Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Rechtswissenschaften, abgeschlossen haben. Als Leiter des inneren Dienstes ist<br />
<strong>der</strong> Amtsleiter für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung <strong>der</strong><br />
Gemeindegeschäfte durch das Gemeindeamt verantwortlich. Als solcher ist er<br />
auch Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten und weisungsberechtigt. Er<br />
untersteht <strong>der</strong> unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 08.04.2000 gab Amtsleiter VB. Mag. Peter HINTERSTOISSER<br />
bekannt, dass er mit 01.07.2000 das Dienstverhältnis zur Marktgemeinde<br />
<strong>Bischofshofen</strong> kündigen möchte.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> veranlasste hierauf sofort eine<br />
Stellenausschreibung für einen Juristen als neuen Amtsleiter.<br />
Nach Einlangen <strong>der</strong> Bewerbungen wurde in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Gemeindevorstehung<br />
<strong>vom</strong> 17.05.2000 nach vorangegangenen „Hearing“ und Beratung einstimmig<br />
beschlossen Herrn Mag. Andreas Simbrunner als neuen Amtsleiter aufzunehmen.<br />
Nach Abwicklung seines restlichen Urlaubsanspruches und Ablauf <strong>der</strong><br />
Kündigungsfrist wird Herr Mag. Simbrunner am 01.08.2000 den Dienst bei <strong>der</strong><br />
Gemeinde <strong>Bischofshofen</strong> antreten.<br />
Da Herr Mag. HINTERSTOISSER bereits mit 01.07.2000 aus dem Dienstverhältnis<br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Bischofshofen</strong> ausscheidet ist es notwendig für den Monat Juli 2000<br />
einen provisorischen Amtsleiter zu bestellen.<br />
Dazu wird seitens des Amtes vorgeschlagen Herrn Ing. Hubert Lienbacher, welcher<br />
jetzt bereits seit <strong>der</strong> Abwesenheit des Herrn Mag. Hinterstoisser die Leitung des<br />
inneren Dienstes wahrnimmt, vorzusehen.<br />
In weiterer Folge soll Herr Ing. Hubert Lienbacher nach Amtsübernahme des Herrn<br />
Mag. Simbrunner als Amtsleiter Stellvertreter vorgesehen werden.<br />
Herr Vzbgm. WERAN-RIEGER stellt die Frage, da in <strong>der</strong> Gemeindeordnung eine<br />
Position des Amtsleiter-Stellvertreters nicht vorgesehen ist, ob hier eine Honorierung<br />
fällig wird, wie sieht die Position aus.<br />
Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass er nur als Stellvertreter tätig ist, wenn <strong>der</strong><br />
Amtsleiter auf Urlaub o<strong>der</strong> krank ist, es erfolgt keine Honorierung.<br />
Es erfolgt keine weitere Wortmeldung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die<br />
Gemeindevertretung möge gemäß § 46 Abs.3 <strong>der</strong> Salzburger Gemeindeordnung 1994<br />
beschließen, dass Herr Ing. Hubert LIENBACHER für den Zeitraum <strong>vom</strong> 01.07.2000<br />
– 31.07.2000 und Herr Mag. Andreas SIMBRUNNER ab dem 01.08.2000, als Leiter des<br />
inneren Dienstes (Amtsleiter) des Gemeindeamtes <strong>Bischofshofen</strong> bestellt werden<br />
sollen. Weiters soll beschlossen werden, dass Herr Ing. Hubert LIENBACHER, nach<br />
Amtsübernahme des Herrn Mag. SIMBRUNNER, als Amtsleiter-Stellvertreter<br />
vorzusehen ist.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.