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Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen

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Am 11. April 2000 wurde seitens <strong>der</strong> Gemeindevertretung die Auflage des Entwurfes<br />

des Flächenwidmungsplanes für den verfahrensgegenständlichen Bereich<br />

beschlossen.<br />

Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes wurde an <strong>der</strong> Amtstafel, in<br />

den Nachbargemeinden sowie in <strong>der</strong> Salzburger Landeszeitung kundgemacht.<br />

Während <strong>der</strong> Auflagefrist wurden keine Einwendungen eingebracht.<br />

Herr GV KUCHLING stellt die Frage, wer für dieses Ansuchen <strong>der</strong><br />

Zeichnungsberechtigte ist?<br />

Herr Bgm. ROHRMOSER erklärt, Herr Seiringer.<br />

Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, stellt <strong>der</strong> Vorsitzende den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung möge den Entwurf <strong>der</strong> Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung für<br />

den Bereich <strong>der</strong> Grundstücke 130/4, 1174/10, .120/1, .121, je GB. 55501 <strong>Bischofshofen</strong><br />

sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 103/1, vorgetragen ob <strong>der</strong><br />

Eisenbahnbucheinlage D <strong>der</strong> Kaiserin-Elisabeth-Bahn im Abschnitt <strong>der</strong> KG 55501<br />

<strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Karolinenhof), von <strong>der</strong>zeit Bauland/Kerngebiete<br />

(lärmbelastet) und Verkehrsflächen in Bauland/Gebiete für Großhandelsbetriebe<br />

(Schichtenwidmung Handelsgroßbetrieb Fachmarkt und Handelsgroß-betrieb<br />

Verbrauchermarkt) beschließen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

17. Bebauungsplan Bereich Karolinenhof; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet sinngemäß des Amtsberichtes, <strong>der</strong> wie folgt lautet:<br />

Gemäß § 38 (1) sowie § 38 (2), Sbg. Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998,<br />

beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Bischofshofen</strong> die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes <strong>der</strong> Grundstufe für den Bereich <strong>der</strong> GP 104/1, 99/1, 104/2, 107,<br />

1174/8, 116/3, 105, 106, 112, 1174/9, 1174/10, 130/4, 130/3, 130/9, 130/8, Teil 114,<br />

Teil 116/2, Teil 1143/11, Teil 116/1, Teil 119/3, Teil 1175/1, Teil 103/1, Teil 1180, Teil<br />

.51, .115, .111, .112, .118/1, .118/2, .119, .120/3, .120/1, .121, je GB. 55501<br />

<strong>Bischofshofen</strong> (Bereich Karolinenhof)<br />

Die geplante Errichtung eines Geschäfts-, Wohn- und Dienstleistungszentrums<br />

erfor<strong>der</strong>t Festlegungen zur Bebauung dieses Teilgebietes. Die vorliegende<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes regelt nun die Bebauung des<br />

„Karolinenhofareales“ in Zentrumslage einschließlich angrenzen<strong>der</strong> Zonen. Die<br />

Größe des Gebietes umfasst ca. 16.000 m². Das Planungsgebiet wird gegen<br />

Nordwesten durch die Bahnhofstraße bzw. den privaten Weg<br />

GP 130/3 bzw. 130/9, gegen Osten durch das Areal <strong>der</strong> Österreichischen<br />

Bundesbahnen und gegen Süden rechts <strong>der</strong> geplanten Umfahrungsstraße durch den<br />

Gainfeldbach begrenzt.

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