Script zu dem Fach Rehabilitation - Handelsplatz - Nord
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Kurzgefasstes begleitendes<br />
<strong>Script</strong> <strong>zu</strong> <strong>dem</strong> <strong>Fach</strong><br />
<strong>Rehabilitation</strong><br />
2.Fassung<br />
Aka<strong>dem</strong>isches Lehrkrankenhaus<br />
Abteilung für Neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />
© Ltd. Oberarzt Dr. med. J. Steinmetz / Chefarzt Dr. med. A. C. Arlt 2005<br />
1
Einführung in die <strong>Rehabilitation</strong><br />
Rheumaklinik Bad Bramstedt<br />
J. Steinmetz, A. C. Arlt<br />
I. Grundprinzipien der <strong>Rehabilitation</strong><br />
<strong>Rehabilitation</strong> heißt „Wiedereinset<strong>zu</strong>ng in einen früheren Stand“. Dabei lässt sich<br />
die <strong>Rehabilitation</strong> nicht strikt von der kurativen Medizin trennen. Insgesamt gibt<br />
es somit oftmals fließende Übergänge zwischen der Akut-Behandlung und der<br />
<strong>Rehabilitation</strong>, wobei diese oft bereits in der Phase der Akuttherapie eingeleitet<br />
und dann im weiteren Verlauf im Rahmen einer zeitnahen oder späteren <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung<br />
intensiviert wird. Dies gilt sowohl für akute als auch für chronische<br />
Erkrankungen. Insgesamt sollten <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen prinzipiell<br />
früh eingeleitet werden, wobei ein möglichst ganzheitliches Behandlungskonzept<br />
<strong>zu</strong> verwirklichen ist, um einer Chronifizierung mit den daraus resultierenden funktionellen<br />
Beeinträchtigungen, wenn möglich entgegen <strong>zu</strong> wirken oder deren<br />
Folge möglichst gering <strong>zu</strong> halten.<br />
Die <strong>Rehabilitation</strong> ist konzeptionell in den Bereich der sogenannten Tertiärprävention<br />
ein<strong>zu</strong>ordnen. Hierunter versteht man sowohl die wirksame Verhütung<br />
bzw. Verzögerung einer Verschlimmerung einer manifesten Erkrankung als auch<br />
die Verhinderung bzw. Minderung anhaltender, insbesondere auch sozialer Einbußen<br />
infolge von Erkrankungen. Aber auch im Rahmen der Sekundärprävention,<br />
d.h. bei der Verhinderung des Wiedereintritts eines Krankheitsereignisses<br />
oder bei erfolgreicher Frühtherapie im Frühstadien von sich entwickelnden Erkrankungen<br />
oder sogar im Sinne einer Primärprävention, d.h. bei der Verminderung<br />
von (Teil-)Ursachen von Erkrankungen, hat die <strong>Rehabilitation</strong> eine hervorragende<br />
Bedeutung.<br />
Insgesamt liegt der Schwerpunkt der <strong>Rehabilitation</strong> in der Minderung oder Behebung<br />
von Krankheitsfolgen. Dabei misst sich insbesondere der Erfolg von <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen,<br />
allgemein betracht daran, ob bzw. inwieweit eine Wiedereingliederung<br />
in den Alltag, den Beruf und die Gesellschaft gelingt.<br />
2
Somit beziehen sich die Effekte der <strong>Rehabilitation</strong> auf:<br />
• die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit<br />
• die Verbesserung des Gesundheits<strong>zu</strong>standes und der Lebensqualität<br />
• den Verbleib der Rehabilitanden im Berufsleben<br />
• die Verringerung von Ausgaben auch in anderen Sektoren.<br />
II. Gesetzliche Grundlagen<br />
Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wurden die rechtlichen Grundlagen der <strong>Rehabilitation</strong><br />
weiter entwickelt und <strong>zu</strong>sammengefasst. Behinderte oder von Behinderungen<br />
bedrohte Menschen erhalten Leistungen <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe,<br />
um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
<strong>zu</strong> fördern, Benachteiligungen <strong>zu</strong> vermeiden oder ihnen entgegen <strong>zu</strong><br />
wirken (§ 1 Sozialgesetzbuch IX). Damit ist das Leitziel dieses Gesetzesbuches<br />
die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Familie, den Beruf und<br />
das tägliche Leben <strong>zu</strong> fördern. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Selbstbestimmung<br />
und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Im Sozialgesetzbuch<br />
IX wurden Regelungen, die für mehrere Sozialleistungsbereiche gelten, vereinheitlicht.<br />
Dabei ermöglicht diese gesetzliche Grundlage jetzt, das dreifach gegliederte<br />
System der sozialen Sicherung noch effektiver <strong>zu</strong> gestalten.<br />
1. Sozialversicherung:<br />
• Gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V)<br />
• Gesetzliche Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI)<br />
• Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII)<br />
• Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III/XII)<br />
• Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI).<br />
2. Soziale Entschädigung:<br />
• Kriegsopferversorgung (Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Leitgesetz)<br />
• Soldatenversorgung (Soldatenversorgungsgesetz SVG))<br />
• Zivildienstleistendenversorgung (Zivildienstgesetz ZDG))<br />
• Impfgeschädigtenversorgung (Infektionsschutzgesetz (IfsG))<br />
• Opferversorgung (Opferentschädigungsgesetz (OEG))<br />
3
3. Sozialhilfe:<br />
• geregelt durch das Bundessozialhilfegesetz (Sozialgesetzbuch II)<br />
III. Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />
Prinzipiell unterscheidet man nach <strong>dem</strong> Sozialgesetzbuch IX § 26-31, 33, 41, 55,<br />
58 verschiedene Gruppen von <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen:<br />
• Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe am Arbeitsleben<br />
• Unterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen<br />
• Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe in der Gemeinschaft.<br />
Unter den Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> versteht man die „Gesamtheit<br />
der medizinischen Leistungen, die Behinderungen einschließlich chronischer<br />
Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung<br />
verhüten und Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit<br />
vermeiden, überwinden, mindern, eine Verschlimmerung verhüten<br />
sowie den vorzeitigen Be<strong>zu</strong>g von laufenden Sozialleistungen vermeiden und<br />
laufende Sozialleistungen mindern sollen“. Die Leistungen <strong>zu</strong>r medizinischen<br />
<strong>Rehabilitation</strong> gliedern sich auf in:<br />
1. Stationäre Leistungen, welche längstens 3 Wochen dauern. Eine längere<br />
Leistungsdauer ist möglich wenn aus gesundheitlichen Gründen <strong>zu</strong>m Erreichen<br />
des Reha-Zieles dies erforderlich ist (grundsätzlich an<strong>zu</strong>nehmen bei<br />
psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen<br />
und oft im Rahmen neurologischer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen /<br />
Früh-<strong>Rehabilitation</strong>).<br />
a) stationäres Heilverfahren / Sonderform Mutter-(Vater)Kind-/ Müttermaßnahmen<br />
b) Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)<br />
c) Neurologische <strong>Rehabilitation</strong> / Früh-<strong>Rehabilitation</strong><br />
4
2. Teilstationäre / ambulante Leistungen<br />
a) anstelle eines stationären Heilverfahrens<br />
b) Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)<br />
c) im Anschluss an eine stationäre <strong>Rehabilitation</strong><br />
<strong>Rehabilitation</strong>sleistungen werden vom jeweiligen Sozialleistungsträger bezahlt<br />
(siehe unten). Im Gegensatz da<strong>zu</strong> muss eine Kurmaßnahme üblicherweise vom<br />
Versicherten selbst finanziert werden. Als Sonderform einer ambulanten Maßnahme<br />
besteht die Möglichkeit, eine sogenannte ambulante Badekur durch<strong>zu</strong>führen.<br />
Hier<strong>zu</strong> gewähren die gesetzlichen Krankenversicherungen Zuschüsse.<br />
Insgesamt gilt bei der Durchführung von <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen allgemein<br />
der Grundsatz ambulant vor stationär, d. h. dass ambulante und teilstationäre<br />
Leistungen grundsätzlich <strong>zu</strong> bevor<strong>zu</strong>gen sind, sofern diese Form der Leistung<br />
<strong>dem</strong> persönlichen und beruflichen Interesse entspricht und realisierbar ist. Dabei<br />
ist die Umset<strong>zu</strong>ng einer ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> von den Angebotsstrukturen,<br />
der medizinischen Begründung sowie <strong>dem</strong> Wunsch- und Wahlrecht des Patienten<br />
abhängig. Dabei ist es im Rahmen einer ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> leichter<br />
möglich Patientengruppen ein<strong>zu</strong>beziehen, die aus persönlichen Gründen eine<br />
Reha nicht in Anspruch nehmen würden, z. B. wenn die Versorgung von Kindern<br />
oder anderen Angehörigen oder Haustieren notwendig ist. Auch ist eine bessere<br />
Vernet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> arbeitsbezogenen Faktoren sowie eine bessere Förderung der<br />
Reintegration in das Wohnumfeld möglich.<br />
Grundlegende individuelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Inanspruchnahme einer ambulanten<br />
<strong>Rehabilitation</strong> sind:<br />
• ausreichende Mobilität<br />
• <strong>zu</strong>mutbare Fahrzeit <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung (um 30-45 Minuten)<br />
• gesicherte häusliche Versorgung.<br />
Bei un<strong>zu</strong>reichender Mobilität, der Notwendigkeit einer pflegerischen Betreuung<br />
und auch ständigen ärztlichen Überwachung, einer mangelnden psychische Belastbarkeit,<br />
bei erheblichem Ausmaß der Körperfunktion- und Strukturschädigung<br />
oder der Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens als auch einer<br />
stark ausgeprägten Multimorbidität sowie der Notwendigkeit einer zeitweisen<br />
Entlastung und Distanzierung vom sozialen Umfeld ist eine stationäre Behandlung<br />
erforderlich.<br />
