Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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Alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind auf den Grundstücken vorhanden<br />
bzw. möglich.<br />
Der Bebauungsplan ist mit dem Verkehrskonzept (Variante 3) abgestimmt. Die<br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> neuen Umfahrungsstraße ist auch für die zusätzliche<br />
Belastung bei Realisierung des Vorhabens „Karolinenhof“ ausgelegt.<br />
Zur Erhaltung des gegebenen, typischen Ortsbildes von <strong>Bischofshofen</strong> werden<br />
entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan getroffen, insbeson<strong>der</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />
Bauweise, Lage <strong>der</strong> Baukörper im Bauplatz, Baugrenzlinien und Baufluchtlinien mit<br />
Höhenfestlegungen.<br />
Folgende Verfahrensschritte sind bei <strong>der</strong> Erstellung des Bebauungsplanes<br />
einzuhalten:<br />
1) Kundmachung <strong>der</strong> beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
2) Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
3) Kundmachung <strong>der</strong> Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
4) Übermittlung des Entwurfes des Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe mit Beginn <strong>der</strong><br />
Auflage an die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
5) Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung unter<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> vorgebrachten<br />
Einwendungen in die Beratung<br />
6) Kundmachung nach gemein<strong>der</strong>echtlichen Vorschriften<br />
2) 7) Übersendung einer Ausfertigung des Bebauungsplanes an die Landesregierung<br />
Die Verfahrensschritte 1) bis 4) wurden bereits erfüllt.<br />
Formatiert: Nummerierung und<br />
Aufzählungszeichen<br />
Während <strong>der</strong> Auflagefrist des Entwurfes des Bebauungsplanes langte durch Herrn<br />
Ing. Steiger Johann, Zimmerbergsiedlung 7, 5503 Mitterberghütten, das beiliegende<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 11.6.2000 ein, in welchem er folgende Einwendungen zum ggst.<br />
Bebauungsplanentwurf erhebt :<br />
1.) Die Gemeinde sollte zur Rechtssicherheit aller Beteiligten unbedingt darauf<br />
drängen, dass das im Entwurf vorliegende privatrechtliche Übereinkommen vor<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan von allen betroffenen Rechtsträgern<br />
und Grundeigentümern unterfertigt wird.<br />
2.) Um auch hinsichtlich <strong>der</strong> nachträglich weiter nach Süden gedrückten<br />
Karolinenhofsüdfront eines Konsens herzustellen, sollte die für das Kühleiterareal<br />
vorgesehene Baugrenzlinie um 0,5 m nach Norden verschoben, d.h. <strong>der</strong> Abstand<br />
<strong>der</strong> zukünftigen Baukörper von Karolinenhof und Kühleitner auf 4 m verringert<br />
und die gemeinsame Grundgrenze genau auf halbem Abstand situiert werden.<br />
Damit könnte zum einen das Karolinenhofprojekt nach dem letzten mir<br />
bekannten Stand realisiert werden und es wäre für mich hinsichtlich <strong>der</strong> Objekt-<br />
Situierung auf meinem Grundstück wie<strong>der</strong> in etwa die ursprüngliche Situation<br />
gegeben. Damit würde das auf dem Kühleitnerareal geplante Objekt auch sehr<br />
schön mit dem bestehenden Schmitzbergerhaus fluchten, welches lt.