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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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25. Ankauf eines Marmorwappens von Gerhard Stelzhammer; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />

Anlässlich <strong>der</strong> Ausstellung “100 Jahre Markt” hat <strong>der</strong> <strong>Bischofshofen</strong>er Bildhauer<br />

Gerhard Stelzhammer ein Gemeindewappen aus Adneter Marmor angefertigt.<br />

Dieses Wappen bietet <strong>der</strong> Künstler zu einem Preis von 40.000 Schilling (inkl. MwSt.)<br />

<strong>der</strong> Gemeinde zum Kauf an. Der Sockel aus Naturstein ist in dem Preis nicht<br />

enthalten. Falls von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde gewünscht ist, dass das Wappen noch mit<br />

einer Legende zur Markt- und Stadterhebung ergänzt wird, entstehen zusätzliche<br />

Kosten von 3.000 Schilling (inkl. MwSt.). Der Transport des Marmorwappens müsste<br />

von <strong>der</strong> Gemeinde übernommen werden. Der genaue Text wäre noch im Detail zu<br />

besprechen.<br />

Die <strong>der</strong>zeitige Aufstellung vor dem Gemeindeamt ist ein Provisorium. In einem<br />

Schreiben erklärt sich <strong>der</strong> Künstler – im Falle eines Ankaufs des Marmorwappens –<br />

bereit, <strong>der</strong> Gemeinde bei <strong>der</strong> endgültigen Aufstellung beratend zur Seite zu stehen.<br />

Es erfolgt keine Wortmeldung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung möge beraten und beschließen, dass das Gemeindewappen aus<br />

Adneter Marmor <strong>vom</strong> <strong>Bischofshofen</strong>er Künstler Gerhard Stelzhammer zu einem<br />

Preis von 40.000 Schilling angekauft wird. Für die Ergänzung des Wappens durch<br />

eine Legende zu den Themen “100 Jahre Markt” und “Stadterhebung” fallen<br />

zusätzliche Kosten von 3.000 Schilling an.<br />

Die Kosten für den Ankauf des Wappens inkl. <strong>der</strong> Ergänzung durch eine Legende in<br />

<strong>der</strong> Höhe von 43.000 Schilling (inkl. MwSt.) sind über den zu erwartenden<br />

Mehrertrag aus Grundsteuer B (2/920/831) gedeckt. Die endgültige Aufstellung<br />

bzw. <strong>der</strong> Text für die Legende sind noch zu klären.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

26. VB Ing. Hubert Lienbacher und VB Mag. Andreas Simbrunner; Bestellung<br />

zum Amtsleiter; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />

§ 46 Salzburger Gemeindeordnung 1994<br />

(1) Die Geschäfte <strong>der</strong> Gemeinde werden durch das Gemeindeamt besorgt. In Städten<br />

führt das Gemeindeamt die Bezeichnung „Stadtamt“.<br />

(2) Das Gemeindeamt einschließlich <strong>der</strong> Bediensteten <strong>der</strong> Gemeinde untersteht dem<br />

Bürgermeister.<br />

(3) Leiter des inneren Dienstes ist <strong>der</strong> Amtsleiter, <strong>der</strong> durch Beschluss <strong>der</strong><br />

Gemeindevertretung zu bestellen ist. In Gemeinden mit über 5000 Einwohnern<br />

soll <strong>der</strong> Amtsleiter ein Hochschulstudium, vorzugsweise <strong>der</strong>

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