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Script zu dem Fach Rehabilitation - Handelsplatz - Nord

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Kurzgefasstes begleitendes<br />

<strong>Script</strong> <strong>zu</strong> <strong>dem</strong> <strong>Fach</strong><br />

<strong>Rehabilitation</strong><br />

2.Fassung<br />

Aka<strong>dem</strong>isches Lehrkrankenhaus<br />

Abteilung für Neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

© Ltd. Oberarzt Dr. med. J. Steinmetz / Chefarzt Dr. med. A. C. Arlt 2005<br />

1


Einführung in die <strong>Rehabilitation</strong><br />

Rheumaklinik Bad Bramstedt<br />

J. Steinmetz, A. C. Arlt<br />

I. Grundprinzipien der <strong>Rehabilitation</strong><br />

<strong>Rehabilitation</strong> heißt „Wiedereinset<strong>zu</strong>ng in einen früheren Stand“. Dabei lässt sich<br />

die <strong>Rehabilitation</strong> nicht strikt von der kurativen Medizin trennen. Insgesamt gibt<br />

es somit oftmals fließende Übergänge zwischen der Akut-Behandlung und der<br />

<strong>Rehabilitation</strong>, wobei diese oft bereits in der Phase der Akuttherapie eingeleitet<br />

und dann im weiteren Verlauf im Rahmen einer zeitnahen oder späteren <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung<br />

intensiviert wird. Dies gilt sowohl für akute als auch für chronische<br />

Erkrankungen. Insgesamt sollten <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen prinzipiell<br />

früh eingeleitet werden, wobei ein möglichst ganzheitliches Behandlungskonzept<br />

<strong>zu</strong> verwirklichen ist, um einer Chronifizierung mit den daraus resultierenden funktionellen<br />

Beeinträchtigungen, wenn möglich entgegen <strong>zu</strong> wirken oder deren<br />

Folge möglichst gering <strong>zu</strong> halten.<br />

Die <strong>Rehabilitation</strong> ist konzeptionell in den Bereich der sogenannten Tertiärprävention<br />

ein<strong>zu</strong>ordnen. Hierunter versteht man sowohl die wirksame Verhütung<br />

bzw. Verzögerung einer Verschlimmerung einer manifesten Erkrankung als auch<br />

die Verhinderung bzw. Minderung anhaltender, insbesondere auch sozialer Einbußen<br />

infolge von Erkrankungen. Aber auch im Rahmen der Sekundärprävention,<br />

d.h. bei der Verhinderung des Wiedereintritts eines Krankheitsereignisses<br />

oder bei erfolgreicher Frühtherapie im Frühstadien von sich entwickelnden Erkrankungen<br />

oder sogar im Sinne einer Primärprävention, d.h. bei der Verminderung<br />

von (Teil-)Ursachen von Erkrankungen, hat die <strong>Rehabilitation</strong> eine hervorragende<br />

Bedeutung.<br />

Insgesamt liegt der Schwerpunkt der <strong>Rehabilitation</strong> in der Minderung oder Behebung<br />

von Krankheitsfolgen. Dabei misst sich insbesondere der Erfolg von <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen,<br />

allgemein betracht daran, ob bzw. inwieweit eine Wiedereingliederung<br />

in den Alltag, den Beruf und die Gesellschaft gelingt.<br />

2


Somit beziehen sich die Effekte der <strong>Rehabilitation</strong> auf:<br />

• die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit<br />

• die Verbesserung des Gesundheits<strong>zu</strong>standes und der Lebensqualität<br />

• den Verbleib der Rehabilitanden im Berufsleben<br />

• die Verringerung von Ausgaben auch in anderen Sektoren.<br />

II. Gesetzliche Grundlagen<br />

Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wurden die rechtlichen Grundlagen der <strong>Rehabilitation</strong><br />

weiter entwickelt und <strong>zu</strong>sammengefasst. Behinderte oder von Behinderungen<br />

bedrohte Menschen erhalten Leistungen <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe,<br />

um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

<strong>zu</strong> fördern, Benachteiligungen <strong>zu</strong> vermeiden oder ihnen entgegen <strong>zu</strong><br />

wirken (§ 1 Sozialgesetzbuch IX). Damit ist das Leitziel dieses Gesetzesbuches<br />

die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Familie, den Beruf und<br />

das tägliche Leben <strong>zu</strong> fördern. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Selbstbestimmung<br />

und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Im Sozialgesetzbuch<br />

IX wurden Regelungen, die für mehrere Sozialleistungsbereiche gelten, vereinheitlicht.<br />

Dabei ermöglicht diese gesetzliche Grundlage jetzt, das dreifach gegliederte<br />

System der sozialen Sicherung noch effektiver <strong>zu</strong> gestalten.<br />

1. Sozialversicherung:<br />

• Gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V)<br />

• Gesetzliche Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI)<br />

• Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII)<br />

• Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III/XII)<br />

• Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI).<br />

2. Soziale Entschädigung:<br />

• Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Leitgesetz)<br />

• Soldatenversorgung (Soldatenversorgungsgesetz SVG))<br />

• Zivildienstleistendenversorgung (Zivildienstgesetz ZDG))<br />

• Impfgeschädigtenversorgung (Infektionsschutzgesetz (IfsG))<br />

• Opferversorgung (Opferentschädigungsgesetz (OEG))<br />

3


3. Sozialhilfe:<br />

• geregelt durch das Bundessozialhilfegesetz (Sozialgesetzbuch II)<br />

III. Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Prinzipiell unterscheidet man nach <strong>dem</strong> Sozialgesetzbuch IX § 26-31, 33, 41, 55,<br />

58 verschiedene Gruppen von <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen:<br />

• Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe am Arbeitsleben<br />

• Unterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen<br />

• Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe in der Gemeinschaft.<br />

Unter den Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> versteht man die „Gesamtheit<br />

der medizinischen Leistungen, die Behinderungen einschließlich chronischer<br />

Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung<br />

verhüten und Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit<br />

vermeiden, überwinden, mindern, eine Verschlimmerung verhüten<br />

sowie den vorzeitigen Be<strong>zu</strong>g von laufenden Sozialleistungen vermeiden und<br />

laufende Sozialleistungen mindern sollen“. Die Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> gliedern sich auf in:<br />

1. Stationäre Leistungen, welche längstens 3 Wochen dauern. Eine längere<br />

Leistungsdauer ist möglich wenn aus gesundheitlichen Gründen <strong>zu</strong>m Erreichen<br />

des Reha-Zieles dies erforderlich ist (grundsätzlich an<strong>zu</strong>nehmen bei<br />

psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen<br />

und oft im Rahmen neurologischer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen /<br />

Früh-<strong>Rehabilitation</strong>).<br />

a) stationäres Heilverfahren / Sonderform Mutter-(Vater)Kind-/ Müttermaßnahmen<br />

b) Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)<br />

c) Neurologische <strong>Rehabilitation</strong> / Früh-<strong>Rehabilitation</strong><br />

4


2. Teilstationäre / ambulante Leistungen<br />

a) anstelle eines stationären Heilverfahrens<br />

b) Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)<br />

c) im Anschluss an eine stationäre <strong>Rehabilitation</strong><br />

<strong>Rehabilitation</strong>sleistungen werden vom jeweiligen Sozialleistungsträger bezahlt<br />

(siehe unten). Im Gegensatz da<strong>zu</strong> muss eine Kurmaßnahme üblicherweise vom<br />

Versicherten selbst finanziert werden. Als Sonderform einer ambulanten Maßnahme<br />

besteht die Möglichkeit, eine sogenannte ambulante Badekur durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Hier<strong>zu</strong> gewähren die gesetzlichen Krankenversicherungen Zuschüsse.<br />

Insgesamt gilt bei der Durchführung von <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen allgemein<br />

der Grundsatz ambulant vor stationär, d. h. dass ambulante und teilstationäre<br />

Leistungen grundsätzlich <strong>zu</strong> bevor<strong>zu</strong>gen sind, sofern diese Form der Leistung<br />

<strong>dem</strong> persönlichen und beruflichen Interesse entspricht und realisierbar ist. Dabei<br />

ist die Umset<strong>zu</strong>ng einer ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> von den Angebotsstrukturen,<br />

der medizinischen Begründung sowie <strong>dem</strong> Wunsch- und Wahlrecht des Patienten<br />

abhängig. Dabei ist es im Rahmen einer ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> leichter<br />

möglich Patientengruppen ein<strong>zu</strong>beziehen, die aus persönlichen Gründen eine<br />

Reha nicht in Anspruch nehmen würden, z. B. wenn die Versorgung von Kindern<br />

oder anderen Angehörigen oder Haustieren notwendig ist. Auch ist eine bessere<br />

Vernet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> arbeitsbezogenen Faktoren sowie eine bessere Förderung der<br />

Reintegration in das Wohnumfeld möglich.<br />

Grundlegende individuelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Inanspruchnahme einer ambulanten<br />

<strong>Rehabilitation</strong> sind:<br />

• ausreichende Mobilität<br />

• <strong>zu</strong>mutbare Fahrzeit <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung (um 30-45 Minuten)<br />

• gesicherte häusliche Versorgung.<br />

Bei un<strong>zu</strong>reichender Mobilität, der Notwendigkeit einer pflegerischen Betreuung<br />

und auch ständigen ärztlichen Überwachung, einer mangelnden psychische Belastbarkeit,<br />

bei erheblichem Ausmaß der Körperfunktion- und Strukturschädigung<br />

oder der Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens als auch einer<br />

stark ausgeprägten Multimorbidität sowie der Notwendigkeit einer zeitweisen<br />

Entlastung und Distanzierung vom sozialen Umfeld ist eine stationäre Behandlung<br />

erforderlich.<br />

Prinzipiell kommt eine <strong>Rehabilitation</strong>sleistung in Frage, wenn der angestrebte<br />

Erfolg voraussichtlich, d. h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden<br />

kann. Man bezeichnet dies als positive <strong>Rehabilitation</strong>sprognose.<br />

5


Zur Umset<strong>zu</strong>ngen einer <strong>Rehabilitation</strong>s-Maßnahme müssen die sogenannten<br />

Leistungsvorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein, wobei diese in versicherungsrechtliche<br />

als auch persönliche Vorausset<strong>zu</strong>ngen untergliedert werden. Es muss eine Reha-Bedürftigkeit<br />

vorliegen (siehe unten), sowie die Belastbarkeit des Versicherten<br />

<strong>zu</strong>r aktiven Teilnahme an der Heilbehandlung gegeben sein (Reha-Fähigkeit<br />

