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Transferarbeit Dokumentationsprofil oder Samplebildung?

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gesetzt werden muss, um einzelne Akten bereits zum Zeitpunkt der Entstehung gemäß den<br />

qualitativen Kriterien der Archivwürdigkeit zu kennzeichnen. 124 Innerhalb eines breit angelegten<br />

<strong>Dokumentationsprofil</strong>s könnten weitere Stichproben durchgeführt werden. Zwar birgt dieses<br />

Verfahren aufgrund der niedrigen Grundmenge einige Risiken in sich. Jedoch hat es den Vorteil,<br />

mit einem Minimum an Akten ein Maximum an Informationswert zu erhalten. Führt man<br />

beispielsweise eine Stichprobe nach Zufallszahlen mit dem Faktor 15 aus, erhält man 13 Elemente<br />

(Auswahlsatz: 0,9 %) und 10 Delikte (7,2 %) in die Auswahl (siehe Anhang 21). 125 Dieses<br />

doppelte Verfahren entspricht noch 13 % des <strong>Dokumentationsprofil</strong>s. Eine solche variantenreiche<br />

Überlieferungsbildung wäre sowohl im Sinne der qualitativ und quantitativ arbeitenden Forschung<br />

als auch der neuen politischen Vorgaben mit den geforderten niedrigen Übernahmezahlen für die<br />

Überlieferungsbildung. 126<br />

Die Auswahlsätze der durchgeführten Stichproben<br />

lfd.nr. Auswahlverfahren Auswahlsatz<br />

1 Jede zehnte Akte 10,1 %<br />

2 Buchstabenauswahl D,T,O 6,9 %<br />

3 Buchstabenauswahl H 9,1 %<br />

4 Auswahl nach „Dickität“ 3,9 %<br />

5 Auswahl mit Zufallszahlen 6,5 %<br />

6 Klumpenstichprobe 40 %<br />

7 <strong>Dokumentationsprofil</strong> 3,3 %<br />

8 Auswahl mit <strong>Dokumentationsprofil</strong> + Zufallszahlen 0,9 %<br />

Die Evaluation zeigte, dass die einzelnen Bewertungsverfahren zu sehr unterschiedlichen<br />

Überliefungsquoten führen. Das bedeutet nicht, dass lediglich das Bewertungsverfahren mit dem<br />

niedrigsten Auswahlsatz als Allheilmittel zu wählen ist. Es muss vielmehr jedes<br />

Auswahlverfahren den speziellen Gegebenheiten der Grundmenge angepasst und das Ziel der<br />

Überlieferungsbildung vorher definiert werden. Beides setzt Kenntnisse über die Grundgesamtheit<br />

voraus. Die in der Arbeit gestellte Frage nach dem Wertmaßstab einer Auswahl ist auf<br />

differenzierte Weise zu beantworten. Wird allein die Repräsentativität als Erfordernis für die<br />

Bewertung der Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft angesehen, muss notwendigerweise eine<br />

Auswahl nach Zufallszahlen erfolgen. Nur diese garantiert ein Stichprobenergebnis, das sichere<br />

Rückschlüsse auf die Struktur der Grundgesamtheit erlaubt. Alle anderen Stichproben sind dazu<br />

124 Dabei spielen geschichtliche Interessen des Bewertenden genauso eine Rolle wie persönliche Eitelkeiten <strong>oder</strong> die Angst<br />

vor späterer kritischer Betrachtung getroffener Entscheidungen. Die Einbeziehung der Juristen in die<br />

Bewertungsentscheidungen bedarf eines enormen Betreuungsaufwands.<br />

125 Im Ergebnis liegen vor: 3-mal Wirtschaftsverbrechen; 2-mal Verbrechen gegen die Menschlichkeit; 3-mal<br />

Amtsunterschlagung, schwere (ev. Pfarrer); betrügerischer Bankrott; Körperverletzung mit Todesfolge (an einen Zigeuner);<br />

Meineid (Konkurs); Staatsgefährdung; Untreue (z. N. von Versicherten); Unzucht mit Kindern und Verunglimpfung des<br />

Bundeskanzlers.<br />

126 Siehe hierzu auch die Forderung von Wilfried Schöntag 1994: „Die Bewertung muß wie die Erschließung alle nur<br />

denkbaren Forschungsdisziplinen berücksichtigen und muß sich hüten, eine einseitige Beurteilung <strong>oder</strong> Auswertung vorweg<br />

zu nehmen“. Siehe in: W. Schöntag, Archivische Bewertung und Ansprüche der Forschung in: A. Wettmann (Hrsg.), Bilanz<br />

und Perspektiven archivischer Bewertung. Beiträge eines archivwissenschaftlichen Kolloquiums, (Veröffentlichungen der<br />

Archivschule Marburg, 21), cit., S. 129-145, hier S. 140.<br />

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