Prinzipiell kommt eine <strong>Rehabilitation</strong>sleistung in Frage, wenn der angestrebte<br />
Erfolg voraussichtlich, d. h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden<br />
kann. Man bezeichnet dies als positive <strong>Rehabilitation</strong>sprognose.<br />
5
Zur Umset<strong>zu</strong>ngen einer <strong>Rehabilitation</strong>s-Maßnahme müssen die sogenannten<br />
Leistungsvorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein, wobei diese in versicherungsrechtliche<br />
als auch persönliche Vorausset<strong>zu</strong>ngen untergliedert werden. Es muss eine Reha-Bedürftigkeit<br />
vorliegen (siehe unten), sowie die Belastbarkeit des Versicherten<br />
<strong>zu</strong>r aktiven Teilnahme an der Heilbehandlung gegeben sein (Reha-Fähigkeit<br />
/ siehe unten). Von wesentlicher Bedeutung ist die Motivation, d. h. die Bereitschaft<br />
des Versicherten <strong>zu</strong>r Mitarbeit.<br />
Unter den versicherungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen versteht man, dass u. a.<br />
bestimmte Wartezeiten erfüllt sind (Pflichtbeitragszeit einschließlich Kindererziehungszeiten,<br />
freiwillige Beitragszeiten sowie Ersatzzeiten oder der Versicherte z.<br />
B. bei Antragsstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält<br />
etc.).<br />
Zu den persönlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen gehören, dass eine Krankheit oder eine<br />
körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt, die Krankheit ursächlich<br />
für eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, eine<br />
erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit mit der Möglichkeit der Abwendung<br />
der Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit<br />
eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung oder Verminderung<br />
einer wesentlichen Verschlechterung möglich ist oder die Verhinderung<br />
/ Verbesserung / Beseitigung oder Behinderung / Pflegebedürftigkeit erreicht<br />
werden kann.<br />
Es gibt verschiedene <strong>Rehabilitation</strong>strägergruppen die eine <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme<br />
übernehmen. Prinzipiell gilt: Zuständigkeit nach (Versicherungs-) Risiko<strong>zu</strong>ordnung,<br />
d.h. medizinische <strong>Rehabilitation</strong> erfolgt bei Arbeitnehmern die gesetzlich<br />
versichert sind in der Regel über den Rentenversicherungsträger (GRV),<br />
bei Altersruhegel<strong>dem</strong>pfängern, die gesetzlich krankenversichert sind in der Regel<br />
über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dabei wird allgemein im<br />
Bereich der Rentenversicherung nach <strong>dem</strong> Grundsatz „Reha vor Rente“ und bei<br />
der Krankenversicherung nach <strong>dem</strong> Grundsatz „Reha vor Pflege“ verfahren.<br />
Ausnahmen stellen <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen im Rahmen eines Unfallereignisses<br />
dar, wobei hier der gesetzliche Unfallversicherungsträger (GUV) die Maßnahmen<br />
finanziert. Insgesamt obliegt die Klärung der Zuständigkeit und die e-<br />
ventuelle Weiterleitung eines Antrages <strong>dem</strong> Sozialleistungsträger, der den Antrag<br />
erhält.<br />
Folgende <strong>Rehabilitation</strong>strägergruppen werden unterschieden:<br />
• Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> und berufliche<br />
<strong>Rehabilitation</strong><br />
• Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) / Berufsgenossenschaften (BG): Medizinische<br />
<strong>Rehabilitation</strong> und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />
6
• Altershilfe für Landwirte: Medizinische <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Kriegsopferversorgung (KOV): Medizinische und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Sozialhilfe: Medizinische und berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit): Berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />
IV. <strong>Rehabilitation</strong> - Schnittstelle zwischen Akutbehandlung und<br />
ambulanter Versorgung<br />
Stationäre Heilbehandlung<br />
Die Einleitung eines stationären Heilverfahrens erfolgt auf Antrag des Versicherten,<br />
den gesetzlichen Rentenversicherungsträger (§ 15 Abs. 1 SGB VI) oder die<br />
gesetzliche Krankenkasse (§ 51 SGB V). Dabei werden die sozialmedizinischen<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens überprüft. Für die<br />
gesetzliche Rentenversicherung erfolgt dies durch eigene sozialmedizinische<br />
Dienste bei der gesetzliche Krankenversicherung durch den medizinischen<br />
Dienst der Krankenkassen (MdK) in der Regel auf der Grundlage eines vom behandelnden<br />
Arzt erstellten Befundberichtes und ggf. Krankenhausentlassungsund<br />
<strong>Fach</strong>arztberichten. In einigen Fällen erfolgt neben der Beurteilung nach Aktenlage<br />
eine sozialmedizinische Untersuchung auf Veranlassung der Rentenversicherung.<br />
Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)<br />
Neben <strong>dem</strong> stationären Heilverfahren gibt es die sogenannte Anschlussheilbehandlung<br />
(AHB / GRV) oder auch Anschlussrehabilitation (AR / GKV), welche in<br />
unmittelbarem oder engem zeitlichem Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung,<br />
d.h. möglichst innerhalb von 14 Tagen durchgeführt wird.<br />
Bei der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> (Indikationsgruppe 9 siehe unten) ist die<br />
Einleitung des AHB-Verfahrens auch durch neurologische <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />
<strong>zu</strong>lässig, die eine Früh-<strong>Rehabilitation</strong> durchgeführt haben, jedoch keine <strong>zu</strong>gelassenen<br />
Krankenhäuser (nach SGB V) sind. Dabei handelt es sich hierbei um stationäre/teilstationäre<br />
Leistungen <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong>.<br />
Die allgemeinen Ziele der Anschlussheilbehandlung sind die Wiederanpassung<br />
des Patienten an die Belastung des Alltags und des Berufslebens durch eine<br />
7
Wiedererlangung und / oder bestmögliche Kompensation verlorengegangener<br />
Funktionen (z. B. auch Vermeidung oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit).<br />
Dabei sind Anschlussheilbehandlungen Leistungen <strong>zu</strong>r Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong>,<br />
die nach besonderen Vorgaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte<br />
(BfA) und den gesetzlichen Krankenkassen eingeleitet und in speziell<br />
ausgewählten <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen in Abhängigkeit von der Indikation<br />
durchgeführt werden.<br />
Zur Durchführung eines AHB- / AR-Verfahrens müssen folgende (medizinische)<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein.<br />
• Indikationen: dabei muss die das aktuelle Krankheitsereignis betreffende Diagnose<br />
in der AHB-Indikationsliste (siehe unten) enthalten sein.<br />
• Es muss eine <strong>Rehabilitation</strong>sbedürftigkeit bestehen, d. h. es müssen die persönlichen<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen (siehe oben) <strong>zu</strong>r Einleitung einer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme<br />
erfüllt sein.<br />
• Die <strong>Rehabilitation</strong>sfähigkeit des Patienten muss gegeben sein. Dies bedeutet,<br />
dass der Patient in den Aktivitäten des täglichen Lebens überwiegend eigenständig<br />
ist, d. h. dass er frühmobilisiert ist, sich ohne fremde Hilfe auf Stationsebene<br />
bewegen sowie eigenständig essen und waschen kann. Eine Inkontinenz<br />
sollte nicht vorliegen. Der Patient muss körperlich ausreichend belastbar<br />
sein, an einer entsprechenden rehabilitativen Maßnahme teil<strong>zu</strong>nehmen<br />
und muss darüber hinaus motiviert und geistig als auch psychisch in der<br />
Lage sein aktiv den Reha-Prozess mit<strong>zu</strong>gestalten.<br />
• Es müssen entsprechende Verlegungsformalitäten abgewickelt werden mit u.<br />
a. Einwilligungserklärung des Patienten, Klärung der Kostenträgerschaft, Erstellung<br />
eines AHB-Befundberichtes (vorgegebenes Formblatt).<br />
Nachfolgende Übersicht verdeutlicht den Prozess der Einleitung eines AHB- /<br />
AR-Verfahrens:<br />
8
Krankenhaus<br />
AHB-Klinik<br />
Arzt, Krankenhaus<br />
Pat. Auswählen<br />
⇓<br />
Krankenhaus<br />
Anspruchsberechtigung prüfen<br />
(GRV, GKV)<br />
⇓<br />
Arzt, Krankenhaus<br />
Pat. Informieren<br />
⇓<br />
Krankenhaus, Patient<br />
Zustimmungserklärung<br />
⇓<br />
Krankenhaus<br />
ggf. Bett ermitteln<br />
⇓<br />
Arzt, Krankenhaus<br />
Befundbericht<br />
Krankenhaus<br />
Mitteilung<br />
Krankenhaus<br />
Verlegung<br />
⇓<br />
⇓<br />
⇔<br />
⇒<br />
⇐<br />
⇒<br />
AHB-Klinik<br />
Bett vorhanden? Termin?<br />
- Zustimmungserklärung an<br />
AHB-Klinik, Befundbericht<br />
-Durchschlag Befundbericht<br />
an Krankenkasse (ggf.)<br />
Arzt AHB-Klinik<br />
Entscheidung über Aufnahme<br />
AHB-Klinik<br />
Durchführung der AHB<br />
Die (AHB/AR) Indikationen sind insgesamt nach 10 Gruppen / Kapitel gegliedert<br />
(Krankheitsarten) und enthalten jeweils entsprechende Untergruppierungen. Dabei<br />
erfolgt die Anschlussheilbehandlung in für die jeweilige Indikationsgruppe<br />
<strong>zu</strong>gelassenen <strong>Rehabilitation</strong>s(AHB)kliniken.<br />
9
AHB / AR-Indikationsgruppen:<br />
• Krankheiten des Herzens und des Kreislaufes / Kap. 1: z.B. Z.n. akutem<br />
Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit ohne akuten Herzinfarkt, Z.n. koronarer<br />
Bypass-Operation, Z.n. Herzklappenoperation, Z.n. Herztransplantation<br />
• Krankheiten der Gefäße / Kap. 2: z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit<br />
Fontaine II a und II b, Z.n. Operation am arteriellen Gefäßsystem<br />
• Entzündlich-rheumatische Erkrankungen / Kap. 3: z.B. rheumatoide Arthritis,<br />
Spondylitis ankylosans, Kollagenosen, reaktive Arthritis<br />
