,0 18,5 20,6<br />

Containerschiffe 128,2 10,3 12,7 7,5 11,2 10,6 10,8<br />

General-Cargo-Schiffe 100,3 11,9 9,9 0,8 0,9 21,8 22,6<br />

Single-Deck-Schiffe 48,7 5,2 4,8 2,3 3,4 20,9 21,2<br />

Multi-Deck-Schiffe 25,5 3,6 2,5 -2,6 -3,3 25,5 28,3<br />

Reefer-Schiffe 6,6 0,9 0,7 -1,9 -1,8 19,6 22,1<br />

Spezialschiffe 12,7 1,2 1,3 2,6 6,5 19,1 19,2<br />

RoRo-Cargo-Schiffe 7,0 1,0 0,7 1,8 -3,9 19,4 19,7<br />

Passagier-/Cargo-Passagierschiffe<br />

6,1 0,7 0,6 1,3 0,9 21,8 22,8<br />

Cargo-Passagierschiffe 0,3 0,0 0,0 -0,5 -4,7 31,5 32,3<br />

RoRo/Passagierschiffe 4,0 0,5 0,4 1,0 0,7 21,8 23,0<br />

Passagierschiffe 1,8 0,2 0,2 2,1 2,4 20,4 21,1<br />

Insgesamt 1.009,5 100,0 100,0 2,1 5,5 19,1 19,1<br />

Quelle: Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007, Hrsg. Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen


Letztendlich sind mit dem Einsatz von Schiffen erhebliche<br />

Umweltentlastungen gegeben, da auf den Seeverkehrswegen<br />

durchweg keine Staus bestehen. Gerade vor dem Hintergrund<br />

verschärfter Umweltbedingungen auf nationaler<br />

und internationaler Ebene ist der Kurzstreckenseeverkehr<br />

ein zukunftsweisendes Logistikkonzept. Mittels dieser Verkehrsform<br />

werden auch abgelegene Regionen (z. B. Inseln)<br />

erreicht. In einer Vielzahl von Ländern der EU sind Förder-<br />

Anzahl<br />

Schiffstypen der Welthandelsflotte per 31.12.2006<br />

Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw / Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 100<br />

Schiffstypen der Welthandelsflotte per 31.12.2006 / Anteile in %<br />

64<br />

24<br />

192<br />

133<br />

81<br />

zentren für den Kurzstreckenseeverkehr<br />

eingerichtet,<br />

um die Umsetzung der Ziele<br />

voranzutreiben.<br />

Bulkcarrier<br />

Die international gebräuchliche<br />

Bezeichnung für Massengutfrachter<br />

ist Bulkcarrier<br />

(Kurzform: Bulker) oder<br />

übersetzt Bulkschiff. Neben<br />

der bereits erwähnten Terminologie<br />

des Begriffs „bulk“<br />

(siehe oben) bildet der<br />

zweite Wortbestandteil „carrier“<br />

(englisch: to carry,<br />

übersetzt: befördern) eine<br />

exakte Funktionsbeschreibung<br />

dieses Schiffstyps,<br />

nämlich die Massenbeförderung<br />

von Gütern.<br />

In der einschlägigen Literatur bzw. Fachpresse ist oftmals<br />

eine unterschiedliche Einordnung von Schiffstypen und<br />

Schiffsgrößen feststellbar. So werden Bulkcarrier häufig<br />

den Mehrzweckschiffen zugeordnet, da einige dieser<br />

Schiffe auch Massengüter transportieren. Die klassische<br />

Bezeichnung Mehrzweckschiff bedeutet jedoch, dass ein<br />

Schiff für den Transport von Massen- als auch Stückgut<br />

(z. B. Holz, Papier oder Zelluloseballen) ausgelegt ist.<br />

Flottenstruktur General-Cargo-Tramp-Schiffe per August 2007<br />

Gesamtanzahl: 693<br />

Flottenstruktur General-Cargo-Tramp-Schiffe per August 2007 (Gesamtanzahl: 697)<br />

34<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

44<br />

25<br />

12 10<br />

20<br />

51<br />

12<br />

7<br />

2 1<br />

5.000 -<br />

-<br />

5.999<br />

6.000 -<br />

-<br />

6.999<br />

7.000 -<br />

-<br />

7.999<br />

8.000 -<br />

-<br />

8.999 9.000 -<br />

-<br />

9.999 10.000 -<br />

-<br />

10.999 11.000 -<br />

-<br />

11.999 12.000 -<br />

-<br />

12.999 13.000 -<br />

-<br />

13.999 14.000 -<br />

-<br />

14.999 15.000 -<br />

-<br />

15.999 16.000 -<br />

-<br />

16.999 17.000 -<br />

-<br />

17.999 18.000 -<br />

-<br />

18.999 19.000 -<br />

-<br />

19.999 über über 20.000<br />

20.000<br />

Größenklassen (tdw)<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

Quelle: Lloyd´s Register, World Fleet Statistics 2006,<br />

veröffentlicht von: Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />

Basis: Tragfähigkeit in 1.000 tdw /<br />

Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 100<br />

28<br />

D<br />

C<br />

A: Containerschiffe B: Massengutfrachter<br />

C: Rohöltanker D: Sonstige<br />

Containerschiffe Massengutfrachter Rohöltanker Sonstige<br />

Quelle: Lloyd’s Register, World Fleet Statistics 2006, veröffentlicht von: Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />

A<br />

13<br />

B<br />

36<br />

5<br />

41


42<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Altersstruktur nach Baujahren verschiedener Schiffstypen per 01.01.2007<br />

Anzahl der Schiffe<br />

Baujahr bis 1981<br />

1982<br />

-<br />

1986<br />

1987<br />

-<br />

1991<br />

1992<br />

-<br />

1996<br />

1997<br />

-<br />

2001<br />

2002<br />

-<br />

2007<br />

Gesamt<br />

Schiffstyp<br />

Bulkcarrier-Schiffe 1.405 1.318 672 954 1.162 1.270 6.781<br />

General-Cargo-Schiffe 7.418 2.824 1.842 1.902 1.575 1.624 17.185<br />

Single-Deck-Schiffe (Teilsegment<br />

der General-Cargo-Schiffe) 3.606 1.310 1.038 1.292 1.040 1.192 9.478<br />

%-Anteil<br />

Baujahr<br />

bis 1981 1982<br />

-<br />

1986<br />

1987<br />

-<br />

1991<br />

1992<br />

-<br />

1996<br />

1997<br />

-<br />

2001<br />

2002<br />

-<br />

2007<br />

Gesamt<br />

Schiffstyp<br />

Bulkcarrier-Schiffe 21 19 10 14 17 19 100<br />

General-Cargo-Schiffe 43 16 11 11 9 10 100<br />

Single-Deck-Schiffe (Teilsegment<br />

der General-Cargo-Schiffe) 38 14 11 14 11 13 100<br />

Quelle: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) –Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007<br />

Altersstruktur General-Cargo-Tramp per August 2007<br />

Größenklasse (tdw)<br />

bis 1980<br />

1981<br />

-<br />

1985<br />

1986<br />

-<br />

1990<br />

1991<br />

-<br />

1997<br />

1998<br />

-<br />

2002<br />

2003<br />

-<br />

2007<br />

Gesamt<br />

5.000 - 5.999 8 13 6 17 8 12 64<br />

6.000 - 6.999 20 51 17 36 19 49 192<br />

7.000 - 7.999 13 19 22 30 20 29 133<br />

8.000 - 8.999 7 8 5 29 21 11 81<br />

9.000 - 9.999 2 2 1 13 7 9 34<br />

10.000 - 10.999 5 0 0 5 8 26 44<br />

11.000 - 11.999 7 0 0 0 4 14 25<br />

12.000 - 12.999 5 0 0 1 2 4 12<br />

13.000 - 13.999 3 3 0 0 0 4 10<br />

14.000 - 14.999 14 1 1 0 1 3 20<br />

15.000 - 15.999 38 13 0 0 0 0 51<br />

16.000 - 16.999 9 2 0 1 0 0 12<br />

17.000 - 17.999 6 0 1 0 0 0 7<br />

18.000 - 18.999 0 1 0 1 0 0 2<br />

19.000 - 19.999 0 0 1 0 0 0 1<br />

über 20.000 2 2 1 0 0 0 5<br />

Gesamt 139 115 55 133 90 161 693<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London


19<br />

Altersstruktur Massengutschiffe (Bulker)<br />

Quelle: ISL 2006 auf Basis Lloyd´s Register / Fairplay;<br />

veröffentlicht in: Grundlagen der Schiffsfinanzierung, 2. Auflage 2007, Hg. H. Winter, C. Hennig, M. Gerhard<br />

Altersstruktur Massengutschiffe (Bulker) / Anteile in %<br />

11<br />

E<br />

D<br />

Ein reines Bulkschiff dagegen ist ausschließlich für den<br />

Verkehr massenhafter Güter in trockenem Zustand ausgelegt.<br />

Die übliche Einteilung der größeren Bulkschiffe geht<br />

von folgenden Typen aus (in Klammern: Tragfähigkeit in<br />

tdw – englisch: tons deadweight):<br />

• Handysize und Handymax-Bulker (bis etwa 55.000 tdw)<br />

• Panamax-Bulker (Bereich ab etwa 55.000 bis etwa<br />

80.000 tdw)<br />

• Capesize-Bulker (Bereich ab etwa 100.000 bis etwa<br />

300.000 tdw)<br />

Mit dem häufig verwendeten Begriff Mini-Bulker sind<br />

ebenfalls Mehrzweckschiffe mit einer Tragfähigkeit von<br />

unter 10.000 tdw mit Laderäumen ohne Zwischendecks<br />

gemeint. Derartige Tonnage wird normalerweise im Küstenverkehr<br />

eingesetzt.<br />

Zu- und Abänge verschiedener Schiffstypen<br />

9<br />

14<br />

F<br />

C<br />

A: bis 4 Jahre B: 5 - 9 Jahre C: 10 - 14 Jahre D: 15 - 19 Jahre<br />

E: 20 - 24 Jahre<br />

bis 4 Jahre 5<br />

F:<br />

-<br />

24<br />

9 Jahre<br />

- 24 Jahre<br />

10 - 14 Jahre<br />

G:<br />

15<br />

25<br />

- 19<br />

Jahre<br />

Jahre<br />

und<br />

20<br />

mehr<br />

- 24 Jahre 25 Jahre und mehr<br />

Quelle: ISL 2006 auf Basis Lloyd’s Register / Fairplay; veröffentlicht in: Grundlagen der Schiffsfinanzierung, 2. Auflage 2007, Hg. H. Winter, C.<br />

Henning, M. Gerhard<br />

Zugänge<br />

Abgänge<br />

(Anzahl der Schiffe)<br />

(Anzahl der Schiffe)<br />

Schiffstyp 2003 2005 2006 2003 2005 2006<br />

Bulk-Carrier-Schiffe 159 319 315 154 49 64<br />

General-Cargo-Schiffe 179 410 608 518 185 208<br />

Quelle: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) – Shipping Statistics and Market Review, Volume 51 No 1/2 - 2007<br />

A<br />

B<br />

26<br />

21<br />

Die beiden Fondsschiffe<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ sind<br />

bei der Klassifikationsgesellschaft<br />

BUREAU VERITAS S.A.<br />

als „Bulk carrier ESP“ gelistet.<br />

Das angesehene Institut für<br />

Seeverkehrswirtschaft und<br />

Logistik (ISL), Bremen, führt<br />

eine Rubrik General-Cargo-<br />

Schiffe. Darunter sind neben<br />

vier weiteren Schiffstypen<br />

die Single-Deck-Schiffe<br />

(siehe unten) gelistet.<br />

Bei Clarkson Research ist der<br />

Schiffstyp des MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HERMES“ in der Rubrik<br />

„General Cargo Tramp“<br />

geführt. In dieser Kategorie<br />

werden Schiffe erfasst, die<br />

nicht als Mehrzweckfrachter oder Vollcontainerschiffe eingesetzt<br />

werden. Es handelt sich dabei um Einheiten mit<br />

geringerer Geschwindigkeit und einer Tragfähigkeit von<br />

mehr als 5.000 tdw. Daneben verwendet Clarkson Research<br />

die Begriffskategorie Bulker, allerdings für Einheiten ab<br />

einer Tragfähigkeit von 10.000 tdw aufwärts.<br />

Der Begriff General Cargo, der als Synonym für Stückgut<br />

verwendet wird, ist insofern missverständlich. Reine<br />

Stückgutschiffe haben in der heutigen Schifffahrt nur<br />

noch eine untergeordnete Bedeutung. Ein weiteres Typisierungsmerkmal<br />

im Bereich General Cargo liegt in der<br />

Konstruktion des Schiffes. Beim MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw.<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ handelt es sich um sog. Single-<br />

Deck-Schiffe, d. h. das Schiff verfügt über ein (Haupt-)<br />

Deck. Zwischendecks und Zellengerüste (Führungsschie-<br />

43


44<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

nen zum Be- und Entladen von Containern) in den Laderäumen<br />

sind nicht vorhanden; es ist möglich, neben Massengut<br />

auch massenhafte Stückgüter und sogar Container<br />

zu transportieren.<br />

Die weitere Marktbetrachtung in diesem Verkaufsprospekt<br />

erfolgt auf Basis der vorgenannten Zuordnung<br />

des Fondsschiffes als General-Cargo-Tramp-Schiff bei<br />

Clarkson Research. Es ist zu beachten, dass sich die<br />

Vergleichsangaben auf insbesondere von der Ladungsart<br />

her ähnliche, jedoch nicht baugleiche Schiffe<br />

beziehen und jeweils ein großes Spektrum an Schiffstypen<br />

und -größen abgebildet wird. Hinsichtlich allgemeiner<br />

Marktbeschreibungen wird auch auf den<br />

Bulkermarkt insgesamt eingegangen.<br />

Flottenstatus und -struktur<br />

Die Flotte sämtlicher Massengutschiffe macht auf Basis der<br />

Tragfähigkeit etwa ein Drittel der Welthandelsflotte aus. Im<br />

Vergleich dazu beträgt der Anteil der oftmals im Vordergrund<br />

stehenden Containerschiffe lediglich rd. 13 %, siehe<br />

Grafik.<br />

Die Welthandelsflotte sämtlicher Größenklassen umfasst<br />

per 01.01.2007 insgesamt 6.781 Bulkcarrier-Schiffe mit<br />

einer Gesamttragfähigkeit von rd. 358 Mio. tdw. Die Anzahl<br />

der General-Cargo-Schiffe wird mit 17.185 und die<br />

Gesamttragfähigkeit mit rd. 100 Mio. tdw angegeben. Die<br />

Anzahl der Single-Deck-Schiffe beträgt 9.478 mit einer<br />

Index-Punkte<br />

Baltic Dry Index<br />

Entwicklung Januar 2000 bis August 2007<br />

7.000<br />

6.500<br />

6.000<br />

5.500<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Januar<br />

2000<br />

Juli<br />

2000<br />

Januar<br />

2001<br />

Juli<br />

2001<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

Januar<br />

2002<br />

Gesamttragfähigkeit von rd. 49 Mio. tdw (Angaben gemäß<br />

ISL, Shipping Statistics and Market Review, Volume 51<br />

No 1/2 - 2007).<br />

Die im Internet unter www.clarksons.net zur Verfügung<br />

stehende Datenbank stellt in der Rubrik Bulker per August<br />

2007 eine Gesamtzahl von 6.531 Schiffen (größere Tonnage,<br />

z. B. Handysize) dar. Die Flotte der General-Cargo-<br />

Tramp-Schiffe (Teilsegment des General-Cargo-Marktes)<br />

wird mit 693 Schiffen angegeben. Darin enthalten sind<br />

einige als Mehrzweckschiffe zu bezeichnende Einheiten<br />

sowie Bulkschiffe mit einer Tragfähigkeit von knapp über<br />

20.000 tdw. Das Segment wird dominiert von Schiffen der<br />

Größe von 6.000 bis unter 9.000 tdw; diese machen fast<br />

60 % aus, vgl. Grafik.<br />

Der Verband Deutscher Reeder ermittelte per 31.12.2006<br />

einen Bestand von 7.095 Massengutschiffen (Quelle: Daten<br />

der deutschen Seeschifffahrt, Ausgabe 2007).<br />

Altersstruktur<br />

Hinsichtlich der Altersstruktur der Schiffstypisierungen<br />

Bulkcarrier-Schiffe, General-Cargo und Single-Deck-<br />

Schiffe kann festgestellt werden, dass ein Großteil der<br />

Schiffe 25 Jahre und älter ist. Hier wird die notwendige<br />

Flottenerneuerung sichtbar. Die neue Tonnage (ab dem<br />

Jahr 2002) hat einen Anteil von rd. 9 bis 19 %. Dieser<br />

Zulauf an Neutonnage ist auch auf die anstehenden Verschrottungen<br />

zurückzuführen. Das ISL gibt per Anfang<br />

2007 für das Segment Bulkcarrier-Schiffe ein durch-<br />

Baltic Dry Index<br />

Entwicklung Januar 2000 bis August 2007<br />

Quelle: Clarkson Research Services Limited, London<br />

Juli<br />

2002<br />

Januar<br />

2003<br />

Juli<br />

2003<br />

Januar<br />

2004<br />

Juli<br />

2004<br />

Januar<br />

2005<br />

Juli<br />

2005<br />

Januar<br />

2006<br />

Juli<br />

2006<br />

Januar<br />

2007<br />

Juli<br />

2007


schnittliches Alter von 15,9 Jahren an. Für General-Cargo-<br />

Schiffe wird ein Wert von 22,6 Jahren genannt. Die Single-<br />

Deck-Schiffe weisen ein durchschnittliches Alter von<br />

21,2 Jahren auf. Fast 40 % dieses Schiffstyps sind über<br />

25 Jahre alt.<br />

Bezogen auf das Segment General-Cargo-Tramp gemäß<br />

Clarkson Research nimmt die Größenklasse des MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (7.000 tdw)<br />

eine dominante Rolle ein. Die Flotte des Segments 7.000<br />

bis 7.999 tdw besteht per August 2007 aus 133 Schiffen,<br />

wobei rd. 40 % im Jahr 1990 und davor gebaut sind. Die<br />

Neubauzahlen haben sich nach einem Rückgang Ende der<br />

90er Jahre/Anfang 2000 wieder erhöht. Vergleicht man die<br />

Entwicklung seit 1986, so stellt man eine zyklische Entwicklung<br />

im Fünfjahrestakt fest. Das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />

bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“, die im Jahr 2006 gebaut wurden,<br />

fällt in den Bereich eines Wachstumskorridors, der<br />

durch die erhöhte Nachfrage bei den Ladungsarten unterstützt<br />

wird.<br />

Flottenentwicklung – Neubauten und Verschrottungen<br />

Das ISL weist bei den Bulkcarrier-Schiffen für den Zeitraum<br />

2003 bis 2007 ein durchschnittliches jährliches Flottenwachstum<br />

von 2,9 % bezogen auf die Anzahl der<br />

Schiffe und 5,2 % bezogen auf die Tragfähigkeit (tdw) aus.<br />

Per 01.01.2007 nennt das ISL einen Auftragsbestand von<br />

88,3 Mio. tdw. Auf Basis der per 01.01.2007 vorhandenen<br />

Flotte (insgesamt rd. 358 Mio. tdw) wird mit einem Zulauf<br />

von rd. 70 Mio. tdw und einem Abwrackvolumen von<br />

9 Mio. tdw bis zum Jahr 2009 gerechnet.<br />

Für die General-Cargo-Schiffe sind Werte von 0,8 %<br />

(Zuwachs bei der Anzahl der Schiffe) bzw. 0,9 % (Zuwachs<br />

bei der Tragfähigkeit) ausgewiesen. Bei der Betrachtung<br />

der Vergangenheit ist auffällig, dass im Jahr 2003 eine<br />

hohe Abgangsquote zu verzeichnen war, die jedoch durch<br />

Zugänge des Jahres 2005 mehr als kompensiert wurde.<br />

Dennoch ist keine Überbauung von Tonnage festzustellen,<br />

wenn das Gesamtsegment mit hoher Alttonnage berücksichtigt<br />

wird.<br />

Die durchschnittlichen Wachstumsraten bei Single-Deck-<br />

Schiffen (im Bereich der General-Cargo-Schiffe eingeordnet)<br />

werden mit 2,3 bzw. 3,4 % jährlich angegeben.<br />

Gemäß Clarkson Research beträgt das Ordervolumen per<br />

August 2007 im Segment General-Cargo-Tramp der Größenklasse<br />

7.000 bis 7.999 insgesamt 27 Schiffe mit einer<br />

Tragfähigkeit von 202.168 tdw (oder durchschnittlich rd.<br />

7.488 tdw). Dies entspricht etwa 4 % der aktuellen Flotte<br />

und ist damit vergleichsweise gering. Die seit 2004 bis<br />

Ende 2006 erfassten Verschrottungen sämtlicher Größen<br />

weisen 8 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von insgesamt<br />

123.282 tdw aus, darunter ein Schiff mit einer Tragfähigkeit<br />

von über 20.000 tdw. Für das Jahr 2007 waren bis<br />

August lediglich 2 Abgänge zu verzeichnen.<br />

Die Deutsche Schiffsbank, Bremen/Hamburg, konstatiert in<br />

ihrem Geschäftsbericht 2006, dass trotz zunehmender<br />

Neubaubestellungen der Auftragsbestand der Massengutschiffsflotte<br />

mit etwa 20 % relativ moderat ist. Stärkere<br />

Orderaktiviäten verzeichnen die Capesize-Bulker. Kleinere<br />

Tonnage stellt dagegen einen Großteil des seit Jahren stetig<br />

gestiegenen Verschrottungspotenzials. Unter der Voraussetzung,<br />

dass das wirtschaftliche Wachstum der VR<br />

China weiter anhält, wird davon ausgegangen, dass der<br />

Massengutmarkt in der Lage ist, die Ablieferungen des<br />

Jahres 2007 bei tendenziell zunehmenden Abwrackungen<br />

zu absorbieren.<br />

45


46<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Chartermarkt<br />

Bulkschiffe sind in der Regel in der Bedarfsschifffahrt eingesetzt.<br />

Im Fachjargon bezeichnet man dies auch als<br />

Trampschifffahrt (englisch: to tramp, übersetzt: auf Wanderschaft).<br />

Dabei gibt es keine festen Fahrpläne wie z. B. in<br />

der Linienschifffahrt, die bestimmte Routen bedient. Auch<br />

sind die Fahrtrouten längerfristig nicht bekannt. Es handelt<br />

sich dabei um eine freie, ungebundene Fahrt nach Angebot<br />

(Schiffstonnage) und Nachfrage (Transportleistungen).<br />

Einige Schiffe sind über sog. Zeitcharterverträge, die kurzfristigen<br />

Charakter (z. B. 6 Monate ) haben, beschäftigt.<br />

Das Gros der Flotte ist jedoch im Rahmen von Reisechar-<br />

terverträgen, d. h. für jeweils einzelne Aufträge, eingesetzt<br />

(auch als Freie Fahrt bezeichnet). Auf dem sog. Spotmarkt<br />

(der englische Begriff „spot“ steht hier für kurzfristig) werden<br />

Angebot und Nachfrage zusammengeführt mit entsprechender<br />

Preisbildung.<br />

Innerhalb des Spotmarktes spielt für den Transport von<br />

Massengütern die sog. Kontraktfahrt eine große Rolle.<br />

Dabei werden Ladungen einmalig oder für einen bestimmten<br />

Zeitraum transportiert. Die Tagesrate wird abhängig<br />

von der Größe bzw. Menge der Ladung vereinbart. Aufgrund<br />

der Marktkonstellation (kurzfristige Abschlüsse) können<br />

sich die Ratenabschlüsse in der Bulkschifffahrt recht


volatil entwickeln. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass<br />

der Markt der Bulkschifffahrt aus vielen Teilmärkten wie<br />

Ladungsgut und Einsatzgebiet (z. B. Kurzstreckenseeverkehr)<br />

besteht und durchaus abweichende Entwicklungen<br />

auftreten können. Hier liegt jedoch auch der Vorteil eines<br />

flexiblen Marktes; Bulkschiffe können kurzfristige Aufwärtsbewegungen<br />

der Märkte stärker und schneller nutzen<br />

als z. B. Großcontainerschiffe mit langfristigen Charterverträgen.<br />

Die Marktentwicklung bei den Massengutschiffen<br />

(Gesamtflotte) hat sich ab Mitte 2006 stark belebt. Insbesondere<br />

die anziehende Stahlproduktion trug maßgeblich<br />

zum Aufschwung bei. Zuvor waren durch den Abbau von<br />

Lagerbeständen Impulse für den Seeverkehr ausgeblieben.<br />

Die um einen zweistelligen Prozentsatz erhöhten Eisenerzimporte<br />

der VR China führten zu einem Anstieg der Tonnenmeilenleistung<br />

(siehe Glossar) der Bulkcarrier-Flotte um<br />

8 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des hohen Ölpreises<br />

wurde der Transport von Kraftwerkskohle nach Europa als<br />

auch Übersee begünstigt. Auch beim Getreidetransport<br />

konnten positive Entwicklungen verzeichnet werden. Im<br />

zweiten Quartal 2005 sind die Raten deutlich zurückgegangen,<br />

stiegen ab August desselben Jahres jedoch<br />

sprunghaft an. Per Ende 2006 konnten Spitzenergebnisse,<br />

die um 60 bis zu fast 100 % gegenüber Jahresanfang 2006<br />

lagen, erzielt werden (Quelle: Deutsche Schiffsbank,<br />

Geschäftsbericht 2006).<br />

Ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Charterraten<br />

von Bulkerschiffen ist der sog. Baltic Dry Index<br />

(kurz: BDI). Dieser Index des Unternehmens The Baltic<br />

Exchange Limited, London, beschreibt die Entwicklung<br />

von 22 Schlüsselrouten der Bulkschifffahrt.<br />

Die Grafik zeigt, dass Mitte 2005 eine Konsolidierungsphase<br />

eingesetzt hatte. Anschließend stieg der Index bis<br />

zum Herbst 2006 auf 4.000 Punkte, entwickelte sich dann<br />

weiter moderat nach oben und erreichte im Jahr 2007 mit<br />

einem Rücksetzer neue Höchststände. Im August 2007<br />

liegt der Wert bei über 7.000-Indexpunkten.<br />

Die in der Prognoserechnungen angesetzten Raten von<br />

EUR/Tag 5.750,— bzw. EUR/Tag 5.850,— können als moderat<br />

bezeichnet werden. Das Marktniveau im September<br />

2007 lag bei etwa EUR/Tag 5.500,— bis 6.250,— (Angaben<br />

des Befrachtungsunternehmens Apollo Shipping GmbH &<br />

Co. KG).<br />

Wertbeeinflussende Faktoren<br />

Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung ist die Bauart des<br />

Schiffes. Heutige Bulkschiffe verfügen über eine Doppelhülle.<br />

Dabei sind zwischen Laderaum und Außenhaut Ballasttanks<br />

angeordnet. Dies bietet Schutz vor Beschädigungen<br />

bei Kollisionen und erhöht die Stabilität in Längsrichtung<br />

des Schiffes. Wertbeeinflussend ist neben der<br />

Bauart des Schiffes auch die Möglichkeit der homogenen<br />

Beladung. Dies bedeutet, dass die einzelnen Laderäume<br />

gleichmäßig beladen werden können. Andererseits gibt es<br />

Schiffe, bei denen einzelne Laderäume leer, die benachbarten<br />

jedoch voll beladen sind (nicht homogen).<br />

Von Vorteil ist zudem, wenn sich die Ladung (z. B. Schüttgut)<br />

selbsttätig und gleichmäßig im Laderaum verteilt<br />

(selbst trimmend). Der Boden des Laderaums ist bei<br />

bestimmten Ladungsarten wie z. B. Eisenerz höheren<br />

Belastungen ausgesetzt. Hier ist eine entsprechende Stahlverstärkung<br />

erforderlich, die den Preis eines Schiffes<br />

erhöht. Glatte Laderaumwände sind günstig für die Entladung<br />

und anschließende Reinigung der Laderäume. Große<br />

Luken verkürzen ebenfalls die Ladezeiten. Allerdings sind<br />

die Lukendeckel und das Hauptdeck technisch aufwändiger<br />

gebaut mit entsprechenden Mehrkosten. Weiterhin ist die<br />

Ausstattung mit Ladegeschirr (Kränen) von Bedeutung.<br />

Schiffe mit eigenen Kränen können die Be- und Entladung<br />

selbständig vornehmen. Sofern in den Häfen ausreichende<br />

Vorrichtungen bestehen, ist dort Ladegeschirr beim Schiff<br />

nicht erforderlich. Daneben existieren Schiffe, die über sog.<br />

Selbstentladevorrichtungen verfügen. Die Ladungslöschung<br />

erfolgt direkt über Förderbänder.<br />

47


Prognoserechnungen<br />

48<br />

absolut in % des<br />

Kosten der Investitionsphase (Prognose) in TEUR Gesamtaufwandes in % des Eigenkapitals<br />

1. Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />

der Anlageobjekte einschl. Nebenkosten 21.260 93,37 263,44<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen 1.406 6,17 17,42<br />

2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 80 0,35 0,99<br />

3. Sonstiges 24 0,11 0,30<br />

Gesamtaufwand 22.770 100,00 282,15<br />

Hinweis: Der Ausweis erfolgt ohne Berücksichtigung von Agio.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Investitionsplan TEUR TEUR in %<br />

I. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />

Gesamtkaufpreis der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ 21.000<br />

Kosten für Infahrtsetzung/Courtage 260 21.260 93,37<br />

II. Anlaufkosten<br />

Dienstleistungen des Reeders 100<br />

Notar- und Gerichtsgebühren (Gesellschaftsgründungen, Handelsregistereintragungen<br />

und Bestellung der Hypotheken), Steuerberatung,<br />

Gründungskonzeption, Gutachten sowie Mittelverwendungskontrolle 80<br />

Kosten für Zwischenfinanzierung und Kreditbearbeitung 136<br />

Betriebswirtschaftliche Konzeption und Kosten der Projektbetreuung 60<br />

Kosten der Fondsemission (Eigenkapitalvermittlung) 970<br />

Erstellung der Emissionsunterlagen (u. a. Verkaufsrospekt) sowie Marketing 60<br />

Kosten für Platzierungsgarantien 80<br />

Sonstiges 24 1.510 6,63<br />

Summe Mittelverwendung 22.770 100,00<br />

Finanzierungsplan TEUR TEUR in %<br />

I. Eigenkapital<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 8.050<br />

Einlage Gründungskommanditistin Gesellschaft für Handel und Finanz mbH 10<br />

Einlage Kommanditistin GFI Treuhand GmbH 10 8.070 35,44<br />

II. Fremdkapital<br />

Schiffshypothekendarlehen 14.700 64,56<br />

Summe Mittelherkunft 22.770 100,00<br />

Hinweis: Der Ausweis erfolgt ohne Berücksichtigung von Agio.


Erläuterungen zum Investitionsplan<br />

Gemäß Kaufverträgen vom 24.08.2007 beträgt der Kaufpreis<br />

des MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

jeweils TEUR 10.500. Die Kaufpreise sind bereits vollständig<br />

gezahlt. Die Kosten für Infahrtsetzung (TEUR 260) bestehen<br />

im Wesentlichen aus Kosten für Namenswechsel,<br />

Registrierung der Schiffe, Besichtigung durch Taucher,<br />

Auditierung, diverse Zusatzausrüstungen und Courtage.<br />

Bei den Anlaufkosten (Position II) handelt es sich größtenteils<br />

um einzelvertraglich vereinbarte Beträge. Für die zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung vertraglich vereinbarten<br />

bzw. abgerechneten Positionen (Handelsregistereintragung,<br />

Bestellung der Hypotheken und Layout- und Druckkosten<br />

der Emissionsunterlagen) liegen Rechnungen vor bzw. sind<br />

Angebote eingeholt worden. Mit Datum vom 07.08.2007<br />

wurde zwischen den Emittentinnen und der Anbieterin<br />

jeweils eine Vertriebsvereinbarung geschlossen. Danach<br />

erhält die Anbieterin für die Vermittlung der Kommanditeinlagen<br />

(MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HERME S“) in Höhe von TEUR 8.050 eine Vergütung von<br />

TEUR 970 zzgl. rd. TEUR 403 Agio. Die Anlaufkosten sind,<br />

sofern umsatzsteuerpflichtig, exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen,<br />

da die Beteiligungsgesellschaften zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt sind.<br />

Bei den Kosten für Zwischenfinanzierung handelt es sich<br />

um Kosten im Zusammenhang mit dem vorgesehenen<br />

Frühzeichnerbonus (siehe Seite 56). Diese Kosten fallen im<br />

Rahmen eines kurzfristigen Darlehens eines deutschen<br />

Kreditinstitutes an. Es wurde von einem Zinssatz in Höhe<br />

von 6 % p. a. ausgegangen.<br />

Erläuterungen zum Finanzierungsplan<br />

Zur Zeichnung stehen TEUR 8.050 des Kommanditkapitals<br />

zur Verfügung. Es wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben,<br />

welches zusätzlich für die Kommanditkapitalbeschaffung<br />

verwandt wird. Das Erreichen des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

ist durch vorliegende Platzierungsgarantien<br />

(jeweils für jede Emittentin) abgesichert.<br />

Im Falle der Überzeichnung ist die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

berechtigt, das Festkapital der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />

und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />

der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % heraufzusetzen,<br />

ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions- und<br />

Finanzierungsplan entsprechend.<br />

Mit Datum vom 14.09.2007 haben die Emittentinnen<br />

jeweils einen Vertrag über die Finanzierung des Kaufs der<br />

Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

mit einem deutschen Kreditinstitut geschlossen. Den Emittentinnen<br />

wird jeweils zugesagt, den Kauf teilweise mit<br />

einem erststelligen Schiffshypothekenkredit in Höhe von<br />

TEUR 7.350 pro Schiff zu finanzieren (Finanzierungsvolumen<br />

für beide Schiffe zusammen TEUR 14.700).<br />

Einzelheiten der Vereinbarung sind im Abschnitt „Rechtliche<br />

Grundlagen“ beschrieben.<br />

Mit demselben Kreditinstitut haben die Emittentinnen darüber<br />

hinaus mit Datum vom 14.09.2007 zur restlichen<br />

Finanzierung der Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ jeweils einen Eigenmittelvorfinanzierungsvertrag<br />

abgeschlossen (Finanzierungsvolumen<br />

für beide Schiffe zusammen TEUR 6.300).<br />

Die Laufzeit dieser Darlehen endet jeweils am 30.09.2008.<br />

49


Prognoserechnungen<br />

50<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Prognostizierte Raten pro Tag und Schiff in Euro<br />

kalkulierte Einsatztage pro Schiff<br />

Erlöse<br />

Erlöse aus Einsatz beider Schiffe<br />

abzüglich Bereederungsgebühr (4,00 %)<br />

Erlöse aus dem Verkauf beider Schiffe<br />

Summe Erlöse<br />

Kosten<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Kosten wg. Erneuerung der Klasse<br />

Verwaltungskosten<br />

Summe Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen für Hypothekendarlehen<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsphase)<br />

Tilgung Schiffshypothekendarlehen<br />

1) 2)<br />

Auszahlungen in TEUR<br />

Auszahlungen in % 1)<br />

Auszahlungen in % (kumuliert) 1)<br />

Restliquidität (kumuliert)<br />

1) Die Auszahlungen sollen im jeweiligen Jahr zum 30.06. sowie 31.12. erfolgen.<br />

2) Die Auszahlungen des Jahres 2008 beinhalten den vorgesehenen Frühzeichnerbonus.<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsphase)<br />

Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben der Investitionsphase<br />

Abschreibungen<br />

Steuerliche Ergebnisse gemäß Betriebsvermögensvergleich<br />

Ergebnisse gemäß Tonnagebesteuerung %<br />

erbschaft- und schenkungsteuerliche Werte %<br />

Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Tausend Euro<br />

2007<br />

5.750<br />

100<br />

1.150<br />

46<br />

1.104<br />

395<br />

0<br />

20<br />

415<br />

689<br />

215<br />

474<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

474<br />

2007<br />

474<br />

160<br />

2.233<br />

-1.919<br />

0,06<br />

41,22<br />

2008<br />

5.750<br />

360<br />

4.140<br />

166<br />

3.974<br />

1.400<br />

0<br />

70<br />

1.470<br />

2.504<br />

845<br />

1.659<br />

1.092<br />

615<br />

7<br />

7<br />

426<br />

2008<br />

1.659<br />

0<br />

6.028<br />

-4.369<br />

0,21<br />

20,08<br />

2009<br />

5.750<br />

357<br />

4.106<br />

164<br />

3.942<br />

1.428<br />

200<br />

70<br />

1.698<br />

2.244<br />

781<br />

1.463<br />

1.092<br />

565<br />

7<br />

14<br />

232<br />

2009<br />

1.463<br />

0<br />

4.220<br />

-2.757<br />

0,21<br />

-21,08<br />

2010<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.457<br />

0<br />

70<br />

1.527<br />

2.517<br />

726<br />

1.791<br />

1.092<br />

565<br />

7<br />

21<br />

366<br />

2010<br />

1.791<br />

0<br />

2.954<br />

-1.163<br />

0,21<br />

-42,50<br />

2011<br />

5.850<br />

354<br />

4.142<br />

166<br />

3.976<br />

1.486<br />

400<br />

70<br />

1.956<br />

2.020<br />

661<br />

1.359<br />

1.092<br />

565<br />

7<br />

28<br />

68<br />

2011<br />

1.359<br />

0<br />

2.068<br />

-709<br />

0,21<br />

-58,27<br />

2012<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.516<br />

0<br />

70<br />

1.586<br />

2.458<br />

595<br />

1.863<br />

1.092<br />

646<br />

8<br />

36<br />

193<br />

2012<br />

1.863<br />

0<br />

1.447<br />

416<br />

0,21<br />

-61,12


2013<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.546<br />

0<br />

70<br />

1.616<br />

2.428<br />

530<br />

1.898<br />

1.092<br />

646<br />

8<br />

44<br />

353<br />

2014<br />

5.850<br />

357<br />

4.177<br />

167<br />

4.010<br />

1.577<br />

240<br />

70<br />

1.887<br />

2.123<br />

464<br />

1.659<br />

1.092<br />

646<br />

8<br />

52<br />

274<br />

2015<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.609<br />

0<br />

70<br />

1.679<br />

2.365<br />

399<br />

1.966<br />

1.092<br />

646<br />

8<br />

60<br />

502<br />

2016<br />

5.850<br />

354<br />

4.142<br />

166<br />

3.976<br />

1.641<br />

500<br />

70<br />

2.211<br />

1.765<br />

333<br />

1.432<br />

1.092<br />

646<br />

8<br />

68<br />

196<br />

2017<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.674<br />

0<br />

70<br />

1.744<br />

2.300<br />

312<br />

1.988<br />

1.092<br />

726<br />

9<br />

77<br />

366<br />

2018<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.707<br />

0<br />

70<br />

1.777<br />

2.267<br />

236<br />

2.031<br />

1.092<br />

726<br />

9<br />

86<br />

579<br />

2019<br />

5.850<br />

357<br />

4.177<br />

167<br />

4.010<br />

1.741<br />

260<br />

70<br />

2.071<br />

1.939<br />

160<br />

1.779<br />

1.092<br />

807<br />

10<br />

96<br />

459<br />

2020<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.776<br />

0<br />

70<br />

1.846<br />

2.198<br />

83<br />

2.115<br />

1.092<br />

968<br />

12<br />

108<br />

514<br />

2021<br />

5.850<br />

354<br />

4.142<br />

166<br />

3.976<br />

1.812<br />

540<br />

70<br />

2.422<br />

1.554<br />

13<br />

1.541<br />

504<br />

1.453<br />

18<br />

126<br />

98<br />

Verkauf<br />

2023<br />

8.400<br />

8.400<br />

20<br />

20<br />

8.380<br />

8.380<br />

8.415<br />

104<br />

gesamt<br />

68.084<br />

2.720<br />

8.400<br />

73.764<br />

26.498<br />

2.140<br />

1.160<br />

29.798<br />

43.966<br />

6.353<br />

37.613<br />

14.700<br />

22.913<br />

179<br />

283<br />

2013<br />

1.898<br />

0<br />

1.013<br />

885<br />

0,21<br />

-58,16<br />

2014<br />

1.659<br />

0<br />

709<br />

950<br />

0,21<br />

-54,39<br />

2015<br />

1.966<br />

0<br />

709<br />

1.257<br />

0,21<br />

-46,82<br />

2016<br />

1.432<br />

0<br />

709<br />

723<br />

0,21<br />

-45,87<br />

2017<br />

1.988<br />

0<br />

236<br />

1.752<br />

0,21<br />

-33,17<br />

2018<br />

2.031<br />

0<br />

0<br />

2.031<br />

0,21<br />

-17,00<br />

2019<br />

1.779<br />

0<br />

0<br />

1.779<br />

0,21<br />

-4,96<br />

2020<br />

2.115<br />

0<br />

0<br />

2.115<br />

0,21<br />

9,26<br />

2021<br />

1.541<br />

0<br />

0<br />

1.541<br />

0,21<br />

10,35<br />

2022<br />

2.126<br />

0<br />

0<br />

2.126<br />

0,21<br />

11,69<br />

Verkauf<br />

2023<br />

8.380<br />

0<br />

686<br />

7.694<br />

gesamt<br />

37.613<br />

160<br />

23.012<br />

14.441<br />

2022<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.848<br />

0<br />

70<br />

1.918<br />

2.126<br />

0<br />

2.126<br />

0<br />

2.018<br />

25<br />

151<br />

206<br />

2023<br />

2.089<br />

0<br />

0<br />

2.089<br />

0,21<br />

9,57<br />

2023<br />

5.850<br />

360<br />

4.212<br />

168<br />

4.044<br />

1.885<br />

0<br />

70<br />

1.955<br />

2.089<br />

0<br />

2.089<br />

0<br />

2.260<br />

28<br />

179<br />

35<br />

51


52<br />

Prognoserechnungen<br />

Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Erlöse (Prognose)<br />

Die Übernahme der beiden Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“<br />

und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ erfolgte am 18.09.2007 bzw.<br />

