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E - 13 Acetylen - Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

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5.7. GASFLASCHEN IM BRANDGESCHEHEN<br />

(WÄRMESTRAHLUNG / FLAMMENBERÜHRUNG)<br />

Befindet sich eine <strong>Acetylen</strong>gasflasche (angeschlossen oder gelagert) im Brandgeschehen<br />

bzw. ist sie einer Wärmequelle ausgesetzt, ist der Brand aus der Deckung zu löschen bzw.<br />

die Wärmequelle zu entfernen.<br />

• Aus gedeckter Stellung mind. 30 Minuten kühlen.<br />

• Kühlung unterbrechen (max. 10 Minuten), dabei laufende Temperaturkontrolle:<br />

o<br />

o<br />

Keine weitere Temperaturerhöhung:<br />

Flasche kann für die 24-Stunden-Kühlung in einen sicheren Bereich<br />

transportiert werden.<br />

Wenn weiterer Temperaturanstieg:<br />

Mind. 24 Stunden aus der Deckung kühlen.<br />

In besonderen Fällen (z.B. in Spitälern und an Orten, die nur sehr schwer evakuiert<br />

werden und abgesperrt bleiben können) kann eine nur geringfügig erwärmte (handwarme)<br />

<strong>Acetylen</strong>gasflasche – „wenn keine Temperaturerhöhung festgestellt wird“ – mit weiter<br />

andauernder Kühlung ortsverändert werden.<br />

Nach 24 Stunden kann die Gasflasche gekennzeichnet und die Rückführung ohne<br />

Kühlung an das Füllwerk veranlasst werden.<br />

Als Alternative für<br />

24 Stunden Kühlung<br />

kann auch ein<br />

Beschuss<br />

in Erwägung gezogen werden.<br />

V01.0/1010 <strong>Acetylen</strong> Seite 21 von 29

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