Informationsblatt zur Anmeldung - Niklas-Luhmann-Gymnasium
Informationsblatt zur Anmeldung - Niklas-Luhmann-Gymnasium
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<strong>Informationsblatt</strong><br />
Homepage<br />
Oerlinghausen<br />
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG<br />
Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Schulhomepage<br />
Liebe Eltern,<br />
in Deutschland besitzt jeder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt, die Preisgabe und die<br />
Verwendung von personenbezogenen Daten liegt grundsätzlich im Ermessen der betroffenen Person.<br />
Wenn bei der Erstellung einer Homepage Fotos und andere multimediale Inhalte, auf denen Personen abgebildet<br />
sind, verwendet werden, ist dem Rechnung zu tragen. Es ist klar, dass bestimmte Inhalte ohne Einverständnis<br />
der gezeigten Personen nicht veröffentlicht werden dürfen. Uns ist daran gelegen, mit der Homepage<br />
das lebendige, facettenreiche Schulleben am <strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<strong>Gymnasium</strong> darzustellen. Mit Ihrem Einverständnis<br />
würden Sie unser Bestreben sehr unterstützen.<br />
Im Folgenden soll veranschaulicht werden, um welche Daten es gehen könnte. Zur Veröffentlichung eignen<br />
sich insbesondere bewegte und unbewegte Bilder, die ein positives Bild des Schullebens am <strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<br />
<strong>Gymnasium</strong> transportieren. Im Einzelfall können aber darüber hinaus auch weitere Informationen eine Bereicherung<br />
der Homepage darstellen.<br />
Folgende Daten könnten geeignet sein:<br />
Bilder, Videos, Tonmaterial oder auch Arbeitsergebnisse<br />
von Klassenfahrten, Wandertagen, Konzerten oder Projekttagen<br />
verschiedener Fächer (z. B. selbst gedrehte Musikvideos oder Tonaufzeichnungen aus dem Musikunterricht,<br />
die im Kunstunterricht erstellten Werke oder Ergebnisse von Projekten und Gruppenarbeiten)<br />
von Sportveranstaltungen (z. B. Bestenlisten, das Abschneiden von Schulmannschaften bei Turnieren,<br />
Mannschaftsfotos etc.)<br />
von Aktionen und Veranstaltungen der Schülervertretung (SV)<br />
von anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Vorträge, Abschlussveranstaltungen<br />
etc.)<br />
von Arbeitsgemeinschaften (AG)<br />
Mit den dargestellten Inhalten kann dann eine Nennung des Namens, der Klasse, des Alters und des Geschlechtes<br />
(z. B. bei Sportveranstaltungen) verbunden sein. Die Inhalte werden mit viel Sorgfalt ausgewählt.<br />
Sie sollen die Betroffenen nur in positiver Weise zeigen. Sollte eine Darstellung dies aus Ihrer Sicht nicht tun,<br />
können Sie uns das unter der E-Mail-Adresse: sekretariat@niklas-luhmann-gymnasium.de unter Nennung der<br />
genauen Position des Bildes innerhalb der Homepage mitteilen. Wir sind dann bemüht, die Information umgehend<br />
zu korrigieren bzw. zu entfernen.
<strong>Informationsblatt</strong><br />
Schulfotografie<br />
PKW-Nutzung<br />
EINWILLIGUNG<br />
in die Übermittlung an den Schulfotografen<br />
Oerlinghausen<br />
In unserer Schule erlauben wir es einer Firma für Schulfotografie, Einzel- und Klassenfotos Ihrer Kinder<br />
zu erstellen. Diese Fotos werden auch zu Schulverwaltungszwecken (z. B. für die Erstellung von<br />
Schülerausweisen) benutzt. Die Teilnahme an diesen Fototerminen ist freiwillig und von Ihrer eigenen<br />
Entscheidung abhängig. Es handelt sich dabei nicht um eine schulische Veranstaltung. Falls die Firma<br />
die Klassenfotos mit den Vor- und Nachnahmen Ihres Kindes versehen will, benötigt sie diese Information<br />
vorab von der Schulverwaltung. Die Übermittlung dieser Daten kann jedoch nur mit Ihrer<br />
Einwilligung erfolgen. Hierfür benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis, welches Sie jederzeit für<br />
die Zukunft widerrufen können.<br />
dglxasset[1].aspx<br />
REGELUNGEN<br />
der PKW-Nutzung während Exkursionen/Wandertagen<br />
Grundsatz: Fahrten werden - wenn eben möglich- mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt.<br />
Da die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Privatfahrzeugen grundsätzlich nicht<br />
zulässig ist, sollen im Rahmen von Schulveranstaltungen öffentliche Verkehrsmittel benutzt<br />
werden, möglichst ab Oerlinghausen. Sofern keine Teilnahmepflicht besteht, handelt es sich<br />
nicht mehr um eine Schulveranstaltung und eine mögliche PKW-Nutzung geschieht auf eigene<br />
Gefahr. Sollten Unterrichtgänge an einem anderen Ort als der Schule beginnen, so darf kein<br />
Schüler gezwungen sein, selbst das Auto nutzen zu müssen oder im Auto eines Anderen mitzufahren.<br />
Nutzt jemand den PKW, so trägt er die volle Verantwortung einschließlich aller Versicherungsansprüche.<br />
Demnach besteht kein Versicherungsschutz von Seiten des Schulträgers bzw. der<br />
Schule falls das Privatfahrzeug genutzt wird. Dies gilt für Lehrer, Schüler und Eltern.<br />
Bei von der Schulleitung genehmigten Veranstaltungen werden Ansprüche, die aus Körperschäden<br />
erwachsen, ggf. durch die Unfallkasse NRW gedeckt, ansonsten muss – wie auch bei<br />
Sachschäden – die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden.<br />
Obenstehendes gilt insbesondere für die Nutzung des privaten PKW für Veranstaltungen an<br />
einem anderen Ort (z. B. Sportwettkämpfen, Bläserklassenauftritten u. Ä).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
<strong>Niklas</strong>-<strong>Luhmann</strong>-<strong>Gymnasium</strong>