19.09.2007. Am 20.09.2007 begann mit der Andienungsreise<br />

der Dienstantritt in einem Erlöspool.<br />

Die anfänglich kalkulierte Rate beträgt EUR/Tag 5.750,— im<br />

Rahmen der Erstbeschäftigung („Freie Fahrt“). Es handelt<br />

sich dabei um einen Nettobetrag; die Vergütung für das<br />

Befrachtungsunternehmen ist bereits berücksichtigt.<br />

Es wurden folgende Frachtraten prognostiziert und in der<br />

Kalkulation angesetzt:<br />

20.09.2007 – 31.12.2009: EUR/Tag 5.750,—<br />

01.01.2010 – 31.12.2023: EUR/Tag 5.850,—<br />

Trotz der geringfügig angesetzten Ratensteigerung ab dem<br />

Jahr 2010 liegen die prognostizierten Werte auf dem<br />

Niveau der aktuell erzielbaren Frachtraten für das Segment<br />

der beiden Fondsschiffe (siehe Ausführungen Seite 47).<br />

Für das Jahr 2007 wurden 100 Einsatztage angesetzt<br />

(Dienstantritt 20.09.; es wurden drei Ausfalltage berücksichtigt).<br />

Danach wurde grundsätzlich von 360 Einsatztagen<br />

pro Jahr ausgegangen. Damit sind vorsichts halber<br />

jeweils 5 (bzw. in Schaltjahren 6) Ausfalltage ange nommen<br />

worden. Berücksichtigt sind auch die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Durchführung der Schiffsklasse (Schiffsüberholung<br />

- Schiffs-„TÜV“) und damit verbundene Werftaufenthalte<br />

in den Jahren 2009, 2011, 2014, 2016, 2019 und<br />

2021. Ein Schiff muss in einem Zeitraum von 5 Jahren<br />

zweimal aus dem Wasser, wobei zwischen den Dockungen<br />

maximal 36 Monate liegen dürfen. Bei den Zwischendockungen<br />

(sog. „Kleine Klasse“) wird der Rumpf auf Beschädigungen<br />

überprüft, gereinigt und mit einem neuen<br />

Anstrich versehen. Bei den 5-Jahres-Dockungen („Große<br />

Klasse“) wird darüber hinaus die gesamte nautische und<br />

technische Ausrüstung des Schiffes überprüft und neu zertifiziert.<br />

In Jahren mit Durchführung der „Großen Klasse“<br />

wurden 354 Einsatztage, in Jahren mit Durchführung der<br />

„Kleinen Klasse“ 357 Einsatztage berücksichtigt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />

treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />

6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />

geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />

pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes<br />

aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />

ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />

Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Brut-<br />

tocharter enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />

Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />

Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />

vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />

Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />

gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />

Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergütungen<br />

sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />

und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des jeweiligen<br />

Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Die Erlöse aus den geplanten Verkäufen des MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ im Jahr 2023 (Prognose)<br />

sind mit 40 % der ursprünglichen Kaufpreise (pro<br />

Schiff jeweils TEUR 10.500, insgesamt TEUR 21.000) prognostiziert<br />

worden. Dies entspricht für beide Schiffe insgesamt<br />

TEUR 8.400.<br />

Kosten (Prognose)<br />

Die Schiffsbetriebskosten für ein volles Betriebsjahr pro<br />

Schiff wurden wie folgt prognostiziert und in der Kalkulation<br />

berücksichtigt (ausgewiesen in der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

im Jahr 2008):<br />

Prognose TEUR<br />

Personal 395,0<br />

Proviant 28,5<br />

Versicherung 126,5<br />

Ausrüstung 42,5<br />

Reparaturen 26,0<br />

Schmierstoffe 43,0<br />

Sonstiges 38,5<br />

Gesamt 700,0<br />

Die Schiffsbetriebskosten pro Jahr sind für jeweils 365 Einsatztage<br />

berechnet. Die Positionen wurden anhand von<br />

Vergleichswerten ähnlicher Schiffstypen und -größen,<br />

geschlossener Verträge bzw. vorliegender Angebote und<br />

nach Maßgabe der kaufmännischen Vorsicht kalkuliert. Es<br />

ist denkbar, dass z. B. als wesentlicher Posten die Personalkosten<br />

geringer bzw. höher ausfallen können. Ab dem<br />

01.01.2009 wurde bei den Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten<br />

eine jährliche Steigerungsrate von 2 % prognostiziert<br />

und in der Kalkulation angesetzt.<br />

In den Jahren, in denen die Durchführung der Schiffsklasse<br />

ansteht, wurden folgende Kosten berücksichtigt (dabei<br />

wurde kostenseitig zwischen der sog. „Kleinen“ und<br />

„Großen“ Klasse differenziert):


TEUR<br />

2009: 200<br />

2011: 400<br />

2014: 240<br />

2016: 500<br />

2019: 260<br />

2021: 540<br />

Gesamt 2.140<br />

Mit Infahrtsetzung wurde davon ausgegangen, dass das<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ unter<br />

ausländischer Flagge (Antigua und Barbuda) eingesetzt<br />

werden. Entsprechende Genehmigungen nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />

(FlRG) wurden vom Bundesamt für Seeschifffahrt<br />

und Hydrographie bis September 2009 erteilt. Die<br />

Personalkosten fallen regelmäßig in Fremdwährung an<br />

(vorwiegend US-$). Auf Basis eines Umrechnungskurses<br />

von EUR 1 = US-$ 1,37 wurden diese mit jährlich TEUR<br />

395 angesetzt.<br />

Die kalkulierten Verwaltungskosten für beide Kommanditgesellschaften<br />

in Höhe von TEUR 70 setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

• Die persönlich haftende Gesellschafterin (G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH) erhält für das sie treffende Haftungsrisiko<br />

eine Vergütung in Höhe von TEUR 6 p. a. zuzüglich evtl.<br />

anfallender Umsatzsteuer pro Kommanditgesellschaft<br />

(siehe § 13 Ziffer 1 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages).<br />

Für beide Kommanditgesellschaften<br />

beträgt die Vergütung somit TEUR 12 jährlich.<br />

• Für die Tätigkeit als Geschäftsbesorgerin sowie ihre<br />

Tätigkeit als Treuhänderin erhält die GFI Treuhand GmbH<br />

eine Vergütung von insgesamt 0,5 % p. a. des nominellen<br />

Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer (siehe<br />

§ 10 Ziffer 3 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages).<br />

Bei einem ver tragsgemäßen Kommanditkapital<br />

in Höhe von insgesamt TEUR 8.070 ergeben sich jährlich<br />

TEUR 40,35.<br />

• Die übrigen Kosten pro Jahr für beide Kommanditgesellschaften<br />

bestehen aus rd. TEUR 15 für Jahresabschluss<br />

und Steuererklärungen sowie TEUR 2,65 für Kosten aufgrund<br />

des Flaggenstatus.<br />

Im Jahr 2023 wurden TEUR 10 für Verwaltungskosten für<br />

jede Kommanditgesellschaft im Zusammenhang mit der<br />

Veräußerung des Schiffes ange nommen.<br />

Die Position „nicht aktivierte Gründungskosten gemäß<br />

Investitionsplan“ berücksichtigt das Schreiben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen vom 20. Oktober 2003 („fünfter<br />

Bauherrenerlass“). Danach sind Aufwendungen in der<br />

Anlauf- und Gründungsphase zusammen mit den erworbenen<br />

Wirtschaftsgütern – hier die Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ - zu aktivieren und<br />

über die zulässige Dauer abzu schreiben.<br />

Die Konditionen (Zinssatz und Zinsbindungszeitraum) für<br />

die Schiffshypothekendarlehen sind zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung teilweise vertraglich vereinbart.<br />

Es besteht eine Festzinsvereinbarung in Höhe von ca. 6 %<br />

p. a. für einen Betrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide<br />

Schiffe) über einen Zeitraum von 10 Jahren. Ab dem<br />

31.03.2017 bis zum Ende der Darlehenslaufzeit im Jahr<br />

2021 wurden für diesen Teilbetrag 7 % p. a. angesetzt, da<br />

für diesen Zeitraum keine Zinssicherung besteht. Für einen<br />

Teilbeitrag in Höhe von TEUR 5.000 (für beide Schiffe) ist<br />

eine Festzinsvereinbarung vorgesehen, die kurzfristig je<br />

nach Entwicklung des Marktzinsniveaus erfolgen soll. Für<br />

diesen Teil des Schiffshypothekendarlehens wurde für den<br />

Zeitraum 01.10.2007 bis 31.12.2016 ein Zinssatz von 6 %<br />

p. a. angesetzt, danach wurde mit einem Zinssatz von 7 %<br />

p. a. bis zum Ende der Darlehnslaufzeit kalkuliert.<br />

Für den verbleibenden Teil der Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von TEUR 4.700 besteht zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des Verkaufsprospektes noch keine Zinsvereinbarung.<br />

Für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.06.2009 wurde<br />

ein Zinssatz von 5,5 % p. a. angesetzt. Anschließend wurde<br />

von einem Zinssatz von 6 % p. a. bis 31.12.2016 ausgegangen.<br />

Danach wurde mit einem Zinssatz von 7 % p. a. bis<br />

zum Ende der Darlehenslaufzeit kalkuliert.<br />

Für das Jahr 2008 wurden zusätzlich TEUR 50 für evtl. vorzunehmende<br />

Auszahlungen im Zusammenhang mit dem<br />

vorgesehenen Frühzeichnerbonus berücksichtigt.<br />

Die Darlehen sind in 54 aufeinanderfolgenden Vierteljahresraten<br />

von jeweils rd. TEUR 273 sowie einer abschließenden<br />

Tilgungsrate von rd. TEUR 504 zurückzuzahlen.<br />

Bei den ausge wiesenen Auszahlungen handelt es sich um<br />

prognosti zierte und nach der ebenfalls unterstellten<br />

Liquiditätslage mögliche Auszahlungen, über deren Höhe<br />

die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

beschließt. Darüber hinaus sind Regelungen<br />

des Darlehensvertrages zu berücksichtigen (siehe<br />

Ausführungen zum Darlehensvertrag im Abschnitt<br />

„Rechtliche Grundlagen“). Es sind kontinuierlich steigende<br />

Auszahlungen vorgesehen. Die Auszahlung für das einzelne<br />

Geschäftsjahr soll jeweils zum 30.06. bzw. 31.12. des<br />

jeweiligen Geschäftsjahres als sog. Vorabauszahlung bzw.<br />

Entnahme beschlossen und noch vor Ablauf des jeweiligen<br />

Kalenderjahres vorgenommen werden. Dazu bedarf<br />

53


Prognoserechnungen<br />

54<br />

es entsprechender Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen.<br />

Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft nimmt die lineare<br />

Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG in Anspruch. Dabei<br />

sind die jeweiligen Anschaffungskosten der Schiffe nach<br />

Abzug des Schrottwertes als Bemessungsgrundlage zu<br />

berücksichtigen. Anschaffungsnebenkosten gehören zu den<br />

Anschaffungskosten. Entsprechend den Verlautbarungen<br />

der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />

2003) wurden die Anlaufkosten der jeweiligen Gesellschaft<br />

aktiviert.<br />

Bemessungsgrundlage für lineare<br />

Abschreibung TEUR<br />

Gesamtkaufpreis der Schiffe 21.000<br />

Kosten für Infahrtsetzung/Courtage 260<br />

Dienstleistungen des Reeders 100<br />

Notar- und Gerichtsgebühren (Gesellschaftsgründungen,<br />

Handelsregistereintragungen und<br />

Bestellung der Hypotheken), Steuerberatung,<br />

Gründungskonzeption, Gutachten sowie<br />

Mittelverwendungskontrolle 80<br />

Betriebswirtschaftliche Konzeption und Kosten<br />

der Projektbetreuung 60<br />

Kosten der Fondsemission<br />

(Eigenkapitalvermittlung) 970<br />

Erstellung der Emissionsunterlagen<br />

(u. a. Verkaufsprospekt) sowie Marketing 60<br />

Kosten für Platzierungsgarantien 80<br />

Agio 403<br />

Summe 23.013<br />

Die Prognose geht von einer Nutzungsdauer von 11 Jahren<br />

aus. Der Schrottwert ist anhand der geltenden steuerlichen<br />

Regelung (Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />

Hamburg vom 03.12.1990) ermittelt worden. Dabei wurden<br />

2.540,7 MT Tonnen Schrott, wobei 2.540,7 „lightweight“-<br />

Tonnen steuerlich zu berücksichtigen sind, mit EUR 270,-<br />

je Tonne angesetzt. Somit beträgt der Schrottwert TEUR<br />

686.<br />

Die auf den Seiten 50 und 51 dargestellte Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

zeigt die mögliche Option der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft zur Tonnagesteuer ab 01.01.2007.<br />

Die ab dem Jahr 2007 erzielten positiven Ergebnisse nach<br />

§ 5a EStG betragen laut Ergebnisprognose 0,06 % für<br />

2007 und jährlich 0,21 % für die Jahre 2008 bis 2023.<br />

Unter dem Rückfluss (an Anteilseigner) werden die möglichen<br />

Auszahlungen gemäß § 13 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

(Kostenersatz, Gewinn- und Verlustverteilung<br />

sowie Entnahmen) gezeigt.


Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnungen (Prognosen)<br />

Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnung (Prognose) gemäß IDW<br />

Jahr<br />

1. gebundenes Kapital<br />

2.1. Gewinnausschüttung<br />

2.2. Steuererstattungen (+)<br />

Steuerzahlungen (-)<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

Verkauf<br />

2023 gesamt<br />

0 65.025 98.107 91.189 84.271 77.353 69.435 61.517 53.599 45.681 37.763 28.845 19.927 10.009 -1.909 -19.827 -44.745 -72.663<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.660 18.000 25.000 28.000 95.615 178.275<br />

-25 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 -82 0 -1.337<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlung (./.) / -65.000 -40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 0 7.000 7.000 7.000 7.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 9.000 9.000 10.000 340 0 0 0 8.660 105.000<br />

2.4. Gebundenes Kapital<br />

3. Haftungsvolumen<br />

4. anteiliges Fremdkapital<br />

65.025 98.107 91.189 84.271 77.353 69.435 61.517 53.599 45.681 37.763 28.845 19.927 10.009 -1.909 -19.827 -44.745 -72.663 -176.938 281.938<br />

0 9.206 16.206 23.206 30.206 31.651 27.705 23.239 14.969 13.316 395 0 0 0 0 0 0 0<br />

182.156 168.625 155.093 141.561 128.030 114.498 100.967 87.435 73.903 60.372 46.840 33.309 19.777 6.245 0 0 0<br />

Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Euro. Es wird von einem Zeichnungsbetrag in Höhe von TEUR 100 zzgl. 5 % Agio ausgegangen.<br />

Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-Planungsrechnung (Prognose)<br />

Periode 2007 - 2023 EUR<br />

1. Kapitaleinsatz 105.000,—<br />

2. Prognostizierte Auszahlungen 179.000,—<br />

3. Prognostizierter anteiliger Veräußerungserlös (40 %) abzüglich Verwaltungskosten<br />

und zuzüglich Restliquidität 104.275,—<br />

4. Prognostizierter Kapitalrückfluss vor Steuern (2. zuzüglich 3.) 283.275,—<br />

5. Prognostizierte Steuerauswirkungen in Jahren mit positiven Ergebnissen 1.337,—<br />

6. Prognostizierter Kapitalrückfluss nach Steuern (4. abzüglich 5.) 281.938,—<br />

7. Prognostizierter Kapitaleinsatz (1.) 105.000,—<br />

8. Vermögenszuwachs nach Steuern (6. abzüglich 7.) 176.938,—<br />

55


56<br />

Prognoserechnungen<br />

Die Berechnung geht von einem Zeichnungsbetrag in Höhe<br />

von TEUR 100 zzgl. 5 % Agio aus, der in den Jahren 2007<br />

und 2008 zu leis ten ist.<br />

Es wurde von einem zu versteuernden Einkommen von<br />

TEUR 74 bei Zugrundelegung der Splitting-Tabelle ausgegangen<br />

(dies entspricht einem persönlichen Einkommensteuersatz<br />

des Kommanditisten von 35 %). Ferner<br />

wurde der derzeitig gültige Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5 % berücksichtigt. Außerdem wurde von einem Kirchensteuersatz<br />

in Höhe von 8 % ohne Berücksichtigung<br />

von Kappungsgrenzen ausgegangen.<br />

Die prognostizierten Werte (Auszahlungen, Restliquidität<br />

sowie anteiliger Veräußerungserlös) basieren auf der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

(siehe Seiten 50 und 51). Beim<br />

Veräußerungserlös wurden 40 % der jeweiligen Kaufpreise<br />

von TEUR 10.500 pro Schiff prognostiziert. Abzüglich<br />

TEUR 20, die für Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />

mit den Verkäufen beider Schiffe prognostizierten wurden,<br />

verbleiben als Zufluss für den Investor quotal (Verhältnis<br />

des angenommenen Zeichnungsbetrages zum<br />

nominellen Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.070)<br />

rd. 103,84 %. Position 5. weist die Steuerzahlungen aus.<br />

Abweichungen der persönlichen Daten von der zugrundegelegten<br />

Einkommenssituation führen zu entsprechend<br />

abweichenden Prognoseergebnissen in der dargestellten<br />

Berechnung, wobei die Abweichungen als nur gering anzusehen<br />

sind.<br />

Angaben über die Vermögensanlage<br />

Der Zeichnungsbetrag ist zu 60 % zzgl. 5 % Agio sofort<br />

nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie 40 % am<br />

15.02.2008 zu erbringen. Die Beteiligung als Kommanditist<br />

ist mit einem Zeichnungsbetrag ab EUR 15.000,— oder<br />

einem höheren, durch EUR 5.000,— ohne Rest teilbaren<br />

Betrag – jeweils zzgl. 5 % Agio – möglich.<br />

Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller Höhe<br />

leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />

10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />

Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum 01.12.2007 bis<br />

30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus<br />

in Höhe von 5 % auf die im Geschäftsjahr<br />

2008 prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung der Kommanditeinlage<br />

auf das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gilt als Leistung der Einlage gegenüber<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />

Die steuerlichen Grundlagen sind auf Seite 74 ff. beschrieben.<br />

Anfallende Steuern im Zusammenhang mit dem<br />

Anteilserwerb oder auch dem Betrieb der jeweiligen Beteili-<br />

gungsgesellschaft sind vom Kommanditisten zu tragen. Die<br />

Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />

§ 15 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

regelt die Möglichkeit, dass der Anleger seinen Kommanditanteil<br />

übertragen kann.<br />

Als Zahlstellen fungieren die Reederei MS “Global Helios“<br />

GmbH & Co. KG sowie Reederei MS “Global Hermes“ GmbH<br />

& Co. KG sowie die GFI Treuhand GmbH (siehe Seite 27).<br />

Die Abwicklungshinweise, welche die Einzelheiten der<br />

Zeichnung darstellen, sind auf Seite 111 abgedruckt.<br />

Die Einlage sowie das Agio sind zu leisten auf das<br />

Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />

Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG und<br />

Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />

Sparkasse LeerWittmund<br />

Mühlenstr. 93<br />

26789 Leer<br />

Konto-Nr. 300 024 89<br />

Bankleitzahl: 285 500 00<br />

Die Entgegennahme des Zeichnungsscheines erfolgt durch<br />

die Emittentinnen (gesetzlich vertreten durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin), Blinke 6, 26789 Leer bzw.<br />

durch deren Bevollmächtigte.<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und endet spätestens<br />

am 31.12.2008. Vorgesehen ist die Einwerbung des<br />

Kommanditkapitals bis spätestens zum 31.12.2008 (Ende<br />

der Zeichnungsfrist). Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung<br />

sowie eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder<br />

Beteiligungen ist möglich. Die liegt im freien Ermessen der<br />

jeweiligen Geschäftsführung der Emittentinnen.<br />

Das Angebot der Beteiligungsmöglichkeit an der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft ist auf die Bundesrepublik<br />

Deutschland beschränkt. Die jeweilige Emittentin unterliegt<br />

deutschem Recht.<br />

Folgende Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind,<br />

fallen an bzw. sind möglich:<br />

• 5 % Agio auf die nominelle Kommanditeinlage,<br />

• Ggf. Kosten durch Honorarberatung,<br />

• für Direktkommanditisten: Kosten der notariellen Unterschriftsbeglaubigung<br />

und der Handelsregistereintragung<br />

je Emittentin,<br />

• Soweit das Abfindungsguthaben des Anlegers beim<br />

Ausscheiden aus der jeweiligen Beteiligungsgesell-


schaft durch Sachverständigengutachten ermittelt wird,<br />

könnten Gutachterkosten beim Anleger anfallen.<br />

• Falls der Anleger mit der Zahlung von Zeichnungsbetrag<br />

und Agio in Verzug gerät, ist die rückständige Zahlung<br />

zu verzinsen. Rückständige Zahlungen sind gegenüber<br />

der Kommanditgesellschaft mit 1 % monatlich zu<br />

verzinsen. Die jeweilige Emittentin kann darüber hinaus<br />

einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.<br />

• Ggf. Kosten der Beteiligungsverwaltung (z. B. Teilnahme<br />

an Gesellschafterversammlungen, Steuern),<br />

• Bei Verkauf: Ggf. Kosten der Anteilsveräußerung (z. B.<br />

Maklergebühren),<br />

• Ggf. Zahlungen bei persönlicher Anteilsfinanzierung<br />

(Zins und Tilgung),<br />

• Kosten, die durch die Aufhebung von Beitrittsverträgen<br />

entstehen, sind durch den von der Aufhebung betroffenen<br />

Gesellschafter zu übernehmen.<br />

Über diese genannten Kosten hinaus fallen für den Anleger<br />

keine weiteren Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden<br />

sind, an.<br />

Provisionen sind vertraglich vereinbart und in der Prognoserechnung<br />

berücksichtigt. Die Gesamthöhe der Provisionen<br />

beträgt TEUR 1.373.<br />

57


Prognoserechnungen<br />

58<br />

Sensitivitätsberechnungen (Abweichungen von<br />

Prognosen)<br />

Die nachfolgend aufgeführten Darstellungen sollen die<br />

Auswirkungen möglicher Änderungen wichtiger Parameter<br />

des Fondskonzeptes wiedergeben. Dabei werden die prognostizierten<br />

Auszahlungen (Betriebsphase 2007 bis 2023)<br />

gemäß Wirtschaftlichkeits prognose (siehe Seiten 50 und<br />

51) in Höhe von 179 % des nominellen Kommandit kapitals<br />

als Ausgangsgröße dargestellt. Es handelt sich um beispielhaft<br />

ausgewählte Einzelszenarien, die auch zusammen eintreffen<br />

können. In der Darstellung sind die übrigen Beteiligungsparameter<br />

jeweils als unverändert angenommen<br />

(ceteris paribus-Methode, d. h. unter sonst gleichen Bedingungen).<br />

Folgende Prognoseszenarien sind möglich:<br />

In der ersten Grafik werden die Auswirkungen einer für<br />

den gesamten Planungszeitraum unterstellten Veränderung<br />

der Erlöse aufgezeigt. Hier zeigt sich eine starke<br />

Schwankungsbreite bei den Auszahlungen. So führt z. B.<br />

ein Rückgang der Erlöse um 10 %-Punkte gegenüber dem<br />

Planansatz zu einer Verringerung der Gesamtauszahlungen<br />

von 179 % auf 95 %.<br />

Der zweite dargestellte Fall zeigt die Auswirkungen von<br />

Abweichungen der Entwicklung der Schiffsbetriebskosten<br />

gegenüber den prognostizierten Werten (bei gleicher<br />

Steigerungsratenentwicklung wie in der Ergebnisprognose).<br />

Hier zeigt sich z. B. bei einer Erhöhung der Schiffsbetriebskosten<br />

um 10 %-Punkte über den gesamten<br />

Planungszeitraum eine Verminderung der Gesamtauszahlungen<br />

von 179 % auf 146 %.<br />

Änderung der Erlöse<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-20 %- -10 %- Prospekt- +10 %- +20 %-<br />

Punkte Punkte annahme Punkte Punkte<br />

Erlöse<br />

Änderung der Schiffsbetriebskosten<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

+20 %- +10 %- Prospekt- -10 %- -20 %-<br />

Punkte Punkte annahme Punkte Punkte<br />

Schiffsbetriebskosten


Die dritte Grafik zeigt die Auswirkungen einer Änderung<br />

der Währungsparität zwischen Euro und US-$-Währung<br />

innerhalb der Schiffsbetriebskosten, und zwar bei den<br />

Heuern. Diese wurden in der Prognoserechnung mit<br />

TEUR 395 berücksichtigt (auf Basis einer Parität von<br />

EUR 1 = US-$ 1,37). Für die Szenarien wurde unterstellt,<br />

dass sich diese Parität in Höhe von US-$ 0,05 bzw.<br />

US-$ 0,10 ändert. Sinkt z. B. der Euro gegenüber dem US-$<br />

um US-$ 0,10, erhöhen sich die Kosten für Heuern (und<br />

damit die Position Schiffsbetriebskosten). Die Gesamtauszah<br />

lungen für die gesamte Laufzeit sinken von 179 % auf<br />

171 %.<br />

Änderungen der Parität US-Dollar/Euro<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-0,1 -0,05 Prospekt<br />

annahme<br />

+0,05 +0,1<br />

Parität US-Dollar/Euro<br />

Die vierte Grafik stellt dar, welche Auswirkungen sich bei<br />

einer über bzw. unter dem Planansatz liegenden Zinsentwicklung<br />

ergeben. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />

Verkaufsprospektes die Zinskonditionen noch nicht vollständig<br />

vereinbart sind, ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit<br />

von erhöhten bzw. verminderten Zinsaufwendungen<br />

gegenüber dem Planansatz. Dargestellt sind die<br />

Zinssatzvarian ten A (6 % p. a.), B (6,5 % p. a.) und C (7 %<br />

p. a.), jeweils durchgehend für die gesamte Darlehenslaufzeit.<br />

Die Aus zahlungen würden sich dann entsprechend<br />

reduzieren.<br />

Änderungen der Zinssätze der Schiffshypothekendarlehen<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Auszahlungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Prospekt- A B C<br />

annahme<br />

Eine weitere Schwankungsgröße des Fonds ist der Veräußerungserlös,<br />

der in den Prognoserechnungen mit<br />

40 % der Kaufpreise (TEUR 21.000 für beide Schiffe) angesetzt<br />

wurde. Der Veräußerungserlös beträgt TEUR 8.400<br />

unter Abzug von TEUR 20 Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />

mit der Verkaufsabwicklung. Quotal würden<br />

dann rd. 103,841 % an die Anleger ausgekehrt werden<br />

können. In der Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluss-<br />

Planungs rechung (siehe Seite 55) ist dies beispielhaft dargestellt.<br />

In der Grafik werden verschiedene Szenarien für<br />

über bzw. unter dem Prospektansatz liegende Veräußerungs<br />

erlöse aufgezeigt.<br />

Änderungen der Veräußerungserlöse<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Zufluss beim Investor in % der nominellen Kommanditeinlage<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

30 % 35 % Prospektannahme<br />

45 % 50 %<br />

Veräußerungserlös<br />

in % des Kaufpreises<br />

59


Rechtliche Grundlagen<br />

60<br />

Die folgenden Ausführungen sind von der Anbieterin aufgrund<br />

langjähriger Erfahrungen in der Konzeption vergleichbarer<br />

Vermögensanlagen erstellt worden. Die Anbieterin<br />

hat diese selbst erstellt.<br />

Allgemeine Grundsätze gemäß § 2 VermVerkProspV<br />

Das Angebot der Beteiligungsmöglichkeit an den Emittentinnen<br />

ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.<br />

Die Emittentinnen unterliegen ausschließlich dem Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Angaben über die Emittentinnen (§ 5 VermVerkProspV):<br />

Emittentinnen der Beteiligung sind die Reederei MS “Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG, beide Blinke 6, 26789 Leer. Die Kommanditgesellschaften<br />

sind am 07.08.2007 gegründet worden.<br />

Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte ebenfalls<br />

am 07.08.2007 durch den Abschluss diverser Verträge<br />

im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fondkonzeptes.<br />

Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am<br />

14.08.2007 (Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG)<br />

bzw. 16.08.2007 (Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />

Co. KG). Die Dauer der Emittentinnen ist unbeschränkt.<br />

Der Anleger beteiligt sich mit jeweils 50 % seiner Einlage<br />

an Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft.<br />

Die Beteiligung erfolgt entweder direkt als Kommanditist<br />

oder über die Treuhänderin indirekt an der Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

beider Emittentinnen ist jeweils die G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH, Blinke 6, 26789 Leer (weitere Angaben siehe<br />

„Gründungsgesellschafter der Emittentinnen“).<br />

Unternehmensgegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich<br />

der Emittentinnen sind gemäß § 2 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

der Erwerb, der Betrieb und die<br />

Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere des MS “GLO-<br />

BAL HELIOS“ bzw. MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ (Bulkcarrier mit<br />

der IMO-Nr. 9349980 bzw. IMO-Nr. 9349978 und klassifziert<br />

bei BUREAU VERITAS). Die Kommanditgesellschaften können<br />

dar über hinaus Geschäfte aller Art tätigen, die geeignet<br />

sind, den vorstehenden Gegenstand zu fördern. Auch können<br />

sich die Kommanditgesellschaften an anderen Unternehmen<br />

der selben oder ähnlichen Branche beteiligen sowie<br />

eigenes oder fremdes Vermögen verwalten. Die Kommanditgesellschaften<br />

können Zweigniederlassungen im In- und<br />

Ausland errichten.<br />

Die Emittentinnen Reederei MS “Global Helios“ GmbH &<br />

Co. KG bzw. Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />

wurden am 14.08.2007 bzw. 16.08.2007 unter HRA 200473<br />

bzw. 200478 in das Handelsregister des Amtsgerichtes<br />

Aurich eingetragen.<br />

Die Emittentinnen sind keine Konzernunternehmen. Bestehende<br />

Verflechtungen sind auf Seite 27 dargestellt.<br />

Die Kommanditgesellschaftsverträge der Reederei MS “Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG und Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG sehen Regelungen hinsichtlich der<br />

Gewinn- und Verlustverteilung, der Einrichtung eines Beirats,<br />

der Treuhänderin und der Geschäftsbesorgerin vor. Die<br />

anfängliche, vorüberge hende Beteiligung des Kommanditisten<br />

als atypisch stiller Gesellschafter ist ebenfalls gesondert<br />

geregelt.<br />

Angaben über das Kapital der Emittentinnen<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes ist<br />

der jeweilige Kommanditanteil von Gesellschaft für Handel<br />

und Finanz mbH in Höhe von EUR 5.000,– einge zahlt.<br />

Außerdem ist der jeweilige Kommanditanteil der GFI Treuhand<br />

GmbH in Höhe von EUR 5.000,– pro Emittentin eingezahlt.<br />

Die Emittentinnen können so viele Anleger aufnehmen,<br />

bis das notwendige Kommanditkapital von TEUR<br />

8.070 erreicht ist. Der Anleger beteiligt sich mit einer Mindesteinlage<br />

von EUR 15.000,–. Höhere Einlagen sollen<br />

durch EUR 5.000,– ohne Rest teilbar sein. Daraus ergeben<br />

sich rechnerisch 538 Kommanditanteile. Auf den Zeichnungsbetrag<br />

des Anlegers wird ein Agio (Aufgeld) von 5 %<br />

erhoben.<br />

Im Falle der Überzeichnung ist die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

berechtigt, das Festkapital der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />

und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />

der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % heraufzusetzen,<br />

ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions- und<br />

Finanzierungsplan entsprechend.<br />

Die Emittentinnen haben bisher keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben. Da die Emittentinnen weder<br />

eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien sind, entfallen Angaben zum Nennbetrag von<br />

Wertpapieren sowie zu den Bedingungen für deren<br />

Umtausch oder Bezug.


Angaben über Gründungsgesellschafterinnen der<br />

Emittentinnen<br />

Gegründet wurden die Emittentinnen am 07.08.2007 von<br />

der G.H.S. Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin),<br />

Leer, und Gesellschaft für Handel und Finanz<br />

mbH (Kommanditistin mit einer Einlage von EUR 5.000,-<br />

pro Emittentin), Leer. Die G.H.S. Verwaltungs GmbH wird<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ingolf Martens,<br />

Wiesmoor. Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

wird vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herren Lübbe<br />

Stecker, Westgroßefehn, und Helmer Stecker, Großefehn.<br />

Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte ebenfalls am<br />

07.08.2007 durch den Abschluss diverser Verträge im<br />

Zusammenhang mit der Umsetzung des Fondkonzeptes.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet mit ihrem<br />

Vermögen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />

treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />

6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />

geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />

pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes<br />

aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />

ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />

Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />

enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />

Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />

Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />

vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />

Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />

gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />

Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergütungen<br />

sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />

und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des Schiffes<br />

(Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentinnen<br />

bzw. Beiräten wurden bis Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr keine<br />

Gesamtbezüge jeglicher Art gewährt.<br />

Die jeweilige Kommanditistin nimmt quotal am Gewinn<br />

und Verlust gemäß § 13 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

teil.<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschafterinnen<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

insgesamt zustehen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV),<br />

beste hen wie im Folgenden beschrieben.<br />

Über den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag hinausgehende<br />

Gesamtbezüge jeglicher Art für die Gründungsgesellschafterin<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH fallen<br />

nicht an.<br />

Über den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag hinausgehende<br />

Bezüge jeglicher Art für die Gründungsgesellschafterin<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH fallen<br />

an. Sie erhält von der jeweiligen Emittentin diverse Leistungen<br />

vergütet, und zwar aufgrund dieser Verträge bzw.<br />

Garantien (Datum jeweils 07.08.2007):<br />

• Vertrag über Gründungskonzeption (Vergütung:<br />

TEUR 17,5 zzgl. Umsatzsteuer),<br />

• Vertrag über betriebswirtschaftliche Konzeption (Vergütung:<br />

TEUR 15 zzgl. Umsatzsteuer),<br />

• Vertrag über Projektbetreuung und Verwaltung (Vergütung:<br />

TEUR 15 zzgl. Umsatzsteuer),<br />

• Vertriebsvertrag (Vergütung: 12 % des vermittelten<br />

Kommanditkapitals zzgl. Agio von 5 %),<br />

• Vertrag über Prospektierung und Marketing (Vergütung:<br />

TEUR 30 zzgl. Umsatzsteuer),<br />

• Platzierungsgarantie (Vergütung: TEUR 40 zzgl. Umsatzsteuer).<br />

Über die vorgenannten Bezüge hinaus erhalten die beiden<br />

Gründungsgesellschafterinnen keine weiteren Bezüge<br />

innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

Die Gründungsgesellschafterin Gesellschaft für Handel und<br />

Finanz mbH, die mit dem alleinigen Vertrieb der Kommanditanteile<br />

dieser Vermögensanlage der beiden Emittentinnen<br />

beauftragt ist, sowie die Gründungsgesellschafterin<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH hält keine unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt<br />

sind.<br />

Die Gründungsgesellschafterinnen sind weder unmittelbar<br />

noch mittelbar an Fremdkapitalgebern beteiligt. Ebenso<br />

wenig liegen unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen<br />

an Unternehmen vor, die Lieferungen oder Leistungen für<br />

die Herstellung bzw. Anschaffung der Anlageobjekte<br />

erbringen.<br />

weiter siehe Seite 63<br />

61


Rechtliche Grundlagen<br />

62<br />

Angaben über abweichende Bestimmungen der jeweiligen Gesellschaftsverträge der Emittentinnen von der<br />

gesetzlichen Regelung<br />

Das Handelsrecht regelt im Handelsgesetzbuch (HGB) die Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.), für die – soweit in diesen<br />

Paragrafen nicht anders genannt – auch die Vorschriften für die offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) gelten. Die jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaftsverträge der Emittentinnen enthalten folgende vom HGB abweichende, zulässige Vereinbarungen:<br />

Vom Handelsrecht abweichende Regelung Fundstelle im<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

Neben dem Zeichnungsbetrag ist ein Agio, bezogen auf die Kommanditbeteiligung, zur Zahlung fällig.<br />

Die Höhe des Agios ergibt sich aus der Beitrittserklärung.<br />

Der Kommanditist wird zunächst als atypisch stiller Gesellschafter in die Kommanditgesellschaft aufgenommen.<br />

Mit seiner Eintragung in das Handelsregister endet diese vorübergehende stille Beteiligung,<br />

für die die Bestimmungen des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages entsprechend gelten.<br />

Die Beteiligung an der jeweiligen Kommanditgesellschaft ist außer direkt als Kommanditist auch indirekt<br />

über eine Treuhandkommanditistin möglich.<br />

Der Vertrag mit den Kommanditisten oder atypisch stillen Gesellschaftern kann aufgehoben werden,<br />

wenn die übernommene Einlage nach Mahnung nicht innerhalb von vier Wochen geleistet wird.<br />

Entsprechen des gilt, wenn aus demselben Grund Treugeber ausgeschlossen werden.<br />

Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Emittentin mit 1 % monatlich zu verzinsen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist wie die anderen Gesellschafter vom Wettbewerbsverbot<br />

befreit.<br />

Zu bestimmten Rechtsgeschäften bedarf die Geschäftsführerin der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirats.<br />

Der Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte lässt Ausnahmen zu: Vorfinanzierung des Anlageobjektes<br />

oder des Eigenkapitals und damit verbundene Hergabe und Bestellung von Sicherheiten sowie<br />

Endfinanzierung und damit verbundene Hergabe und Bestellung von Sicherheiten, außerdem Abschluss<br />

der für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen Verträge.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat berufen. Einer der drei Beiräte wird von der<br />

Komplementä rin bestellt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin stimmt sich bei der Führung der Geschäfte mit dem Beirat ab.<br />

