Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom ... - Bischofshofen
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In einer ersten Ebene, welche sich im Niveau <strong>der</strong> Bahnhofgasse befindet, soll ein<br />
Fachmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m2 eingerichtet werden.<br />
In <strong>der</strong> zweiten Ebene sind ein Verbrauchermarkt mit ca. 1.760 m2 und weitere<br />
Fachgeschäfte mit ca. 800 m2 Verkaufsfläche geplant.<br />
Die dritte Ebene befindet sich im Niveau <strong>der</strong> Bahnhofstraße. In dieser sind ebenfalls<br />
Fachmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von 3.120 m2 geplant.<br />
In zwei weiteren, versetzten Ebenen sind Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen<br />
geplant.<br />
Im <strong>der</strong>zeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind die<br />
verfahrensgegenständlichen Grundflächen als Bauland/Kerngebiet (lärmbelastet)<br />
und als Verkehrsflächen ausgewiesen.<br />
Um die Realisierung des beschriebenen Projektes zu ermöglichen, ist eine<br />
Teilän<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 21 (1) in Verbindung mit § 23 (3)<br />
des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 für den Bereich Karolinenhof im<br />
Ausmaß von ca. 8.000 m2 von <strong>der</strong>zeit Bauland/Kerngebiete (lärmbelastet) und<br />
Verkehrsflächen in Bauland/Gebiete für Großhandelsbetriebe (Schichtenwidmung<br />
Handelsgroßbetrieb Fachmarkt und Handelsgroß-betrieb Verbrauchermarkt)<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Die höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche für Verbrauchermärkte wird<br />
mit 2.600 m2, die höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche Fachmärkte wird mit 4.220<br />
m2 festgelegt.<br />
Am 10.4.2000 wurde seitens <strong>der</strong> Landesregierung die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Standortverordnung für das geplante Einkaufszentrum Karolinenhof beschlossen.<br />
Gemäß Salzburger Raumordnungsgesetz 1998 sind folgende Verfahrensschritte<br />
durchzuführen:<br />
1. Kundmachung d. beabsichtigten Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes<br />
2. Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
3. Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Auflage des<br />
Flächenwidmungsplanes<br />
4. Kundmachung <strong>der</strong> Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
5. Beschluss des Flächenwidmungsplanes durch die Gemeindevertretung<br />
6. Vorlage des Flächenwidmungsplanes an das Amt d. Sbg. Landesregierung<br />
7. Genehmigungsverfahren Amt d. Sbg. Landesregierung<br />
8. Beschluss <strong>der</strong> Landesregierung<br />
9. Kundmachung nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung<br />
Die beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes wurde an <strong>der</strong> Amtstafel, in<br />
den Nachbargemeinden, in <strong>der</strong> Salzburger Landeszeitung sowie mittels Postwurf an<br />
die Haushalte kundgemacht.<br />
Anregungen zur Erstellung des Flächenwidmungsplanes wurden nicht eingebracht.