/ siehe unten). Von wesentlicher Bedeutung ist die Motivation, d. h. die Bereitschaft<br />

des Versicherten <strong>zu</strong>r Mitarbeit.<br />

Unter den versicherungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen versteht man, dass u. a.<br />

bestimmte Wartezeiten erfüllt sind (Pflichtbeitragszeit einschließlich Kindererziehungszeiten,<br />

freiwillige Beitragszeiten sowie Ersatzzeiten oder der Versicherte z.<br />

B. bei Antragsstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält<br />

etc.).<br />

Zu den persönlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen gehören, dass eine Krankheit oder eine<br />

körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt, die Krankheit ursächlich<br />

für eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, eine<br />

erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit mit der Möglichkeit der Abwendung<br />

der Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit<br />

eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung oder Verminderung<br />

einer wesentlichen Verschlechterung möglich ist oder die Verhinderung<br />

/ Verbesserung / Beseitigung oder Behinderung / Pflegebedürftigkeit erreicht<br />

werden kann.<br />

Es gibt verschiedene <strong>Rehabilitation</strong>strägergruppen die eine <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme<br />

übernehmen. Prinzipiell gilt: Zuständigkeit nach (Versicherungs-) Risiko<strong>zu</strong>ordnung,<br />

d.h. medizinische <strong>Rehabilitation</strong> erfolgt bei Arbeitnehmern die gesetzlich<br />

versichert sind in der Regel über den Rentenversicherungsträger (GRV),<br />

bei Altersruhegel<strong>dem</strong>pfängern, die gesetzlich krankenversichert sind in der Regel<br />

über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dabei wird allgemein im<br />

Bereich der Rentenversicherung nach <strong>dem</strong> Grundsatz „Reha vor Rente“ und bei<br />

der Krankenversicherung nach <strong>dem</strong> Grundsatz „Reha vor Pflege“ verfahren.<br />

Ausnahmen stellen <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen im Rahmen eines Unfallereignisses<br />

dar, wobei hier der gesetzliche Unfallversicherungsträger (GUV) die Maßnahmen<br />

finanziert. Insgesamt obliegt die Klärung der Zuständigkeit und die e-<br />

ventuelle Weiterleitung eines Antrages <strong>dem</strong> Sozialleistungsträger, der den Antrag<br />

erhält.<br />

Folgende <strong>Rehabilitation</strong>strägergruppen werden unterschieden:<br />

• Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> und berufliche<br />

<strong>Rehabilitation</strong><br />

• Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) / Berufsgenossenschaften (BG): Medizinische<br />

<strong>Rehabilitation</strong> und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

6


• Altershilfe für Landwirte: Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Kriegsopferversorgung (KOV): Medizinische und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Sozialhilfe: Medizinische und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit): Berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

IV. <strong>Rehabilitation</strong> - Schnittstelle zwischen Akutbehandlung und<br />

ambulanter Versorgung<br />

Stationäre Heilbehandlung<br />

Die Einleitung eines stationären Heilverfahrens erfolgt auf Antrag des Versicherten,<br />

den gesetzlichen Rentenversicherungsträger (§ 15 Abs. 1 SGB VI) oder die<br />

gesetzliche Krankenkasse (§ 51 SGB V). Dabei werden die sozialmedizinischen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens überprüft. Für die<br />

gesetzliche Rentenversicherung erfolgt dies durch eigene sozialmedizinische<br />

Dienste bei der gesetzliche Krankenversicherung durch den medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen (MdK) in der Regel auf der Grundlage eines vom behandelnden<br />

Arzt erstellten Befundberichtes und ggf. Krankenhausentlassungsund<br />

<strong>Fach</strong>arztberichten. In einigen Fällen erfolgt neben der Beurteilung nach Aktenlage<br />

eine sozialmedizinische Untersuchung auf Veranlassung der Rentenversicherung.<br />

Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)<br />

Neben <strong>dem</strong> stationären Heilverfahren gibt es die sogenannte Anschlussheilbehandlung<br />

(AHB / GRV) oder auch Anschlussrehabilitation (AR / GKV), welche in<br />

unmittelbarem oder engem zeitlichem Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung,<br />

d.h. möglichst innerhalb von 14 Tagen durchgeführt wird.<br />

Bei der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> (Indikationsgruppe 9 siehe unten) ist die<br />

Einleitung des AHB-Verfahrens auch durch neurologische <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />

<strong>zu</strong>lässig, die eine Früh-<strong>Rehabilitation</strong> durchgeführt haben, jedoch keine <strong>zu</strong>gelassenen<br />

Krankenhäuser (nach SGB V) sind. Dabei handelt es sich hierbei um stationäre/teilstationäre<br />

Leistungen <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Die allgemeinen Ziele der Anschlussheilbehandlung sind die Wiederanpassung<br />

des Patienten an die Belastung des Alltags und des Berufslebens durch eine<br />

7


Wiedererlangung und / oder bestmögliche Kompensation verlorengegangener<br />

Funktionen (z. B. auch Vermeidung oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit).<br />

Dabei sind Anschlussheilbehandlungen Leistungen <strong>zu</strong>r Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong>,<br />

die nach besonderen Vorgaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte<br />

(BfA) und den gesetzlichen Krankenkassen eingeleitet und in speziell<br />

ausgewählten <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen in Abhängigkeit von der Indikation<br />

durchgeführt werden.<br />

Zur Durchführung eines AHB- / AR-Verfahrens müssen folgende (medizinische)<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein.<br />

• Indikationen: dabei muss die das aktuelle Krankheitsereignis betreffende Diagnose<br />

in der AHB-Indikationsliste (siehe unten) enthalten sein.<br />

• Es muss eine <strong>Rehabilitation</strong>sbedürftigkeit bestehen, d. h. es müssen die persönlichen<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen (siehe oben) <strong>zu</strong>r Einleitung einer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme<br />

erfüllt sein.<br />

• Die <strong>Rehabilitation</strong>sfähigkeit des Patienten muss gegeben sein. Dies bedeutet,<br />

dass der Patient in den Aktivitäten des täglichen Lebens überwiegend eigenständig<br />

ist, d. h. dass er frühmobilisiert ist, sich ohne fremde Hilfe auf Stationsebene<br />

bewegen sowie eigenständig essen und waschen kann. Eine Inkontinenz<br />

sollte nicht vorliegen. Der Patient muss körperlich ausreichend belastbar<br />

sein, an einer entsprechenden rehabilitativen Maßnahme teil<strong>zu</strong>nehmen<br />

und muss darüber hinaus motiviert und geistig als auch psychisch in der<br />

Lage sein aktiv den Reha-Prozess mit<strong>zu</strong>gestalten.<br />

• Es müssen entsprechende Verlegungsformalitäten abgewickelt werden mit u.<br />

a. Einwilligungserklärung des Patienten, Klärung der Kostenträgerschaft, Erstellung<br />

eines AHB-Befundberichtes (vorgegebenes Formblatt).<br />

Nachfolgende Übersicht verdeutlicht den Prozess der Einleitung eines AHB- /<br />

AR-Verfahrens:<br />

8


Krankenhaus<br />

AHB-Klinik<br />

Arzt, Krankenhaus<br />

Pat. Auswählen<br />

⇓<br />

Krankenhaus<br />

Anspruchsberechtigung prüfen<br />

(GRV, GKV)<br />

⇓<br />

Arzt, Krankenhaus<br />

Pat. Informieren<br />

⇓<br />

Krankenhaus, Patient<br />

Zustimmungserklärung<br />

⇓<br />

Krankenhaus<br />

ggf. Bett ermitteln<br />

⇓<br />

Arzt, Krankenhaus<br />

Befundbericht<br />

Krankenhaus<br />

Mitteilung<br />

Krankenhaus<br />

Verlegung<br />

⇓<br />

⇓<br />

⇔<br />

⇒<br />

⇐<br />

⇒<br />

AHB-Klinik<br />

Bett vorhanden? Termin?<br />

- Zustimmungserklärung an<br />

AHB-Klinik, Befundbericht<br />

-Durchschlag Befundbericht<br />

an Krankenkasse (ggf.)<br />

Arzt AHB-Klinik<br />

Entscheidung über Aufnahme<br />

AHB-Klinik<br />

Durchführung der AHB<br />

Die (AHB/AR) Indikationen sind insgesamt nach 10 Gruppen / Kapitel gegliedert<br />

(Krankheitsarten) und enthalten jeweils entsprechende Untergruppierungen. Dabei<br />

erfolgt die Anschlussheilbehandlung in für die jeweilige Indikationsgruppe<br />

<strong>zu</strong>gelassenen <strong>Rehabilitation</strong>s(AHB)kliniken.<br />

9


AHB / AR-Indikationsgruppen:<br />

• Krankheiten des Herzens und des Kreislaufes / Kap. 1: z.B. Z.n. akutem<br />

Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit ohne akuten Herzinfarkt, Z.n. koronarer<br />

Bypass-Operation, Z.n. Herzklappenoperation, Z.n. Herztransplantation<br />

• Krankheiten der Gefäße / Kap. 2: z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit<br />

Fontaine II a und II b, Z.n. Operation am arteriellen Gefäßsystem<br />

• Entzündlich-rheumatische Erkrankungen / Kap. 3: z.B. rheumatoide Arthritis,<br />

Spondylitis ankylosans, Kollagenosen, reaktive Arthritis<br />

• Degenerativ-rheumatische Krankheiten und Z. n. Operationen und Unfallfolgen<br />

an den Bewegungsorganen / Kap. 4: z.B. Z.n. Amputation großer<br />

Gliedmaßenabschnitte, Z.n. stabilisierenden oder korrigierenden Operationen<br />

an der Wirbelsäule oder konservativ versorgten Wirbelfrakturen, Z.n. größeren<br />

Umstellungsoperationen (Osteotomien)<br />

• Gastroenterologische Erkrankungen und Z. n. Operationen an den Verdauungsorganen<br />

/ Kap. 5: z.B. Z.n. akuter Virus-Hepatitis, Leberzirrhose, Z.n.<br />

Lebertransplantation, Z.n. akuter Pankreatitis, Z.n. Magen- und Darmoperationen,<br />

Colitis ulcerosa<br />

• Stoffwechselerkrankungen / Kap. 6: Diabetes mellitus<br />

• Krankheiten und Zustand nach Operation an den Atmungsorganen / Kap. 7:<br />

z.B. Z.n. schwerer respiratorischer Insuffizienz bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen<br />

unterschiedlicher Genese, Z.n. Lungenoperation, Z.n. Pneumonie<br />

• Krankheiten der Niere und Z. n. Operation an Nieren, ableitenden Harnwegen<br />

und Prostata / Kap. 8: z.B. Nephritis, Z.n. Nierentransplantation<br />

• Neurologische Krankheiten und Z. n. Operation an Gehirn Rückenmark und<br />

peripheren Nerven / Kap. 9: Z.n. Hirninfarkt und –blutung, Z.n. schwerer diffuser<br />

Hirnschädigung, Z.n. Meningitis und/oder Encephalitis, traumatischneurologische<br />

Erkrankungen, Polyneuropathie, Encephalomyelitis disseminata<br />

• Bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen / Kap.<br />

10: z.B. Bewegungs-, Verdauungs- oder Atmungsorgane.<br />

10


Neurologische <strong>Rehabilitation</strong> / Früh-<strong>Rehabilitation</strong><br />

Für den neurologisch-rehabilitativen Bereich hat sich die Klassifizierung nach<br />

