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B. Systematik des UmwG (Baukastensystem) C. Ablaufschema einer

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(2.3) Kapitaleinkünfte gem § 20 Abs. 2 Nr. 1<br />

EStG<br />

( 2.4) Steuerermäßigung gem. § 35 EStG<br />

bb) Körperschaft als Einbringende<br />

h) Keine Rückbeziehung der Einbringung<br />

i) Einbringung einbringungsgeborener Anteile<br />

j) Besteuerungsfolgen, wenn Anteile unter gemeinem Wert angesetzt<br />

sind<br />

aa) Veräußerung durch erwerbende Gesellschaft, wenn<br />

Einbringender nicht von § 8 b Abs.2 KStG erfasst ist<br />

( 1) Grundfall<br />

(2) Einbringender veräußert danach Anteil an<br />

übernehmender Gesellschaft<br />

(3) Einbringender veräußert vorher Anteil an<br />

übernehmender Gesellschaft<br />

(4) Einbringender wandert vorher aus<br />

(5) Erwerbende Gesellschaft verwirklicht Tatbestände i.<br />

Sinne <strong>des</strong> § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG (vor Veräußerung<br />

durch Einbringenden)<br />

bb) Fiktive Veräußerung<br />

(1) Zuständiges Finanzamt<br />

(2) Art <strong>des</strong> Nachweises

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