Bei der Beschlussfassung ist die Zustimmung aller Gesellschafter (Einstimmigkeit) nicht erforderlich.<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der Höhe ihrer nominellen Kommanditeinlage.<br />

Das nach Berücksichtigung der Aufwendungen verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer nominellen Kommanditeinlagen verteilt. Für die Geschäftsjahre 2007 und 2008<br />

bleibt der Zeitpunk t des Beitritts bzw. der Einlagenerhöhung unberücksichtigt.<br />

Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden nicht verzinst.<br />

Entnahmen erfolgen nur aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafteri n kann für die Emittentin eine Liquiditätsreserve in angemessener Höhe bilden.<br />

Die Gesellschaft kann erstmals zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden.<br />

Der Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafte rin auf seinen Ehegatten sowie Abkömmlinge übertragen. Bei Anteilsübertragung auf<br />

Dritte hat die persönlich haftende Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht. Die Regelungen zur<br />

Anteilsübertra gung gelten entsprechend für Treugeber.<br />

Liquidatorin ist die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Sicherungsabtretung und Verpfändung des Kommanditanteils sind von der Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin abhängig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden. Für den Fall der Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen gilt die<br />

Zustimmung als bereits erteilt.<br />

§ 5 Ziffer 5<br />

§ 5 Ziffer 6<br />

§ 5 Ziffer 7<br />

§ 5 Ziffer 10<br />

§ 5 Ziffer 11<br />

§ 7<br />

§ 8 Ziffer 2 in Verbindung<br />

mit § 9 Ziffer 4<br />

§ 8 Ziffer 3<br />

§ 9 Ziffer 1<br />

§ 9 Ziffer 3<br />

§ 11<br />

§ 11 Ziffer 10<br />

§ 13 Ziffer 4<br />

§ 13 Ziffer 5 in Verbindung<br />

mit § 6 Ziffer 1<br />

§ 13 Ziffer 7<br />

§ 14 Ziffer 1<br />

§ 15 Ziffern 1, 2, 5<br />

§ 20 Ziffer 1<br />

§ 21 Ziffern 1 und 2


Angaben über die Geschäftstätigkeit der<br />

Emittentinnen<br />

Bei dem vorliegenden Fondsangebot handelt es sich um das<br />

erste Produkt der jeweiligen Emittentin. Die Kaufverträge<br />

für das MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und das MS “<strong>GLOBAL</strong> HER-<br />

MES“ vom 24.08.2007 sowie die Befrachtungsverträge vom<br />

06.09.2007 über die Beschäftigung der Schiffe sind für die<br />

Geschäftstätigkeit und Ertragslage der jeweiligen Emittentin<br />

von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus bestehen<br />

keine weiteren Abhängigkeiten der Emittentinnen von<br />

Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Gerichts- und Schiedsverfahren sind zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht anhängig. Wichtige laufende<br />

Investitionen über den Kauf der Schiffe hinaus wurden<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht getätigt.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse sind bis zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht eingetreten.<br />

Rechte der bereits beteiligten Gesellschafter der<br />

jeweiligen Emittentin/Rechte der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin<br />

• Schließung der Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung<br />

von Kommanditisten, Erhöhung des Festkapitals<br />

der Kommanditgesellschaft bei Überzeichnung,<br />

Festlegung der Fälligkeit der Kommanditeinlage, Beitrittsvereinbarung<br />

mit weiteren Gesellschaftern, Ausschluss<br />

von Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

• Vornahme von Geschäften und Handlungen zur Ingangsetzung<br />

des Geschäftsbetriebes bis zur Übernahme des<br />

jeweiligen Schiffes, Beteiligung an gleichen oder anderen<br />

Gesellschaften, alleinige und grundsätzlich freie<br />

Geschäftsführung sowie Vertretung der Kommanditgesellschaft,<br />

Hinzuziehung Dritter zur Ausübung des<br />

Geschäftsführungsauftrages, Vornahme außergewöhnlicher<br />

Rechtsgeschäfte und/oder –handlungen, Selbstkontrahieren<br />

(Insichgeschäfte)<br />

• Abtretung noch nicht fälliger Teilbeträge der Kommanditgesellschaftsanteile<br />

zur Vorfinanzierung, Kreditaufnahme<br />

und Bestellung von Sicherheiten im Rahmen der<br />

Schiffsfinanzierung, Vertragsabschlüsse zur Konzeptumsetzung<br />

• Beantragung der pauschalierten Gewinnermittlung<br />

• Teilnahme an Beiratssitzungen, Einberufung außerordentlicher<br />

Gesellschafterversammlungen, Einladung<br />

Dritter zu Gesellschafterversammlungen, Vorsitz in erster<br />

Gesellschafterversammlung<br />

• Beauftragung der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin<br />

sowie zur Annahme von Beitrittserklärungen<br />

• Recht zur Entnahme von Vorabvergütungen sowie auf<br />

Vorabauszahlung bei Liquidation<br />

Rechte der bereits beteiligten Kommanditisten<br />

• Teilnahme an Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlung<br />

oder im Umlaufverfahren<br />

• Recht, sich in der Gesellschafterversammlung vertreten<br />

zu lassen<br />

• Stimmrecht (eine Stimme je EUR 1.000,- nomineller<br />

Kommanditeinlage)<br />

• Bucheinsichtsrecht<br />

• Entgegennahme des Geschäftsberichts und Genehmigung<br />

des Jahresabschlusses<br />

• Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers (Sonderprüfer)<br />

• Beschlussfassung über Auszahlungen/Entnahmen sowie<br />

Liquiditätsüberschüsse<br />

• Entlastung von persönlich haftender Gesellschafterin<br />

und Beirat<br />

• Stimmrecht hinsichtlich Zustimmungskatalog gemäß § 8<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

• Teilnahme bei Beschlussfassungen über Änderung der<br />

Flaggenführung, Änderungen des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

Auflösung der Kommanditgesellschaft,<br />

nach Erstantrag Antragstellung bzw. -rücknahme hinsichtlich<br />

pauschalierter Gewinnermittlung<br />

• Teilnahme an der Gewinn- und Verlustverteilung<br />

• Übertragung des Kommanditanteils<br />

• Kündigung des Kommanditgesellschaftsverhältnisses<br />

• Beantragung eines zweiten Sachverständigengutachtens<br />

bei Auseinandersetzung<br />

Rechte der neu aufzunehmenden Kommanditisten,<br />

die ihnen neben den Rechten der bereits beteiligten<br />

Kommanditisten zustehen<br />

• Anteilsübertragung (noch vor Handelsregistereintragung)<br />

auf Treuhandkommanditistin/Treuhänderin<br />

• bei treuhänderischer Beteiligung:<br />

- jederzeitiger Wechsel von Treugeber- in<br />

(Direkt)Kommanditistenstellung<br />

- unmittelbare Stimmrechtsausübung in Gesellschafterversammlungen<br />

- Informations- und Kontrollrechte<br />

- Weisungsrecht gegenüber Treuhänderin<br />

- Anteil an steuerlichem Jahresergebnis sowie an Auszahlung,<br />

Abfindungsguthaben und allen sonstigen<br />

zuzurechnenden Ergebnissen<br />

- Anspruch auf schriftlichen Treuhänder-Bericht<br />

über geprüften Jahresabschluss sowie in angemessenen<br />

Abständen Information über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorfälle<br />

- Anteilsübertragung auf Ehegatten sowie Abkömmlinge<br />

63


Rechtliche Grundlagen<br />

64<br />

Sonderrechte der bereits beteiligten Treuhandkommanditistin/Treuhänderin<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

• Abschluss gleichlautender Treuhandverträge mit potenziellen<br />

Treugebern (Anlegern)<br />

• treuhänderische und uneigennützige Verwaltung der<br />

Treugeber-Beteiligung<br />

• Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Treugeber in<br />

deren Interesse<br />

• bei Ausübung des Stimmrechts der Treugeber hat die<br />

Treuhänderin mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />

zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden<br />

Stimmen der Treugeber zu berücksichtigen<br />

• Ausübung des Stimmrechts des Treugebers nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Treugebersinne, falls der Treugeber<br />

keine Weisungen erteilt<br />

• Abschluss gleichlautender Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

mit Kommanditisten (Anlegern)<br />

• Recht auf Vorabauszahlung im Liquidationsfalle<br />

Angaben über die Struktur der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin<br />

Gegenstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ist<br />

insbesondere das Management von Schiffen sowie alle<br />

damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte und Beratungsleistungen<br />

und ferner die Beteiligung an anderen<br />

Unternehmen, gleich welcher Rechtsform. Sie leistet keine<br />

Einlage bei der jeweiligen Emittentin und ist am Vermögen<br />

der jeweiligen Emittentin nicht beteiligt. Alleingeschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr<br />

Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz: Blinke 6, 26789<br />

Leer). Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

beträgt TEUR 25 und ist voll eingezahlt. Die<br />

Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin werden<br />

zu 66,6 % von Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />

Geschäftssitz: Blinke 6, 26789 Leer, sowie zu 33,4 % von<br />

Herrn Ingolf Martens, Wiesmoor, (Geschäftssitz: Blinke 6,<br />

26789 Leer) gehalten.<br />

Angaben über wesentliche vom Gesetz abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin der jeweiligen<br />

Emittentin<br />

Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

weicht in den nachfolgenden wesentlichen<br />

Punkten vom GmbHG ab. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist nur beschlussfähig, wenn 100 % der Stimmen vertreten<br />

sind. Ist dies nicht der Fall, so ist innerhalb von zwei<br />

Wochen eine weitere Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

die ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen<br />

Stimmen beschlussfähig ist. Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

der Ausschluss von Gesellschaftern und die Auf-<br />

lösung der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von<br />

66 2/3 % der abgegebenen Stimmen, ansonsten werden<br />

Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst (§ 6). Weiterhin<br />

sieht der Gesellschaftsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit<br />

der Gesellschafter vor (gemäß § 10 Kündigungsfrist<br />

6 Monate zum Geschäftsjahresende), wobei die Kündigung<br />

keine Auflösung der Gesellschaft zur Folge hat. Im § 11 des<br />

Gesellschaftsvertrages ist die Einziehung von Kapitalanteilen<br />

geregelt (bei Insolvenz, Zwangsvollstreckung, wichtigem<br />

Grund in der Person des Gesellschafters). Ferner<br />

regelt § 12 des Gesellschaftsvertrages die Vererbung von<br />

Geschäftsanteilen. Die Gesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt, soweit es sich um Ehegatten, eheliche<br />

Abkömmlinge oder Ehegatten von ehelichen Abkömmlingen<br />

oder Personen handelt, die bereits Gesellschafter sind.<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder<br />

der Beiräte der Emittentinnen<br />

Die handelnden Personen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und Geschäftsführerin G.H.S. Verwaltungs<br />

GmbH sind auf Seite 23 beschrieben. Beiräte sind zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht benannt.<br />

Tätigkeiten von Mitgliedern der Geschäftsführung oder<br />

Beiräten der jeweiligen Emittentin, der Treuhänderin oder<br />

sonstiger Personen für die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlagen betrauten Gesellschaft liegen nicht<br />

vor. Dies gilt ebenso hinsichtlich Tätigkeiten für<br />

fremdkapital gebende Unternehmen. Die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung oder Beiräte der jeweiligen Emittentin<br />

erbringen keine Lieferungen oder Leistungen für die Herstellung/Anschaffung<br />

der Anlageobjekte.<br />

Ausführungen zur Treuhänderin sind auf Seite 27 dargestellt.<br />

Sonstige Personen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Verkaufsprospekts bzw. die Abgabe oder den<br />

Inhalt des Angebots der Vermögensanlagen wesentlich<br />

beeinflusst haben, existieren nicht. Ebenso wenig existieren<br />

sonstige Personen, die nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

und Leistungen erbracht haben.<br />

Beteiligungsmöglichkeit<br />

Die Fälligkeit der Einlage regelt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und ist in der dem Verkaufsprospekt lose<br />

beigefügten Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) festgehalten.<br />

Einlage und Agio sind auf das Treuhandkonto eines<br />

Rechtsanwalts einzuzahlen (Mittelverwendungskontrolle<br />

durch Standesrechtler). Die Emittentinnen können bei verspäteter<br />

Zahlung Verzugszinsen von 1 % pro Monat<br />

berechnen sowie ggf. einen weitergehenden Verzugsschaden<br />

geltend machen. Der Kommanditist scheidet aus der<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaft aus, wenn er nach Mahnung<br />

nicht innerhalb vier Wochen seine Einlage leistet.


Die Aufnahme von Kommanditisten in die Beteiligungsgesellschaften<br />

erfolgt aus Gründen der Haftungsbegrenzung<br />

zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Wirksam wird<br />

der Beitritt des Anlegers mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

und deren Annahme durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin oder deren Bevollmächtigte. Sobald<br />

der Anleger als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />

ist, endet seine atypisch stille Beteiligung (siehe auch<br />

Abschnitt „Anlegerhaftung“).<br />

Treuhänderische Beteiligung/Geschäftsbesorgerin<br />

Der Anleger kann vor Handelsregistereintragung seine<br />

Beteiligung treuhänderisch auf die GFI Treuhand mbH,<br />

Leer, als Treuhänderin übertragen. Bei dieser indirekten<br />

Beteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers) die<br />

Treuhänderin/Treuhandkommanditistin (Treunehmerin) in<br />

das Handelsregister eingetragen bzw. ihre Kommanditeinlage<br />

um die Anlegerbeteiligung erhöht. Für den Treugeber<br />

gelten die gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten<br />

entsprechend (der jeweilige Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

ist Grundlage des jeweiligen Treuhandvertrages).<br />

Jederzeit kann der Anleger auch nach außen hin die Stellung<br />

eines (Direkt-)Kommanditisten einnehmen. Im jeweiligen<br />

Treuhandvertrag sind die Rechte und Pflichten von<br />

Treugeber und Treunehmer vereinbart. Kündigen kann die<br />

Treuhänderin den Vertrag grundsätzlich nur mit Halbjahresfrist<br />

zum Ende des Geschäftsjahres, der Treugeber dagegen<br />

jederzeit nach Einreichung der Vollmacht zum Handelsregister<br />

(und wird dann Direktkommanditist mit -<br />

öffentlichem - Handelsregistereintrag). Um die Geschäftsführung<br />

zu entlasten und insbesondere die Mitgesellschafter<br />

regelmäßig zu informieren, hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin die GFI Treuhand GmbH, Leer, mit der<br />

Geschäftsbesorgung beauftragt. Die jährliche Vergütung<br />

der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin und Treuhänderin<br />

beträgt insgesamt 0,5 % p. a. des nominel len<br />

Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer. Im Jahr der Auflösung<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft ist die Vergütung<br />

in voller Höhe für die Abwicklung der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft zu zahlen. Im Falle der Liquidation<br />

erhält die GFI Treuhand GmbH nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten eine Vorabauszahlung in<br />

Höhe von TEUR 10 für jede Kommanditgesellschaft im<br />

Rahmen der Geschäftsbesorgung während der Liquidationsphase.<br />

Der Anleger hat – abgesehen vom gesetzlichen<br />

Kontrollrecht – jederzeitiges Einsichtsrecht in sämtliche<br />

Geschäftsunterlagen der jeweiligen Emittentin. Sein Recht<br />

kann er auch von einem Mitgesellschafter, der nicht mit<br />

der jeweiligen Emittentin konkurriert, oder einem Angehörigen<br />

der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe wahrnehmen lassen. Eine ausführliche<br />

Beschreibung des jeweiligen Treuhandvertrages, des<br />

Geschäftsbesorgungsauftrages sowie des Geschäftsbesor-<br />

gungsvertrages befindet sich auf den Seiten 96 ff..<br />

Anlegerhaftung<br />

Der Anleger haftet den Gläubigern der jeweiligen Emittentin<br />

nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht. Sobald die Hafteinlage geleistet ist,<br />

erlischt die Haftung. Sie lebt wieder auf bei Rückzahlung<br />

der Hafteinlage. Entsprechendes gilt bei Auszahlungen<br />

(Entnahmen), wenn die geleistete Einlage durch Verlust<br />

gemindert ist.<br />

Nach Handelsrecht haftet ein Kommanditist zwischen Beitritt<br />

und Handelsregistereintrag grundsätzlich persön lich in<br />

unbeschränkter Höhe für Verbindlichkeiten der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft. Um dies zu verhindern, sieht die<br />

gewählte Rechtskonstruktion zunächst die übergangsweise<br />

Anlegerstellung als atypisch stiller Gesellschafter vor, bis<br />

der Anleger als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />

ist (siehe auch Abschnitt „Beteiligungsmöglichkeit“).<br />

Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen<br />

zu erbringen. Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />

einzutragende Haftsumme beträgt 10 % seiner<br />

jeweiligen Kommanditeinlage (Zeichnungssumme ohne<br />

Agio). Gleiches gilt für die Haftsumme der Treuhandkommanditistin,<br />

wenn diese ihre Kommanditeinlage treuhänderisch<br />

und für Rechnung der Treugeber nach Maßgabe<br />

von § 5 Ziffer 7 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

erhöht.<br />

Geschäftsführung<br />

Zur Geschäftsführung (und Vertretung) der jeweiligen<br />

Emittentin ist nur die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

befugt. Sie unterliegt nicht dem Wettbewerbsverbot nach<br />

§ 112 HGB. Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders zu führen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin muss das Schiff der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

mit derselben Sorgfalt bereedern (verwalten),<br />

wie sie andere, von ihr disponierte – eigene oder<br />

fremde – Schiffe bereedert.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Beschlüsse<br />

der jeweiligen Gesellschafterversammlung zu beachten.<br />

Soweit Geschäfte oder Handlungen über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der jeweiligen Emittentin hinausgehen,<br />

muss sie die (vorherige) Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder in den Fällen b), f) und i) des Beirats<br />

(sofern vorhanden) einholen. Dies gilt insbesondere (mit<br />

Ausnahme der Investitionsphase) für:<br />

a) Erwerb, Belastung, Veräußerung der Schiffe bzw. von<br />

weiteren Schiffen der jeweiligen Kommanditgesellschaft,<br />

b) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo von<br />

mehr als EUR 250.000,—,<br />

65


Rechtliche Grundlagen<br />

66<br />

c) die Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen<br />

Verpflichtungen, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten<br />

sowie die Aufnahme von Krediten<br />

und Hingabe von Sicherheiten, die im Einzelfall<br />

EUR 150.000,— übersteigen,<br />

d) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder<br />

Dritte,<br />

e) die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen,<br />

f) den Abschluss von Charterverträgen und Kurssicherungsgeschäften<br />

mit einer Laufzeit von mehr als<br />

12 Monaten sowie den Abschluss von Charterverträgen<br />

mit Unternehmen, an denen die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, gleich in welcher Höhe, direkt<br />

oder indirekt beteiligt ist; außerdem die grundsätzliche<br />

Änderung der Charterpolitik,<br />

g) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete<br />

Rechtsgeschäfte,<br />

h) Währungsgeschäfte im Rahmen der vorgesehenen<br />

Finanzierung und Umstellung von Krediten auf andere<br />

als die jeweils geschuldeten Währungen sowie die<br />

Neuordnung der Kreditlaufzeiten und sonstigen Konditionen,<br />

soweit die Marktverhältnisse dieses im Interesse<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft erforderlich<br />

machen,<br />

i) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf Tonnagebesteuerung,<br />

ausgenommen der erstmalige Antrag auf<br />

Optierung zur konzeptgemäßen Tonnagebesteuerung<br />

im Jahr der Schiffsübernahme.<br />

In Ausnahmefällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pflicht, solche Geschäfte oder<br />

Handlungen auch ohne (vorherige) Zustimmung vorzunehmen.<br />

Davon ist anschlie ßend sofort die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

zu informieren.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das sie<br />

treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe von EUR<br />

6.000,— p. a. zuzüglich evtl. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer pro Emittentin. Daneben erhält sie für ihre<br />

geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />

pro Emittentin. Sofern die Bruttoeinnahmen der Schiffe<br />

aus Reisechartern oder einer anderen Beschäftigung stammen,<br />

ferner aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger<br />

Hilfs- und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />

enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />

Bruttocharter pro Emittentin. Daneben werden in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe stehende<br />

Kosten gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />

vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />

Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders<br />

gemäß Vertragsreedervertrag. In diesem Fall werden die<br />

Vergütungen direkt von der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

an den Vertragsreeder gezahlt. Diese Vorabvergü-<br />

tungen sind im Innenverhältnis der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

als Aufwand zu verbuchen. Verwaltungskosten<br />

und Kosten, die durch den Einsatz und Betrieb des Schiffes<br />

(Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind von der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Zum Ausgleich der erhöhten Belastungen erhält der Vertragsreeder<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

EUR 50.000,— pro Emittentin.<br />

Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

im Falle der Liquidation der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

eine nachrangige Vorabauszahlung (vgl. § 20 des<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages) in Höhe von<br />

25 % des Liquidationserlöses, sofern die prospektierten<br />

Auszahlungen von rd. 283 % bei Liquidation vollständig<br />

erreicht werden.<br />

Beirat<br />

Die jeweilige Gesellschafterversammlung kann einen aus<br />

drei Personen bestehenden Beirat berufen. Das erste Beiratsmitglied<br />

wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestellt, die beiden weiteren Mitglieder werden<br />

von der Gesellschafterversammlung gewählt. Zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind noch<br />

keine Beiräte gebildet.<br />

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.<br />

Der jeweilige Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die<br />

Beiräte haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst.<br />

Der jeweilige Beirat erhält zur pauschalen Abgeltung für<br />

seine Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit dem Beiratsamt eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

EUR 3.500,00 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese<br />

anfällt. Von diesem Betrag entfallen auf den Beiratsvorsitzenden<br />

EUR 1.500,00 und auf die weiteren Beiratsmitglieder<br />

jeweils EUR 1.000,00. Änderungen von Vergütungen<br />

der Beiräte werden von der jeweiligen Gesellschafterversammlung<br />

festgelegt.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften schließen auf ihre Kosten für<br />

alle Mitglieder des jeweiligen Beirats eine „Vermögensschaden<br />

– Haftpflichtversicherung von Organmitgliedern“ ab.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin stimmt sich bei<br />

der Führung der Geschäfte mit dem jeweiligen Beirat ab.<br />

Der Beiräte sind berechtigt, sich jederzeit über alle Angelegenheiten<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu unter-


ichten sowie die Handelsbücher der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

einzusehen.<br />

Gesellschafterversammlung und -beschlüsse<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung<br />

oder im Umlaufverfahren findet jeweils alljährlich<br />

innerhalb von neun Monaten nach Schluss des<br />

Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter<br />

gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin bzw. in deren Auftrag<br />

durch die Geschäftsbesorgerin. Zur jeweiligen ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung<br />

über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr<br />

vorzulegen. Die Geschäftsführung hat weiterhin die<br />

Budgetrechnung für das laufende und das nächstfolgende<br />

Geschäftsjahr zu erstellen und zu erläutern. Zwischen dem<br />

Tag der Absendung des Einladungsschreibens und dem Tage<br />

der jeweiligen Gesellschafterversammlung - beide Tage<br />

mitgerechnet - muss ein Zeitraum von drei Wochen liegen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. auftragsgemäß<br />

die jeweilige Geschäftsbesorgerin beruft unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung die Versammlung ein. Zwischen<br />

Versanddatum der Einladung und Versammlungsdatum<br />

müssen – beide Tage eingerech net – drei Wochen liegen.<br />

Die Geschäftsführung hat über das vergangene und<br />

laufende Geschäftsjahr sowie über das Budget für das laufende<br />

und folgende Geschäftsjahr zu berichten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin beruft außerordentliche<br />

Versammlungen ein, falls es im dringenden<br />

Gesellschafterinteresse liegt oder von Gesellschaftern mit<br />

zusammen mindestens 20 % Kommanditkapital gefordert<br />

wird. Gemäß § 11 Ziffer 3 kann die Ladungsfrist zur Einberufung<br />

von Gesellschafterversammlungen bis auf sieben<br />

Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände<br />

dies erfordern.<br />

Auf der jeweiligen Gesellschafterversammlung kann der<br />

Anleger seine Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />

selbst wahrneh men. Er kann sich aber auch vertreten<br />

lassen durch einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

einen Testamentsvollstrecker, eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Person oder die Geschäftsbesorgerin.<br />

Treugeber können ihr Stimmrecht selbst auf der Versammlung<br />

ausüben oder die Treuhänderin weisungsgemäß<br />

abstimmen lassen.<br />

Beschlussfähig ist die jeweilige Versammlung, wenn ordnungsgemäß<br />

einberufen wurde und mindestens 50 % des<br />

stimmberech tigten Kapitals anwesend sind. Andernfalls ist<br />

kurzfristig eine neue Versammlung einzuberufen, die unabhängig<br />

vom vertretenen Kapital beschlussfähig ist.<br />

Sämtliche Gesellschafter erhalten in Kopie das von der<br />

jeweiligen persönlich haftende Gesellschafterin bzw. dem<br />

Protokollführer unterzeichnete Versammlungsprotokoll. Bei<br />

Beschlüssen im Umlaufverfahren ist von der jeweiligen<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin ein Protokoll anzufertigen<br />

und den Gesellschaftern zuzustellen. Ein protokollierter<br />

Gesellschafterbeschluss kann wegen Verletzung<br />

gesetzlicher oder vertragsmäßiger Bestimmungen nur<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang durch Klageerhebung<br />

angefochten werden. Entsprechendes gilt für im Umlaufverfahren<br />

gefasste Beschlüsse. Die Anfechtung kann ausschließlich<br />

durch eine gegen die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

gerichtete Klage erfolgen.<br />

Bei wich tigen Entscheidungen wie Änderungen des jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages, Verkauf des jeweiligen<br />

Anlageobjektes, Ausschluss von Kommanditisten oder<br />

Auflösung der jeweiligen Emittentin sind jeweils 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen erforder lich.<br />

Beschlüsse der Gesellschafter können auf Ersuchen der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin auch ohne Abhaltung<br />

einer Gesellschafterversammlung auf schriftlichem<br />

Wege gefasst werden, wenn nicht mehr als 20 % der in<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft vorhandenen Stimmen<br />

dieser Art der Abstimmung widersprechen (Umlaufverfahren).<br />

Je EUR 1.000,— sei ner nominellen Kommanditeinlage hat<br />

der Gesellschafter eine Stimme.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen<br />

(Auszahlungen)<br />

Das nach Vergütungen bzw. Aufwandserstattung der<br />

jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin, der<br />

jeweiligen Vertragsreederin und des jeweiligen Beirats verbleibende<br />

Ergebnis (Gewinn oder Verlust) der jeweiligen<br />

Emittentin wird an die Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />

ihrer (unverzinslichen) nominellen Kommanditeinlagen<br />

verteilt. Die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />

bzw. Entnahmen unterliegt dem Gesellschafterbeschluss<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Anteilsübertragung, -abtretung und -verpfändung<br />

Der Anleger kann seinen Anteil auf seinen Ehegatten sowie<br />

seine Abkömmlinge im Wege der Abtretung übertragen.<br />

Soweit die Beteiligung auf andere Dritte übertragen werden<br />

soll, ist die (vorherige) Zustimmung der jeweiligen persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin erforderlich. Darüber<br />

hinaus ist ihr zunächst der Anteil schriftlich mit Preisangabe<br />

anzubieten. Falls die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb einer bestimmten<br />

67


Rechtliche Grundlagen<br />

68<br />

Frist ausübt, kann der Anbieter anderweitig veräußern. Bei<br />

Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

muss die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ebenfalls (vorher) zustimmen; die Zustimmung darf nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

Handelbarkeit der Anteile<br />

Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert bundesweit<br />

kein einheitlicher, öffentlich organisierter und etablierter<br />

Zweitmarkt für Anteile an Geschlossenen Fonds. Anleger,<br />

die ihren Anteil verkaufen wollen, sollten also berücksichtigen,<br />

dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung nicht zum<br />

gewünschten Preis oder überhaupt nicht veräußern können.<br />

Außerdem ist zu beachten, dass dem Anleger in Verbindung<br />

mit einem Anteilsverkauf Kosten beispielsweise<br />

für Beratung und Vermittlung entstehen können.<br />

Ausscheiden und Abfindung eines Gesellschafters<br />

Außer bei ordentlicher Kündigung scheidet der Anleger aus<br />

der jeweiligen Kommanditgesellschaft aus, wenn er seiner<br />

Einzahlungspflicht nicht nachkommt, ein Gläubiger von<br />

ihm die Zwangsvollstreckung in seine(n) Gesellschaftsanteil(e)<br />

betreibt (und die Vollstreckung nicht innerhalb von<br />

vier Wochen aufgehoben ist) oder über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröff net bzw. mangels Masse abgelehnt<br />

wird. Die Ausschließung eines Anlegers ist - mit Stimme<br />

der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin, aber<br />

ohne Stimme des Betroffenen - möglich, wenn in der Person<br />

des Anlegers ein wichtiger Grund liegt (wenn z. B. über<br />

sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird).<br />

In jedem Fall des Ausscheidens steht dem Anleger ein<br />

Abfindungs- oder Auseinandersetzungsguthaben abzüglich<br />

seiner eventuellen Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen<br />

Emittentin zu. Grundlage des Abfindungsguthabens<br />

ist die jeweilige Auseinandersetzungsbilanz per Ende des<br />

Jahres seines Ausscheidens. In der jeweiligen Bilanz werden<br />

die tatsächlichen Werte angesetzt. Stille Reserven sind<br />

aufzulösen. Ein eventueller „good will“ (Firmenwert) sowie<br />

schwebende Geschäfte sind nicht zu berücksichtigen. Die<br />

jeweilige Auseinandersetzungsbilanz wird von der jeweiligen<br />

Gesellschafterversammlung festgestellt.<br />

Falls sich Anleger und jeweilige Emittentin nicht über den<br />

Vermögenswert einigen, legt ein vereidigter Sachverständiger<br />

den Wert fest. Soweit die Parteien sich nicht auf einen<br />

Sachverständigen einigen können, soll er vom Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg bestimmt werden.<br />

Das (die) Sachverständigengutachten ist (sind) verbindlich,<br />

falls keine der Parteien innerhalb von drei Wochen den<br />

Antrag auf ein zweites (weitere) Gutachten eines vom Präsidenten<br />

des OLG Oldenburg vorzuschlagenden Sachver-<br />

ständigen stellt. Der Mittelwert beider (der weiteren) Gutachten<br />

ist dann verbindlich. Die Kosten des ersten (der ersten<br />

beiden) Gutachten(s) trägt jeweils die Emittentin,<br />

soweit der gutach terliche Wert über dem von der jeweiligen<br />

Emittentin angesetzten Wert liegt, andernfalls der<br />

Anleger. Die Kosten des zweiten (der weiteren)<br />

Gutachten(s) trägt immer die beantragende Partei.<br />

Dauer, Kündigung und Auflösung der Gesellschaft,<br />

Erbfall<br />

Die Dauer der jeweiligen Emittentin ist unbefristet. Der<br />

Anleger kann seine Beteiligung per Einschreibebrief mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres<br />

kündigen, erstmalig zum 31.12.2023. Die übrigen<br />

Gesellschafter füh ren die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

weiter. Mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen können die Gesellschafter der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

die Auflösung (Liquidation) der jeweiligen<br />

Emittentin beschließen. Liquidatorin ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin, die das Gesellschaftsvermögen –<br />

insbesondere das Anlageobjekt, aber auch das sonstige<br />

Vermögen – verwerten muss und ein verbleiben des Restguthaben<br />

an die Kommanditisten auskehrt.<br />

Die Treuhandverhältnisse enden beim Tod des Treugebers<br />

bzw. bei der Abtretung der Ansprüche aus dem jeweiligen<br />

Treuhandvertrag und der Erbe oder Vermächtnisnehmer<br />

bzw. Beschenkte tritt dann unmittelbar in die Gesellschafterstellungen<br />

des ehemaligen Treugebers ein.<br />

Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

Der jeweilige Schiedsgerichtsvertrag mit Datum vom<br />

07.08.2007 ergänzt den jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

und entschei det endgültig und unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges Streitigkeiten zwischen<br />

Gesellschaftern und jeweiliger Emittentin oder zwischen<br />

Gesellschaftern untereinander. Das Schiedsgericht<br />

soll sich aus drei Personen zusammen setzen (zwei Schiedsrichter<br />

sowie ein Obmann mit Befähigung zum Richteramt<br />

und Wirtschaftserfahrung).<br />

Beide Parteien benennen je einen Schiedsrichter und einigen<br />

sich auf die Person des Obmanns. Soweit keine Einigung<br />

erfolgt, ernennt der Präsident des Oberlandesgerichts<br />

Oldenburg den Obmann. Der Schiedsspruch mit Begründung<br />

soll aufgrund mündlicher Verhandlungen erlassen werden,<br />

ggf. lediglich aufgrund der Schriftsätze der Parteien, und ist<br />

den Parteien zuzustellen. Falls sich die Parteien dem<br />

Schiedsspruch nicht freiwillig unterwerfen, ist er auf der<br />

Geschäftsstelle des Landgerichts Oldenburg zu hinterlegen.


Treuhandvertrag<br />

Grundlage der Treuhandverträge für indirekte (mittelbare)<br />

Kommanditisten ist der jeweilige Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw.<br />

Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG. Den jeweiligen<br />

Kommanditgesellschafts- und Treuhandvertrag erkennt<br />

der Anleger mit seiner Beitrittserklärung ausdrück lich an.<br />

Die Treuhänderin GFI Treuhand GmbH mit Sitz Hafenstraße<br />

6c, 26789 Leer, kann gleichlautende Verträge mit<br />

weite ren Treugebern schließen und hält nach außen hin<br />

die Beteiligungen als einheitliche Beteiligung. Der Anteil<br />

des Anlegers wird von der Treuhänderin im eigenen<br />

Namen, aber im Auftrag und für Rechnung des Treugebers<br />

gehalten. Die Treuhänderin hat sich an die Weisungen ihres<br />

Treugebers zu halten und bei Gesellschafterversammlungen<br />

und anstehenden Gesellschafterbeschlüssen Weisungen<br />

des Anlegers einzuholen. Falls keine Weisungen<br />

erteilt sind, stimmt die Treuhänderin im Sinne der Treugeber<br />

ab. Der Anleger kann seine Rechte, insbesondere sein<br />

Stimmrecht, auch selbst ausüben. Die Treuhänderin nimmt<br />

darüber hinaus die im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

und im Gesetz geregelten Informations-, Mitwirkungs-<br />

und Kontrollrechte für den Treugeber wahr. Auch in<br />

diesem Fall kann der Anleger seine Rechte selbst ausüben.<br />

Das wirtschaftliche Fondsergebnis hat die Treuhänderin<br />

sofort an die Treugeber weiterzuleiten, z. B. anteilige Auszahlungen<br />

oder Abfindungsguthaben.<br />

Eine Haftung für den vom einzelnen Treugeber eventuell<br />

erwarteten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg der<br />

jeweiligen Emittentin übernimmt die Treuhänderin selbstverständlich<br />

nicht. Anders als der Treugeber darf die Treuhänderin<br />

die Treuhandverhältnisse nur mit (vorheriger)<br />

Zustimmung des Treugebers offenlegen – außer es ist<br />

gesetzlich anders geregelt oder es dem begründetem Interesse<br />

der Treuhänderin entspricht.<br />

Die Treuhandverhältnisse enden beim Tod des Treugebers<br />

bzw. bei der Abtretung der Ansprüche aus den Treuhandverträgen<br />

und der Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw.<br />

Beschenkte tritt unmittelbar in die Gesellschafterstellungen<br />

des dann ehemaligen Treugebers ein.<br />

Angaben über wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhänderin:<br />

• Recht zum Abschluss gleichlautender Treuhandverträge<br />

mit potenziellen Treugebern (Anlegern); nach außen<br />

hin hält die Treuhänderin die treuhänderischen Beteiligungen<br />

als einheitliche Beteiligung<br />

• treuhänderische und uneigennützige Verwaltung der<br />

Treugeberbeteiligung; die Treuhänderin hält die Beteiligung<br />

im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rech-<br />

nung des Treugebers<br />

• Treuhänderin hat Weisungen des Treugebers vor Gesellschafterversammlungen<br />

und anstehenden Gesellschafterbeschlüssen<br />

einzuholen und sich an die Weisungen<br />

zu halten<br />

• bei Ausübung des Stimmrechts der Treugeber hat die<br />

Treuhänderin mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />

zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden<br />

Stimmen der Treugeber berücksichtigt<br />

• Ausübung des Stimmrechts des Treugebers nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen der Treuhänderin im Treugebersinne,<br />

falls der Treugeber keine Weisungen erteilt<br />

• Treuhänderin nimmt die im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

geregelten Rechte der Treugeber in<br />

deren Interesse wahr<br />

• unverzügliche Weiterleitung des wirtschaftliches Ergebnisses<br />

(z. B. anteilige Auszahlung oder Abfindungsguthaben)<br />

der jeweiligen Emittentin durch die Treuhänderin<br />

an den Treugeber; Abtretung der sich hieraus ergebenden<br />

Ansprüche an den Treugeber<br />

• grundsätzlich keine Offenlegung des Treuhandverhältnisses<br />

durch die Treuhänderin gegenüber Dritten<br />

• unverzügliche schriftliche Berichterstattung der Treuhänderin<br />

gegenüber dem Treugeber nach Vorliegen des<br />

geprüften Jahresabschlusses der jeweiligen Emittentin;<br />

darüber hinaus in angemessenen Abständen gesonderter<br />

Bericht der Treuhänderin gegenüber dem Treugeber<br />

hinsichtlich aller wesentlichen Geschäftsvorfälle<br />

• ohne Zustimmung des Treugebers keine Verfügung der<br />

Treuhänderin über Rechte aus der Treugeberbeteiligung,<br />

insbesondere keine Veräußerung oder Belastung der<br />

Beteiligung<br />

Die Treuhandvergütung ist im jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

geregelt und beträgt zusammen mit der<br />

Vergütung für die Geschäftsbesorgung (ebenfalls von der<br />

GFI Treuhand GmbH durchgeführt) 0,5 % p. a. des nominellen<br />

Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

beträgt für die Dauer der prognostizierten Fondlaufzeit<br />

insgesamt rd. TEUR 666. Diese Vergütung wird von<br />

den Emittentinnen getragen.<br />

Umstände oder Beziehungen der Treuhänderin, die Interessenkonflikte<br />

auslösen könnten, bestehen nicht.<br />

Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

Die Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw.<br />

Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen)<br />

hat die GFI Treuhand GmbH (Geschäftsbesorgerin) mit<br />

Vertrag vom 07.08.2007 mit der Geschäftsbesorgung<br />

beauftragt. Grundlage ist § 10 Ziffer 3 des jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

69


Rechtliche Grundlagen<br />

70<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Zwischen dem Anleger (Kommanditist) und der GFI Treuhand<br />

GmbH (Geschäftsbesorgerin) werden Geschäftsbesorgungsverträge<br />

geschlossen. Die Geschäftsbesorgung dient<br />

der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei den Emittentinnen<br />

und soll sie unterstützen. Insbesondere nimmt<br />

die Geschäftsbesorgerin auf ordentlichen und außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen die Anlegerinteressen<br />

wahr (vor allem Stimmrechtsvertretung) und berichtet<br />

darüber sowie über wichtige Fondsangelegenheiten.<br />

Falls der Anleger Weisungen für Abstimmungen erteilt,<br />

sind diese von der Geschäftsbesorgerin unbedingt einzuhalten.<br />

Der Anleger kann seine Rechte als Gesellschafter<br />

auch selbst ausüben oder auf Dritte übertragen. Die Laufzeit<br />

des jeweiligen Vertrages, soweit er nicht gekündigt<br />

wird, richtet sich nach der Dauer der Anlegerbeteiligung.<br />

Die Kündigungsregelung entspricht den Vereinbarungen im<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag der Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. Reederei MS “Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG.<br />

Weiterhin ist die Vergütung der Geschäftsbesorgerin vereinbart,<br />

die zusammen mit ihrer Tätigkeit als Treuhänderin<br />

0,5 % p. a. des nominellen Kommanditkapitals zzgl.<br />

Umsatzsteuer beträgt. Im Jahr der Auflösung der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft ist die Vergütung in voller<br />