• Degenerativ-rheumatische Krankheiten und Z. n. Operationen und Unfallfolgen<br />
an den Bewegungsorganen / Kap. 4: z.B. Z.n. Amputation großer<br />
Gliedmaßenabschnitte, Z.n. stabilisierenden oder korrigierenden Operationen<br />
an der Wirbelsäule oder konservativ versorgten Wirbelfrakturen, Z.n. größeren<br />
Umstellungsoperationen (Osteotomien)<br />
• Gastroenterologische Erkrankungen und Z. n. Operationen an den Verdauungsorganen<br />
/ Kap. 5: z.B. Z.n. akuter Virus-Hepatitis, Leberzirrhose, Z.n.<br />
Lebertransplantation, Z.n. akuter Pankreatitis, Z.n. Magen- und Darmoperationen,<br />
Colitis ulcerosa<br />
• Stoffwechselerkrankungen / Kap. 6: Diabetes mellitus<br />
• Krankheiten und Zustand nach Operation an den Atmungsorganen / Kap. 7:<br />
z.B. Z.n. schwerer respiratorischer Insuffizienz bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen<br />
unterschiedlicher Genese, Z.n. Lungenoperation, Z.n. Pneumonie<br />
• Krankheiten der Niere und Z. n. Operation an Nieren, ableitenden Harnwegen<br />
und Prostata / Kap. 8: z.B. Nephritis, Z.n. Nierentransplantation<br />
• Neurologische Krankheiten und Z. n. Operation an Gehirn Rückenmark und<br />
peripheren Nerven / Kap. 9: Z.n. Hirninfarkt und –blutung, Z.n. schwerer diffuser<br />
Hirnschädigung, Z.n. Meningitis und/oder Encephalitis, traumatischneurologische<br />
Erkrankungen, Polyneuropathie, Encephalomyelitis disseminata<br />
• Bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen / Kap.<br />
10: z.B. Bewegungs-, Verdauungs- oder Atmungsorgane.<br />
10
Neurologische <strong>Rehabilitation</strong> / Früh-<strong>Rehabilitation</strong><br />
Für den neurologisch-rehabilitativen Bereich hat sich die Klassifizierung nach<br />
<strong>dem</strong> Phasenmodell in der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> etabliert.<br />
Nach <strong>dem</strong> Flussdiagramm unterteilt man die <strong>Rehabilitation</strong> neurologischer Patienten<br />
in die Phasen A bis F. Dabei durchläuft der Patient nicht jede Phase. Die<br />
Phasen<strong>zu</strong>gehörigkeit richtet sich nach <strong>dem</strong> Ausprägungsgrad des jeweiligen Beschwerdebildes.<br />
Bei der Phase A handelt es sich um die medizinische Akutbehandlung im Krankenhaus<br />
(Prärehabilitationsphase).<br />
Handelt es sich um einen Patienten, der nach der Akutbehandlung z. B. im<br />
Rahmen eines Schlaganfalles noch ein mäßiggradiges funktionelles Defizit aufweist<br />
und damit die AHB-Kriterien erfüllt, entspricht dieser Patient der Phase D,<br />
d. h. es handelt sich um einen Patienten mit abgeschlossener Frühmobilisation,<br />
der in den Aktivitäten des täglichen Lebens weitestgehend selbstständig ist.<br />
Sollte der Patient jedoch noch ein ausgeprägteres Defizit haben und damit die<br />
AHB-Kriterien nicht erfüllen, handelt es sich um einen Patienten der Phase C im<br />
Sinne einer Früh-<strong>Rehabilitation</strong>. Dabei muss es sich einen überwiegend bewusstseinsklaren<br />
Patienten handeln, der kooperativ täglich an mehreren Therapiemaßnahmen<br />
teilnehmen kann, jedoch noch in den Aktivitäten des täglichen<br />
Lebens auf pflegerische Hilfe angewiesen ist. Dabei ist das Hauptziel dieser Therapiephase,<br />
die Selbstständigkeit im Alltag <strong>zu</strong> erreichen. Hier eignet sich der Barthelindex<br />
<strong>zu</strong>r Erfassung der Einschränkung der Aktivitäten des täglichen Lebens,<br />
auch <strong>zu</strong>r Verlaufsbeurteilung. Probleme bereitet dabei, dass kognitive Einbußen<br />
hier nicht ausreichend abgebildet werden (siehe unten). Ergänzend kommt hier,<br />
wie auch in der Phase D der sogenannte Frühreha-Barthel-Index <strong>zu</strong>r Anwendung<br />
oder auch der erweiterte Barthelindex.<br />
Bei schwerstkranken neurologischen Patienten die diese Kriterien noch nicht<br />
erfüllen, handelt es sich um Patienten der Phase B, wobei hier z. B. eine Bewusstlosigkeit<br />
oder schwere Bewusstseinstrübung vorliegt und der Patient <strong>zu</strong>nächst<br />
wieder in die Lage versetzt werden muss, kooperative Mitarbeit <strong>zu</strong> leisten<br />
um am weiteren <strong>Rehabilitation</strong>sprozess teilnehmen <strong>zu</strong> können. Bei Befundbesserung<br />
durchläuft dieser Patient dann die Phase C ggf. auch die Phase D.<br />
Bei der Phase E handelt es sich um die nachgeschaltete Nachsorge einschließlich<br />
Leistungen <strong>zu</strong>r sozialen sowie der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> nach der stationären<br />
Reha.<br />
Bei der Phase F handelt es sich um eine dauerhaft unterstützende, betreuende<br />
und / oder <strong>zu</strong>standserhaltende Leistungen, wobei die Aufnahme des Patient in<br />
diese Phase je nach Zustand sowohl nach der Phase B als auch nach der Phase<br />
C erfolgen kann.<br />
11
Flussdiagramm<br />
„Behandlungs- und Reha-Phasen in der Neurologie“<br />
Akutereignis (Schlaganfall, SHT u. a. )<br />
Phase A<br />
Akutbehandlung, ggf. intensivmedizinische Behandlung<br />
(Normal-, ggf. Intensivstation, stroke-unit)<br />
Phase B<br />
Pat. schwer bewusstseinsgestört; kurativmedizinische<br />
Diagnostik und Behandlung;<br />
Rehabilitative Einzelförderung<br />
Pflege-Abt./Stat.<br />
Phase C<br />
Pat. Ist kooperativ, z. T. pflegeabhängig;<br />
umfassende rehabilitative Therapie<br />
Pflege-Abt./Stat.<br />
Phase D<br />
Pat. Ist frühmobilisiert;<br />
umfassende Therapie<br />
Phase F<br />
Phase E<br />
Unterstützende, betreuende und /<br />
oder <strong>zu</strong>standserhaltende Maßnahmen<br />
Nachgehende<br />
<strong>Rehabilitation</strong>sleistungen und<br />
berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />
12
Insgesamt ist somit die stationäre/teilstationäre <strong>Rehabilitation</strong> im Rahmen der<br />
Früh-Reha / AHB- / AR-Verfahren an der Schnittstelle zwischen der Akutbehandlung<br />
und der poststationären Nachsorge angesiedelt.<br />
Nach der VDR-Statistik <strong>Rehabilitation</strong>, Herausgeber: VDR, Frankfurt am Main<br />
Band 146 wurden 2003 752400 stationäre Leistungen <strong>zu</strong>r Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />
und sonstige Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe für Erwachsene durchgeführt: Indikation<br />
nach 1. Diagnose ICD-10<br />
• Muskel- Skelett-System (M00 bis M99): 38,7 %<br />
• Neubildung (C00 bis D48): 17,9 %<br />
• Psychischen Störungen (F00 bis F09, F20 bis F99): 12,1 %<br />
• Kreislaufsystem (I00 bis I99): 9,8 %<br />
• Abhängigkeitserkrankung (F10 bis F19): 5,2 %<br />
• Atmungssystem (J00 bis J99): 2,7 %<br />
• Stoffwechselerkrankungen (E00 bis E99): 2,5 %<br />
• Verlet<strong>zu</strong>ngen, äußere Ursachen (S00 bis T98): 2,5 %<br />
• Nervensystem (G00 bis G99): 1,8 %<br />
• Verdauungssystem (K00 bis K93): 1,5 %<br />
• Haut (L00 bis L99) : 1,1 %<br />
• sonstige Ursachen: 4,3 %.<br />
Zusammenfassend hat somit die Gruppe der sogenannten muskuloskelettalen<br />
Erkrankungen eine besondere Bedeutung im Rahmen der <strong>Rehabilitation</strong> sowie<br />
der gesamten Sozialmedizin. So verursachte diese Patientengruppe im Jahr<br />
2001 ca. 20% der Fälle von Arbeitsunfähigkeit (bei AOK-Versicherten) sowie<br />
23% aller vorzeitigen Berentungen (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger<br />
2002). Darüber hinaus gewinnt die Gruppe der Psychosomatischen Erkrankung<br />
<strong>zu</strong>nehmend an Bedeutung.<br />
V. Reha-Assessmentverfahren / Diagnostische Klassifikationssysteme<br />
In der <strong>Rehabilitation</strong> werden multidimensionale Assessmentverfahren angewendet.<br />
Dabei dienen diese nicht nur der Erfassung der medizinischen, funktionellen<br />
und psychosozialen Probleme und Ressourcen bei Rehabilitanden, sondern<br />
auch darüber hinaus der Informationsorganisation im therapeutischen Team so-<br />
13
wie der Evaluation der Behandlungserfolge und sind damit ein geeignetes Instrument<br />
<strong>zu</strong>m Qualitätsmanagement im <strong>Rehabilitation</strong>sprozess. Insgesamt dienen<br />
Reha-Assessmentverfahren u. a.:<br />
• der Verbesserung der diagnostischen Treffsicherheit<br />
• der Ermittlung des <strong>Rehabilitation</strong>spotentiales und der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />
• der Erstellung eines koordinierten Therapieplanes<br />
• der Prioritätenset<strong>zu</strong>ng bei Problemen<br />
• der Verlaufsbeurteilung eines reproduzierbaren Ausgangsbefundes.<br />
Man unterscheidet verschiedene Dimensionen des Reha-Assessments.<br />
• Physische Gesundheit: z.B. Medizinische Diagnosen (ICD 10), Krankheitsfolgen<br />
(ICF siehe unten), Medikamente, allgemeine Anamnese etc.<br />
• Physische Funktion: z.B. kognitive Funktion (MMST, DEM-Tect)<br />
• Psychische Funktion: z.B. BDI, Geriatrische Depressionsskala<br />
• Soziale Gesundheit: z.B. wirt. Lage, Familienstand, Wohnsituation, Soziales<br />
Netz etc.<br />
• Selbsthilfefähigkeit: z.B. grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens<br />
(ADL/Barthel-, Frühreha-Barthel-, erweiterter Barthel-Index siehe unten), instrumentelle<br />
Aktivitäten des Lebens (IADL), Gang- und Gleichgewichts (Tinetti).<br />
• „Spezifische“ Reha-Assessmentverfahren:<br />
a) Selbsteinschät<strong>zu</strong>ngsfragebögen <strong>zu</strong> verschiedenen Dimensionen:<br />
- IRES: Indikatoren des Reha-Status<br />
- AVEM: Arbeitsbezogenes Verhaltens- und Erlebnismuster<br />
b) leistungsdiagnostische Instrumentarien wie:<br />
- ERGOS (computergestütztes Arbeitssimulationssystem)<br />
- EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit nach S. Isernhagen).<br />
14
ICF-Modell<br />
Internationale Klassifikationen der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit<br />
/ WHO (2001).<br />
Bei der „International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)“<br />
