ÖH Courier - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
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<strong>ÖH</strong> Sozialreferat<br />
<strong>ÖH</strong> Sozialreferat<br />
Sozialer Rundumservice<br />
Das Team des <strong>ÖH</strong> Sozialreferats steht dir für Beratungen, Informationen und Rechtsangelegenheiten<br />
in sozialen Fragen zur Verfügung. Außerdem wirst du hier im <strong>ÖH</strong> <strong>Courier</strong> regelmäßig von<br />
uns über aktuelle Themen und Neuerungen informiert. Wenn du Fragen hast, schau einfach zu<br />
unseren Beratungszeiten bei uns vorbei oder schick uns ein Mail!<br />
Silke Haider<br />
<strong>ÖH</strong> Sozialreferentin<br />
In diesem Artikel findest du alles rund<br />
um Beihilfen und Fristen sowie alle<br />
wichtigen Informationen rund um<br />
Soziales und Studium:<br />
Familienbeihilfe<br />
Wenn du gerade von der Schule<br />
kommst und Familienbeihilfe bezogen<br />
hast, reicht es aus, deinem Wohnsitzfinanzamt<br />
eine Inskriptionsbestätigung<br />
und das Studienblatt zu schicken, um<br />
die Familenbeihilfe weiter zu beziehen.<br />
Hast du aber beispielsweise gerade den<br />
Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet,<br />
musst du einen neuen Antrag stellen.<br />
Den Antrag bekommst du im <strong>ÖH</strong> Sozialreferat,<br />
beim Finanzamt oder unter<br />
www.bmf.gv.at.<br />
Die Familienbeihilfe bekommen deine<br />
Eltern in der Regel bis zu deinem 26. Geburtstag<br />
ausbezahlt. Eine Verlängerung<br />
um ein Jahr ist in gewissen Fällen (z.B.<br />
Schwangerschaft, Geburt eines Kindes,<br />
bereits abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst,<br />
Behinderung) möglich. Nach<br />
dem ersten Sudienjahr musst du einen<br />
günstigen Studienerfolg im Ausmaß<br />
von 8 Semesterstunden nachweisen,<br />
um weiter Familienbeihilfe beziehen<br />
zu können. Außerdem darfst du in der<br />
Regel die Mindeststudiendauer plus ein<br />
Toleranzsemester pro Abschnitt nicht<br />
überschreiten. Neben dem Bezug der<br />
Familienbeihilfe darfst du 9.000 Euro<br />
im Jahr dazuverdienen. Achtung: Wird<br />
diese Grenze überschritten, musst du<br />
die gesamte bezogene Familienbeihilfe<br />
des jeweiligen Jahres zurückzahlen.<br />
Die Höhe der Familienbeihilfe ist anders<br />
als bei der Studienbehilfe nicht<br />
vom Einkommen deiner Eltern abhängig,<br />
sondern gesetzlich geregelt.<br />
Staatliche Studienbeihilfe oder<br />
Stipendien<br />
Die Studienbeihilfe ist die wichtigste<br />
Maßnahme im Rahmen der staatlichen<br />
Studienförderung. Grundsätzlich soll<br />
die Studienbehilfe jenen Teil der Studienkosten<br />
decken, der deinen Eltern,<br />
dir oder deinem Ehepartner/deiner<br />
Ehepartnerin aufgrund der Einkommenssituation<br />
nicht zumutbar ist. Ob<br />
du anspruchsberechtigt bist, und wie<br />
hoch deine Studienbeihilfe ausfallen<br />
würde, hängt von vielen Faktoren ab:<br />
Einkommenssituation (von dir und<br />
deinen Eltern), Anzahl deiner Geschwister,<br />
Wohnsitz etc. Wenn du Anspruch<br />
auf Studienbeihilfe hast, kannst du das<br />
Stipendium in der Regel während der<br />
Mindeststudiendauer deines Studiums<br />
plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt<br />
beziehen. Nach dem ersten Studienjahr<br />
ist ein günstiger Studienerfolg im Ausmaß<br />
von 14 Semesterstunden oder 30<br />
ECTS zu erbringen. Die Beihilfe wird<br />
monatlich ausbezahlt.<br />
Beziehst du Studienbeihilfe, musst du<br />
einige Dinge beachten, damit du die<br />
Beihilfe nicht verlierst (Einhaltung der<br />
geforderten Studiendauer, Verdienstgrenze,<br />
günstiger Studienerfolg etc.).<br />
Nähere Informationen bekommst du<br />
unter: www.stipendium.at.<br />
Tipp: Antrag stellen zahlt sich aus<br />
Auch wenn du dir nicht ganz sicher bist,<br />
ob du ein Anrecht auf Studienbeihilfe<br />
hast, stelle auf jeden Fall einen Antrag.<br />
Antrag auf Studienbeihilfe<br />
Den Antrag auf Stipendium kannst<br />
du dir inklusive Ausfüllhilfe während<br />
der Erstsemestrigenberatung beim <strong>ÖH</strong><br />
Sozialreferat holen. Außerdem auch<br />
bei der Stipendienstelle <strong>Linz</strong>. Jederzeit<br />
kannst du ihn dir unter www.stipendium.at<br />
herunterladen. Solltest du beim<br />
Ausfüllen Schwierigkeiten haben,<br />
kannst du dich gerne an uns wenden.<br />
Die Antragsfrist endet im Sommersemester<br />
am 15. Mai, wobei das Datum<br />
des Poststempels zählt und gewisse<br />
Unterlagen innerhalb von zwei Wochen<br />
nachgebracht werden können.<br />
Krankenversicherung<br />
Während deiner Studienzeit kannst<br />
du dich bis zu deinem 27. Geburtstag<br />
bei deinen Eltern mitversichern lassen.<br />
Dafür musst du die Inskriptionsbestätigung<br />
und das Studienblatt an die<br />
Krankenkasse schicken. Voraussetzung<br />
für die Mitversicherung ist grundsätzlich,<br />
dass du im ersten Abschnitt nach<br />
jedem Studienjahr dem Sozialversicherungsträger<br />
einen Leistungsnachweis<br />
über 8 Wochenstunden oder einen<br />
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe<br />
vorlegst.<br />
Hast du bereits das 27. Lebensjahr überschritten,<br />
ist die Mitversicherung bei<br />
den Eltern nicht mehr möglich. Du hast<br />
dann aber die Möglichkeit, die studentische<br />
Selbstversicherung um 24,42,-<br />
Euro in Anspruch zu nehmen. Diese<br />
Selbstversicherung kannst du bei der<br />
GKK deines Wohnortes beantragen.<br />
Bist du geringfügig beschäftigt (dein<br />
Einkommen liegt unter 366,33,- Euro),<br />
18 | <strong>ÖH</strong>-<strong>Courier</strong> SS/10 #EC