Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Mit Schreiben <strong>vom</strong> 10.4.2000 (lt. Beilage) ersuchte das Berufsför<strong>der</strong>ungsinstitut <strong>der</strong><br />
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg - im kurzen BFI genannt -, die<br />
Gebühr für die Benützung <strong>der</strong> EDV-Räumlichkeiten in <strong>der</strong> Polytechnischen Schule<br />
(Herbstsemester 2000) mit maximal ATS 100,00 je Stunde zu verrechnen.<br />
Ebenso richtete die Salzburger Volkshochschule, Bezirksstelle Pongau, mit Schreiben<br />
<strong>vom</strong> 23.Mai 2000 (lt. Beilage) das Ansuchen, für die Benützung <strong>der</strong> EDV-<br />
Räumlichkeiten in <strong>der</strong> Hermann Wielandner-Hauptschule ab Herbstsemester 2000<br />
eine Gebühr von ATS 100,00 je Stunde einzuheben.<br />
Zu diesen Ansuchen wird nachstehen<strong>der</strong> Sachverhalt festgehalten:<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Vorerhebungen für die Festsetzung <strong>der</strong> Gebühren, Abgaben und<br />
Steuern ab 1.1.2000 wurde angesichts <strong>der</strong> Aufwendungen für Anschaffungen EDV-<br />
Ausstattung - Polytechnischer Lehrgang – von rund ATS 323.000,00 und des<br />
genehmigten Etats von rund ATS 365.000,00 für EDV-Ausstattung <strong>der</strong> Hermann<br />
Wielandner-Hauptschule unter Einbeziehung von Fachexperten ein<br />
Benützungsentgelt von ATS 500,00 je Stunde im außerschulischen Bereich für<br />
angemessen erachtet.<br />
Das Benützungsentgelt für die von <strong>der</strong> Gemeinde zur Verfügung gestellten Geräte<br />
samt Programmen für den außerschulischen Bereich wurde in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />
Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 14.12.1999 mit ATS 500,00 je Stunde mit<br />
Wirksamkeitsbeginn 1.1.2000 einstimmig beschlossen.<br />
Diesbezüglich wurde die außerschulischen „EDV-Benützer“ informiert, so auch das<br />
BFI mit Schreiben <strong>vom</strong> 3.3.2000.<br />
Aus dem Frühjahrsprogramm 2000 des BFI ist zu entnehmen, dass im Raum Pongau<br />
nur in <strong>Bischofshofen</strong> und in St. Johann/Pg. EDV-Kurse angeboten werden. Die Kurse<br />
in St. Johann/Pg. werden direkt im BFI-Gebäude mit eigener EDV-Ausstattung<br />
abgehalten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist anzunehmen, dass die<br />
Anschaffung, die Wartung <strong>der</strong> BFI - eigenen EDV-Ausstattung in <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong><br />
Kursgebühren integriert ist. Aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />
<strong>Bischofshofen</strong> wäre die Einhebung des Entgeltes für die Benützung <strong>der</strong> EDV-Räume<br />
von ATS 500,00 je Stunde nach wie vor erstrebenswert, damit die erheblichen EDV-<br />
Anschaffungskosten bzw. die laufenden Wartungs- und Betriebskosten anteilsmäßig<br />
durch die außerschulische Benützung <strong>der</strong> EDV-Geräte einigermaßen abgegolten<br />
werden. Betrachtet man die EDV-Kurse in St. Johann/Pg. (eigene EDV) und<br />
<strong>Bischofshofen</strong> („angemietete EDV“) als eine Einheit, wäre Berechnungen zufolge mit<br />
einer rund 11%-ige Erhöhung <strong>der</strong> Kursgebühr <strong>der</strong> Mehraufwand des BFI (= ATS<br />
500,00 je Stunde) abgedeckt. So würde sich ein EDV-Kurs mit 16 Stunden anstatt ATS<br />
2.250,00 auf ATS 2.500,00 belaufen, wenn die Mehrkosten auf die Teilnehmer<br />
überwälzt werden.<br />
Dass sich die VHS dem Ansuchen des BFI um Ermäßigung des Benützungsentgeltes<br />
von ATS 500,00 auf ATS 100,00 angeschlossen hat, scheint offensichtlich zu sein.