<strong>dem</strong> Phasenmodell in der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> etabliert.<br />

Nach <strong>dem</strong> Flussdiagramm unterteilt man die <strong>Rehabilitation</strong> neurologischer Patienten<br />

in die Phasen A bis F. Dabei durchläuft der Patient nicht jede Phase. Die<br />

Phasen<strong>zu</strong>gehörigkeit richtet sich nach <strong>dem</strong> Ausprägungsgrad des jeweiligen Beschwerdebildes.<br />

Bei der Phase A handelt es sich um die medizinische Akutbehandlung im Krankenhaus<br />

(Prärehabilitationsphase).<br />

Handelt es sich um einen Patienten, der nach der Akutbehandlung z. B. im<br />

Rahmen eines Schlaganfalles noch ein mäßiggradiges funktionelles Defizit aufweist<br />

und damit die AHB-Kriterien erfüllt, entspricht dieser Patient der Phase D,<br />

d. h. es handelt sich um einen Patienten mit abgeschlossener Frühmobilisation,<br />

der in den Aktivitäten des täglichen Lebens weitestgehend selbstständig ist.<br />

Sollte der Patient jedoch noch ein ausgeprägteres Defizit haben und damit die<br />

AHB-Kriterien nicht erfüllen, handelt es sich um einen Patienten der Phase C im<br />

Sinne einer Früh-<strong>Rehabilitation</strong>. Dabei muss es sich einen überwiegend bewusstseinsklaren<br />

Patienten handeln, der kooperativ täglich an mehreren Therapiemaßnahmen<br />

teilnehmen kann, jedoch noch in den Aktivitäten des täglichen<br />

Lebens auf pflegerische Hilfe angewiesen ist. Dabei ist das Hauptziel dieser Therapiephase,<br />

die Selbstständigkeit im Alltag <strong>zu</strong> erreichen. Hier eignet sich der Barthelindex<br />

<strong>zu</strong>r Erfassung der Einschränkung der Aktivitäten des täglichen Lebens,<br />

auch <strong>zu</strong>r Verlaufsbeurteilung. Probleme bereitet dabei, dass kognitive Einbußen<br />

hier nicht ausreichend abgebildet werden (siehe unten). Ergänzend kommt hier,<br />

wie auch in der Phase D der sogenannte Frühreha-Barthel-Index <strong>zu</strong>r Anwendung<br />

oder auch der erweiterte Barthelindex.<br />

Bei schwerstkranken neurologischen Patienten die diese Kriterien noch nicht<br />

erfüllen, handelt es sich um Patienten der Phase B, wobei hier z. B. eine Bewusstlosigkeit<br />

oder schwere Bewusstseinstrübung vorliegt und der Patient <strong>zu</strong>nächst<br />

wieder in die Lage versetzt werden muss, kooperative Mitarbeit <strong>zu</strong> leisten<br />

um am weiteren <strong>Rehabilitation</strong>sprozess teilnehmen <strong>zu</strong> können. Bei Befundbesserung<br />

durchläuft dieser Patient dann die Phase C ggf. auch die Phase D.<br />

Bei der Phase E handelt es sich um die nachgeschaltete Nachsorge einschließlich<br />

Leistungen <strong>zu</strong>r sozialen sowie der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> nach der stationären<br />

Reha.<br />

Bei der Phase F handelt es sich um eine dauerhaft unterstützende, betreuende<br />

und / oder <strong>zu</strong>standserhaltende Leistungen, wobei die Aufnahme des Patient in<br />

diese Phase je nach Zustand sowohl nach der Phase B als auch nach der Phase<br />

C erfolgen kann.<br />

11


Flussdiagramm<br />

„Behandlungs- und Reha-Phasen in der Neurologie“<br />

Akutereignis (Schlaganfall, SHT u. a. )<br />

Phase A<br />

Akutbehandlung, ggf. intensivmedizinische Behandlung<br />

(Normal-, ggf. Intensivstation, stroke-unit)<br />

Phase B<br />

Pat. schwer bewusstseinsgestört; kurativmedizinische<br />

Diagnostik und Behandlung;<br />

Rehabilitative Einzelförderung<br />

Pflege-Abt./Stat.<br />

Phase C<br />

Pat. Ist kooperativ, z. T. pflegeabhängig;<br />

umfassende rehabilitative Therapie<br />

Pflege-Abt./Stat.<br />

Phase D<br />

Pat. Ist frühmobilisiert;<br />

umfassende Therapie<br />

Phase F<br />

Phase E<br />

Unterstützende, betreuende und /<br />

oder <strong>zu</strong>standserhaltende Maßnahmen<br />

Nachgehende<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sleistungen und<br />

berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

12


Insgesamt ist somit die stationäre/teilstationäre <strong>Rehabilitation</strong> im Rahmen der<br />

Früh-Reha / AHB- / AR-Verfahren an der Schnittstelle zwischen der Akutbehandlung<br />

und der poststationären Nachsorge angesiedelt.<br />

Nach der VDR-Statistik <strong>Rehabilitation</strong>, Herausgeber: VDR, Frankfurt am Main<br />

Band 146 wurden 2003 752400 stationäre Leistungen <strong>zu</strong>r Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />

und sonstige Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe für Erwachsene durchgeführt: Indikation<br />

nach 1. Diagnose ICD-10<br />

• Muskel- Skelett-System (M00 bis M99): 38,7 %<br />

• Neubildung (C00 bis D48): 17,9 %<br />

• Psychischen Störungen (F00 bis F09, F20 bis F99): 12,1 %<br />

• Kreislaufsystem (I00 bis I99): 9,8 %<br />

• Abhängigkeitserkrankung (F10 bis F19): 5,2 %<br />

• Atmungssystem (J00 bis J99): 2,7 %<br />

• Stoffwechselerkrankungen (E00 bis E99): 2,5 %<br />

• Verlet<strong>zu</strong>ngen, äußere Ursachen (S00 bis T98): 2,5 %<br />

• Nervensystem (G00 bis G99): 1,8 %<br />

• Verdauungssystem (K00 bis K93): 1,5 %<br />

• Haut (L00 bis L99) : 1,1 %<br />

• sonstige Ursachen: 4,3 %.<br />

Zusammenfassend hat somit die Gruppe der sogenannten muskuloskelettalen<br />

Erkrankungen eine besondere Bedeutung im Rahmen der <strong>Rehabilitation</strong> sowie<br />

der gesamten Sozialmedizin. So verursachte diese Patientengruppe im Jahr<br />

2001 ca. 20% der Fälle von Arbeitsunfähigkeit (bei AOK-Versicherten) sowie<br />

23% aller vorzeitigen Berentungen (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger<br />

2002). Darüber hinaus gewinnt die Gruppe der Psychosomatischen Erkrankung<br />

<strong>zu</strong>nehmend an Bedeutung.<br />

V. Reha-Assessmentverfahren / Diagnostische Klassifikationssysteme<br />

In der <strong>Rehabilitation</strong> werden multidimensionale Assessmentverfahren angewendet.<br />

Dabei dienen diese nicht nur der Erfassung der medizinischen, funktionellen<br />

und psychosozialen Probleme und Ressourcen bei Rehabilitanden, sondern<br />

auch darüber hinaus der Informationsorganisation im therapeutischen Team so-<br />

13


wie der Evaluation der Behandlungserfolge und sind damit ein geeignetes Instrument<br />

<strong>zu</strong>m Qualitätsmanagement im <strong>Rehabilitation</strong>sprozess. Insgesamt dienen<br />

Reha-Assessmentverfahren u. a.:<br />

• der Verbesserung der diagnostischen Treffsicherheit<br />

• der Ermittlung des <strong>Rehabilitation</strong>spotentiales und der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />

• der Erstellung eines koordinierten Therapieplanes<br />

• der Prioritätenset<strong>zu</strong>ng bei Problemen<br />

• der Verlaufsbeurteilung eines reproduzierbaren Ausgangsbefundes.<br />

Man unterscheidet verschiedene Dimensionen des Reha-Assessments.<br />

• Physische Gesundheit: z.B. Medizinische Diagnosen (ICD 10), Krankheitsfolgen<br />

(ICF siehe unten), Medikamente, allgemeine Anamnese etc.<br />

• Physische Funktion: z.B. kognitive Funktion (MMST, DEM-Tect)<br />

• Psychische Funktion: z.B. BDI, Geriatrische Depressionsskala<br />

• Soziale Gesundheit: z.B. wirt. Lage, Familienstand, Wohnsituation, Soziales<br />

Netz etc.<br />

• Selbsthilfefähigkeit: z.B. grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens<br />

(ADL/Barthel-, Frühreha-Barthel-, erweiterter Barthel-Index siehe unten), instrumentelle<br />

Aktivitäten des Lebens (IADL), Gang- und Gleichgewichts (Tinetti).<br />

• „Spezifische“ Reha-Assessmentverfahren:<br />

a) Selbsteinschät<strong>zu</strong>ngsfragebögen <strong>zu</strong> verschiedenen Dimensionen:<br />

- IRES: Indikatoren des Reha-Status<br />

- AVEM: Arbeitsbezogenes Verhaltens- und Erlebnismuster<br />

b) leistungsdiagnostische Instrumentarien wie:<br />

- ERGOS (computergestütztes Arbeitssimulationssystem)<br />

- EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit nach S. Isernhagen).<br />

14


ICF-Modell<br />

Internationale Klassifikationen der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit<br />

/ WHO (2001).<br />

Bei der „International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)“<br />

handelt es sich um ein sog. biopsychosoziales Modell. Es wird hiermit versucht,<br />

den gesamten Lebenshintergrund der Betroffenen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Dabei<br />

wurden im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX.) <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe behinderter<br />

Menschen wesentliche Aspekte der ICF aufgenommen. Durch das ICF-<br />

Modell wird die Gesundheitserfahrung in ihrer Gesamtheit beschrieben.<br />

Health Condition<br />

(Gesundheitsproblem oder Krankheit)<br />

Körperfunktion Aktivitäten Partizipation<br />

und- struktur<br />

Umweltfaktoren<br />

Persönliche Faktoren<br />

Kontextfaktoren<br />

Gesundheitsproblem: Unter Gesundheitsproblemen versteht man einen Oberbegriff<br />

für (akute und / oder chronische) Krankheiten oder Gesundheitsstörungen.<br />

Ein Gesundheitsproblem kann Nebenerkrankungen im eigentlichen Sinne<br />

auch anderer Situationen erfassen wie Alter, Stress, Schwangerschaft etc. Die<br />

Gesundheitsprobleme werden nach ICD 10 codiert.<br />

Körperfunktionen und –struktur: Körperfunktionen sind physiologische Funktionen<br />

von Körpersystemen unter Einbeziehung von psychologischen Funktionen.<br />

Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers (Organe, Gliedmaßen und<br />

ihre Bestandteile). Unter Schädigungen versteht man Beeinträchtigungen einer<br />

Körperfunktion oder –struktur in einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes.<br />

