30.03.2015 Aufrufe

Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Amt d. Sbg. Landesregierung hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 8.6.2000, Zahl: 7/03-<br />

4/04509/2-2000, eine Stellungnahme zum geplanten Bebauungsplan abgegeben. Die<br />

Abän<strong>der</strong>ungswünsche wurden mittlerweile im vorliegenden Bebauungsplan<br />

eingearbeitet.<br />

Herr Vzbgm. BARKMANN stellt die Frage zu Pkt. 2.1. rechtliche Beschränkungen,<br />

hier ist angemerkt, dass zur Sicherung des Luttersbaches noch bauliche Maßnahmen<br />

ergriffen werden, wer macht dies und wer bezahlt dies.<br />

Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass es für die Bebauung des Luttersbaches eine<br />

Interessentengenossenschaft gibt, die auch die Kosten trägt. Die Bebauung soll in <strong>der</strong><br />

Saison 2000/2001 durchgeführt werden. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.<br />

Weiters stellt Herr Vzbgm. BARKMANN die Frage, ob die Geschossflächen auch bei<br />

den an<strong>der</strong>en Bauten mit 0,85 festgelegt ist.<br />

Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass im Baudichtekonzept 0,7 bis 1,0 vorgegeben ist,<br />

bei <strong>der</strong> Wohnbaugenossenschaft Bergland ist eine Geschossdichte von 0,8 bewilligt,<br />

im Hinblick auf das Projekt hat man sich auf 0,85 geeinigt.<br />

Herr Vzbgm. BARKMANN bemerkt, dass bei den Kin<strong>der</strong>spielplätzen nur die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Größe vorgegeben ist. Es gibt jedoch in unserer Gemeinde<br />

Wohnbauten, wo <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>spielplatz eher eine Provokation ist. Er plädiert dafür,<br />

dass festgelegt wird, in welcher Größenordnung diese zu errichten sind. Er ersucht<br />

das Bauamt, darauf einzuwirken, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>spielplatz wirklich als Spielplatz<br />

situiert wird.<br />

Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass die Größe im Bautechnikgesetz vorgeschrieben<br />

wird.<br />

Nach einer weiteren Diskussion, stellt <strong>der</strong> Vorsitzende den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung möge den Bebauungsplan des Architekten Dipl. Ing. Scheicher,<br />

5421 Adnet 241, betreffend die GP 13/12, 20 und eines Teiles <strong>der</strong> GP 1116/1, je GB.<br />

55501 <strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Luttersbachfeld, beschließen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

20. Regionalverband für den Bezirk Pongau;<br />

1. Beitritt zum Regionalverband Pongau<br />

2. Mitgliedsbeitrag zum Regionalverband Pongau;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretungssitzung</strong> am<br />

14.12.1999 behandelt und wurde <strong>der</strong> vorliegende, damals zum Beschluss<br />

vorgesehene Amtsantrag, mehrheitlich abgelehnt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!