handelt es sich um ein sog. biopsychosoziales Modell. Es wird hiermit versucht,<br />
den gesamten Lebenshintergrund der Betroffenen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Dabei<br />
wurden im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX.) <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe behinderter<br />
Menschen wesentliche Aspekte der ICF aufgenommen. Durch das ICF-<br />
Modell wird die Gesundheitserfahrung in ihrer Gesamtheit beschrieben.<br />
Health Condition<br />
(Gesundheitsproblem oder Krankheit)<br />
Körperfunktion Aktivitäten Partizipation<br />
und- struktur<br />
Umweltfaktoren<br />
Persönliche Faktoren<br />
Kontextfaktoren<br />
Gesundheitsproblem: Unter Gesundheitsproblemen versteht man einen Oberbegriff<br />
für (akute und / oder chronische) Krankheiten oder Gesundheitsstörungen.<br />
Ein Gesundheitsproblem kann Nebenerkrankungen im eigentlichen Sinne<br />
auch anderer Situationen erfassen wie Alter, Stress, Schwangerschaft etc. Die<br />
Gesundheitsprobleme werden nach ICD 10 codiert.<br />
Körperfunktionen und –struktur: Körperfunktionen sind physiologische Funktionen<br />
von Körpersystemen unter Einbeziehung von psychologischen Funktionen.<br />
Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers (Organe, Gliedmaßen und<br />
ihre Bestandteile). Unter Schädigungen versteht man Beeinträchtigungen einer<br />
Körperfunktion oder –struktur in einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes.<br />
Aktivitäten und Partizipation: Bei einer Aktivität handelt es sich um die Durchführung<br />
einer Aufgabe oder Handlung durch eine Person. Sie repräsentiert die indi-<br />
15
viduelle Perspektive der Funktionsfähigkeit mit ggf. hieraus resultierenden Beeinträchtigungen<br />
der Aktivität. Unter Partizipation versteht man das Einbezogensein<br />
in eine Lebenssituation. Sie repräsentiert die gesellschaftliche Perspektive der<br />
Funktionsfähigkeit und führt ggf. <strong>zu</strong> einer Beeinträchtigung der Teilhabe.<br />
Umweltfaktoren: Hierunter versteht man die materielle, soziale und einstellungsbezogene<br />
Umwelt, in der ein Mensch lebt und sein Dasein entfaltet. Dabei liegen<br />
die Umweltfaktoren außerhalb des Individuums und können somit einen Einfluss<br />
auf die Durchführung von Aufgaben bzw. Handlungen (positiv / negativ) nehmen.<br />
Personenbezogene Faktoren: Hierunter versteht man den speziellen Hintergrund<br />
des Lebens und der Lebensführung eines Menschen, der nicht direkter Teil ihres<br />
Gesundheitsproblems oder Zustandes ist wie z. B. Alter, Erziehung, Ausbildung<br />
etc.. Personenbezogene Faktoren sind in der ICF nicht klassifiziert.<br />
Die Umweltfaktoren sowie die personenbezogenen (oder persönliche) Faktorenwerden<br />
als Kontextfaktoren <strong>zu</strong>sammengefasst. Dabei unterscheidet man Faktoren,<br />
die positive Auswirkungen auf die funktionale Gesundheit haben, sogenannte<br />
(externe / interne) Förderfaktoren, von negativen, sogenannte (externe /<br />
interne) Barrieren.<br />
Mithilfe dieses Modells ist im Rahmen einer gemeinsamen Sprachenfindung eine<br />
für die <strong>Rehabilitation</strong> relevante Dokumentation bzw. Beschreibung von Aktivitätsund<br />
Partizipationsstörungen und Kontextfaktoren und deren Einfluss auf die<br />
funktionale Gesundheit möglich.<br />
Eine Person gilt nach ICF als funktional gesund, wenn – vor ihrem gesamten<br />
Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren) :<br />
1. Ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen<br />
Bereichs) und ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen)<br />
Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und –strukturen).<br />
2. Sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsprobleme<br />
(Gesundheitsproblem im Sinne der ICD) erwartet wird (Konzept der<br />
Aktivitäten) und<br />
3. sie <strong>zu</strong> allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat und in diesen<br />
Lebensbereichen in der Weise und <strong>dem</strong> Umfang sich entfalten kann, wie von<br />
einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktion oder –strukturen<br />
oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).<br />
16
Zahlreiche Reha-Assessementverfahren werden mit unterschiedlichem Inhalt<br />
und Schwerpunkten eingesetzt. Gängige Verfahren sind dabei der Barthel-Index,<br />
der Timed up and go Test sowie der Motilitätstest nach Tinetti u. a.<br />
Barthel-Index<br />
Im Barthelindex werden die Fähigkeiten des Patienten im Bereich der Selbstversorgung<br />
und Mobilität getestet. Er ist insofern geeignet, die Selbstständigkeit von<br />
Patienten <strong>zu</strong> evaluieren sowie diese im <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf <strong>zu</strong> beurteilen.<br />
Erhebungsbogen Barthel Index (BI)<br />
Punkte<br />
Essen<br />
• Unabhängig, isst selbstständig, benutzt Geschirr und Besteck 10<br />
• Braucht etwas Hilfe, z. B. Fleisch oder Brot schneiden 5<br />
• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />
Bett / (Roll-)Stuhltransfer<br />
• Unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit 15<br />
• Geringe Hilfen oder Beaufsichtigung erforderlich 10<br />
• Erhebliche Hilfe beim Transfer, Lagewechsel, Liegen / Sitz selbständig 5<br />
• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />
Waschen<br />
• Unabhängig beim Waschen von Gesicht, Händen; Kämmen, Zäheputzen 5<br />
• Nicht selbstständig bei o. a. Tätigkeiten 0<br />
Toilettenbenut<strong>zu</strong>ng<br />
• Unabhängig in allen Phasen der Tätigkeit (inkl. Reinigung) 10<br />
• Benötigt Hilfe, z.B. wg. un<strong>zu</strong>r. Gleichgewichts od. Kleidung /Reinigung 5<br />
• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />
Baden<br />
• Unabhängig bei Voll- Und Duschbad in allen Phasen der Tätigkeit 5<br />
• Nicht selbstständig bei o. g. Tätigkeiten 0<br />
Gehen auf Flurebene bzw. Rollstuhlfahren<br />
• Unabh. beim Gehen über 50 m, Hilfsmittel erlaubt, nicht aber Gehwagen 5<br />
• Geringe Hilfe oder Überwach. erforderlich, kann mit Hilfsm. 50 m gehen 10<br />
• Nicht selbstständig beim Gehen, kann aber Rollstuhl selbstständig bedienen,<br />
auch um Ecken herum u. an einen Tisch heranfahren; Strecke min. 50 m 5<br />
17
• Nicht selbstständig beim Gehen oder Rollstuhlfahren 0<br />
Treppensteigen<br />
• Unabhängig bei der Bewältigung einer Treppe (mehrere Stufen) 10<br />
• Benötigt Hilfe oder Überwachung beim Treppensteigen 5<br />
• Nicht selbstständig, kann auch mit Hilfe nicht Treppensteigen 0<br />
An- und Auskleiden<br />
• Unabhängig beim An- u. Auskleiden (ggf. auch Korsett oder Bruchband) 10<br />
• Benötigt Hilfe, kann aber 50% der Tätigkeit selbstständig durchführen 5<br />
• Nicht selbstständig, auch wenn o. g. Hilfe gewährt wird 0<br />
Stuhlkontrolle<br />
• Ständig kontinent 10<br />
• Gelegentlich inkontinent, max. 1x / Woche 5<br />
• Häufiger / ständig inkontinent 0<br />
Urinkontrolle<br />
• Ständig kontinent, ggf. unabhängig bei Versorgung mit DK / Cystofix 10<br />
• Gelegentlich inkontinent, max. 1 x / Tag, Hilfe bei ext. Harnableitung 5<br />
• Häufiger / ständig inkontinent 0<br />
‣Summe (max. 100)<br />
Die erweiterte Form des Barthel-Indexes ist der sogenannte erweiterte Barthel-<br />
Index (EBI), welcher aus einer 4-stufigen Skala besteht und sich in 16 Items von<br />
0 bis 64 Punkten unterteilt. Dabei werden hier die Bereich Essen und Trinken,<br />
persönliche Hygiene, An- und Ausziehen, Baden / Duschen / Ganzkörperwäsche,<br />
Transfer Rollstuhl-Bett, Fortbewegung, Treppensteigen, Toilettenbenut<strong>zu</strong>ng,<br />
Darmkontrolle, Blasenkontrolle, Verstehen, Ausdruck, soziale Interaktion,<br />
Problemlösen, Gedächtnis und Neglect / Sehen erfasst.<br />
Der Frühreha-Barthel-Index (FRB) erfasst den Barthel-Index mit einem maximalen<br />
Wert von 100 Punkten abzüglich jeweils 50 Minuspunkte für:<br />
• Intensivüberwachung (-50)<br />
• Tracheostoma mit Absaugungspflicht (-50)<br />
• Intermittierend Beatmung. Beaufsichtigungspflichtige Orientierungsstörungen<br />
(-50)<br />
• Verhaltensstörung (-50)<br />
• Schwere Verständigungsstörungen (-25).<br />
• Beaufsichtigungspflichtige Schluckstörung (-50).<br />
Es ergibt sich somit ein Score-Bereich von -325 bis 100.<br />
18
Timed up and go - Test<br />
Bei <strong>dem</strong> sog. Timed up and go -Test handelt es sich um ein Assessment Verfahren<br />
<strong>zu</strong>r Bewertung der Kraft und Mobilität. Dabei handelt es sich ein einfaches<br />
Prüfverfahren, welches im Routinebetrieb die Beweglichkeit des Rehabilitanden<br />
über einen Zeitfaktor beschreibt und so als <strong>Rehabilitation</strong>sinstrument eingesetzt<br />
werden kann.<br />
Erhebungsbogen Timed „Up & Go“<br />
Der Proband sitzt auf einem Stuhl mit Armlehne (Sitzhöhe ca. 46 cm). Er darf<br />
ggf. ein Hilfsmittel (z. B. Stock) benutzen. Die Arme liegen locker auf den Armstützen<br />
und der Rücken liegt an der Rückenlehne des Stuhles an.<br />
Beim Erreichen dieser Position hilft der Untersucher nicht mit. Nach Aufforderung<br />
soll der Proband mit einem normalen und sicheren Gang bis <strong>zu</strong> einer Linie laufen,<br />
die in drei Metern Entfernung vor <strong>dem</strong> Stuhl auf <strong>dem</strong> Boden angezeichnet<br />
ist, sich dort umdrehen, wieder <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong>m Stuhl gehen und sich in die Ausgangsposition<br />
begeben.<br />
Die dafür benötigte Zeit wird in Sekunden notiert; es ist keine Stoppuhr vorgeschrieben.<br />
Vor der eigentlichen Zeitmessung kann der Proband den Bewegungsablauf ü-<br />
ben. Der Untersucher darf den Bewegungsablauf einmal <strong>dem</strong>onstrieren.<br />
Patient hat Sekunden gebraucht.<br />
Patient hat keine Gehhilfe benutzt .<br />
Patient hat Gehhilfe benutzt und zwar .<br />
Tinetti-Test<br />
