Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Herr Vzbgm. SCHÜTTER schlägt vor, nur die Än<strong>der</strong>ungen in den Steuern, Gebühren<br />
und Abgaben bekannt zu geben.<br />
Zu Pkt. 2) Kin<strong>der</strong>gartenbeiträge, diese wurden um ÖS 50,00 erhöht.<br />
Frau GR ALTMANN beanstandet, dass <strong>der</strong> Sommerkin<strong>der</strong>garten nach wie vor teurer<br />
ist, als das restliche Jahr.<br />
Herr Vzbgm. SCHÜTTER hat dies zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Pkt. 9) Gebührentarif Bauhof: Stahlrohrbühne - diese wurde neu berechnet.<br />
Zu Pkt. 11) Wasseranschlussbeiträge: diese wurden um ÖS 100,00 erhöht; bei den<br />
Wohnungsbauten um ÖS 50,00; Gewerbe ebenfalls um ÖS 100,00.<br />
Pkt. 13) Kanalanschlussgebühren: hier ist <strong>der</strong> Erlass von <strong>der</strong> Landesregierung noch<br />
nicht eingelangt; wahrscheinlich ÖS 5.600,00.<br />
Pkt. 15) Chemo-WC: neu dazugekommen<br />
Pkt. 18) Gemeindefriedhofgebühren: Gebühr für Totengräber<br />
Grab einfach tief bisher ÖS 2.750,00 neu ÖS 3.600,00<br />
(hier wurden berechnet: 2 Tage Arbeit = 16 Stunden; mit Helfer<br />
für einen Stundenlohn von ÖS 230,00)<br />
Grab doppel tief bisher ÖS 3.500,00 neu ÖS 4.500,00<br />
Kin<strong>der</strong>grab bisher ÖS 1.750,00 neu ÖS 2.300,00<br />
Urnenbeisetzung bisher ÖS 1.000,00 neu ÖS 1.300,00<br />
Pkt. 20) Freibadgebühren:<br />
Saisonkarte Erwachsene, Senioren, Behin<strong>der</strong>te - mit Ausweis, Jugend, Kin<strong>der</strong> um ÖS<br />
50,00 billiger; Saisonkarte Familie um ÖS 100,00 billiger.<br />
Pkt. 22) Seniorenwohnhaus Gasteiner Straße 30: neu<br />
hier ergibt sich eine monatliche Bruttomiete pro m2 Nutzfläche von ÖS 89,90.<br />
Pkt. 35) Parkraumbewirtschaftung: hier kommt die Bauschgebühr von ÖS 500,00 pro<br />
Monat neu dazu.<br />
Herr GV GANTSCHNIGG stellt die Frage, bezüglich Freizeitzentrum-<br />
Benützungsgebühr:<br />
ob das Benützungsentgelt von Montag bis Donnerstag o<strong>der</strong> Freitag berechnet wird.<br />
Herr GR SCHREMPF erklärt, dass <strong>der</strong> Freitag sehr wohl zu den Wochentagen<br />
gehört.