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ÖH Courier - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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<strong>ÖH</strong> Sozialreferat<br />

<strong>ÖH</strong> Sozialreferat<br />

Sozialer Rundumservice<br />

Das Team des <strong>ÖH</strong> Sozialreferats steht dir für Beratungen, Informationen und Rechtsangelegenheiten<br />

in sozialen Fragen zur Verfügung. Außerdem wirst du hier im <strong>ÖH</strong> <strong>Courier</strong> regelmäßig von<br />

uns über aktuelle Themen und Neuerungen informiert. Wenn du Fragen hast, schau einfach zu<br />

unseren Beratungszeiten bei uns vorbei oder schick uns ein Mail!<br />

Silke Haider<br />

<strong>ÖH</strong> Sozialreferentin<br />

In diesem Artikel findest du alles rund<br />

um Beihilfen und Fristen sowie alle<br />

wichtigen Informationen rund um<br />

Soziales und Studium:<br />

Familienbeihilfe<br />

Wenn du gerade von der Schule<br />

kommst und Familienbeihilfe bezogen<br />

hast, reicht es aus, deinem Wohnsitzfinanzamt<br />

eine Inskriptionsbestätigung<br />

und das Studienblatt zu schicken, um<br />

die Familenbeihilfe weiter zu beziehen.<br />

Hast du aber beispielsweise gerade den<br />

Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet,<br />

musst du einen neuen Antrag stellen.<br />

Den Antrag bekommst du im <strong>ÖH</strong> Sozialreferat,<br />

beim Finanzamt oder unter<br />

www.bmf.gv.at.<br />

Die Familienbeihilfe bekommen deine<br />

Eltern in der Regel bis zu deinem 26. Geburtstag<br />

ausbezahlt. Eine Verlängerung<br />

um ein Jahr ist in gewissen Fällen (z.B.<br />

Schwangerschaft, Geburt eines Kindes,<br />

bereits abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst,<br />

Behinderung) möglich. Nach<br />

dem ersten Sudienjahr musst du einen<br />

günstigen Studienerfolg im Ausmaß<br />

von 8 Semesterstunden nachweisen,<br />

um weiter Familienbeihilfe beziehen<br />

zu können. Außerdem darfst du in der<br />

Regel die Mindeststudiendauer plus ein<br />

Toleranzsemester pro Abschnitt nicht<br />

überschreiten. Neben dem Bezug der<br />

Familienbeihilfe darfst du 9.000 Euro<br />

im Jahr dazuverdienen. Achtung: Wird<br />

diese Grenze überschritten, musst du<br />

die gesamte bezogene Familienbeihilfe<br />

des jeweiligen Jahres zurückzahlen.<br />

Die Höhe der Familienbeihilfe ist anders<br />

als bei der Studienbehilfe nicht<br />

vom Einkommen deiner Eltern abhängig,<br />

sondern gesetzlich geregelt.<br />

Staatliche Studienbeihilfe oder<br />

Stipendien<br />

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste<br />

Maßnahme im Rahmen der staatlichen<br />

Studienförderung. Grundsätzlich soll<br />

die Studienbehilfe jenen Teil der Studienkosten<br />

decken, der deinen Eltern,<br />

dir oder deinem Ehepartner/deiner<br />

Ehepartnerin aufgrund der Einkommenssituation<br />

nicht zumutbar ist. Ob<br />

du anspruchsberechtigt bist, und wie<br />

hoch deine Studienbeihilfe ausfallen<br />

würde, hängt von vielen Faktoren ab:<br />

Einkommenssituation (von dir und<br />

deinen Eltern), Anzahl deiner Geschwister,<br />

Wohnsitz etc. Wenn du Anspruch<br />

auf Studienbeihilfe hast, kannst du das<br />

Stipendium in der Regel während der<br />

Mindeststudiendauer deines Studiums<br />

plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt<br />

beziehen. Nach dem ersten Studienjahr<br />

ist ein günstiger Studienerfolg im Ausmaß<br />

von 14 Semesterstunden oder 30<br />

ECTS zu erbringen. Die Beihilfe wird<br />

monatlich ausbezahlt.<br />

Beziehst du Studienbeihilfe, musst du<br />

einige Dinge beachten, damit du die<br />

Beihilfe nicht verlierst (Einhaltung der<br />

geforderten Studiendauer, Verdienstgrenze,<br />

günstiger Studienerfolg etc.).<br />

Nähere Informationen bekommst du<br />

unter: www.stipendium.at.<br />

Tipp: Antrag stellen zahlt sich aus<br />

Auch wenn du dir nicht ganz sicher bist,<br />

ob du ein Anrecht auf Studienbeihilfe<br />

hast, stelle auf jeden Fall einen Antrag.<br />

Antrag auf Studienbeihilfe<br />

Den Antrag auf Stipendium kannst<br />

du dir inklusive Ausfüllhilfe während<br />

der Erstsemestrigenberatung beim <strong>ÖH</strong><br />

Sozialreferat holen. Außerdem auch<br />

bei der Stipendienstelle <strong>Linz</strong>. Jederzeit<br />

kannst du ihn dir unter www.stipendium.at<br />

herunterladen. Solltest du beim<br />

Ausfüllen Schwierigkeiten haben,<br />

kannst du dich gerne an uns wenden.<br />

Die Antragsfrist endet im Sommersemester<br />

am 15. Mai, wobei das Datum<br />

des Poststempels zählt und gewisse<br />

Unterlagen innerhalb von zwei Wochen<br />

nachgebracht werden können.<br />

Krankenversicherung<br />

Während deiner Studienzeit kannst<br />

du dich bis zu deinem 27. Geburtstag<br />

bei deinen Eltern mitversichern lassen.<br />

Dafür musst du die Inskriptionsbestätigung<br />

und das Studienblatt an die<br />

Krankenkasse schicken. Voraussetzung<br />

für die Mitversicherung ist grundsätzlich,<br />

dass du im ersten Abschnitt nach<br />

jedem Studienjahr dem Sozialversicherungsträger<br />

einen Leistungsnachweis<br />

über 8 Wochenstunden oder einen<br />

Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe<br />

vorlegst.<br />

Hast du bereits das 27. Lebensjahr überschritten,<br />

ist die Mitversicherung bei<br />

den Eltern nicht mehr möglich. Du hast<br />

dann aber die Möglichkeit, die studentische<br />

Selbstversicherung um 24,42,-<br />

Euro in Anspruch zu nehmen. Diese<br />

Selbstversicherung kannst du bei der<br />

GKK deines Wohnortes beantragen.<br />

Bist du geringfügig beschäftigt (dein<br />

Einkommen liegt unter 366,33,- Euro),<br />

18 | <strong>ÖH</strong>-<strong>Courier</strong> SS/10 #EC

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