Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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gesamt Einrichtung laut Einrichtungsplan (Inventarverzeichnis), <strong>der</strong> einen<br />
integrierten Vertragsbestandteil bildet.<br />
Weiters wird <strong>der</strong> Pächterin das Recht eingeräumt, neben <strong>der</strong> Bademeisterkabine<br />
einen Getränkeautomaten aufzustellen, wobei <strong>der</strong> genau Platz <strong>der</strong> Pächterin von <strong>der</strong><br />
verpachtenden Partei zugewiesen wird. Die Kosten <strong>der</strong> Herstellung des<br />
Stromanschlusses, sowie die Betriebskosten des Automaten (Stromkosten)<br />
übernimmt die pachtende Partei.<br />
Der zur Beschlussfassung vorliegende Pachtvertrag (Beilage ./A) soll diese<br />
tatsächliche Nutzung vertraglich absichern, insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />
haftungsrechtliche Situation regeln.<br />
Nach dem zur Beschlussfassung vorliegenden Pachtvertrag beginnt das<br />
Pachtverhältnis mit Beginn <strong>der</strong> Badesaison 2000 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen. Es kann jedoch von je<strong>der</strong> Vertragspartei jährlich bis zum 31.10.<br />
gekündigt werden.<br />
Beide Vertragsteile sind jedoch dazu berechtigt, beim Vorliegen wichtiger Gründe<br />
die vorzeitige Auflösung anzusprechen. Als ein wichtiger Grund zur Auflösung<br />
kann jedoch nur ein <strong>der</strong>artiger Sachverhalt angezogen werden, <strong>der</strong> in seiner<br />
Intensität einem <strong>der</strong>jenigen Auflösungsgründe gleichkommt, die § 30 MRG<br />
beispielsweise aufzählt.<br />
Als Pachtzins werden 5 % <strong>der</strong> Bruttoeinnahmen, die die Verpächterin aus dem<br />
Verkauf von Eintrittskarten für das Freischwimmbad erzielt, zuzüglich <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Nach Beendigung des<br />
Bestandsverhältnisses wird die Verpächterin <strong>der</strong> pachtenden Partei den Bestandzins<br />
vorschreiben, <strong>der</strong> Zins ist innerhalb einer Woche nach Vorschreibung zur Bezahlung<br />
fällig.<br />
Für das Pachtobjekt existiert ein eigener Wasserzähler, sowie ein Sub-Zähler für den<br />
elektrischen Strom, die Abrechnung <strong>der</strong> diesbezüglichen Betriebskosten erfolgt<br />
ausschließlich nach Maßgabe dieser Zählereinrichtungen und wird gemeinsam mit<br />
dem Pachtzins bei Beendigung des Bestandsverhältnisses vorgeschrieben.<br />
Die Pächterin übernimmt ausdrücklich die Betriebspflicht für die Dauer des<br />
Bestandsverhältnisses und verpflichtet sich für das Schwimmbad-Buffet an<br />
Badetagen während <strong>der</strong> Zeit des Badebetriebes (diesbezüglich ist das Einvernehmen<br />
mit dem Bademeister herzustellen) grundsätzlich aber von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />
geöffnet zu halten. Sie verpflichtet sich aber an<strong>der</strong>erseits dazu außerhalb <strong>der</strong><br />
normalen Badezeit des Schwimmbades das Buffet nicht zu betreiben.<br />
Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, das gesamte Pachtobjekt in ordentlichen und<br />
sauberen Zustand zu halten. Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen sind <strong>der</strong> Pächterin nicht<br />
gestattet. Es ist ihr weiters jede Form <strong>der</strong> Afterbestandgabe untersagt und darf auch<br />
nicht die Betriebsform des gepachteten Unternehmens geän<strong>der</strong>t werden.