Aktivitäten und Partizipation: Bei einer Aktivität handelt es sich um die Durchführung<br />

einer Aufgabe oder Handlung durch eine Person. Sie repräsentiert die indi-<br />

15


viduelle Perspektive der Funktionsfähigkeit mit ggf. hieraus resultierenden Beeinträchtigungen<br />

der Aktivität. Unter Partizipation versteht man das Einbezogensein<br />

in eine Lebenssituation. Sie repräsentiert die gesellschaftliche Perspektive der<br />

Funktionsfähigkeit und führt ggf. <strong>zu</strong> einer Beeinträchtigung der Teilhabe.<br />

Umweltfaktoren: Hierunter versteht man die materielle, soziale und einstellungsbezogene<br />

Umwelt, in der ein Mensch lebt und sein Dasein entfaltet. Dabei liegen<br />

die Umweltfaktoren außerhalb des Individuums und können somit einen Einfluss<br />

auf die Durchführung von Aufgaben bzw. Handlungen (positiv / negativ) nehmen.<br />

Personenbezogene Faktoren: Hierunter versteht man den speziellen Hintergrund<br />

des Lebens und der Lebensführung eines Menschen, der nicht direkter Teil ihres<br />

Gesundheitsproblems oder Zustandes ist wie z. B. Alter, Erziehung, Ausbildung<br />

etc.. Personenbezogene Faktoren sind in der ICF nicht klassifiziert.<br />

Die Umweltfaktoren sowie die personenbezogenen (oder persönliche) Faktorenwerden<br />

als Kontextfaktoren <strong>zu</strong>sammengefasst. Dabei unterscheidet man Faktoren,<br />

die positive Auswirkungen auf die funktionale Gesundheit haben, sogenannte<br />

(externe / interne) Förderfaktoren, von negativen, sogenannte (externe /<br />

interne) Barrieren.<br />

Mithilfe dieses Modells ist im Rahmen einer gemeinsamen Sprachenfindung eine<br />

für die <strong>Rehabilitation</strong> relevante Dokumentation bzw. Beschreibung von Aktivitätsund<br />

Partizipationsstörungen und Kontextfaktoren und deren Einfluss auf die<br />

funktionale Gesundheit möglich.<br />

Eine Person gilt nach ICF als funktional gesund, wenn – vor ihrem gesamten<br />

Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren) :<br />

1. Ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen<br />

Bereichs) und ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen)<br />

Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und –strukturen).<br />

2. Sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsprobleme<br />

(Gesundheitsproblem im Sinne der ICD) erwartet wird (Konzept der<br />

Aktivitäten) und<br />

3. sie <strong>zu</strong> allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat und in diesen<br />

Lebensbereichen in der Weise und <strong>dem</strong> Umfang sich entfalten kann, wie von<br />

einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktion oder –strukturen<br />

oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).<br />

16


Zahlreiche Reha-Assessementverfahren werden mit unterschiedlichem Inhalt<br />

und Schwerpunkten eingesetzt. Gängige Verfahren sind dabei der Barthel-Index,<br />

der Timed up and go Test sowie der Motilitätstest nach Tinetti u. a.<br />

Barthel-Index<br />

Im Barthelindex werden die Fähigkeiten des Patienten im Bereich der Selbstversorgung<br />

und Mobilität getestet. Er ist insofern geeignet, die Selbstständigkeit von<br />

Patienten <strong>zu</strong> evaluieren sowie diese im <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf <strong>zu</strong> beurteilen.<br />

Erhebungsbogen Barthel Index (BI)<br />

Punkte<br />

Essen<br />

• Unabhängig, isst selbstständig, benutzt Geschirr und Besteck 10<br />

• Braucht etwas Hilfe, z. B. Fleisch oder Brot schneiden 5<br />

• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />

Bett / (Roll-)Stuhltransfer<br />

• Unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit 15<br />

• Geringe Hilfen oder Beaufsichtigung erforderlich 10<br />

• Erhebliche Hilfe beim Transfer, Lagewechsel, Liegen / Sitz selbständig 5<br />

• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />

Waschen<br />

• Unabhängig beim Waschen von Gesicht, Händen; Kämmen, Zäheputzen 5<br />

• Nicht selbstständig bei o. a. Tätigkeiten 0<br />

Toilettenbenut<strong>zu</strong>ng<br />

• Unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit (inkl. Reinigung) 10<br />

• Benötigt Hilfe, z.B. wg. un<strong>zu</strong>r. Gleichgewichts od. Kleidung /Reinigung 5<br />

• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />

Baden<br />

• Unabhängig bei Voll- Und Duschbad in allen Phasen der Tätigkeit 5<br />

• Nicht selbstständig bei o. g. Tätigkeiten 0<br />

Gehen auf Flurebene bzw. Rollstuhlfahren<br />

• Unabh. beim Gehen über 50 m, Hilfsmittel erlaubt, nicht aber Gehwagen 5<br />

• Geringe Hilfe oder Überwach. erforderlich, kann mit Hilfsm. 50 m gehen 10<br />

• Nicht selbstständig beim Gehen, kann aber Rollstuhl selbstständig bedienen,<br />

auch um Ecken herum u. an einen Tisch heranfahren; Strecke min. 50 m 5<br />

17


• Nicht selbstständig beim Gehen oder Rollstuhlfahren 0<br />

Treppensteigen<br />

• Unabhängig bei der Bewältigung einer Treppe (mehrere Stufen) 10<br />

• Benötigt Hilfe oder Überwachung beim Treppensteigen 5<br />

• Nicht selbstständig, kann auch mit Hilfe nicht Treppensteigen 0<br />

An- und Auskleiden<br />

• Unabhängig beim An- u. Auskleiden (ggf. auch Korsett oder Bruchband) 10<br />

• Benötigt Hilfe, kann aber 50% der Tätigkeit selbstständig durchführen 5<br />

• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />

Stuhlkontrolle<br />

• Ständig kontinent 10<br />

• Gelegentlich inkontinent, max. 1x / Woche 5<br />

• Häufiger / ständig inkontinent 0<br />

Urinkontrolle<br />

• Ständig kontinent, ggf. unabhängig bei Versorgung mit DK / Cystofix 10<br />

• Gelegentlich inkontinent, max. 1 x / Tag, Hilfe bei ext. Harnableitung 5<br />

• Häufiger / ständig inkontinent 0<br />

‣Summe (max. 100)<br />

Die erweiterte Form des Barthel-Indexes ist der sogenannte erweiterte Barthel-<br />

Index (EBI), welcher aus einer 4-stufigen Skala besteht und sich in 16 Items von<br />

0 bis 64 Punkten unterteilt. Dabei werden hier die Bereich Essen und Trinken,<br />

persönliche Hygiene, An- und Ausziehen, Baden / Duschen / Ganzkörperwäsche,<br />

Transfer Rollstuhl-Bett, Fortbewegung, Treppensteigen, Toilettenbenut<strong>zu</strong>ng,<br />

Darmkontrolle, Blasenkontrolle, Verstehen, Ausdruck, soziale Interaktion,<br />

Problemlösen, Gedächtnis und Neglect / Sehen erfasst.<br />

Der Frühreha-Barthel-Index (FRB) erfasst den Barthel-Index mit einem maximalen<br />

Wert von 100 Punkten abzüglich jeweils 50 Minuspunkte für:<br />

• Intensivüberwachung (-50)<br />

• Tracheostoma mit Absaugungspflicht (-50)<br />

• Intermittierend Beatmung. Beaufsichtigungspflichtige Orientierungsstörungen<br />

(-50)<br />

• Verhaltensstörung (-50)<br />

• Schwere Verständigungsstörungen (-25).<br />

• Beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung (-50).<br />

Es ergibt sich somit ein Score-Bereich von -325 bis 100.<br />

18


Timed up and go - Test<br />

Bei <strong>dem</strong> sog. Timed up and go -Test handelt es sich um ein Assessment Verfahren<br />

<strong>zu</strong>r Bewertung der Kraft und Mobilität. Dabei handelt es sich ein einfaches<br />

Prüfverfahren, welches im Routinebetrieb die Beweglichkeit des Rehabilitanden<br />

über einen Zeitfaktor beschreibt und so als <strong>Rehabilitation</strong>sinstrument eingesetzt<br />

werden kann.<br />

Erhebungsbogen Timed „Up & Go“<br />

Der Proband sitzt auf einem Stuhl mit Armlehne (Sitzhöhe ca. 46 cm). Er darf<br />

ggf. ein Hilfsmittel (z. B. Stock) benutzen. Die Arme liegen locker auf den Armstützen<br />

und der Rücken liegt an der Rückenlehne des Stuhles an.<br />

Beim Erreichen dieser Position hilft der Untersucher nicht mit. Nach Aufforderung<br />

soll der Proband mit einem normalen und sicheren Gang bis <strong>zu</strong> einer Linie laufen,<br />

die in drei Metern Entfernung vor <strong>dem</strong> Stuhl auf <strong>dem</strong> Boden angezeichnet<br />

ist, sich dort umdrehen, wieder <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong>m Stuhl gehen und sich in die Ausgangsposition<br />

begeben.<br />

Die dafür benötigte Zeit wird in Sekunden notiert; es ist keine Stoppuhr vorgeschrieben.<br />

Vor der eigentlichen Zeitmessung kann der Proband den Bewegungsablauf ü-<br />

ben. Der Untersucher darf den Bewegungsablauf einmal <strong>dem</strong>onstrieren.<br />

Patient hat Sekunden gebraucht.<br />

Patient hat keine Gehhilfe benutzt .<br />

Patient hat Gehhilfe benutzt und zwar .<br />

Tinetti-Test<br />

Bei <strong>dem</strong> Tinetti-Test handelt es sich ebenfalls um ein Assessmentinstrument <strong>zu</strong>r<br />

Bewertung der Kraft und Mobilität und dient insbesondere der Abklärung einer<br />

Gang- und Gleichgewichtsstörung und auch <strong>zu</strong>r Bewertung des Sturzrisikos.<br />

