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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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Die Verfahrensschritte 1) bis 4) wurden bereits erfüllt. Während <strong>der</strong> Auflagefrist<br />

langten keine Einwendungen beim Gemeindeamt ein.<br />

Das Amt d. Sbg. Landesregierung hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 6.6.2000,<br />

Zahl: 7/03-4/04510/2-2000, eine Stellungnahme zum geplanten Bebauungsplan<br />

abgegeben. Die Abän<strong>der</strong>ungswünsche wurden mittlerweile im vorliegenden<br />

Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Es erfolgt keine Wortmeldung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung möge beraten und den Bebauungsplan des Architekten Dipl.<br />

Ing. Weiss, 5450 Werfen, betreffend die GP 443/11, 443/12 und 443/13, je GB. 55502<br />

Buchberg (Bereich Lottermoser), beschließen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

19. Bebauungsplan Bereich „Luttersbachfeld“; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />

Gemäß § 38 (1) sowie § 38 (2), Sbg. Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998,<br />

beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe für den Bereich <strong>der</strong> GP 13/12, 20 und eines Teiles<br />

<strong>der</strong> GP 1116/1, je GB. 55501 <strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Luttersbachfeld).<br />

Die Größe des Planungsgebietes beträgt 10.505,24 m2. Das Planungsgebiet wird im<br />

Norden <strong>vom</strong> Luttersbach, im Osten und Süden von teilweise bebauten<br />

Grundstücken und im Westen von landwirtschaftlich genutzten Wiesen begrenzt.<br />

Alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind auf den Grundstücken vorhanden<br />

bzw. möglich.<br />

Folgende Verfahrensschritte sind bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes<br />

einzuhalten:<br />

1.) Kundmachung d. beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

2.) Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />

3.) Kundmachung <strong>der</strong> Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />

4.) Übermittlung des Entwurfes des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe mit Beginn<br />

<strong>der</strong><br />

5.) Auflage an die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

6.) Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> vorgebrachten Einwendungen in die Beratung<br />

7.) Kundmachung nach gemein<strong>der</strong>echtlichen Vorschriften<br />

8.) Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung<br />

Die Verfahrensschritte 1) bis 4) wurden bereits erfüllt. Während <strong>der</strong> Auflagefrist<br />

langten keine Einwendungen beim Gemeindeamt ein.

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