Höhe für die Abwicklung der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

zu zahlen. Im Falle der Liquidation erhält die GFI<br />

Treuhand GmbH nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten eine Vorabauszahlung in Höhe von<br />

TEUR 10 für jede Kommanditgesellschaft im Rahmen der<br />

Geschäftsbesorgung während der Liquidationsphase.<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

Die jeweilige Emittentin hat am 07.08.2007 mit dem<br />

Rechtsanwalt Friedhelm Park, Friesenstraße 45, 26789 Leer,<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag, der als Rechtsgrundlage<br />

dient, als Vertrag zugunsten Dritter (d. h. der<br />

Anleger) abgeschlossen. Der Anwalt ist langjährig erfahren<br />

in der treuhänderischen Überwachung bei vergleichbarer<br />

Verwendung von Eigenmitteln von Beteiligungsgesellschaften.<br />

Über das eingerichtete Treuhandkonto ist nur der<br />

Mittelverwendungskontrolleur verfügungsberechtigt.<br />

Kontoverfügungen sind nur nach Erfüllung vertraglich vereinbarter<br />

Bedingungen zulässig, u. a. nach rechtsverbindlichem<br />

Abschluss und Inkrafttreten aller einschlägigen<br />

Verträge für die Projektrealisierung, nach Vorlage einer<br />

Platzierungsgarantie Dritter (im einzelnen siehe § 2 des<br />

Vertrags über Mittelverwendungskontrolle).<br />

Der jeweilige Vertrag endet, wenn sämtliche der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegenden Eigenmittel der jeweiligen<br />

Emittentin zuge flossen sind. Bei vorzeitigem Vertragsende<br />

darf der Mittelverwendungskontrolleur seine Verfügungsrechte<br />

über das Treuhandkonto nur aufgeben, wenn<br />

ein anderer Standesrechtler (Anwalt, Notar, Steuerberater<br />

bzw. Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer bzw.<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) als neuer Mittelverwendungskontrolleur<br />

in diesen Vertrag eintritt. Der jeweilige<br />

Vertrag regelt ferner die Höhe und Fälligkeit der Vergütung<br />

für die Mittelverwendungskontrolle, auch im Falle einer<br />

Rückabwicklung der Investition. Die Vergütung beträgt<br />

einmalig TEUR 5 zzgl. Umsatzsteuer pro Emittentin. Im<br />

Falle der Rückabwicklung erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der zurückzuzahlenden<br />

Kommanditeinlagen zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Weitere Funktionen, Beteiligungen oder Abreden, die Interessenkonflikte<br />

begründen könnten, liegen nach Kenntnis<br />

der Anbieterin nicht vor.<br />

Vertragsreedervertrag<br />

Mit Datum vom 07.08.2007 wurde zwischen der Reederei<br />

MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. der Reederei MS<br />

“Global Hermes“ GmbH & Co. KG (Emittentinnen) einerseits<br />

und der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />

(Vertragsreederin) andererseits – sämtlich per Adresse Blinke<br />

6, 26789 Leer, - ein Vertragsreedervertrag abgeschlossen.<br />

Ausdrücklich ist die Vertragsreederin bevollmächtigt, sämtliche<br />

Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen und für<br />

Rechnung der jeweiligen Emittentin durchzuführen. Insbesondere<br />

Verwaltungskosten und Kosten, die durch Einsatz<br />

und Betrieb der Schiffe (Schiffsbetriebskosten) entstehen,<br />

sind von der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Die Aufgaben der Vertragsreederin richten sich nach dem<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaftsvertrag. Insbesondere<br />

hat sie nach § 1 des jeweiligen Vertragsreedervertrages zu<br />

sorgen für:<br />

- die Schaffung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />

und Aufrechterhaltung der pauschalierten<br />

Gewinnermittlung gemäß § 5 a EStG,<br />

- die Befrachtung und Vercharterung des Schiffes einschließlich<br />

des Inkassos,<br />

- den Einsatz des Schiffes (Disposition),<br />

- die Bemannung des Schiffes,<br />

- die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant<br />

und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />

- die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die<br />

für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Schiffes notwendig<br />

sind,<br />

- die Erhaltung des Schiffes in einem einwandfreien<br />

Zustand,


- die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und<br />

Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />

versichert sind, einschließlich „loss-of-hire“,<br />

- die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen,<br />

- die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere,<br />

- die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff<br />

geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestellung<br />

von Schiffsagenten,<br />

- die Wahrnehmung der Interessen der Kommanditgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen, Pfandrechten,<br />

die gegen das Schiff geltend gemacht werden. Der Vertragsreeder<br />

vertritt in diesen Fällen die Kommanditgesellschaft<br />

gerichtlich und außergerichtlich,<br />

- ggf. Registereintragung und Umflaggung des Schiffes.<br />

- Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe<br />

bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff der<br />

Kommanditgesellschaft nach den gleichen Grundsätzen<br />

und mit gleicher Sorgfalt zu behandeln. Dies gilt insbesondere<br />

auch für den Abschluss von Charterverträgen.<br />

Der jeweilige Vertragsreedervertrag wird für die Dauer des<br />

Bestehens der jeweiligen Kommanditgesellschaft geschlossen.<br />

Er kann jedoch von jedem der Vertragschließenden<br />

gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:<br />

a) der Verkauf des Schiffes,<br />

b) der Totalverlust des Schiffes,<br />

c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens<br />

für das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />

d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

eines der Vertragschließenden bzw. die Ablehnung<br />

der Eröffnung mangels Masse,<br />

e) die Auflösung eines der Vertragschließenden.<br />

Die Vertragsreederin erhält eine Vergütung in Höhe von<br />

4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern<br />

bzw. 3,5 % bei Reisechartern oder anderen Beschäftigungen.<br />

Adress- oder andere Kommissionen mindern die<br />

Bemessungsgrundlage nicht.<br />

Daneben wird jeweils die Erstattung folgender, in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb des jeweiligen<br />

Schiffes stehender Kosten vereinbart:<br />

- der Vertragsreeder erhält für die von ihm für die Kommanditgesellschaft<br />

durchzuführenden Finanzbuchhaltungsarbeiten<br />

eine monatliche Pauschale von EUR<br />

500,— zuzüglich eventueller Umsatzsteuer; die Kosten<br />

für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie deren<br />

Prüfungskosten übernimmt die Kommanditgesellschaft;<br />

- für Kommunikationskosten, die dem Vertragsreeder<br />

durch den Betrieb des Schiffes entstehen, erhält er eine<br />

monatliche Pauschale in Höhe von EUR 150,— zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer;<br />

- im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />

von Ersatzteilen mit eigenem LKW werden pauschal EUR<br />

1,— pro gefahrenem km vergütet, mit eigenem PKW EUR<br />

0,60 pro km, jeweils zuzüglich eventueller Umsatzsteuer;<br />

- Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen,<br />

z. B. bei außerhalb des normalen Verlaufs notwendigen<br />

Inspektionen oder Reparaturen des Schiffes, bei Havarien<br />

und bei Bereitstellung von technischen Dienstleistungen<br />

ergeben, werden zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

erstattet.<br />

Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaft einen Makler seiner Wahl für die<br />

Befrachtung des Schiffes zu bestellen und über ihn<br />

Befrachtungsverträge abzuschließen. Der Vertragsreeder ist<br />

alternativ dazu auch berechtigt, selbst als Makler aufzutreten.<br />

Für von ihm vermittelte Charterverträge erhält er eine<br />

Befrachtungskommission von 1,25 %.<br />

Kaufverträge<br />

Mit jeweiligem Kaufvertrag (Memorandum of Agreement)<br />

vom 24.08.2007 haben die Emittentinnen Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG bzw. Reederei MS “Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG (Käuferinnen) von der Ostedijk<br />

Navigation Limited bzw. Estedijk Navigation Limited,<br />

beide St. John´s (Antigua und Barbuda), jeweils einen der<br />

beiden typgleichen Bulkcarrier M/V „ESTEDIJK“ und MS<br />

„OSTEDIJK“ erworben. Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages<br />

sind eine Schiffsbeschreibung sowie eine Liste<br />

durchgeführter Modifikationen und Inspektionen des<br />

jeweiligen Schiffes (Anlagen 1 und 2 zum Kaufvertrag).<br />

Erfüllungsort ist Hamburg. Es ist das deutsche Recht vereinbart.<br />

Im Gegenzug zur Zahlung des Kaufpreises haben<br />

die Verkäuferinnen den Käuferinnen die erforderlichen<br />

Dokumente (z. B. Kaufvertrag) zu übergeben.<br />

Die Käuferinnen haben die Schiffe am 19.07.2007 in Rotterdam<br />

(Niederlande) besichtigt und die Klassifikationsunterlagen<br />

akzeptiert.<br />

Den Käuferinnen wird das Recht eingeräumt, auf eigene<br />

Kosten bestimmte Zusatzprüfungen (z. B. bei der Hauptmaschine<br />

oder Ladeluken) vornehmen zu lassen. Übernommene<br />

Bestände, z. B. Treibstoffe, sind von den Käuferinnen<br />

zu zahlen.<br />

Die Schiffe sind lastenfrei (ohne Rechte Dritter, z. B. ohne<br />

Verbindlichkeiten und frei von Chartern) zu übergeben.<br />

Die Übernahme der Schiffe MS „<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS<br />

„<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ ist am 18.09.2007 bzw. 19.09.2007 in<br />

Antwerpen erfolgt.<br />

71


72<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Der Kaufpreis für jedes Schiff beträgt TEUR 10.500 und ist<br />

bereits vollständig gezahlt.<br />

Nach dem jeweiligen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

dürfen Anlegergelder u. a. nur freigegeben werden, wenn<br />

alle einschlägigen Verträge – also auch der jeweilige Kaufvertrag<br />

– rechtsverbindlich abgeschlossen und vollständig<br />

in Kraft sind.<br />

Darüber hinaus fallen TEUR 260 für Ausrüstung im Zusammenhang<br />

mit der Infahrtsetzung an, welche von den Käuferinnen<br />

zu leisten sind. Es handelt sich dabei Kosten für<br />

Namenswechsel, Registrierung der Schiffe, Besichtigung<br />

durch Taucher, Auditierung, diverse Zusatzausrüstungen<br />

und Courtage.<br />

Befrachtungsverträge<br />

Am 06.09.2007 ist zwischen der Reederei MS “Global<br />

Helios” GmbH & Co. KG bzw. der Reederei MS “Global Hermes”<br />

GmbH & Co. KG (Emittentinnen) sowie der Apollo<br />

Shipping & GmbH & Co. KG, Hamburg (Befrachtungsunternehmen)<br />

jeweils ein Befrachtungsvertrag geschlossen worden.<br />

Danach beauftragen die Reederei MS “Global Helios”<br />

GmbH & Co. KG bzw. die Reederei MS ”Global Hermes”<br />

GmbH & Co. KG die Apollo Shipping GmbH & Co. KG ab<br />

Übernahme der beiden Fondsschiffe mit deren exklusiver<br />

Befrachtung. Dem Befrachtungsunternehmen ist die Vollmacht<br />

eingeräumt, Abschlüsse von Befrachtungs- und<br />

Zeitcharterverträgen jeglicher Art zu tätigen. Dabei kann<br />

sie sich auch Dritter bedienen.<br />

Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

3 % der vereinnahmten Bruttofracht- oder Zeitchartererlöse.<br />

Gleiches gilt für Erlöse bei Liegezeiten, die über die<br />

gewöhnliche Be- und Entladung hinausgehen (Deadfreight)<br />

und Erlöse aus der Streichung von Beschäftigungsvereinbarungen<br />

(Cancellation).<br />

Eingeschlossen sind Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />

(bei letzteren abzüglich der etwa auf<br />

Kapitän und Mannschaft entfallenden Anteile) sowie eine<br />

Vergütung für Kommunikationskosten und Bankauslagen.<br />

Die Entgelte sind umgehend nach Eingang der Erlöse fällig<br />

und zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht, eine Aufrechnung<br />

oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist ausgeschlossen.<br />

Der jeweilige Befrachtungsvertrag wurde fest für die Dauer<br />

der jeweiligen Emittentin geschlossen. Er kann aus wichtigem<br />

Grund u a. wenn die Ergebnisse des Schiffes nicht<br />

gemäß Verkaufsprospekt eingefahren werden, nach frühestens<br />

drei Jahren gekündigt werden und endet ohne Kündigung,<br />

wenn das Schiff veräußert wird oder in Totalverlust<br />

gerät.<br />

Poolvertrag<br />

Die beiden Emittentinnen Reederei MS “Global Helios“<br />

GmbH & Co. KG und die Reederei “Global Hermes“ GmbH<br />

& Co. KG sowie Reederei MS “Global Hera“ GmbH & Co. KG<br />

und Reederei MS “Global Hestia“ GmbH & Co. KG haben<br />

am 07.08.2007 mit der Vertragsreederin G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG einen Poolvertrag<br />

geschlossen.<br />

Vertragszweck ist die Zusammenfassung (Poolung) der Reiseergebnisse<br />

der vier typgleichen, auf derselben chinesischen<br />

Werft gebauten Schiffe. Dadurch sollen Schwankungen<br />

des Frachtmarktes ausgeglichen werden. Diese<br />

Interessengemeinschaft stellt eine bürgerlich-rechtliche<br />

Innengesellschaft dar; sie ist nicht auf den Betrieb eines<br />

Handelsgewerbes ausgerichtet.<br />

Soweit die jeweiligen Schiffe einsatzbereit sind, werden die<br />

im Vertrag definierten Reiseerlöse gepoolt und um die<br />

ebenfalls vertraglich bestimmten Schiffsreisekosten gemindert.<br />

Am Saldo, dem Reiseergebnis, partizipieren die beteiligten<br />

Reedereien zu gleichen Anteilen nach einem festgelegten<br />

Schema.<br />

Weitere Poolpartner mit ihren Schiffen können unter<br />

bestimmten Bedingungen aufgenommen werden. Dabei<br />

sind nicht baugleiche Schiffe einer besonderen Bewertung<br />

nach Poolpunkten zu unterwerfen, um Gleichbehandlung<br />

zu wahren.<br />

Poolverwalter oder –manager ist die G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH & Co. KG, die auch die mindestens einmal<br />

jährlich stattfindende Poolversammlung einberuft. Die<br />

Poolversammlung kann auch von der GFI Treuhand GmbH<br />

einberufen werden. Der Pool dauert zunächst so lange, bis<br />

das letzte Schiff verkauft ist und damit die Poolgrundlage<br />

entfällt.<br />

Schiffshypothekenkredite<br />

Mit Datum vom 14.09.2007 haben die Emittentinnen<br />

jeweils einen Vertrag über die Finanzierung des Kaufs der<br />

Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“<br />

mit einem deutschen Kreditinstitut geschlossen. Den Emittentinnen<br />

wird jeweils zugesagt, den Kauf teilweise mit<br />

einem erststelligen Schiffshypothekenkredit in Höhe von<br />

TEUR 7.350 pro Schiff zu finanzieren (Finanzierungsvolumen<br />

für beide Schiffe zusammen TEUR 14.700). Der Aus-


zahlungskurs beträgt jeweils 100 %. Grundsätzlich können<br />

die Kredite zum Teil auch in anderen frei konvertierbaren<br />

Währungen als in EUR gewährt werden. Die Kreditlaufzeit<br />

beträgt jeweils 14 Jahre ab Schiffsübernahme. Die Darlehen<br />

sind jeweils durch 53 Vierteljahresraten und eine<br />

Abschlussrate zurückzuzahlen. Die Möglichkeit zur Erbringung<br />

von Sondertilgungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />

Gemäß Kreditvertrag sind der Zinssatz und die Zinsfestschreibungsperiode<br />

spätestens zwei Tage vor Auszahlung<br />

des jeweiligen Darlehens bzw. vor Ende einer Zinsfestschreibungsperiode<br />

zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung dieses Verkaufsprospektes wurde bereits für<br />

einen Teilbetrag in Höhe von TEUR 2.500 pro Emittentin<br />

eine Zinsfestschreibung in Höhe von 6 % p. a. für eine<br />

Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Es ist eine einmalige<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von rd. TEUR 18 pro Kreditvertrag<br />

vorgesehen.<br />

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank haben die<br />

jeweilige Emittentin sowie die G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

(persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentinnen)<br />

gegenüber der Bank ein abstraktes Schuldversprechen als<br />

Gesamtschuldner in Höhe von TEUR 8.820 (120 % des Kredites)<br />

abzugeben. Dieses Schuldversprechen ist durch eine<br />

erststellige Schiffshypothek zugunsten der Bank in gleicher<br />

Höhe am Schiff zu sichern. Wegen der bankseitigen<br />

Ansprüche haben sich die Emittentinnen der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung in ihr jeweiliges Gesamtvermögen<br />

sowie in das Schiff zu unterwerfen. Darüber hinaus haben<br />

die Emittentinnen sämtliche Ansprüche aus Charter-,<br />

Fracht- und Poolverträgen an die Bank abzutreten.<br />

Die Schiffe sind entsprechend den Bank-„Bedingungen für<br />

die Beleihung von Seeschiffen und Schiffsbauwerken“ zu<br />

versichern. Die Versicherungen sind mit Versicherern, die<br />

von der Bank akzeptiert sind, abzuschließen. Eventuell<br />

schließt die Bank weitere Versicherungen im eigenen<br />

Namen und zu eigenen Gunsten – aber auf Kosten der<br />

jeweiligen Emittentin – ab.<br />

Vor Auszahlung der Kredite haben die jeweiligen Emittentinnen<br />

die Bank mit diversen Unterlagen zu versorgen,<br />

u. a.:<br />

• Verträge mit der Vertragsreederin,<br />

• Befrachtungsverträge,<br />

• Kommanditgesellschaftsvertrag und beglaubigter Handelsregisterauszug<br />

der jeweiligen Emittentin und persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin<br />

• Übergabeprotokolle und Bestätigungen, dass die Schiffe<br />

frei von Lasten und Rechten Dritter übergeben wurden,<br />

• Verkaufsprospekt.<br />

Nach der Kreditzusage dürfen die Emittentinnen Auszahlungen<br />

an ihre Gesellschafter erst dann vorneh men, wenn<br />

der Kapitaldienst (Zins und Tilgung des Schiffshypothekenkredits)<br />

planmäßig geleistet wurde und sicher gestellt ist,<br />

dass der nächst fällige Vierteljahreskapitaldienst geleistet<br />

werden kann.<br />

Mit demselben Kreditinstitut haben die Emittentinnen darüber<br />

hinaus mit Datum vom 14.09.2007 zur restlichen<br />

Finanzierung der Kaufpreise der Schiffe MS “<strong>GLOBAL</strong><br />

HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ jeweils einen Eigenmittelvorfinanzierungsvertrag<br />

abgeschlossen (Finanzierungsvolumen<br />

für beide Schiffe zusammen TEUR 6.300).<br />

Die Laufzeit dieser Darlehen endet jeweils am 30.09.2008.<br />

Die finanzierende Bank hat das Beteiligungsangebot nicht<br />

mitkonzipiert und – soweit sie Einsicht in die Struktur der<br />

Daten und Verträge des Angebotes genommen haben –<br />

Verträge ausschließlich im Eigeninteresse im Hinblick auf<br />

ihre Position als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere hat<br />

sie auch nicht den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegeben<br />

und geprüft. Die Bank übernimmt daher ausdrücklich<br />

keine (weitergehenden) Verpflichtungen im<br />

Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere<br />

keine Haftung für die kalkulierten Annahmen des<br />

Anbieters/Initiators oder den Eintritt des wirtschaftlichen<br />

Erfolges des Beteiligungsangebotes.<br />

Platzierungsgarantien<br />

Mit Bestätigungsschreiben vom 07.08.2007 garantiert<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH die Vollplatzierung<br />

und Einzahlung des einzuwer benden Kommanditkapitals<br />

in Höhe von TEUR 8.050 zugunsten der Reederei MS<br />

“Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie der Reederei MS<br />

“Global Hermes“ GmbH & Co. KG. Fällig werden die Garantien<br />

spätestens am 31.12.2008 in Höhe des bis dahin nicht<br />

von Dritten gezeichneten Kommanditkapitals. Die Garantien<br />

werden <strong>GHF</strong> mit pauschal EUR 80.000,- zzgl. Umsatzsteuer<br />

vergütet.<br />

<strong>GHF</strong> hat vergleichbare Platzierungsgarantien bereits in Vorjahren<br />

bei ähnlichen Beteiligungsangeboten herausgelegt.<br />

Allgemeines<br />

Außer den im Verkaufsprospekt beschriebenen Vereinbarungen<br />

existieren nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren<br />

Abreden. Mit wesentlichen Vertragspartnern (siehe<br />

Seite 17 ff.) wurde bereits in der Vergangenheit mit guten<br />

Erfahrungen zusammengearbeitet.<br />

Für die Rückzahlung oder Verzinsung dieses Angebotes der<br />

Emittentinnen hat keine juristischen Person oder Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen.<br />

73


Steuerliche Grundlagen<br />

74<br />

Die Anleger beteiligen sich mit jeweils 50 % ihrer Einlagen<br />

an den Emittentinnen, zwei Einschiffsgesellschaften in der<br />

Rechtsform der GmbH & Co. KG. Zu den Regelungen zum<br />

Beitritt und zur Ausgestaltung der Beteiligungen wird insbesondere<br />

auf die Ausführungen unter den „rechtlichen<br />

Grundlagen“ verwiesen. Nachfolgend werden die steuerlichen<br />

Grundlagen jeweils für die Beteiligung eines Anlegers<br />

an einer Fondsgesellschaft dargestellt. Aus der Beteiligung<br />

der Anleger mit jeweils 50 % der Einlagen an den<br />

beiden Fondsgesellschaften ergeben sich insofern steuerlich<br />

keine Besonderheiten gegenüber einer Be tei ligung an<br />

nur einer Fondsgesellschaft.<br />

Hinweis<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern. Der<br />

Emittent übernimmt lediglich betrieblich veranlasste Steuern<br />

wie die Umsatz- und Gewerbesteuer. Persönliche Steuern<br />

des Anlegers wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer,<br />

der Solidaritätszuschlag, eine Kirchensteuer<br />

und die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer sind vom Anleger<br />

selbst zu tragen und zu entrichten und werden nicht<br />

vom Anbieter übernommen.<br />

Vorbemerkungen<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

dient dazu, dem Anleger – auf Basis der derzeitigen steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen und unter Berücksichtigung der<br />

Regelungen der durch Bundestag und Bundesrat bereits<br />

beschlossenen Unternehmensteuerreform 2008 – die<br />

wesentlichen steuerlichen Grundlagen der Beteiligung zu<br />

vermitteln. Das steuerliche Konzept des Fonds wurde auf<br />

der Grundlage der gegenwärtig geltenden Rechtslage, insbesondere<br />

der derzeit geltenden Regelungen zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach der geführten Tonnage (§ 5a<br />

EStG Tonnagesteuer), sowie der Neuregelungen durch die<br />

Unternehmenssteuerreform entwickelt. Die zum Zeitpunkt<br />

der Beteiligung an dem Fonds bestehende steuerliche Position<br />

kann sich in der Zukunft ändern und damit grundsätzlich<br />

nicht garantiert werden.<br />

Die folgenden steuerlichen Grundlagen basieren auf der<br />

Annahme, dass es sich beim Anleger um eine im Inland<br />

ansässige und damit unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Person handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Für Anleger in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

können sich Abweichungen gegenüber diesen<br />

Ausführungen ergeben. Die wesentlichen ertragssteuerlichen<br />

Besonderheiten der Beteiligung einer inländischen<br />

unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft werden nachfolgend<br />

in einem gesonderten Abschnitt behandelt.<br />

Die Ausführungen stellen die wesentlichen steuerlichen<br />

Aspekte dar; die personenbezogenen Steuerverhältnisse<br />

sind jeweils zu berücksichtigen. Es wird jedem Anleger<br />

daher empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

einer Beteiligung mit einem Steuerberater zu<br />

erörtern.<br />

Am 25. Mai 2007 ist eine Unternehmenssteuerreform vom<br />

Bundestag verabschiedet worden. Den Bundesrat hat das<br />

Unternehmenssteuerreformgesetz am 6. Juli 2007 passiert.<br />

Zum 1. Januar 2008 wird die Unternehmenssteuerreform<br />

in Kraft treten. Für Personengesellschaften ist gegenüber<br />

der Besteuerung von Kapitalgesellschaften eine weitgehende<br />

steuerliche Rechtsformneutralität vorgesehen. Personengesellschaften<br />

können daher einbehaltene Gewinne<br />

betriebs- und personenbezogen ermäßigt besteuern (Nachversteuerung),<br />

wenn der Gewinn im Unternehmen verbleibt<br />

und durch eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1<br />

Satz 1 oder § 5 EStG ermittelt wird. Einbehaltene Gewinne<br />

werden dann auf Antrag mit 28,25 % besteuert. Aufgrund<br />

der Gewinnermittlung des Emittenten nach § 5a EStG ist<br />

die Option zur Nachversteuerung nicht gegeben.<br />

Einkommensteuer<br />

Der Anbieter bietet mit der vorliegenden Beteiligung einen<br />

als reines Tonnagesteuermodell konzipierten Schiffsfonds<br />

mit zwei Beteiligungen an. Der Antrag zur Option gemäß<br />

§ 5a Abs. 3 EStG soll im Jahr der Anschaffung der Schiffe<br />

(2007) mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres<br />

gestellt werden, wobei Zeiten vor der Anschaffung nicht<br />

zu besteuern sind. Durch die pauschalierte Gewinnermittlung<br />

nach der geführten Tonnage ergeben sich für die<br />

Anleger mit Übernahme des Schiffbetriebes niedrige positive<br />

steuerliche Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />

wenn der Emittent tatsächlich keine positiven<br />

Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Einkunftsart/Mitunternehmerschaft<br />

Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger jeweils zu<br />

50 % an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />

Leer, sowie an der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />

Co. KG, Leer. Der Emittent wird die Motorschiffe<br />

MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ und MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ betreiben.<br />

Die gesellschaftsrechtliche Konzeption des Emittenten bildet<br />

die Grundlage für eine Zuordnung des Geschäftsbetriebes<br />

zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15<br />

EStG. Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind unter<br />

Einbeziehung des Treuhandvertrages so ausgestaltet, dass<br />

die Gesellschafter/Treugeber durch die Beteiligung an<br />

Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des<br />

Emittenten (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />

von Stimm- und Kontrollrechten (Mitunternehmer-


initiative) auf der Basis des geltenden Steuerrechts und der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mitunternehmer<br />

im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einzustufen<br />

sind. Jeder Gesellschafter/Treugeber erzielt somit im Rahmen<br />

seiner Beteiligung an dem Emittenten Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Für die ertragsteuerliche Anerkennung gewerblicher Einkünfte<br />

ist grundlegende Voraussetzung eine Totalgewinnerzielungsabsicht,<br />

d.h. dass der Emittent auf Betriebsvermögensmehrung<br />

ausgerichtet ist. Unabhängig einer<br />

Option zur Tonnagebesteuerung ist die Totalgewinnerzielungsabsicht<br />

unter Berücksichtigung der voraussichtlich zu<br />

erwirtschaftenden, nach §§ 4, 5 EStG ermittelten Ergebnisse<br />

zu beurteilen.<br />

Der Emittent geht auf Basis der kalkulierten Prognosezahlen<br />

bereits ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus der<br />

Veräußerung der Schiffe von einer Mehrung des Betriebsvermögens<br />

aus. Bis zum Jahr 2024 ergibt sich gemäß der<br />

Prognoserechnung auf der Ebene des Emittenten ein Totalgewinn.<br />

Basierend auf dem grundlegenden Beschluss des Großen<br />

Senats des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1984, in dem<br />

die Grundsätze zur Gewinnerzielungsabsicht des Emittenten<br />

(Anstreben eines Totalgewinns) und der Mitunternehmerschaft<br />

für Gesellschafter aufgestellt worden sind,<br />

ist festzuhalten, dass der Emittent diese Grundsätze erfüllt.<br />

Der Emittent sieht in der Prognoserechnung den nach der<br />

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die Anerkennung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht erforderlichen konkreten<br />

Nachweis als erbracht an, dass nach dem Urteil<br />

eines ordentlichen Kaufmannes aus heutiger Sicht aller<br />

Voraussicht nach ein Totalgewinn erzielt werden kann.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des Kommanditisten<br />

ist im vorliegenden Konzept nicht vorgesehen. Der<br />

Anleger kann seine Beteiligung jedoch grundsätzlich steuerunschädlich<br />

fremdfinanzieren. Fremdfinanzierungszinsen<br />

mindern als Sonderbetriebsausgaben den Totalgewinn des<br />

Mitunternehmers und sind daher geeignet, die individuell<br />

für den Einzelnen Anleger notwendige Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf Ebene des Mitunternehmeranteils in Frage zu<br />

stellen. Somit sollte eine etwaige Anteilsfinanzierung<br />

unbedingt mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />

Zur Nichtberücksichtigung der Fremdfinanzierungszinsen<br />

im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

wird auf den nachstehenden Abschnitt verwiesen.<br />

Gewinnbesteuerung/Tonnagesteuer<br />

Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 wurde eine vom Ertrag<br />

unabhängige, auf den Frachtraum (Nettoraumzahl) bezogene<br />

pauschale Gewinnermittlung (Tonnagegewinnermittlung<br />

gemäß §5a EStG) in das Einkommensteuergesetz eingeführt.<br />

Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />

für Seeschiffe, die im internationalen Verkehr<br />

eingesetzt werden. Die steuergesetzlichen Vorschriften zur<br />

Tonnagesteuer werden durch das BMF-Schreiben vom 12.<br />

Juni 2002 (BStBl. I 2002, S. 614ff.) ergänzt. Die sich aus<br />

diesem Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im<br />

Rahmen der Fondskonzeption berücksichtigt.<br />

Bedingung für die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung<br />

ist u. A., dass das jeweilige Schiff in ein inländisches<br />

Seeschiffsregister eingetragen ist. Weiter muss die Bereederung<br />

des Schiffes im Inland durchgeführt und das Schiff<br />

im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Die Führung<br />

der deutschen Flagge ist nicht erforderlich.<br />

Ein Antrag auf Gewinnermittlung nach der Tonnage kann<br />

gemäß § 5a Abs. 3 EStG im Jahr der Anschaffung der Seeschiffe<br />

mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres<br />

gestellt werden und führt grundsätzlich zu einer zehnjährigen<br />

Bindungsfrist. Wird der Antrag nicht im Jahr der<br />

Anschaffung gestellt, kann er erstmals wieder in dem Wirtschaftsjahr<br />

gestellt werden, das nach Ablauf von zehn Jahren,<br />

vom Beginn des Jahres der Anschaffung gerechnet,<br />

endet. Der Antrag kann nicht zurück genommen werden,<br />

allerdings können die Schiffe innerhalb der Bindungsfrist<br />

jederzeit veräußert werden.<br />

Die Tonnagegewinnermittlung tritt für ertragssteuerliche<br />

Zwecke an die Stelle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

mit der Folge, dass durch den Ansatz<br />

des pauschalen Gewinns das tatsächliche steuerbilanzielle<br />

Ergebnis des Emittenten auch in Verlustjahren für die<br />

Besteuerung außer Ansatz bleibt. Ein Ergebnis aus der Veräußerung<br />

des Schiffes bzw. bei einer Betriebsaufgabe im<br />

Ganzen oder aus der Veräußerung der gesamten Beteiligung<br />

eines Anlegers ist durch den pauschalen Gewinn<br />

abgegolten. Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie<br />

des § 15b EStG wird nicht berührt.<br />

Die Reedereien MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie<br />

MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG werden im Jahr der<br />

Indienststellung der Seeschiffe die Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung beantragen. Aufgrund dieser<br />

Anträge ergeben sich für den Anleger für die Dauer der<br />

pauschalen Gewinnermittlung jährlich niedrige positive<br />

steuerliche Ergebnisse. Dabei ist anzumerken, dass erst im<br />

Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Schiffe entschieden<br />

werden kann, ob alle notwendigen Voraussetzungen zur<br />

75


Steuerliche Grundlagen<br />

76<br />

Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung vorliegen.<br />

Daher werden die Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen<br />

im internationalen Verkehr zunächst nach den allgemeinen<br />

steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften<br />

ermittelt und, soweit die Voraussetzungen zur Anwendung<br />

der Tonnagegewinnermittlung vorliegen, gemäß § 5a Abs.<br />

3 EStG rückwirkend der Besteuerung entzogen. Vor<br />

Anschaffung der Schiffe durch den Betrieb von Handelsschiffen<br />

im internationalen Verkehr erwirtschaftete<br />

Gewinne sind daher nicht zu besteuern.<br />

Bemessungsgrundlage für die Tonnagesteuer ist die Nettoraumzahl<br />

des Schiffes. Der für die Gesellschafter der Reedereien<br />

MS “Global Helios“ GmbH & Co. KG sowie MS „Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG relevante steuerliche Wert<br />

ergibt sich nach § 5a EStG aus der Nettoraumzahl der MS<br />

“<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“ bzw. “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“ von jeweils<br />

2.913 NRZ für volle 100, somit für eine Nettoraumzahl von<br />

2.910 wie folgt:<br />

EUR EUR<br />

Für die ersten 1.000 NRZ 0,92 9,20<br />

Für die folgenden 1.910 NRZ<br />

(insgesamt 2.910 NRZ) 0,69 13,18<br />

Summe 22,38<br />

je Schiff gesamt<br />

EUR EUR<br />

bei 365 Betriebstagen p. a. 8.168,70 16.337,40<br />

bezogen auf das Gesamtkapital von<br />

EUR 8.070.000,00 0,11% 0,21%<br />

bei 100 Betriebstagen im Jahr 2007 2.238,00 4.476,00<br />

bezogen auf das Gesamtkapital von<br />

EUR 8.070.000,00 0,03% 0,06%<br />

Die Anleger nehmen anteilig an den steuerlichen Ergebnissen<br />

des Emittenten teil. Es entfällt insoweit auf jeden Anleger,<br />

ausgehend von einem Betrieb von 365 Tagen, ein jährlicher<br />

steuerlicher Gewinnanteil in Höhe von zusammen rund<br />

0,21 % bezogen auf die Beteiligungssumme, der mit dem<br />

persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (in 2007 bei jeweils<br />

100 Betriebstagen der Schiffe zusammen rund 0,06 %).<br />

Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />

mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z. B.<br />

Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen,<br />

können bei einer Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG gemäß des Anwendungserlasses zum<br />

§ 5a EStG vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />

Demgegenüber sind etwaige Sonderbetriebseinnahmen der<br />

Anleger (z.B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermitt-<br />

lung neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten<br />

Gewinn zusätzlich zu berücksichtigen und zu versteuern.<br />

Ferner können bei negativer Entwicklung des Seeschiffsbetriebs<br />

– wie bereits ausgeführt – negative Ergebnisse nicht<br />

berücksichtigt werden. Eine Gewerbesteueranrechnung<br />

nach § 35 EStG für die pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG<br />

ermittelten Gewinne ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebotes geht davon aus,<br />

dass der Emittent und der Bereederer die für die Anwendung<br />

des § 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen schaffen<br />

und während der gesamten Laufzeit der Beteiligungen<br />

aufrecht erhalten werden.<br />

Veräußerungsergebnis/Keine Feststellung eines<br />

Unterschiedsbetrages<br />

Bei Übergang von der allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlung<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a<br />

EStG müssen evtl. vorhandene stille Reserven (Unterschiedsbeträge)<br />

ermittelt und in ein besonderes Verzeichnis<br />

aufgenommen werden. Diese Unterschiedsbeträge errechnen<br />

sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Teilwert<br />

(Zeitwert), der im Falle des jeweiligen Schiffes in der<br />

Regel von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird,<br />

und dem Restbuchwert zum 31. Dezember des Jahres vor<br />

Antragstellung zur Tonnagebesteuerung. Grundsätzlich ist<br />

der Unterschiedsbetrag dem Gewinn bei Beendigung der<br />

Tonnagebesteuerung (nach Ablauf von mindestens zehn<br />

Jahren, bei Veräußerung der Schiffe oder der Beteiligung<br />

sowie bei Wegfall der Voraussetzungen) hinzuzurechnen.<br />

Im vorliegenden Konzept soll die Tonnagegewinnermittlung<br />

ab dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Schiffe<br />

mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres zur<br />

Anwendung kommen. Sofern der Emittent planmäßig zur<br />

Tonnagebesteuerung optiert und bei dieser Gewinnermittlung<br />

bleibt, fällt kein zu versteuerndes Veräußerungsergebnis<br />

bei Verkauf der Schiffe an. Da der Emittent von Anfang<br />

an die Tonnagegewinnermittlung anwendet, sind keine<br />

Unterschiedsbeträge zu versteuern.<br />

Anwendung des § 15a EStG<br />

Grundsätzlich findet § 15a EStG auch während des Tonnagesteuerzeitraumes<br />

uneingeschränkt Anwendung mit der<br />

Folge, dass parallel zur Tonnagegewinnermittlung eine<br />

Steuerbilanz aufzustellen ist.<br />

Ferner können Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen<br />

durch den Emittenten, bei denen es sich steuerlich um<br />

Entnahmen handelt, zur Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG<br />

führen, wenn durch sie ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />

und eine Haftung aufgrund des § 171 Abs. 1 HGB nicht


vorliegt. In diesem Fall ist neben dem Tonnagesteuergewinn<br />

ein fiktiver Gewinn in Höhe der jeweiligen Ausschüttung<br />

gesondert zu versteuern. Nach dem Konzept des<br />

Emittenten werden den Anlegern jedoch keine ausgleichsfähigen<br />

Verluste zugewiesen, so dass der Regelungsbereich<br />

des § 15a Abs. 3 EStG nicht berührt ist.<br />

Feststellung von Gewinn und Verlust<br />

Das nach Kostenerstattungen und Vergütungen verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten grundsätzlich<br />

im Verhältnis ihrer zum Abschlussstichtag gezeichneten<br />

Kommanditeinlage (Pflichteinlage) zum gezeichneten<br />

Gesamtkapital (zum Abschlussstichtag gezeichneten<br />

Pflichteinlagen) verteilt.<br />

Besteuerungsverfahren<br />

Der Emittent wird beim zuständigen Finanzamt mit einer<br />

eigenen Steuernummer geführt. Das Finanzamt wird die<br />

steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer<br />

einheitlich feststellen und das Ergebnis dieser Feststellung<br />

den Wohnsitzfinanzämtern der Beteiligten auf<br />

dem Amtswege mitteilen.<br />

Soweit im Einzelfall der Beteiligte zu berücksichtigende<br />

persönliche Sonderbetriebseinnahmen erzielt hat, sind<br />

diese dem Emittenten mitzuteilen, damit sie im Rahmen<br />

des Feststellungsverfahrens berücksichtigt werden können.<br />

Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />

mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z. B.<br />

Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme<br />

an Gesellschafterversammlungen, können bei einer<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)<br />

gemäß des Anwendungserlasses des BMF zum § 5a EStG<br />

vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />

Verlustrück- und -vortrag/Verlustausgleich<br />

Mit dem im Jahre 2005 in das Einkommensteuergesetz<br />

eingeführten § 15b EStG wird die Abzugsfähigkeit von Verlusten<br />

für Beitritte ab dem 10. November 2005 eingeschränkt.<br />

Anlegern, denen durch die Investition in Schiffs-<br />

und anderen Fonds Verluste entstehen, können diese nur<br />

noch mit Gewinnen des gleichen Fonds steuerlich verrechnen.<br />

Durch die sofortige Option zur Tonnagebesteuerung im<br />

Jahr der Anschaffung der Seeschiffe entstehen ertragssteuerlich<br />

keine Verluste. Damit ist eine Auswirkung dieser<br />

Steuerrechtsänderung auf diesen Fonds nicht zu erwarten.<br />

Einkommensteuersatz/Solidaritätszuschlag<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer (der Spitzensteuersatz<br />

