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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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ROHRMOSER, GR PFUNER, GR SCHREMPF, GV SALLER, GV WEISS, GV HEIGL,<br />

2 FPÖ - GV KUCHLING, GV RATH, 1 ULB - GV GANTSCHNIGG, 1 BLB GV<br />

KEHRER), <strong>der</strong> Stimme enthält sich 1 Mandatar (ULB - GV PIRNBACHER).<br />

Der Antrag ist somit mehrheitlich angenommen.<br />

16. Generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes; Musterverträge zur<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung von Bauland<br />

(Vertragsraumordnung); Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende ersucht Herr Mag. HINTERSTOISSER um Erklärung des<br />

Amtsberichtes und <strong>der</strong> Verträge.<br />

Herr Mag. HINTERSTOISSER berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt<br />

lautet:<br />

Nach <strong>der</strong> Neuerstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) muss die<br />

Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> in weiterer Folge den Flächenwidmungsplan (FWP)<br />

bis längstens 31. Dezember 1999 den Bestimmungen des Salzburger<br />

Raumordnungsgesetzes 1992 (ROG 92) anpassen.<br />

Dabei ist für alle unbebauten Grundflächen, die keine Baulücke darstellen und die<br />

für eine Baulandwidmung in Übereinstimmung mit dem Räumlichen<br />

Entwicklungskonzept in Frage kommen, eine privatrechtliche Vereinbarung gemäß §<br />

14 Abs. 2 ROG 1992 abzuschließen um eine <strong>der</strong> Widmung entsprechenden<br />

Verwendung <strong>der</strong> betreffenden Grundstücke innerhalb angemessener (10 Jahre nicht<br />

überschreiten<strong>der</strong>) Frist sicherzustellen (Vertragsraumordnung).<br />

Eine Kernaussage zur Vertragsraumordnung enthält die Bestimmung des § 14 Abs. 2<br />

ROG 1992, wonach <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong>artiger Vereinbarungen im beson<strong>der</strong>en die<br />

Zurrverfügungsstellung von geeigneten Grundstücken für den geför<strong>der</strong>ten<br />

Wohnbau im Ausmaß bis zur Hälfte <strong>der</strong> betroffenen Grundstücke sicherzustellen<br />

hat.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> „... nachweisbare Eigenbedarf des Eigentümers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Bauberechtigten innerhalb des Planungszeitraumes von zehn Jahren zu beachten“.<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben sind für die Umsetzung im wesentlichen drei<br />

denkbare Vertragstypen ableitbar:<br />

a.) Eine Grundfläche wird zur Gänze für Eigenbedarf beansprucht.<br />

Für diesen Fall sind zwei Varianten denkbar<br />

1.) die (allenfalls nach einer Zurverfügungstellung verbleibenden)<br />

Grundflächen<br />

sind für eine Verwendung für den geför<strong>der</strong>ten Wohnbau zu klein<br />

2.) es handelt sich um Eigenbedarf für gewerbliche Nutzungen

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