E - 13 Acetylen - Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
E - 13 Acetylen - Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
E - 13 Acetylen - Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.4. KENNZEICHNUNGSVERORDNUNG BGBl. II NR. 101/1997 idgF<br />
Gefahrenbereiche sind gemäß „Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung<br />
bei der Arbeit“ mit nachstehenden WARNZEICHEN zu kennzeichnen.<br />
Warnung vor<br />
feuergefährlichen Stoffen<br />
Warnung vor<br />
Gasflaschen<br />
V01.0/1010 <strong>Acetylen</strong> Seite 12 von 29