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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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12. Bebauungsplan Bereich „Kreuzberger-Feld“, Gasteiner Straße; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Bgm. ROHRMOSER verweist auf den vorliegenden Amtsbericht und verliest den<br />

folgenden<br />

Amtsantrag:<br />

Die Gemeindevertretung möge beraten und den Bebauungsplan des<br />

Architekturbüros Köck, Brandstättengasse 1, 5760 Saalfelden, betreffend die GP 41,<br />

44/1 und .631, je GB 55501 <strong>Bischofshofen</strong>, beschließen.<br />

Vbgm. BARKMANN bemerkt dazu, dass man sich hier nur die Frage zu stellen<br />

brauche, will man, dass hier <strong>der</strong> „Hofer“ baue o<strong>der</strong> nicht. Er sei froh über die klare<br />

Aussage in <strong>der</strong> Stadtbaudirektion, denn erst dann seien einem die Zusammenhänge<br />

über Bebauungsdichte etc. im Amtsbericht klar. Angesichts <strong>der</strong> bereits bestehenden<br />

Verträge sehe er keine an<strong>der</strong>e Möglichkeit als mit geballter Faust in <strong>der</strong> Hosentasche<br />

diesen Projekt zuzustimmen. Nur beim Gestaltungskonzept möchte er auf alle Fälle<br />

mitreden um die Oberfläche zu gestalten, damit das ganze ein Gesicht bekomme.<br />

StR LANZENBERGER möchte wissen, warum im hinteren Teil eine dreigeschossige<br />

Bebauung vorgesehen sei, bei einem Lebensmittelmarkt sei das doch nicht<br />

notwendig.<br />

Ing. LIENBACHER antwortet dazu, da <strong>der</strong> Bebauungsplan das ganze Grundstück<br />

umfasse, sei im hinteren Teil auch eine an<strong>der</strong>e Nutzung möglich. Bebauungspläne<br />

gelten nicht nur für 20 Jahre und da man nicht wisse, was <strong>der</strong> „Hofer“ in 20 Jahren<br />

mache, habe man hier maximal drei Geschosse vorgesehen, die im vor<strong>der</strong>en Bereich<br />

<strong>der</strong>zeit nicht gewünscht würden.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt <strong>der</strong> VORSITZENDE über<br />

den Amtsantrag abstimmen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen<br />

13. Pirnbacher Robert, Markt 7, 5621 St. Veit im Pongau, Ansuchen Errichtung<br />

Gebäude – Abstandsunterschreitung; Beratung und Beschlussfassung<br />

Bgm. ROHRMOSER verweist auf den vorliegenden Amtsbericht und verliest den<br />

folgenden<br />

Amtsantrag:<br />

Die Gemeindevertretung möge beraten und dem Ansuchen des Herrn Pirnbacher<br />

Robert, Markt 7, 5621 St. Veit/Pg., um Unterschreitung des Abstandes für die<br />

Errichtung eines Lagergebäudes auf 0,5 m zu den GP 70/5 und 71/11, je GB 55501<br />

<strong>Bischofshofen</strong>, die Zustimmung erteilen.

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