2007 beträgt 42 %, ab 2008: 45 %) wird ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

des Anlegers erhoben. Dies wirkt sich bei den<br />

Anlegern als zusätzliche Belastung aus. Im Fondskonzept<br />

wird durchgängig mit einem Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5 % gerechnet.<br />

Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer<br />

erhoben, deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen<br />

richtet und je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer<br />

beträgt. Bei der Ermittlung der steuerlichen<br />

Belastung im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger<br />

wurde eine etwaige Kirchensteuer eines Anlegers nicht<br />

berücksichtigt. Daher erhöht sich bei kirchensteuerpflichtigen<br />

Anlegern die Steuerbelastung entsprechend.<br />

Gewerbesteuer<br />

Schiffsbeteiligungsgesellschaften unterliegen als Gewerbebetrieb,<br />

wie alle anderen inländischen Gewerbebetriebe,<br />

der Gewerbesteuer. Bei Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG bildet der pauschal<br />

ermittelte Tonnagegewinn die Grundlage für die Ermittlung<br />

der Gewerbeertragsteuer. Die Kürzungsvorschrift des<br />

§ 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlich keine Anwendung.<br />

Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz, welches vom<br />

Bundestag am 25. Mai 2007 und vom Bundesrat am 6. Juli<br />

2007 verabschiedet wurde, ist bestimmt, dass Gewerbesteuerzahlungen<br />

(Gewerbesteueraufwand) ab dem Jahr<br />

2008 nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar sind.<br />

Die an Gesellschafter gezahlten Vergütungen abzüglich der<br />

damit zusammenhängenden Aufwendungen werden als<br />

Sonderbetriebseinnahmen grundsätzlich dem pauschal<br />

ermittelten Gewinn hinzugerechnet und der Gewerbesteuer<br />

unterworfen. Dies betrifft jedoch nicht die Bereederungsvergütungen.<br />

Diese sind gemäß Tz. 34 des BMF-<br />

Schreibens vom 12. Juni 2002 nicht dem Gewinn des Emittenten<br />

hinzuzurechnen.<br />

Im Rahmen der Konzeption wurde davon ausgegangen,<br />

dass ein Teil der Leistungen der Gründungsgesellschafter<br />

vor Übernahme der Schiffe, also zu einem Zeitpunkt<br />

erbracht wurde, zu dem eine Gewerbesteuerpflicht des<br />

Emittenten noch nicht bestand.<br />

Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer<br />

aus den Beteiligungen gemäß § 35 EStG ergibt<br />

77


Steuerliche Grundlagen<br />

78<br />

sich bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift auf pauschal<br />

nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne grundsätzlich<br />

keine Anwendung findet.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Schiffsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne des<br />

Umsatzsteuergesetzes. Die Erlöse der Seeschiffe sind<br />

grundsätzlich umsatzsteuerbar, aber steuerbefreit. Vorsteuerbeträge,<br />

welche den Emittenten betreffen, sind aufgrund<br />

einer umsatzsteuerrechtlichen Privilegierung grundsätzlich<br />

abzugsfähig.<br />

Anfallende Vorsteuerbeträge sind nicht abzugsfähig, sofern<br />

diese direkt die Belange der Gesellschafter betreffen. In der<br />

Fondskalkulation wird grundsätzlich von der vollen<br />

Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge<br />

ausgegangen. Eine Ausnahme hiervon bilden die<br />

Treuhandgebühren, für die eine Abzugsfähigkeit der in<br />

Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge von lediglich 50 %<br />

angenommen wurde:<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

Die Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung (Betriebsvermögen)<br />

von Todes wegen oder im Wege der Schenkung<br />

ist ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerrechtlich relevanter<br />

Vorgang. Die Wirtschaftsgüter des Emittenten sind für erbschaft-<br />

bzw. schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich<br />

mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen und den Anlegern<br />

anteilig zuzurechnen. Basis der Bewertung ist der<br />

Buchwert der Gesellschaft (§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG) zum<br />

Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalles. Daher wird auf<br />

das steuerliche Kapitalkonto des Anlegers abgestellt.<br />

Die Entwicklung der steuerlichen Kapitalkonten erfolgt auf<br />

der Grundlage der Steuerbilanzergebnisse nach § 5 EStG.<br />

In einem Urteil vom 28. Juni 2001 (Az IV R 40/ 97) hat der<br />

Bundesfinanzhof die Kosten der Kapitalbeschaffung für<br />

einen gewerblich geprägten Immobilienfonds für steuerliche<br />

Zwecke als Anschaffungskosten der Immobilie<br />

umqualifiziert, da im entschiedenen Fall die Vertragsgestaltung<br />

nur der Schaffung steuerlichen Aufwandes diente<br />

(§ 42 Abgabenordnung „Missbrauch von rechtlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten“). Die Finanzverwaltung wendet<br />

dieses Urteil auf alle geschlossenen Fonds, also grundsätzlich<br />

auch auf Schiffsfonds, an (BMF-Schreiben vom 20.<br />

Oktober 2003 so genannter „Einheitlicher Fondserlass“,<br />

BStBl. I 2003, S. 546). Bei der Ermittlung der Steuerbilanzergebnisse<br />

wurde vorsorglich dieser sog. einheitliche Fondserlass<br />

insoweit berücksichtigt, als dass sämtliche Aufwendungen<br />

laut Investitionsrechnung auf Seite 48 – mit Aus-<br />

nahme der sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (insgesamt<br />

TEUR 160) – zusammen mit den Anschaffungskosten<br />

der Schiffe aktiviert und abgeschrieben werden. In der Kalkulation<br />

des Prospektes sind entsprechend den Regelungen<br />

des Erlasses die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten als<br />

Anschaffungskosten der Schiffe behandelt.<br />

Die steuerliche Nutzungsdauer von neu gebauten Seeschiffen<br />

beträgt gegenwärtig nach amtlicher Abschreibungstabelle<br />

zwölf Jahre. Gemäß dem BMF-Schreiben vom<br />

15. Juni 1999 (BStBl. I 1999, S. 543) ist die Nutzungsdauer<br />

bei so genannten Publikumsgesellschaften in Anlehnung<br />

an die prospektierte Betriebsdauer des Schiffes zu ermitteln.<br />

Das vorliegende Fondskonzept sieht eine lineare<br />

Abschreibung über die Fondslaufzeit von 11 Jahren vor,<br />

wobei der Schrottwert des Schiffes (EUR 270 pro Tonne für<br />

Schiffe von mehr als 1.000 t; vgl. OFD Hamburg, 5. Juni<br />

2007 - 52 - S 2190 - 004/06) die Abschreibung begrenzt<br />

(Schrottwert MS “<strong>GLOBAL</strong> HELIOS“: EUR 686.000,00;<br />

Schrottwert MS “<strong>GLOBAL</strong> HERMES“: EUR 686.000,00).<br />

Betriebsvermögen, welches in vorweggenommene oder tatsächliche<br />

Erbfolge übergeht, ist mit einem Freibetrag von<br />

EUR 225.000 begünstigt und unterliegt, soweit der Wert<br />

den in Anspruch genommenen Freibetrag übersteigt, nur zu<br />

65 % der Besteuerung (§ 13a ErbStG). Der Freibetrag wird<br />

bei einer Schenkung von begünstigtem Betriebsvermögen<br />

innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren insgesamt nur<br />

einmal gewährt. Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen<br />

durch Personen der Erbschaftsteuerklassen II oder III<br />

durch Gewährung eines Entlastungsbetrags in Höhe von 88<br />

% der Differenz zwischen der Steuer nach Steuerklasse I<br />

und nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers<br />

begünstigt. Diese Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />

für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf<br />

Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung oder eine Gesellschaft<br />

aufgegeben wird oder die vom Erwerber innerhalb<br />

dieses Zeitraums insgesamt getätigten Entnahmen die<br />

Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden<br />

Gewinnanteile um mehr als EUR 52.000 übersteigen.<br />

Neben den oben genannten Steuervergünstigungen werden<br />

je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge in Höhe von EUR<br />

5.200 bis EUR 307.000 sowie bei Erwerben von Todes wegen<br />

durch Ehegatten oder Kinder ein Versorgungsfreibetrag<br />

berücksichtigt. Dieser variiert je nach den Verhältnissen des<br />

Einzelfalles zwischen EUR 10.300 und EUR 256.000. Der<br />

Grad der Verwandtschaft sowie der erbschaftsteuerrechtliche<br />

Wert der Beteiligung sind maßgebend für die Höhe der<br />

Steuersätze (§ 19 und § 19a ErbStG). Hiernach beträgt der<br />

Mindeststeuersatz 7 % und der Maximalsteuersatz 50 %.<br />

Es ist möglich, dass die vorstehend beschriebenen Begünstigungen<br />

von Betriebsvermögen im Rahmen der durch das


Kapitalkontenentwicklung (Prognose)<br />

Festkapital<br />

Agio-Verrechnungskonto<br />

Ausstehende<br />

Einlagen<br />

Saldo/Summe<br />

Variables Kapital<br />

Anfangsbestand<br />

Anteiliges<br />

Ergebnis<br />

Auszahlungen<br />

Endbestand<br />

Gesamtkapital<br />

erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche<br />

Werte %<br />

Verkauf<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2023 gesamt<br />

100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5<br />

-40<br />

65 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105 105<br />

0 -43 -99 -136 -155 -169 -170 -166 -162 -154 -152 -139 -123 -111 -97 -96 -95 -97<br />

-43 -49 -30 -12 -7 7 12 12 16 10 22 25 22 26 19 26 26 96 178<br />

0 -7 -7 -7 -7 -8 -8 -8 -8 -8 -9 -9 -10 -12 -18 -25 -28 -104 -283<br />

-43 -99 -136 -155 -169 -170 -166 -162 -154 -152 -139 -123 -111 -97 -96 -95 -97 -105<br />

22 6 -31 -50 -64 -65 -61 -57 -49 -47 -34 -18 -6 8 9 10 8<br />

41,22 20,08 -21,08 -42,50 -58,27 -61,12 -58,16 -54,93 -46,82 -45,87 -33,17 -17,00 -4,96 9,26 10,35 11,69 9,57<br />

Sämtliche Angaben - sofern nicht anders angegeben - in Tausend Euro<br />

Annahme: Zeichnungsbetrag TEUR 100 zzgl. 5 % Agio<br />

Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Neuregelung<br />

der Erbschaftsteuer bis zum 31. Dezember 2008 durch den<br />

Gesetzgeber beschränkt werden oder gänzlich entfallen. In<br />

diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen<br />

unter den nachfolgenden Abschnitt „Verfassungswidrigkeit<br />

der Erbschaftsteuer und mögliche Neuregelungen“.<br />

Treuhänderisch beteiligte Anleger<br />

Sofern Kommanditisten nicht direkt im Handelsregister<br />

eingetragen sind (Treuhandkommanditisten), handelt es<br />

sich beim Gegenstand der Übertragung nicht um die Übertragung<br />

steuerbegünstigten Betriebsvermögens, sondern<br />

um einen Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder, der<br />

für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke mit dem<br />

gemeinen Wert zu bewerten ist. Die Steuerentlastungen<br />

für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 19a ErbStG sind grundsätzlich<br />

nicht zu gewähren, vgl. die bundesweit zwischen<br />

den Obersten Landesfinanzbehörden abgestimmten Erlasse<br />

des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />

2005, DB 2005 S. 1493, und vom 16. Februar 2007, DB<br />

2007 S. 491. Die damit einhergehenden wesentlichen<br />

Nachteile in der Besteuerung sind durch eine direkte Eintragung<br />

des Kommanditisten in das Handelsregister oder<br />

durch gesellschafts- und treuhandvertragliche Regelungen,<br />

nach denen das Treuhandverhältnis mit Eintritt der Erbschaft<br />

bzw. Schenkung endet und der Erbe bzw.<br />

Beschenkte unmittelbar in die Gesellschafterstellung des<br />

(dann ehemaligen) Treuhänders eintritt, zu vermeiden. Entsprechende<br />

gesellschafts- und treuhandvertragliche Regelungen<br />

sehen die Verträge der Emitentinnen vor.<br />

Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer und mögliche<br />

Neuregelungen<br />

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass der<br />

Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht<br />

vom 25. Mai 2002 (BStBl. I 2002,<br />

598) die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher Normen des<br />

Erbschaftsteuergesetzes in Frage gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat am 31. Januar 2007 seine Entscheidung<br />

(BVerfG 7.November 2006, 1 BvL 10/02) bekannt<br />

gegeben, dass § 19 ErbStG gegen den Gleichheitssatz des<br />

Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, da ein einheitlicher<br />

Steuersatz auf unterschiedlich bewertete wirtschaftliche<br />

Einheiten oder Wirtschaftsgüter angewendet wird. Grundaussage<br />

des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sei es, dass wesentlich<br />

Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu<br />

behandeln ist. Deshalb muss nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts<br />

auf der Bewertungsebene unabhängig<br />

von der Art des Bewertungsgegenstands immer<br />

eine am Verkehrswert (gemeiner Wert nach § 9 BewG) orientierte<br />

Wertermittlung erfolgen. Wie die Bewertung im<br />

Einzelfall zu erfolgen hat, hat das Bundesverfassungsgericht<br />

offen gelassen. Es muss aber gewährleistet sein, dass<br />

alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an<br />

den gemeinen Wert erfasst werden.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt,<br />

dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Vorliegen ausreichender<br />

Gemeinwohlgründe eine Begünstigung durch<br />

Verschonungsregelungen (z.B. Freibeträge) erfolgen kann.<br />

Dabei kann sogar eine sehr weit reichende Begünstigung –<br />

79


Steuerliche Grundlagen<br />

80<br />

bis hin zu einer vollständigen Freistellung bestimmter Vermögensteile–<br />

erfolgen. Voraussetzung sei dabei immer,<br />

dass der Kreis der Begünstigten sachgerecht abgegrenzt<br />

wird und die Lenkungszwecke gleichheitsgerecht ausgestaltet<br />

sind. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht<br />

klargestellt, dass eine Differenzierung auch über unterschiedliche<br />

Steuersätze erfolgen kann.<br />

Die derzeitig geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes<br />

wie auch des Erbschaftsteuergesetzes sind trotz der<br />

Verfassungswidrigkeit bis zu einer Neuregelung weiterhin<br />

anzuwenden. Der Gesetzgeber hat allerdings bis zum 31.<br />

Dezember 2008 Neuregelungen zu treffen, die den Vorgaben<br />

des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.<br />

Seit dem 25. Oktober 2006 liegt der Gesetzentwurf zur<br />

Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor, mit dem<br />

der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer auf Unternehmensübertragungen<br />

grundlegend ändern möchte. Im Mittelpunkt<br />

des Gesetzentwurfes steht die Einführung eines Steuerstundungs-<br />

und Abschmelzungsmodells. Danach ist eine<br />

Stundung der auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallenden<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum<br />

von zehn Jahren vorgesehen. Die gestundete Steuer<br />

soll zudem in zehn gleichen Jahresraten für jeweils volle<br />

Jahre erlöschen, in denen der Betrieb fortgeführt wurde.<br />

Von besonderer Bedeutung wird die Differenzierung zwischen<br />

begünstigtem und nicht begünstigtem Betriebsvermögen<br />

sein. Nach dem Gesetzesentwurf sind u. A. Dritten<br />

zur Nutzung überlassene Seeschiffe nicht produktives Vermögen<br />

und somit von der Begünstigung ausgeschlossen.<br />

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Einsatz des<br />

Schiffes in Zeitcharter oder Reisecharter (freie Fahrt) keine<br />

Nutzungsüberlassung an Dritte darstellt, sondern den Einsatz<br />

eines Seeschiffes im eigenen Gewerbebetrieb bedeutet.<br />

Sofern es bei dieser Auffassung bleibt, stellt auch<br />

zukünftig ein Mitunternehmeranteil an einer Schifffahrtsgesellschaft<br />

begünstigtes Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuerrecht<br />

dar.<br />

Inwiefern der Gesetzesentwurf vollständig oder in Teilen<br />

tatsächlich umgesetzt wird, lässt sich gegenwärtig nicht<br />

abschließend beurteilen.<br />

Aufteilung der Gesamtkosten der Investition<br />

Steuerrechtlich stellt sich die Bilanzierung für beide Beteiligungsgesellschaften<br />

wie folgt dar:<br />

Aktivierung abschreibbarer Anschaffungskosten<br />

EUR<br />

Schiffspreise inkl. Nebenkosten 21.260.000,00<br />

Vorlaufkosten 1.752.500,00<br />

Summe 23.012.500,00<br />

Sofort abziehbare Betriebsausgaben 160.000,00<br />

Kapitalgesellschaften als Anteilseigner<br />

Ist der Anleger eine inländische Kapitalgesellschaft, entsprechen<br />

die ertragsteuerlichen Auswirkungen im Wesentlichen<br />

denen der natürlichen Personen mit der Maßgabe,<br />

dass der auf die beteiligte Kapitalgesellschaft entfallende,<br />

pauschal ermittelte Anteil am Tonnagegewinn des Emittenten<br />

bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich einer<br />

Körperschaftsteuer von 25 % (durch Unternehmenssteuerreform<br />

ab 2008: 15 %) nebst Solidaritätszuschlag unterliegt.<br />

Schüttet die Kapitalgesellschaft den Gewinn aus der<br />

Beteiligung an dem Emittenten an eine im Inland steuerpflichtige<br />

natürliche Person als Anteilseigner aus, unterliegen<br />

die Gewinnausschüttungen bei dem Empfänger<br />

zunächst der Besteuerung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens<br />

(ab 2009: Teileinkünfteverfahren, da die Steuerbefreiung<br />

entsprechender Einkünfte von 50 % auf 40 %<br />

gemindert wird). Auf Gewinnausschüttungen im Rahmen<br />

des Halbeinkünfte-/Teileinkünfteverfahrens werden grundsätzlich<br />

Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhoben,<br />

die im Rahmen der steuerlichen Veranlagung auf die<br />

Steuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden.<br />

Durch Unternehmenssteuerreform wird ab dem Jahr<br />

2009 für im Privatbereich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />

z. B. Dividenden, eine Abgeltungssteuer mit<br />

einem besonderen Einkommensteuersatz von 25 % an die<br />

Stelle des Halbeinkünfteverfahrens treten.<br />

Gewinne aus der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

unterliegen bei dieser nicht der Gewerbesteuer, da sie nach<br />

§ 9 Nr. 2 GewStG gekürzt werden.<br />

Im Ergebnis führt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

zu einer höheren Steuerbelastung als die unmittelbare<br />

Beteiligung einer natürlichen Person an dem Emittenten,<br />

sofern die Beteiligungserträge an die Anteilseigner der<br />

beteiligten Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden und<br />

diese natürliche Personen sind.<br />

Betriebsfinanzamt<br />

Für den Emittenten ist das Betriebsfinanzamt am Sitz der<br />

Gesellschaft zuständig.


Vorbehalt<br />

Alle steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch die Finanzverwaltung und gehen von<br />

der derzeit gültigen Steuergesetzgebung und den Regelungen<br />

der Unternehmenssteuerreform 2008 aus. Das<br />

steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots ist hinsichtlich<br />

der Merkmale der Tonnagesteuer nach § 5a EStG vergleichbar<br />

mit wesentlichen Teilen steuerlicher Konzeptionen<br />

anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung<br />

in der Vergangenheit grundsätzlich anerkannt wurden. Die<br />

abschließende Würdigung der steuerlichrelevanten Sachverhalte<br />

wird jedoch erst im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen.<br />

Die steuerliche Außenprüfung sowie Änderungen des<br />

Steuerrechts, der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden<br />

oder höchstrichterliche Urteile können zu Abweichungen<br />

gegenüber der steuerlichen Konzeption, und daraus resultierend,<br />

zu Abweichungen im Kapitalrückfluss führen. Eine<br />

Haftung für die Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />

oder Teilen hiervon durch die Finanzverwaltung kann nicht<br />

übernommen werden.<br />

Bei der Ausarbeitung der vorstehenden steuerlichen<br />

Grundlagen hat sich der Emittent von einer Steuerberatungsgesellschaft<br />

beraten lassen. Grundlage des Vertrages<br />

bildet eine Vereinbarung nach der die Steuerberatungsgesellschaft,<br />

auch im Verhältnis zu Dritten, ihre Haftung nach<br />

den „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater,<br />

Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“<br />

in der Fassung vom 1. März 2007 auf den allgemein<br />

üblichen Rahmen von 2,5 Mio. EUR begrenzt.<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger<br />

zu Steuernachzahlungen führen, sind diese ab dem<br />

16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid<br />

ergeht, mit monatlich 0,5 % zu verzinsen.<br />

Eine gesonderte Darstellung der steuerlichen Risiken befindet<br />

sich auf den Seiten 12 ff.<br />

81


Verträge<br />

82<br />

Vorbemerkung<br />

Der Anleger beteiligt sich zu je 50 % seiner Einlage (Zeichnungsbetrag)<br />

an der Reederei MS “Global Helios“ GmbH &<br />

Co. KG und an der Reederei MS “Global Hermes“ GmbH &<br />

Co. KG.<br />

Folgende Verträge bezüglich der Reederei MS “Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG sind im Wortlaut in diesem<br />

Verkaufsprospekt abgedruckt:<br />

• Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

• Schiedsgerichtsvertrag zum Kommanditgesellschaftvertrag<br />

• Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

• Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

• Treuhandvertrag<br />

• Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

• Vertragsreedervertrag<br />

Soweit nicht für die Emittentin Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG nachfolgend abweichend dargestellt,<br />

sind die übrigen Regelungen mit den oben genannten Verträgen<br />

identisch. Kopien der entsprechenden Verträge<br />

bezüglich der Emittentin Reederei MS “Global Hermes“<br />

GmbH & Co. KG können von Interessenten bei der jeweiligen<br />

Zahlstelle angefordert werden.<br />

Vertragsabweichungen bezüglich der Reederei MS<br />

“Global Hermes“ GmbH & Co. KG:<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

§ 1 Ziffer 1<br />

Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG.<br />

§ 2 Ziffer 1<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Betrieb<br />

und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere des<br />

MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr. 9349978<br />

und klassifiziert bei BUREAU VERITAS).<br />

Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

§ 2 Satz 1<br />

Die Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG beauftragt<br />

die GFI Treuhand GmbH mit der Geschäftsbesorgung.<br />

§ 4 Satz 1<br />

Die GFI Treuhand GmbH erhält von der Reederei MS „Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG als Entgelt für die von ihr<br />

erbrachten Leistungen bzw. ihre Tätigkeit aus diesem Auftrag<br />

eine jährliche Vergütung von 0,50 % des nominellen<br />

Kommanditkapitals nach § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

zzgl. Umsatzsteuer.<br />

§ 5 Satz 1<br />

Soweit dieser Vertrag keine Regelung trifft, gelten die<br />

Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />

Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG, hilfsweise<br />

die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

§ 1<br />

Der Auftraggeber ist Kommanditist der Reederei MS „Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, nachfolgend<br />

auch „Kommanditgesellschaft“ genannt.


Treuhandvertrag<br />

Präambel Ziffer I<br />

Die GFI Treuhand GmbH – nachstehend auch „Treuhänderin“<br />

genannt - ist nach § 5 Ziffer 7 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

der Reederei MS „Global Hermes“ GmbH &<br />

Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, - nachstehend auch „Kommanditgesellschaft“<br />

genannt - berechtigt, sich für Dritte -<br />

nachstehend auch „Treugeber“ genannt - an der Reederei<br />

MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG zu beteiligen.<br />

Präambel Ziffer II<br />

Grundlage dieses Treuhandvertrages bildet der von dem<br />

Treugeber gebilligte Kommanditgesellschaftsvertrag der<br />

Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG in der Fassung<br />

vom 07.08.2007.<br />

§ 11 Ziffer 1<br />

Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der Reederei MS „Global Hermes“ GmbH<br />

& Co. KG vom 07.08.2007 in den dort einschlägigen Passagen,<br />

die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber befassen,<br />

unmittelbare Rechte und Pflichten einräumt, die<br />

neben den Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

bestehen.<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

Präambel Ziffer 1<br />

Der Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist in § 2 des<br />

Kommanditgesellschaftvertrages der Reederei MS „Global<br />

Hermes“ GmbH & Co. KG in der Fassung vom 07.08.2007<br />

festgelegt.<br />

Präambel Ziffer 2<br />

Zur Finanzierung des MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit<br />

der IMO-Nr. 9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERI-<br />

TAS) wird die Kommanditgesellschaft selbst Kommanditisten<br />

mit einzuzahlenden Kommanditeinlagen bis zur für die<br />

Realisierung des Investitionsvorhabens erforderlichen Höhe<br />

aufnehmen.<br />

§ 1<br />

Entsprechend den im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />

sind die zu leistenden Kommanditeinlagen<br />

auf das Konto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

einzuzahlen.<br />

Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />

Reederei MS „Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />

Sparkasse LeerWittmund, Mühlenstaße 93, 26789 Leer,<br />

Konto-Nr.: 30002489,<br />

BLZ: 285 500 00<br />

Verfügungen von diesem Konto können nur von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vorgenommen werden. Dieses<br />

Konto ist daher als Treuhandkonto einzurichten.<br />

Vertragsreedervertrag<br />

§ 1 Satz 1<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG wird<br />

für das MS „Global Hermes“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />

9349978 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS) als Vertragsreeder<br />

bestellt.<br />

83


Verträge<br />

84<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />

der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

- nachfolgend auch Kommanditgesellschaft (Beteiligungsgesellschaft)<br />

genannt -<br />

§ 1 Firma und Sitz der Kommanditgesellschaft<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG.<br />

2. Die Kommanditgesellschaft hat folgenden Sitz: Blinke 6,<br />

26789 Leer.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der<br />

Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere<br />

des MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />

9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS).<br />

2. Die Kommanditgesellschaft kann darüber hinaus<br />

Geschäfte aller Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />

Gegenstand zu fördern.<br />

3. Die Kommanditgesellschaft kann sich an anderen Unternehmen<br />

derselben oder ähnlichen Branche beteiligen<br />

sowie eigenes oder fremdes Vermögen verwalten.<br />

4. Die Kommanditgesellschaft kann Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland errichten.<br />

§ 3 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

1. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Kommanditgesellschaft<br />

unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />

Kapitals, spätestens zum 31.12.2008, für den weiteren<br />

Beitritt von Anlegern zu schließen.<br />

2. Direktkommanditisten wie auch Treugeber haben ihre<br />

Einzahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

zu leisten. Die Einzahlung der Kommanditeinlage auf<br />

das Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gilt als Leistung der Einlage gegenüber der Kommanditgesellschaft.<br />

Die Einzahlung entsprechend der Beitrittserklärung<br />

ist je zur Hälfte auf die Kommanditgesellschaft<br />

und die andere Gesellschaft zu verteilen.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Auszahlungen<br />

von diesem Treuhandkonto zugunsten der Kommanditgesellschaft<br />

nur im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplanes gemäß des von der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Verkaufsprospektes<br />

und bei Erfüllung der Voraussetzungen des<br />

Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle vornehmen.<br />

4. Soweit Eigenmittel der Kommanditgesellschaft bis zum<br />

31.12.2008 nicht in Anspruch genommen werden, sind<br />

sie an die Gesellschafter zurückzuzahlen.<br />

§ 5 Gesellschafter, Kommanditeinlagen, Haftung,<br />

Treuhänderin<br />

1. Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist die G.H.S. Verwaltungs GmbH, Blinke 6,<br />

26789 Leer. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen<br />

der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Gründungskommanditistin ist die Gesellschaft für Handel<br />

und Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer, mit einer<br />

Kommanditeinlage von EUR 5.000,00. Die Einlage der<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH ist bei Übernahme<br />

des Schiffes fällig.<br />

3. Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />

einzutragende Haftsumme beträgt 10 % seiner jeweiligen<br />

Kommanditeinlage (Zeichnungssumme ohne Agio).<br />

Gleiches gilt für die Haftsumme der Treuhandkommanditistin,<br />

wenn diese ihre Kommanditeinlage treuhänderisch<br />

und für Rechnung der Treugeber nach Maßgabe<br />

von § 5 Ziffer 7 erhöht.<br />

4. Die Kommanditgesellschaft kann darüber hinaus so viele<br />

Kommanditisten aufnehmen, bis das für den Betrieb<br />

der Kommanditgesellschaft erforderliche Kommanditkapital<br />

in Höhe von insgesamt EUR 4.035.000,— (davon<br />

10 % Hafteinlage gemäß § 5 Ziffer 3; entspricht EUR<br />

403.500, —) erreicht ist. Im Falle der Überzeichnung ist<br />

die Kommanditgesellschaft berechtigt, das Festkapital<br />

der Gesellschaft durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

oder durch die Erhöhung der treuhänderisch<br />

und für Rechnung der Treugeber gehaltenen Kapitalanteile<br />

der GFI Treuhand GmbH um bis zu 5 % zu<br />

erhöhen, ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf. In diesem Fall ändert sich der Investitions-<br />

und Finanzierungsplan entsprechend. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin regelt die Fälligkeit der<br />

Einlage. Die Mindesteinlage pro Kommanditist hat mindestens<br />

EUR 15.000,— zu betragen.<br />

5. Die Gesellschafter verpflichten sich, gleichzeitig mit<br />

ihrem Beitritt der Kommanditgesellschaft ein Agio bezo-


gen auf ihre Kommanditbeteiligung zur Verfügung zu<br />

stellen, dessen Höhe sich aus der Beitrittserklärung<br />

ergibt.<br />

6. Die Aufnahme von Kommanditisten in die Kommanditgesellschaft<br />

erfolgt zunächst als atypisch stille Gesellschafter<br />

und wird wirksam mit der Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung und deren Annahme durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin oder deren Bevollmächtigte.<br />

Mit der Eintragung in das Handelsregister<br />

wird der Beteiligte Kommanditist, und die stille Beteiligung<br />

endet. Für die atypisch stille Beteiligung gelten<br />

die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend. Die<br />

Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis auf<br />

die Höhe der in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Kommanditeinlage und im Außenverhältnis auf die im<br />

Handelregister eingetragene Haftsumme beschränkt.<br />

Die atypisch stille Beteiligung wird mit Eintragung des<br />

Gesellschafters in das Handelsregister als Kommanditist<br />

in eine Kommanditeinlage umgewandelt. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht, sobald ein Kommanditanteil<br />

voll eingezahlt ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />

der §§ 171 ff. HGB.<br />

7. Die noch gemäß § 5 Ziffer 4 aufzunehmenden Kommanditisten<br />

sind berechtigt, ihre Beteiligung noch vor<br />

Vornahme der entsprechenden Eintragungen in das<br />

Handelsregister treuhänderisch auf die GFI Treuhand<br />

GmbH, Hafenstraße 6 c, 26789 Leer, - nachstehend<br />

„Treuhänderin“ genannt - dergestalt zu übertragen, dass<br />

die Treuhänderin die übertragenen Beteiligungen als<br />

Treuhänderin für die jeweiligen Treugeber hält. Die treuhänderische<br />

Übertragung wird gegenüber der Kommanditgesellschaft<br />

wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

nebst Treuhandauftrag durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin oder deren Bevollmächtige.<br />

8. Als Kommanditist wird anschließend im Handelsregister<br />

die Treuhänderin anstelle ihrer jeweiligen Treugeber<br />

eingetragen. Die Treugeber werden durch entsprechende<br />

Vereinbarungen mit der Treuhänderin festlegen,<br />

dass sie jederzeit wieder auch im Außenverhältnis die<br />

Stellung von Kommanditisten in der Kommanditgesellschaft<br />

erhalten. Für Übertragungen zwischen Treugeber<br />

und der Treuhänderin gilt nicht das Vorkaufsrecht der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 15 Ziffer<br />

2. Soweit in diesem Vertrag von Rechten und Pflichten<br />

eines, mehrerer oder aller Gesellschafter gesprochen<br />

wird, gilt dieses gleichbedeutend für die Treugeber der<br />

Treuhänderin.<br />

9. Im Falle des Wechsels von der Treugeberstellung in eine<br />

direkte Kommanditistenstellung schließt der vom Treugeber<br />

zum Kommanditisten gewordene Anleger sodann<br />

bereits jetzt aufschiebend bedingt statt des Treuhandvertrages<br />

mit der GFI Treuhand GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

gemäß § 10 dieses Vertrages ab.<br />

10. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hiermit<br />

von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt:<br />

a) mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl deren Beitritt<br />

zur Kommanditgesellschaft und die Übernahme von<br />

Kommanditkapital vertraglich zu vereinbaren,<br />

b) den Vertrag mit einem Kommanditisten aufzuheben,<br />

wenn der Kommanditist nach Mahnung nicht<br />

innerhalb von vier Wochen die übernommene<br />

Einlage leistet. Sie ist ebenso ermächtigt, Treugeber<br />

der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 unter den gleichen<br />

Voraussetzungen auszuschließen, wobei sie die<br />

Nachfrist mit Ausschließungsandrohung direkt den<br />

Treugebern gegenüber zu setzen und die zuständige<br />

Treuhänderin durch Übersendung einer Kopie zu<br />

benachrichtigen hat,<br />

c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />

Teilbeträgen des Eigenkapitals diese Teilbeträge<br />

der Kommanditgesellschaftsanteile der jeweiligen<br />

Gesellschafter an vorfinanzierende Unternehmen<br />

oder Kreditinstitute sicherungshalber abzutreten. Die<br />

Abtretung endet, sobald die Beteiligungen jeweils<br />

voll eingezahlt sind. Der Gesellschafter nimmt zur<br />

Kenntnis, dass er seine noch ausstehende Einlage mit<br />

schuldbefreiender Wirkung nur an das finanzierende<br />

Unternehmen oder Kreditinstitut auf das ihm für diesen<br />

Zweck angegebene Treuhandkonto zahlen kann,<br />

d) bis zur Übernahme des Schiffes Geschäfte und<br />

Handlungen durchzuführen, die der Ingangsetzung<br />

des Geschäftsbetriebes dienen. § 8 Ziffer 2 a) bis i)<br />

findet während dieses Zeitraumes keine Anwendung.<br />

11. Alle Gesellschafter erkennen mit Abgabe/Unterzeichnung<br />

ihrer Beitrittserklärung diesen Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

an und übernehmen die Verpflichtung,<br />

die von ihnen übernommenen Einlagen in bar zu<br />

erbringen und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister<br />

die hierfür erforderlichen Vollmachten zu<br />

erteilen. Die Kosten für die Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form sind von dem jeweiligen<br />

Anleger zu tragen. Rückständige Zahlungen sind<br />

gegenüber der Kommanditgesellschaft mit 1 % monatlich<br />

zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

12. Durch den Beitritt zur Kommanditgesellschaft ermächtigt<br />

jeder Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

seinen Beitritt und gegebenenfalls seinen<br />

Austritt zum Handelsregister anzumelden. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin wird im Interesse der<br />

85


Verträge<br />

86<br />

leichteren Handhabung des Verkehrs mit dem Registergericht<br />

ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen<br />

auch namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister<br />

anzumelden.<br />

13. Gesellschafter, deren Beitrittsverträge aufgehoben werden,<br />

können gezahlte Einlagen zurückfordern, sobald an<br />

ihre Stelle neue Gesellschafter getreten sind und sobald<br />

bzw. soweit diese in Höhe der Rückforderung Einlagen<br />

eingezahlt haben. Kosten, die durch die Aufhebung von<br />

Beitrittsverträgen entstehen, sind durch den von der<br />

Aufhebung betroffenen Gesellschafter zu übernehmen.<br />

14. Die Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 ist zu Einlagen<br />

nur insoweit verpflichtet, als ihr von ihren Treugebern<br />

entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Treuhänderin kann ihre Einlageverpflichtung<br />

auch dadurch erfüllen, dass sie die Zahlungsansprüche<br />

gegenüber den Treugebern mit befreiender Wirkung an<br />

Erfüllung statt an die Kommanditgesellschaft abtritt.<br />

§ 6 Kapitalkonten<br />

1. Für die Kommanditisten werden bei der Kommanditgesellschaft<br />

drei Festkapitalkonten (I bis III), ein Verrechnungskonto<br />

(IV) und ein Verlustvortragskonto (V) geführt.<br />

2. Auf das Festkapitalkonto I werden die Hafteinlagen<br />

gebucht. Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />

3. Auf das Festkapitalkonto II wird das Agio gemäß § 5 Ziffer<br />

5 dieses Vertrages gebucht.<br />

4. Auf das Festkapitalkonto III wird der Betrag der Kommanditeinlage,<br />

die nicht Hafteinlage ist gebucht (freie<br />

Rücklage).<br />

Maßgebend für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

(siehe § 11 Ziffer 10), die Ergebnisverteilung<br />

sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist die nominelle Kommanditeinlage.<br />

5. Auf das Verlustvortragskonto V werden Gewinn- sowie<br />

Verlustanteile bis zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />

gebucht. Negative Salden begründen mit Ausnahme<br />

der Regelungen nach §§ 171, 172 HGB grundsätzlich<br />

keine Forderungen gegenüber den Kommanditisten<br />

(keine Nachschusspflicht). Darüber hinausgehende<br />

Gewinn- und Verlustanteile werden auf dem Verrechnungskonto<br />

IV erfasst.<br />

6. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr zwischen Kommanditgesellschaft<br />

und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />

erfasst.<br />

§ 7 Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich an gleichen<br />

oder anderen Gesellschaften beteiligen. Sie ist -<br />

ebenso wie auch die anderen Gesellschafter, insbesondere<br />

die Kommanditisten - von den einschränkenden Bestimmungen<br />

der §§ 112, 113 HGB befreit.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft<br />

erfolgt ausschließlich durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin. Das Widerspruchsrecht<br />

der Kommanditisten nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin muss die<br />

Geschäfte der Kommanditgesellschaft mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Reeders führen. Bei der Bereederung<br />

hat sie die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die sie anderen,<br />

ihrer Disposition unterliegenden Schiffe, seien es eigene<br />

oder fremde, widmet. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten kann<br />

sie nach freiem Ermessen über das Schiff verfügen und<br />

Befrachtungs-/Charterverträge abschließen. Sie hat das<br />

Schiff gegen alle üblichen Risiken einschließlich „lossof-hire“<br />

zu versichern und dafür Sorge zu tragen, dass<br />

auch außergewöhnliche Risiken abgesichert werden.<br />

Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung muss sie<br />

den Gesellschaftern alsbald berichten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter<br />

Beachtung der vorstehenden Grundsätze in der<br />

Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlung Anweisungen für die<br />

Geschäftsführung geben.<br />

2. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirats (§ 9 Ziffer 4).<br />

Dies gilt insbesondere für:<br />

a) Erwerb, Belastung, Veräußerung des Schiffes bzw. von<br />

weiteren Schiffen der Kommanditgesellschaft,<br />

b) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo von<br />

mehr als EUR 250.000,—,<br />

c) die Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen<br />

Verpflichtungen, die Eingehung von<br />

Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von<br />

Krediten und Hingabe von Sicherheiten, die im<br />

Einzelfall EUR 150.000,— übersteigen,<br />

d) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder<br />

Dritte,


e) die Errichtung und Aufgabe von<br />

Zweigniederlassungen,<br />

f) den Abschluss von Charterverträgen und<br />

Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit von<br />

mehr als 12 Monaten sowie den Abschluss von<br />

Charterverträgen mit Unternehmen, an denen die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, gleich in welcher<br />

Höhe, direkt oder indirekt beteiligt ist; außerdem<br />

die grundsätzliche Änderung der Charterpolitik,<br />

g) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete<br />

Rechtsgeschäfte,<br />

h) Währungsgeschäfte im Rahmen der vorgesehenen<br />

Finanzierung und Umstellung von Krediten auf andere<br />

als die jeweils geschuldeten Währungen sowie<br />

die Neuordnung der Kreditlaufzeiten und sonstigen<br />

Konditionen, soweit die Marktverhältnisse dieses im<br />

Interesse der Kommanditgesellschaft erforderlich<br />

machen.<br />

i) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf<br />

Tonnagebesteuerung, ausgenommen der erstmalige<br />

Antrag auf Optierung zur konzeptgemäßen<br />

Tonnagebesteuerung im Jahr der Schiffsübernahme<br />

(Indienststellung – siehe auch § 8 Ziffer 6)<br />

3. Die unter Ziffer 2 a) bis c) genannten Einschränkungen<br />

beziehen sich jedoch nicht auf notwendige Kreditaufnahmen<br />

zum Zwecke der Vorfinanzierung des Schiffes<br />

oder des Eigenkapitals und der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Hergabe und Bestellung von Sicherheiten<br />

sowie für die Aufnahme der für die Endfinanzierung<br />

notwendigen Kredite und der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Hergabe und Bestellung von<br />