Bei <strong>dem</strong> Tinetti-Test handelt es sich ebenfalls um ein Assessmentinstrument <strong>zu</strong>r<br />
Bewertung der Kraft und Mobilität und dient insbesondere der Abklärung einer<br />
Gang- und Gleichgewichtsstörung und auch <strong>zu</strong>r Bewertung des Sturzrisikos.<br />
19
Erhebungsbogen Motilitätstest nach Tinetti<br />
Hilfsmittel: Nein Ja: Welches?<br />
I. Balancetest<br />
Punkte 0 1 2 3 4<br />
Gleichgewicht<br />
im Sitzen<br />
unsicher<br />
Sicher, stabil<br />
Aufstehen<br />
vom Stuhl<br />
Braucht Armlehne<br />
Zeit: sec<br />
Balance in den ersten 5<br />
sec<br />
Stehsicherheit<br />
Balance mit geschl. Augen<br />
Drehung 360 ° mit offenen<br />
Augen<br />
Stoß gegen die Brust (3x<br />
leicht)<br />
Hinsetzen<br />
Zeit: sec<br />
Nicht möglich<br />
Nur mit Hilfe<br />
Diverse Versuche,<br />
rutscht nach vorn<br />
unsicher Sicher, mit Halt Sicher, ohne Halt<br />
unsicher<br />
Sicher, aber ohne geschlossene<br />
Füße<br />
unsicher Sicher, ohne Halt<br />
Unsicher, braucht<br />
Halt<br />
Fällt ohne Hilfe<br />
oder Halt<br />
Lässt sich plumpsen,<br />
unzentriert<br />
braucht Lehne<br />
Diskontin. Bewegung bd.<br />
Füße am Boden vor <strong>dem</strong><br />
nächsten Schritt<br />
Muss Füße bewegen, behält<br />
Gleichgewicht<br />
Flüssige Bewegung<br />
Sicher mit geschlossenen<br />
Füßen<br />
Kontin.<br />
sicher<br />
Bewegung,<br />
Gibt sicheren Widerstand<br />
oder Halt (nur 1 Versuch)<br />
In einer fließenden<br />
Bewegung<br />
20
Motilitätstest nach Tinetti (Fortset<strong>zu</strong>ng)<br />
II. Gehprobe<br />
Punkte 0 1 2<br />
Schrittauslösung (Patient<br />
Zögert, mehrere Versuche, stockender<br />
wird aufgefordert, <strong>zu</strong> gehen) Gehen ohne fremde Hilfe<br />
Beginn<br />
Schritthöhe (von der Seite<br />
beachten)<br />
Kein selbständiges Gehen<br />
möglich<br />
Schlurfen übertriebenes Hochziehen<br />
Schrittlänge (von Zehen des<br />
einen bis <strong>zu</strong>r Ferse des anderen<br />
Fußes)<br />
Weniger als Fußlänge<br />
Mindestens Fußlänge<br />
Schrittsymmetrie<br />
Schrittlänge variiert, Hinken<br />
Schrittlänge beidseits gleich<br />
Gangkontinuität<br />
Kein selbstständiges Gehen<br />
möglich<br />
Phasen mit Beinen, am Boden,<br />
diskontinuierlich<br />
Beim Absetzen des einen wird der andere<br />
Fuß gehoben, keine Pausen<br />
Wegabweichung<br />
Kein selbstständiges Gehen<br />
möglich<br />
Schwanken, einseitige Abweichung<br />
Füße werden entlang einer imaginären<br />
Linie abgesetzt<br />
Rumpfstabilität<br />
Abweichen, Schwanken,<br />
Unsicherheit<br />
Rücken und Knie gestreckt, Arme<br />
werden nicht <strong>zu</strong>r Stabilisierung<br />
gebracht<br />
Schrittbreite<br />
Breitbeinig oder über<br />
Kreuz<br />
Füße berühren sich beinahe<br />
Punkte Balance-Test: + Punkte Gehprobe: =Gesamtpunktzahl:<br />
21
VI. <strong>Rehabilitation</strong>sprozess<br />
Wurde die <strong>Rehabilitation</strong>sbedürftigkeit festgestellt (siehe oben) und ein entsprechendes<br />
medizinisches <strong>Rehabilitation</strong>sverfahren eingeleitet, erfolgt die Aufnahme<br />
in einer <strong>zu</strong>gelassenen <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung (ambulant/stationär).<br />
Der <strong>Rehabilitation</strong>sprozess in der medizinische <strong>Rehabilitation</strong> gliedert sich in<br />
• <strong>Rehabilitation</strong>sdiagnostik mit Analyse der Strukturschädigung, der Aktivitäten,<br />
der Partizipation sowie der Kontextfaktoren unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Risikofaktorenkonstellation (siehe Reha-Assessmentverfahren)<br />
• <strong>Rehabilitation</strong>splan mit Beschreibung der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />
• <strong>Rehabilitation</strong>sdurchführung und ihre Überprüfung im Verlauf<br />
• Dokumentation des <strong>Rehabilitation</strong>sverlaufs und der <strong>Rehabilitation</strong>sergebnisse,<br />
insbesondere unter Berücksichtigung der <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />
• Nachsorgekonzept.<br />
Dabei ergibt sich in der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung folgender Ablauf:<br />
Bei Aufnahme des Patienten werden nochmals die <strong>Rehabilitation</strong>skriterien für<br />
<strong>Rehabilitation</strong>sbedürftig-/-fähigkeit sowie die <strong>Rehabilitation</strong>sindikation geprüft.<br />
Am Aufnahmetag des Patienten erfolgt dann eine umfangreiche Anamneseerhebung<br />
unter Berücksichtigung der rehabilitationsspezifischen Fragestellungen,<br />
eine umfangreiche allgemeinmedizinische als auch krankheitsspezifisch/fachärztliche<br />
Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Funktions-/Fähigkeitsstörungen<br />
mit deren Auswirkungen auf den Alltag/Beruf unter<br />
Einsatz von Assessment-Verfahren. Danach erfolgt die Erarbeitung von <strong>Rehabilitation</strong>szielen<br />
(siehe unten) mit <strong>dem</strong> Patienten, Festlegung dieser sowie Festlegung<br />
des medikamentösen, balneophysikalischen, gesundheitsbildenden Therapieprogramms<br />
etc. (siehe unten). Gegebenenfalls werden weitere erforderliche<br />
diagnostische Maßnahmen eingeleitet.<br />
Im Rahmen des interdisziplinären Ansatzes erfolgen regelmäßig Teambesprechungen,<br />
wobei der Arzt als Leiter des therapeutischen Teams dieses strukturiert<br />
(siehe unten). Im Rahmen der Arbeit des therapeutischen Teams werden dann<br />
auch die <strong>Rehabilitation</strong>sziele gegebenenfalls modifiziert und dies im Rahmen der<br />
regelmäßigen Visiten mit <strong>dem</strong> Patienten abgestimmt. Im Rahmen dieser erfolgt<br />
auch jeweils eine Anpassung des medikamentösen als auch therapeutischen<br />
Therapieregimes.<br />
23
Am Ende des üblicherweise dreiwöchigen <strong>Rehabilitation</strong>sverfahrens erfolgt eine<br />
Abschlussuntersuchung, in der mit <strong>dem</strong> Patienten neben der körperlichen Untersuchung<br />
der Rehazielerreichungsgrad dokumentiert wird und das Nachsorgekonzept<br />
festgelegt wird (siehe unten).<br />
Danach erstellt der Arzt einen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht. Dies erfolgt<br />
bei Patienten, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger<br />
ist, in Form eine ausführlichen Arztbriefes, welcher sämtliche rehaspezifischen<br />
Inhalte berücksichtigen muss. Bei Patienten, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung<br />
Kostenträger ist nach den Kriterien der Rentenversicherungsträger<br />
(siehe Leitfaden <strong>zu</strong>m einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong><br />
der gesetzlichen Rentenversicherung) mit der Gliederung:<br />
1. allgemeine und klinische Anamnese<br />
2. jetzige Beschwerden und funktionelle Einschränkungen<br />
3. gegenwärtige Therapie<br />
4. allgemeine Sozialanamnese<br />
5. Arbeits- und Berufsanamnese<br />
6. Aufnahmebefund, Vorbefunde, ergänzende Diagnostik<br />
7. <strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />
8. <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf<br />
9. <strong>Rehabilitation</strong>sergebnis<br />
10. sozialmedizinische Epikrise<br />
<strong>Rehabilitation</strong>sziele<br />
Unterschieden werden kann zwischen allgemeinen, trägerspezifischen und individuellen<br />
<strong>Rehabilitation</strong>szielen. Im BfA-Leitfaden 8-7 heißt es hier<strong>zu</strong>: Reha-Ziele<br />
leiten sich her aus Schäden, Aktivitätsstörung oder Störung der Teilhabe. Sie<br />
sind erreichbar und müssen klar formuliert werden. Dabei sind spezifische, nicht<br />
globale Ziele <strong>zu</strong> wählen. Sie dürfen nicht mit Behandlungsaufgaben verwechselt<br />
werden. Es sollten höchstens fünf Reha-Ziele definiert werden. Dabei werden die<br />
Ziele im AHB/AR-Verfahren allgemein folgendermaßen definiert: Wiederanpassung<br />
des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens durch<br />
Wiedererlangung und/oder bestmöglicher Kompensation verlorengegangener<br />
Funktionen (z. B. auch Vermeidung oder Minderung der Pflegebedürftigkeit). Allgemeines<br />
Ziel der <strong>Rehabilitation</strong> ist eine Verbesserung des im Rahmen der Erkrankung<br />
bestehenden (Teil-) Verlustes der Teilhabe an spezifischen Lebenssituationen.<br />
Differenzierter betrachtet versteht man unter Zielen in der <strong>Rehabilitation</strong><br />
eine Eingliederung in den Alltag mit der hiermit verbundenen Selbstständigkeit<br />
bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL), eine Verbesserung der Mobilität<br />
und der Ausdauer. Eine möglichst weitest gehende Wiederherstellung der<br />
Normalfunktion der betroffenen Strukturen bzw. Erwerb von Kompensationsstra-<br />
24
tegien, eine Verbesserung der Lebensqualität sowie die Benennung von spezifischen<br />
individuellen <strong>Rehabilitation</strong>szielen. Aus den definierten <strong>Rehabilitation</strong>szielen<br />
leitet sich das <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramm / <strong>Rehabilitation</strong>splan ab.<br />
<strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramm /-plan<br />
Prinzipiell können <strong>Rehabilitation</strong>sziele erreicht werden durch:<br />
• Vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur und Funktion<br />
bzw. Fähigkeiten und der sozialen Rolle (Restitutio ad integrum)<br />
• Größtmögliche Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur und Funktion<br />
bzw. Fähigkeiten und der sozialen Rolle (Restitutio ad optimum)<br />
• Einsatz von „Ersatzstrategien“ bzw. Ausnut<strong>zu</strong>ng verbliebener Funktionen<br />
bzw. Fähigkeiten (Kompensation)<br />
• Anpassung der Umweltbedingungen an die Fähigkeitsstörungen bzw. Beeinträchtigungen<br />
des Rehabilitanden (Adaptation)<br />
Je nach Ausgangslage des Krankheitsbildes des Rehabilitanden erfolgt die Umset<strong>zu</strong>ng<br />