19


Erhebungsbogen Motilitätstest nach Tinetti<br />

Hilfsmittel: Nein Ja: Welches?<br />

I. Balancetest<br />

Punkte 0 1 2 3 4<br />

Gleichgewicht<br />

im Sitzen<br />

unsicher<br />

Sicher, stabil<br />

Aufstehen<br />

vom Stuhl<br />

Braucht Armlehne<br />

Zeit: sec<br />

Balance in den ersten 5<br />

sec<br />

Stehsicherheit<br />

Balance mit geschl. Augen<br />

Drehung 360 ° mit offenen<br />

Augen<br />

Stoß gegen die Brust (3x<br />

leicht)<br />

Hinsetzen<br />

Zeit: sec<br />

Nicht möglich<br />

Nur mit Hilfe<br />

Diverse Versuche,<br />

rutscht nach vorn<br />

unsicher Sicher, mit Halt Sicher, ohne Halt<br />

unsicher<br />

Sicher, aber ohne geschlossene<br />

Füße<br />

unsicher Sicher, ohne Halt<br />

Unsicher, braucht<br />

Halt<br />

Fällt ohne Hilfe<br />

oder Halt<br />

Lässt sich plumpsen,<br />

unzentriert<br />

braucht Lehne<br />

Diskontin. Bewegung bd.<br />

Füße am Boden vor <strong>dem</strong><br />

nächsten Schritt<br />

Muss Füße bewegen, behält<br />

Gleichgewicht<br />

Flüssige Bewegung<br />

Sicher mit geschlossenen<br />

Füßen<br />

Kontin.<br />

sicher<br />

Bewegung,<br />

Gibt sicheren Widerstand<br />

oder Halt (nur 1 Versuch)<br />

In einer fließenden<br />

Bewegung<br />

20


Motilitätstest nach Tinetti (Fortset<strong>zu</strong>ng)<br />

II. Gehprobe<br />

Punkte 0 1 2<br />

Schrittauslösung (Patient<br />

Zögert, mehrere Versuche, stockender<br />

wird aufgefordert, <strong>zu</strong> gehen) Gehen ohne fremde Hilfe<br />

Beginn<br />

Schritthöhe (von der Seite<br />

beachten)<br />

Kein selbständiges Gehen<br />

möglich<br />

Schlurfen übertriebenes Hochziehen<br />

Schrittlänge (von Zehen des<br />

einen bis <strong>zu</strong>r Ferse des anderen<br />

Fußes)<br />

Weniger als Fußlänge<br />

Mindestens Fußlänge<br />

Schrittsymmetrie<br />

Schrittlänge variiert, Hinken<br />

Schrittlänge beidseits gleich<br />

Gangkontinuität<br />

Kein selbstständiges Gehen<br />

möglich<br />

Phasen mit Beinen, am Boden,<br />

diskontinuierlich<br />

Beim Absetzen des einen wird der andere<br />

Fuß gehoben, keine Pausen<br />

Wegabweichung<br />

Kein selbstständiges Gehen<br />

möglich<br />

Schwanken, einseitige Abweichung<br />

Füße werden entlang einer imaginären<br />

Linie abgesetzt<br />

Rumpfstabilität<br />

Abweichen, Schwanken,<br />

Unsicherheit<br />

Rücken und Knie gestreckt, Arme<br />

werden nicht <strong>zu</strong>r Stabilisierung<br />

gebracht<br />

Schrittbreite<br />

Breitbeinig oder über<br />

Kreuz<br />

Füße berühren sich beinahe<br />

Punkte Balance-Test: + Punkte Gehprobe: =Gesamtpunktzahl:<br />

21


VI. <strong>Rehabilitation</strong>sprozess<br />

Wurde die <strong>Rehabilitation</strong>sbedürftigkeit festgestellt (siehe oben) und ein entsprechendes<br />

medizinisches <strong>Rehabilitation</strong>sverfahren eingeleitet, erfolgt die Aufnahme<br />

in einer <strong>zu</strong>gelassenen <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung (ambulant/stationär).<br />

Der <strong>Rehabilitation</strong>sprozess in der medizinische <strong>Rehabilitation</strong> gliedert sich in<br />

• <strong>Rehabilitation</strong>sdiagnostik mit Analyse der Strukturschädigung, der Aktivitäten,<br />

der Partizipation sowie der Kontextfaktoren unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Risikofaktorenkonstellation (siehe Reha-Assessmentverfahren)<br />

• <strong>Rehabilitation</strong>splan mit Beschreibung der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />

• <strong>Rehabilitation</strong>sdurchführung und ihre Überprüfung im Verlauf<br />

• Dokumentation des <strong>Rehabilitation</strong>sverlaufs und der <strong>Rehabilitation</strong>sergebnisse,<br />

insbesondere unter Berücksichtigung der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />

• Nachsorgekonzept.<br />

Dabei ergibt sich in der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung folgender Ablauf:<br />

Bei Aufnahme des Patienten werden nochmals die <strong>Rehabilitation</strong>skriterien für<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sbedürftig-/-fähigkeit sowie die <strong>Rehabilitation</strong>sindikation geprüft.<br />

Am Aufnahmetag des Patienten erfolgt dann eine umfangreiche Anamneseerhebung<br />

unter Berücksichtigung der rehabilitationsspezifischen Fragestellungen,<br />

eine umfangreiche allgemeinmedizinische als auch krankheitsspezifisch/fachärztliche<br />

Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Funktions-/Fähigkeitsstörungen<br />

mit deren Auswirkungen auf den Alltag/Beruf unter<br />

Einsatz von Assessment-Verfahren. Danach erfolgt die Erarbeitung von <strong>Rehabilitation</strong>szielen<br />

(siehe unten) mit <strong>dem</strong> Patienten, Festlegung dieser sowie Festlegung<br />

des medikamentösen, balneophysikalischen, gesundheitsbildenden Therapieprogramms<br />

etc. (siehe unten). Gegebenenfalls werden weitere erforderliche<br />

diagnostische Maßnahmen eingeleitet.<br />

Im Rahmen des interdisziplinären Ansatzes erfolgen regelmäßig Teambesprechungen,<br />

wobei der Arzt als Leiter des therapeutischen Teams dieses strukturiert<br />

(siehe unten). Im Rahmen der Arbeit des therapeutischen Teams werden dann<br />

auch die <strong>Rehabilitation</strong>sziele gegebenenfalls modifiziert und dies im Rahmen der<br />

regelmäßigen Visiten mit <strong>dem</strong> Patienten abgestimmt. Im Rahmen dieser erfolgt<br />

auch jeweils eine Anpassung des medikamentösen als auch therapeutischen<br />

Therapieregimes.<br />

23


Am Ende des üblicherweise dreiwöchigen <strong>Rehabilitation</strong>sverfahrens erfolgt eine<br />

Abschlussuntersuchung, in der mit <strong>dem</strong> Patienten neben der körperlichen Untersuchung<br />

der Rehazielerreichungsgrad dokumentiert wird und das Nachsorgekonzept<br />

festgelegt wird (siehe unten).<br />

Danach erstellt der Arzt einen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht. Dies erfolgt<br />

bei Patienten, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger<br />

ist, in Form eine ausführlichen Arztbriefes, welcher sämtliche rehaspezifischen<br />

Inhalte berücksichtigen muss. Bei Patienten, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung<br />

Kostenträger ist nach den Kriterien der Rentenversicherungsträger<br />

(siehe Leitfaden <strong>zu</strong>m einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />

der gesetzlichen Rentenversicherung) mit der Gliederung:<br />

1. allgemeine und klinische Anamnese<br />

2. jetzige Beschwerden und funktionelle Einschränkungen<br />

3. gegenwärtige Therapie<br />

4. allgemeine Sozialanamnese<br />

5. Arbeits- und Berufsanamnese<br />

6. Aufnahmebefund, Vorbefunde, ergänzende Diagnostik<br />

7. <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />

8. <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf<br />

9. <strong>Rehabilitation</strong>sergebnis<br />

10. sozialmedizinische Epikrise<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />

Unterschieden werden kann zwischen allgemeinen, trägerspezifischen und individuellen<br />

<strong>Rehabilitation</strong>szielen. Im BfA-Leitfaden 8-7 heißt es hier<strong>zu</strong>: Reha-Ziele<br />

leiten sich her aus Schäden, Aktivitätsstörung oder Störung der Teilhabe. Sie<br />

sind erreichbar und müssen klar formuliert werden. Dabei sind spezifische, nicht<br />

globale Ziele <strong>zu</strong> wählen. Sie dürfen nicht mit Behandlungsaufgaben verwechselt<br />

werden. Es sollten höchstens fünf Reha-Ziele definiert werden. Dabei werden die<br />

Ziele im AHB/AR-Verfahren allgemein folgendermaßen definiert: Wiederanpassung<br />

des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens durch<br />

Wiedererlangung und/oder bestmöglicher Kompensation verlorengegangener<br />

Funktionen (z. B. auch Vermeidung oder Minderung der Pflegebedürftigkeit). Allgemeines<br />

Ziel der <strong>Rehabilitation</strong> ist eine Verbesserung des im Rahmen der Erkrankung<br />

bestehenden (Teil-) Verlustes der Teilhabe an spezifischen Lebenssituationen.<br />

Differenzierter betrachtet versteht man unter Zielen in der <strong>Rehabilitation</strong><br />

eine Eingliederung in den Alltag mit der hiermit verbundenen Selbstständigkeit<br />

bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL), eine Verbesserung der Mobilität<br />

und der Ausdauer. Eine möglichst weitest gehende Wiederherstellung der<br />

Normalfunktion der betroffenen Strukturen bzw. Erwerb von Kompensationsstra-<br />

24


tegien, eine Verbesserung der Lebensqualität sowie die Benennung von spezifischen<br />

individuellen <strong>Rehabilitation</strong>szielen. Aus den definierten <strong>Rehabilitation</strong>szielen<br />

leitet sich das <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramm / <strong>Rehabilitation</strong>splan ab.<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramm /-plan<br />

Prinzipiell können <strong>Rehabilitation</strong>sziele erreicht werden durch:<br />

• Vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur und Funktion<br />

bzw. Fähigkeiten und der sozialen Rolle (Restitutio ad integrum)<br />

• Größtmögliche Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur und Funktion<br />

bzw. Fähigkeiten und der sozialen Rolle (Restitutio ad optimum)<br />

• Einsatz von „Ersatzstrategien“ bzw. Ausnut<strong>zu</strong>ng verbliebener Funktionen<br />

bzw. Fähigkeiten (Kompensation)<br />

• Anpassung der Umweltbedingungen an die Fähigkeitsstörungen bzw. Beeinträchtigungen<br />

des Rehabilitanden (Adaptation)<br />

Je nach Ausgangslage des Krankheitsbildes des Rehabilitanden erfolgt die Umset<strong>zu</strong>ng<br />

im Rahmen des <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramms. Der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsplan<br />

gliedert sich in unterschiedliche Bereiche auf. Dabei unterscheidet<br />

man prinzipiell aktive therapeutische Anwendungen von passiven<br />

(balneophysikalische – siehe auch <strong>Script</strong> Physikalische Medizin).<br />

• Somatisch orientierte Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Sporttherapie <strong>zu</strong>r<br />

Kräftigung der Muskelgruppen, Bewegungstherapie <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />

kardialen Belastbarkeit.<br />

• Funktionale Therapie wie z. B. Physiotherapie <strong>zu</strong>r Verbesserung der Gehfähigkeit,<br />

Ergotherapie z.B. <strong>zu</strong>r Verbesserung der Fähigkeit des Anziehens und<br />

der Nahrungsaufnahme, Logopädie, neuropsychologische und psychologische<br />

Therapie (wie z. B. Entspannungsverfahren, Gedächtnistraining, etc.)<br />

• Soziale Maßnahmen (z. B. Sozialberatung, Berufsberatung etc.)<br />

• Edukative Therapie (z. B. Ernährungsberatung bei Übergewicht, krankheitsspezifische<br />

