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B. Systematik des UmwG (Baukastensystem) C. Ablaufschema einer

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d) Anteile i.S. <strong>des</strong> § 8 b Abs. / KStG<br />

f) Mehrabführung, wenn Übernehmerin Organgesellschaft<br />

g) Organgesellschaft unterliegt nicht der Körperschaftsteuer<br />

9. Kosten der Verschmelzung<br />

10. Übernahmefolgegewinn, obwohl Wertberichtigung auf Forderung<br />

gem. § 8 b Abs. 3 Satz 4 KStG nicht anerkannt wurde ?<br />

SE<br />

11. Verlustvortrag der Überträgerin<br />

12. Zinsvortrag und EITDA- Vortrag<br />

13. Beteiligung der Überträgerin an Personengesellschaft mit<br />

Fehlbetrag gem § 10 a GewStG<br />

14. Auswirkungen gem § 8 c KStG bei der Übernehmerin<br />

15. Eintritt in die Rechtsstellung bezüglich <strong>des</strong> § 8 b KStG<br />

(§ 8b Abs.4 KStG a.F. gibt es noch; § 27 Abs. 3 Nr.3 UmwStG)<br />

a) Überträgerin hat einbringungsgeborene Anteile<br />

b) Überträgerin hat Anteile von nicht gem. §8b Abs.2 KStG<br />

Begünstigten erworben<br />

16.Übernehmerin ist Organgesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag<br />

a) Auswirkung auf Abführungsverpflichtung

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