Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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12. Bebauungsplan Bereich „Kreuzberger-Feld“, Gasteiner Straße; Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Bgm. ROHRMOSER verweist auf den vorliegenden Amtsbericht und verliest den<br />
folgenden<br />
Amtsantrag:<br />
Die Gemeindevertretung möge beraten und den Bebauungsplan des<br />
Architekturbüros Köck, Brandstättengasse 1, 5760 Saalfelden, betreffend die GP 41,<br />
44/1 und .631, je GB 55501 <strong>Bischofshofen</strong>, beschließen.<br />
Vbgm. BARKMANN bemerkt dazu, dass man sich hier nur die Frage zu stellen<br />
brauche, will man, dass hier <strong>der</strong> „Hofer“ baue o<strong>der</strong> nicht. Er sei froh über die klare<br />
Aussage in <strong>der</strong> Stadtbaudirektion, denn erst dann seien einem die Zusammenhänge<br />
über Bebauungsdichte etc. im Amtsbericht klar. Angesichts <strong>der</strong> bereits bestehenden<br />
Verträge sehe er keine an<strong>der</strong>e Möglichkeit als mit geballter Faust in <strong>der</strong> Hosentasche<br />
diesen Projekt zuzustimmen. Nur beim Gestaltungskonzept möchte er auf alle Fälle<br />
mitreden um die Oberfläche zu gestalten, damit das ganze ein Gesicht bekomme.<br />
StR LANZENBERGER möchte wissen, warum im hinteren Teil eine dreigeschossige<br />
Bebauung vorgesehen sei, bei einem Lebensmittelmarkt sei das doch nicht<br />
notwendig.<br />
Ing. LIENBACHER antwortet dazu, da <strong>der</strong> Bebauungsplan das ganze Grundstück<br />
umfasse, sei im hinteren Teil auch eine an<strong>der</strong>e Nutzung möglich. Bebauungspläne<br />
gelten nicht nur für 20 Jahre und da man nicht wisse, was <strong>der</strong> „Hofer“ in 20 Jahren<br />
mache, habe man hier maximal drei Geschosse vorgesehen, die im vor<strong>der</strong>en Bereich<br />
<strong>der</strong>zeit nicht gewünscht würden.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt <strong>der</strong> VORSITZENDE über<br />
den Amtsantrag abstimmen<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen<br />
13. Pirnbacher Robert, Markt 7, 5621 St. Veit im Pongau, Ansuchen Errichtung<br />
Gebäude – Abstandsunterschreitung; Beratung und Beschlussfassung<br />
Bgm. ROHRMOSER verweist auf den vorliegenden Amtsbericht und verliest den<br />
folgenden<br />
Amtsantrag:<br />
Die Gemeindevertretung möge beraten und dem Ansuchen des Herrn Pirnbacher<br />
Robert, Markt 7, 5621 St. Veit/Pg., um Unterschreitung des Abstandes für die<br />
Errichtung eines Lagergebäudes auf 0,5 m zu den GP 70/5 und 71/11, je GB 55501<br />
<strong>Bischofshofen</strong>, die Zustimmung erteilen.