Sicherheiten.<br />

Die Einschränkungen beziehen sich ferner nicht auf den<br />

Abschluss der für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen<br />

Verträge.<br />

4. In Eilfällen und in Fällen der Not hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin das Recht und die Pflicht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung oder des Beirats (§ 9 Ziffer<br />

4) vorzunehmen. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die<br />

Kommanditgesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf zur Ausübung<br />

ihres Geschäftsführungsauftrages dritte Personen<br />

und Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der Kommanditgesellschaft<br />

gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im<br />

Übrigen haftet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

für ihre Tätigkeiten nach den vertraglichen und gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

6. Die Geschäftsführung wird beauftragt, konzeptgemäß<br />

die pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5 a EStG im<br />

Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Übernahme des<br />

Schiffes zu beantragen.<br />

§ 9 Beirat<br />

1. Die Gesellschafterversammlung kann einen aus drei Personen<br />

bestehenden Beirat berufen. Das erste Beiratsmitglied<br />

wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestellt, die beiden weiteren Mitglieder werden von<br />

der Gesellschafterversammlung gewählt. Personen, die<br />

in einem Konkurrenzverhältnis zur Gesellschaft stehen,<br />

können nicht in den Beirat gewählt werden. Sollte ein<br />

Beiratsmitglied nach erfolgter Wahl in ein Konkurrenzverhältnis<br />

zur Gesellschaft treten, so hat dieses Beiratsmitglied<br />

sein Amt niederzulegen.<br />

2. Die Amtszeit des Beirats beträgt drei Jahre. Wiederwahl<br />

ist zulässig. Außerdem kann ein Ersatzbeiratsmitglied<br />

bestellt werden. Die Amtsperiode für das erste Beiratsmitglied<br />

endet mit der Neubennung durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin.<br />

3. Bei dem Beirat handelt es sich nicht um einen Aufsichtsrat<br />

im Sinne des Aktiengesetzes. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin stimmt sich bei der Führung<br />

der Geschäfte mit dem Beirat ab. Der Beirat ist berechtigt,<br />

sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Kommanditgesellschaft<br />

zu unterrichten sowie die Handelsbücher<br />

der Kommanditgesellschaft einzusehen.<br />

4. Der Beirat entscheidet - sofern vorhanden - in den Fällen<br />

des § 8 Ziffer 2 lit. b), f) und i) für die Gesellschafterversammlung.<br />

5. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt<br />

seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder.<br />

6. Der Beirat erhält zur pauschalen Abgeltung für seine<br />

Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

dem Beiratsamt eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

EUR 3.500,00 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese<br />

anfällt. Von diesem Betrag entfallen auf den Beiratsvorsitzenden<br />

EUR 1.500,00 und auf die weiteren Beiratsmitglieder<br />

jeweils EUR 1.000,00.<br />

7. Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche gegen den Beirat verjähren<br />

binnen drei Jahren nach Kenntniserlangung der<br />

haftungsbegründenden Umstände. Die Beteiligungsge-<br />

87


Verträge<br />

88<br />

sellschaft schließt auf ihre Kosten für alle Mitglieder des<br />

Beirats eine „Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung<br />

von Organmitgliedern“ ab. Jedes Beiratsmitglied<br />

erhält ein Beitrittszertifikat.<br />

8. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Treuhänderin<br />

und die Geschäftsbesorgerin (§ 10 Ziffer 3 dieses<br />

Vertrages) - nachfolgend auch „Geschäftsbesorgerin“ -<br />

wie auch deren Vertreter sind berechtigt, an den Beiratssitzungen<br />

teilzunehmen, ohne ein Stimmrecht zu<br />

haben. Die Rechte und Pflichten der Kommanditisten<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 10 Information/Geschäftsbesorgerin<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat alle Gesellschafter<br />

sowie den Beirat unverzüglich über außergewöhnliche<br />

Vorkommnisse zu unterrichten. Darüber hinaus<br />

hat sie viermal im Jahr der Geschäftsbesorgerin (§<br />

10 Ziffer 3 dieses Vertrages) oder den Gesellschaftern<br />

einen Quartals-Kurzbericht vorzulegen.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat außerdem jederzeit selbst oder<br />

durch einen beauftragten Mitgesellschafter, der jedoch<br />

nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Kommanditgesellschaft<br />

stehen darf, oder durch einen aufgrund seiner<br />

beruflichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen der rechts-, steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe das Recht zur Einsicht in<br />

alle Geschäftsunterlagen der Kommanditgesellschaft.<br />

Dadurch entstehende Kosten trägt der Gesellschafter<br />

selbst. Entsprechende Rechte und Pflichten gelten<br />

unmittelbar für die Treugeber der Treuhänderin gemäß §<br />

5 Ziffer 7.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin beauftragt zu<br />

ihrer Unterstützung die GFI Treuhand GmbH, Hafenstr.<br />

6 c, 26789 Leer, als Geschäftsbesorgerin, zu deren Aufgabenbereich<br />

insbesondere auch die regelmäßige Information<br />

der Mitgesellschafter gehört. Sie ist Interessenvertreter<br />

der beigetretenen Mitgesellschafter und<br />

soll weisungsgemäß agieren. Zudem wird die GFI Treuhand<br />

GmbH von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

ermächtigt, die Beitrittserklärungen der Anleger<br />

gemäß § 5 Ziffer 10 lit. a) anzunehmen. Für diese Tätigkeiten<br />

sowie ihre Tätigkeit als Treuhänderin erhält sie<br />

eine Vergütung von insgesamt 0,50 % p. a. des nominellen<br />

Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer nach § 5<br />

Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages. Im Jahr<br />

der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die Vergütung<br />

in voller Höhe für die Abwicklung der Kommanditgesellschaft<br />

an die Treuhänderin zu zahlen. Die Vergütung<br />

wird am 1.4. und am 1.10. eines Jahres jeweils zur<br />

Hälfte gezahlt, erstmals zum 01.04.2008.<br />

4. Die Beauftragung der Geschäftsbesorgerin erfolgt unbefristet.<br />

Der Auftrag kann jährlich mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Näheres regelt der gesondert abzuschließende Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

zwischen der Kommanditgesellschaft<br />

und der GFI Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzversammlung<br />

oder im Umlaufverfahren nach § 11 Ziffer<br />

11 findet alljährlich innerhalb von neun Monaten<br />

nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung<br />

erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bzw. in deren Auftrag durch die Geschäftsbesorgerin (für<br />

Anträge der Gesellschafter gilt § 126 AktG analog). Zur<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht<br />

der Geschäftsführung über das vergangene und das laufende<br />

Geschäftsjahr vorzulegen. Die Geschäftsführung<br />

hat weiterhin die Budgetrechnung für das laufende und<br />

das nächstfolgende Geschäftsjahr zu erstellen und zu<br />

erläutern. Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und dem Tage der Gesellschafterversammlung<br />

- beide Tage mitgerechnet - muss ein Zeitraum<br />

von drei Wochen liegen.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />

von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen,<br />

wenn es das dringende Interesse der Gesellschafter<br />

erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen<br />

mindestens 20 % des Kommanditkapitals auf sich vereinen,<br />

dies verlangen. Dieses gilt entsprechend für Treugeber<br />

der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7.<br />

3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf sieben Tage verkürzt werden,<br />

wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies<br />

erfordern.<br />

4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter,<br />

Ehegatten, einen Testamentsvollstrecker, durch eine zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person oder durch<br />

die Geschäftsbesorgerin vertreten zu lassen. Der Vertreter<br />

hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Treugeber<br />

der Treuhänderin gemäß § 5 Ziffer 7 können in<br />

Gesellschafterversammlungen ihr Stimmrecht unmittelbar<br />

ausüben, sofern sie dies der Treuhänderin zuvor<br />

schriftlich mitgeteilt haben. Die Treuhänderin übt ihr<br />

Stimmrecht nicht zwangsläufig einheitlich entsprechend<br />

den ihr von ihren Treugebern erteilten Weisungen<br />

aus. Soweit Weisungen nicht erteilt werden, übt sie ihr


Stimmrecht - dem mutmaßlichen Interesse der Treugeber<br />

entsprechend - aus.<br />

5. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind<br />

neben dem Beirat ferner diejenigen zugelassen, deren<br />

Anwesenheit die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

im Interesse und zur Information aller Gesellschafter für<br />

erforderlich hält.<br />

6. In der ersten Gesellschafterversammlung führt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin den Vorsitz, in späteren<br />

Gesellschafterversammlungen – sofern vorhanden<br />

– ein Beiratsmitglied. Über Gesellschafterversammlungen<br />

hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

unverzüglich ein von ihr oder dem Protokollführer<br />

unterzeichnetes Protokoll zu fertigen und allen Gesellschaftern<br />

in Kopie zuzustellen.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />

diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />

a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes,<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />

c) Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers<br />

(Sonderprüfer),<br />

d) Auszahlungen/Entnahmen,<br />

e) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin/<br />

des Beirates,<br />

f) Wahl des Beirates,<br />

g) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

h) Rechtsgeschäfte gemäß § 8 Ziffer 2 Kommanditgesells<br />

chaftsvertrag,<br />

i) Änderung der Flaggenführung,<br />

j) Änderung des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

k) Verkauf des Schiffes,<br />

l) Ausschluss von Kommanditisten gemäß § 16 Ziffer 3,<br />

m) Auflösung der Kommanditgesellschaft,<br />

n) Stellung (nach Erstbeauftragung durch die<br />

Geschäftsführung, vgl. § 8) sowie Rücknahme eines<br />

Antrages auf Ermittlung des steuerlichen Gewinns<br />

gemäß § 5a EStG,<br />

o) Bau oder Erwerb von weiteren Schiffen,<br />

p) ggf. Einstellung des Reedereibetriebes.<br />

8. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 %<br />

des stimmberechtigten Kapitals vertreten sind. Sofern<br />

keine Beschlussfähigkeit vorliegt, kann die nächste<br />

Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung<br />

unter Beachtung einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen<br />

werden. Sie ist dann unabhängig von der Höhe<br />

des vertretenen Gesellschafterkapitals beschlussfähig.<br />

Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen.<br />

Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung werden<br />

in allen Angelegenheiten grundsätzlich mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />

nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Enthaltungen<br />

werden bei der Berechnung von Mehrheiten<br />

nicht mitgezählt.<br />

9. Insbesondere bedarf es einer Mehrheit von 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen für die Beschlüsse gemäß § 11<br />

Ziffer 7 j - p.<br />

10. Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je EUR<br />

1.000,— nomineller Kommanditeinlage je eine Stimme.<br />

11. Beschlüsse der Gesellschafter können auf Ersuchen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin auch<br />

ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung auf<br />

schriftlichem Wege gefasst werden, wenn nicht mehr<br />

als 20 % der in der Kommanditgesellschaft vorhandenen<br />

Stimmen dieser Art der Abstimmung widersprechen<br />

(Umlaufverfahren). Im Falle der schriftlichen<br />

Abstimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die Kommanditisten oder Treugeber schriftlich an<br />

die letzte mitgeteilte Postanschrift unter Mitteilung des<br />

Abstimmungsgegenstandes, des genauen Verfahrens<br />

und Angabe des letzten Tages der Abstimmungsfrist zu<br />

informieren. Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter<br />

oder Treugeber muss innerhalb der Abstimmungsfrist<br />

bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder einem von ihr bevollmächtigten Dritten eingegangen<br />

sein. Die Abstimmungsfrist muss mindestens 3<br />

Wochen betragen. Nicht fristgerecht eingehende Stimmabgaben<br />

gelten als nicht abgegeben. Enthaltungen<br />

werden bei der Berechnung von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />

Über derartige Abstimmungen ist von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin ein Protokoll zu fertigen<br />

und den Gesellschaftern zuzustellen.<br />

12. Ein protokollierter Gesellschafterbeschluss kann wegen<br />

Verletzung gesetzlicher oder vertragsmäßiger Bestimmungen<br />

nur innerhalb eines Monats nach Zugang<br />

durch Klageerhebung angefochten werden. Entsprechendes<br />

gilt für im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse.<br />

Die Anfechtung kann ausschließlich durch eine<br />

gegen die Gesellschaft gerichtete Klage erfolgen.<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist die Handelsbilanz der Kommanditgesellschaft,<br />

die soweit möglich, unter Beachtung<br />

steuerlicher Vorschriften erstellt werden soll.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den Jahresabschluss<br />

mit Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb<br />

der ersten sechs Monate eines Jahres unter Anwen-<br />

89


Verträge<br />

90<br />

dung handels-, steuer- sowie gesellschaftsrechtlicher<br />

Vorschriften aufzustellen und vorzulegen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin bedient sich dabei des Vertragsreeders<br />

gemäß § 2 des Vertragsreedervertrages. Der<br />

Jahresabschluss ist von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe, welcher von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bestellt wird, zu prüfen (Prüfungspflicht<br />

des Abschlusses). Die Wahl eines zusätzlichen<br />

Abschlussprüfers (Sonderprüfer) bleibt der Gesellschafterversammlung<br />

vorbehalten.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Buchführung<br />

getrennt von anderen, von ihr zu besorgenden<br />

Buchführungen durchzuführen und den Geldverkehr<br />

über eine getrennte Kasse und getrennte Bankkonten<br />

abzuwickeln.<br />

4. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

übernimmt die Kommanditgesellschaft.<br />

5. Eine Abschrift der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ist möglichst mit der Einladung zur jährlichen<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung - jedoch spätestens<br />

sieben Tage vor der Gesellschafterversammlung<br />

- den Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 13 Kostenersatz, Gewinn- und Verlustverteilung,<br />

Entnahmen<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das<br />

sie treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 6.000,— p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

sofern diese anfällt. Daneben erhält sie für ihre<br />

geschäftsführende Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten bei Zeitchartern.<br />

Sofern die Bruttoeinnahmen des Schiffes aus Reisechartern<br />

oder einer anderen Beschäftigung stammen, ferner<br />

aus verdienten Überliegegeldern und etwaiger Hilfs-<br />

und Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />

enthalten sind, beträgt die Vergütung 3,5 % der<br />

Bruttocharter. Daneben werden in ursächlichem Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb des Schiffes stehende Kosten<br />

gemäß Vertragsreedervertrag (§ 3 Vertragsreedervertrag)<br />

vergütet, inklusive Schiffsbetriebsverwaltungskosten.<br />

Dabei bedient sie sich eines Vertragsreeders gemäß<br />

Vertragsreedervertrag. In diesem Fall wird die Vergütung<br />

direkt von der Kommanditgesellschaft an den Vertragsreeder<br />

gezahlt. Diese Vorabvergütungen sind im Innenverhältnis<br />

der Kommanditgesellschaft als Aufwand zu<br />

verbuchen. Verwaltungskosten und Kosten, die durch<br />

den Einsatz und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />

entstehen, sind von der Kommanditgesellschaft zu<br />

tragen.<br />

Zum Ausgleich der erhöhten Belastungen erhält der<br />

Vertragsreeder eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

EUR 50.000,—.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. der Vertragsreeder<br />

hat das Recht zur Entnahme der Vorabvergütungen<br />

maximal in Höhe von 1/12-Jahresteilbeträgen,<br />

sofern die Charterzahlungen laufend erfolgen. Auf<br />

Wunsch des Vertragsreeders oder der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin können diese Vorabvergütungen<br />

wahlweise auch als Vorabgewinn gezahlt werden.<br />

3. Die GFI Treuhand GmbH erhält für ihre Tätigkeit als<br />

Treuhänderin sowie Geschäftsbesorgerin eine Vergütung<br />

gemäß § 10 Ziffer 3 dieses Vertrages.<br />

4. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer nominellen Kommanditeinlagen verteilt,<br />

soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine andere<br />

Regelung vorgesehen ist. Um eine relative Gleichstellung<br />

bezogen auf einen Beitritt zu erhalten, soll für das<br />

Geschäftsjahr 2007 und für das Folgejahr eine Ergebnisverteilung<br />

dergestalt erfolgen, dass ohne Rücksicht auf<br />

den Zeitpunkt des Beitritts oder der Erhöhung der Einlage<br />

die Verlustsonderkonten der einzelnen Gesellschafter<br />

zum 31.12.2008 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt<br />

übernommenen Kommanditeinlagen zueinander<br />

gleich stehen. Dies erfolgt wiederum in der Weise, dass<br />

Verluste vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten<br />

an zunächst auch unterjährig von dem beitretenden<br />

Gesellschafter in dem Umfang allein getragen werden,<br />

in dem vorher beigetretene Kommanditisten Verluste<br />

bereits getragen haben. Danach verbleibende Verluste<br />

werden auf die Gesellschafter wieder im Verhältnis ihrer<br />

Einlagen verteilt.<br />

5. Die Konten der Gesellschafter gemäß § 6 Ziffer 1 werden<br />

nicht verzinst.<br />

6. Verluste werden dem Kommanditisten auch nach Aufzehrung<br />

seiner Hafteinlage zugerechnet. Er ist mit Ausnahme<br />

der Regelungen nach §§ 171, 172 HGB grundsätzlich<br />

nicht verpflichtet, ein etwa entstehendes Verlustvortragskonto<br />

auszugleichen. Gewinne sind zunächst<br />

zur Wiederauffüllung des Verlustvortragskontos zu verwenden,<br />

sodann der durch Verluste geminderten Hafteinlage<br />

auf den ursprünglichen Betrag.<br />

7. Entnahmen erfolgen nur aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen.<br />

Im Interesse der Liquidität der Kommanditgesellschaft<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berechtigt, eine Liquiditätsrücklage in angemessener<br />

Höhe für die Kommanditgesellschaft zu bilden.


8. Für das Geschäftjahr, in dem die Gesellschafterversammlung<br />

die erste Auszahlung, voraussichtlich zum<br />

30.06.2008 beschließt, wird der auszuzahlende Liquiditätsüberschuss<br />

anders als in § 13 Ziffer 4 und § 13 Ziffer<br />

7 wie folgt verteilt:<br />

a) Abweichend von der Gewinn- und<br />

Liquiditätsverteilung gilt für das Geschäftsjahr<br />

2008, sofern die Gesellschafterversammlung hierfür<br />

die erste Auszahlung beschließt, die nachfolgende<br />

Verteilungsabrede. Wird für das Geschäftsjahr 2008<br />

keine Auszahlung beschlossen, so gilt die übliche<br />

gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilungsabrede.<br />

b) Die besondere Gewinnverteilungsabrede lautet wie<br />

folgt:<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber, die der Beteiligungsgesellschaft<br />

bis zum 30.11.2007 beitreten und ihre<br />

Kommanditeinlage in voller Höhe leisten, erhalten<br />

einen Frühzeichnungsbonus in Höhe von 10 % auf<br />

die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber, die der Gesellschaft<br />

zwischen dem 01.12.2007 und dem 30.12.2007 beitreten<br />

und ihre Einlage in voller Höhe leisten, erhalten<br />

einen Frühzeichnungsbonus in Höhe von 5 % auf<br />

die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung.<br />

Diese Gewinne stehen den Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern neben der prospektierten Auszahlung zu<br />

(Gewinnvorab).<br />

9. Entnahmen der Gesellschafter erfolgen zuerst gegen<br />

die freie Kapitalrücklage (Kapitalkonto III). Anschließend<br />

erfolgen Entnahmen zu Lasten des Agios (Kapitalkonto<br />

II). Eine Rückzahlung der Hafteinlage (Kapitalkonto I)<br />

erfolgt zuletzt.<br />

§ 14 Dauer der Kommanditgesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Dauer der Kommanditgesellschaft ist unbestimmt.<br />

Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

des Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch<br />

zum 31. Dezember 2023.<br />

2. Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />

mit eingeschriebenem Brief gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zu erfolgen. Dabei ist<br />

für die Fristwahrung der Eingang der Kündigung bei der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin maßgebend.<br />

3. Die Kündigung eines Kommanditistenverhältnisses von<br />

Seiten der persönlich haftenden Gesellschafterin hat<br />

schriftlich durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter<br />

zu erfolgen.<br />

§ 15 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />

Ehegatten sowie Abkömmlinge übertragen. Der Zustimmung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bedarf es nicht; alle sonstigen Übertragungen bedürfen<br />

ihrer Zustimmung.<br />

2. Will ein Gesellschafter seinen Anteil auf andere Dritte<br />

übertragen, so hat er ihn zunächst der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin unter Nennung des Preises<br />

schriftlich zum Erwerb anzubieten. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hat ein Vorkaufsrecht. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist berechtigt, den<br />

Anteil selbst zu erwerben oder einem von ihr zu benennenden<br />

Dritten zu bezeichnen, der den Anteil erwirbt.<br />

Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Recht<br />

nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Angebotes<br />

aus, ist der anbietende Gesellschafter zur anderweitigen<br />

Veräußerung berechtigt.<br />

3. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Kommanditgesellschaft<br />

durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

4. Der Fortbestand der Kommanditgesellschaft wird von<br />

einem Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />

5. Unter denselben Voraussetzungen können auch die<br />

Treugeber der Treuhänderin gemäß § 5<br />

Ziffer 7 ihre Beteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />

auf Dritte übertragen. Es ist § 5 des Treuhandvertrages<br />

zu beachten.<br />

§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Wird die Kommanditgesellschaft von einem Gesellschafter<br />

gekündigt, so wird die Kommanditgesellschaft von<br />

den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiven und Passiven<br />

ohne Liquidation und unter der bisherigen Firma<br />

fortgeführt; der Kündigende scheidet mit dem Tage des<br />

Wirksamwerdens seiner Kündigung aus.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der Kommanditgesellschaft<br />

durch die übrigen Gesellschafter<br />

gemäß Ziffer 1 aus, wenn:<br />

a) die Kommanditgesellschaft von einem vollstreckenden<br />

Gläubiger eines Gesellschafters gekündigt wird. Der<br />

betroffene Gesellschafter scheidet mit dem Wirksamwerden<br />

der Kündigung aus der Kommanditgesellschaft<br />

aus, wenn der Gesellschafter nicht innerhalb von vier<br />

Wochen die Vollstreckung abwendet,<br />

b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;<br />

91


Verträge<br />

92<br />

der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem Zeitpunkt<br />

der Rechtskraft des entsprechenden Gerichtsbeschlusses<br />

aus der Kommanditgesellschaft aus.<br />

3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes in der Person des betroffenen<br />

Gesellschafters ist zulässig. Als ein solcher wichtiger<br />

Grund ist auch anzusehen, wenn über das Vermögen<br />

eines Gesellschafters das Vergleichsverfahren eröffnet<br />

wird, wenn seine Rechte gepfändet werden oder<br />

wenn er zur Leistung einer eidesstattlichen Versicherung<br />

der Vermögenslosigkeit geladen worden ist.<br />

4. Die Ausschließung ist nur mit der Stimme der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zulässig. Der betroffene<br />

Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />

5. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin aufgrund<br />

eines Gesellschafterbeschlusses aus der Kommanditgesellschaft<br />

auszuscheiden hat, müssen die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin von allen rechtmäßig<br />

übernommenen Verpflichtungen freistellen, die<br />

diese für die Kommanditgesellschaft übernommen hat.<br />

Das bezieht sich insbesondere auch auf die Haftung für<br />

aufgenommene Bankkredite und Hypotheken.<br />

6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus<br />

der Kommanditgesellschaft aus, so beruft die Treuhänderin<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />

welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wählt.<br />

7. Scheidet die Treuhänderin aus, so ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ermächtigt, für die Zeit bis zur<br />

Neueintragung einer Treuhandkommanditistin deren<br />

Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

gegenüber den Treugebern wahrzunehmen.<br />

§ 17 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters<br />

1. In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende<br />

Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

abzüglich etwaiger noch offener Forderungen der<br />

Kommanditgesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.<br />

Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12. des Jahres seines<br />

Ausscheidens, wobei die tatsächlichen Werte einzusetzen<br />

sind. Die Abgeltung eines etwaigen „good will“<br />

erfolgt nicht.<br />

2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung<br />

durch die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden<br />

Geschäften nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />

3. Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

und der Kommanditgesellschaft keine Einigung über<br />

den Zeitwert des Gesellschaftsvermögens erzielt werden<br />

kann, wird dieser durch einen vereidigten Sachverständigen<br />

festgelegt. Können sich der ausscheidende<br />

Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft nicht auf<br />

einen Sachverständigen einigen, soll dieser durch den<br />

Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg benannt<br />

werden. Das Gutachten des Sachverständigen ist als<br />

Schiedsgutachten nach § 317 Abs. 1 BGB für den ausscheidenden<br />

Gesellschafter und die Kommanditgesellschaft<br />

verbindlich, wenn keine der Parteien binnen drei<br />

Wochen nach Zugang des Gutachtens ein weiteres Gutachten<br />

eines vom Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />

Oldenburg vorzuschlagenden Sachverständigen beantragt.<br />

Die Kosten dieses weiteren Gutachtens trägt in<br />

jedem Fall die beantragende Partei. In diesem Fall ist der<br />

Mittelwert beider Gutachten für beide Parteien im Sinne<br />

eines Schiedsgutachtens verbindlich. Die Kosten des ersten<br />

Sachverständigen trägt die Kommanditgesellschaft<br />

nur, falls ein höherer als der von der Kommanditgesellschaft<br />

angesetzte Zeitwert festgestellt wird. Andernfalls<br />

trägt der Ausscheidende die Kosten.<br />

4. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />

Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen, von denen die erste sechs Monate nach<br />

Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />

fällig ist.<br />

5. Das Guthaben ist mit einem Zinssatz, der zwei Prozentpunkte<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen<br />

Bundesbank liegt, jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind<br />

jeweils zusammen mit einer fälligen Rate zu entrichten.<br />

Der Ausscheidende kann eine Sicherstellung des Abfindungsguthabens<br />

nicht verlangen. Die Kommanditgesellschaft<br />

ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

früher auszuzahlen oder für den Fall, dass die Liquidität<br />

der Kommanditgesellschaft gefährdet ist, die Zahlung<br />

der fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />

6. Ergibt sich beim Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Kommanditgesellschaft<br />

keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen<br />

getätigt, sind diese unverzüglich an die Kommanditgesellschaft<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die<br />

Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />

7. Wird das der Kommanditgesellschaft gehörende Schiff<br />

verkauft, kann der Ausscheidende sein gesamtes restliches<br />

Auseinandersetzungsguthaben sofort fällig stellen,<br />

wenn bei der Kommanditgesellschaft der Verkaufserlös<br />

aus dem Schiffsverkauf eingeht.


§ 18 Ableben eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Kommanditgesellschaft<br />

mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern als<br />

Kommanditisten fortgesetzt.<br />

2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter<br />

wahrnimmt und sie in der Kommanditgesellschaft<br />

vertritt. Dieses gilt nicht, wenn die Beteiligung<br />

auf die Erben aufzuteilen ist. Solange die Bestellung<br />

eines Bevollmächtigten oder des Vertreters nicht erfolgt<br />

ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit<br />

Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin kann den Nachweis<br />

der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />

Bei Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />

unter EUR 1.000,— gebildet werden.<br />

§ 19 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen<br />

1. Die Bestimmungen der §§ 11 bis 18 gelten in entsprechender<br />

Anwendung auch für Treugeber der Treuhänderin<br />

gemäß § 5 Ziffer 7, und zwar mit folgender Maßgabe:<br />

a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch die<br />

Treuhänderin kündigen, sofern das Treuhandverhältnis<br />

nicht zuvor aufgelöst worden ist. Geschieht<br />

dies oder liegt in der Person des Treugebers ein<br />

Ausschließungsgrund gemäß § 16 Ziffer 3 vor,<br />

so scheidet die Treuhänderin mit der entsprechenden<br />

Beteiligung aus. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bzw. die Gesellschafterversamm lung<br />

haben die Ausschließung eines Treugebers nach<br />

den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber der<br />

Treuhänderin auszusprechen,<br />

b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des<br />

Treugebers bzw. bei der Abtretung des Anspruchs<br />

aus dem Treuhandvertrag und der Erbe oder<br />

Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar<br />

in die Gesellschafterstellung des dann ehemaligen<br />

Treugebers ein. Im Falle einer Mehrheit von Erben<br />

und/oder Vermächtnisnehmern gilt § 18 Ziffer 2 entsprechend.<br />

Es sind § 5 und § 6 des Treuhandvertrages<br />

zu beachten.<br />

2. Scheidet die Treuhänderin aus Gründen aus der Kommanditgesellschaft<br />

aus, die nicht in der Person seiner<br />

Treugeber liegen, so werden die Treugeber unmittelbar<br />

Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />

von der Treuhänderin auf den Treugeber<br />

bedarf. Die bisherigen Treugeber sind jedoch berechtigt,<br />

einen neuen gemeinsamen Treuhänder zu bestellen.<br />

Die Kommanditgesellschaft wird dann mit diesem neuen<br />

Treuhänder fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet<br />

nicht statt.<br />

§ 20 Liquidation<br />

1. Im Fall der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin Liquidatorin, die<br />

das Schiff und die sonstigen Vermögenswerte der Kommanditgesellschaft<br />

bestmöglich zu verwerten hat.<br />

2. Der Liquidationserlös wird in folgender Reihenfolge verteilt:<br />

a) Regulierung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten,<br />

b) Vorabauszahlung in Höhe von EUR 10.000,00 an<br />

die GFI Treuhand GmbH für die Betreuung der<br />

Gesellschaft während der Liquidationsphase,<br />

c) Vorabauszahlung in Höhe von 25 % des<br />

Liquidationserlöses an die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, sofern die prospektierten<br />

Auszahlungen von 283 % bei Liquidation komplett<br />

erreicht werden,<br />

d) Verteilung des verbleibenden Liquidationserlöses auf<br />

die Kommanditisten entsprechend ihrer Beteiligung<br />

e) Rückzahlung etwaiger Guthaben auf<br />

Verrechnungskonten,<br />

§ 21 Sicherungsabtretung und Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen<br />

1. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Diese<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden.<br />

2. Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der<br />

Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen wird die<br />

Zustimmung bereits jetzt erteilt.<br />

§ 22 Schiedsklausel<br />

1. Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und<br />

der Kommanditgesellschaft oder zwischen den Gesellschaftern<br />

untereinander, die in diesem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

oder in dem Gesellschaftsverhältnis<br />

begründet sind, werden unter Ausschluss des ordentlichen<br />

Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />

2. Näheres bestimmt der Schiedsgerichtsvertrag.<br />

93


Verträge<br />

94<br />

§ 23 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam,<br />

wenn sie schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz nicht<br />

eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />

2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch<br />

Beschluss einer Gesellschafterversammlung genügen für<br />

die Schriftform die von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder vom Protokollführer unterzeichneten<br />

Protokolle und ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />

3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

als unwirksam erweisen, so wird<br />

dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht<br />

berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so<br />

zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird; dasselbe gilt auch hinsichtlich etwa<br />

hervortretender Vertragslücken.<br />

4. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />

der Kommanditgesellschaft (z. B. Einladungen<br />

zu Gesellschafterversammlungen, Aufforderungen zu<br />

schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen) oder alle Zahlungen<br />

an die Gesellschafter ist bzw. sind ordnungsgemäß,<br />

wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des<br />

Gesellschafters erfolgt; es obliegt dem Gesellschafter,<br />

eine Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung der<br />

Kommanditgesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />

5. Die Kosten des Kommanditgesellschaftsvertrages und<br />

seiner Durchführung trägt die Kommanditgesellschaft.<br />

6. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Dieser Vertrag<br />

unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Martens<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Lübbe Stecker


Schiedsgerichtsvertrag zum<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />

Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

und Gesellschafterverhältnis soll gem. § 22 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

ein Schiedsgericht entscheiden.<br />

In Ergänzung des oben bezeichneten Vertrages wird folgender<br />

Schiedsvertrag geschlossen.<br />

§ 1<br />

1. Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen,<br />

nämlich zwei Schiedsrichtern und einem Obmann.<br />

2. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des<br />

ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

§ 2<br />

1. Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />

ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen.<br />

2. Dabei soll sie zugleich die von ihr erhobenen Ansprüche<br />

angeben.<br />

3. Binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung kann<br />

die Gegenseite in gleicher Weise einen Schiedsrichter<br />

benennen. Unterläßt sie die Benennung, wird der<br />

Schiedsrichter auf Antrag der betreibenden Partei durch<br />

den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg<br />

bestellt.<br />

§ 3<br />

1. Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich<br />

die Parteien auf einen Obmann zu einigen.<br />

2. Kommt eine Einigung über die Person des Obmannes<br />

nicht zustande, wird ein Obmann des Schiedsgerichts<br />

durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg<br />

auf Antrag der Schiedsrichter oder eines Beteiligten<br />

ernannt. Der Obmann muss die Befähigung zum<br />

Richteramt haben und soll über Erfahrungen auf wirtschaftlichem<br />

Gebiet verfügen.<br />

§ 4<br />

1. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der<br />

Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen<br />

Bestimmungen.<br />

2. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige Lücken des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

nach dessen Sinn und<br />

Zweck selbst auszufüllen.<br />

§ 5<br />

1. Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlungen<br />

erlassen werden. Jedoch kann das Schiedsgericht<br />

davon absehen, wenn es zu der Feststellung gelangt ist,<br />

dass die Parteien schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend<br />

dargelegt haben.<br />

2. Der Schiedsspruch ist zu begründen.<br />

§ 6<br />

1. Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der<br />

Abfassung von den Schiedsrichtern zu unterschreiben.<br />

Er ist den Parteien in einer von den Schiedsrichtern<br />

unterschriebenen Ausfertigung zuzustellen.<br />

2. Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch nicht freiwillig<br />

unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung<br />

der Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle<br />

des Landgerichts Oldenburg niederzulegen.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

95


Verträge<br />

96<br />

Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

Zwischen der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer,<br />

und der<br />

GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer,<br />

wird nachfolgender Vertrag geschlossen:<br />

§ 1 Auftragsgrundlagen<br />

Gemäß § 10 Ziffer 3 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

vom 07.08.2007 beauftragt die Kommanditgesellschaft zu<br />

ihrer Unterstützung eine Geschäftsbesorgerin, zu deren<br />

Aufgabenbereich insbesondere auch die regelmäßige Information<br />

der Mitgesellschafter/Kommanditisten gehört.<br />

§ 2 Auftragserteilung<br />

Die Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG beauftragt<br />

die GFI Treuhand GmbH mit der Geschäftsbesorgung.<br />

Die GFI Treuhand GmbH nimmt diesen Auftrag an.<br />

§ 3 Vertragsbestandteile<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit den jeweiligen<br />

Kommanditisten abgeschlossen wird, ist Bestandteil dieses<br />

Vertrages und ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.<br />

§ 4 Vergütung<br />

Die GFI Treuhand GmbH erhält von der Reederei MS „Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG als Entgelt für die von ihr<br />

erbrachten Leistungen bzw. ihre Tätigkeit aus diesem Auftrag<br />

eine jährliche Vergütung von 0,50 % des nominellen<br />

Kommanditkapitals nach § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung wird zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres<br />

fällig, erstmalig am 01.04.2008.<br />

Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist die<br />

Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der Kommanditgesellschaft<br />

an die GFI Treuhand GmbH zu zahlen.<br />

Ferner erhält die GFI Treuhand GmbH für die Betreuung<br />

der Gesellschaft während der Liquidationsphase eine Vergütung<br />

nach § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

Soweit dieser Vertrag keine Regelung trifft, gelten die<br />

Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, hilfsweise die<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz nicht eine gerichtliche<br />

oder notarielle Beurkundung vorschreibt. Das gilt<br />

auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder<br />

werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit und die<br />

Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />

hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht<br />

durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame<br />

und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen,<br />

die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch im Falle<br />

einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke in diesem<br />

Vertrag.<br />

Erfüllungsort ist Leer.<br />

Für alle sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Leer als<br />

Gerichtsstand vereinbart.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

Anlage


Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Zwischen<br />

Herrn/Frau ____________________________________,<br />

Anschrift: _____________________________________,<br />

- nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt -<br />

und der<br />

GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer,<br />

- nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt -<br />

wird der nachfolgende Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen:<br />

§ 1 Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber ist Kommanditist der Reederei MS „Global<br />

Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, nachfolgend<br />

auch „Kommanditgesellschaft“ genannt.<br />

§ 2 Auftragnehmer<br />

1. Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Auftragnehmer<br />

zur Vertretung seiner Interessen aus der Beteiligung,<br />

insbesondere ihn in den Gesellschafterversammlungen<br />

der Kommanditgesellschaft bei der Abstimmung zu vertreten.<br />

Der Auftragnehmer nimmt diesen Auftrag hiermit<br />

an.<br />

2. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor,<br />

seine Gesellschafterrechte selbst auszuüben oder einen<br />

Dritten damit zu beauftragen.<br />

§ 3 Umfang des Auftragsverhältnisses<br />

1. Im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses ist der Auftragnehmer<br />

befugt und verpflichtet, alle nach dem Gesetz<br />

und den besonderen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen<br />

Gesellschafterrechte in der Kommanditgesellschaft<br />

jederzeit auszuüben, wobei er stets mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach<br />

bestem Wissen und Gewissen zu handeln und im Sinne<br />

des Auftraggebers zu entscheiden hat. Sofern eindeutige<br />

Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer<br />

vorliegen, sind alleine diese für das Handeln des Auftragnehmers<br />

bindend.<br />

2. Der Auftragnehmer nimmt an allen ordentlichen und<br />

außerordentlichen Gesellschafterverammlungen der<br />

Kommanditgesellschaft teil, sofern er nicht durch außerordentliche<br />

Umstände bzw. höhere Gewalt daran gehin-<br />

dert wird. Vom Ergebnis dieser Versammlungen berichtet<br />

der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich. Über die laufende Entwicklung der Kommanditgesellschaft<br />

wird der Auftragnehmer in angemessenem<br />

und gebotenem Umfang berichten, soweit es sich<br />

um wesentliche Tatsachen handelt.<br />

§ 4 Beendigung des Auftragsverhältnisses<br />

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber<br />

nach Beendigung des Auftragsverhältnisses alles herauszugeben,<br />

was er in Ausübung seiner Auftragstätigkeit<br />

erhalten hat.<br />

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes<br />

bleibt dem Auftragnehmer jedoch unbenommen.<br />

§ 5 Mehrfach-Auftragsverhältnis<br />

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den gleichen oder<br />

einen ähnlich lautenden Vertrag mit Dritten, insbesondere<br />

anderen Kommanditisten der Kommanditgesellschaft,<br />

abzuschließen.<br />

§ 6 Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers<br />

1. Der Auftragnehmer darf zur Ausübung seines Auftrages<br />

dritte Personen oder Firmen heranziehen.<br />

2. Der Auftragnehmer haftet jedoch dem Auftraggeber<br />

gegenüber für seine Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet<br />

der Auftragnehmer für seine Tätigkeit nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen und bis zum Höchstbetrag<br />

der nominellen Kommanditeinlage des Auftraggebers.<br />

§ 7 Vergütung<br />

1. Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit als<br />

Geschäftsbesorgerin und Treuhänder sowie zur Erstattung<br />

seiner Auslagen und aller sonstigen Aufwendungen<br />

eine Vergütung von insgesamt 0,50 % p. a.<br />

des nominellen Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer<br />

gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist<br />

die Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der<br />

Kommanditgesellschaft an den Aufragnehmer zu zahlen.<br />

Ferner erhält der Auftragnehmer für die Betreuung der<br />

Gesellschaft während der Liquidationsphase einer Vergütung<br />

nach § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

97


Verträge<br />

98<br />

2. Die Vergütungen trägt die Kommanditgesellschaft, so<br />

dass den Auftraggeber unmittelbar keine diesbezüglichen<br />

Zahlungen treffen.<br />

3. Zu den Einzelheiten der Vergütung, z. B. Fälligkeit, wird<br />

auf den zwischen der Kommanditgesellschaft und dem<br />

Auftragnehmer geschlossenen Geschäftsbesorgungsauftrag<br />

verwiesen. Diesen Geschäftsbesorgungsauftrag und<br />

dessen Regelungen erkennt der Auftraggeber für sich<br />

als verbindlich an.<br />

§ 8 Dauer, Kündigung<br />

1. Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Beteiligung des<br />

Auftraggebers an der Kommanditgesellschaft, sofern<br />

er nicht vorher mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende des Geschäftsjahres gekündigt wird.<br />