im Rahmen des <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsprogramms. Der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlungsplan<br />
gliedert sich in unterschiedliche Bereiche auf. Dabei unterscheidet<br />
man prinzipiell aktive therapeutische Anwendungen von passiven<br />
(balneophysikalische – siehe auch <strong>Script</strong> Physikalische Medizin).<br />
• Somatisch orientierte Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Sporttherapie <strong>zu</strong>r<br />
Kräftigung der Muskelgruppen, Bewegungstherapie <strong>zu</strong>r Verbesserung der<br />
kardialen Belastbarkeit.<br />
• Funktionale Therapie wie z. B. Physiotherapie <strong>zu</strong>r Verbesserung der Gehfähigkeit,<br />
Ergotherapie z.B. <strong>zu</strong>r Verbesserung der Fähigkeit des Anziehens und<br />
der Nahrungsaufnahme, Logopädie, neuropsychologische und psychologische<br />
Therapie (wie z. B. Entspannungsverfahren, Gedächtnistraining, etc.)<br />
• Soziale Maßnahmen (z. B. Sozialberatung, Berufsberatung etc.)<br />
• Edukative Therapie (z. B. Ernährungsberatung bei Übergewicht, krankheitsspezifische<br />
Gesundheitsbildung z. B. Rückenschule etc.)<br />
25
• Balneophysikalische Therapiemaßnahmen (sh. auch <strong>Script</strong> physikalische<br />
Therapie)<br />
• Medikamentöse Behandlung<br />
Therapeutisches Team<br />
Im Rahmen der multimodalen <strong>Rehabilitation</strong>stherapie sind an der therapeutischen<br />
Versorgung zahlreiche Berufsgruppen beteiligt. Die Gesamtheit dieser, am<br />
spezifischen <strong>Rehabilitation</strong>sprozess mitwirkenden Mitarbeitern nennt man das<br />
sogenannte therapeutische Team. Dieses besteht aus:<br />
• <strong>Rehabilitation</strong>sschwestern/-pflegern (aktivierende <strong>Rehabilitation</strong>spflege)<br />
• Physiotherapeuten<br />
• Sporttherapeuten<br />
• Ergotherapeuten<br />
• Logopäden<br />
• Neuropsychologen<br />
• Psychologen<br />
• Sozialberatern<br />
• Gesundheitsberatern<br />
• Mitarbeitern der physikalischen Therapie<br />
• Spezielle Therapeuten, wie z. B. Stoma-Therapeuten, Prothetikberater<br />
• Ärzten<br />
Der Arzt hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe das Team <strong>zu</strong> leiten und <strong>zu</strong><br />
koordinieren.<br />
Nachsorgekonzept<br />
Am Ende der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung wird gemeinsam mit den Mitarbeitern<br />
des therapeutischen Teams und <strong>dem</strong> Patienten, gegebenenfalls auch den Angehörigen,<br />
ein umfangreiches Nachsorgekonzept erstellt. Dabei kann dies z. B.<br />
lediglich aus der Umset<strong>zu</strong>ng eines Eigenübungsprogramms bestehen oder aber<br />
eine umfangreiche teilstationäre Nachbehandlung (nachstationäre Therapie) im<br />
Rahmen einer Tagesklinik sein. Dabei erfolgt eine intensive Kontaktaufnahme <strong>zu</strong><br />
den weiterbehandelnden Einrichtungen mit Organisation der gegebenenfalls erforderlichen<br />
multidisziplinären ambulanten Behandlung (Hausarzt, behandelnder<br />
Gebietsarzt, ambulante Reha-Einrichtung, Tagesklinik, Therapeuten etc.). In die-<br />
26
sem Zusammenhang wird auch eine Kontaktaufnahme <strong>zu</strong> Selbsthilfegruppen<br />
gegebenenfalls angebahnt sowie gegebenenfalls eine erforderliche Adaptation<br />
des häuslichen Umfeldes vorbereitet.<br />
Prinzipiell sollte nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Leistung <strong>zu</strong>r<br />
Medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> ein umfangreiches Nachsorgekonzept umgesetzt<br />
werden. Diese Nachsorgeleistungen werden <strong>zu</strong>m Teil von den Rentenversicherungsträgern<br />
als auch den Krankenkassen unterstützt.<br />
Beispiele für Konzepte der Nachsorge sind:<br />
• <strong>Rehabilitation</strong>ssport unter ärztlicher Betreuung (z.B. Koronarsport)<br />
• Funktionstraining (z.B. Rheuma-Funktionstraining)<br />
• intensivierte Reha-Nachsorge / IRENA (BfA)<br />
• ambulante Suchtnachsorge.<br />
Dabei kommt eine Nachsorge dann in Frage, wenn prinzipiell Bedarf bei fortbestehenden<br />
funktionellen Einschränkungen vorliegt, die Reha-Ziele nur teilweise<br />
erreicht wurden oder noch instabil sind oder auch erhebliche Transferprobleme<br />
im Verlaufe fortbestehen (Nichtrauchen, Gewichtsreduktion, Stressbewältigung).<br />
Darüber hinaus ergeben sich Erfordernisse für eine intensivierte Nachsorge bei<br />
modifikationsbedürftigem Coping-Stil, längerfristigem Bedarf an Coachinginterventionen<br />
bei berufsbezogenen Problemen oder auch ggf. bei fortbestehender<br />
Arbeitsunfähigkeit.<br />
Neben <strong>dem</strong> medizinischen Nachsorgeprogramm, welches auch auf weitere erforderliche<br />
diagnostische Maßnahmen hinweisen soll, sind ggf. weitere Maßnahmen<br />
<strong>zu</strong>r beruflichen (Re-)Integration ein<strong>zu</strong>leiten. Hier<strong>zu</strong> gehören u.a. die stufenweise<br />
Wiedereingliederung. Hierbei können Leistungsberechtigte bei fortdauernder<br />
Arbeitsunfähigkeit, jedoch erkennbarer Teilarbeitsfähigkeit wieder schonend,<br />
d.h. in aufsteigender Arbeitsstundenzahl an die Belastung ihres bisherigen<br />
Arbeitsplatzes herangeführt werden (SGB V u. VI).<br />
VII. Sozialmedizinische Problematik<br />
Eine wesentliche Aufgabe des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses ist die sozialmedizinische<br />
Begutachtung. Dabei ist der Schwerpunkt die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung,<br />
welche prinzipiell erforderlich ist bei Versicherten, auch bei<br />
Rehabilitanden, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teil-<br />
27
weiser Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit<br />
beziehen, Empfängern von Rente wegen EU/BU oder verminderter<br />
Berufsfähigkeit im Bergbau, Empfängern von großen Witwen-/Witwerrenten<br />
wegen BU/EU bzw. wenn Erwerbsminderung vor <strong>dem</strong> 45. Lebensjahr vorliegt.<br />
Nicht erforderlich ist diese bei nichtversicherten Angehörigen, Altersrentenempfängern,<br />
Empfängern anderer Hinterbliebenenrenten. Sämtliche Angaben werden<br />
im Reha-Entlassungsbericht (siehe unten) dokumentiert.<br />
Dabei muss Stellung genommen werden <strong>zu</strong> der Leistungsfähigkeit in der letzten<br />
beruflichen Tätigkeit, wobei eine Untergliederung in 6 Stunden und mehr, 3 bis<br />
unter 6 Stunden und unter 3 Stunden vorgenommen werden kann.<br />
Neben der Bewertung der Leistungsfähigkeit in der letzten beruflichen Tätigkeit<br />
erfolgt die Bewertung des allgemeinen Leistungsbildes. Dabei unterscheidet man<br />
ein sogenanntes positives und negatives Leistungsbild.<br />
Das positive Leistungsbild bezieht sich nicht auf das Anforderungsprofil der <strong>zu</strong>letzt<br />
ausgeübten Tätigkeit, sondern beschreibt unabhängig davon ganz allgemein<br />
die <strong>zu</strong>mutbaren qualitativen Leistungsmerkmale:<br />
• körperlichen Arbeitsschwere<br />
• Arbeitshaltung<br />
• Arbeitsorganisation.<br />
Dabei sind die Begriffe der körperlichen Arbeitsschwere (leichte, leichte bis mittelschwere,<br />
mittelschwere, schwere Arbeit) sozialmedizinisch klar definiert. So<br />
versteht man unter leichten Arbeiten z.B. Tragen von weniger als 10 kg, unter<br />
mittelschweren Arbeiten z.B. Heben und Tragen von Lasten in der Ebene bis 15<br />
kg und unter schweren Arbeiten ein Tragen bis 40 kg schweren Lasten in der<br />
Ebene. Dies gilt auch für die weiteren <strong>zu</strong> bewertenden Parameter wie Arbeitshaltung<br />
(im Stehen, Gehen, Sitzen ), Zeit und Frequenzvorgaben (ständig, d.h.<br />
mehr als 90% der Arbeitszeit; überwiegend, d.h. 51-90% der Arbeitszeit; zeitweise,<br />
d.h. ca. 10% der Arbeitszeit; gelegentlich, d.h. bis <strong>zu</strong> 5% der Arbeitszeit) sowie<br />
der Arbeitsorganisation (Tagesschicht, Früh-/Spätschicht, Nachtschicht).<br />
Sind wesentliche Einschränkungen nicht vorhanden, wird dieses vermerkt.<br />
Das negative Leistungsbild ist <strong>zu</strong> erstellen, wenn wesentliche Einschränkungen<br />
vorliegen. Dabei wird eine Aussage:<br />
• <strong>zu</strong>r geistigen/psychischen Belastbarkeit (Konzentrations-<br />
/Reaktionsvermögen, Umstellungs- und Anpassungsvermögen, Verantwortung<br />
für Personen und Maschinen, Publikumsverkehr, Steuerung komplexer<br />
Arbeitsvorgänge etc.)<br />
• <strong>zu</strong> den Sinnesorganen (insbesondere Seh-/ Hör-/ Sprachstörungen)<br />
28
• <strong>zu</strong>m Bewegungs- und Haltungsapparat (Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges<br />
Bücken, Steigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Heben und Tragen<br />
von Lasten etc.)<br />
• <strong>zu</strong> Gefährdungs- durch Belastungsfaktor (z. B. Nässe, Zugluft, schwankende<br />
Temperaturen, inhalative Belastung, Lärm etc.) gemacht.<br />
Auch <strong>zu</strong>m allgemeinen Leistungsbild muss eine Aussage <strong>zu</strong>m möglichen zeitlichen<br />
Umfang (sh. oben) vorgenommen werden. In Abhängigkeit von der bestehenden<br />
Leistungsfähigkeit ergeben sich Begründungen für weitere Leistungen<br />
<strong>zu</strong>r Teilhabe am Arbeitsleben wie z. B. berufliche Ausbildung sowie berufliche<br />
Anpassung, Weiterbildung und Berufsvorbereitung. Diese Maßnahmen können<br />
in Einrichtungen der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> durchgeführt werden. Hier<strong>zu</strong> zählen<br />
• die Berufsförderungswerke: Umschulung, Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung,<br />
Berufsfindung<br />
• die Berufsbildungswerke: Berufsausbildung für jugendliche Behinderte, die<br />
nur im Rahmen einer auf ihre Behinderung ausgerichtete Ausbildungsstätte<br />
<strong>zu</strong>r Eingliederung auf <strong>dem</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden können<br />
• die Werkstätten für Behinderte: Versicherte, die aufgrund ihrer Behinderung<br />