Gesundheitsbildung z. B. Rückenschule etc.)<br />

25


• Balneophysikalische Therapiemaßnahmen (sh. auch <strong>Script</strong> physikalische<br />

Therapie)<br />

• Medikamentöse Behandlung<br />

Therapeutisches Team<br />

Im Rahmen der multimodalen <strong>Rehabilitation</strong>stherapie sind an der therapeutischen<br />

Versorgung zahlreiche Berufsgruppen beteiligt. Die Gesamtheit dieser, am<br />

spezifischen <strong>Rehabilitation</strong>sprozess mitwirkenden Mitarbeitern nennt man das<br />

sogenannte therapeutische Team. Dieses besteht aus:<br />

• <strong>Rehabilitation</strong>sschwestern/-pflegern (aktivierende <strong>Rehabilitation</strong>spflege)<br />

• Physiotherapeuten<br />

• Sporttherapeuten<br />

• Ergotherapeuten<br />

• Logopäden<br />

• Neuropsychologen<br />

• Psychologen<br />

• Sozialberatern<br />

• Gesundheitsberatern<br />

• Mitarbeitern der physikalischen Therapie<br />

• Spezielle Therapeuten, wie z. B. Stoma-Therapeuten, Prothetikberater<br />

• Ärzten<br />

Der Arzt hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe das Team <strong>zu</strong> leiten und <strong>zu</strong><br />

koordinieren.<br />

Nachsorgekonzept<br />

Am Ende der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung wird gemeinsam mit den Mitarbeitern<br />

des therapeutischen Teams und <strong>dem</strong> Patienten, gegebenenfalls auch den Angehörigen,<br />

ein umfangreiches Nachsorgekonzept erstellt. Dabei kann dies z. B.<br />

lediglich aus der Umset<strong>zu</strong>ng eines Eigenübungsprogramms bestehen oder aber<br />

eine umfangreiche teilstationäre Nachbehandlung (nachstationäre Therapie) im<br />

Rahmen einer Tagesklinik sein. Dabei erfolgt eine intensive Kontaktaufnahme <strong>zu</strong><br />

den weiterbehandelnden Einrichtungen mit Organisation der gegebenenfalls erforderlichen<br />

multidisziplinären ambulanten Behandlung (Hausarzt, behandelnder<br />

Gebietsarzt, ambulante Reha-Einrichtung, Tagesklinik, Therapeuten etc.). In die-<br />

26


sem Zusammenhang wird auch eine Kontaktaufnahme <strong>zu</strong> Selbsthilfegruppen<br />

gegebenenfalls angebahnt sowie gegebenenfalls eine erforderliche Adaptation<br />

des häuslichen Umfeldes vorbereitet.<br />

Prinzipiell sollte nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Leistung <strong>zu</strong>r<br />

Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> ein umfangreiches Nachsorgekonzept umgesetzt<br />

werden. Diese Nachsorgeleistungen werden <strong>zu</strong>m Teil von den Rentenversicherungsträgern<br />

als auch den Krankenkassen unterstützt.<br />

Beispiele für Konzepte der Nachsorge sind:<br />

• <strong>Rehabilitation</strong>ssport unter ärztlicher Betreuung (z.B. Koronarsport)<br />

• Funktionstraining (z.B. Rheuma-Funktionstraining)<br />

• intensivierte Reha-Nachsorge / IRENA (BfA)<br />

• ambulante Suchtnachsorge.<br />

Dabei kommt eine Nachsorge dann in Frage, wenn prinzipiell Bedarf bei fortbestehenden<br />

funktionellen Einschränkungen vorliegt, die Reha-Ziele nur teilweise<br />

erreicht wurden oder noch instabil sind oder auch erhebliche Transferprobleme<br />

im Verlaufe fortbestehen (Nichtrauchen, Gewichtsreduktion, Stressbewältigung).<br />

Darüber hinaus ergeben sich Erfordernisse für eine intensivierte Nachsorge bei<br />

modifikationsbedürftigem Coping-Stil, längerfristigem Bedarf an Coachinginterventionen<br />

bei berufsbezogenen Problemen oder auch ggf. bei fortbestehender<br />

Arbeitsunfähigkeit.<br />

Neben <strong>dem</strong> medizinischen Nachsorgeprogramm, welches auch auf weitere erforderliche<br />

diagnostische Maßnahmen hinweisen soll, sind ggf. weitere Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>r beruflichen (Re-)Integration ein<strong>zu</strong>leiten. Hier<strong>zu</strong> gehören u.a. die stufenweise<br />

Wiedereingliederung. Hierbei können Leistungsberechtigte bei fortdauernder<br />

Arbeitsunfähigkeit, jedoch erkennbarer Teilarbeitsfähigkeit wieder schonend,<br />

d.h. in aufsteigender Arbeitsstundenzahl an die Belastung ihres bisherigen<br />

Arbeitsplatzes herangeführt werden (SGB V u. VI).<br />

VII. Sozialmedizinische Problematik<br />

Eine wesentliche Aufgabe des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses ist die sozialmedizinische<br />

Begutachtung. Dabei ist der Schwerpunkt die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung,<br />

welche prinzipiell erforderlich ist bei Versicherten, auch bei<br />

Rehabilitanden, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teil-<br />

27


weiser Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit<br />

beziehen, Empfängern von Rente wegen EU/BU oder verminderter<br />

Berufsfähigkeit im Bergbau, Empfängern von großen Witwen-/Witwerrenten<br />

wegen BU/EU bzw. wenn Erwerbsminderung vor <strong>dem</strong> 45. Lebensjahr vorliegt.<br />

Nicht erforderlich ist diese bei nichtversicherten Angehörigen, Altersrentenempfängern,<br />

Empfängern anderer Hinterbliebenenrenten. Sämtliche Angaben werden<br />

im Reha-Entlassungsbericht (siehe unten) dokumentiert.<br />

Dabei muss Stellung genommen werden <strong>zu</strong> der Leistungsfähigkeit in der letzten<br />

beruflichen Tätigkeit, wobei eine Untergliederung in 6 Stunden und mehr, 3 bis<br />

unter 6 Stunden und unter 3 Stunden vorgenommen werden kann.<br />

Neben der Bewertung der Leistungsfähigkeit in der letzten beruflichen Tätigkeit<br />

erfolgt die Bewertung des allgemeinen Leistungsbildes. Dabei unterscheidet man<br />

ein sogenanntes positives und negatives Leistungsbild.<br />

Das positive Leistungsbild bezieht sich nicht auf das Anforderungsprofil der <strong>zu</strong>letzt<br />

ausgeübten Tätigkeit, sondern beschreibt unabhängig davon ganz allgemein<br />

die <strong>zu</strong>mutbaren qualitativen Leistungsmerkmale:<br />

• körperlichen Arbeitsschwere<br />

• Arbeitshaltung<br />

• Arbeitsorganisation.<br />

Dabei sind die Begriffe der körperlichen Arbeitsschwere (leichte, leichte bis mittelschwere,<br />

mittelschwere, schwere Arbeit) sozialmedizinisch klar definiert. So<br />

versteht man unter leichten Arbeiten z.B. Tragen von weniger als 10 kg, unter<br />

mittelschweren Arbeiten z.B. Heben und Tragen von Lasten in der Ebene bis 15<br />

kg und unter schweren Arbeiten ein Tragen bis 40 kg schweren Lasten in der<br />

Ebene. Dies gilt auch für die weiteren <strong>zu</strong> bewertenden Parameter wie Arbeitshaltung<br />

(im Stehen, Gehen, Sitzen ), Zeit und Frequenzvorgaben (ständig, d.h.<br />

mehr als 90% der Arbeitszeit; überwiegend, d.h. 51-90% der Arbeitszeit; zeitweise,<br />

d.h. ca. 10% der Arbeitszeit; gelegentlich, d.h. bis <strong>zu</strong> 5% der Arbeitszeit) sowie<br />

der Arbeitsorganisation (Tagesschicht, Früh-/Spätschicht, Nachtschicht).<br />

Sind wesentliche Einschränkungen nicht vorhanden, wird dieses vermerkt.<br />

Das negative Leistungsbild ist <strong>zu</strong> erstellen, wenn wesentliche Einschränkungen<br />

vorliegen. Dabei wird eine Aussage:<br />

• <strong>zu</strong>r geistigen/psychischen Belastbarkeit (Konzentrations-<br />

/Reaktionsvermögen, Umstellungs- und Anpassungsvermögen, Verantwortung<br />

für Personen und Maschinen, Publikumsverkehr, Steuerung komplexer<br />

Arbeitsvorgänge etc.)<br />

• <strong>zu</strong> den Sinnesorganen (insbesondere Seh-/ Hör-/ Sprachstörungen)<br />

28


• <strong>zu</strong>m Bewegungs- und Haltungsapparat (Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges<br />

Bücken, Steigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Heben und Tragen<br />

von Lasten etc.)<br />

• <strong>zu</strong> Gefährdungs- durch Belastungsfaktor (z. B. Nässe, Zugluft, schwankende<br />

Temperaturen, inhalative Belastung, Lärm etc.) gemacht.<br />

Auch <strong>zu</strong>m allgemeinen Leistungsbild muss eine Aussage <strong>zu</strong>m möglichen zeitlichen<br />

Umfang (sh. oben) vorgenommen werden. In Abhängigkeit von der bestehenden<br />

Leistungsfähigkeit ergeben sich Begründungen für weitere Leistungen<br />

<strong>zu</strong>r Teilhabe am Arbeitsleben wie z. B. berufliche Ausbildung sowie berufliche<br />

Anpassung, Weiterbildung und Berufsvorbereitung. Diese Maßnahmen können<br />

in Einrichtungen der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> durchgeführt werden. Hier<strong>zu</strong> zählen<br />

• die Berufsförderungswerke: Umschulung, Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung,<br />

Berufsfindung<br />

• die Berufsbildungswerke: Berufsausbildung für jugendliche Behinderte, die<br />

nur im Rahmen einer auf ihre Behinderung ausgerichtete Ausbildungsstätte<br />

<strong>zu</strong>r Eingliederung auf <strong>dem</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden können<br />

• die Werkstätten für Behinderte: Versicherte, die aufgrund ihrer Behinderung<br />

nicht mehr auf <strong>dem</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden aber noch Arbeitsleistung<br />

gegen Bezahlung erbringen können.<br />

Neben der Erstellung des Leistungsbildes ergeben sich weitere sozialmedizinische<br />

Fragestellungen z. B. im Rahmen des Schwerbehindertenrechtes als auch<br />

der Pflegeversicherung.<br />

29


Ein Indikator des Erfolges einer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit<br />

bzw. die Verhinderung einer Frühberentung. Unter Berücksichtigung<br />

der u. a. Aufstellung ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ca. 60 % der Rehabilitanden<br />

innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren im Erwerbsleben verbleiben.<br />

