FroheOstern - Bischofshofen
FroheOstern - Bischofshofen
FroheOstern - Bischofshofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BISCHOFSHOFEN I N F O R M I E R T<br />
9<br />
Schutzweg bei Karo entfernt: Ampelanlage wird geprüft<br />
Bericht von Dienststellenleiter Fritz Hörmann<br />
Kundmachung:<br />
Änderung Flächenwidmungsplan<br />
Bild: Strauß<br />
Der kürzlich entfernte Schutzweg auf<br />
der Salzachtalstraße B 159 - zwischen<br />
dem Einkaufszentrum Karo und dem<br />
Parkhaus - war Jahre hindurch eine<br />
große Gefahrenquelle sowohl für FußgängerInnen<br />
als auch für Autofahrer-<br />
Innen. Kurz zur Vorgeschichte: Im Zuge<br />
der Errichtung des Einkaufszentrums<br />
Karo wurde die Salzachtalstraße<br />
B 159 auf den jetzigen Standort<br />
verlegt und ist nun die dicht befahrene<br />
Hauptdurchzugsstraße. Der Schutzweg,<br />
der den Garagenkomplex mit<br />
dem Einkaufszentrum verband, wurde<br />
im März 2003 verordnet und behördlich<br />
genehmigt. Bereits sehr früh<br />
wurde die Gefährlichkeit erkannt und<br />
als Sicherheitsmaßnahme wurde der<br />
Schutzweg einige Meter in Richtung<br />
Süden verlegt, eine entsprechende Beschilderung<br />
wurde angebracht und eine<br />
Beleuchtung eingerichtet. Doch die<br />
Maßnahmen brachten nicht den gewünschten<br />
Erfolg: Die Unfälle häuften<br />
sich. Von Seiten der Polizei wurde<br />
auf die Gefahren immer wieder hingewiesen.<br />
So wurde in einem Bericht<br />
der Polizei im September 2007 angeführt:<br />
»Die Gefährlichkeit dieses<br />
Schutzweges ist einerseits jahreszeitlich<br />
bedingt und andererseits in der<br />
Situierung zu suchen: Im Frühling<br />
und im Herbst ist die Sicht der<br />
Autofahrer, die in Richtung Süden<br />
fahren, durch die tief stehende Sonne<br />
mehr als eingeschränkt. Personen<br />
vor oder auf dem Schutzweg können<br />
von den Lenkern kaum oder schlimmstenfalls<br />
überhaupt nicht gesehen<br />
werden. Neben diesen jahreszeitlich<br />
bedingten Gefahrenpotentialen bildete<br />
er dahingehend eine enorme Gefahrenquelle,<br />
weil die Fußgänger die<br />
Fahrbahn - insbesondere bei Regen<br />
oder trüben Wetter - aus dem Dunkel<br />
des Garagenkomplexes heraus betreten<br />
und von den Autofahrern, die<br />
auch tagsüber quasi in eine ´finstere<br />
Schlucht` fahren, erst im letzten Moment<br />
gesehen werden. Diese Situationen<br />
führten zu Vollbremsungen und<br />
damit verbunden bisher ›nur‹ zu Auffahrunfällen.«<br />
Es kam immer wieder<br />
zu Unfällen. Da teilweise nur Sachschaden<br />
entstand, wurden diese vielfach<br />
nicht angezeigt. Amtlich registriert<br />
wurden in den letzten drei Jahren<br />
zehn Unfälle, davon sieben Unfälle<br />
mit Personenschäden. Glücklicherweise<br />
kam es zu keinem tödlichen<br />
Unfall. Bei einer Straßenverkehrsverhandlung<br />
am 12. Februar 2008 entschied<br />
die Behörde, dass die Errichtung<br />
einer Fußgängerampelanlage zu<br />
prüfen ist. Bis zur Fertigstellung dieses<br />
Gutachtens wurde der Schutzweg<br />
wegen seiner Gefährlichkeit in der<br />
derzeitigen Form aufgelassen.<br />
Vorrang geändert<br />
Aufgrund von Umbauten wurde<br />
die Dr.-Hans-Liebherr-Straße in<br />
Mitterberghütten zur Sackgasse.<br />
Daher wurde die Vorrangregel geändert:<br />
VerkehrsteilnehmerInnen<br />
auf der Erzstraße haben gegenüber<br />
der Dr.-Hans-Liebherr-Straße<br />
Vorrang.<br />
Bild: Strauß<br />
Bild: Strauß<br />
Auf den Hölber-Gründen wird das neue<br />
Lagerhaus errichtet.<br />
Gemäß § 21 Abs. 1 des Salzburger<br />
Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG<br />
1998, LGBl. Nr. 44 /1998 i.d.g.F.,<br />
wird kundgemacht, dass die Stadtgemeinde<br />
<strong>Bischofshofen</strong> eine Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes bei nachstehenden<br />
Bereichen beabsichtigt:<br />
Bereich Hölber-Gründe, Molkereistraße:<br />
Grundparzellen 56/1, 56/6, 64,<br />
65/1, 69/1, 69/2, je Grundbuch 55501<br />
<strong>Bischofshofen</strong><br />
Bereich Lidl-Markt, Gasteiner Straße:<br />
Grundparzelle 13/31, Grundbuch<br />
55501 <strong>Bischofshofen</strong><br />
Die Grundeigentümer werden hiermit<br />
aufgefordert, beabsichtigte Bauführungen<br />
innerhalb der Kundmachungsfrist<br />
bekannt zu geben und gegebenenfalls<br />
entsprechende Nutzungserklärungen<br />
gemäß § 17a Abs. 1 dritter Satz abzugeben.<br />
(Die Kundmachungsfrist beträgt<br />
vier Wochen ab Verlautbarung in<br />
der Salzburger Landeszeitung). Eine<br />
Aufnahme von unverbauten Flächen<br />
in den Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />
kann nur erfolgen, wenn eine<br />
Nutzungserklärung abgegeben wird.<br />
Für Nutzungserklärungen ist das<br />
durch Verordnung der Salzburger<br />
Landesregierung festgelegte Formular<br />
zu verwenden (§ 17a Abs. 1 ROG<br />
1998). Entsprechende Formulare liegen<br />
bei der Stadtgemeinde auf. Zur<br />
Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
können innerhalb<br />
der Kundmachungsfrist schriftlich<br />
Anregungen eingebracht werden.<br />
Impressum: Stadtzeitung »<strong>Bischofshofen</strong><br />
informiert«, Herausgeber: Stadtgemeinde<br />
<strong>Bischofshofen</strong>, Gestaltung, Text- und Bildredaktion:<br />
Mag. Ingrid Strauß, Abteilung<br />
für Öffentlichkeitsarbeit, presse@bischofshofen.sbg.at;<br />
für den Inhalt verantwortlich:<br />
Bgm. Jakob Rohrmoser, Satz und Druck:<br />
Stepan-Druck.