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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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Rechtswissenschaften, abgeschlossen haben. Als Leiter des inneren Dienstes ist<br />

<strong>der</strong> Amtsleiter für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung <strong>der</strong><br />

Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt verantwortlich. Als solcher ist er<br />

auch Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten und weisungsberechtigt. Er<br />

untersteht <strong>der</strong> unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 08.04.2000 gab Amtsleiter VB. Mag. Peter HINTERSTOISSER<br />

bekannt, dass er mit 01.07.2000 das Dienstverhältnis zur Marktgemeinde<br />

<strong>Bischofshofen</strong> kündigen möchte.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> veranlasste hierauf sofort eine<br />

Stellenausschreibung für einen Juristen als neuen Amtsleiter.<br />

Nach Einlangen <strong>der</strong> Bewerbungen wurde in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Gemeindevorstehung<br />

<strong>vom</strong> 17.05.2000 nach vorangegangenen „Hearing“ und Beratung einstimmig<br />

beschlossen Herrn Mag. Andreas Simbrunner als neuen Amtsleiter aufzunehmen.<br />

Nach Abwicklung seines restlichen Urlaubsanspruches und Ablauf <strong>der</strong><br />

Kündigungsfrist wird Herr Mag. Simbrunner am 01.08.2000 den Dienst bei <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Bischofshofen</strong> antreten.<br />

Da Herr Mag. HINTERSTOISSER bereits mit 01.07.2000 aus dem Dienstverhältnis<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bischofshofen</strong> ausscheidet ist es notwendig für den Monat Juli 2000<br />

einen provisorischen Amtsleiter zu bestellen.<br />

Dazu wird seitens des Amtes vorgeschlagen Herrn Ing. Hubert Lienbacher, welcher<br />

jetzt bereits seit <strong>der</strong> Abwesenheit des Herrn Mag. Hinterstoisser die Leitung des<br />

inneren Dienstes wahrnimmt, vorzusehen.<br />

In weiterer Folge soll Herr Ing. Hubert Lienbacher nach Amtsübernahme des Herrn<br />

Mag. Simbrunner als Amtsleiter Stellvertreter vorgesehen werden.<br />

Herr Vzbgm. WERAN-RIEGER stellt die Frage, da in <strong>der</strong> Gemeindeordnung eine<br />

Position des Amtsleiter-Stellvertreters nicht vorgesehen ist, ob hier eine Honorierung<br />

fällig wird, wie sieht die Position aus.<br />

Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass er nur als Stellvertreter tätig ist, wenn <strong>der</strong><br />

Amtsleiter auf Urlaub o<strong>der</strong> krank ist, es erfolgt keine Honorierung.<br />

Es erfolgt keine weitere Wortmeldung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung möge gemäß § 46 Abs.3 <strong>der</strong> Salzburger Gemeindeordnung 1994<br />

beschließen, dass Herr Ing. Hubert LIENBACHER für den Zeitraum <strong>vom</strong> 01.07.2000<br />

– 31.07.2000 und Herr Mag. Andreas SIMBRUNNER ab dem 01.08.2000, als Leiter des<br />

inneren Dienstes (Amtsleiter) des Gemeindeamtes <strong>Bischofshofen</strong> bestellt werden<br />

sollen. Weiters soll beschlossen werden, dass Herr Ing. Hubert LIENBACHER, nach<br />

Amtsübernahme des Herrn Mag. SIMBRUNNER, als Amtsleiter-Stellvertreter<br />

vorzusehen ist.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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