nicht mehr auf <strong>dem</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden aber noch Arbeitsleistung<br />
gegen Bezahlung erbringen können.<br />
Neben der Erstellung des Leistungsbildes ergeben sich weitere sozialmedizinische<br />
Fragestellungen z. B. im Rahmen des Schwerbehindertenrechtes als auch<br />
der Pflegeversicherung.<br />
29
Ein Indikator des Erfolges einer <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme ist der Erhalt der Erwerbstätigkeit<br />
bzw. die Verhinderung einer Frühberentung. Unter Berücksichtigung<br />
der u. a. Aufstellung ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ca. 60 % der Rehabilitanden<br />
innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren im Erwerbsleben verbleiben.<br />
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich hierbei um Rehabilitanden<br />
handelt, bei denen <strong>zu</strong>vor, im Rahmen der Bewilligung des Reha-Verfahrens<br />
eine erheblich gefährdete oder sogar bereits geminderte Erwerbsfähigkeit attestiert<br />
werden konnte und bei denen insgesamt somit als Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die<br />
Bewilligung einer <strong>Rehabilitation</strong> eine positive Erwerbsprognose bestand, ist die<br />
Möglichkeit durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbstätigkeit <strong>zu</strong> erhalten<br />
bzw. eine Frühberentung <strong>zu</strong> verhindern gegeben.<br />
Insbesondere muss bei der Interpretation dieser Zahlen noch berücksichtigt werden,<br />
dass bisher die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente nicht nur von<br />
der gesundheitlichen Verfassung des Rentenantragstellers, auf die die <strong>Rehabilitation</strong><br />
einen Einfluss ausüben kann abhängig ist, sondern dass für den untersuchten<br />
Zeitraum (1994 bis 2001) auch Berentungen bei Antragstellern mit verbliebener<br />
Leistungsfähigkeit erfolgten bei denen keine Aussicht auf Vermittlung<br />
eines Arbeitsplatzes bestand, insofern eine Abhängigkeit von der Situation auf<br />
<strong>dem</strong> Arbeitsmarkt vorlag. Die Rentenversicherungen wurde also in diesem Fall<br />
<strong>zu</strong>r Deckung von Arbeitsmarktrisiken herangezogen.<br />
70<br />
Psych. Erkrankungen (ohneSuchterkrankungen) n=30.547, 46 J.<br />
60<br />
Orthop. Erkrankungen (ohne AHB) n=72.728, 51 J.<br />
Anschlussheilbehandlungen n=53.324, 50 J.<br />
52<br />
Ca-Maßnahmen n=35.225, 51 J.<br />
50<br />
48<br />
Prozent<br />
40<br />
30<br />
36<br />
30<br />
28<br />
27<br />
23<br />
20<br />
10<br />
18<br />
12<br />
19<br />
16<br />
19<br />
13<br />
11<br />
19<br />
18<br />
8<br />
0<br />
Lückenlos<br />
erwerbstätig<br />
Lückenhaft<br />
erwerbstätig<br />
EU/BU-<br />
Renten<strong>zu</strong>gang<br />
Altersrentenbeginn<br />
1<br />
0<br />
3<br />
Aus <strong>dem</strong><br />
Erwerbsleben<br />
heraus verstorben<br />
Quelle: RSD 1994–2001, Reha-Jahrgang 1996<br />
Sozialmedizinischer 5-Jahresverlauf nach <strong>Rehabilitation</strong>, BfA 1996<br />
Praxis Klinische Verhaltensmedizin und <strong>Rehabilitation</strong> 2004, 67, 200–205<br />
31
VIII. Qualitätssicherung<br />
Im Sozialgesetzbuch V sind qualitätssichernde Maßnahmen (wie z.B. Qualitätsmanagement,<br />
externe vergleichende Qualitätssicherung, Qualitätsberichte etc.)<br />
verpflichtend vorgeschrieben. Auch im Bereich der Rentenversicherung wurden<br />
Qualitätssicherungsprogramme begonnen und mittlerweile umfassend umgesetzt.<br />
Dabei erfolgt die Einteilung der Qualität u.a. in die Dimensionen:<br />
• Struktur-Qualität<br />
• Prozess-Qualität<br />
• Ergebnis-Qualität / Patienten<strong>zu</strong>friedenheit.<br />
Struktur-Qualität: Hierunter versteht man die Rahmenbedingungen, unter denen<br />
die medizinische Versorgung erfolgt, d.h. z.B. die eingesetzten personellen und<br />
materiellen Ressourcen.<br />
Unter Prozess-Qualität versteht man die Eigenschaften sämtlicher medizinischer<br />
Aktivitäten zwischen Leistungserbringern (ärztliche, pflegerische, therapeutische<br />
und administrative) und den Patienten.<br />
Ergebnis-Qualität ist die Veränderung des Gesundheits<strong>zu</strong>standes die durch den<br />
Versorgungsprozess bewirkt wurde. Hier<strong>zu</strong> rechnet man sowohl die Funktionalität<br />
(z.B. Aktivitäten des täglichen Lebens) als auch die Zufriedenheit.<br />
Im Bereich der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> der Rentenversicherungen werden<br />
diese Dimensionen regelmäßig im Rahmen einer externen Qualitätsmessung<br />
erfasst und den <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen die Ergebnisse <strong>zu</strong>rückgemeldet.<br />
Dieses Verfahren ermöglicht es den Kliniken Schwachstellen <strong>zu</strong> erkennen und<br />
eine gezielte Qualitätsentwicklung um<strong>zu</strong>setzen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch das sogenannte Peer Review-Verfahren<br />
eingesetzt. Anhand des Reha-Entlassungsberichtes erfolgt durch einen Peer,<br />
d.h. durch einen geschulten ärztlichen <strong>Fach</strong>kollegen, eine anonyme Einzelfallprüfung<br />
auf der Grundlage der durch den Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger<br />
herausgegebenen Checkliste und Manual der qualitätsrelevanten<br />
Prozessmerkmale.<br />
Der Qualitätssicherung dienen darüber hinaus u. a. Ergebnisse der Kommission<br />
<strong>zu</strong>r Weiterentwicklung der <strong>Rehabilitation</strong> in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(VDR / Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) sowie auch die von der<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>zu</strong>r <strong>Rehabilitation</strong> (BAR) herausgegebenen Rahmenempfehlungen<br />
<strong>zu</strong> zahlreichen Fragen der <strong>Rehabilitation</strong>.<br />
32
Dabei hat die BAR, welche bereits 1969 auf Initiative der Sozialpartner <strong>zu</strong>r Sicherstellung<br />
und Gestaltung der <strong>Rehabilitation</strong> im Gesamtsystem der Sozialen<br />
Sicherung (gemeinsame Repräsentanz von GKV, GOV, GRV, BAG der Integrationsämter<br />
und Hauptfürsorgestellen, Sozialhilfeträger, BA, Bundesländer, DGB,<br />
DAG sowie BDA) gegründet wurde, als Zielrichtung:<br />
• Koordination und Förderung der Maßnahmen der medizinischen, beruflichen<br />
und sozialen <strong>Rehabilitation</strong><br />
• Durchführung der Leistung der <strong>Rehabilitation</strong> nach gleichen Grundsätzen.<br />
• ICF-Umset<strong>zu</strong>ng.<br />
IX. „ein Rehafall“<br />
Vorgeschichte :„Das Leben ist für mich nicht mehr lebenswert! Ich weiß nicht wie<br />
es weitergehen soll“ klagt Frau Schulze ihrem Hausarzt. Seit Jahren würde sie<br />
nun von Arzt <strong>zu</strong> Arzt laufen, weder der Orthopäde, der Neurologe, der Frauenarzt<br />
als auch der Internist hätten ihr helfen können. Vielmehr würden ihre Beschwerden<br />
immer schlimmer. Begonnen habe alles vor 6 Jahren, als sie über ein<br />
½ Jahr ihre kranke Mutter bis <strong>zu</strong>m Tode habe pflegen müssen. Sie hätte immer<br />
wieder Rückenschmerzen im unteren Lendenwirbelbereich verspürt. Diese hätten<br />
dann <strong>zu</strong>nehmend auch die Halswirbelsäule mit beeinflusst. Am Anfang seien<br />
die Beschwerden eher nur selten vorhanden gewesen. Im Laufe der Jahre hätten<br />
diese jedoch eine Dauerproblem dargestellt. Seit einem Jahr sei sie nicht mehr<br />
schmerzfrei. „Ob die bisher noch nicht durchgeführte <strong>Rehabilitation</strong> helfen könnte?“<br />
In der Reha-Klinik: Frau Schulze sitzt <strong>dem</strong> aufnehmenden Stationsarzt mit gesenktem<br />
Kopf, reduzierter Mimik und hoffnungslosem Gesichtsausdruck gegenüber.<br />
Sie kommt im Rahmen eines vom Hausarzt unterstützten stationären Heilverfahrens<br />
(HB) <strong>zu</strong>r Aufnahme.<br />
Im Aufnahmegespräch berichtet sie über seit Jahren bestehende langsam <strong>zu</strong>nehmende<br />
Schmerzen im LWS-Bereich unter auch Einbeziehung der Halswirbelsäule.<br />
Diese Beschwerden wären seit einem Jahr als Dauerschmerz vorhanden.<br />
Wobei es auch immer wieder <strong>zu</strong> einer Ausstrahlung mal in das rechte Bein<br />
mal in das linke Bein, <strong>zu</strong>m Teil auch in die Arme kommen würde. Aufgrund der<br />
Dauerschmerzen sei sie kaum noch in der Lage sich <strong>zu</strong> bewegen. Das Einhalten<br />
einer bestimmten Körperposition als auch Stehen sowie Gehen würde die Beschwerden<br />
erheblich verstärken. In diesem Zusammenhang sei sie auch seit<br />
einem halben Jahr arbeitsunfähig und könne ihre halbtägige Arbeit als Sach-<br />
33
earbeiterin in einer Versicherung nicht mehr absolvieren. Sie habe viele<br />
Schmerzmittel ausprobiert, diese hätten den Beschwerdekomplex nicht relevant<br />
verändert. Kein Arzt habe ihr sagen können, woran sie eigentlich leiden würde.<br />
Die bisher durchgeführten Therapiemaßnahmen mit Krankengymnastik als auch<br />
Massagen hätten immer nur kurzfristig eine gewisse Linderung erbracht. Sie habe<br />
selbst eine Akupunkturbehandlung über 12 Sit<strong>zu</strong>ngen bezahlt. Auch diese<br />
hätten das Beschwerdebild nicht relevant verringert. Sie sei insgesamt verzweifelt<br />
und hoffnungslos. Auch in ihrer Ehe gäbe es <strong>zu</strong>nehmend Probleme, da einerseits<br />
finanziell durch ihre Krankschreibung die Situation angespannt sei, sie<br />
darüber hinaus mit ihrem aktiven Ehemann kaum Dinge gemeinsam erleben<br />
könne, da sie aufgrund ihrer Schmerzen in allen Lebensbereichen beeinträchtigt<br />
sei. Sie würde kaum ihren Haushalt schaffen. Ihre Kinder wären verständnislos.<br />
Sie habe Schlafstörungen, müsse <strong>zu</strong>m Teil auch grübeln. Hoffnung würde sie<br />
jetzt in die Kurmaßnahme setzen. Eine Freundin habe ihr dies empfohlen. Diese<br />
habe im Rahmen einer stationären Behandlung selber hiervon profitiert. Ihr<br />
