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Die Panik-Macher - Dr. Gerald Mackenthun

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neuen Amalgamfüllungen gelegt werden. Bei Kindern unter<br />

sechs Jahren sollte ein Amalgameinsatz besonders sorgfältig<br />

abgewogen werden. Während der Schwangerschaft sollte keine<br />

größere Amalgamsanierung durchgeführt werden. »Es wird<br />

jedoch vom BGA nicht empfohlen«, heißt es im bga-pressedienst,<br />

»bereits vorhandene Amalgamfüllungen durch andere<br />

Füllwerkstoff e ersetzen zu lassen, wenn nicht im Einzelfall, etwa<br />

bei allergischen Reaktionen, ein Ersatz geboten ist.«<br />

Im Vergleich zu anderen Staaten stellte das die weitestgehende<br />

Beschneidung des Einsatzes zahnärztlicher Amalgame<br />

dar. In keinem anderen Land ist Amalgam verboten, in keinem<br />

anderen Land ist Amalgam in der Zahnheilkunde derart eingeschränkt<br />

wie in der Bundesrepublik (Schweden plante zum<br />

damaligen Zeitpunkt einen Ausstieg – aus Umweltschutz-,<br />

nicht aus Gesundheitsgründen).<br />

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BIfArM), eines der Nachfolgeinstitute des 1984 aufgelösten<br />

Bundesgesundheitsamtes, erklärte im März 1995 erneut, daß<br />

für Schwangere, Mädchen und Frauen kein Amalgam als<br />

Zahnfüllstoff verwendet werden darf. Seit Juli 1995 gilt auf<br />

Anordnung des BIfArM, daß Amalgam nur noch für Füllungen<br />

der stark belasteten hinteren Backenzähne eingesetzt<br />

werden darf, wenn andere Füllstoff e nicht in Frage kommen.<br />

Krankenkassen ließen im gleichen Jahr verlauten, daß bei<br />

medizinisch induzierten Fällen Kunststoff üllungen auch für<br />

Kaufl ächen bezahlt würden, und 1999 teilt das Bundesgesundheitsministerium<br />

als Reaktion auf einen <strong>Panik</strong>beitrag<br />

des zdf, in dem Amalgam auch für Alzheimer verantwortlich<br />

gemacht wurde, mit, es schließe einen Ausstieg aus der<br />

Amalgamanwendung nicht aus. Das alles zeigt: Wenn man<br />

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