2. Eine Kündigung ist nur in Übereinstimmung mit den<br />

entsprechenden Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

zulässig.<br />

§ 9 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam,<br />

wenn sie schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz<br />

nicht eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />

Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />

die persönlichen Daten des Auftraggebers im Rahmen<br />

dieses Geschäftsbesorgungsvertrages elektronisch<br />

gespeichert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet,<br />

sämtliche Änderungen bezüglich seiner Bestandsdaten<br />

(Name, Wohnsitz, Anschrift etc.) unverzüglich dem Auftragnehmer<br />

mitzuteilen. Solange der Auftraggeber<br />

keine neue Anschrift mitteilt, gilt eine Zustellung an die<br />

zuletzt genannte Anschrift als bewirkt. Soweit der Auftraggeber<br />

dem Auftragnehmer eine Faxnummer oder<br />

eine E-Mail-Anschrift schriftlich bekannt gegeben hat,<br />

ist der Auftragnehmer berechtigt, wahlweise Zustellungen<br />

auch über diese Medien vorzunehmen, es sei denn,<br />

Zustellung per Brief ist gesetzlich oder nach Maßgabe<br />

des Kommanditgesellschaftvertrages vorgeschrieben.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />

ist Leer.<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein<br />

oder werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit<br />

und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen<br />

dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame<br />

oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige<br />

wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt<br />

anzusehen, die dem von den Vertragsparteien verfolgten<br />

wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt<br />

auch im Falle einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke<br />

in diesem Vertrag.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

Auftraggeber<br />

GFI Treuhand GmbH


Treuhandvertrag<br />

zum Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

(in der Fassung vom 07.08.2007)<br />

Zwischen der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer,<br />

dem Unterzeichner der Beitrittserklärung, der sich mittelbar<br />

über die Treuhänderin beteiligen möchte (Treugeber),<br />

und der<br />

GFI Treuhand GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer (Treuhänderin),<br />

wird nachfolgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />

Präambel<br />

I. Die GFI Treuhand GmbH – nachstehend auch „Treuhänderin“<br />

genannt - ist nach § 5 Ziffer 7 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

der Reederei MS „Global Helios“<br />

GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer, - nachstehend<br />

auch „Kommanditgesellschaft“ genannt - berechtigt,<br />

sich für Dritte - nachstehend auch „Treugeber“ genannt<br />

- an der Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG zu<br />

beteiligen.<br />

II. Grundlage dieses Treuhandvertrages bildet der von dem<br />

Treugeber gebilligte Kommanditgesellschaftsvertrag der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG in der Fassung<br />

vom 07.08.2007.<br />

III. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und<br />

dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander<br />

regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhandvertrages<br />

sowie in entsprechender Anwendung<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages, und zwar auch<br />

in soweit, als ein besonderer Verweis auf die Rechte<br />

und Pflichten der Treugeber und der Treuhänderin in<br />

dem Kommanditgesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich<br />

erfolgt.<br />

IV. Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhandverträge<br />

mit anderen Treugebern bis zur Höhe der<br />

im Kommanditgesellschaftsvertrag genannten Höhe des<br />

Gesellschaftskapitals abzuschließen. Zudem ist sie im<br />

Falle einer Überzeichnung gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

berechtigt und von den<br />

Gesellschaftern bevollmächtigt sowie ermächtigt, das<br />

Festkapital der KG durch Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage<br />

treuhänderisch und für Rechnung der<br />

Treugeber um bis zu weitere 5 % zu erhöhen.<br />

V. Der Gesellschafter entscheidet über einen Beitritt als<br />

Direktkommanditist mit Eintragung in das Handelsregister,<br />

oder er gibt mit der Beitrittserklärung ein verbindliches<br />

Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrages ab.<br />

In beiden Fällen wird der Anleger zunächst atypisch stiller<br />

Gesellschafter, um eine Außenhaftung zu vermeiden.<br />

Für den Fall, dass der Anleger sich für die treuhänderische<br />

Beteiligungsverwaltung entscheidet, geht die atypisch<br />

stille Beteiligung mit Eintragung in das Handelsregister<br />

in eine Kommanditbeteiligung des Treuhänders<br />

auf.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänderin.<br />

§ 1 Treuhandverhältnis/Abschluss des<br />

Treuhandvertrages/Einzahlungen<br />

1. Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und<br />

die Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme<br />

genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin<br />

wird den jeweiligen Treugeber von der Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung durch Übersendung einer Kopie<br />

der von der Treuhänderin gegengezeichneten oder faksimilierten<br />

Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />

2. Der Treugeber tritt seine Beteiligung an die Treuhänderin<br />

ab mit der Maßgabe, dass diese berechtigt und verpflichtet<br />

ist, diese Beteiligung treuhänderisch und uneigennützig<br />

für den Treugeber zu verwalten. Die Treuhänderin<br />

handelt im Innenverhältnis ausschließlich im Auftrag<br />

und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich ist<br />

der Treugeber Kommanditist der Kommanditgesellschaft.<br />

3. Die Treuhänderin wird sich im eigenen Namen, aber im<br />

Auftrag und für Rechnung des Treugebers nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

beteiligen. Die Höhe des für den Treugeber zu<br />

haltenden Kapitalanteils bestimmt sich nach der in der<br />

Beitrittserklärung vom Treugeber übernommenen Kommanditeinlage.<br />

4. Die Treuhänderin wird die Beteiligung der Treugeber<br />

zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />

aufgrund gleichlautender Verträge nach außen als<br />

einheitliche Beteiligung halten. Nach § 5 Ziffer 8 des<br />

99


100<br />

Verträge<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages können Treugeber<br />

jederzeit ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditisten<br />

in der Kommanditgesellschaft verlangen.<br />

5. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung wie ein<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist das<br />

anteilige wirtschaftliche Risiko. Im gleichen Umfang<br />

nehmen sie am Gewinn und Verlust der Kommanditgesellschaft<br />

teil. Die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />

steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich die Treugeber.<br />

6. Die Treuhänderin nimmt die Gesellschafterrechte und<br />

-pflichten der Treugeber gegenüber der Kommanditgesellschaft<br />

nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

wahr. Die Treuhänderin handelt dabei ausschließlich im<br />

Interesse der Treugeber. Sie ist demgemäß verpflichtet,<br />

unverzüglich die treuhänderische Abtretung der Kommanditgesellschaft<br />

anzuzeigen und die Beteiligung als<br />

Kommanditbeteiligung im eigenen Namen zum Handelsregister<br />

anzumelden. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

hat sie dem Treugeber alles herauszugeben,<br />

was sie als Treuhänderin für diesen erlangt hat.<br />

Der Treugeber hält die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die sich aus der Wahrnehmung der Treuhandschaft<br />

ergeben können.<br />

7. Der Treugeber verpflichtet sich, seine Einlage innerhalb<br />

der in der Beitrittserklärung genannten Frist vollständig<br />

auf das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />

einzuzahlen. Für rückständige Einlagen ist<br />

die Kommanditgesellschaft berechtigt, dem Treugeber<br />

Verzugszinsen gemäß § 5 Ziffer 11 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche<br />

der Kommanditgesellschaft bleiben<br />

hiervon unberührt. Die Kommanditgesellschaft<br />

ist berechtigt, entsprechende Ansprüche unmittelbar<br />

gegenüber dem Treugeber geltend zu machen.<br />

8. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />

der treuhänderisch übernommenen Gesellschafterbeteiligung<br />

stehen.<br />

9. Die Treuhänderin und ihre Organe sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies gilt jedoch<br />

nicht für ihre Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht.<br />

§ 2 Weisungsrechte<br />

1. Die Treuhänderin hat wegen aller Maßnahmen und<br />

Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung den Weisungen des Treu-<br />

gebers zu folgen. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin<br />

jederzeit Weisungen im Hinblick auf die Ausübung<br />

von Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag zu<br />

erteilen. Solange und soweit der Treugeber seine Einlageverpflichtungen<br />

noch nicht erfüllt hat, ruht sein Weisungsrecht.<br />

Die Treuhänderin hat die Informations- und<br />

Kontrollrechte gemäß dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen für den Treugeber<br />

wahrzunehmen. Der Treugeber ist berechtigt, diese<br />

Rechte auch selbst wahrzunehmen.<br />

2. Sind bei unaufschiebbaren Entscheidungen Weisungen<br />

nicht rechtzeitig zu erhalten, so hat die Treuhänderin<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Treugebers<br />

zu handeln.<br />

3. Die Treuhänderin hat die Weisungen der Treugeber,<br />

soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Regelungen<br />

entgegenstehen, bei der Ausübung ihres Stimmrechtes<br />

in der Gesellschafterversammlung in der Weise zu<br />

beachten, dass sie mit ihren Gesamtstimmen anteilig die<br />

zustimmenden, die ablehnenden und die sich enthaltenen<br />

Stimmen der Treugeber berücksichtigt. Bei einem<br />

Widerstreit zwischen den Interessen einzelner Treugeber<br />

und der Kommanditgesellschaft hat das Gesamtinteresse<br />

der Kommanditgesellschaft Vorrang.<br />

§ 3 Versammlungen und Beschlüsse<br />

der Gesellschafter<br />

1. Auf Gesellschafterversammlungen und bei Beschlüssen<br />

der Gesellschafter, die außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst werden, stimmt die Treuhänderin<br />

gemäß den ihr vom Treugeber erteilten Weisungen<br />

ab. Sind keine Weisungen erteilt, so erteilt der Treugeber<br />

hiermit der Treuhänderin bereits Vollmacht, die<br />

Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das<br />

Stimmrecht, auszuüben. In diesem Fall stimmt die Treuhänderin<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse<br />

der Treugeber ab.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte, insbesondere<br />

sein Stimmrecht, auf Gesellschafterversammlungen<br />

und anlässlich sonstiger Beschlüsse der Gesellschafter<br />

anstelle der Treuhänderin selbst wahrzunehmen. Will<br />

er von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies<br />

zuvor schriftlich der Treuhänderin anzuzeigen.<br />

3. Die Treuhänderin hat den Treugeber unverzüglich über<br />

bevorstehende Gesellschafterversammlungen und anstehende<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Kommanditgesellschaft<br />

unter Übersendung der relevanten Unterlagen zu<br />

informieren und sich Weisungen einzuholen.


4. Den Treugebern sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen<br />

der Kommanditgesellschaft unverzüglich<br />

durch die Treuhänderin zuzusenden. Entsprechendes<br />

gilt für im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse.<br />

§ 4 Treuhandverwaltung/Pflichten des<br />

Treugebers/Pflichten der Treuhänderin<br />

1. Gegenstand der Treuhandverwaltung sind die mit den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen an der<br />

Kommanditgesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten,<br />

die sich nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

bestimmen.<br />

2. Das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />

steht bis zur Mittelfreigabe nicht im Vermögen der<br />

Kommanditgesellschaft oder der Treuhänderin, sondern<br />

ausschließlich im Vermögen aller Treugeber und Gesellschafter,<br />

und zwar in dem Verhältnis der Bruchteile, in<br />

dem die vorgenannten Einzahlungen auf das Treuhandkonto<br />

geleistet wurden. Über dieses Treuhandkonto darf<br />

nur der Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes verfügen.<br />

3. Die Treuhänderin hat das steuerliche Jahresergebnis,<br />

Auszahlungen, Beitragspflichten, das Abfindungsguthaben<br />

und alle sonstigen Ergebnisse, die auf die Beteiligungen<br />

der Treugeber an der Kommanditgesellschaft<br />

entfallen, unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />

Die sich hieraus ergebenden Ansprüche tritt die Treuhänderin<br />

hiermit bereits an den Treugeber ab, der diese<br />

Abtretung annimmt.<br />

4. Die Treuhänderin erstattet dem Treugeber unverzüglich<br />

nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses<br />

der Kommanditgesellschaft einen schriftlichen Bericht,<br />

der auch Angaben über wesentliche Geschäftsvorfälle<br />

enthalten soll. Darüber hinaus hat die Treuhänderin<br />

die Treugeber auch gesondert über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorfälle in angemessenen Abständen zu unterrichten.<br />

5. Dritten gegenüber darf die Treuhänderin die Beteiligung<br />

des Treugebers nur mit dessen Zustimmung offenlegen,<br />

soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist oder es dem begründeten Interesse der Treuhänderin<br />

entspricht. Die Kommanditgesellschaft ist nicht Dritte<br />

im Sinne dieser Bestimmung. Der Treugeber ist jederzeit<br />

berechtigt, das Treuhandverhältnis offen zu legen.<br />

6. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von<br />

allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang<br />

mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

an der Kommanditgesellschaft freizuhalten bzw.,<br />

soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den<br />

Gegenwert der Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />

7. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten<br />

zu seiner Person, seiner Anschrift oder zur rechtlichen<br />

Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung der Treuhänderin<br />

mitzuteilen.<br />

8. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />

auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />

Kommanditgesellschaft - ohne personenbezogene Daten<br />

- informiert werden.<br />

§ 5 Übertragung und Belastung von Beteiligungen<br />

1. Jeder Treugeber kann seine Beteiligung auf seinen Ehegatten<br />

sowie Abkömmlinge übertragen. In diesem Fall<br />

endet das Treuhandverhältnis und der Beschenkte tritt<br />

unmittelbar in die Gesellschafterstellung des ehemaligen<br />

Treugebers. Einer Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bzw. der Treuhänderin bedarf es insoweit<br />

nicht.<br />

2. Der Treugeber ist weiterhin berechtigt, seine Beteiligung<br />

unter Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />

jederzeit mit Zustimmung der Treuhänderin an einen<br />

Dritten zu veräußern und an diesen zu übertragen,<br />

soweit er seine Einlage vollen Umfangs erbracht hat. Die<br />

Treuhänderin kann ihre Zustimmung nur verweigern,<br />

wenn gewichtige sachliche Gründe in der Person des<br />

Rechtsnachfolgers gegen diese Übertragung sprechen,<br />

so dass für sie die Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />

mit dem Rechtsnachfolger unzumutbar ist. §<br />

15 des Kommanditgesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />

3. Die Treuhänderin ist ohne Zustimmung des Treugebers<br />

zu keinen Verfügungen über Rechte aus der Beteiligung<br />

berechtigt, insbesondere darf sie die Beteiligung nicht<br />

veräußern oder belasten.<br />

§ 6 Tod des Treugebers<br />

1. Beim Tode des Treugebers endet das Treuhandverhältnis<br />

und die Erben/Vermächtnisnehmer treten unmittelbar in<br />

die Gesellschafterstellung des Treugebers ein.<br />

2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesell-<br />

101


102<br />

Verträge<br />

schafter wahrnimmt und sie in der Kommanditgesellschaft<br />

vertritt. Dieses gilt nicht, wenn die Beteiligung<br />

auf die Erben aufzuteilen ist. Solange die Bestellung<br />

eines Bevollmächtigten oder des Vertreters nicht erfolgt<br />

ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit<br />

Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin kann den Nachweis<br />

der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />

Bei Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />

unter EUR 1.000,— gebildet werden.<br />

§ 7 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />

jederzeit kündigen. Die Treuhänderin ist, außer aus<br />

wichtigem Grund, zur Kündigung nur mit einer Frist<br />

von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres berechtigt.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Verlangt der<br />

Treugeber die Übertragung der von der Treuhänderin für<br />

diesen gehaltene Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />

auf ihn, so trägt der Treugeber die in<br />

diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.<br />

2. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn über das<br />

Vermögen der Treuhänderin das gerichtliche Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,<br />

auch wenn ein entsprechender Beschluss noch nicht<br />

rechtskräftig ist, wenn die von der Treuhänderin treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung von einem Gläubiger<br />

der Treuhänderin gepfändet wird und wenn die Kommanditgesellschaft<br />

liquidiert oder aus sonstigen Gründen<br />

aufgelöst wird.<br />

3. Die Treuhänderin tritt hiermit die von ihr treuhänderisch<br />

für den Treugeber gehaltene Gesellschaftsbeteiligung an<br />

den Treugeber unter der aufschiebenden Bedingung ab,<br />

dass das Treuhandverhältnis aus einem der in § 7 Ziffer<br />

1 und § 7 Ziffer 2 dieses Treuhandvertrages genannten<br />

Gründe beendet wird.<br />

4. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn die Treuhänderin<br />

mit der von ihr treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung<br />

nach den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

aus der Kommanditgesellschaft<br />

ausscheidet. In diesem Fall wird der Treugeber<br />

gemäß den Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

unmittelbar Gesellschafter, ohne dass<br />

es eines besonderen Übertragungsaktes von der Treuhänderin<br />

auf den Treugeber bedarf. Die Bestimmungen<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />

Die Beachtung handelsregisterrechtlicher Vorschriften<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 8 Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />

handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />

Sie haften dem Treugeber auch für ein vor dem<br />

Abschluss des Treuhandvertrages liegendes Verhalten<br />

nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />

Last fällt.<br />

2. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />

Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für einen<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall<br />

ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des<br />

vom Anleger/Treugeber gezeichneten Zeichnungsbetrags<br />

begrenzt.<br />

3. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers/Treugebers<br />

sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />

der Kommanditgesellschaft enthaltenen Informationen.<br />

Die Treuhänderin hat den Verkaufsprospekt und<br />

die darin enthaltenen Angaben keiner eigenen Prüfung<br />

unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />

und für die steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />

4. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz, gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund (auch aus der Verletzung von<br />

Pflichten bei den Vertragsverhandlungen gemäß § 311<br />

Absatz 2 BGB), verjährt innerhalb von 3 Jahren nach<br />

Kenntniserlangung der haftungsbegründenden Tatsachen,<br />

soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung<br />

unterliegt.<br />

5. Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin<br />

durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

Die Ausschlussfrist gilt nicht hinsichtlich einer Vorsatzhaftung.<br />

In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit<br />

dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt oder ohne<br />

grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />

6. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung des<br />

jeweiligen Geschäftsberichtes und/oder des Berichtes<br />

der Treuhänderin an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist<br />

für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres<br />

der Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf<br />

die sich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der<br />

Treuhänderin an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet<br />

keine Anwendung.


7. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers/Treugebers<br />

gemäß § 2 dieses Treuhandvertrages stellt die Treuhänderin<br />

im Verhältnis zum Anleger/Treugeber von jeder<br />

Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />

gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

8. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt<br />

der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Kommanditgesellschaft<br />

angestrebten wirtschaftlichen und/<br />

oder steuerlichen Folgen. Angestrebte steuerliche Folgen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />

Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 9 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und der damit verbundenen Tätigkeit von<br />

der Kommanditgesellschaft eine Treuhandvergütung<br />

gemäß § 10 Ziffer 3 des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

2. Im Jahr der Auflösung der Kommanditgesellschaft ist<br />

die Vergütung in voller Höhe für die Abwicklung der<br />

Kommanditgesellschaft an die Treuhänderin zu zahlen.<br />

Für die Betreuung der Kommanditgesellschaft während<br />

der Liquidation erhält die Treuhänderin eine Vergütung<br />

gem. § 20 Ziffer 2 lit. b des Kommanditgesellschaftsvertrages.<br />

3. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rechnung<br />

der Kommanditgesellschaft außerhalb der Treuhandtätigkeit<br />

hat, kann sie dieser in Rechnung stellen.<br />

§ 10 Personenmehrheit<br />

1. Sofern die Treuhänderin nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

einen Kapitalanteil an der Kommanditgesellschaft<br />

für mehrere Personen, insbesondere Ehegatten,<br />

gleichzeitig hält, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag und dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

als Gesamtschuldner mit der Maßgabe,<br />

dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />

vorliegen oder eintreten, für oder gegen<br />

jeden von ihnen wirken.<br />

2. Sie bevollmächtigen sich hiermit für die Dauer dieses<br />

Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />

die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher<br />

Wirkung gegen alle entgegenzunehmen.<br />

3. Die Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />

durch einen der Treugeber wirkt für und<br />

gegen die gesamte Personenmehrheit.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

1. Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der Reederei MS „Global Helios“ GmbH<br />

& Co. KG vom 07.08.2007 in den dort einschlägigen Passagen,<br />

die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber<br />

befassen, unmittelbare Rechte und Pflichten einräumt,<br />

die neben den Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

bestehen.<br />

2. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />

zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten<br />

nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Tage) als dem<br />

Treugeber zugegangen.<br />

3. Die Treuhänderin weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />

die persönlichen Daten im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />

elektronisch gespeichert werden und dass die in<br />

der Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten Personen<br />

über die Verhältnisse der Kommanditgesellschaft<br />

zu Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger/<br />

Treugeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich<br />

seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift,<br />

Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />

der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

4. Soweit in diesem Treuhandvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

in seiner jeweils gültigen Fassung<br />

für das Treuhandverhältnis sinngemäß. Bei etwaigen<br />

Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages und den Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrages gelten die Vorschriften des<br />

Kommanditgesellschaftvertrages.<br />

5. Die Beitrittserklärung des Anlegers/Treugebers sowie der<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag sind integrale Bestandteile<br />

des Treuhandvertrages.<br />

6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />

kann. Das betrifft auch den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.<br />

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Treuhandvertrags<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar<br />

sein oder werden, so werden dadurch die Rechtswirksamkeit<br />

und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrages hiervon nicht berührt.<br />

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung<br />

ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />

Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den<br />

Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am<br />

103


104<br />

Verträge<br />

nächsten kommt. Das gilt auch im Falle einer ergänzungsbedürftigen<br />

Regelungslücke in diesem Vertrag.<br />

8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist, soweit rechtsverbindlich<br />

vereinbar, der Sitz der Kommanditgesellschaft.<br />

9. Erfüllungsort ist der Sitz der Kommanditgesellschaft.<br />

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die G.H.S. Verwaltungs GmbH,<br />

diese wiederum vertreten durch ihren alleinigen<br />

Geschäftsführer, Herrn Ingolf Martens<br />

GFI Treuhand GmbH,<br />

vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer<br />

Herr Stephan Kastorf<br />

Treugeber (Anleger)


Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

Zwischen der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />

vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

G.H.S. Verwaltungs GmbH,<br />

diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer,<br />

Herrn Ingolf Martens, Blinke 6, 26789 Leer,<br />

- nachfolgend auch „Kommanditgesellschaft“ genannt -<br />

und<br />

Herrn Rechtsanwalt Friedhelm Park,<br />

Friesenstr. 45, 26789 Leer,<br />

- nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleur“<br />

genannt -<br />

wird folgendes vereinbart:<br />

Präambel<br />

1. Der Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist in § 2<br />

des Kommanditgesellschaftvertrages der Reederei MS<br />

„Global Helios“ GmbH & Co. KG in der Fassung vom<br />

07.08.2007 festgelegt.<br />

2. Zur Finanzierung des MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit<br />

der IMO-Nr. 9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERI-<br />

TAS) wird die Kommanditgesellschaft selbst Kommanditisten<br />

mit einzuzahlenden Kommanditeinlagen bis zur<br />

für die Realisierung des Investitionsvorhabens erforderlichen<br />

Höhe aufnehmen.<br />

3. Die geplante Gesamtinvestitionssumme sowie deren<br />

Verwendung zur Projektrealisierung ergeben sich aus<br />

dem Investitions- und Finanzierungsplan gemäß dem<br />

veröffentlichten Verkaufsprospekt. Zur Sicherung der<br />

vertragsgerechten Verwendung der Kommanditeinlagen<br />

der Kapitalanleger vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:<br />

§ 1 Treuhandkonto<br />

Entsprechend den im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />

sind die zu leistenden Kommanditeinlagen<br />

auf das Konto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

einzuzahlen.<br />

Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer, wegen<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG,<br />

Sparkasse LeerWittmund, Mühlenstaße 93, 26789 Leer,<br />

Konto-Nr.: 300 024 89, BLZ: 285 500 00<br />

Verfügungen von diesem Konto können nur von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vorgenommen werden. Dieses<br />

Konto ist daher als Treuhandkonto einzurichten.<br />

§ 2 Verfügungsvoraussetzungen<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur wird in Abstimmung<br />

mit der Komplementärin über die Mittel des Treuhandkontos<br />

zum Zweck der Realisierung des Projektes der<br />

Kommanditgesellschaft verfügen.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Zahlungen nur<br />

freigeben, wenn:<br />

a) alle einschlägigen Verträge für die Durchführung des<br />

Projekts rechtsverbindlich abgeschlossen und vollständig<br />

in Kraft sind,<br />

b) es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb, der Finanzierung und der Eigenkapitalbeschaffung<br />

handelt,<br />

c) die Komplementärin die sachliche Richtigkeit des zu verfügenden<br />

Betrags abgezeichnet hat,<br />

d) die Mittel vorhanden sind,<br />

e) die Platzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

zu 100 % durch rechtsverbindliche Beitrittserklärung<br />

erfolgt ist oder eine Platzierungsgarantie Dritter in gleicher<br />

Höhe vorliegt.<br />

3. Gemäß § 5 Ziffer 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

wird die Gesellschaft geschlossen, wenn das notwendige<br />

Kommanditkapital erreicht wird. Ist absehbar,<br />

dass in einem angemessenen Zeitrahmen keine Vollplatzierung<br />

des Eigenkapitals erreicht wird, kann die Gesellschaft<br />

ihr Eigenkapital entsprechend dem vorhandenen<br />

Eigenkapital reduzieren oder die Finanzierung auf<br />

andere Art und Weise sicherstellen.<br />

§ 3 Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält eine einmalige<br />

Vergütung von EUR 5.000,— zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist zahlbar nach Platzierungsstand.<br />

2. Im Falle einer Rückabwicklung erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für seine sich ergebenden Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,1<br />

% der zurückzuzahlenden nominellen Kommanditeinlagen<br />

zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Abwicklung<br />

der dem Mittelverwendungskontrolleur obliegenden<br />

Aufgaben in verabredeten Teilleistungen zu zahlen.<br />

105


106<br />

Verträge<br />

§ 4 Haftung<br />

1. Dieser Vertrag wird als Vertrag zugunsten Dritter, nämlich<br />

zugunsten aller Zeichner von Kommanditeinlagen<br />

der Kommanditgesellschaft, abgeschlossen.<br />

2. Ansprüche gegen den Rechtsanwalt Friedhelm Park sind<br />

auf Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt und<br />

können nur geltend gemacht werden, wenn der Berechtigte<br />

nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.<br />

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt. Haftungsansprüche verjähren drei Jahre<br />

nach Kenntniserlangung des Schadensfalls.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nicht für die<br />

Bonität der Vertragspartner der Kommanditgesellschaft<br />

oder dafür, dass die Vertragspartner der Kommanditgesellschaft<br />

die von diesen eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung<br />

1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung<br />

bedarf, wenn sämtliche Eigenmittel, die der Mittelverwendungskontrolle<br />

nach diesem Vertrag unterliegen,<br />

der Kommanditgesellschaft zugegangen sind.<br />

2. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

3. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />

auch weiterhin nur dann<br />

Zahlungen leisten oder freigeben, wenn die Freigabevoraussetzungen<br />

gemäß § 2 Ziffer 2 bis 3 vorliegen. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur darf bei vorzeitiger Beendigung<br />

des Vertrages seine Rechte zur Verfügung über<br />

das Treuhandkonto nur aufgeben, wenn ein anderer<br />

Mittelverwendungskontrolleur, der Rechtsanwalt, Notar,<br />

Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft<br />

sein muss, in diesen Vertrag mit allen Rechten<br />

und Pflichten eingetreten ist und anstelle des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

die Mittelverwendungskontrolle<br />

über das Treuhandkonto der Gesellschaft übernommen<br />

hat.<br />

4. Die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle hat der<br />

Mittelverwendungskontrolleur der kontoführenden Bank<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit die Verfügungsberechtigung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

aufgehoben wird.<br />

§ 6 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel<br />

1. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf<br />

der Schriftform, die mündlich nicht abgedungen werden<br />

kann, sowie der mehrheitlichen Zustimmung der Gesellschafter<br />

der Kommanditgesellschaft.<br />

2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch<br />

nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine<br />

solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der<br />

unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes<br />

gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages<br />

eine regelungsbedürftige Lücke offenbar wird.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

Friedhelm Park


Vertragsreedervertrag<br />

Zwischen der<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer,<br />

- nachfolgend auch „Kommanditgesellschaft“ genannt -<br />

und der<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer,<br />

- nachfolgend auch „Vertragsreeder“ genannt -<br />

wird nachfolgender Vertragsreedervertrag geschlossen:<br />

Präambel<br />

Die vertragsschließenden Personen sind sich darüber einig,<br />

dass der Vertragsreeder gemäß nachstehend aufgeführtem<br />

Umfang für die Kommanditgesellschaft tätig wird. Basis<br />

dieses Bereederungsvertrages ist der Kommanditgesellschaftsvertrag.<br />

Sollten irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unklar oder streitig sein, so haben grundsätzlich die<br />

Bestimmungen des vorgenannten Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

Vorrang.<br />

§ 1<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG wird<br />

für das MS „Global Helios“ (Bulkcarrier mit der IMO-Nr.<br />

9349980 und klassifiziert bei BUREAU VERITAS) als Vertragsreeder<br />

bestellt.<br />

Der Vertragsreeder wird hiermit ausdrücklich dazu bevollmächtigt,<br />

alle Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen<br />

und für Rechnung der Kommanditgesellschaft zu führen.<br />

Insbesondere Verwaltungskosten und Kosten, die durch<br />

Einsatz und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />

entstehen, sind von der Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Vertragsreeder<br />

befreit, soweit es sich um Angelegenheiten handelt,<br />

die der Betrieb einer Reederei üblicherweise mit sich<br />

bringt.<br />

Der Vertragsreeder darf zur Ausübung dritte Personen und<br />

Firmen heranziehen; er haftet jedoch der Kommanditgesellschaft<br />

gegenüber für seine Erfüllungsgehilfen.<br />

Die Aufgaben für den Vertragsreeder richten sich nach<br />

dem Kommanditgesellschaftsvertrag.<br />

Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für:<br />

- die Schaffung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />

und Aufrechterhaltung der pauschalierten<br />

Gewinnermittlung gemäß § 5 a EStG,<br />

- die Befrachtung und Vercharterung des Schiffes einschließlich<br />

des Inkassos,<br />

- den Einsatz des Schiffes (Disposition),<br />

- die Bemannung des Schiffes,<br />

- die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant<br />

und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />

- die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die<br />

für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Schiffes notwendig<br />

sind,<br />

- die Erhaltung des Schiffes in einem einwandfreien<br />

Zustand,<br />

- die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und<br />

Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />

versichert sind, einschließlich “loss-of-hire”,<br />

- die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen,<br />

- die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere,<br />

- die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff<br />

geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestellung<br />

von Schiffsagenten,<br />

- die Wahrnehmung der Interessen der Kommanditgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen, Pfandrechten,<br />

die gegen das Schiff geltend gemacht werden. Der Vertragsreeder<br />

vertritt in diesen Fällen die Kommanditgesellschaft<br />

gerichtlich und außergerichtlich,<br />

- ggf. Registereintragung und Umflaggung des Schiffes.<br />

- Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe<br />

bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff der<br />

Kommanditgesellschaft nach den gleichen Grundsätzen<br />

und mit gleicher Sorgfalt zu behandeln. Dies gilt insbesondere<br />

auch für den Abschluss von Charterverträgen.<br />

§ 2<br />

Alle Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />

bedürfen der Einwilligung der Kommanditgesellschaft.<br />

Der Vertragsreeder verpflichtet sich, die Bestimmungen des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages sowie die Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft zu<br />

beachten.<br />

In Eilfällen und in Fällen der Not hat der Vertragsreeder<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch<br />

ohne vorherige Zustimmung der Kommanditgesellschaft<br />

vorzunehmen.<br />

107


108<br />

Verträge<br />

Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er<br />

die Kommanditgesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />

Der Vertragsreeder hat der Kommanditgesellschaft oder<br />

ihren schriftlich Bevollmächtigten jederzeit auf Verlangen<br />

Auskunft zu erteilen und Einsicht in Bücher und Unterlagen<br />

des Vertragsreeders zu gewähren, soweit sie die Kommanditgesellschaft<br />

betreffen.<br />

Die Kommanditgesellschaft ist berechtigt, das ihr gehörende<br />

Schiff jederzeit zu besichtigen oder durch Beauftragte<br />

besichtigen zu lassen.<br />

Der Vertragsreeder ist verpflichtet, für die Kommanditgesellschaft<br />

gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen<br />

Belege gesondert aufzubewahren und die der Kommanditgesellschaft<br />

zustehenden Geldmittel auf Konten zu verwalten,<br />

die auf den Namen der Kommanditgesellschaft<br />

geführt werden. Er gibt der Kommanditgesellschaft halbjährlich<br />

einen Betriebsbericht mit Finanzübersicht.<br />

Er hat den Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft<br />

innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />

gemäß Kommanditgesellschaftsvertrag aufzustellen, die<br />

Prüfung durchführen zu lassen und den Jahresabschluss<br />

vorzulegen.<br />

§ 3<br />

Als Vertragsreederentgelt erhält der Vertragsreeder für die<br />

Erfüllung der in § 1 genannten Verpflichtungen eine Vergütung<br />

in Höhe von 4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten<br />

bei Zeitchartern bzw. 3,5 % bei Reisechartern und<br />

Überliegegeldern oder anderen Beschäftigungen inkl. loss<br />

of hire. Adress- oder andere Kommissionen mindern die<br />

Bemessungsgrundlage nicht.<br />

Verwaltungskosten und Kosten, die durch den Einsatz und<br />

Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen, sind<br />

von der Kommanditgesellschaft zu tragen.<br />

Daneben wird die Erstattung folgender, in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes stehender<br />

Kosten vereinbart:<br />

- der Vertragsreeder erhält für die von ihm für die Kommanditgesellschaft<br />

durchzuführenden Finanzbuchhaltungsarbeiten<br />

eine monatliche Pauschale von EUR<br />

500,— zuzüglich eventueller Umsatzsteuer; die Kosten<br />

für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie deren<br />

Prüfungskosten übernimmt die Kommanditgesellschaft;<br />

- für Kommunikationskosten, die dem Vertragsreeder<br />

durch den Betrieb des Schiffes entstehen, erhält er eine<br />

monatliche Pauschale in Höhe von EUR 150,— zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer;<br />

- im Falle des Mannschaftswechsels und des Transports<br />

von Ersatzteilen mit eigenem LKW werden pauschal EUR<br />

1,— pro gefahrenem km vergütet, mit eigenem PKW<br />

EUR 0,60 pro km, jeweils zuzüglich eventueller Umsatzsteuer;<br />

- Aufwendungen, die sich in ungewöhnlichen Fällen, z.<br />

B. bei außerhalb des normalen Verlaufs notwendigen<br />

Inspektionen oder Reparaturen des Schiffes, bei Havarien<br />

und bei Bereitstellung von technischen Dienstleistungen<br />

ergeben, werden zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

erstattet.<br />

Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Kommanditgesellschaft,<br />

ist er berechtigt, bankübliche Zinsen zu<br />

berechnen.<br />

Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Kommanditgesellschaft<br />

einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung<br />

des Schiffes zu bestellen und über ihn Befrachtungsverträge<br />

abzuschließen. Der Vertragsreeder ist alternativ<br />

dazu auch berechtigt, selbst als Makler aufzutreten. Für<br />

von ihm vermittelte Charterverträge erhält er eine<br />

Befrachtungskommission von 1,25 %.<br />

§ 4<br />

Dieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der Kommanditgesellschaft<br />

geschlossen. Er kann jedoch von jedem<br />

der Vertragschließenden gekündigt werden, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:<br />

a) der Verkauf des Schiffes,<br />

b) der Totalverlust des Schiffes,<br />

c) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens für<br />

das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />

d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

eines der Vertragschließenden bzw. die Ablehnung<br />

der Eröffnung mangels Masse,<br />

e) die Auflösung eines der Vertragschließenden.<br />

§ 5<br />

Die Kommanditgesellschaft hält den Vertragsreeder von<br />

allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ihn in seiner<br />

Eigenschaft als Vertragsreeder geltend gemacht werden<br />

und mit dem Reedereibetrieb des Schiffes zusammenhängen,<br />

soweit der Vertragsreeder im Rahmen der ihm nach<br />

diesem Vertrag erteilten Vollmacht tätig geworden ist.<br />

§ 6<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


§ 7<br />

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als<br />

unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des<br />

Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine endgültige oder<br />

unklare Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr<br />

beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird; dasselbe<br />

gilt hinsichtlich hervortretender Vertragslücken.<br />

§ 8<br />

Dieser Vertrag wird wirksam vorbehaltlich einer Besichtigung<br />

und positiven Beurteilung des Schiffes durch den<br />

Vertragsreeder.<br />

§ 9<br />

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Leer, den 7. August 2007<br />

Reederei MS „Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG<br />

109


110


Abwicklungshinweise<br />

Beitritt<br />

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

nach Abtrennung der für Ihre Unterlagen bestimmten<br />

Durchschrift an:<br />

Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG<br />

Reederei MS “Global Hermes“ GmbH & Co. KG<br />

Blinke 6<br />

26789 Leer<br />

oder an Ihren Vertriebsbeauftragten (Anlageberater). Eine<br />

Ausfertigung der Beitrittserklärung wird Ihnen gegenzeichnet<br />

mit einer Annahmebestätigung wieder zugesandt.<br />

Die Beteiligung erfolgt zu jeweils 50 % der Einlage an der<br />

jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />

Sie treten der jeweiligen Kommanditgesellschaft zunächst<br />

als atypisch stiller Gesellschafter bei. Nach Eingang der<br />

Handelsregistervollmacht bzw. Annahme des jeweiligen<br />

Treuhandvertrages durch die Treuhänderin, die GFI Treuhand<br />

GmbH, Hafenstr. 6 c, 26789 Leer, wird Ihr Beitritt zur<br />

Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Mit der<br />

Eintragung erhalten Sie die Rechtsstellung als Kommanditist.<br />

Diese Handhabung schützt Sie, weil andernfalls bis zur<br />

Eintragung ins Handelsregister grundsätzlich Vollhaftung<br />

für Verbindlichkeiten der jeweiligen Kommanditgesellschaft<br />

besteht.<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Der Zeichnungsbetrag ist mit 60 % zzgl. 5 % Agio sofort<br />

nach Erhalt der Annahmeerklärung sowie mit 40 % am<br />

15.02.2008 zu zahlen.<br />

Zeichner, die ihre Einlage bis zum 30.11.2007 in voller<br />

Höhe leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe<br />

von 10 % auf die im Geschäftsjahr 2008 prospektierte<br />

Auszahlung. Zeichner, die ihre Einlage im Zeitraum<br />

01.12.2007 bis 30.12.2007 in voller Höhe leisten, erhalten<br />

einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 5 % auf die im<br />

Geschäftsjahr 2008 prospektierte Auszahlung. Die Einzahlung<br />

der Kommanditeinlage auf das Treuhandkonto des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs gilt als Leistung der Einlage<br />

gegenüber der jeweiligen Kommanditgesellschaft.<br />

Die Beteiligung als Kommanditist ist mit einem Zeichnungsbetrag<br />

ab EUR 15.000,– oder einem höheren, durch<br />

EUR 5.000,– ohne Rest teilbaren Betrag - jeweils zzgl. 5 %<br />

Agio - möglich.<br />

Leisten Sie Ihre Einlage sowie das Agio bitte auf das vorgesehene<br />

Treuhandkonto:<br />

Treuhandkonto Rechtsanwalt Friedhelm Park, Leer,<br />

wegen<br />

Reederei MS ”Global Helios“ GmbH & Co. KG und<br />

Reederei MS ”Global Hermes“ GmbH & Co. KG,<br />

Sparkasse LeerWittmund<br />

Mühlenstr. 93<br />

26789 Leer<br />

Konto-Nr. 300 024 89<br />

Bankleitzahl: 285 500 00<br />

Widerrufsmöglichkeit<br />

Die Beitrittserklärung kann innerhalb von zwei Wochen<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax,<br />

