Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Das E.b. Pfarramt <strong>Bischofshofen</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 9. Oktober 1997 beim<br />
Gemeindeamt <strong>Bischofshofen</strong> gemäß § 12(2), LGBl. 81/1968 um Erlass eines<br />
Feststellungsbescheides zur Führung des bestehenden Pfarrkin<strong>der</strong>gartens für das<br />
Jahr 1998 angesucht. Gemäß § 25 (2) des oben angeführten Gesetzes hat die<br />
Gemeindevertretung die Feststellung des Bedarfes zu treffen. Der Pfarrkin<strong>der</strong>garten<br />
wird <strong>der</strong>zeit von 75 Kin<strong>der</strong>n besucht, wobei an 15 Kin<strong>der</strong> das Mittagessen<br />
verabreicht wird. Im gemeindeeigenen Kin<strong>der</strong>garten Mitterberghütten sind <strong>der</strong>zeit<br />
25 Kin<strong>der</strong>gartenplätze frei.<br />
Herr GV GANTSCHNIGG stellt die Frage, ob die Pfarre ihr Ansuchen um 2 o<strong>der</strong> 3<br />
Gruppen gestellt hat.<br />
Herr Bürgermeister Ing. HASELSTEINER erklärt, 3 Gruppen, es werden jedoch nur 2<br />
Gruppe genehmigt, da auch 25 Plätze in den Gemeindekin<strong>der</strong>gärten frei sind. Herr<br />
Pfarrer Radauer wurde darüber bereits informiert.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt <strong>der</strong> Vorsitzende den<br />
Antrag, die Gemeindevertretung möge beschließen, dass <strong>der</strong> Bedarf zur Führung des<br />
privaten Kin<strong>der</strong>gartens „Pfarrkin<strong>der</strong>garten“ für 1998 für zwei Gruppen (50 Kin<strong>der</strong>)<br />
gegeben ist, da aufgrund <strong>der</strong> freien Kin<strong>der</strong>gartenplätze die dritte Gruppe in den<br />
gemeindeeigenen Kin<strong>der</strong>gärten untergebracht werden kann.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Herr Bürgermeister Ing. HASELSTEINER schlägt eine Pause von 15 Minuten vor<br />
(20.00 Uhr).<br />
Um 20.15 Uhr eröffnet <strong>der</strong> Vorsitzende wie<strong>der</strong> die Sitzung.<br />
11. Freilassungserklärung für Liegenschaft EZ 181, KG <strong>Bischofshofen</strong>; Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Herr Bgm. Ing. HASELSTEINER berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie<br />
folgt lautet:<br />
Mit Kaufvertrag <strong>vom</strong> 22./25.9.1997 haben Herr Weimann Karl sowie Herr Weimann<br />
Wilhelm an die Wohnbaugenossenschaft Bergland, Zell/See, aus <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
EZ 181, KG <strong>Bischofshofen</strong>, das auf Grund <strong>der</strong> Vermessungsurkunde des Geometers<br />
Dipl. Ing. Erwin Unterberger <strong>vom</strong> 28.8.1997 vermessene Trennstück „2“ aus GP<br />
297/2 und das Grundstück 297/25 verkauft und sich zu lastenfreien Übergabe <strong>der</strong><br />
Grundstücke bzw. Grundstücksteile verpflichtet.<br />
Um die lastenfreie Übergabe zu ermöglichen müsste die Marktgemeinde<br />
<strong>Bischofshofen</strong> ihre ausdrückliche Einwilligung zur lastenfreien Abschreibung des<br />
Grundstückes 297/25 sowie des Trennstückes „2“ aus GP 297/2, je <strong>vom</strong> Gutsbestand<br />
<strong>der</strong> Liegenschaft EZ 181, KG <strong>Bischofshofen</strong>, in Ansehung <strong>der</strong> Belastungen