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Transferarbeit Dokumentationsprofil oder Samplebildung?

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einzelnen Staatsarchive vor, deren Ursachen in der oben angeführten unterschiedlichen<br />

Bewertungspraxis der drei NRW-Staatsarchive zu suchen sind. Nach den Vorstellungen des LAV-<br />

NRW sollen vier strafrechtliche Aktengruppen in alleiniger Verantwortung vom HSA aus dem<br />

Landgericht und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen werden. 49 Für die Übernahme<br />

von weiteren vier Aktengruppen aus vorher ausgewählten rheinischen und westfälischen<br />

Amtsgerichten sind das HSA und StaMs gemeinsam verantwortlich. 50 Als einzige Aktengruppe<br />

aus dem Justizbereich wird eine Auswahl der Verfahrensakten aus den Staatsanwaltschaften<br />

aufgrund des zuerkannten hohen Überlieferungswertes von allen drei nordrhein-westfälischen<br />

Staatsarchiven übernommen. 51 Wie bereits erwähnt, ist das Aufstellen eines Kriterienkatalogs für<br />

die Vorauswahl der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten ein elementares Ziel der PG Justiz.<br />

Als primäre Kriterien zählen vorrangig Delikte wie Schwerstkriminalität, politische Verbrechen,<br />

Umweltvergehen, Umwelt- <strong>oder</strong> Wirtschaftskriminalität. Das LAV-NRW richtet sein<br />

Hauptaugenmerk daher auf die eingerichteten wirtschaftlichen und politischen<br />

Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften, in denen beispielsweise NS-Verbrechen vor<br />

Gericht gelangen. 52 Für die PG Justiz bildet zudem die Berichtspflicht der Staatsanwälte an den<br />

Justizminister (BeStra) ein wichtiges Bewertungskriterium. Darunter fallen vor allem solche<br />

Deliktfelder, die in der Presse ein breites Echo (z. B. Hühnermastskandal) gefunden haben. In die<br />

gleiche Richtung geht die archivische Zusammenarbeit mit Presseabteilungen der Justiz, die das<br />

Interesse der Medien an spektakulären Fällen bedienen. Das StADt übernimmt überwiegend<br />

Verfahrensakten mit langer Prozessdauer von bis zu sieben Jahren, da sie sich von der „Masse<br />

abheben“, bei denen normalerweise die gerichtlichen Verfahren innerhalb von ein bis zwei Jahren<br />

abgeschlossen werden. Dagegen seien unabhängig von der Prozessdauer sämtliche<br />

Verkehrsdelikte aufgrund ihres massenhaften Auftretens zu kassieren. 53 Auch das<br />

Bewertungskriterium, besonders umfangreiche Akten als Garant für herausgehobene Akten zu<br />

übernehmen („Dickität“ 54 ), wird von StaMs und StADt häufig angewandt. Danach eignen sich<br />

hierfür besonders Verfahrensakten von bis zu einem halben Meter und mehr für die Übernahme.<br />

Im StaMs achtet man zudem verstärkt auf den Wandel der Deliktfelder in den vergangenen<br />

Jahren, um neu auftretende Delikte wie Rezeptbetrügereien, Umweltverbrechen und<br />

Privatklagesachen (623), 20. Handakten zu fremden Hauptakten (630), 21. Beschwerdeakten gegen Amtsanwälte (631), 22.<br />

Urteile (722 OJs), 23. Beschwerdeakten gegen Staatsanwälten (723 Zs), 24. Revisionsakten in Strafsachen (726), 25.<br />

Beschwerden in Bußgeldsachen (726), 26. Sonstige innerdeutschen Rechtshilfeakten (728b) und 27. Überprüfungsakten von<br />

Justizverwaltungsmaßnahen (729).<br />

49<br />

Es sind die Aktengruppen: Bewährungshelfer (345 BwH), Führungsaufsichtsstellen (347 FA), Gerichtshelfer (632 GerH<br />

bzw. GH) und Auslieferungssachen (724 Ausl.). Im Falle der Bewährungshelferakten beträgt die jährliche Übernahme<br />

lediglich zwischen zehn und zwanzig Aktenbänden, die ebensoviel Bewährungshelfer am Landgericht Düsseldorf abbilden.<br />

50<br />

Es handelt sich um die Aktengruppen: Privatklagen (41a Bs), Strafverfahrensakten (721 OJs), Akten der innerdeutschen<br />

Rechtshilfe mit einer Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren (728a) und Akten über Kartellbußgeldsachen (730).<br />

51<br />

Es handelt sich um die Aktengruppe: Strafverfahren (621, 622, 624, 628 PLs, UJs, Ks). Siehe hierzu Kap. III.<br />

52<br />

Zu den Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaft Bochum siehe Kap IV.<br />

53<br />

Die Staatsanwaltschaft ist in besonderen Fällen, etwa bei Verstößen nach dem Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz, auch für<br />

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, obwohl die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vorrangig Aufgabe<br />

der Ordnungsbehörden ist. Gleiches gilt, wenn einem Beschuldigten in einem Strafverfahren neben einer Straftat auch eine<br />

Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, etwa bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) nach einem durch<br />

eine Vorfahrtsverletzung verursachtem Unfall. Siehe: http://www.justiz.nrw.de.<br />

54<br />

Im Folgenden wird das Wort „Dickität“ bevorzugt. Ein geeigneter archivfachlicher Begriff für umfangreiche (dicke) Akten<br />

ist bisher noch nicht definiert worden.<br />

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