Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Die Verfahrensschritte 1) bis 4) wurden bereits erfüllt. Während <strong>der</strong> Auflagefrist<br />
langten keine Einwendungen beim Gemeindeamt ein.<br />
Das Amt d. Sbg. Landesregierung hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 6.6.2000,<br />
Zahl: 7/03-4/04510/2-2000, eine Stellungnahme zum geplanten Bebauungsplan<br />
abgegeben. Die Abän<strong>der</strong>ungswünsche wurden mittlerweile im vorliegenden<br />
Bebauungsplan eingearbeitet.<br />
Es erfolgt keine Wortmeldung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die<br />
Gemeindevertretung möge beraten und den Bebauungsplan des Architekten Dipl.<br />
Ing. Weiss, 5450 Werfen, betreffend die GP 443/11, 443/12 und 443/13, je GB. 55502<br />
Buchberg (Bereich Lottermoser), beschließen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
19. Bebauungsplan Bereich „Luttersbachfeld“; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />
Gemäß § 38 (1) sowie § 38 (2), Sbg. Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998,<br />
beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe für den Bereich <strong>der</strong> GP 13/12, 20 und eines Teiles<br />
<strong>der</strong> GP 1116/1, je GB. 55501 <strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Luttersbachfeld).<br />
Die Größe des Planungsgebietes beträgt 10.505,24 m2. Das Planungsgebiet wird im<br />
Norden <strong>vom</strong> Luttersbach, im Osten und Süden von teilweise bebauten<br />
Grundstücken und im Westen von landwirtschaftlich genutzten Wiesen begrenzt.<br />
Alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind auf den Grundstücken vorhanden<br />
bzw. möglich.<br />
Folgende Verfahrensschritte sind bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes<br />
einzuhalten:<br />
1.) Kundmachung d. beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
2.) Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
3.) Kundmachung <strong>der</strong> Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
4.) Übermittlung des Entwurfes des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe mit Beginn<br />
<strong>der</strong><br />
5.) Auflage an die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
6.) Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> vorgebrachten Einwendungen in die Beratung<br />
7.) Kundmachung nach gemein<strong>der</strong>echtlichen Vorschriften<br />
8.) Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung<br />
Die Verfahrensschritte 1) bis 4) wurden bereits erfüllt. Während <strong>der</strong> Auflagefrist<br />
langten keine Einwendungen beim Gemeindeamt ein.