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich hierbei um Rehabilitanden<br />

handelt, bei denen <strong>zu</strong>vor, im Rahmen der Bewilligung des Reha-Verfahrens<br />

eine erheblich gefährdete oder sogar bereits geminderte Erwerbsfähigkeit attestiert<br />

werden konnte und bei denen insgesamt somit als Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die<br />

Bewilligung einer <strong>Rehabilitation</strong> eine positive Erwerbsprognose bestand, ist die<br />

Möglichkeit durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbstätigkeit <strong>zu</strong> erhalten<br />

bzw. eine Frühberentung <strong>zu</strong> verhindern gegeben.<br />

Insbesondere muss bei der Interpretation dieser Zahlen noch berücksichtigt werden,<br />

dass bisher die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente nicht nur von<br />

der gesundheitlichen Verfassung des Rentenantragstellers, auf die die <strong>Rehabilitation</strong><br />

einen Einfluss ausüben kann abhängig ist, sondern dass für den untersuchten<br />

Zeitraum (1994 bis 2001) auch Berentungen bei Antragstellern mit verbliebener<br />

Leistungsfähigkeit erfolgten bei denen keine Aussicht auf Vermittlung<br />

eines Arbeitsplatzes bestand, insofern eine Abhängigkeit von der Situation auf<br />

<strong>dem</strong> Arbeitsmarkt vorlag. Die Rentenversicherungen wurde also in diesem Fall<br />

<strong>zu</strong>r Deckung von Arbeitsmarktrisiken herangezogen.<br />

70<br />

Psych. Erkrankungen (ohneSuchterkrankungen) n=30.547, 46 J.<br />

60<br />

Orthop. Erkrankungen (ohne AHB) n=72.728, 51 J.<br />

Anschlussheilbehandlungen n=53.324, 50 J.<br />

52<br />

Ca-Maßnahmen n=35.225, 51 J.<br />

50<br />

48<br />

Prozent<br />

40<br />

30<br />

36<br />

30<br />

28<br />

27<br />

23<br />

20<br />

10<br />

18<br />

12<br />

19<br />

16<br />

19<br />

13<br />

11<br />

19<br />

18<br />

8<br />

0<br />

Lückenlos<br />

erwerbstätig<br />

Lückenhaft<br />

erwerbstätig<br />

EU/BU-<br />

Renten<strong>zu</strong>gang<br />

Altersrentenbeginn<br />

1<br />

0<br />

3<br />

Aus <strong>dem</strong><br />

Erwerbsleben<br />

heraus verstorben<br />

Quelle: RSD 1994–2001, Reha-Jahrgang 1996<br />

Sozialmedizinischer 5-Jahresverlauf nach <strong>Rehabilitation</strong>, BfA 1996<br />

Praxis Klinische Verhaltensmedizin und <strong>Rehabilitation</strong> 2004, 67, 200–205<br />

31


VIII. Qualitätssicherung<br />

Im Sozialgesetzbuch V sind qualitätssichernde Maßnahmen (wie z.B. Qualitätsmanagement,<br />

externe vergleichende Qualitätssicherung, Qualitätsberichte etc.)<br />

verpflichtend vorgeschrieben. Auch im Bereich der Rentenversicherung wurden<br />

Qualitätssicherungsprogramme begonnen und mittlerweile umfassend umgesetzt.<br />

Dabei erfolgt die Einteilung der Qualität u.a. in die Dimensionen:<br />

• Struktur-Qualität<br />

• Prozess-Qualität<br />

• Ergebnis-Qualität / Patienten<strong>zu</strong>friedenheit.<br />

Struktur-Qualität: Hierunter versteht man die Rahmenbedingungen, unter denen<br />

die medizinische Versorgung erfolgt, d.h. z.B. die eingesetzten personellen und<br />

materiellen Ressourcen.<br />

Unter Prozess-Qualität versteht man die Eigenschaften sämtlicher medizinischer<br />

Aktivitäten zwischen Leistungserbringern (ärztliche, pflegerische, therapeutische<br />

und administrative) und den Patienten.<br />

Ergebnis-Qualität ist die Veränderung des Gesundheits<strong>zu</strong>standes die durch den<br />

Versorgungsprozess bewirkt wurde. Hier<strong>zu</strong> rechnet man sowohl die Funktionalität<br />

(z.B. Aktivitäten des täglichen Lebens) als auch die Zufriedenheit.<br />

Im Bereich der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> der Rentenversicherungen werden<br />

diese Dimensionen regelmäßig im Rahmen einer externen Qualitätsmessung<br />

erfasst und den <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen die Ergebnisse <strong>zu</strong>rückgemeldet.<br />

Dieses Verfahren ermöglicht es den Kliniken Schwachstellen <strong>zu</strong> erkennen und<br />

eine gezielte Qualitätsentwicklung um<strong>zu</strong>setzen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch das sogenannte Peer Review-Verfahren<br />

eingesetzt. Anhand des Reha-Entlassungsberichtes erfolgt durch einen Peer,<br />

d.h. durch einen geschulten ärztlichen <strong>Fach</strong>kollegen, eine anonyme Einzelfallprüfung<br />

auf der Grundlage der durch den Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger<br />

herausgegebenen Checkliste und Manual der qualitätsrelevanten<br />

Prozessmerkmale.<br />

Der Qualitätssicherung dienen darüber hinaus u. a. Ergebnisse der Kommission<br />

<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der <strong>Rehabilitation</strong> in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(VDR / Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) sowie auch die von der<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong> (BAR) herausgegebenen Rahmenempfehlungen<br />

<strong>zu</strong> zahlreichen Fragen der <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

32


Dabei hat die BAR, welche bereits 1969 auf Initiative der Sozialpartner <strong>zu</strong>r Sicherstellung<br />

und Gestaltung der <strong>Rehabilitation</strong> im Gesamtsystem der Sozialen<br />

Sicherung (gemeinsame Repräsentanz von GKV, GOV, GRV, BAG der Integrationsämter<br />

und Hauptfürsorgestellen, Sozialhilfeträger, BA, Bundesländer, DGB,<br />

DAG sowie BDA) gegründet wurde, als Zielrichtung:<br />

• Koordination und Förderung der Maßnahmen der medizinischen, beruflichen<br />

und sozialen <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Durchführung der Leistung der <strong>Rehabilitation</strong> nach gleichen Grundsätzen.<br />

• ICF-Umset<strong>zu</strong>ng.<br />

IX. „ein Rehafall“<br />

Vorgeschichte :„Das Leben ist für mich nicht mehr lebenswert! Ich weiß nicht wie<br />

es weitergehen soll“ klagt Frau Schulze ihrem Hausarzt. Seit Jahren würde sie<br />

nun von Arzt <strong>zu</strong> Arzt laufen, weder der Orthopäde, der Neurologe, der Frauenarzt<br />

als auch der Internist hätten ihr helfen können. Vielmehr würden ihre Beschwerden<br />

immer schlimmer. Begonnen habe alles vor 6 Jahren, als sie über ein<br />

½ Jahr ihre kranke Mutter bis <strong>zu</strong>m Tode habe pflegen müssen. Sie hätte immer<br />

wieder Rückenschmerzen im unteren Lendenwirbelbereich verspürt. Diese hätten<br />

dann <strong>zu</strong>nehmend auch die Halswirbelsäule mit beeinflusst. Am Anfang seien<br />

die Beschwerden eher nur selten vorhanden gewesen. Im Laufe der Jahre hätten<br />

diese jedoch eine Dauerproblem dargestellt. Seit einem Jahr sei sie nicht mehr<br />

schmerzfrei. „Ob die bisher noch nicht durchgeführte <strong>Rehabilitation</strong> helfen könnte?“<br />

In der Reha-Klinik: Frau Schulze sitzt <strong>dem</strong> aufnehmenden Stationsarzt mit gesenktem<br />

Kopf, reduzierter Mimik und hoffnungslosem Gesichtsausdruck gegenüber.<br />

Sie kommt im Rahmen eines vom Hausarzt unterstützten stationären Heilverfahrens<br />

(HB) <strong>zu</strong>r Aufnahme.<br />

Im Aufnahmegespräch berichtet sie über seit Jahren bestehende langsam <strong>zu</strong>nehmende<br />

Schmerzen im LWS-Bereich unter auch Einbeziehung der Halswirbelsäule.<br />

Diese Beschwerden wären seit einem Jahr als Dauerschmerz vorhanden.<br />

Wobei es auch immer wieder <strong>zu</strong> einer Ausstrahlung mal in das rechte Bein<br />

mal in das linke Bein, <strong>zu</strong>m Teil auch in die Arme kommen würde. Aufgrund der<br />

Dauerschmerzen sei sie kaum noch in der Lage sich <strong>zu</strong> bewegen. Das Einhalten<br />

einer bestimmten Körperposition als auch Stehen sowie Gehen würde die Beschwerden<br />

erheblich verstärken. In diesem Zusammenhang sei sie auch seit<br />

einem halben Jahr arbeitsunfähig und könne ihre halbtägige Arbeit als Sach-<br />

33


earbeiterin in einer Versicherung nicht mehr absolvieren. Sie habe viele<br />

Schmerzmittel ausprobiert, diese hätten den Beschwerdekomplex nicht relevant<br />

verändert. Kein Arzt habe ihr sagen können, woran sie eigentlich leiden würde.<br />

Die bisher durchgeführten Therapiemaßnahmen mit Krankengymnastik als auch<br />

Massagen hätten immer nur kurzfristig eine gewisse Linderung erbracht. Sie habe<br />

selbst eine Akupunkturbehandlung über 12 Sit<strong>zu</strong>ngen bezahlt. Auch diese<br />

hätten das Beschwerdebild nicht relevant verringert. Sie sei insgesamt verzweifelt<br />

und hoffnungslos. Auch in ihrer Ehe gäbe es <strong>zu</strong>nehmend Probleme, da einerseits<br />

finanziell durch ihre Krankschreibung die Situation angespannt sei, sie<br />

darüber hinaus mit ihrem aktiven Ehemann kaum Dinge gemeinsam erleben<br />

könne, da sie aufgrund ihrer Schmerzen in allen Lebensbereichen beeinträchtigt<br />

sei. Sie würde kaum ihren Haushalt schaffen. Ihre Kinder wären verständnislos.<br />

Sie habe Schlafstörungen, müsse <strong>zu</strong>m Teil auch grübeln. Hoffnung würde sie<br />

jetzt in die Kurmaßnahme setzen. Eine Freundin habe ihr dies empfohlen. Diese<br />

habe im Rahmen einer stationären Behandlung selber hiervon profitiert. Ihr<br />

Hausarzt habe sie bei der Umset<strong>zu</strong>ng dieses Verfahrens unterstützt. Unter weiteren<br />

Beschwerden, insbesondere Missempfindungen im Bereich der Extremitäten,<br />

Lähmungserscheinungen oder auch vegetativen Beschwerden würde sie<br />

nicht leiden.<br />

Zur sozialen Situation gibt sie an, dass sie seit 25 Jahren verheiratet sei und mit<br />