Hausarzt habe sie bei der Umset<strong>zu</strong>ng dieses Verfahrens unterstützt. Unter weiteren<br />
Beschwerden, insbesondere Missempfindungen im Bereich der Extremitäten,<br />
Lähmungserscheinungen oder auch vegetativen Beschwerden würde sie<br />
nicht leiden.<br />
Zur sozialen Situation gibt sie an, dass sie seit 25 Jahren verheiratet sei und mit<br />
<strong>dem</strong> Ehemann in einem Reihenhaus lebe. Zu ihren 23 und 21- jährigen Kindern<br />
habe sie regelmäßig Kontakt. Sport treibe sie nicht. Sie sei seit 15 Jahren Sachbearbeiterin<br />
in einer Bank und <strong>zu</strong>nächst in vollschichtiger Tätigkeit mit Kundenkontakt<br />
beauftragt gewesen. Seit 7 Jahren arbeite sie nur noch halbschichtig und<br />
müsse seither überwiegend Bürotätigkeiten am PC sitzend absolvieren. Gelegentlich<br />
transportiere sie auch Akten. Der Beruf mache ihr viel Freude, allerdings<br />
vermisse sie den direkten Kontakt <strong>zu</strong>m Kunden. Auch an den Computer habe sie<br />
sich erst langsam gewöhnen müssen. Für die Fahrzeit <strong>zu</strong>m Arbeitsplatz mit <strong>dem</strong><br />
eigenen Pkw benötige sie ca. 20 Minuten. Seit einem halben Jahr sei sie im<br />
Rahmen ihrer Schmerzproblematik krankgeschrieben. Eine Rückkehr an den<br />
alten Arbeitsplatz wird von ihr gewünscht, sie kann sich dies jedoch im Rahmen<br />
der Gesamtkonstellation <strong>zu</strong>r Zeit nicht vorstellen. Medikamente würde sie nur <strong>zu</strong>r<br />
Nacht einnehmen in Form von Baldriantropfen, Schmerzmittel würden ihr sowieso<br />
nicht richtig helfen. Sie habe erwogen, eine Rente <strong>zu</strong> beantragen.<br />
Im Untersuchungsbefund zeigte sich eine 58- jährige schlanke Patientin mit einer<br />
Körpergröße von 160 cm und einem Körpergewicht von 56 kg. Die Wirbelsäule<br />
war lotrecht aufgebaut, zeigte sowohl im Bereich der Schulter- Nackenmuskulatur<br />
als auch im Bereich der LWS-Region einen ausgeprägten paravertebralen<br />
Hartspann mit Myogelosen und Druckschmerzhaftigkeit. Die Dornfortsätze waren<br />
nicht druckschmerzhaft. Die HWS war endgradig bewegungseingeschränkt für<br />
die Rotation als auch Anteflexion sowie Reklination. Finger-Boden-Abstand 25<br />
cm, Schober-Lumbale 10/13 cm. Die Gelenkbeweglichkeit stellte sich darüber<br />
hinaus unauffällig dar. Das Gangbild war zügig raumausgreifend, der neurologische<br />
Befund war regelrecht. Die Stimmung war deutlich <strong>zu</strong>m depressiven Pol hin<br />
34
verschoben mit erkennbarem Leidensdruck und Hoffnungslosigkeit ohne jedoch<br />
vitale Tiefe. Der allgemeinmedizinische Befund stellte sich regelrecht dar.<br />
Es wurden von der Patientin umfangreiche Vorunterlagen präsentiert. Die Röntgennativdiagnostik<br />
ergab sowohl im LWS- als auch im HWS-Bereich nur geringgradige<br />
degenerative Veränderungen mit Osteochondrose und Verschmälerung<br />
des Bandscheibenfaches L4/5. Orthopädischerseits wurde der Gesamtkomplex<br />
als fehlstatisch muskulo-tendinöses Beschwerdebild eingeschätzt. Nervenärztlicherseits<br />
ergab sich kein Anhalt für eine Radikulopathie bei Diagnose<br />
einer Anpassungsstörung. Hausärztlicherseits wurde die Diagnose eines chronifizierten<br />
Schmerzsyndroms gestellt.<br />
Bei klinischer Diagnose eines chronisches Schmerzsyndromes sowie einer Anpassungsstörung<br />
wurde als <strong>Rehabilitation</strong>sdiagnose eine ausgeprägte psychophysische<br />
Minderbelastbarkeit im Rahmen einer Anpassungsstörung und eine<br />
körperliche Dekonditionierung festgelegt.<br />
Es wurde mit der Patientin gemeinsam überlegt, inwieweit das Beschwerdebild<br />
beeinflussbar sei und in diesem Zusammenhang <strong>Rehabilitation</strong>sziele diskutiert<br />
und gemeinsam festgelegt. Frau Schulze war <strong>zu</strong>nächst der Auffassung, dass ihr<br />
Ziel nur Schmerzfreiheit sein könne dies wäre ja auch ihr Hauptproblem. Auf der<br />
visuellen Schmerzanalogskala wurde ein Wert von 9 angegeben. In der weiteren<br />
Diskussion wurden dann als Therapieziele erarbeitet: 1. Verbesserung der<br />
Schmerzbewältigung sowie 2. <strong>zu</strong>nehmende körperliche Aktivierung.<br />
Reha-Verlauf: Zum Erreichen dieser Therapieziele erfolgte ein Therapieprogramm<br />
als „Drei-Säulen-Konzept“, in <strong>dem</strong> die Patientin einerseits eine umfangreiche<br />
Bewegungstherapie mit krankengymnastischer Einzel- als auch Gruppenbehandlung<br />
sowohl in der Halle als auch im Becken und eine Medizinische Trainingstherapie<br />
mit ansteigender Belastung erhielt sowie an <strong>dem</strong> Terraintraining<br />
(<strong>Nord</strong>ic-Walking) teilnahm. Parallel da<strong>zu</strong> wurden anderseits psychologische Verfahren<br />
angewendet in Form von Erlernen von Schmerzbewältigsstrategien sowie<br />
des autogenen Trainings. Drittens erfolgte eine balnoephysikalische Therapie in<br />
Form von entspannenden Bädern und Moorbewegungsbädern. Auf eine medikamentöse<br />
Therapie wurde auf Wunsch der Patientin verzichtet. Eine Low-Dose-<br />
Medikation, z.B. mit Amitriptylin <strong>zu</strong>r Aktivierung der hemmenden absteigenden<br />
Bahnen und NSAR, hätte die Therapiemöglichkeiten bei der körperlichen Rekonditionierung<br />
und Haltungskorrektur verbessert. Es gelang jedoch nicht, die<br />
Patientin von der Sinnhaftigkeit einer entsprechenden begleitenden Schmerztherapie<br />
<strong>zu</strong> überzeugen. Im Rahmen der depressiven Problematik wurden darüber<br />
hinaus psychologische Gespräche terminiert, in denen u.a. die Schmerzproblematik,<br />
der Tod der Mutter, die Ehesituation und die Arbeit thematisiert wurden.<br />
Im Rahmen der Arbeitsproblematik erfolgte eine Sozialberatung.<br />
An weiteren diagnostischen Maßnahmen erfolgte eine Routinelaboruntersuchung<br />
mit unauffälligem Ergebnis sowie der Einsatz von psychometrischen Testverfah-<br />
35
en (Beck-Depressions-Inventar), die eine leichte depressive Komponente aufzeigten.<br />
Reha-Ergebnis: Nach der dreiwöchigen stationären <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung,<br />
wobei die Patientin an sämtlichen Maßnahmen aktiv und engagiert teilnahm, gab<br />
Frau Schulze im Rahmen der Abschlussuntersuchung wie bereits auch während<br />
der Visiten an, dass sich ihre Beschwerden eigentlich langsam gebessert hätten.<br />
Sie habe sie ihr Verständnis bezüglich der Schmerzen erweitert, habe auch das<br />
Gefühl, hiermit jetzt besser umgehen <strong>zu</strong> können, sie fühle sich körperlich belastbarer,<br />
habe vor, das <strong>Nord</strong>ic-Walking mit ihrem Ehemann gemeinsam regelmäßig<br />
um<strong>zu</strong>setzen. Der Wert auf der visuellen Schmerzanalogskala lag jetzt bei 5. Das<br />
Schlafen habe sich auch verbessert, sie habe ihre Tropfen nicht nehmen müssen.<br />
Insgesamt sei sie optimistisch, ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin nach der<br />
Reha wieder auf<strong>zu</strong>nehmen. Der Stationsarzt erläuterte Frau Schulze nochmals<br />
das positive und negative Leistungsbild mit der Möglichkeit, leichte bis mittelschwere<br />
Arbeiten überwiegend im Sitzen, überwiegend im Stehen, überwiegend<br />
im Gehen 6 Stunden und mehr ohne Einschränkung der Arbeitsorganisation<br />
durch<strong>zu</strong>führen. Außer<strong>dem</strong> wurde nochmals das therapeutische und sozialmedizinische<br />
Nachsorgekonzept (Regelmäßige Fortführung der gymnastischen Ü-<br />
bungsbehandlung in Eigenregie sowie rückengerechte sportliche Aktivitäten, ggf.<br />
Berufsfördernde Maßnahmen in Form einer behindertengerechten Arbeitsplat<strong>zu</strong>mrüstung)<br />
diskutiert. Der klinische Befund stellte sich unverändert <strong>zu</strong>r Aufnahmeuntersuchung<br />
dar, die <strong>Rehabilitation</strong>sziele 1 und 2 konnten somit überwiegend<br />
erreicht werden. Die Patientin wurde als arbeitsfähig entlassen.<br />
X. Literaturnachweis<br />
- AHB-Anschlussheilbehandlung, Ausgabe 2003, Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte<br />
- Arbeitshilfen für die <strong>Rehabilitation</strong> von Schlaganfallpatienten, Schriftenreihe<br />
der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> Heft 4, Ausgabe 1998<br />
- Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht, Leitfaden <strong>zu</strong>m einheitlichen Entlassungsbericht<br />
in der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
2001; BfA, LVA, Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt<br />
und Seekasse im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.<br />
36
- Geriatrisches Basisassessment, Handlungsanleitungen für die Praxis, M.<br />
Bach, W. Hofmann, T. Nikolaus, Arbeitsgruppe Geriatrisches Assessment<br />
(AGAST), MMV Medizin Verlag 1995.<br />
- ICF, International Classification of Functioning, Disability and Health WHO<br />
2001<br />
- Lehrbuch Sozialmedizin, Ralph Brennecke (Hrsg.), Verlag Hans Huber 2004<br />
- Physikalische und Rehabilitative Medizin Checkliste, G. Werner, K. Klimczyk,<br />
J. Rude, Thieme-Verlag 1997<br />
- Rahmenempfehlungen <strong>zu</strong>r ambulanten <strong>Rehabilitation</strong> bei muskuloskeletalen<br />
Erkrankungen, 2000, BAR Februar 2001<br />
- <strong>Rehabilitation</strong>smedizin Therapie und Betreuungskonzept bei chronischen<br />
Krankheiten, Delbrück / Haupt, Urban & Schwarzenberg 1996<br />
- Sozialgesetzbuch IX, <strong>Rehabilitation</strong> und Teilhabe behinderter Menschen,<br />
Walhalla-Verlag 2001<br />
- Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 6.<br />
Auflage, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Springer-Verlag<br />
2003<br />
- Welchen Nutzen hat die Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> in der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
Herbert Rische, Praxis klinische Verhaltensmedizin und <strong>Rehabilitation</strong>,<br />
2004, 67, 200-205<br />
37