B. Systematik des UmwG (Baukastensystem) C. Ablaufschema einer
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d) Anteile i.S. <strong>des</strong> § 8 b Abs. / KStG<br />
f) Mehrabführung, wenn Übernehmerin Organgesellschaft<br />
g) Organgesellschaft unterliegt nicht der Körperschaftsteuer<br />
9. Kosten der Verschmelzung<br />
10. Übernahmefolgegewinn, obwohl Wertberichtigung auf Forderung<br />
gem. § 8 b Abs. 3 Satz 4 KStG nicht anerkannt wurde ?<br />
SE<br />
11. Verlustvortrag der Überträgerin<br />
12. Zinsvortrag und EITDA- Vortrag<br />
13. Beteiligung der Überträgerin an Personengesellschaft mit<br />
Fehlbetrag gem § 10 a GewStG<br />
14. Auswirkungen gem § 8 c KStG bei der Übernehmerin<br />
15. Eintritt in die Rechtsstellung bezüglich <strong>des</strong> § 8 b KStG<br />
(§ 8b Abs.4 KStG a.F. gibt es noch; § 27 Abs. 3 Nr.3 UmwStG)<br />
a) Überträgerin hat einbringungsgeborene Anteile<br />
b) Überträgerin hat Anteile von nicht gem. §8b Abs.2 KStG<br />
Begünstigten erworben<br />
16.Übernehmerin ist Organgesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag<br />
a) Auswirkung auf Abführungsverpflichtung