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Informationsblatt zur Anmeldung - Niklas-Luhmann-Gymnasium

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<strong>Informationsblatt</strong><br />

Homepage<br />

Oerlinghausen<br />

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />

Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Schulhomepage<br />

Liebe Eltern,<br />

in Deutschland besitzt jeder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt, die Preisgabe und die<br />

Verwendung von personenbezogenen Daten liegt grundsätzlich im Ermessen der betroffenen Person.<br />

Wenn bei der Erstellung einer Homepage Fotos und andere multimediale Inhalte, auf denen Personen abgebildet<br />

sind, verwendet werden, ist dem Rechnung zu tragen. Es ist klar, dass bestimmte Inhalte ohne Einverständnis<br />

der gezeigten Personen nicht veröffentlicht werden dürfen. Uns ist daran gelegen, mit der Homepage<br />

das lebendige, facettenreiche Schulleben am <strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<strong>Gymnasium</strong> darzustellen. Mit Ihrem Einverständnis<br />

würden Sie unser Bestreben sehr unterstützen.<br />

Im Folgenden soll veranschaulicht werden, um welche Daten es gehen könnte. Zur Veröffentlichung eignen<br />

sich insbesondere bewegte und unbewegte Bilder, die ein positives Bild des Schullebens am <strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<br />

<strong>Gymnasium</strong> transportieren. Im Einzelfall können aber darüber hinaus auch weitere Informationen eine Bereicherung<br />

der Homepage darstellen.<br />

Folgende Daten könnten geeignet sein:<br />

Bilder, Videos, Tonmaterial oder auch Arbeitsergebnisse<br />

von Klassenfahrten, Wandertagen, Konzerten oder Projekttagen<br />

verschiedener Fächer (z. B. selbst gedrehte Musikvideos oder Tonaufzeichnungen aus dem Musikunterricht,<br />

die im Kunstunterricht erstellten Werke oder Ergebnisse von Projekten und Gruppenarbeiten)<br />

von Sportveranstaltungen (z. B. Bestenlisten, das Abschneiden von Schulmannschaften bei Turnieren,<br />

Mannschaftsfotos etc.)<br />

von Aktionen und Veranstaltungen der Schülervertretung (SV)<br />

von anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Vorträge, Abschlussveranstaltungen<br />

etc.)<br />

von Arbeitsgemeinschaften (AG)<br />

Mit den dargestellten Inhalten kann dann eine Nennung des Namens, der Klasse, des Alters und des Geschlechtes<br />

(z. B. bei Sportveranstaltungen) verbunden sein. Die Inhalte werden mit viel Sorgfalt ausgewählt.<br />

Sie sollen die Betroffenen nur in positiver Weise zeigen. Sollte eine Darstellung dies aus Ihrer Sicht nicht tun,<br />

können Sie uns das unter der E-Mail-Adresse: sekretariat@niklas-luhmann-gymnasium.de unter Nennung der<br />

genauen Position des Bildes innerhalb der Homepage mitteilen. Wir sind dann bemüht, die Information umgehend<br />

zu korrigieren bzw. zu entfernen.


<strong>Informationsblatt</strong><br />

Schulfotografie<br />

PKW-Nutzung<br />

EINWILLIGUNG<br />

in die Übermittlung an den Schulfotografen<br />

Oerlinghausen<br />

In unserer Schule erlauben wir es einer Firma für Schulfotografie, Einzel- und Klassenfotos Ihrer Kinder<br />

zu erstellen. Diese Fotos werden auch zu Schulverwaltungszwecken (z. B. für die Erstellung von<br />

Schülerausweisen) benutzt. Die Teilnahme an diesen Fototerminen ist freiwillig und von Ihrer eigenen<br />

Entscheidung abhängig. Es handelt sich dabei nicht um eine schulische Veranstaltung. Falls die Firma<br />

die Klassenfotos mit den Vor- und Nachnahmen Ihres Kindes versehen will, benötigt sie diese Information<br />

vorab von der Schulverwaltung. Die Übermittlung dieser Daten kann jedoch nur mit Ihrer<br />

Einwilligung erfolgen. Hierfür benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis, welches Sie jederzeit für<br />

die Zukunft widerrufen können.<br />

dglxasset[1].aspx<br />

REGELUNGEN<br />

der PKW-Nutzung während Exkursionen/Wandertagen<br />

Grundsatz: Fahrten werden - wenn eben möglich- mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt.<br />

Da die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Privatfahrzeugen grundsätzlich nicht<br />

zulässig ist, sollen im Rahmen von Schulveranstaltungen öffentliche Verkehrsmittel benutzt<br />

werden, möglichst ab Oerlinghausen. Sofern keine Teilnahmepflicht besteht, handelt es sich<br />

nicht mehr um eine Schulveranstaltung und eine mögliche PKW-Nutzung geschieht auf eigene<br />

Gefahr. Sollten Unterrichtgänge an einem anderen Ort als der Schule beginnen, so darf kein<br />

Schüler gezwungen sein, selbst das Auto nutzen zu müssen oder im Auto eines Anderen mitzufahren.<br />

Nutzt jemand den PKW, so trägt er die volle Verantwortung einschließlich aller Versicherungsansprüche.<br />

Demnach besteht kein Versicherungsschutz von Seiten des Schulträgers bzw. der<br />

Schule falls das Privatfahrzeug genutzt wird. Dies gilt für Lehrer, Schüler und Eltern.<br />

Bei von der Schulleitung genehmigten Veranstaltungen werden Ansprüche, die aus Körperschäden<br />

erwachsen, ggf. durch die Unfallkasse NRW gedeckt, ansonsten muss – wie auch bei<br />

Sachschäden – die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden.<br />

Obenstehendes gilt insbesondere für die Nutzung des privaten PKW für Veranstaltungen an<br />

einem anderen Ort (z. B. Sportwettkämpfen, Bläserklassenauftritten u. Ä).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

<strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<strong>Gymnasium</strong>

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