<strong>dem</strong> Ehemann in einem Reihenhaus lebe. Zu ihren 23 und 21- jährigen Kindern<br />

habe sie regelmäßig Kontakt. Sport treibe sie nicht. Sie sei seit 15 Jahren Sachbearbeiterin<br />

in einer Bank und <strong>zu</strong>nächst in vollschichtiger Tätigkeit mit Kundenkontakt<br />

beauftragt gewesen. Seit 7 Jahren arbeite sie nur noch halbschichtig und<br />

müsse seither überwiegend Bürotätigkeiten am PC sitzend absolvieren. Gelegentlich<br />

transportiere sie auch Akten. Der Beruf mache ihr viel Freude, allerdings<br />

vermisse sie den direkten Kontakt <strong>zu</strong>m Kunden. Auch an den Computer habe sie<br />

sich erst langsam gewöhnen müssen. Für die Fahrzeit <strong>zu</strong>m Arbeitsplatz mit <strong>dem</strong><br />

eigenen Pkw benötige sie ca. 20 Minuten. Seit einem halben Jahr sei sie im<br />

Rahmen ihrer Schmerzproblematik krankgeschrieben. Eine Rückkehr an den<br />

alten Arbeitsplatz wird von ihr gewünscht, sie kann sich dies jedoch im Rahmen<br />

der Gesamtkonstellation <strong>zu</strong>r Zeit nicht vorstellen. Medikamente würde sie nur <strong>zu</strong>r<br />

Nacht einnehmen in Form von Baldriantropfen, Schmerzmittel würden ihr sowieso<br />

nicht richtig helfen. Sie habe erwogen, eine Rente <strong>zu</strong> beantragen.<br />

Im Untersuchungsbefund zeigte sich eine 58- jährige schlanke Patientin mit einer<br />

Körpergröße von 160 cm und einem Körpergewicht von 56 kg. Die Wirbelsäule<br />

war lotrecht aufgebaut, zeigte sowohl im Bereich der Schulter- Nackenmuskulatur<br />

als auch im Bereich der LWS-Region einen ausgeprägten paravertebralen<br />

Hartspann mit Myogelosen und Druckschmerzhaftigkeit. Die Dornfortsätze waren<br />

nicht druckschmerzhaft. Die HWS war endgradig bewegungseingeschränkt für<br />

die Rotation als auch Anteflexion sowie Reklination. Finger-Boden-Abstand 25<br />

cm, Schober-Lumbale 10/13 cm. Die Gelenkbeweglichkeit stellte sich darüber<br />

hinaus unauffällig dar. Das Gangbild war zügig raumausgreifend, der neurologische<br />

Befund war regelrecht. Die Stimmung war deutlich <strong>zu</strong>m depressiven Pol hin<br />

34


verschoben mit erkennbarem Leidensdruck und Hoffnungslosigkeit ohne jedoch<br />

vitale Tiefe. Der allgemeinmedizinische Befund stellte sich regelrecht dar.<br />

Es wurden von der Patientin umfangreiche Vorunterlagen präsentiert. Die Röntgennativdiagnostik<br />

ergab sowohl im LWS- als auch im HWS-Bereich nur geringgradige<br />

degenerative Veränderungen mit Osteochondrose und Verschmälerung<br />

des Bandscheibenfaches L4/5. Orthopädischerseits wurde der Gesamtkomplex<br />

als fehlstatisch muskulo-tendinöses Beschwerdebild eingeschätzt. Nervenärztlicherseits<br />

ergab sich kein Anhalt für eine Radikulopathie bei Diagnose<br />

einer Anpassungsstörung. Hausärztlicherseits wurde die Diagnose eines chronifizierten<br />

Schmerzsyndroms gestellt.<br />

Bei klinischer Diagnose eines chronisches Schmerzsyndromes sowie einer Anpassungsstörung<br />

wurde als <strong>Rehabilitation</strong>sdiagnose eine ausgeprägte psychophysische<br />

Minderbelastbarkeit im Rahmen einer Anpassungsstörung und eine<br />

körperliche Dekonditionierung festgelegt.<br />

Es wurde mit der Patientin gemeinsam überlegt, inwieweit das Beschwerdebild<br />

beeinflussbar sei und in diesem Zusammenhang <strong>Rehabilitation</strong>sziele diskutiert<br />

und gemeinsam festgelegt. Frau Schulze war <strong>zu</strong>nächst der Auffassung, dass ihr<br />

Ziel nur Schmerzfreiheit sein könne dies wäre ja auch ihr Hauptproblem. Auf der<br />

visuellen Schmerzanalogskala wurde ein Wert von 9 angegeben. In der weiteren<br />

Diskussion wurden dann als Therapieziele erarbeitet: 1. Verbesserung der<br />

Schmerzbewältigung sowie 2. <strong>zu</strong>nehmende körperliche Aktivierung.<br />

Reha-Verlauf: Zum Erreichen dieser Therapieziele erfolgte ein Therapieprogramm<br />

als „Drei-Säulen-Konzept“, in <strong>dem</strong> die Patientin einerseits eine umfangreiche<br />

Bewegungstherapie mit krankengymnastischer Einzel- als auch Gruppenbehandlung<br />

sowohl in der Halle als auch im Becken und eine Medizinische Trainingstherapie<br />

mit ansteigender Belastung erhielt sowie an <strong>dem</strong> Terraintraining<br />

(<strong>Nord</strong>ic-Walking) teilnahm. Parallel da<strong>zu</strong> wurden anderseits psychologische Verfahren<br />

angewendet in Form von Erlernen von Schmerzbewältigsstrategien sowie<br />

des autogenen Trainings. Drittens erfolgte eine balnoephysikalische Therapie in<br />

Form von entspannenden Bädern und Moorbewegungsbädern. Auf eine medikamentöse<br />

Therapie wurde auf Wunsch der Patientin verzichtet. Eine Low-Dose-<br />

Medikation, z.B. mit Amitriptylin <strong>zu</strong>r Aktivierung der hemmenden absteigenden<br />

Bahnen und NSAR, hätte die Therapiemöglichkeiten bei der körperlichen Rekonditionierung<br />

und Haltungskorrektur verbessert. Es gelang jedoch nicht, die<br />

Patientin von der Sinnhaftigkeit einer entsprechenden begleitenden Schmerztherapie<br />

<strong>zu</strong> überzeugen. Im Rahmen der depressiven Problematik wurden darüber<br />

hinaus psychologische Gespräche terminiert, in denen u.a. die Schmerzproblematik,<br />

der Tod der Mutter, die Ehesituation und die Arbeit thematisiert wurden.<br />

Im Rahmen der Arbeitsproblematik erfolgte eine Sozialberatung.<br />

An weiteren diagnostischen Maßnahmen erfolgte eine Routinelaboruntersuchung<br />

mit unauffälligem Ergebnis sowie der Einsatz von psychometrischen Testverfah-<br />

35


en (Beck-Depressions-Inventar), die eine leichte depressive Komponente aufzeigten.<br />

Reha-Ergebnis: Nach der dreiwöchigen stationären <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung,<br />

wobei die Patientin an sämtlichen Maßnahmen aktiv und engagiert teilnahm, gab<br />

Frau Schulze im Rahmen der Abschlussuntersuchung wie bereits auch während<br />

der Visiten an, dass sich ihre Beschwerden eigentlich langsam gebessert hätten.<br />

Sie habe sie ihr Verständnis bezüglich der Schmerzen erweitert, habe auch das<br />

Gefühl, hiermit jetzt besser umgehen <strong>zu</strong> können, sie fühle sich körperlich belastbarer,<br />

habe vor, das <strong>Nord</strong>ic-Walking mit ihrem Ehemann gemeinsam regelmäßig<br />

um<strong>zu</strong>setzen. Der Wert auf der visuellen Schmerzanalogskala lag jetzt bei 5. Das<br />

Schlafen habe sich auch verbessert, sie habe ihre Tropfen nicht nehmen müssen.<br />

Insgesamt sei sie optimistisch, ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin nach der<br />

Reha wieder auf<strong>zu</strong>nehmen. Der Stationsarzt erläuterte Frau Schulze nochmals<br />

das positive und negative Leistungsbild mit der Möglichkeit, leichte bis mittelschwere<br />

Arbeiten überwiegend im Sitzen, überwiegend im Stehen, überwiegend<br />

im Gehen 6 Stunden und mehr ohne Einschränkung der Arbeitsorganisation<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Außer<strong>dem</strong> wurde nochmals das therapeutische und sozialmedizinische<br />

Nachsorgekonzept (Regelmäßige Fortführung der gymnastischen Ü-<br />

bungsbehandlung in Eigenregie sowie rückengerechte sportliche Aktivitäten, ggf.<br />

Berufsfördernde Maßnahmen in Form einer behindertengerechten Arbeitsplat<strong>zu</strong>mrüstung)<br />

diskutiert. Der klinische Befund stellte sich unverändert <strong>zu</strong>r Aufnahmeuntersuchung<br />

dar, die <strong>Rehabilitation</strong>sziele 1 und 2 konnten somit überwiegend<br />

erreicht werden. Die Patientin wurde als arbeitsfähig entlassen.<br />

X. Literaturnachweis<br />

- AHB-Anschlussheilbehandlung, Ausgabe 2003, Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte<br />

- Arbeitshilfen für die <strong>Rehabilitation</strong> von Schlaganfallpatienten, Schriftenreihe<br />

der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> Heft 4, Ausgabe 1998<br />

- Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht, Leitfaden <strong>zu</strong>m einheitlichen Entlassungsbericht<br />

in der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

2001; BfA, LVA, Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt<br />

und Seekasse im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.<br />

36


- Geriatrisches Basisassessment, Handlungsanleitungen für die Praxis, M.<br />

Bach, W. Hofmann, T. Nikolaus, Arbeitsgruppe Geriatrisches Assessment<br />

(AGAST), MMV Medizin Verlag 1995.<br />

- ICF, International Classification of Functioning, Disability and Health WHO<br />

2001<br />

- Lehrbuch Sozialmedizin, Ralph Brennecke (Hrsg.), Verlag Hans Huber 2004<br />

- Physikalische und Rehabilitative Medizin Checkliste, G. Werner, K. Klimczyk,<br />

J. Rude, Thieme-Verlag 1997<br />

- Rahmenempfehlungen <strong>zu</strong>r ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> bei muskuloskeletalen<br />

Erkrankungen, 2000, BAR Februar 2001<br />

- <strong>Rehabilitation</strong>smedizin Therapie und Betreuungskonzept bei chronischen<br />

Krankheiten, Delbrück / Haupt, Urban & Schwarzenberg 1996<br />

- Sozialgesetzbuch IX, <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe behinderter Menschen,<br />

Walhalla-Verlag 2001<br />

- Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 6.<br />

Auflage, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Springer-Verlag<br />

2003<br />

- Welchen Nutzen hat die Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> in der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

Herbert Rische, Praxis klinische Verhaltensmedizin und <strong>Rehabilitation</strong>,<br />

2004, 67, 200-205<br />

37

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