Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass man zeitlich im Rahmen liegt, die<br />
Verhandlungen über den Bau des Karo-Parkdecks laufen ständig mit <strong>der</strong> Eisenbahn.<br />
Die ÖBB gibt die prinzipielle Zustimmung dafür. Der Bau des ursprünglichen<br />
Parkdecks war im Jahr 2001 und 2002 geplant.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt <strong>der</strong> Vorsitzende den<br />
Antrag, die Gemeindevertretung möge den Bebauungsplan <strong>der</strong> Architekten<br />
Hochhäusl & Moosbrugger, 5500 <strong>Bischofshofen</strong>, betreffend die GP 104/1, 99/1,<br />
104/2, 107, 1174/8, 116/3, 105, 106, 112, 1174/9, 1174/10, 130/4, 130/3, 130/9, 130/8,<br />
Teil 114, Teil 116/2, Teil 1143/11, Teil 116/1, Teil 119/3, Teil 1175/1, Teil 103/1, Teil<br />
1180, Teil .51, .115, .111, .112, .118/1, .118/2, .119, .120/3, .120/1, .121, je GB. 55501<br />
<strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Karolinenhof), inklusive den eingearbeiteten<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschlägen beschließen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Herr Bgm. ROHRMOSER schlägt eine Pause von 10 Minuten vor (20.50 Uhr). Um<br />
21.00 Uhr eröffnet <strong>der</strong> Vorsitzende wie<strong>der</strong> die Sitzung.<br />
18. Bebauungsplan Bereich Lottermoser; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />
Gemäß § 38 (1) sowie § 38 (2), Sbg. Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998,<br />
beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe für den Bereich <strong>der</strong> GP 443/11, 443/12 und<br />
443/13, je GB. 55502 Buchberg (Bereich Lottermoser).<br />
Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 3356 m2 und befindet sich das Gebiet im<br />
Bereich des südlichen Buchberges.<br />
Die Verkehrserschließung erfolgt über den Güterweg „Grub“.<br />
Alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind auf den Grundstücken vorhanden<br />
bzw. möglich.<br />
Folgende Verfahrensschritte sind bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes<br />
einzuhalten:<br />
1. Kundmachung d. beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
2. Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
3. Kundmachung <strong>der</strong> Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
4. Übermittlung des Entwurfes des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe mit Beginn<br />
<strong>der</strong><br />
Auflage an die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
5. Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> vorgebrachten Einwendungen in die Beratung<br />
6. Kundmachung nach gemein<strong>der</strong>echtlichen Vorschriften<br />
7. Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung