30.03.2015 Aufrufe

FroheOstern - Bischofshofen

FroheOstern - Bischofshofen

FroheOstern - Bischofshofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BISCHOFSHOFEN I N F O R M I E R T<br />

9<br />

Schutzweg bei Karo entfernt: Ampelanlage wird geprüft<br />

Bericht von Dienststellenleiter Fritz Hörmann<br />

Kundmachung:<br />

Änderung Flächenwidmungsplan<br />

Bild: Strauß<br />

Der kürzlich entfernte Schutzweg auf<br />

der Salzachtalstraße B 159 - zwischen<br />

dem Einkaufszentrum Karo und dem<br />

Parkhaus - war Jahre hindurch eine<br />

große Gefahrenquelle sowohl für FußgängerInnen<br />

als auch für Autofahrer-<br />

Innen. Kurz zur Vorgeschichte: Im Zuge<br />

der Errichtung des Einkaufszentrums<br />

Karo wurde die Salzachtalstraße<br />

B 159 auf den jetzigen Standort<br />

verlegt und ist nun die dicht befahrene<br />

Hauptdurchzugsstraße. Der Schutzweg,<br />

der den Garagenkomplex mit<br />

dem Einkaufszentrum verband, wurde<br />

im März 2003 verordnet und behördlich<br />

genehmigt. Bereits sehr früh<br />

wurde die Gefährlichkeit erkannt und<br />

als Sicherheitsmaßnahme wurde der<br />

Schutzweg einige Meter in Richtung<br />

Süden verlegt, eine entsprechende Beschilderung<br />

wurde angebracht und eine<br />

Beleuchtung eingerichtet. Doch die<br />

Maßnahmen brachten nicht den gewünschten<br />

Erfolg: Die Unfälle häuften<br />

sich. Von Seiten der Polizei wurde<br />

auf die Gefahren immer wieder hingewiesen.<br />

So wurde in einem Bericht<br />

der Polizei im September 2007 angeführt:<br />

»Die Gefährlichkeit dieses<br />

Schutzweges ist einerseits jahreszeitlich<br />

bedingt und andererseits in der<br />

Situierung zu suchen: Im Frühling<br />

und im Herbst ist die Sicht der<br />

Autofahrer, die in Richtung Süden<br />

fahren, durch die tief stehende Sonne<br />

mehr als eingeschränkt. Personen<br />

vor oder auf dem Schutzweg können<br />

von den Lenkern kaum oder schlimmstenfalls<br />

überhaupt nicht gesehen<br />

werden. Neben diesen jahreszeitlich<br />

bedingten Gefahrenpotentialen bildete<br />

er dahingehend eine enorme Gefahrenquelle,<br />

weil die Fußgänger die<br />

Fahrbahn - insbesondere bei Regen<br />

oder trüben Wetter - aus dem Dunkel<br />

des Garagenkomplexes heraus betreten<br />

und von den Autofahrern, die<br />

auch tagsüber quasi in eine ´finstere<br />

Schlucht` fahren, erst im letzten Moment<br />

gesehen werden. Diese Situationen<br />

führten zu Vollbremsungen und<br />

damit verbunden bisher ›nur‹ zu Auffahrunfällen.«<br />

Es kam immer wieder<br />

zu Unfällen. Da teilweise nur Sachschaden<br />

entstand, wurden diese vielfach<br />

nicht angezeigt. Amtlich registriert<br />

wurden in den letzten drei Jahren<br />

zehn Unfälle, davon sieben Unfälle<br />

mit Personenschäden. Glücklicherweise<br />

kam es zu keinem tödlichen<br />

Unfall. Bei einer Straßenverkehrsverhandlung<br />

am 12. Februar 2008 entschied<br />

die Behörde, dass die Errichtung<br />

einer Fußgängerampelanlage zu<br />

prüfen ist. Bis zur Fertigstellung dieses<br />

Gutachtens wurde der Schutzweg<br />

wegen seiner Gefährlichkeit in der<br />

derzeitigen Form aufgelassen.<br />

Vorrang geändert<br />

Aufgrund von Umbauten wurde<br />

die Dr.-Hans-Liebherr-Straße in<br />

Mitterberghütten zur Sackgasse.<br />

Daher wurde die Vorrangregel geändert:<br />

VerkehrsteilnehmerInnen<br />

auf der Erzstraße haben gegenüber<br />

der Dr.-Hans-Liebherr-Straße<br />

Vorrang.<br />

Bild: Strauß<br />

Bild: Strauß<br />

Auf den Hölber-Gründen wird das neue<br />

Lagerhaus errichtet.<br />

Gemäß § 21 Abs. 1 des Salzburger<br />

Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG<br />

1998, LGBl. Nr. 44 /1998 i.d.g.F.,<br />

wird kundgemacht, dass die Stadtgemeinde<br />

<strong>Bischofshofen</strong> eine Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes bei nachstehenden<br />

Bereichen beabsichtigt:<br />

Bereich Hölber-Gründe, Molkereistraße:<br />

Grundparzellen 56/1, 56/6, 64,<br />

65/1, 69/1, 69/2, je Grundbuch 55501<br />

<strong>Bischofshofen</strong><br />

Bereich Lidl-Markt, Gasteiner Straße:<br />

Grundparzelle 13/31, Grundbuch<br />

55501 <strong>Bischofshofen</strong><br />

Die Grundeigentümer werden hiermit<br />

aufgefordert, beabsichtigte Bauführungen<br />

innerhalb der Kundmachungsfrist<br />

bekannt zu geben und gegebenenfalls<br />

entsprechende Nutzungserklärungen<br />

gemäß § 17a Abs. 1 dritter Satz abzugeben.<br />

(Die Kundmachungsfrist beträgt<br />

vier Wochen ab Verlautbarung in<br />

der Salzburger Landeszeitung). Eine<br />

Aufnahme von unverbauten Flächen<br />

in den Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />

kann nur erfolgen, wenn eine<br />

Nutzungserklärung abgegeben wird.<br />

Für Nutzungserklärungen ist das<br />

durch Verordnung der Salzburger<br />

Landesregierung festgelegte Formular<br />

zu verwenden (§ 17a Abs. 1 ROG<br />

1998). Entsprechende Formulare liegen<br />

bei der Stadtgemeinde auf. Zur<br />

Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

können innerhalb<br />

der Kundmachungsfrist schriftlich<br />

Anregungen eingebracht werden.<br />

Impressum: Stadtzeitung »<strong>Bischofshofen</strong><br />

informiert«, Herausgeber: Stadtgemeinde<br />

<strong>Bischofshofen</strong>, Gestaltung, Text- und Bildredaktion:<br />

Mag. Ingrid Strauß, Abteilung<br />

für Öffentlichkeitsarbeit, presse@bischofshofen.sbg.at;<br />

für den Inhalt verantwortlich:<br />

Bgm. Jakob Rohrmoser, Satz und Druck:<br />

Stepan-Druck.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!