E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt einen Tag<br />

nach Erhalt der in der Beitrittserklärung aufgeführten<br />

Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser<br />

ist zu richten an:<br />

GFI Treuhand GmbH<br />

Hafenstr. 6 c<br />

26789 Leer<br />

Fax 0491 / 98 99 111<br />

info@gfi-treuhand.de<br />

Die Widerrufsfolgen und die Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />

sind in der Beitrittserklärung aufgeführt.<br />

111


112<br />

Glossar<br />

Abschreibung: Methode, regelmäßig den buchmäßigen Wertverlust<br />

eines Wirtschaftsgutes im Zeitablauf zu berücksichtigen<br />

(Absetzung für Abnutzung, AfA). Bei linearer AfA wird in Höhe<br />

eines bestimmten Prozent- oder Abschreibungssatzes vom<br />

ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abgeschrieben,<br />

bei degressiver AfA vom jeweils restlichen Buchwert des<br />

Wirtschaftsgutes.<br />

Agio: Begriff ursprünglich aus dem Wertpapiergeschäft. Aufgeld<br />

oder Aufschlag (normalerweise fünf Prozent) auf den Nennwert<br />

(100 Prozent) der Gesellschaftsbeteiligung/Zeichnungssumme.<br />

Amortisation: Tilgung z. B. einer Bankverbindlichkeit wie Amortisations-,<br />

Tilgungs-, Annuitätenhypothek durch regelmäßige Teilbeträge;<br />

Amortisation auch bezeichnet als Glattstellung der<br />

Anfangskosten (z. B. Investitionskosten) durch nachfolgende,<br />

schrittweise Erlöse.<br />

Anderkonto: Ein separates Bankkonto (Treuhandkonto), das von<br />

einem Standesrechtler wie z. B. Rechtsanwalt oder Notar, im<br />

eigenen Namen treuhänderisch für Dritte geführt wird und über<br />

das der Kontoinhaber verfügen kann. Zahlung des Anschaffungs-<br />

oder Herstellungspreises regelmäßig über Anderkonto (Zahlung<br />

erst bei Erhalt von Sicherheiten zugunsten des Käufers).<br />

Andienungsreise: Fahrt des Schiffes zum Einsatzort, wo es beispielsweise<br />

vom Charterer übernommen wird.<br />

Anlaufkosten: Kosten, die beim Unternehmensstart entstehen,<br />

z. B. Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag.<br />

Außerdem Kosten für Fondskonzeption, Prospekterstellung,<br />

IDW-Prospektgutachen, Schätzgutachten, Eigenkapitalplatzierung,<br />

Fremdkapitalbeschaffung, Steuerberatung, Treuhandschaft,<br />

Geschäftsbesorgung, Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung<br />

usw.<br />

Anlegerschutzverbesserungsgesetz: Gesetz zur Verbesserung des<br />

Anlegerschutzes/AnSVG vom 28. Oktober 2004. Umsetzung der<br />

europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie in deutsches Recht, u. a.<br />

Einführung der Prospektpflicht für Unternehmensbeteiligungen<br />

(Geschlossene Fonds).<br />

Annuitätendarlehen: Typische Methode der Finanzierung eines<br />

Investitionsobjektes. Die Raten des Darlehens sind gleich bleibend<br />

und monatlich oder quartalsweise zahlbar. Die Annuität (Jahresbetrag)<br />

besteht aus unterschiedlich hohem Zins- und Tilgungsteil,<br />

wobei sich der Tilgungsbetrag im Zeitablauf erhöht und der Zinsanteil<br />

wegen sinkender Restschuld verringert.<br />

AO (Abgabenordnung): Begriff aus dem Steuerrecht. Die AO<br />

enthält die für sämtliche Steuern gemeinsamen Regelungen, z. B.<br />

Festsetzung und Entrichtung von Steuern, steuerliches Strafrecht,<br />

außergerichtliche Rechtsbehelfe. Dagegen regeln die einzelnen<br />

Steuergesetze, wie die jeweilige Steuer entsteht.<br />

Ausschüttung: Siehe Auszahlung.<br />

Auszahlung: Auch gelegentlich als Ausschüttung bezeichnet. Verteilung<br />

liquider Mittel anteilig an die Anleger. Gesellschafter beschließen<br />

Auszahlung als Prozentsatz des nominellen Kommanditkapitals.<br />

Auszahlung meistens nachschüssig einmal oder mehrmals im Jahr<br />

des Beschlusses, oft im Jahr der Erwirtschaftung (vorschüssig).<br />

Backbord: In Fahrtrichtung links.<br />

BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn<br />

und Frankfurt am Main. Seit 2002 Nachfolgebehörde der Bundesaufsichtsämter<br />

für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen<br />

(BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe).<br />

Befrachter/Befrachtungsvertrag: Die Befrachtungstätigkeit<br />

umfasst die Sondierung des Marktes und den Abschluss von Verträgen<br />

zur Beschäftigung des Schiffes. Aufgabe des Befrachtungsunternehmens<br />

ist es, ein Schiff am Markt in der Weise zu<br />

positionieren, dass es möglichst nahtlos und zu einer möglichst<br />

hohen Frachtrate beschäftigt ist.<br />

Befrachtungskommission: Vergütung für die Vermittlung der<br />

Charter (Adresskommission) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />

(z. B. 2,5 Prozent) der Charterrate.<br />

Beirat: Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und<br />

mehrheitlich von ihnen aufgestellt und gewählt wird. Unterstützt<br />

und berät die Geschäftsführung der Emittentin nicht im Tagesgeschäft,<br />

sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik.<br />

Bereederung: Siehe Vertragsreeder/Korrespondentreeder.<br />

Beteiligungsgesellschaft: Auch Emittentin genannt. Hier zu verstehen<br />

als Unternehmen oder Geschlossener Fonds, an dem sich<br />

das Publikum durch Zeichnung von Fondsanteilen beteiligen<br />

kann. Anleger tritt als Gesellschafter mit allen Rechten (u. a. Mitwirkungs-<br />

und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis und<br />

am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der Einlage,<br />

Haftung usw.) bei.<br />

Betriebsergebnis: Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich<br />

abgegrenzten Erträgen (Charter-, Zinserträge usw.) und Aufwendungen<br />

(Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger Sachaufwand).<br />

Diese steuerliche Rechnung unterscheidet sich von der<br />

Liquiditätsrechnung, die Zahlungsströme abbildet (Einnahmen,<br />

Ausgaben).<br />

Betriebskosten: Kosten, die nach Abschluss der Investitions-/<br />

Startphase während des laufenden Betriebs eines Unternehmens<br />

anfallen. Beim Schiffsfonds neben betriebstypischen Schiffsbetriebskosten<br />

(Heuern, Proviant, Versicherungen, Reparaturen,<br />

Klassekosten für Erneuerung der Klassifikation usw.) auch Verwaltungskosten.


Betriebsphase: Zeitraum zwischen Investitionsphase und Auflösung<br />

(Liquidation) des Unternehmens. Während der Betriebsphase<br />

Vermarktung (bei Schiffen: Vercharterung) und Verwaltung des<br />

Investitionsobjektes mit monatlicher, mindestens jährlicher<br />

Abrechnung der betrieblichen Ergebnisse.<br />

BFH: Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Oberstes Gericht in<br />

Steuerangelegenheiten. Neben den Finanzgerichten (Länderebene)<br />

Teil der Finanzgerichtsbarkeit.<br />

BMF: Bundesministerium der Finanzen.<br />

BRT: Bruttoregistertonne. Ein Raummaß, das in Registertonnen zu<br />

2,831 m 3 gemessen wird und als Kennzeichen der Schiffsgröße dient.<br />

Bruttocharterrate: Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />

Reederei (siehe dort) und Charterer (siehe dort) festgelegter<br />

Preis für die Überlassung eines Schiffes. Durchweg in US-<br />

Dollar pro Tag (p.d., engl. per day) oder Monat angegeben.<br />

Bruttoraumzahl: GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt:<br />

Tonnen BRZ - Bruttoraumzahl). Vgl. auch Nettoraumzahl.<br />

Buchwert: Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern<br />

der Beteiligungsgesellschaft zum Jahresende. Durch jährliche<br />

Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche Anschaffungswert<br />

schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich<br />

erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze<br />

richten sich nicht nach dem Markt, sondern nach amtlichen<br />

Abschreibungstabellen.<br />

Bugstrahlruder: Propeller in einem Unterwassertunnel im Vorderteil<br />

(Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder effektiveres<br />

Wenden des Schiffes und unterstützt Manöver in engen<br />

Revieren, z. B. Häfen.<br />

Bulkcarrier, Bulker: Massengutschiffe. Transportieren trockenes<br />

Massengut (bulk) wie Getreide, Kohle, Erz. OBO-Carrier befördern<br />

ore/Erz, bulk/Massengut, oil/Öl.<br />

Bundessteuerblatt (BStBl.): In Teil I sind Steuervorschriften und<br />

Anweisungen von Bund und Ländern wiedergegeben, in Teil II<br />

BFH-Entscheidungen.<br />

BUREAU VERITAS S.A.: International renommierte Klassifikationsgesellschaft,<br />

eine Art TÜV für Schiffssicherheit. Zertifizierung<br />

nach international standardi sierten Management- und Qualitätssystemen.<br />

Übernimmt auch Bauaufsicht und Prüfung nichtmaritimer<br />

Technik. Hervorgegangen aus einer 1828 in Antwerpen<br />

gegründeten Schiffsklassifikationsgesellschaft. Hauptsitz Paris,<br />

deutsche Niederlassung Hamburg. Rechtsform ist vergleichbar<br />

mit einer deutschen Aktiengesellschaft.<br />

cbm: Kubikmeter. Auch m³.<br />

Charterer: ‘Mieter’ eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter/Timecharter)<br />

oder Reise (Tripcharter/Voyage-charter).<br />

Chartervertrag (Seefrachtvertrag) zwischen Befrachter (Charterer)<br />

und Verfrachter (Reederei) ist im Handelsrecht geregelt. Steuerlich<br />

sind Zeitchartern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Charterrate: Im meist standardisierten Chartervertrag zwischen<br />

Reederei und Charterer festgelegter Preis für die Überlassung<br />

eines Schiffes. Durchweg in US-Dollar pro Tag (p. d., engl. per<br />

day) oder Monat angegeben.<br />

ConBulker: Schiff, das sowohl Container als auch Massengut<br />

(bulk) befördern kann.<br />

Container: International standardisierter und registrierter Metallbehälter.<br />

Wiederverwendbare Transportverpackung für unterschiedliche<br />

Frachtgüter (Stück-, Flüssig-, Schütt-, Kühl-, Gefahrgut<br />

usw.). Seit 1956 im See- und Landtransport eingesetzt. Siehe<br />

auch FEU und TEU.<br />

cubic capacity: Volumen der Laderäume, wird für Schüttgut<br />

(grain capacity) oder Stückgut (bale capacity) angegeben.<br />

Disagio: Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem<br />

Darlehensbetrag (auch Nennwert). Zu tilgen und zu verzinsen ist<br />

der Nenn- oder Nominalwert, nicht der geringere, ausgezahlte<br />

Kurswert. Das auch als Damnum oder Abschlag bezeichnete Disagio<br />

versteht sich als vorgezogene Zinszahlung.<br />

Doppelhülle: Doppelte Haut (engl. double hull) auf beiden Seiten<br />

eines Frachtschiffs. Oft zusätzlich konstruierter, durchgehender<br />

Doppelboden (engl. double bottom). Ziel: Bei Schiffshavarie<br />

Schutz der Umwelt vor Austritt gefährlicher Ladung.<br />

draft: Tiefgang des Schiffes im unbeladenen oder beladenen<br />

Zustand.<br />

Eigenkapital: Auch Eigenmittel genannt. Differenz zwischen Vermögen<br />

und Schulden eines Unternehmens. Bei Emittenten in der<br />

Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es aus Kommanditkapital,<br />

Rücklagen, Gewinnvortrag und – aus der Bilanz<br />

nicht erkennbaren – stillen Reserven. Eigenkapital + Fremdkapital<br />

(von Banken, Lieferanten oder sonstigen Kreditgebern) = Gesamtkapital<br />

der Gesellschaft.<br />

Einschiffgesellschaft: Reederei, die Eigner nur eines Schiffes ist;<br />

typisch für Schiffsfonds. Gegensatz: Großreedereien mit einer<br />

Flotte eigener Schiffe und daneben eingecharterten (Fonds-)<br />

Schiffen.<br />

ErbStG: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />

Erlöspool: Verteilung der eingefahrenen Erlöse unter Abzug der<br />

Schiffsreisekosten.<br />

113


114<br />

Glossar<br />

EStG: Einkommensteuergesetz.<br />

FEU: Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (rd. zwölf Meter) langer,<br />

genormter Container. Siehe auch TEU.<br />

Fondsgesellschaft: Siehe Beteiligungsgesellschaft.<br />

Fondskapital: Kommanditkapital, ggf. zuzüglich stillen Gesellschaftskapitals,<br />

sowie durchweg Fremdkapital.<br />

Franchise: Selbstbehalt; oft Bagatellschaden, der vom Versicherer<br />

nicht ersetzt wird. Höhe der Franchise als absoluter Betrag oder<br />

Prozentsatz von Versicherungssumme oder Versicherungswert in<br />

besonderer Franchise- oder Freiteilklausel festgelegt.<br />

Freie Fahrt: Ist im Gegensatz zur Linienschifffahrt an keine festen<br />

Routen oder Tarife gebunden, sondern richtet sich nach<br />

Angebot und Nachfrage (auch als Trampfahrt bezeichnet).<br />

Fremdkapital: Siehe Eigenkapital.<br />

Fünftelregelung: Außerordentliche Einkünfte wie z.B. Veräußerungsgewinne,<br />

Entlassungsentschädigungen und Vergütungen für<br />

mehrjährige Tätigkeiten sind bei der Einkommensteuer nach der<br />

so genannten Fünftelregelung zu versteuern. Sind in dem zu versteuernden<br />

Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so<br />

beträgt die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen<br />

Einkünfte entfallende Einkommensteuer das Fünffache<br />

des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer<br />

für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen<br />

(verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer<br />

für das verbleibende zu versteuernde Einkommen<br />

zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.<br />

General Cargo: Generelle Bezeichnung für Stückgut (Ballen,<br />

Säcke usw.).<br />

Gesellschafterversammlung: Jährliche, regelmäßige (ordentliche)<br />

oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der<br />

Gesellschafter der Emittentin. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung.<br />

Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der<br />

Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte (TOPs) oder<br />

Beschlussanträge (BAs): Bericht der Geschäftsführung, Genehmigung<br />

des Jahresabschlusses, Entlastung von Geschäftsführung<br />

und Beirat, Beschlüsse über Auszahlung, Beiratswahl, Ausschluss<br />

von Gesellschaftern, Änderung der Geschäftspolitik. Beschlüsse<br />

können in Präsenzversammlung oder im Umlaufverfahren gefasst<br />

werden.<br />

Gesellschaftsvertrag: Hier zu verstehen als Vertrag der Beteiligungs-<br />

oder Fondsgesellschaft. Geschäftsgrundlage für die Vermögensanlage.<br />

Der Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziele,<br />

Kommanditeinlage, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern<br />

und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-,<br />

Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung,<br />

Kündigung und Abfindungsguthaben (Auseinandersetzung)<br />

sowie Auflösung (Liquidation) der Emittentin.<br />

Gewerbebetrieb: Steuerlich geregelt in Paragraf 15 Abs. 2 EStG.<br />

Selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

und Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.<br />

GewStG: Gewerbesteuergesetz.<br />

Gewinnzuweisung: Übertragung des steuerlichen Gewinns auf<br />

Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten<br />

Anteil am Betriebsergebnis der Emittentin (prozentualer<br />

Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital).<br />

Anleger setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner<br />

Einkommensteuererklärung an.<br />

GmbH & Co. KG: Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt<br />

haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich<br />

haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person<br />

wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).<br />

Übliche Form bei Geschlossenen Fonds aus Gründen der Risikobegrenzung<br />

für den Vollhafter.<br />

GPS: Global Positioning System. Satellitengestütztes System zur<br />

exakten Standortbestimmung in der weltweiten Schifffahrt.<br />

Große Klasse: In der Schifffahrt alle fünf Jahre (Klasselauf) während<br />

einer Dockung von der Klassifikationsgesellschaft durchgeführte<br />

Prüfung von Schiffskörper, Navigationsausrüstung usw.<br />

(Klasseerneuerung). Siehe auch Klassifikationsgesellschaft.<br />

GRT: GRT (englisch: Gross Registered Tons, übersetzt: Tonnen BRZ<br />

– Bruttoraumzahl, siehe dort).<br />

Handelsregister (HR): Öffentliches Verzeichnis generell beim<br />

jeweiligen Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft. Registriert werden<br />

Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes<br />

Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsregister Abteilung A (HRA)<br />

werden Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft/KG<br />

oder GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft/OHG), in Abteilung<br />

B (HRB) Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) eingetragen.<br />

HGB: Handelsgesetzbuch, am 1. Januar 1900 gemeinsam mit<br />

dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Das HGB<br />

regelt u. a. die beiden Handelsgesellschaften offene Handelsgesellschaft<br />

(OHG) und die daraus entwickelte Kommanditgesellschaft<br />

(KG) sowie die stille Gesellschaft. Aus der (typisch) stillen<br />

Gesellschaft ist als mitunternehmerische Variante die – nicht im<br />

HGB behandelte – atypisch stille Gesellschaft abgeleitet.<br />

Hoppertanks: Neben Haupttanks zusätzliche (Reserve-)Tanks für<br />

Treibstoff.


Hypothek: Pfandrecht an einem Wirtschaftsgut, um eine<br />

bestimmte Forderung (z. B. Darlehensforderung der Bank) zu<br />

sichern. Anders als bei einer Grundschuld setzt die Hypothek das<br />

Bestehen einer Forderung voraus.<br />

IFO 380: Schwerölsorte (heavy fuel oil) für den Betrieb von<br />

Schiffsdieselmotoren (Hauptmaschinen); IFO = Intermediate Fuel<br />

Oil.<br />

IMO: International Maritime Organization, Internationale Seeschifffahrtsorganisation.<br />

Weltweite Vereinigung im UNO-Rahmen<br />

für Fragen der Schiffssicherheit, Seestraßenordnung, des Seerechts.<br />

Initiator: Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert)<br />

und dafür öffentlich privates Anlagekapital einwirbt. Erstellt<br />

zusammen mit Beratern die Fondskonzeption und den Verkaufsprospekt.<br />

Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und<br />

übernimmt oft die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Investitionsphase: Fondsstart über ca. ein bis zwei Jahre. Fondskonzeption,<br />

Prospekterstellung, Beschaffung von Fremd- und<br />

Eigenkapital. Bei Schiffsfonds: Bau/Erwerb und Infahrtsetzung<br />

des Schiffes.<br />

Investitionsplan: Plan als Teil der gesamten Unternehmensplanung,<br />

der sämtliche wichtigen Kosten während des Fondsbeginns<br />

ausweist: Anschaffungs- oder Herstellkosten, Bau- oder Erwerbsnebenkosten,<br />

Zwischenfinanzierungszinsen, Anlaufkosten, Sonstiges,<br />

Liquiditätsreserve. Die Summe ist das Gesamtinvestitionsvolumen,<br />

oft Gesamtaufwand genannt, und muss sich betragsmäßig<br />

mit dem Finanzierungsvolumen (Eigen- und Fremdkapital des<br />

Fonds) decken.<br />

ISM: International Ship Management Code, auch International<br />

Safety Management Code (Internationales Übereinkommen zum<br />

Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement). 1987 von der IMO (siehe<br />

dort) initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und<br />

Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen<br />

und zertifizieren (bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaften<br />

die Erfüllung des ISM-Code.<br />

Kapitalbindung: Prozentsatz des tatsächlich in der Beteiligungsgesellschaft<br />

noch gebundenen Anlegerkapitals (nach Berücksichtigung<br />

steuerlicher Kapitalrückflüsse und Auszahlungen).<br />

Kasko: Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten (engl. main body).<br />

Allgemein: Fahrzeug ohne Ladung. Kaskoversicherung deckt die<br />

Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör.<br />

Kassakurs: Preis im Kassageschäft (Spotmarkt), in dem die<br />

Umsätze (Lieferung, Annahme, Zahlung) sofort oder kurzfristig<br />

abzuwickeln sind. Gegensatz: Termingeschäfte, die erst zu spä-<br />

terem Zeitpunkt zu erfüllen sind. Siehe auch Spotmarkt.<br />

Klassifikationsgesellschaft: Untersuchungs- und Auskunftsbüros,<br />

die den Bau und die Instandhaltung der Schiffe überwachen. Die<br />

deutsche Gesellschaft ist der Germanische Lloyd (GL).<br />

Kleine Klasse (Zwischenklasse): Inspektion eines Schiffes innerhalb<br />

des Prüfungsintervalls der Großen Klasse, um die Einhaltung<br />

der Klassifikationsvorschriften zu prüfen. Siehe auch Große<br />

Klasse.<br />

Knoten (kn): Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen<br />

Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/<br />

Std. = 1,852 km/h.<br />

Kommanditkapital: Kapital, das die Kommanditisten (nur in<br />

Höhe ihrer nominellen Einlage haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft)<br />

aufbringen. Entspricht – ausgenommen Einlagen<br />

der Gründungskommanditisten – dem Platzierungskapitalvolumen.<br />

Neben dem Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher<br />

Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.<br />

kW: Kilowatt. Wie PS eine Maßeinheit für Leistung. 1 kW = 1,36<br />

PS.<br />

Länge über alles (Lüa): Abmessung vom vordersten bis zum hintersten<br />

festen Punkt (Bug bis Heck).<br />

Linienfahrt: Die eingesetzten Schiffe verkehren nach festem<br />

Fahrplan zwischen Häfen/Hafengruppen auf bestimmten Routen<br />

ohne Rücksicht darauf, ob Ladung vorhanden ist oder nicht.<br />

Gegensatz: Bedarfs- oder Trampschifffahrt.<br />

loss-of-hire: Wörtlich: Erlösausfall – wenn das Schiff z. B. durch<br />

Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist<br />

und keine Frachtzahlung erhält (off hire). Risiko ist versicherbar<br />

(loss-of-hire-Versicherung/LoH-Versicherung). Versicherungsleistung<br />

beginnt meistens nach bestimmter Warte- oder Karenzzeit.<br />

m: Meter.<br />

Mehreinwerbung (Überplatzierung): Es wurde mehr Kommanditkapital<br />

eingeworben, als zunächst in der Planungsrechnung (Verkaufsprospekt)<br />

vorgesehen war.<br />

Mengenkontrakt: In der Schifffahrt ein Beförderungsvertrag, in<br />

dem der Charterer sich verpflichtet, zu einem vereinbarten Preis in<br />

einem festgelegten Zeitraum eine bestimmte Menge befördern zu<br />

lassen. Die Ladung wird üblicherweise nach Menge gezahlt (z. B.<br />

US-Dollar je Tonne). Mengenkontrakte ermöglichen ganzjährige<br />

Beschäftigung zu Raten, die gewöhnlich deutlich unter Spotmarktniveau<br />

liegen.<br />

Mittelverwendungskontrolle: Überwachung der Anlegergelder in<br />

115


116<br />

Glossar<br />

der Investitionsphase des Fonds. Kontrolleur ist meistens ein<br />

Standesrechtler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer),<br />

gelegentlich eine Bank. Die von den Anlegern auf ein Treuhandkonto<br />

des Kontrolleurs eingezahlten Kommanditkapital plus Agio<br />

werden erst nach Erfüllung bestimmter Freigabekriterien (z. B.<br />

Nachweis Bau- oder Kaufvertrag, Platzierungsgarantien)<br />

an die Beteiligungsgesellschaft oder an Dritte ausgekehrt.<br />

Andernfalls Rückabwicklung sämtlicher Einzahlungen an die<br />

Anleger.<br />

MS: Motorschiff. Ähnlich MV (motor vessel).<br />

Multi Purpose: Wörtlich „Mehrzweck“. Gemeint sind multi purpose<br />

carrier oder Mehrzweckfrachter. Im Gegensatz zu Spezialschiffen<br />

wie Tankern, Fähren oder Kühlschiffen können Mehrzweckschiffe<br />

mehrere Ladungsarten gleichzeitig befördern<br />

(Stückgut, Container, Massengut, Schwer- und Gefahrgut).<br />

Nettocharterrate: Netto“miet“preis für ein Schiff, nachdem von<br />

der Bruttocharterrate (siehe dort) Vermittlungsvergütungen<br />

(Kommissionen) und Bereederungsgebühr (für technisches und<br />

kaufmännisches Schiffsmanagement) abgezogen worden sind.<br />

Nettoraumzahl (NRZ): Angabe zur Schiffsgröße. Siehe Tonnage,<br />

Tonnagesteuer.<br />

NRT: Abkürzung für Nettoregistertonne. Raummaß, das in Registertonnen<br />

zu 2,831 m 3 gemessen wird und den verdienenden Teil<br />

des Schiffsraumes kennzeichnet.<br />

off hire (engl.): Generell die Bezeichnung für den Fall, dass ein<br />

Schiff aufliegt und beschäftigungslos oder vorübergehend außer<br />

Dienst gestellt ist.<br />

Panamax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-Kanal<br />

zwischen atlantischem und pazifischem Ozean befahren können.<br />

Schleusen begrenzen Schiffsbreite auf rd. 32 Meter. Maximaler<br />

Tiefgang ca. 12 Meter.<br />

Pauschalierte Gewinnermittlung: Siehe Tonnagesteuer.<br />

Platzierungsgarantie: Zusicherung eines Garanten, dass Platzierungs-<br />

oder Emissionskapital eines Geschlossenen Fonds vollständig<br />

gezeichnet und eingezahlt wird. Der Garant gewährleistet,<br />

dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt übernehmen.<br />

private placement: Im engeren Sinne die nichtöffentliche Einwerbung<br />

von Beteiligungskapital in kleinem Kreis, z. B. unter<br />

Geschäftsfreunden oder Insidern. Gegensatz: Publikumsofferten<br />

wie die meisten Geschlossenen Fonds.<br />

profit-sharing (engl., Gewinnteilung): Geschäftspartner z. B. in<br />

der Schifffahrt vereinbaren, dass sie die über Mindestansätze hin-<br />

ausgehenden Gewinne, Erlöse oder Einnahmen in einem<br />

bestimmten Verhältnis als eine Art Erfolgsvergütung unter sich<br />

aufteilen.<br />

Prospektgutachten: Gemeint ist die freiwillige Prüfung des<br />

öffentlichen Verkaufsprospektes durch Wirtschaftprüfer (WP)<br />

bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG). Deren Berufsorganisation<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW),<br />

Düsseldorf, hatte 1983 und erneut 1987 sowie in 2000 Prospektprüfungsgrundsätze<br />

formuliert. Seit 18.05.2006 gilt der „IDW<br />

Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />

über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />

(IDW S 4)“. WP-Prospektgutachten gehören zum Standard im<br />

Fondsmarkt.<br />

range (engl., Reihe, Kette): Schifffahrtsübliche Bezeichnung für<br />

eine Reihe oder Gruppe geografisch benachbarter, meistens auch<br />

wirtschaftlich vergleichbarer Anlaufhäfen (range ports, Range-<br />

oder Reihenhäfen), in denen der Reeder das Schiff andienen bzw.<br />

der Charterer das Schiff zurückliefern kann. Beispiel: Hamburg-<br />

Antwerpen range, kurz: H.A., Hamburg-Antwerp.<br />

Reederei, Reeder: Schiffseigentümergesellschaft, Schiffseigner.<br />

Oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.<br />

Schiffshypothekendarlehen (SHD): Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />

ist – ähnlich wie bei der Immobilienfinanzierung –<br />

durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister<br />

abgesichert.<br />

Schiffsklasse: Siehe Klasssifikationsgesellschaft.<br />

second-hand-Schiff: Zweithand-Schiff (gebraucht).<br />

Seeschiffsregister: Öffentliches, bei Amtsgerichten geführtes<br />

Verzeichnis über die Rechtsverhältnisse bei Handelsschiffen (vergleichbar<br />

dem Grundbuch bei Immobilien).<br />

SOLAS: Internationales Schiffssicherheitsabkommen (International<br />

Convention for the Safety of Life at Sea/SOLAS) von 1974,<br />

zwischenzeitlich vielfach ergänzt. Generell als wichtigste Übereinkunft<br />

zur Sicherheit in der Handelsschifffahrt angesehen.<br />

Ursprünglicher Auslöser war das Titanic-Unglück.<br />

Spant: Metallrippe in Quer- oder Längsrichtung zum Schiffskiel.<br />

Spanten dienen der Verstärkung des Schiffskörpers und halten<br />

die Stahlplatten der Außenhaut.<br />

Spotmarkt: In der Schifffahrt der Handelsplatz für Güter. Im freien<br />

Wettbewerb wird hier der Preis für die Transportleistung frei nach<br />

Angebot und Nachfrage gebildet. Bei knappem Tonnageangebot<br />

steigen die Charterraten, bei Überangebot sinken sie. Markt mit<br />

hoher Volatilität (Schwankungsbreite). Zahlung nach Menge (z. B.<br />

US-Dollar je Tonne) oder als Festpreis. Preis am Spotmarkt auch als


Kassa- oder Einheitskurs bezeichnet. Siehe auch Kassakurs.<br />

stability: Eigenschaft des Schiffes, aufrechte Schwimmlage beizubehalten<br />

oder nach Krängung (seitlicher Neigung) wieder einzunehmen.<br />

Steuerbord: In Fahrtrichtung rechts.<br />

Steuerliches Ergebnis: Positiver oder negativer Saldo der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens. Das<br />

steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei einer Personengesellschaft,<br />

z. B. Kommanditgesellschaft, den Gesellschaftern<br />

– überwiegend Anlegern – zugewiesen.<br />

Steuerlicher Kapitalrückfluss: Rückfluss aufgrund von Steuereffekten<br />

(positive bzw. negative steuerliche Ergebnisse) in Prozent<br />

vom nominellen Kommanditkapital.<br />

Stille Reserven: Rücklagen, die anders als Rückstellungen oder<br />

offene Rücklagen in der Bilanz eines Unternehmens nicht aus-<br />

gewiesen sind. Entstehen durch Unterbewertung von Vermögen<br />

(seltener durch Überbewertung der Schulden). Beispiel: Die Beteiligungsgesellschaft<br />

schreibt ihr Anlageobjekt bis auf einen Restbuchwert<br />

von 10 Prozent des ursprünglichen Bau- oder Kaufpreises ab.<br />

Der aktuelle Marktwert des Anlageobjektes liegt aber noch bei 70<br />

Prozent des Bau- oder Kaufpreises. In den Geschäftsbüchern ist das<br />

Objekt unterbewertet (der Gewinn ist eigentlich zu niedrig ausgewiesen).<br />

Die Differenz von 60 Prozentpunkten ist eine stille Reserve.<br />

Bei Objektverkauf würde sie gewinnerhöhend aufgelöst werden.<br />

Suezmax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Suez-Kanal zwischen<br />

Mittelmeer und Rotem Meer passieren können. Keine<br />

Begrenzung der Schiffslänge, aber der Breite auf maximal etwa<br />

70 Meter und des Tiefgangs auf höchstens ca. 17 Meter.<br />

tdw: tons deadweight (Tonnen Tragfähigkeit), auch dwt (deadweight<br />

tons) oder dwat (deadweight all told). Höchstzulässige<br />

Tragfähigkeit eines Schiffes in (metrischen) Tonnen à 1.000 kg.<br />

Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant,<br />

Besatzung.<br />

Teilwert: Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz). Anteiliger<br />

Preis (Markt-, Verkehrswert) für ein bestimmtes Wirtschaftsgut<br />

im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das Unternehmen.<br />

TEU: Twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit einer<br />

Länge von 20 Fuß (rd. sechs Meter). Siehe auch FEU.<br />

TEU homogeneous (14 tons): Bedeutet für die Containerstabilität,<br />

dass homogene oder gleichgewichtige Ladung von durchschnittlich<br />

14 Tonnen pro TEU unterstellt wird.<br />

TEUR: Tausend Euro.<br />

Timecharter: Zeitcharter. Siehe unter Charterer.<br />

Tonnage: Begriff aus der Schiffsvermessung. Maßeinheit für<br />

Schiffsraum waren ursprünglich Weinfässer (tuns) und Heringstonnen.<br />

Seit 19. Jahrhundert Messung des Rauminhalts (Volumens),<br />

nicht Gewichts, des Schiffes in Raum- oder Registertonnen<br />

– Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered Tonnage/GRT)<br />

à 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage<br />

(NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung<br />

nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagesteuer<br />

(siehe dort) orientiert sich an Nettoraumzahl. Siehe auch tdw.<br />

Tonnagesteuer: Seit 1. Januar 1999 können Reedereien ihren<br />

Gewinn pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln (Rechtsgrundlage:<br />

Paragraf 5 a Einkommensteuergesetz/ EStG – eingeführt<br />

durch 1998 beschlossenes Seeschifffahrtsanpassungsgesetz/<br />

Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen<br />

in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard).<br />

Diese Gewinnermittlungsmethode wird missverständlich als Tonnagesteuer<br />

bezeichnet. Basis ist Nettoraumzahl (NRZ) des<br />

Schiffes. Zu versteuernder Gewinn je Anleger sehr niedrig. Wichtige<br />

Tonnagesteuer-Kriterien: Eintragung in inländischem Seeschiffsregister,<br />

Geschäftsführung und Bereederung an inländischem<br />

Standort.<br />

Tonnenkilometer (tkm) bzw. Tonnenmeilen (tm): Maßeinheit<br />

für Transport- oder Beförderungsleistung als Produkt aus transportierter<br />

Fracht in Tonnen (t) x Entfernung in Kilometern (km)<br />

bzw. Meilen.<br />

Trampfahrt: Transport von Massengütern von Orten des Angebots<br />

nach Orten der Nachfrage, d. h. ohne festen Fahrplan.<br />

Treuhandgesellschaft: Unternehmen, das treuhänderisch und<br />

uneigennützig ´im Auftrag und für Rechnung´ eines oder mehrerer<br />

Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuhandschaften: Mittelverwendungskontrolle,<br />

Verwaltungstreuhandschaft, Treuhandkommanditbeteiligung.<br />

Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten<br />

von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Spezielles Treuhandgesetz<br />

existiert nicht.<br />

TÜV (ISO 9001): Der Technische Überwachungsverein (TÜV) zertifiziert<br />

u. a. Unternehmen nach der ISO 9001-Norm. Die 1946<br />

gegründete, freiwillige International Organization for Standardization<br />

(ISO), Sitz Genf, unterstützt die weltweite Normung im<br />

internationalen Waren- und Dienstleistungsaustausch. Der Standard<br />

ISO 9001 legt die Kriterien für Qualitätsmanagement fest.<br />

TUS-$: Tausend US-Dollar.<br />

Übernahme: Teil des Schiffskaufs. Mit der Übernahme erhält der<br />

Käufer die tatsächliche Verfügungsmacht (Besitz) über das Schiff.<br />

Wichtige Punkte der Übernahme bzw. Übergabe sind meistens in<br />

einem Protokoll festgehalten.<br />

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118<br />

Glossar<br />

UpM: Umdrehungen pro Minute.<br />

UStG: Umsatzsteuergesetz.<br />

Veräußerungspreis: Auch Veräußerungserlös. (Weiter-)Verkaufspreis<br />

des Investitions- oder Anlageobjekts, z. B. Schiff. Vom Erlös<br />

sind eventuell Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen<br />

abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln.<br />

Verkehrswert: Marktwert. Preis, den ein Wirtschaftsgut (z. B.<br />

Schiff) momentan im Geschäftsverkehr erzielen würde.<br />

Vermögenszuwachs: Derjenige Prozentsatz, um den sich der<br />

Kapitaleinsatz des Anlegers aufgrund von steuerlichen Kapitalrückflüssen<br />

sowie Auszahlungen erhöht hat.<br />

Vertragsreeder/Korrespondentreeder: Verantwortlich für kaufmännische<br />

und technische Betreuung des Schiffsbetriebs, z. B.<br />

Planung und Organisation des Schiffseinsatzes, nautisch-technische<br />

Inspektion, Einsatz seemännischen Personals, allgemeine<br />

Verwaltung.<br />

VR: Volksrepublik.<br />

Wirtschaftsjahr: Zeitraum, für den nach Einkommensteuerrecht<br />

die Gewerbetreibenden (z. B. Reedereien) ihren Jahresabschluss<br />

erstellen. Regelmäßig das Kalenderjahr, ansonsten ist von „abweichendem<br />

Wirtschaftsjahr“ die Rede. Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

legt Wirtschaftsjahr fest.<br />

Zahlstelle: Einrichtung oder Unternehmen, die / das den Verkaufsprospekt<br />

kostenlos für Interessenten bereithält und darüber<br />

hinaus Zahlungen an die Anleger vornimmt. Häufig übernimmt<br />

der Treuhänder diese Aufgaben.<br />

Zertifizierung: Zulassungsverfahren, in dem die Einhaltung festgelegter<br />

Regeln beispielsweise für Produkt- oder Managementqualität<br />

geprüft und bei positivem Abschluss ein spezielles Zertifikat<br />

oder Zeugnis ausgestellt wird. Hier generell gemeint als Zertifizierung<br />

eines Schiffes durch Klassifikationsgesellschaft.<br />

Zinsfestschreibung: Ein Mehrjahreszeitraum von z. B. 5 oder 10<br />

Jahren, in dem sich der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz<br />

nicht verändert. Der Zinssatz wird zum Ende der Zinsbindung neu<br />

vereinbart (wiederum mit einem festen Zinssatz für eine<br />

bestimmte Dauer oder mit einem variablen Satz, der sich jeweils<br />

am Kapitalmarkt orientiert).<br />

Zweitmarkt: Sekundär-, Secondhand-Markt für “gebrauchte“<br />

Gesellschaftsanteile, meistens Kommanditanteile. Ein amtlich<br />

zugelassener Markt oder eine Einheitsbörse existiert (noch) nicht.<br />

Viele Initiatoren haben intern einen Zweitmarkt für ihre Fondsanleger<br />

organisiert.


ghf 5.000/1007<br />

Impressum<br />

Anbieterin der Beteiligung/Prospektverantwortliche/<br />

Prospektherausgeberin/Kommanditistin/<br />

Kapitalvertrieb/Platzierungsgarantin<br />

GESELLSCHAFT FÜR HANDEL UND FINANZ MBH<br />

POSTFACH 1465 | 26764 LEER | DEUTSCHLAND<br />

BLINKE 6 | 26789 LEER | DEUTSCHLAND<br />

TEL +49 (0) 491 92921-0 | FAX +49 491 92921-99<br />

ghf@ghf.de | www.ghf.de<br />

Quellen:<br />

• Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), Bremen<br />

• Clarkson Research Services Limited, London<br />

• Verband Deutscher Reeder (VDR), Hamburg<br />

• Eurostat<br />

• Internationaler Währungsfonds (IWF), Washington D.C.<br />

• Welthandelsorganistion (WTO), Genf<br />

• Flottenkommando – Dezernat Handelschifffahrt –<br />

Marineschifffahrt leitung, Glücksburg,<br />

• Deutsche Schiffsbank, Bremen/Hamburg,<br />

• www.weselmann-hamburg.de<br />

• www.steamshipmutual.com<br />

• www.hdi.de<br />

• www.kravag.de<br />

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