Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Bebauungsplan ebenfalls einen lichten Abstand von ,092 m von <strong>der</strong> geplanten<br />
Karolinenhofsüdfront aufweist.<br />
3.) Die im Entwurf des Übereinkommen festgelegte maximale Traufhöhe von 557,30<br />
m entlang unserer gemeinsamen Grenze wurde zwar im Kühleitnerbereich<br />
richtig eingetragen, im Karolinenhofbereich jedoch son<strong>der</strong>barerweise mit 557,50<br />
m festgelegt!?. Fairerweise sollte hier für beide Nachbarn eine gemeinsame Höhe<br />
gelten, wobei ich sinnvollerweise ein gemitteltes Maß von 557,40 vorschlagen<br />
würde.<br />
Seitens des Amtes wird hiezu festgestellt, dass von Amtswegen <strong>der</strong> Wunsch von Hr.<br />
Steiger gemäß Punkt 1) an den Projektbetreiber herangetragen wurde,<br />
zuständigkeitshalber ist dieser Punkt jedoch auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Punkte 2) und 3) wird festgehalten, dass diese Vorschläge<br />
zwischenzeitlich in den vorliegenden Bebauungsplan eingearbeitet wurden und<br />
somit die For<strong>der</strong>ungen erfüllt sind.<br />
Das Amt d. Sbg. Landesregierung hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.6.2000, Zahl: 7/03-<br />
4/04511/2-2000, eine Stellungnahme zum geplanten Bebauungsplan abgegeben.<br />
Die Abän<strong>der</strong>ungswünsche wurden mittlerweile im vorliegenden Bebauungsplan<br />
eingearbeitet.<br />
Herr Vzbgm. BARKMANN bemerkt, dass jetzt die Än<strong>der</strong>ung im<br />
Flächenwidmungsplan beschlossen wurde, die <strong>vom</strong> Land noch genehmigt werden<br />
muss. D. h. im Bebauungsplan ist die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Flächenwidmung enthalten, die<br />
im vorhergehenden Punkt beschlossen wurde, ist das korrekt?<br />
Außerdem stellt er die Frage, wer die Kosten des Bebauungsplans übernimmt.<br />
Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass es seit 01.07.1999 möglich ist die beiden<br />
Verfahren parallel laufen zu lassen. Die Kosten werden zu 100 % von <strong>der</strong><br />
Betreibergesellschaft bezahlt.<br />
Herr Vzbgm. BARKMANN ist <strong>der</strong> Meinung, dass es städtebaulich nicht die beste<br />
Lösung ist, wenn <strong>der</strong> Altbestand fast zur Gänze übernommen wird.<br />
Herr GR Mag. LANZENBERGER ist ebenfalls <strong>der</strong> Meinung. Er stellt die Frage, sollte<br />
sich herausstellen, dass das Nie<strong>der</strong>reißen des Altbestandes und eine komplette<br />
Neuformierung auch von den Kosten her tragbar ist und <strong>der</strong> Bauträger sich dazu<br />
bereit erklären würde, das in diesem Bebauungsplan noch möglich wäre?<br />
Herr Ing. LIENBACHER erklärt, dass dies möglich wäre. Es sind nur die Richtlinien<br />
im Bebauungsplan einzuhalten.<br />
Herr GV GANTSCHNIGG verlässt die Sitzung (20.45 Uhr).<br />
Herr Vzbgm. BARKMANN stellt die Frage, wie es zeitlich mit dem Bau des Karo-<br />
Parkdeckes aussieht.